Sonntag, 5. Januar 2020

Vorschlag für eine(n) Genossenschaftsbeauftragte(n) der Bundesregierung

Ich schlage hiermit vor, dass die Bundesregierung eine(n) Genossenschaftsbeauftragte(n) bestellt. 

Zuständig sollte das Ministerium für Wirtschaft und Energie sein. Die Ministerien des Innern für Bau und Heimat, M. der Justiz und für Verbraucherschutz, M. für Arbeit und Soziales sollten in die Ausgestaltung und Besetzung einbezogen werden, da Genossenschaften in all diesen Bereichen eine konstruktive Rolle spielen können. Damit würde die Bundesregierung dem gesellschaftlichen Potential, das im Genossenschaftsgedanken liegt, Gewicht geben und könnte die Entfaltung dieses Potentials konkret fördern, in dem es personelle Resourcen und Know How zur Verfügung stellt.

Das Potential von Genossenschaften liegt im Bereich Wohnen 

- in niedrigen Mieten auch in angespannten Wohnungsmärkten, bei geringem Einsatz staatlicher Mittel, da Menschen im gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb betriebliche Leistungen dauerhaft organisieren, 

- in Unterstützung der Kaufkraft und dem Aufbau von Vermögen von breiten Bevölkerungsschichten als Mitunternehmer und Eigentümer

- in der Stärkung der demokratischen Praxis in der Gesellschaft, da Genossenschaften demokratisch organisiert sind.

Hintergrund: Eine wichtiger Bereich genossenschaftlicher Aktivität sind Wohnungen. Es gibt zwar erste Bestrebungen von Wohnungsgenossenschaften einen bundesweiten Verband zu gründen und auch erste Gedanken für eine europaweite gegenseitige Förderung, dennoch hat sich über Jahrzehnte mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und seinen Unterverbänden eine Verbandsstruktur entwickelt, die allein wohnungswirtschaftlich ausgerichtet ist und bei der das besondere gesellschaftliche Potential von Wohnungsgenossenschaften nicht berücksichtigt werden kann. Im Hinblick auf bezahlbare Wohnungen sind in der Schweiz und Österreich derzeit klarer Vorteile gegenüber Deutschland erkennbar: In der Schweiz sind Genossenschaften per se stärker gesellschaftlich verankert. Dies zeigt sich zum einen im Bekenntnis des Verbandes Schweizer Wohnungsgenossenschaften zum Prinzip der Kostenmiete, d.h. je Wohnanlage wird nur das verlangt, was die jeweilige Wohnung kostet.

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Zum anderen hat die Schweiz für sich insgesamt das Prinzip der Kostenmiete entdeckt. Das heißt, dort sind auch gewinnorientierte Vermieter verpflichtet, bei Zinssenkungen auf den Kapitalmärkten diese Kostenvorteile an die Mieter auf Verlangen weiterzugeben.


Auch Österreich lässt mit niedrigen Mieten selbst bei Neubauten in guten Lagen und einem anderen Ansatz im sozialen Wohnungsbau aufhorchen. siehe zum Beispiel aktuell Salzburg mit Nettokalt-Neubaumieten unter 5 ,- € je Quadratmeter.


Auch in anderen Feldern wie zum Beispiel bei der Energieerzeugung und -verteilung, der ambulanten Pflege und im kulturellen Bereich bieten Genossenschaften viele Möglichkeiten gesellschaftlich nachhaltig zu wirken.

Ein künftiger Genossenschaftsbeauftragter sollte glaubwürdig dafür stehen, das Potential, das im Genossenschaftsgedanken liegt, zu erkennen und sich dafür einzusetzen, es zu befördern und voll zur Entfaltung zu bringen. Sie sollte nach Möglichkeit parteiunabhängig sein und sowohl praktische Erfahrungen mit und in Genossenschaften haben, als auch in der Lage sein, wissenschaftliche Ergebnisse zu rezipieren und anzuwenden. Und sie sollte bereit sein, sich mit allen Akteuren in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zu vernetzen und zu kooperieren.




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