Donnerstag, 25. August 2022

Schmalenbach inspiriert die genossenschaftliche BWL

Zur Fundierung meiner BWL-Kenntnisse lese ich zur Zeit Bücher zur Theoriegeschichte der BWL. Dort nimmt das Werk Eugen Schmalenbachs einen großen Raum ein. Der Artikel "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre" von Hans Münstermann [1]  inspirierte mich heute zu eigenen Überlegungen mit Bezug zu Genossenschaften. Im Verlauf ergaben sich ganz erstaunliche Erkenntnisse und weitreichende Optimierungsvorschläge für Fördergenossenschaften und die Steigerung ihrer positiven gesellschaftlichen Wirkung.

Münstermann zeigt auf, dass der Zweck der Jahresbilanz vom französischen Ordennance du commerce von 1673 über den Code de Commerce von 1807 in das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) von 1861 einfloss und festgelegt wurde auf die Feststellung des Vermögens. (S. 507). Er zitiert das HGB vom 10.5.1897 § 38 Abs. 1: "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen." und § 39 Abs. 1:"Jeder Kaufmann hat bei Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes und seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen, dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände genau anzugeben und einen das Verhältnis der Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen." Auf Seite 508 zitiert er weiter einen Aufsatz [2], in dem Schmalenbach ein Beispiel niedriger Bewertung des Anlagevermögens aus kaufmännischen Grundsätzen heraus gibt. Schmalenbach folgert:" Das heißt doch, daß die Bilanz eine Vermögensübersicht nicht sein soll. Dieses wenigstens in dem Sinne, in dem man von Vermögen gewöhnlich spricht. Die Bilanz ist nur eine solche Vermögensübersicht, wie man sie haben muß, um den Jahresgewinn zu ermitteln." Schmalenbach löst sich von gesetzlichen Bestimmungen und entwickelt mit seinem Buch "Dynamische Bilanz" die Lehre, die Bilanz zur Steuerung und Optimierung des Betriebes zu verwenden. Es geht ihm also um mehr als um die Gewinnermittlung als Information für die Kapitalgeber und als Basis für zum Beispiel Gewinnausschüttungen. Der Gewinn, der über die Bilanz errechnet wird, ist für ihn Meßgröße der betrieblichen Wirtschaftlichkeit und legt die Basis der Steuerung für künftige Optimierungen. Auf Seite 509 zitiert Münstermann Schmalenbach: "Wenn wir in dieser Abhandlung davon reden wollen, wie die kaufmännische Bilanz als Mittel gebraucht werden könne, um dynamischen Vorgängen innerhalb wirtschaftlicher Betriebe rechnerisch näher zu kommen, so handelt es sich darum, die Bilanz anzusehen als Mittel zur Gewinnberechnung. Es scheint  bei oberflächlicher Betrachtung, daß wir damit nun doch wieder beim Einkommen des Kaufmanns angelangt seien. Das hieße unser Ziel verkennen. Wenn unser Thema die Frage stellt: Wie berechnet man mit Hilfe der Bilanz am besten den Gewinn, so ist der Gewinn die dynamische Erscheinung des Wirtschaftsbetriebes; er ist das Mehr an Betriebsleistung gegenüber dem Betriebsaufwande; er ist das Maß der Wirtschaftlichkeit. Er ist für uns nicht das Maß des Verdienens... Der Gewinn...wird hier als Leistung der Unternehmung untersucht; als solcher ist er eine Erscheinung des Gesamtinteresses [Schmalenbach meint die Gesellschaft insgesamt, Anmerk. von mir]. Denn die Gesamtheit ist darauf angewiesen, daß ihre Betriebe nicht mehr an Stoffen und Kräften verbrauchen, als sie an Leistungen vollbringen; sie muß darauf halten, daß alle Wirtschaftstätigkeit sich im Überschuß vollzieht. In diesem Sinn sprechen wir von Gewinn."  

Auf Seite 510 zitiert Münstermann Schmalenbach erneut:"In welchem Grade ein Betrieb wirtschaftlich ist, ist wichtig; wichtiger aber ist, wie die Wirtschaftlichkeit sich verändert. Und namentlich wichtig ist die erste Umkehr einer steigenden oder fallenden Bewegung in die entgegengesetzte Richtung sicher zu erkennen...Aus dieser Notwendigkeit, die Gewinnbewegung an ihren Kehren zu erkennen, entspringt vor allem die Forderung genauer Periodenabgrenzung....Den Anfang von Siechtum und Wachstum zu erkennen, das ist eigentlich die Hauptaufgabe der Erfolgsrechnung. Frühzeitig erkanntes Siechtum bringt bei frühzeitigem, nachdrücklichem Eingriff den geringsten Schaden; bei verspäteter Erkenntnis treten nicht nur für einzelne...., sondern auch für die Gesamtheit die betrübensten Folgen ein..." [4]. Münstermann kommentiert:"Die Quintessenz ....besteht in der Hauptaufgabe der Dynamischen Bilanz als eines Führungsinstrumentes für die Unternehmensleitung, das heißt in der perioden- und sachgerechten Erfolgsrechnung zum Zwecke richtiger Betriebssteuerung. Diese Hauptaufgabe ist betriebswirtschaftlich und wirtschaftspolitisch wichtig."

Was heißt das für Wohnungsgenossenschaften?

Zunächst ist es auch dort so, dass die Bilanz oft keine richtigen Vermögensverhältnisse mehr angibt, obwohl Wirtschaftsprüfer in den Geschäftsberichten das testieren, zum Beispiel mit dem Satz: "Der Jahresabschluss zum xy ....ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. In Metropolregionen mit altem Wohnungsbestand kann es leicht passieren, dass eine Genossenschaft in der Bilanz ein Immobilienvermögen von 300 Millionen Euro ausweist, der tatsächliche Marktwert aber fünf mal so hoch ist. Das tatsächliche wirtschaftliche Eigenkapital beträgt dann vielleicht nicht 200 Millionen Euro, wie es die Bilanz ausweist, sondern 1,4 Milliarden Euro. Die Differenz sind die stillen Reserven. Das kann jeder/jede leicht errechnen, wenn er überschlägt, wie viele Quadratmeter Wohnfläche die jeweilige Genossenschaft in der Bewirtschaftung hat und wie hoch die durchschnittlichen Marktpreise für vermietete Wohnungen je Quadratmeter sind. Wenn sie dann noch eine Abschlag vornimmt, soweit die Nutzungsentgelte in der jeweiligen Genossenschaft unter dem Marktniveau liegen, wird sie zu einem wesentlich besseren Ergebnis über die Vermögensverhältnisse kommen, als wenn sie die Angabe der Bilanz für bare Münze nimmt. 

Spannend wird es im weiteren Verlauf, da wie oben gezeigt Schmalenbach die Bilanz ja als Steuerungshilfe sieht. Wenn er außerordentliche Erträge und Aufwendungen separiert, wird über den Vergleich zwei oder mehrerer Rechnungsperioden beim Betriebsergebnis als dem Kern der betrieblichen Leistungserstellung deutlich, ob es Probleme oder Chancen gibt. Dies ist zwar noch keine Produktergebnisrechnung, die in Mehrproduktunternehmen viel genauere Steuerungsmöglichkeiten eröffnet, aber es ergibt doch eine Vorstellung, was man zur Unternehmenslenkung an einer Bilanz hat, gesetzt den Fall, die Abgrenzung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen und wird nicht zur Bilanzkosmetik genutzt. 

Münstermann zitiert dazu auf Seite 512 Schmalenbach:"Analog der Aufwandsrechnung soll die Ertragsrechnung aus der Grunde der Vergleichbarkeit die außerordentlichen und betriebszweckneutralen Erträge von den ordentlichen Erträgen abgrenzen, damit die Erfolgsrechnung möglichst gut über die jeweilige Konstitution des Betriebes berichtet, also darüber, wie die Ertragsfähigkeit sich gestaltet."[5]

Was heißt dies wiederum für Wohnungsgenossenschaften? Hier ist ja Gewinn nur eine Nebenbedingung und nicht der unternehmerische Hauptzweck. Es geht viel mehr um Bedarfsdeckung der Mitglieder zu minimalen Kosten, Preisen so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig, also einer Maximierung der Ersparnis gegenüber der Bedarfsdeckung über den Markt und um Bildung von Rücklagen zur weiteren guten Entwicklung der Genossenschaft (siehe meine früheren Artikel in diesem Blog). So gesehen weisen zwar Genossenschaften auch eine Bilanz aus, eine Gewinn- und Verlustrechnung und auch eine Liquiditätsrechnung (Kapitalflussrechnung). Die Genossenschaftswissenschaft fordert allerdings zusätzlich einen Förderbericht mit dem Fokus auf die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, siehe zum Beispiel Katja Lepper [6]. Dass die Wissenschaft ermittelt hat, dass dies in der Praxis in der Regel in Wohnungsgenossenschaften kaum betrieben wird [7] siehe die Dissertation von Katja Lepper und die Zitierung in meinem Artikel] zeigt, wie weit die Praxis hier hinter dem zurückbleibt, was logisch geboten ist zur bestmöglichen Erreichung der Unternehmensziele. Blickt man auf den Ansatz von Schmalenbach für erwerbswirtschaftliche Unternehmen, der dort seine dynamische Bilanzlehre deshalb so wichtig nimmt, weil sie frühzeitig erlaubt, Probleme zu erkennen und gegenzusteuern, bedeutet die fehlende Quantifizierung der "Förderbilanz" das Fehlen des grundlegenden genossenschaftlichen Zahlenwerkes zur guten Unternehmenssteuerung. Es bräuchte also bei Genossenschaften auch eine dynamische genossenschaftliche Bilanzlehre, die die Schmalenbachsche ergänzt um Nutzen-, Ersparnis- und Förderaspekte. Man hätte ähnlich wie bei der Gewinnrechnung eine Nutzenrechnung zu erstellen, die zwischen Betriebsnutzen im Kerngeschäft und außergewöhnlichen Effekten und/oder Effekten durch externe Faktoren unterscheidet und so über mehrere Perioden die Entwicklung des Nutzens für die Mitglieder deutlich machen und Steuerbedarfe besser erkennen lässt!

Ganz grob ergibt sich für mich der Eindruck, als steht hier sowohl die Praxis als auch die Theorie noch vor einem Durchbruch. Vielleicht will eine Institution wie die DFG mich oder jemand anderes hier mit einem Forschungsstipendium unterstützen. Das wird herauszufinden sein.

Es bräuchte also eine Förderbilanz als Mittel zu Nutzenberechnung., die in der Lage ist zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen zu unterscheiden, womöglich auch zwischen externen und internen Faktoren und einen Vergleich von Rechnungsperioden in allen Aspekten erlaubt. Analog zu Schmalenbach lässt sich dann fragen (siebe oben im Fettdruck): Ist der Nutzen die dynamische Erscheinung der Wirtschaftsgenossenschaft und dass Maß seiner Wirtschaftlichkeit? Noch spannender wird es bei dem gesellschaftlichen Aspekt, den Schmalenbach bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen für ihren Gewinn unterstellt, der so sicher nicht zu halten ist. Schmalenbach sah zumindest in den frühern Ausgaben seiner "Dynamischen Bilanz" eine weitgehende Übereinstimmung der Gewinninteressen der Unternehmer mit dem volkswirtschaftlichen Interesse und rückte erst in späteren Ausgaben davon ab.[Details dazu ganz unten als letzten Absatz unter 5]. Diese Interessensdeckung, die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und die Wertschöpfung für die Genossenschaftsmitlicher ist bei Genossenschaften nach meiner Beurteilung möglich und zeigt gerade einen der beiden gesellschaftlichen Vorteile dieses Unternehmenstyps gegenüber erwerbswirtschaftlichen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft und der GmbH.(der andere ist das Fehlen einer Wachstumsfixierung und einer Orientierung an Bedürfnissen statt an Wünschen (siehe Artikel in meinem Blog), was besser zu einer endlichen Erde, endlichen Ressourcen und dem Teilen der Erde mit anderen Lebewesen passt). Dazu erforderlich ist allerdings, dass man Genossenschaften in ihren Anlagen fördert und weder versucht sie zu Erwerbsunternehmen umzukremplen noch sie zu kommunalen Unternehmen zu instrumentalisieren, die die Öffenlichkeit insgesamt förderen sollen ohne den Fokus auf die bestmögliche wirtschaftliche Förderung der Mitglieder.

weitere Hinweise: 

1 - Inflation

Sollte die Inflation in Deutschland sich auch 2023 fortsetzten, wird die "totale Indexmethode" Schmalenbachs in seiner dynamischen Bilanz wieder aktuell, mit der er verhindern will, dass die Bilanz Scheingewinne ausweist, die mit Realkapitalverlusten einhergehen. Münstermann kommentiert dazu auf Seite 520: "Sofern der Unternehmer bei Währungskrisen nicht durch den Geldschleier zu sehen vermag, hat er seinen Beruf verfehlt."

2 - erweiterter Geschäftsbericht

Münstermann erwähnt auf Seite 516 den Bedarf einer erweiterten Kommentierung der Bilanz in einem internen Geschäftsbericht, also über die Darstellung im offiziellen Geschäftsbericht hinaus. Für Genossenschaften bedeutet das, da ihre Mitglieder Mitunternehmer sind, dass der Geschäftsbericht, der Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, für eine echte Mitbeurteilungs- und Mitwirkungsmöglichkeit diese Kommentierung durch die Unternehmensleitung enthalten muß, sowohl bilanzseitig aber auch in Bezug auf eine Förderbilanz. Dieses Feld ist weiter zu untersuchen in beiden Aspekten. Als Referenz gibt Münstermann die 8. Auflage der Dynamischen Bilanz von 1947 von Schmalenbach, S.177ff. an.

3 - eine Praxis, die hinterherhinkt

Schon Schmalenbach selbst thematisiert, dass Betriebswirtschaft als Wissenschaft unterschiedlich schnell in der Praxis Einzug hält bzw. hielt, am schnellsten in großen Produktionsbetrieben. Wohnungsgenossenschaften sind hier schon aus historischen Gründen heraus Nachzügler. Dies ist jedoch keine Rechtfertigung, dass es so bleiben sollte. Münstermann (S.50) zitiert Schmalenbach:  "Der Übergang des empirischen zu wissenschaftlichen Bewertungswesen, der seinen Niederschlag findet in Schriften über Bewertungs- und Schätzungslehre, in der Entwicklung der Kalkulations- und Erfolgsrechnungslehren und in ihrer Spitze in einer betriebswirtschaftlich gerichteten Werttheorie, geschieht nicht in gerader Front; das Avancieren erfolgt sprunghaft und in gebrochener Linie. Einzelne Teile bleiben zurück, und andere stoßen vor. Das ist sowohl in der Theorie als auch in der Praxis so. Nicht überall wird das Bedürfnis nach exakter Wirtschaftsführung gleichmäßig gespürt; am stärksten in produktiven Wirtschaftskörpern. Es verlohnt sich, den Gründen dieser Erscheinung in Kürze nachzugehen." [8]  In gewisser Weise erschütternd ist, dass nach meiner Wahrnehmung die Wirtschaftsprüfungen der größten Wohnungsunternehmensverbandes GdW hier eher ein Faktor sind, der das Zurückbleiben verstärkt statt es abzubauen. Schon die Verbands-Konstruktion, dass dort auch gewinnorientierte Unternehmen mit organisiert sind, verhindert eine Fokussierung auf eine genossenschaftliche BWL.  Es ist auch nicht so, dass in der Wohnungswirtschaft Besonderheiten vorliegen, die die Schmalenbachsche BWL nicht zulassen würden. Auch das Handbuch "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft"  aus dem Jahr 2005 konstatiert große Defizite in der Kostenrechnung in der wohnungswirtschaftlichen Praxis, wenn es schreibt: "Die herkömmliche Kostenrechnung in der Wohnungswirtschaft ist in der Regel weniger als Planungs- und Controllinginstrument ausgestaltet, sondern diente in erster Linie der Ermittlung des sog. Verwaltungskostensatzes der Hausbewirtschaftung, der wiederum bei Gegenüberstellung mit der aktuellen Verwaltungskostenpauschale der II. Berechnungsverordnung als Indikator für die gemeinnützigkeitsrechtlich gebotene Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Angemessenheit der Verwaltungskosten galt. Hierbei wurde das eine betriebswirtschaftliche Kostenverursachungsprinzip häufig einer von der jeweiligen Unternehmenspolitik geleiteten pragmatischen Handhabung der Kostenrechnung geopfert. Durch die Einführung zusätzlicher Kostenträger zur Kostenverrechnung, durch die extensive Belastung des Kostenträgers Instandhaltung oder durch die Anpassung der Gemeinkostenverrechnungsschlüssel versucht man, den Verwaltungskostensatz der Hausbewirtschaftung mehr oder weniger so zu beeinflussen, wie es zur Darstellung der eigenen Unternehmenspolitik und für die Präsentation vor den Aufsichtsgremien zweckmäßig erscheint." [9] und [10]: "Die Kostenrechnung wird in vielen Wohnungsunternehmen auch nach Fortfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes [1990, Anmerkung von mir] häufig mehr als lästige Pflichtübung im Zusammenhang mit dem Jahrsabschluss gesehen, denn als echtes Budgetierungs-, Steuerungs- und Controllinginstrument. Dabei sind in der Wohnungswirtschaft hierfür die Voraussetzungen wesentlich günstiger als in den meisten Industrie- und Dienstleistungszweigen. Die angebotene Produkt- und Dienstleistungspalette ist überschaubar und homogen, so dass die sachgerechte Verteilung der Kosten nach dem Verursachungsprinzip im Rahmen einer echten Vollkostenrechnung aus Kostenstellen und Kostenträger keine besonderen Probleme aufwirft, zumal in den Wohnungsunternehmen die entstehenden Personalkosten und Sachkosten zum ganz überwiegenden Teil als Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können. Die nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten bestehen darüber hinaus zum größten Teil aus Personalkosten, deren Verteilung ohne größeren Aufwand und hinreichend genau auf der Grundlage von Arbeitszeitstatistiken vorgenommen werden kann."

Nach meinem zugegeben sehr lückenhaften Eindruck hat sich in Bezug auf größere Wohnungsgenossenschaften hier mit Ausnahme der Investitionsrechnung bei Neubauten und der Wirtschaftsplanung auf der aggregierten Unternehmensebene nicht allzu viel zum Besseren gewendet. Das Beharrungsvermögen bzw. ein gewisses Desinteresse sowohl von einigen Vorständen aber auch von Aufsichtsräten ist enorm.

4 - wie viel Schmalenbach braucht es?

Die Entwicklung der BWL in Deutschland durch Eugen Schmalenbach und Erich Gutenberg, ihre Fortführung durch Günter Wöhe, Horst Albach und vielen anderen ist ein Glücksfall und kann auch für die bedarfswirtschaftliche BWL und die genossenschaftliche BWL nutzbar gemacht werden. Wenn ich einen Rat geben sollte für Menschen, die in irgend einer Weise sich in die Führung von Wirtschaftsunternehmen einzubringen haben oder sich darauf vorbereiten wollen, sei es in der Geschäftsleitung, beratend, in einer Kontrollfunktion oder partizipativ als Mitunternehmer in einer Genossenschaft, so wäre es überspitzt formuliert, lesen sie so viel Schmalenbach, wie sie bekommen können. Haben Sie dafür nicht die Kapazität, dann lesen sie nicht nur aber auch Schmalenbach. Wenn Sie in meinem Artikel so weit gekommen sind, haben sie das in gewisser Weise über einige Zitate bereits getan. Hier ergänzend noch der Anfang eines Kapitels von ihm über die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen in der Erfolgsrechnung, das auch heute noch wie ein Leuchtturm wirken kann. [11]

 "I. Die Zweckmäßigkeit der Trennung. 

Viele Umstände sind es in der Praxis, die zu einer mehr oder weniger genauen Trennung der Betriebseinflüsse drängen:

Erstens besteht das Bedürfnis, aus den  Erfolgszahlen den Teil herauszulösen, der der eigentlichen Betriebsleistung zu danken ist. Der Betrieb kann zunehmend unwirtschaftlich arbeiten und der Gewinn kann infolge der Außeneinflüsse sehr gut sein. In diesem Fall muß man durch Zeitvergleiche feststellen, wo die Mängel liegen. Läßt man sie weiter fressen, so wird der Betriebe, wenn die günstigen Außeneinflüsse wegfallen, nicht mehr leistungsfähig sein. 

Zweitens braucht man die Trennung von Betriebseinflüssen zu einer Vertiefung des Zeitvergleichs, damit wird dann ein wesentlicher Zweck des Zeitvergleichs, die Erfolgsrechnung der Jahre vergleichbar zu machen, unterstützt. 

Auch dem Betriebsvergleich bietet die Trennung der Betriebseinflüsse eine Förderung, obwohl die Verschiedenheit der Betriebsstruktur den Betriebsvergleich viel stärker hemmt als man früher angenommen hat.

Die Verbesserung des Zeitvergleichs erlaubt auch die Verbesserung der Möglichkeiten der Prognose und der Budgetierung.

Sodann ist die Trennung von Betriebseinflüssen ein wichtiges Mittel der betriebswirtschaftlichen Denkschulung. Dieser Zweck würde auch dann Bedeutung haben, wenn die Praxis an der Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen kein Interesse hätte.

Das Problem wird am meisten besprochen unter dem Gesichtspunkt der Trennung von Konjunkturgewinn und Betriebsgewinn. Bei näherem Zusehen ist aber leicht zu erkennen, daß der Konjunkturgewinn nicht der einzige von außen wirkende Einfluß auf den Betrieb ist, den man eliminieren muß, wenn man den Betriebsgewinn rein darstellen will. Das ist der Grund, weshalb ich hier nicht von der Konjunktur allein, sondern allgemeiner von den Außeneinflüssen spreche."

5. Schmalenbachs Auffassungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Erwerbsunternehmen

"An sich interessiert den Betriebswirtschaftler der Richtung, der der Verfasser angehört, der wirtschaftliche Betrieb nur als Organ der Gemeinwirtschaft. Ihn fesselt nicht der Betrieb als privatwirtschaftliche Erwerbsanstalt....Der Betriebswirtschaftler dieser Richtung fühlt sich, seiner Bescheidenheit unbeschadet als Staatswirtschaftler." [12]. Die Verbindung, die Schmalenbach zwischen guter betrieblicher Führung und volkswirtschaftlichem Nutzen sieht, wird aus folgender Passage im gleichen Buch auf Seite 93 deutlich:"Um die vielen Güter zu beschaffen, die der Mensch braucht, muß gepflügt, gesät, geerntet, transportiert und produziert, es muß gerechnet, gezeichnet, geschrieben und geredet werden, und auch sonst sonst sind allerlei Umstände mit der Güterbeschaffung verbunden. Daß und in welchem Grade diese ganze Haupt- und Nebenarbeit, die das Beschaffen von Gütern erfordert, sich wirtschaftlich vollzieht, das soll die Erfolgsrechnung feststellen. Der Zweck dieser Feststellung soll sein, daß eine Unternehmung, die sich als unwirtschaftlich herausstellt, entweder wirtschaftlich sich gestalte oder eingestellt werde, daß dem wirtschaftlichen Unternehmen hingegen, dem wirtschaftlichsten unter ihnen an erster Stelle, die Entwicklungsmöglichkeiten geöffnet, insbesondere ihm zuerst vor allen anderen das verfügbare Kapital der Volkswirtschaft zugeleitet werde. Die Wirtschaftlichkeitsmessung soll ferner den Zweck haben, daß wirtschaftlich untüchtige Personen möglichst zurückgedrängt, die wirtschaftlich fähigen nach oben gerückt werden, daß namentlich unter den Wirtschaftsleitern die rechte Auswahl stattfinde. Ob diese Verteilung von Sachen und Menschen richtig vor sich geht, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung; denn wir haben es nicht mit dem Zweck, sondern mit dem Mittel zu tun; aber wir müssen bei der Gestaltung des Rechnungswesens der Zwecke eingedenk sein und die Rechnung ihnen entsprechend zu gestalten versuchen."

Insgesamt mutet das etwas sozialdarwinistisch an, aber es ist doch etwas wahres daran, das zu einem Ordnungsrahlen der sozialen Makrtwirtschaft passt und auch für den einer künftigen ökologisch-sozialen Marktwirtschaft geeignet ist. Man kann allerdings auch sagen, dass eine Ertüchtigung der Betriebsleiter ausreichen würde und diese würde ich einer Auswechslung grundsätzlich vorziehen. Ein Widerspruch wird auf der Aussage Schmalenbachs allerdings deutlich. Ein nach seinen Massstäben ausgebautes Rechnungswesen soll nach ihm dazu führen, dass die Untüchtigkeit von Betriebsleitern deutlich wird. Welcher untüchtige Betriebsleiter würde das Rechnungswesen dann ausbauen? In sehr wettbwerbsintensiven Branchen wird er oder sie es machen, weil sonst vielleicht das Unternehmen nicht überleben kann, in ruhigeren Branchen wird der Anreiz deutlich geringer sein. Ob Raiffeisen das bereits in den 1850er Jahren im Blick hatte, als er für Genossenschaften den "Rechner" als unabhängige Institution in Genossenschaften unabhängig vom Vorstand und Aufsichtrat nur der Mitgliederversammlung verantwortlich zu installieren zu versuchte? [13] Siehe dazu auch mein Artikel hier 

Sönke Hundt konstatiert jedenfalls in seiner Theoriegeschichte der BWL [14]: "In den Auflagen nach 1945 [der Dynamischen Bilanz, Anmerkung von mir] sind die ehemals so vehement vertretenen Gedanken über Gemeinwirtschaft getilgt worden." und zitiert Karl Hax  als Schmalenbachs Schüler": "Es ist nicht exakt feststellbar, was im Einzelfall nützlich für die Allgmeinheit ist. Es gibt keinen exakten Maßstab für das Allgemeinwohl. Was in der Bilanz - auch in der dynamischen Bilanz Schmalenbachs - ermittelt werden kann, das ist die Rentabiliät des eingesetzten Kapitals. Dieses ist aber nicht notwendig identisch mit dem 'gemeinen Nutzen' " [15] 

Literatur

[1] Münstermann, Karl "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre", Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, S. 500-521

[2] Schmalenbach, Eugen, "Die Abschreibung",1909, S.81ff., "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung"

[3] Schmalenbach, Eugen"Grundlagen der dynamischen Bilanzlehre", "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung", 1919, Seite 3

[4] Schmalenbach, Eugen, "Die dynamische Bilanz", 8. Auflage, 1947, S.15

[5] wie [4] Seite 40

[6] Lepper, Katja, Schaefer Sigrid, "Co-Operative Social Accounting – Potenziale für Nachhaltigk eit und Controlling in Genossenschaften", in "Handbuch Controlling" Wolfgang Becker · Patrick Ulrich, Herausgeber, Springer-Verlag, 2016.

[7] Lepper, Katja "Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis." Dissertation, Universität zu Köln , 2019

[8] Schmalenbach, Eugen, "Dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.10, zitiert nach Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, S.51)

[9] Kühne-Büning, Lidwina, Nordalm Volker, Steveling Liselotte (alle Hrsg.), "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft", 2005, S. 576)

[10] wie [9] Seite 577

[11] wie [4] Seite 177

[12] wie [8] Seite 94

[13]Raiffeisen, Friedrich Wilhelm, "Die Darlehenskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter", 1. Auflage, 1866, Seite 39; gefunden bei Koch, Walter, "Der Genossenschaftsgedanke F.W. Raiffeisens als Kooperationsmodell in der modernen Industriegesellschaft", 1991 und näher ausgeführt in Giebel Frank, "einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften", Blog "liberal und kooperativ, 2022

[14] Hundt, Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, Seite 64

[15] Hax Karl, "Schmalenbach aus der Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", Seite 497, Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, 495ff.

Freitag, 19. August 2022

Grundideen der Betriebswirtschaftslehre (BWL) Teil 1

Inspiriert durch Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre" werde ich hier einige wichtige Gundideen der BWL vorstellen. Ich werde dabei Beispiele geben, wie ihre Anwendung heute noch sinnvoll und zugleich nicht überall selbstverständlich ist. Es wird zu prüfen sein, welche anderen Ideen mitunter in der Praxis verfolgt werden, die mit ihnen im Widerspruch stehen und wie man hier zu sehr bestmöglichen Ergebnissen kommen kann im Hinblick auf die Ziele der jeweiligen Unternehmen und der Gesellschaft als Ganzes.

Grundidee Wirtschaftlichkeit und Kostentransparenz

Der Kern eines Wirtschaftsbetriebes ist die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen zum Verkauf. Historisch war dieser Bereich zunächst in größeren Produktionsbetrieben von Ingenieuren dominiert, bis in Deutschland mit Schmalenbach die Leitmaxime der bestmöglichen Wirtschaftlichkeit bei der Betriebsgestaltung ins kollektive Bewusstsein trat. Schmalenbach kam zu der Beurteilung, dass die Organisation und Disposition der Produktion das größte Gestaltungspotential für den Unternehmer bzw. die Betriebsleitung und den Unternehmenserfolg besaß. Erst später wurden die Möglichkeiten entdeckt auch im Bezug auf den Absatz mittels verschiedener Maßnahmen großen Einfluss zu nehmen (siehe zum Beispiel die dreibändigen "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" von Erich Gutenberg : "Die Produktion" (1951),  "Der Absatz" (1955) "Die Finanzen" (1969)).

Hundt (1977. S.49) zitiert dazu Karl Hax: "Nun kommt es aber in einer Wissenschaft nicht so sehr auf den äußerlichen Zusammenhang an, d.h. auf die formale Systematik, sondern auf den inneren Zusammenhang der ganzen Lehre, und der ist gegeben durch das Vorhandensein systembildender Grundgedanken. Dieser systembildende Grundgedanke, der allen Einzeluntersuchungen zugrunde lag, war bei Schmalenbach das Prinzip der Wirtschaftlichkeit." (Hax, Karl, "Schmalenbach aus Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", TzBfG, 1973, S.495ff. hier S.496). Hundt (S.50) zitiert Schmalenbach dazu:"...man sagt sich mit Recht, dass der Betrieb der Beeinflussung [des Unternehmensleiters, Anmerk. von mir] unterworfen ist, der Markt und seine Gewalten jedoch nicht. Den Markt mit seinen Einflüssen muss der Betriebsleiter nehmen, wie er ist; nur das eine kann er dagegen tun: den Kurs danach richten und die Segel setzen. Im Betriebe ist der Betriebsleiter innerhalb weiter Grenzen selbst Herr....Der wesentliche Zweck, den Betriebsgewinn zu isolieren, liegt darin, die Betriebsgebarung mit größter Deutlichkeit zu erkennen. Man will wissen, wie der Betrieb, für sich allein genommen, arbeitet, ohne dass die Ergebnisse durch Außeneinflüsse gestört werden. Man will auf diese Weise möglichst früh an der richtigen Stelle eingreifen, sowohl um Schädliches zu beseitigen, als auch um Nützliches zu fördern." (Schmalenbach Eugen, "Die dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.276) und Hundt weiter "Daraus folgt für Schmalenbach die wesentliche Forderung: Die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen, und das Mittel dazu ist die Isolierung der Betriebsleistung" (dito S. 274).

Auch wenn heute gesetzliche Regelungen stärker das Betriebsgeschehen reglementieren als zu Zeiten Schmalenbachs und Führung oft und zum Glück partizipativer gedacht wird, gilt noch immer der Grundsatz der unternehmerischen Autonomie bei allen nicht-öffentlichen Unternehmensformen, seien sie auf Rendite ausgerichtet oder auf den Nutzen ihrer Abnehmer.

Wenn nun heute wie von mir aufgezeigt Wohnungsgenossenschaften gar keine Kostenträgerrechnung erstellen, können sie gar nicht vollständig erkennen, wo es Schädliches wie zum Beispiel Kostentreiber zu beseitigen oder einzudämmen gibt und wo es besonders Nützliches zu fördern gilt, wie Konstellationen, die besonders kostengünstig sind und von denen es zu lernen gilt bzw. die möglichst auf andere Situationen oder Produkte (also weitere Wohnanlagen ) zu übertragen sind. Dies ist ein sehr großes Defizit auch unter dem Aspekt der Zeitlichkeit. Während Schmalenbach bereits 1931 wie oben gezeigt erkannte "je früher desto besser", kommt einem Gar-nicht-Schauen, einem Nicht-dahin-kommen gleich, bis man eben zu der Einsicht gelangt, dass dies ein Fehler ist, den man bereit ist abzustellen, wenn man seine Ziele als Unternehmen besser als bisher erreichen will bzw. die Chancen das zu tun jedenfalls rational, systematisch und kontrolliert deutlich erhöhen will. Das Einzige, was es dabei  zu beachten gilt, ist, dass der Aufwand für diese Kostenrechnung selbst transparent werden muss und im weiteren Prozess beim Ermitteln der tatsächlichen Gewinneffekte und Nutzenerhöhungseffekte gegengerechnet werden muss. Gibt es sonst etwas, was dem entgegen stehen könnte? Vielleicht gibt es die Ablehnung von Rationalität und Quantifizierung, eine Idee von Ganzheitlichkeit, die glaubt, dass durch Quantifizierung so viel Inhaltliches auf der Strecke beliebt, dass nur Defizitäres bei einer solchen Vorgehensweise herauskommen kann. Die Antwort dafür ist, dass Quantifizierung Teil einer guten Entscheidung ist aber qualitative Aspekte nicht ersetzen kann. Eine gute betriebswirtschaftliche Entscheidung im Sinne des jeweiligen Unternehmenszieles wäre die, bei der sowohl das Prinzip der Wirtschaftlichkeit sehr gut erfüllt wird, die also nicht defizitär wäre, die aber auch einer qualitativen Beurteilung standhält.

Dass es hier nicht nur in Wohnungsgenossenschaften Defizite gibt, zeigt ein Zitat bei Uwe Bestmann in seinem Kompendium der Betriebswirtschaftslehre: "Die Gegenwart zeigt eine wachsende Bedeutung der Kostenrechnung. Immer deutlicher erkennen die Unternehmen, daß die Kostenrechnung, überhaupt das betriebliche Rechnungswesen, eine unentbehrliche Informationsquelle für den unternehmerische Entscheidungsprozeß ist. Nicht zuletzt die Stellenanzeigen weisen auf diese Entwicklungstendenz hin. Man darf sich aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß in sehr vielen, inbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Kostenrechnung immer noch sehr stark vernachlässigt wird. Wenn man empirische Untersuchungen heranzieht, so sieht man, daß sehr viele Unternehmen auch heute noch nicht einmal die Grundlagen einer Kostenrechnung aufzuweisen haben." (S.566 "Kompendium der Betriebswirtschaftslehre" , Bestmann, Uwe (Hrsg.) 4,. Auflage, 1988). Weiter schreibt Bestmann: "Man kann auch heute noch das Argument hören, daß ein guter Unternehmer schon wisse, was verdient werde. Sicherlich, zu einem gutem Unternehmer gehört auch Intuition. Aber zur Intuition gehört auch die Sicherheit, daß man richtig liegt - durch ausreichende Kontrolle. Man stelle sich nur vor, daß die Arbeitsplätze von vielleicht 1000 Beschäftigten von der Intuition eines Einzelnen abhängig sind!" (S.566) und weiter: "Auch in jenen Unternehmen, die bereits eine Kostenrechnung haben, können deutliche Mängel im Kostenrechnungsystem festgestellt werden. So ergab die Befragung von 15 vergleichbaren Unternehmen in der Kunststoffbranche: 9 Unternehmen waren nicht in der Lage, bestimmte Artikel, die sie produzierten, überhaupt zu kalkulieren (sie hatten keinerlei Kalkulationsunterlagen)."

Samstag, 13. August 2022

Sind die Vorteile niedriger Mieten Schweizer Wohnungsgenossenschaften auf deutsche Verhältnisse übertragbar?

Ein veränderungsunwilliger Aufsichtsrat einer traditionellen deutschen Wohnungsgenossenschaft lehnte es einmal mir gegenüber ab, sich die niedrigen Nutzungsentgelte Schweizer Wohnungsgenossenschaften zum Vorbild zu nehmen mit dem Hinweis, die Schweizer Verhältnisse seien nicht mit den deutschen vergleichbar. Das nehme ich zum Anlasse etwas genauer zu schauen:

Der Wikipedia-Artikel zu Wohnungsgenossenschaften Stand 13.08.2022 nennt im Kapitel Schweiz Ersparnisvorteile beim Wohnen für die Mitglieder gegenüber dem Marktpreis von 15%. Der Schweizer Verband wohnbaugenossenschaften schweiz schreibt in seiner Informationsbroschüre  "Leben in einer Genossenschaft - Ein Leitfaden der Schweizer Wohnbaugenossenschaften" von 2012 auf Seite 5: "Die Mietzinse von Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt tatsächlich zwanzig Prozent tiefer als im übrigen Wohnungsmarkt. In grossen Städten wie Zürich bezahlt man bei Genossenschaften sogar bis zu einem Drittel weniger Miete. Dabei sind die Wohnungen nicht schlechter, im Gegenteil Sie werden sogar besser unterhalten, als diejenigen vieler anderer Immobilienverwaltungen." Nach meiner Erfahrung und ganz grob geschätzt sind in Deutschland Genossenschaftswohnungen im Durchschnitt circa 5% günstiger als der durchschnittliche angemessene Marktpreis. Nach meiner Einschätzung ist es nicht mehr, weil die im GDW organisierten Woges sich nicht mehr an der Kostenmiete orientieren, wie es die Schweizer tun. Dies wird deutlich am Wikipedia Artikel Wohnungsbaugenossenschaft, wo nur unter Schweiz auf die Kostenmiete als genossenschaftlichem Grundprinzip verlinkt wird. Auf der anderen Seite sind in der Schweiz Wohnungsgenossenschaften [abgekürzt ab jetzt hier als Woges] in der Regel sehr viel kleiner als in Deutschland. Kann es sein, dass sie zwar günstigere Mieten hinbekommen, aber nicht so viele Wohnungen anbieten wie das deutsche Woges leisten? Dann wären sie volkswirtschaftlich vielleicht sogar weniger hilfreich als die deutschen Woges. Wenn auch dies nicht das Problem der einzelnen Woge und ihrer Mitglieder wäre, könnte es auch Woges geben, die tatsächlich mit der Mehrheit der Mitglieder gemeinnützig zulasten der Ersparnis ihrer selbst so agieren wollen. Ein interessanter historischer Hintergrund ist, dass in Deutschland mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aus den 1930er Jahren Woges ein Stück weit für staatliche baupolitische Zwecke instrumentalisiert wurden. Es war zum Beispiel bis zur Beendigung dieses Gesetzes Ende 1989 verbindlich, dass Genossenschaften, falls sie sich auflösen, ihr Vermögen mit Ausnahme des Nennkapitals nicht an die Mitglieder ausschütten, sondern an eine gemeinnützige Stiftung überführen, wenn sie von Gewinnsteuern befreit sein wollten. Der Genossenschaftswissenschaftler Karl Hildebrand meinte bereits in seinem Hauptwerk "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmen" 1927, dass das Recht auf den Liquidationserlös einer von drei Genossenschaften "konstituierenden" [ausmachenden bzw. ihr Wesen festlegenden] Aspekte sei. Insoweit hatte der Gesetzgeber in Deutschland die Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder von Genossenschaften auf Jahrzehnte seinen eigenen politischen Zielen geopfert, und sie in ihrem Potential verstümmelt, um es einmal drastisch auszudrücken. Der Verband Gdw und sein Vorläuferverband Ggw kommt aus dieser Geschichte und hatte sogar entgegen der Politik den Status Quo zu erhalten wie siehe. Viele Woges in Deutschland haben dieses Passus für den Fall einer Auflösung immer noch in ihrer Satzung stehen und führen diese Selbstschädigung der Mitunternehmereigenschaft ihrer Mitglieder wahrscheinlich mehr unbewusst als willentlich fort.

Die enge und selbstgewisse Verbindung von Politik und Genossenschaften in Deutschland über den Gdw und seine Unterverbände wird exemplarisch deutlich an einer Pressemitteilung des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen, einem Tochterverband Gdw. Dort heißt es unter der Überschrift "VNW und IFB Hamburg feiern gemeinsame Erfolgsgeschichte": "Ohne die Zusammenarbeit zwischen der Bank, der Stadt und den sozialen Vermietern wäre Hamburg heute eine sozial gespaltene Stadt“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner am Rande der Ausstellung über die mehr als 100-jährige Geschichte des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Viele Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen könnten sich ohne die IFB und die sozialen Vermieter das Leben in einer prosperierenden Metropole wie Hamburg nicht leisten.“ Die IFB ist im Eigentum der Stadt Hamburg und ihre Förderbank. Hier wird mit dem Szenario der Spaltung bewusst oder unbewusst Angst erzeugt. Das kann den freien Blick auf Alternativen, wie sie die Schweiz bietet, behindern. Ich persönlich habe nicht den Eindruck, dass die Schweiz insgesamt oder Zürich gespalten sind. Die Schweiz liegt nach dem Index der menschlichen Entwicklung  der Vereinten Nationen mit 0,955 vor Deutschland mit 0,947 siehe hier und hier jeweils in der rechten Spalte. Die Schweiz trägt als "Eidgenossenschaft" das Genossenschaftliche im Namen und lebt mit ihrer Konkordanzdemokratie und ihrer Direkten Demokratie das Genossenschaftliche im Alltag.

Kann man also aus wohnungspolitischer gemeinnütziger Sichtweise argumentieren, dass deutsche Woges der einzelnen Wohnungsnutzerin zwar weniger Ersparnis bringen, aber die volkswirtschaftliche Wirkung über die größere Anzahl von Wohnungen in dieser Bewirtschaftungsform ausgeglichen wird? Hintergrund ist, dass in Deutschland viele Woges viele Wohnanlagen im Rahmen staatlicher Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus gebaut haben.

Dies ist eine volkswirtschaftliche Fragestellung und der Schwerpunkt dieses Blogs liegt auf betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Ich will hier Antworten geben für Woges, die  weniger Politik machen als gemeinsam bestmöglich ihre Ziele erreichen wollen. Da Woges aber nicht im luftleeren Raum operieren, sondern Teil unserer Gesellschaft sind, ist es auch als Betriebswirt und Leiter, Aufsichtsrat oder Mitglied einer Woge gut, ab und an die volkswirtschaftliche Brille aufzusetzen. So verstanden stellen sich betriebswirtschaftlich bestmöglich geführte Woges ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. 

Die Frage stellt sich also, gibt es in Deutschland vergleichsweise mehr Genossenschaftswohnungen als in der Schweiz und wie hoch ist jeweils der volkswirtschaftliche Nutzen zu bewerten bzw. ergäbe es einen zusätzlichen Wohlstandsgewinn in Deutschland, wenn es deutsche Woges insbesondere gelingen würde, ähnlich niedrige Nutzungsentgelte anzubieten wie die Schweizer Woges? Wenn dem so wäre, könnte das ja an der anderen Preispolitik vieler deutscher Woge liegen, dass sie zwar weniger Ersparnis für den Einzelnen bringen, aber mehr bauen und mehr neue Mitglieder aufnehmen können.

Nach meiner vorläufigen Schätzungen, deren Annahmen und Quellen ich in einem Anhang unten erläutere, ergibt sich:

Ergebnis:

In der Schweiz schätze ich 5,1% aller Wohnungen als Genossenschaftswohnungen, in Deutschland 5,8%. Eine Ersparnis von 5% in Deutschland je Wohnung entspricht für alle In Summe aller genossenschaftlichen Wohnungsnutzer 682 Millionen € pro Jahr. Würden deutsche Woges ähnlich günstig werden wie Schweizer Woges, könnten sie die Ersparnis für ihre Mitglieder um 1007 Mio € steigern. Betrachtet man es je Wohnungsnutzer,,ist die Ersparnis pro Jahr bei deutschen Woges bei 273 €. Dies wäre erhöhbar auf 1092 €. In Metropolen wären entsprechend der Aussage von wohnbaugenossenschaften schweiz auch höhere Ersparnisse möglich.

Bewertung:

Sind 1092 € jährliche Ersparnis für Mitglieder individuell und volkswirtschaftlich eine relevante Größe?  Da gehen vermutlich die Meinungen auseinander. Selbst bei einem unterdurchschnittlichen Einkommen von zum Beispiel jährlich netto 25.000 € entsprechen 1092 € nur 4,4 % des Haushaltseinkommens. Dennoch, würde 1092 €  jedes Jahr angespart oder in einem Aktienfonds oder in einer Genossenschaft investiert werden, könnte es über Jahrzehnte einen guten Beitrag zur Altersvorsorge leisten. Meine Bewertung ist deshalb, ja, es ist eine relevante Größe, noch verstärkt dann, wenn Woges Wege finden, Mitglieder gut zu unterstützen, auf diesem Weg Vermögen aufzubauen, denen dies eigenlich nicht so liegt.  Eigentlich  gehört nach meiner Einschätzung ein gewisses "bürgerliches Mindset" dazu, dass so zu sehen:

Zum einen mag es Menschen mit einem soziologischen Hintergrund geben, die es ablehnen so langfristig zu denken und denen es unangenehm ist überhaupt "Geldfragen" so viel Gewicht zu  geben. Wenn man diese Einschätzung teilt, wären Woges auch Institutionen, die eine gewisse Bildungsarbeit leisten und diese Dinge in der Kommunikation mit Mitgliedern, zum Beispiel in Mitgliederzeitschriften thematisieren. Nach meinem Eindruck liegt dies in Deutschland bei den im Gdw organisierten Woges eher brach. Es gibt zwar Mitgliederzeitschriften mit einem sehr professiollen Layout und Redakteuren aber eher im Sinne marktwirtschaflticher Kundenbindungsstrategien.  

Zum anderen sind Woges als Selbsthilfevereine Einzelinteressen von Menschen verpflichtet, wenn diese auch gemeinschaftich behandelt werden und nicht einem gesamtgesellschaftlichen Interesse verpflichtet sindüber die Grundsätze guter Unternehmensführung hinaus. Dieses Missverständnis hat die Genossenschaftswissenschaft eindeutig geklärt und die mangelhafte praktische Umsetzung des Fördergedankens in der Praxis in Deutschand auch ausreichend deutlich benannt. Es gibt oft Mitglieder in Genossenschaften, die davon nicht wissen und es gibt Mitglieder, die gar nicht mehr selbst in Genossenschaftswohnungen wohnen, die Woges für gesellschaftliche Zwecke nutzen wollen und deshalb nicht nur ein Steigern der Ersparnis als Ablenkung und Schwächung ihrer gesellschaftlicher Ziele verstehen können, sondern es auch ihren Wertvorstellungen widersprechen kann. Diese Wertvorstellungen sind gerade im linken politischen Spektrum grundsätzlich an Kollektivität orientiert. Dann wird versucht Genossenschaften als Möglichkeit der Kollektivierung zu organisieren entgegen der eigentlichen genossenschaftlichen Idee der Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade bei den in Deutschland häufigen sehr großen Woges, wo viele Mitglieder gar nicht mehr bewusst ist, dass es ein Erparnispotential gibt oder wo viele Mitglieder den Eindruck haben, sie können sich nicht einbringen oder es ist zu schwer gehört zu werden, kann dies eine Thema sein.

Abhilfe können hier losbasierte, repräsentative, themenspezifische, neutral moderierte und ergebnisoffene Mitgliederjurys schaffen, bei denen normale Mitglieder auf Augenhöhe mit einer Aufwandsentschädigung und unter Anhörung von Experten partizipativ einen guten Input geben können. siehe https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2019/11/es-ist-der-zeit-fur-mitgliederjurys-in.html

Hinsichtlich der Erderhitzung, in der wir uns befinden und der noch nicht co2-neutralen Bauweise ist eine  Zurückhaltung beim Neubau notwendig und sollten Dachaufstockungen und bessere Wohnflächennutzung bevorzugt werden. Auch das zeigt, dass die starke Tendenz zum Bauen wie sie in Deutschland in Metropolen von Politik und Verbänden gewählt wurde, nicht der optimale Weg ist.

Letztlich kann man auch fragen, wie zeitgemäss ist der Eigeninteressen verfolgende, rational denkende Mensch überhaupt noch angesichts von sozialen Problemen, der Klimakrise und Artensterben. In seiner  "Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", 1977 erwähnt Sönke Hundt ein Buch von Werner Sombart "Der Bourgeois - Zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen", 1923. Mir sind ab und an Menschen begegnet, für die "bürgerlich" etwas sehr Negatives im Sinne von sozialen Egoisten ausdrückte. Ich denke Menschen, dürfen individuell und kollektiv sein und sind es auch immer beides. Das belegt zum Beispiel Rutger Bregmann mit seinem Buch "Im Grunde gut". Wir können also zuversichtlich, gemeinsam und kooperativ Genossenschaften und unsere Gesellschaft insgesamt gestalten und sollten dabei lernen zu verstehen, dass auch Pflanzen und Tiere unsere Mitgeschöpfe sind und uns bemühen auch mit ihnen zu einem Interessensausgleich zu kommen bzw. die gemeinsamen Interessen besser wahrzunehmen und in unser Handeln besser zu integrieren. Insoweit sind wir alle eine Weggemeinschaft.

Anhang  

Annahmen: 

Wohnungen in Deutschland insgesamt 42.803.737.Stand 2020, Wohnfläche 3.937.971.000, je Wohnung 92,04 qm, je Einwohner, 47,32 qm, 2700 Woges, Anzahl Genos.wohnungen 2.500.000, durchschnittliche Wohnfläche von Genos.wohnungen 70 qm, durchschnittlicher Miete nettokalt 6,5€, Einwohner in Deutschland 83.237.124

Schweiz , 1500 Woges, Anzahl Genos.wohnungen160.000, Einwohner 8.606.033

Quellen :

Statistisches Bundesamt     https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_326_31231.html;jsessionid=A5C0353682BBBB1D2CA5810F6FF925F8.live732

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft 

Bei Fragen zur genauen Berechnung der Schätzung email an frankgiebel[at]web.de 




Donnerstag, 11. August 2022

Wohnungsgenossenschaftliches aus der Schweiz und Deutschland berührt sich

Was für eine spannende Entwicklung: als Intendant der Stuttgarter Internationalen Bauausstellung 2027 wurde der Schweizer Genossenschaftsexperte und Architekt Andreas Hofer ausgewählt, unter dessen Beteiligung das nachhaltige und genossenschaftliche Züricher Hunziker Areal entwickelt wurde. Die Ausstellung kommt genau 100 Jahre nach der Ausstellung von 1927, als die heute noch spannende Weißenhofsiedlung konzipiert wurde.

 
Hofer ist Mitgründer einer Züricher "Genossenschaft der Genossenschaften" mit dem Namen mehr als wohnen. An dieser sind 55 Züricher Wohnungsgenossenschaften beteiligt, aber auch rund 1400 Menschen direkt als dort wohnende Mitglieder. Hier kommt nach meinem Eindruck Nachhaltigkeit, Genossenschaft, lebenswerte Quartiere und echte Partizipation zwischen Experten und der "normalen" Bevölkerung auf Augenhöhe zusammen.
 
Ich habe etwas auf der Seite der Genossenschaft gestöbert und bin auf ein spannendes Leitbild gestossen (siehe https://www.mehralswohnen.ch/dokumente/ ). Sie fordern dort einiges von den Genossenschaftsmitgliedern, aber bieten für diese auch viel. Und sie bekennen sich sowohl zur Kostenmiete als auch zu solidarischen Rücklagen für die gemeinsame Weiterentwicklung der Genossenschaft. Zur mangelhaften Anwendung der Kostenmiete in Deutschland im Unterschied zur Schweiz hatte ich gestern gebloggt.
 
Sehr gut hat mir auch gefallen das Vorhandensein einer Ombudsstelle bei mehr als wohnen. Das kann besser funktionieren als zum Beispiel ein Schlichtungsausschuss eines Aufsichtsrates einer Genossenschaft, wenn dort über die Jahre zu viel Nähe zum Vorstand entstanden ist und kein echter Intergrationswillen bezüglich Kritik oder Vorschlägen von Mitgliedern vorhanden ist.
 
Das scheint mir viel Anschauungsmaterial und Inspiration für deutsche Wohnungsgenossenschaften in Metropolen und verdichteten Räumen zu bieten, dahingehend wie man Themen wie Quartiersentwicklung, genossenschaftliche Potentialentfaltung, Mitgliederbeteiligung und Nachhaltigkeit und auch lokale baupolitische und entwicklungspolitische Aspekte integrieren kann.
 
Gestossen bin ich auf die Seite über einen Newsletter des Genossenschaftsforums Berlin.
 
Quellen:
 

Mittwoch, 10. August 2022

ergänzende ökonomische Hinweise zu Wohnungsgenossenschaften als Beschaffungsgenossenschaften

Timm Gudehus beginnt sein Buch "Dynamische Märkte, Grundlagen und Anwendungen der analytischen Ökonomie", 2. Auflage 2015, mit einer klaren Einführung zu Märkten in einer freien Marktwirtschaft. Diese ist auch erhellend für die Rolle und Zielsetzung von Wohnungsgenossenschaften als Selbsthilfevereine zur Beschaffung des Gutes Wohnraum für private Haushalte. Gudehus schreibt auf Seite 2: "Mit den monetären Nutzwerten, die das Gut für die einzelnen Nachfrager hat, lassen sich deren individuelle Einkaufsgewinne und in der Summe der Nachfragergewinn berechnen. Der Marktpreis, die Absatzmengen, Umsätze und Gewinne sowie deren Verteilungen sind kollektive Marktergebnisse, die von der Marktordnung,  der Marktkonstellation, der Marktmechanik und vom Verhalten der Akteure bestimmt werden." Wohnungsgenossenschaften sind als Beschaffungsgenossenschaften von und für ihre Mitglieder geschaffen, um als Alternative zu den Märkten gemeinschaftlich Wohnmöglichkeiten zu schaffen, dauerhaft zu bewirtschaften und mit den Mitgliedern abzurechnen. Dies geschieht in Deutschland in einer Situation von rechtlich reglementierten Märkten mit einem gewissen Mieterschutz auch in Bezug auf die Miethöhe über das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (zB. ortsübliche Vergleichsmiete, Mietpreisbremse) und über die Rechtsprechung und mit öffentlich-rechtlicher Gestaltung von Teilen des Wohnungsmarktes über die Finanzierung und Bezuschussung preisgünstigen Wohnens über staatliche Investitionsbanken und über direkte Angebote von Wohnraum in gewisser Anzahl über öffentlich-rechtliche Wohnungsunternehmen. Bei Gudehus wird ganz generell deutlich, dass es dabei nicht nur um die Versorgung mit dem Wohnraum selbst geht, sondern dass für die Nachfrager der Aspekt des Einkaufsgewinnes und für alle Mitglieder in Summe der Nachfragergewinn eine wesentliche Größe ist. In der Praxis wird das in Deutschland oft nicht mehr gelebt und viele Genossenschaftsmitglieders fällt dies nicht auf. Sie haben  mitunter sogar ein schlechtes Gewisses, wenn sie sich für diese Gewinne interessieren oder tun es ab, weil sie stolz darauf sind, es nicht nötig zu haben, hier genauer zu schauen und es ihnen ausreicht, ihr Nutzungsentgelt mit den Preisen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu vergleichen. 

Die Nennung der Einkaufsgewinne auf der Nachfragerseite fehlen zum Beispiel in dem Artikel über Wohnungsgenossenschaften in Deutschland bei Wikipedia Stand heute und nach meiner Erfahrung auch in der Kommunikation zu diesem Thema des in Deutschland dominierenden Verbandes Gdw., in dem die meisten alten Wohnungsgenossenschaften zusammen mit gewinnorientierten Wohnungsunternehmen und kommunalen Wohnungsunternehmen organisiert sind. Bei Wikipedia heißt es zum Wesen der Wohnungsbaugenossenschaft in Deutschland:

"Die Genossenschaft ist ein gemeinschaftliches Wirtschaftsunternehmen, dessen oberstes Ziel die Förderung seiner Mitglieder z. B. mit gutem und sicherem Wohnraum ist. Es geht darum, die Mitglieder mit dem „Produkt“ des gemeinsamen Unternehmens zu versorgen – bei Wohnungsbaugenossenschaften mit einer guten und sicheren Wohnung – und das auf Dauer. Deshalb ist das Handeln der Genossenschaft auf langfristigen Erfolg und nicht auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft#Situation_im_21._Jahrhundert_aus_Sicht_des_gr%C3%B6%C3%9Ften_deutschen_Verbandes_GDW

Mit "es geht darum "wird so getan, als ob diese Aussage alles Wesentliche beinhaltet, was wie gezeigt ökonomischer Unsinn ist.

Erstaunlich ist die prominente Platzierung des GDW in dem Wikipedia Artikel ganz am Anfang.

Unter dem Kapitel Schweiz  heißt es dagegen: "Der größte Teil der Genossenschaftswohnungen gehört Mitgliedergenossenschaften (Selbsthilfe; Mieter sind zugleich Mitglied), welche zudem der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind (Prinzip der Kostenmiete, dauerhafter Spekulationsentzug)."

Zur Kostenmiete heißt es bei Wikipedis:

"Mit Kostenmiete bezeichnet man in Deutschland einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten erforderlich ist (§ 72 Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz (2. WoBauG) in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), der II. Berechnungsverordnung (II. BV) und der Neubaumietenverordnung (NMV) von 1970)."

und "Damit soll erreicht werden, dass Finanzierungsvorteile, die ein Eigentümer im sozialen Wohnungsbau genießt, ungeschmälert an die Mieter weitergegeben werden. "

Das ist auch der Grundsatz, der  für Beschaffungsgenossenschaften gilt, siehe zB Geschwandtner, Marcus, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum
heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009, S. 152-163

zitiert hier auf Seite 3 https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2021/02/kostenmiete-oder-wohnwertmiete-in.html

Natürlich kennt die Genossenschaftsidee sowie auch die Wirtschaftswissenschaft keine nationalen Grenzen. Insoweit macht der Wikipedia Artikel deutlich , welches ökonomische Potential viele Wohnungsgenossenschaften in Deutschland noch für ihre Mitglieder entfalten können, wenn sie sich daran erinnern, was in ihnen angelegt ist. Ein erster Schritt wäre vielleicht eine Koalition der Willigen, die Gründung eines bundesweiten Verbandes für Genossenschaften eventuell in Kooperation mit den Schweizer Wohnungsgenossenschaften.

Gudehus schreibt weiter auf Seite 3 und 4: "Mit den Gesetzen der Marktmechanik lassen sich Beschaffungsstrategien entwickeln, nach denen die Käufer ihren Bedarf mit der gewünschten Qualität zu minimalem Preis decken können, und Absatzstrategien, nach denen die Anbieter ihre Güter mit maximalem Gewinn verkaufen und eine optimale Auslastung erreichen können. Veränderungen der Beschaffungs- und Absatzstrategien und deren Rückkopplung auf andere Marktteilnehmer bewirken einen dynamischen Markt." 

Auch die Organisation von Wohnraum innerhalb einer Genossenschaft ist eine Beschaffungsstrategie mit Blick auf bestimmte Bedarfe nach Größe, Lage und Wohnqualität der jeweiligen Mitglieder und dem Ziel eines minimalen Preises für jeden Einzelnen und alle zusammen. Mitglieder können auch immer schauen, ob sie selbst bauen, eine Wohnung kaufen oder anderweitig mieten. Je effizienter und kostenbewusster die Genossenschaft wirtschaftet, umso attraktiver kann ihr Angebot für die Mitglieder sein. 


Samstag, 6. August 2022

verblüffende Unwirtschaftlichkeit in Wohnungsgenossenschaften

Vorbemerkung (Achtung lang, wen das Umfeld weniger interessiert als die Frage selbst, kann  direkt zum Sachverhalt springen)

In der Praxis vieler Unternehmen hat die Betriebswirtschaftslehre als normative Wissenschaft oft einen geringeren Stellenwert als es sinnvoll ist. Dies gilt sowohl für erwerbswirtschaftliche Unternehmen als auch für bedarfswirtschaftliche wie öffentlich-rechtliche und Beschaffungsgenossenschaften. Die Klagen darüber in der Literatur in beiden Bereichen sind zahlreich (zB. Bestmann, Henseler, Blome-Drees). Wenn sich aber in einer Branche ein unwirtschaftliches Prinzip wenn nicht zum Branchenstandard so doch zu einer weit verbreiteten Praxis herausgebildet hat, ist das schon sehr verblüffend. Im Bereich traditioneller, im Verband GdW organisierter Wohnungsgenossenschaften könnte dies der Fall sein. Inwieweit der GdW Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen oder seine Vorgängerorganisation der GGW Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen diese Entwicklung mit verursachte, welche Rolle die vom Verband gegründete  EBZ Business School Bochum spielte, soll hier genausowenig untersucht werden wie die Frage, ob die dem Verband zugehörigen Prüfverbände diese Unwirtschaflichkeiten im Rahmen ihrer Prüfungen eigentlich hätten beanstanden müssen und ob hier wie schon andernorts Schwächen des staatlich verordneten Prüfwesens zu Tage treten zulasten der Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften. Das Genossenschaftsgesetz macht den Prüfern in §58 (1) folgende Vorgabe: " Im Prüfungsbericht ist Stellung dazu zu nehmen, ob und auf welche Weise die Genossenschaft im Prüfungszeitraum einen zulässigen Förderzweck verfolgt hat." Dies gebietet Hinweise auf unwirtschaftliche Praktiken zu Lasten der Mitgliederförderung, wenn man denn das methodische Rüstzeug hat, sie selbst zu erkennen. Dieser Artikel will dieses Rüstzeug für bedarfswirtschaftliche Wohnungsunternehmen darlegen.und zeigen inwieweit eine derzeit häufig zu beobachtende Praxis unwirtschaftlich ist und damit den jeweiligen Unternehmenszielen als abträglich zu beurteilen ist.

Anknüpfungspunkt dieses Artikels ist die sogenannte Wohnwertmiete oder Unternehmenskostenmiete, wie sie der Jurist Prof. Volker Beuthien in seinem Buch 1992 den Wohnungsgenossenschaften  anempfohlen hat unter Verwerfung des genossenschaftlich eigentlich angezeigten Nutzungsentgeltes der Basis Selbstkosten. Näheres siehe Beuthien, Volker, "Wohnungsgenossenschaften zwischen Tradition und Zukunft - Rechtsfragen der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes", Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1992 und meine erste Beurteilung dazu an Hand zweier Fallstudien unter https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2021/02/kostenmiete-oder-wohnwertmiete-in.html

Das Buch Beuthiens basierte wie er selbst im Vorwort schreibt auf einer Auftragsarbeit für den Verband der südwestdeutschen Wohnungswirtschaft eV, Frankfurt, einem Tochterverband des GdW. Dass ein Verband, der Wirtschaftsunternehmen vertritt, sich an einen Juraprofessor wendet, um Orientierung zu erlangen zu Fragen der unternehmerischen Preisgestaltung, dem Kern unternehmerischen Handelns statt an einen Fachmann für Betriebswirtschaft, wirft die Frage auf, ob das betriebswirtschaftliche Verständnis allgemein und im Sinne einer genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre in diesem Verband eine untergeordnete Rolle gespielt hat. Eine spätere betriebswirtschaftliche Publikation des GdW zu balanced Scorecards lässt hier ebenfalls noch erstaunliche Defizite erkennen, obwohl es dort mittlerweile einen "Fachbeirat" gibt, in dem neben Praktikern auch einige Vertreter von Hochschulen zu finden sind. siehe

Gewinnorientierung als Zeitgeistsaspekt in der Fachliteratur zur Wohnungswirtschaft

 http://liberalundkooperativ.blogspot.com/2022/05/

Eine positive Entwicklung war mit der Besetzung des Gdw finanzierten Stiftungslehrstuhls Wohnungsgenossenschaften an der EBZ mit  Katja Lepper zu verzeichnen. Es war aber anscheinend nur ein leichtes Aufflackern. Ihr Beitrag zum Fördercontrolling in Wohnungsgenossenschaften zusammen mit der EBZ-Rektorin Sigrid Schaefer ist inhaltlich wertvoll und nach meiner Einschätzung konsequent wissenschaftlich ausgerichtet und zeigt keine Kompromisse gegenüber Geldgebern. siehe "Co-Operative Social Accounting – Potenziale für Nachhaltigkeit und Controlling in Genossenschaften" Sigrid Schaefer, Katja Lepper, in "Handbuch Controlling" Wolfgang Becker · Patrick Ulrich, Herausgeber, Springer-Verlag, 2016. Seltsam ist, dass in obigem Buch sie bereits 2016 als Professorin geführt wird, dann aber 2019 zum Thema Social Accounting in Wohnungsgenossenschaften an der Universität Köln eine Dissertation vorlegt. Dieses kommt zu einem negativen Ergebnis zur Praxis wenn sie schreibt in ihrer Zusammenfassung "Im Ergebnis zeigt die Arbeit eine Diskrepanz zwischen der seit Jahrzenten in der Genossenschaftswissenschaft geforderten genossenschaftsadequaten, d.h. mitglieder- und sozialraumförderlichen, Berichterstattung und deren Umsetzung in der wohnungsgenossenschaftlichen Berichtspraxis."  Sehr merkwürdig oder vielleicht auch gar nicht merkwürdig ist, dass Frau Leppers Tätigkeit bei der vom Gdw finanzierten EBZ endete zu einer Zeit als sie zu negativen Ergebnissen bezüglich der Praxis der Mitgliedsunternehmen des gdw kam im Kern dessen was Genossenschaften eigentlich ausmacht. 

Laut einem newsletter der EBZ war die Arbeit Ergebnis eines Forschungsstipendiums Frau Leppers in Kanada: "An dieser Stelle setzt das Forschungsprojekt von Katja Lepper an. Sie erhielt dafür ein Forschungsstipendium vom Centre of Excellence in Accounting and Reporting for Co-operatives (CEARC) der Sobey Business School an der Saint Mary’s University Halifax (Kanada). Das CEARC verfolgt das Ziel, die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung von Genossenschaften unter Einbezug der aktuell angewandten Praxis weiter zu entwickeln und vergibt daher jährlich bis zu 4 Stipendien und Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu unterstützen. Die Projektlaufzeit des Vorhabens beträgt zwei Jahre." 

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi8pNHLztn4AhUIwAIHHeVEAYcQFnoECAMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.ebz-business-school.de%2Ffileadmin%2Febz-bs%2Fpublikationen%2Fskill%2FSkills_eG_GenossenschaftsNewsletter_A4_300dpi_SEP2015_WEB2.pdf&usg=AOvVaw0TEk4OC7k2ybPJSQoUJ-2D

Mittlerweile ist dieser Lehrstuhl mit Katharina Böhm von einer Juristin besetzt https://www.ebz-business-school.de/forschung/professoren.html 

Diese Hinweise sind erlaubt, da Wissenschaft sich nicht kontextlos irgendwo manifestiert, sondern in einem konkreten Umfeld und es wichtig ist, dies transparent zu machen. Auch ich nehme als Berater entgeltlich Aufträge von Wohnungsgenossenschaften entgegen, um sie in ihrer Arbeit zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Betriebswirtschaft, Kostenrechnung, Mitgliederförderung, Nachhaltigkeit und partizipative und deliberative Mitgliederbeteiligung.

weitere Hintergrund: https://www.konii.de/news/stiftungsprofessur-wohnungsgenossenschaften-ebz-business-school-beruft-prof-dr-jurgen-kessler-201212035072  auch die Bundesregierung steckt viel Geld in die EZB, 2020 über eine Million Euro laut https://www.energieforum-west.de/news.html , dort unter "Große Potenziale: CO2-Emissionen senken durch „betreutes Heizen“"  in ein Projekt namens BaltBest (auch das sehe ich sehr kritisch, da man mit Heizungsoptimierung nicht von fossilen Brennstoffen wegkommt. Auch hier wird wieder der Gdw an erster Stelle genannt).

Nun zum eigentlichen Sachverhalt

In der wohnungsgenossenschafltichen Praxis wird oft ein Preismodell gewählt, bei dem das Nutzungsentgelt (die Nettokaltmiete) für eine Wohnung sich am Mietenspiegel bzw. an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Mitunter wird der Mittelwert des Mietenspiegels gewählt und um Auf-und Abschlagsfaktoren ergänzt, um eine sogenannte "Wohnwertmiete" zu erhalten, mitunter wird einfach ein gewisser Abschlag oder Aufschlag kalkuliert oder man gibt sich mit Blick auf die zu fördernden Mitglieder zufrieden, indem man die obere Spanne des Mietenspiegels nicht überschreitet. Dem Autor ist ein besonders eindrückliches Beispiel bekannt, in dem in der Satzung einer Wohnungsgenossenschaft sich noch eine Formulierung findet, die eine Selbstkostenmiete vorgibt, diese aber von der Leitungsebene interpretiert wird als "Unternehmeskostenmiete" dh. dass um die Satzung einzuhalten nur das Erfordernis bestünde, dass in Summe über das ganze Unternehmen Kostendeckung und weitere Kriterien erfüllt sein müssten.

Ausgangsfrage

Wie ist die Praxis einer Unternehmenskostenmiete in Wohnungsgenossenschaften betriebswirtschaftlich zu bewerten?

In diesem Zusammenhang wird es nicht darum gehen, das Buch von Beuthien in seiner juristischen Argumentation zu hinterfragen. Rechtsaspekte sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht hilfswissenschaftlichen Charakters und können betriebswirtschaftliche Vorgaben per se nicht aushebeln. Sie können nicht dazu führen von wirtschaftlichen Unternehmen zu verlangen sich unwirtschaftlich zu verhalten, soweit dies nicht durch konkrete gesetzliche Vorschriften unabdingbar ist. Dazu schreibt Gerhard Weisser "Soweit theoretische Grundlegungen erforderlich sind, betreffen sie die wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen und nicht die (logisch nachgeordneten)  rechtswissenschaftliche Frage, in welcher Weise die zu erörternden Ordnungsgedanken in Rechtsvorschriften verwirklicht werden sollen. In der überaus wichtigen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftswissenschaftlern (ggf. Soziologen) und Rechtswissenschaftlern hat regelmäßig aus logischen Gründen zunächst der Sozialwissenschaftler und erst dann der Jurist das Wort." (zitiert aus Weisser, Gerhard, "Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum'
der Genossenschaftsgröße", Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes
Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572)

betriebswirtschaftliche Bewertung 

Erich Gutenberg schreibt, dass in wirtschaftlichen Betrieben (wozu auch Wohnungsgenossenschaften gehören) das Unternehmensziel Vorrang vor dem Wirtschaftlichkeitsprinzip hat. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip hat also keinen Selbstzweck, sondern dient der bestmöglichen Erreichung des Unternehmenszieles. Es ist also mehr ein Prinzip, das möglichst immer zur Anwendung kommen soll, um das Unternehmensziel zu erreichen und ist kein Selbstzweck. Unwirtschaftlichkeit ist also nur insoweit ein Problem, soweit es dazu führt, dass das eigentliche Ziel weniger gut erreicht wird.

Untersuchung selbst

Wöhe (1959 S.199) formuliert für erwerbswirtschaftliche Unternehmen: "Wir sehen also: Zwischen Rentabilität und Wirtschaftlichkeit bestehen enge Beziehungen. Das Ziel der Unternehmung  - das zeigt die Erfahrung - ist Maximierung des Gewinns, ausgedrückt durch die relative Maßgröße der Kapitalrentabilität. Dieses Ziel wäre aber nicht zu erreichen ohne die genaue Kenntnis und Beachtung der Probleme der Wirtschaftlichkeit und der Wirtschaftlichkeitsmessung. Denn der praktische Betrieb weiß ja nicht, wann er das Gewinnmaximum erreicht  hat (das lässt sich exakt doch nur im theoretischen Modell feststellen). Folglich muss der Betrieb bestrebt sein, durch Verbesserung seiner Wirtschaftlichkeit seinen Gewinn zu erhöhen. Er kann den Gewinn außerdem durch Erringen einer Machtstellung am Markt vergrößern. Das ändert aber nichts daran, daß der Gewinn in jedem Fall relativ größer wird, wenn es gelingt, die Wirtschaftlichkeit zu vergrößern."  Hier wird zu zeigen sein, dass auch bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen ein analoger Zusammenhang besteht, wenn man im Sinne der unternehmerischen Zwecksetzung optimale Bedarfsdeckung und damit Nutzenmaximierung für die Kunden durch das Minimalkostenprinzip bzw. das Selbstkostenprinzip erstrebt.

Wie aber misst man Wirtschaftlichkeit in Produktionsunternehmen wozu auch Wohnungsunternehmen gehören? Technisch-physikalisch wird Wirtschaftlichkeit definiert als das maximal mögliche Verhältnis von Output zu Input. Betriebswirtschaftlich als maximal mögliches Verhältnis von in Geld bewertetem Output zu Input oder anderes ausgedrückt Erreichen eines bestimmten gewünschten Outputs zu minimalen Kosten. Dies nennt man Minimalkostenprinzip. Wird ein Produkt nach diesem Preis Kunden angeboten, spricht man von Selbstkostenprinzip. 

Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich also vom Ergebnis des betrieblichen Leistungsprozesses her. Das heist alle Produkte, die das Unternehmen als Absatz verlassen sind auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu optimieren. Dazu gehört, dass man versucht zu minimalen Kosten herzustellen und das Ergebnis im Rahmen einer Kostenträgerrechnung ermittelt. Dazu genügt es weder eine Gesamtkostenbetrachtung also über das gesamte Unternehmen anzustellen, noch im Rahmen eines abteilungsbezogenen Denkens alle möglichen Kostenstellen anzusehen und zu versuchen die Kosten dieser Kostenstellen zu minimieren. Das kann deshalb kein Ersatz für eine Kostenträgerrechnung bzw. Produkterfolgsrechnung sein, weil der Output von Kostenstellen ja nicht unbedingt einen direkten Bezug zum Output des Unternehmens hat. Es ist ja gerade Aufgabe der Kostenträgerrechnung diesen Bezug bestmöglich im Rahmen einer Vollkostenrechnung und einer Teilkostenrechnung herzustellen.

Das Gesagte ist eigentlich von ganz allein einsichtig. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit nach analogen Aussagen in der betriebswirtschaftlichen Literatur zu suchen. Zur allgemeinen Orientierung quasi im Rahmen der Geschichte des Faches kann geschaut werden, ob diese oder ähnliche Aussagen früher bereits getätigt wurden. 

Etwas konkreter als bei Wöhe 1959 wird bei Wöhe Einführung in die allgemeine BWL in Anlehnung an Gutenberg dies ausgeführt, wenn die Produktionskostenfunktion entwickelt wird, zum einen als technische input-output Funktion und anschließend als Kostenfunktion. (zum Beispiel 27. Auflage, Einführung in die allgemeine BWL, 2020, dort S. 16/17, Produktivitätsorientierter Ansatz von Erich Gutenberg [der konzeptionelle Kern der BWL in Deutschland]. Kapitel 2.2. Grundlagen der Produktionstheorie und 2.3. Grundlagen der Kostentheorie S.275-294 oder auch in der 15. Auflage Zitat von 1984 im Kapitel C I. "Aufgaben, Teilgebiete, Systeme der Kostenrechnung": "Theoretisch einwandfrei ist allein das Kostenverursachungsprinzip: jeder Kostenbereich (Kostenstelle) und jeder Kostenträger ist mir dem Kostenbetrag zu belasten, den er verursacht hat. Nur wenn eine kausale Beziehung zwischen angefallenen Kosten und einer Kostenstelle bzw. einem Kostenträger nicht feststellbar ist, kommen die anderen Zurechnungsprinzipien [wie das Prinzip der Kostentragfähigkeit oder das Prinzip der Durchschnittsbildung] zur Anwendung." S.1135)

zum Unterschied zwischen bedarfswirtschaftlichen und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen

Der Einfachheit halber wird mit Bezug auf den Wohnungsmarkt von einem Markt vieler Anbieter und Nachfrager ausgegangen mit hoher Konkurrenz (Polypol). Hier besteht der einzige Unterschied darin, dass bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen für alle Produkte Kostenminimierung angestrebt wird, um bei gegebenem Marktpreis bzw. reguliertem gedeckeltem Marktpreis insgesamt Gewinnmaximierung zu erreichen, während bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen grundsätzlich Ersparnismaximierung für die Produktnutzer möglich ist, indem bei Kostenminimierung und einer Preisgestaltung orientiert an den Selbstkosten also den langfristig notwendigen Kosten dies dazu führt, dass der Nutzen für die Nutzer maximiert wird unter Beachtung der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens und seiner gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen guter Unternehmensführung (good governance). 

Wäre es ein gültiges Gegenargument zu sagen, dass insoweit zwar eine Kostenträgerrechnung auf Ebene der Wohnanlagen betriebswirtschaftlich als betrieblich Steuerungspraxis gerechtfertigt ist, dass dies nicht aber automatisch bedeuten muss, dass nicht auch die Kalkulation und Preissetzung mittels einer Wohnwertmiete betriebswirtschaftlich akzeptabel ist? Wenn das stimmt, dann würde sich die Kritik an der Praxis darin erschöpfen dass bzw. insoweit gar keine Kostenträgerrechnung durchgeführt wird, also gar keine Kostensteuerung und Kostenminimierung als Managementfunktion erfolgen kann, nicht aber, dass das Preissystem Wohnwertmiete generell abgelehnt wird.

Selbst dann würde eine Wohnwertmiete dazu führen, dass Preise unter den Selbstkosten lägen bei Wohnanlagen mit hohen Kosten und und Preise über den Selbstkosten bei Wohnanlagen mit sehr niedrigen Kosten. Das Kostenverursachungsprinzip würde also verletzt. Es würden also Verlustbringer dauerhaft und langfristig im Portfolio der Wohnanlagen belassen. Dies widerspricht der grundlegenden Ausrichtung von Wirtschaftsunternehmen nur Projekte zu betreiben, die sich selbst tragen. Die dauerhafte und wissentliche Nichtbeachtung des Kostenverursachungsprinzips führt letztlich dazu, dass die Grenze eines wirtschaftlich handelnden Unternehmens verlassen wird.

Die Bereitschaft der Praxis sich zu ändern ist manchmal sehr gering ausgeprägt, die Suche nach Argumenten kann mitunter sehr kreativ werden, um ja nichts ändern zu müssen. Wäre es ein mögliches Argument der Praxis zu sagen, dass auch ohne Kostenträgerrechnung und mit Wohnwertmiete die Gewinnsituation des Unternehmens sehr gut ist und dies Indiz genug ist, dass das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird? Dem wäre zum einen entgegenzuhalten, dass ohne Kostenträgerrechnung gar keine eindeutigen Informationen über die Wirtschaftlichkeit aller Produkte vorliegen und deshalb keine Beurteilung der Einsparungsmöglichkeiten erfolgen kann. Zum anderen geht es in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen ja gerade nicht um die Gewinnsteigerung, sondern um die Nutzensteigerung bzw. Ersparnismaximierung und diese bleibt bei einer Wohnwertmiete und ohne eine Kostenträgerrechnung ohne spezifische Förderung und in ihrem Potential im Dunkeln. Zum Dritten liese sich der Verzicht auf eine Kostenträgerrechnung wohl nur rechtfertigen, wenn man glaubt, dass die Erkenntnisse nicht dazu führen würden, dass im Anschluss Kosten da gesenkt werden könnten, wo sie überproportional hoch sind. Man würde also den eigenen Managementfähigkeiten absolut keinen Einfluss auf die künftige Kostenminimierung zubilligen. Dies wäre sicher keine akzeptable Haltung für einen betriebswirtschaftlich ausgebildeten Manager. Die einzige wissenschaftlich begründbare Begrenzung einer Kostenträgerrechnung in der Praxis liegt in den Kosten, die durch die Berechnung selbst erfolgt. Eine Kostenträgerrechnung sollte also wahrscheinlich eher jährlich als monatlich durchgeführt werden und nicht bis in alle Details exakt ausgearbeitet werden, sondern es ist legitim, ja notwendig, bei der Ausführung Aufwand und Ergebnisbeiträge von Nebenrechnungen zu beurteilen. Sicher ist es aber nicht gerechtfertigt, sich gar nicht erst auf den Weg zu machen.

positive Ansätze in der Praxis

Mir ist ein Fall einer großen, traditionsreichen deutschen Wohnungsgenossenschaft bekannt, bei der sich die Geschäftsführung gründlich mit den betriebswirtschaftlichen Fragen beschäftigt hat und bereit ist, ihre eigenen Ansätze der Preissetzung und Kostenrechnung weiterzuentwickeln. In der Praxis ergibt sich auch für den wissenschaftlich gebildeten Betriebswirt die Herausforderung, ob die Theorie nicht mitunter über das Ziel hinausschießt: was ist zum Beispiel, wenn in einer Metropole eine Wohnanlage sehr niedrige Kosten hat und eine frei werdende Wohnung tatsächlich zu Selbstkosten einem neuen Mitglied zur Verfügung gestellt würde, das dann ohne großes Eigenkapital und ohne besonders genossenschaftliches Engagement in eine eigentümerähnliche Position käme? Wäre dies nicht ungerecht? Wäre es da nicht besser, das Ersparnispotential in der Genossenschaft gleichmässiger zu verteilen oder mehr zu bauen und/oder an künftige Generationen zu geben? Dazu lässt sich sagen, dass solche Fragen wenigstens zum Teil über das betriebwirtschaftliche hinausgehen und eher Verteilungsfragen sind, während die Betriebswirtschaft dazu beiträgt, dass überhaupt erst einmal möglichst viel zu verteilen ist. Zum anderen ist es in einer Genossenschaft tatsächlich so, dass man hier gemeinsam für sich entscheiden kann, wie man die Ersparnis verteilen möchte. Betriebswirtschaftlich spricht viel dafür, dem Kostenverursachungsprinzip einen erheblichen Stellenwert zuzubilligen. Kompromisspielräume bieten sich zum Beispiel bei all den Kosten, die nicht direkt der jeweiligen Wohnanlage zuordenbar sind wie zum Beispiel Rückstellungen für unvorhersehbare Ereignisse wie Schäden durch Starkregen oder geänderte Kosten wegen geänderten technischen Anforderungen wie zum Beispiel beim Brandschutz. Hier wäre es denkbar, dass die Wohnanlagen, die sehr niedrige Kosten haben, einen größeren Anteil übernehmen. Falsch wäre es dagegen, die Förderung grundsätzlich an künftige Generationen zu übertragen, die real noch gar nicht Mitglied sind. Das widespräche dem Prinzip der Mitgliederförderung. Man kann nur Mitglied sein oder eben nicht. Das gilt übrigens auch für die Vergangenheit. Man sollte nicht eine Politik hoher Rücklagen fortführen aus Respekt und Dankbarkeit vor bereits verstorbenen Generationen von Mitgliedern, zu deren Zeit dies vielleicht erforderlich war, weil damals noch wenig Eigenkapital verfügbar war. In der Praxis gibt es solches irrationales Verhalten tatsächlich. Insgesamt wird hier vielleicht klar, dass normative betriebswirtschaftliche Aussagen nicht in Stein gemeiselt sind, sondern ein wichtiger Teil eines breiten Gestaltungsprozesses in ganz konkreten Unternehmen mit konkreten Situationen sind. Sie sind Teil der Lösung aber nicht die Lösung schlechthin. Sie können und sollten einen guten Gestaltungsprozess nicht ersetzen, sondern sind Teil davon.