Ich schlage hiermit vor, dass die
Bundesregierung eine(n) Genossenschaftsbeauftragte(n) bestellt.
Zuständig
sollte das Ministerium für Wirtschaft und Energie sein. Die Ministerien des Innern für Bau und Heimat, M. der Justiz und für Verbraucherschutz, M. für Arbeit und Soziales sollten in die Ausgestaltung und Besetzung einbezogen werden, da Genossenschaften in all diesen Bereichen eine konstruktive Rolle spielen können. Damit würde die
Bundesregierung dem gesellschaftlichen Potential, das im
Genossenschaftsgedanken liegt, Gewicht geben und könnte die
Entfaltung dieses Potentials konkret fördern, in dem es personelle Resourcen und Know How zur Verfügung stellt.
Das Potential von Genossenschaften liegt im Bereich Wohnen
- in niedrigen Mieten auch in
angespannten Wohnungsmärkten, bei geringem Einsatz staatlicher
Mittel, da Menschen im
gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb betriebliche Leistungen
dauerhaft organisieren,
- in Unterstützung der Kaufkraft und
dem Aufbau von Vermögen von breiten Bevölkerungsschichten als Mitunternehmer und Eigentümer
- in der Stärkung der demokratischen
Praxis in der Gesellschaft, da Genossenschaften demokratisch
organisiert sind.
Hintergrund: Eine wichtiger Bereich
genossenschaftlicher Aktivität sind Wohnungen. Es gibt zwar erste
Bestrebungen von Wohnungsgenossenschaften einen bundesweiten Verband
zu gründen und auch erste Gedanken für eine europaweite
gegenseitige Förderung, dennoch hat sich über Jahrzehnte mit
dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und seinen Unterverbänden eine
Verbandsstruktur entwickelt, die allein wohnungswirtschaftlich
ausgerichtet ist und bei der das besondere gesellschaftliche
Potential von Wohnungsgenossenschaften nicht berücksichtigt werden
kann. Im Hinblick auf bezahlbare Wohnungen sind in der Schweiz und
Österreich derzeit klarer Vorteile gegenüber Deutschland erkennbar:
In der Schweiz sind Genossenschaften per se stärker gesellschaftlich
verankert. Dies zeigt sich zum einen im Bekenntnis des Verbandes
Schweizer Wohnungsgenossenschaften zum Prinzip der Kostenmiete,
d.h. je Wohnanlage wird nur das verlangt, was die jeweilige Wohnung
kostet.
.
Zum anderen hat die Schweiz für sich
insgesamt das Prinzip der Kostenmiete entdeckt. Das heißt, dort sind
auch gewinnorientierte Vermieter verpflichtet, bei Zinssenkungen auf
den Kapitalmärkten diese Kostenvorteile an die Mieter auf Verlangen
weiterzugeben.
Auch Österreich lässt mit niedrigen
Mieten selbst bei Neubauten in guten Lagen und einem anderen Ansatz
im sozialen Wohnungsbau aufhorchen. siehe zum Beispiel aktuell
Salzburg mit Nettokalt-Neubaumieten unter 5 ,- € je Quadratmeter.
Auch in anderen Feldern wie zum Beispiel bei der Energieerzeugung und
-verteilung, der ambulanten Pflege und im kulturellen Bereich bieten
Genossenschaften viele Möglichkeiten gesellschaftlich nachhaltig zu
wirken.
Ein künftiger
Genossenschaftsbeauftragter sollte glaubwürdig dafür stehen, das
Potential, das im Genossenschaftsgedanken liegt, zu erkennen und sich
dafür einzusetzen, es zu befördern und voll zur Entfaltung zu
bringen. Sie sollte nach Möglichkeit parteiunabhängig sein und
sowohl praktische Erfahrungen mit und in Genossenschaften haben, als
auch in der Lage sein, wissenschaftliche Ergebnisse zu rezipieren und
anzuwenden. Und sie sollte bereit sein, sich mit allen Akteuren in
Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zu
vernetzen und zu kooperieren.
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