Mittwoch, 21. September 2022

Das Potential von Wohnungsgenossenschaften für einen nachhaltigen Konsum

2021 erschien der Sammelband "Nachhaltiger Konsum" [1] herausgegeben von Wanja Wellbrock und Daniela Ludin. Das Buch gibt interessante Hinweise, die mich für Feststellungen mit Bezug zu Wohnungsgenossenschaften (Woges) inspiriert haben.

1. Die Autoren/innen schreiben:"Nachhaltigkeit ist nach wie vor eines der Schlüsselwörter des 21. Jahrhunderts. Wirtschaftliche Entscheidungen können nicht mehr ausschließlich anhand von Preis, Qualität und Service getroffen werden. Gerade Nachhaltigkeitsaspekte - ökologische, soziale und ökonomische - gewinnen immer mehr an Bedeutung. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Klimawandels benötigt es aber eine ebenso verantwortungsvolle und starke Macht auf der Konsumentenseite, die Unternehmen auch aus einer ökonomischen Perspektive keine andere Wahl mehr lässt als nachhaltig zu produzieren. Nachhaltiger Konsum spielt somit als Anreizmittel eine immer bedeutendere Rolle. Nachhaltig zu konsumieren bedeutet, bewusster und gelegentlich auch weniger zu kaufen, auf jeden Fall mit Blick auf die soziale und ökologische Seite der Produkte und Dienstleistungen." Das Buch befasst sich dabei sowohl mit dem privaten Konsum wie auch dem öffentlichen Konsum, also dem von Staat und Kommunen. Und es begrenzt den Begriff Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte sondern stellt "alle drei Säulen der sogenannten Tripple Bottom Line - Ökologie, Soziales und Ökonomie" - in seinen Mittelpunkt. [1] Vorwort Seite VII.

Beschaffungsgenossenschaften für Privathaushalte, wozu Woges gehören, haben die Besonderheit, dass sie die Konsumentendimension und die Produzentendimension, die Haushaltsebene und die  Unternehmensebene integrieren, da sie gemeinschaftlich den privaten Bedarf der Mitglieder organisieren und befriedigen. Sie können also sowohl als Nachfrager als auch als Anbieter nachhaltig agieren und damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebenswelt leisten. So können Mitglieder in Woges selbst Wohnraum bewusst konsumieren, also zum Beispiel nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung umziehen oder zum Beispiel als Einzelpersonen gar nicht erst sehr große Wohnungen in Anspruch nehmen. Sie können sich aber auch im Rahmen der genossenschaftlichen Demokratie einbringen, damit die Unternehmenspolitik nachhaltig ausgestaltet wird, zum Beispiel in dem sie von der Geschäftsführung einfordern, dass Neubauten nur bei gesicherter von CO2-Neutralität über die gesamte Nutzungszeit erstellt werden und CO2 Neutralität bis zu einem festen Zeitpunkt bei der Bewirtschaftung des gesamten Wohnungsbestandes erreicht wird, der notwendig ist, um die Ziele der Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad noch erreichen zu können (Pariser Klimaabkommen). Aber auch die Leitungsebene von Woges kann von sich aus die Unternehmenspolitik nachhaltig ausrichten, wobei sie versuchen muss, alle Mitglieder mitzunehmen. 

2. Interessant ist auch, dass die Autoren Nachhaltigkeit nicht nur in Bezug auf Ökologie verstehen, sondern auch auf Soziales und Ökonomie beziehen. Das heißt auch im sozialen Miteinander und in Wirtschaftsdingen sollten wir so vorgehen, dass auch künftige Generationen in ihren Möglichkeiten, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht durch unser heutiges Handeln eingeschränkt werden.(Zur Herleitung der Bedeutung des Begriffes Nachhaltigkeit in [1] siehe [2]). Woges können Wohnungsbestände für künftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und weiter ökologisch instandhalten. Sie können sich auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Naturräume erhalten werden, indem sie zum Beispiel eher Quartiere durch Dachaufstockungen nachverdichten statt sich an Bauprojekten auf der Grünen Wiese zu beteiligen und sie können für eine effiziente Wohnraumnutzung sorgen, indem sie Regeln anwenden, dass der Raumbedarf je Bewohner sich in einem angemessenen Rahmen hält, zum Beispiel durch Fehlbelegungsabgaben, Wohnungsvergaberegeln wie die +1 Regel, (d.h maximal ein Raum mehr pro Wohnung als Bewohner) und sicherstellen, dass bei Neubezug einer Wohnung die Mieten nicht steigen, damit es für Mitglieder kostengünstig ist in kleinere Wohnungen umzuziehen. Siehe zum Beispiel die Zürcher Genossenschaft "mehr als wohnen".

3. Auf Seite 3 von [1] heißt es zum Plan des Buches: "Vor den Hintergrund der prinzipiellen Konsumtensouveränität werden Informationsdefizite bei Verbrauchern im Hinblick auf einen nachhaltigen Konsum identifiziert und die Notwendigkeit einer staatlichen Verbraucherpolitik herausgearbeitet. Eine nachhaltige Verbraucherpolitik muss neben Verbraucherschutz (Verbraucherrecht) und Verbraucherbildung vor allem die Verbraucherinformation umfassen."

Das lässt sich auch auf Woges übertragen. Mitglieder in Woges sind sowohl Kunden/Produktnutzer als auch Kapitalgeber und Mitunternehmer. Sie sind in ihren Kosumentscheidungen als Individuum souverän und in ihren Unternehmensentscheidungen als Kollektiv. Umso wichtiger ist, dass die Mitglieder  um ihre Rechte und ihre Bedeutung innnerhalb der Genossenschaft wissen. Das ist in großen Woges bei vielen Mitglidern verloren gegangen. Die Geschäftsführung in großen Woges hat hier großen Einfluss durch ihre Kommunikation an die Mitglieder, dass alle ihre Möglichkeiten verstehen. Sie kann alle drei der oben erwähnten Dimensionen als Mitgliederrechte, -bildung -und -information zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen. So sollte es Standard sein, in Genossenschaftswohnungen Einziehende eine Broschüre an die Hand zu geben über das, was Genossenschaften ausmacht und wie man sich dort einbringen kann. Bei Standardschreiben an die Mitglieder zum Beispiel anlässlich notwendiger Erhöhungen der Nutzungsentgelte sollte Bezug genommen werden auf die Satzung der Genossenschaft bzw. auf deren konkretisierende Beschlüsse und Richtlinien und nicht nur auf das Mietrecht, wie es leider oft gängige Praxis ist. Das gleiche gilt bei der Entscheidung über die Vergabe von Wohnungen. Eine weitere Möglichkeit der Geschäftsführung von Großgenossenschaften ist es Mitglieder über losbasierte Jurys themenspezifisch einzubeziehen. Siehe dazu zum Beispiel mein Artikel hier. Außerdem könnten Mitglieder selbst im Rahmen der genossenschaftlichen Prinzipien von Selbstverantwortung und Selbsthilfe ihre Mitglenossen weiterbilden zum Beispsiel über Beitärge in Mitgliederzeitschriften und Mitgliederforen. In der Praxis gibt es zwar solche Zeitschriften, zum Beispiel in Hamburg die Zeitschrift "bei uns" eiens Kreises traditioneller Hamburger Wohnungsgenossenschaften. Dort sind aber keine eigenständigen Beiträge oder gar kontroverse Diskussionsbeiträge von Mitgliedern zu finden, sondern professionelle Journalisten schreiben Artikel, die der Imagepflege der Unternehmen dient.

4. Auch auf der konkreten Ebene Nachhaltigen Konsums von Wohnen gibt das Buch ein Beispiel mit einem Kapitel über das nachhaltige Bauen mit Holz im Geschosswohnungsbau [Seite 537-556). Die behandelte Wohnungsgesellschaft, die Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH  ist allerdings eine städtisch-kommunale GmbH und keine Genossenschaft.

[1] Wellbrok Wanja, Ludin Daniela,  "Nachhaltiger Konsum - Best Practices aus Wissenschaft, Unternehmenspraxis, Gesellschaft, Verwaltung und Politik", 2021, Springer Gabler

[2] Die Autoren verweisen auf Seite 4 auf die Herkunft des Begriffes Nachhaltigkeit, nämlich der Forstwirtschaft wo er impliziere, "dass Wald nur dann sinnvoll bewirtschaftet wird, wenn lediglich so viel Holz gefällt wird, wie auch wieder nachwächst" (zitiert nach v. Carlowitz 1713 [3]) und weiter auf die Definition von Nachhaltigkeit durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1987 im sogenannten Brundtland Bericht [4] mit "...development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.

[3] Carlowitz C. v. "Sylvicultura Oeconomica: Die Naturgemäße Anweisung zur Wilden Baum-Zucht" oekom Verlag, Leipzig, 1713

[4] World Commission on Environment and Development (WCED), "Our commo future", WCED, Oxforn, 1987




Mittwoch, 7. September 2022

Einige historische Prägungen der Wohnungsgenossenschaften in Deutschland

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und in Ergänzung meines Artikels vom Juli zeige ich hier einige historische Festlegungen auf, die auch heute noch in vielen Wohnungsgenossenschaften Deutschlands eine Rolle spielen. Es ergeben sich im Verlauf einige interessante Erkenntnisse für die gute Führung von Wohnungsgenossenschaften und für eine freiwillige Mäßigung der Politik in ihrem Einfluss auf Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.

Dividende und Erlösverteilung bei Auflösung 

Bereits 1901(!) gibt es einen Erlaß preußischer Minister mit Vorgaben für eine kommunale Wohnungspolitik. Nach dem Erlass konnten Gemeinden gemeinnützige Baugesellschaften und Baugenossenschaften unterstützen. "Die Unterstützung war davon abhängig zu machen, daß ausschließlich der Zweck verfolgt wird, "gering  bemittelten Familien Wohnungen zu niedrigen Preisen zu verschaffen. Außerdem durfte die Dividende höchstens 4. v. H. betragen und bei Auflösung nur der Nennwert der Anteile ausgeschüttet werden. Verbleibendes Vermögen war für gemeinnützige Zwecke zu binden." [2] zitiert nach [1] Seite 18

Während die enge Beschränkung der Zielgruppe heute keine Rolle mehr spielt, finden sich die Bestimmungen zur Dividende und zur Auflösung so oder ähnlich noch heute in vielen Satzungen von deutschen Wohnungsgenossenschaften.

Unternehmereingenschaft von Genossenschaftsmitgliedern

Wie schon in einem Abschnitt "Hintergrund" unter dem Artikel hier erklärt, legt auch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von 1930 -1989 (WGG) fest, dass darin steuerbefreite Unternehmen bei Auflösung nur Nennbeträge an die Kapitalgeber zurückzahlen durften und das sonstige Liquidationsvermögen an eine gemeinnützige Stiftung zu überführen sei. Ich schreibe dazu in meinem Blog vom 22.8.2022: "Der Genossenschaftswissenschaftler Karl Hildebrand meinte bereits in seinem Hauptwerk "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmen" 1927, dass das Recht auf den Liquidationserlös einer von drei Genossenschaften "konstituierenden" [ausmachenden bzw. ihr Wesen festlegenden] Aspekten sei. Insoweit hatte der Gesetzgeber in Deutschland die Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder von Genossenschaften auf Jahrzehnte seinen eigenen politischen Zielen geopfert, und sie in ihrem Potential verstümmelt, um es einmal drastisch auszudrücken." Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung des WGG von 1930 zitiert in [1] Seite 91:"...Gleichzeitig dienten die Maßnahmen [diverse weiter oben aufgeführte des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Anmerkung von mir] und die ganze Einrichtung der Bauvereinigungen, insbesondere der Genossenschaften, dazu, die Mitglieder nicht nur zu höherer Wohnkultur und zur Hebung ihres Familienlebens, sondern zu sozialem Gemeinschaftsgefühl und zu gemeinsamer Verantwortung zu erziehen." Auch wenn es heute unangemessen wirkt, erwachsene Menschen erziehen zu wollen, ist die Fähigkeit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, positiv. Es passt dazu allerdings gar nicht, wenn die Unternehmereigenschaft gleich wieder stark eingeschränkt wird, indem den Unternehmern der Liquidationserlös bei Auflösung bis auf das Nennkapital vorenthalten wird. 

Dass es eine enge Verbindung von Politik und Wohnungsgenossenschaften  gab und oft noch gibt, wie zum Beispiel innerhalb des Bündnisses für Wohnen in Hamburg, das die SPD-Bauministerin auf Deutschland ausweiten will, mit zum Beispiel Zielvorgaben über die Anzahl der zu bauenden Wohnungen, ist ebenfalls ein Widerspruch zum Mitgliederfokus von Genossenschaften und deren Mitunternehmereigenschaft. Der Wille der Politik, selbst gestalten zu wollen, ist zwar verständlich und die politischen Absichten sind wahrscheinlich auch in der Mehrzahl der Fälle zumindest gut gemeint, aber die gesellschaftlichen Stärken von Genossenschaften und deren ihr größtes Potential, zu einer guten Welt beizutragen, liegen in deren unternehmerischen Selbstbestimmung und Selbstorganisation. Wenn man das nicht möchte, sollte man kommunale Wohnungsunternehmen oder Stiftungsunternehmen betreiben. Im Zweifel könnte es sogar eine Option sein, eine starker politischer Instrumentalisierung ausgesetzte und vielleicht sehr groß gewordene  Wohnungsgenossenschaft zu teilen in eine echte Wohnungsgenossenschaft und ein Stiftungsunternehmen, gerade wenn sich unter den Mitgliedern jeweils viele Befürworter für beide Linien fänden. Solange ein Unternehmen unter den Unternehmern keine Einigkeit über ihre Ziele hat bzw. im Unternehmen Widersprüche strukturell verankert sind durch eine Unternehmenspolitik, die nicht der eigenen Unternehmensform entspricht, sei dies so aus historisch gewachsenen Gründen oder aus anderen, wird dies immer wieder zu Konflikten führen und mehr Energie als nötig kosten und die zielgemäße Entwicklung des Unternehmens unnötig beeinträchtigen.

echter oder vermeintlicher Egoismus von Genossenschaftsmitgliedern

Auch an einer weiteren Stelle wird ein Interessenskonflikt zwischen einer an der Allgemeinheit orientierten Wohnungspolitik und den Interessen von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften deutlich. Das Hofbauer-Gutachten [1] zitiert auf Seite 55/56 nach Bodien [4] die Begründung des WGG von 1930 mit "es sei...vielfach dazu gekommen, daß eine kleine Anzahl von Einzelpersonen die Form einer Personenvereinigung  dazu benutzte, um steuerfrei zu persönlichen Vorteilen, insbesondere zu einer billigen Wohnung zu gelangen. Nachdem die zunächst Beteiligten ihr Ziel erreicht hätten, hätten sie weitere Personenkreise ausgeschlossen, indem sie entweder satzungsgemäß oder durch die praktische Handhabung den Beitritt weiterer Mitglieder verhinderten."

Zu einer billigen Wohnung zu gelangen, ist ja gerade der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft. § 1 Genossenschaftsgesetz nennt für Fördergenossenschaften, wozu Wohnungsgenossenschaften gehören, als deren Zweck die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder. Je niedriger der Preis für die Nutzung einer Wohnung, umso mehr wird deren Wirtschaft gefördert. [gut erklärt auch im Gabler Online Lexikon siehe hier] Bei der Steuerfreiheit handelt es sich um Befreiung von Gewinnsteuern, insbesondere von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Wenn Personen als Gruppe selbstverwaltet Wohneigentum bilden, mit sich selbst abrechnen und dabei buchhalterisch ein Gewinn erzielt wird und dieser nicht versteuert werden muss, werden sie insoweit nicht besser gestellt als Personen, die das individuell für sich tun, indem sie für sich Wohneigentum schaffen. Es wird aus der Begründung des WGG nicht klar, wozu genau es "vielfach gekommen" ist und ob es sich formell um Wohnungsgenossenschaften gehandelt hat. Genossenschaften sind nach § 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Dies geschieht aber nicht aus politischen oder ideellen Gründen, sondern aus dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Mitglieder und ist Bestandteil des Genossenschaftsgedankens und dieser Unternehmensform: Da Genossenschaften auf Dauer angelegt sind und von der Bündelung der Kräfte vieler leben, sind sie zwingend darauf angewiesen, dass nicht über unkluge Bestimmungen in der Satzung oder über unkluge Geschäftspraktiken nach und nach durch gesundheitliche Beeinträchtigungen und letztlich durch Tod vieler Mitglieder diese als aktiver Faktor vermindert werden und schließlich ganz ausfallen,  dass die Leistungsfähigkeit der Genossenschaft dadurch  abnimmt und schließlich ganz zugrunde geht. Gerade in Wohnungsgenossenschaften braucht es immer wieder neue Mitglieder, die durch den Tod von Mitgliedern in frei werdende Wohnungen einziehen.

Interessant ist, dass die Passage von 1930  in dem Gutachten aus 1985 [1] zitiert wird, verfasst von einer Kommission, die vom CDU Finanzminister Gerhard Stoltenberg eingesetzt wurde. Ich verstehe das so, dass nicht nur in linken sondern auch in bürgerlichen Lagern in Deutschland das Verständnis und Interesse für Genossenschaften nicht immer sehr ausgeprägt ist, nach meiner Einschätzung jedenfalls deutlich geringer als in der historisch sehr liberalen Schweiz. Als Eidgenossenschaft sind die Schweizer sich des besonderen Potentials des Genossenschaftsgedankens vermutlich in besonderer Weise bewusst. Nach meinem Verständnis sind Genossenschaften von ihrer Idee her liberal, nachhaltig und sozial, eine Mischung, die sich nicht jedem erschließt, am wenigsten vielleicht Menschen, die ideologisch bzw. politisch bereits in einer bestimmten Weise stark geprägt bzw. motiviert sind.

In der Praxis gibt es Wohnungsgenossenschaften, die als politische Manövriermasse gesehen werden und mitunter auch so geführt werden. Es werden Nutzungsentgelte von den Mitgliedern erhoben, die höher als nötig sind und es wird am Bedarf der eigenen Mitglieder vorbei gebaut. Darüber entscheiden Vorstände und Aufsichtsräte im Schulterschluss mit Politikern und der Deckung von Verbandsfunktionären, von denen die meisten vermutlich überdurchschnittliche Einkommen erzielen und vermutlich auch in Wohneigentum leben und ihre so erzielten Einsparungen auch nicht zum Bau weiterer Wohnungen für die Allgemeinheit einsetzen. Dies dann von Genossenschaftsmitgliedern zu verlangen, widerspricht dann nicht nur den Aussagen der Genossenschaftswissenschaft, es wäre auch ein Beispiel für Doppelmoral, selbst wenn dahinter gute Absichten stehen. Bei Wohnungsgenossenschaften können im Rahmen guter Unternehmensführung zu einem geringen Anteil auch finanzielle Zuwendungen für die Allgemeinheit geleistet werden (good governance), aber der ganz überwiegende Teil des wirtschaftlichen Förderpotentials muss zwingend genau den Menschen zugute kommen, die zum Zeitpunkt, der jeweils zu fällenden Entscheidung Mitglied sind.

Quellen: 

Das Gutachten der sogenannten Hofbauer-Kommission aus dem Jahr 1985 enthält eine historischen Abriss des staatlich geförderten und zum Teil gelenkten Wohnungsbaus in Deutschland. Es ist für die Politik geschrieben und nimmt selbst eine politische Perspektive ein. Wohnungsgenossenschaften kommen darin vor, werden aber als Teil einer größeren Gruppe von Wohnungsunternehmen gesehen, sogenannte gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die man fördern und lenken will für politische Ziele. Dazu gehören neben Wohnungsgenossenschaften noch kommunale Wohnungsunternehmen, Stiftungsunternehmen, Unternehmenssparten mit Werkswohnungen und sonstige Wohnungsunternehmen, die sich am Bau öffentlich geförderter Wohnungen beteiligen. Historisch ist dies alles zur Einordnung der Gegenwart interessant. Es wird deutlich, dass die Politik in Deutschland sich der Wohnungsgenossenschaften für eigene politische Interessen bedient hat und nicht ausreichend Interesse bzw. Verständnis für das besondere Wesen und Potential von Genossenschaften aufgebracht hat. 

Hinweis:  

Das Gutachten enthält eine Reihe von Wohnungsgenossenschaften und deren Mitglieder stärkenden Feststellungen. Insgesamt war es ein wichtiger Faktor in der Beendigung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu Ende 1989 und dem Erhalt der Steuerbefreiungen für Vermietungsgenossenschaften. Dadurch können heute Wohnungsgenossenschaften freier agieren, auch wenn zumindest einige diese Möglichkeiten verschmähen. Eventuell werde ich zu diesen positiven Feststellungen noch einen gesonderten Artikel schreiben.

Literatur

[1] Gutachten zur Prüfung der steuerlichen Regelungen für gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Bundesministerium der Finanzen, Schriftenreihe, Heft 35, 1985, berufen in die unabhängige Kommission zu dieser Prüfung: Franz Bassler, Dr. Walter Hesberg, Max A. Hofbauer, Theodor Karg, Dr. Werner Schmidt, Prof. Hans K. Schneider, Prof. Dr. Klaus Tipke,

[2] Preußisches Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung 1901, S. 12 ff.

[3] Hildebrand, Karl, "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmung", 1927

[4] Bodien, Ernst "Das Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen", 1952, S.61