Dieser Beitrag ist Teil der Werkstattartikel des Blogs und dient der offenen, theoriegeleiteten Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis.
Die Überlegungen entstehen aus der Verbindung wissenschaftlicher Analyse mit Beratungserfahrungen in bedarfswirtschaftlich orientierten Organisationen.
Einleitung
Renditekennzahlen werden in
betriebswirtschaftlicher Ratgeberliteratur für die Praxis von
Wohnungsunternehmen den Lesern ganz selbstverständlich an die Hand
gegeben [1]. Eine Differenzierung, ob es sich um
erwerbswirtschaftliche Unternehmen oder bedarfswirtschaftliche
handelt, findet dabei nicht statt. Selbst ein Text, der für
bedarfswirtschaftliche Entscheider geschrieben wurde, führt
Renditekennzahlen ohne einschränkende Kommentierung auf [2].
1. Bedarfswirtschaftliche Rationalität und die Grenzen von Renditekennzahlen
Dass auch bedarfswirtschaftliche
Unternehmen dauerhaft keine Verluste erwirtschaften dürfen und auch
für sie zum Beispiel Eigenfinanzierung aus Gewinnen vorangehender
Rechnungsperioden ein Finanzierungsinstrument ist, das grundsätzlich
in Betracht kommt, ergibt sich aus ihrer Natur als
Wirtschaftsunternehmen. Sie sind darauf angelegt auf Dauer
leistungsfähig zu bleiben, um ihren Zweck der Bedarfsdeckung der
Leistungsabnehmer bestmöglich zu erfüllen. Und sie sollten sich
alle Finanzierungsoptionen grundsätzlich offen halten, um
situationsadäquat die jeweils kostengünstigsten, risikoärmsten und
die eigene unternehmerische Freiheit am wenigsten einschränkenden
nutzen zu können.
Sind dafür aber Renditekennzahlen
geeignet, um zum Beispiel Aufsichtsräten oder Anteilseignern einen
schnellen Einblick in die Geschäftssituation und in die
Zweckmäßigkeit der aktuellen Geschäftspolitik zu geben?
Folgt man der bedarfswirtschaftlichen
Rationalität der phasenweisen Abfolge der grundlegenden
Wirtschaftsplanung auf Unternehmensebene bzw. Spartenebene (siehe Schmidt/Terberger [3] S. 14 und Giebel [4]) ergibt
sich folgendes Bild:
Die vier Phasen bedarfswirtschaftlicher
Wirtschaftsplanung sind:
Bedarfsanalyse der Nutzer ->
Planung der
Produktionsanlagen/-kapazität und des Produktionsprogramms ->
Planung der dafür erforderlichen
Investitionen ->
Planung der dafür erforderlichen
Finanzmittel
Hierfür ist eine Renditekennzahl nicht
Teil der Planung und deshalb ohne Erkenntnisgewinn. Statt dessen geht
es um absolute Zahlen für die jeweiligen Rechnungsperioden. Da
bestandshaltende Wohnungsunternehmen langfristig in ihren
Wohnungsbestand investieren, sind vieljährige Betrachtungszeiträume
sinnvoll, bei der die Wirtschaftspläne revolvierend fortgeschrieben
werden.
Die wichtigsten Renditekennzahlen, die
die Literatur nennt, sind:
Eigenkapitalrentabilität als
das prozentuale Verhältnis von Jahresüberschuss aus der Gewinn- und
Verlustrechnung ins Verhältnis gesetzt zum Eigenkapital
Gesamtkapitalrentabilität als
das prozentuale Verhältnis von Jahresüberschuss zuzüglich
Fremdkapitalzinsen ins Verhältnis gesetzt zum Eigen- plus
Fremdkapital
Return on Investment (ROI) als
Jahresüberschuss ins Verhältnis gesetzt zum Eigen- plus
Fremdkapital
Die BWL hat auch für
erwerbswirtschaftliche Unternehmen erkannt, dass diese
Renditekennzahlen in die Irre führen, wenn man sie absolut setzt.
Wollte man für ein Unternehmen zum Beispiel die Eigenkapitalrendite
maximieren, dürfte man nur in das Projekt investieren bzw. das
Gut/die Dienstleistung für den Kunden herstellen und verkaufen, das
die höchste Rendite abwirft. Siehe Hering [5] Seite 16ff. Bei
bedarfswirtschaftlichen Unternehmen geht die Kritik aber tiefer und
die für erwerbswirtschaftliche Unternehmen diskutierten Alternativen
zu obigen Renditekennzahlen wie zum Beispiel das Capital Asset
Pricing Model (CAPM) greifen für bedarfswirtschaftliche Unternehmen
genausowenig, weil sie ebenfalls auf die Einkommens- und
Vermögensmaximierung der Eigenkapitalinvestoren ausgerichtet sind
(siehe weiter unten Pape [12]).
Weitere wohnungswirtschaftliche,
objektbezogene vorgeschlagene Renditekennzahlen sind zum Beispiel
eine "Netto-Cash-Flow-Rendite" unter IFRS als
Zahlungsmittelüberschuss einer Rechnungsperiode ins Verhältnis
gesetzt zum Verkehrswert des Objektes und eine Wertänderungsrendite
als der positiven oder ggf. auch negative Differenz zwischen dem
Zeitwert eines Objektes (einer Wohnanlage) am Ende und am Anfang
einer Rechnungsperiode ins Verhältnis gesetzt zum deren Zeitwert am
Anfang der Rechnungsperiode. Die Vorschläge stammen aus einer
Dissertation von Christian Jaeger [6](S. 243), der sie ausgewählt
als geeignet, weil sie einem "auf expliziten Wachstumsannahmen
beruhende prognoseorientierte Ertragswertverfahren" entsprechen
(Seite 248). Ein Kernelement ist dabei "der Barwert aus künftigen
Reinerträgen" (ebd.). Auch hier gilt wieder. je höher die Erträge, um so
besser schneiden die Kennzahlen ab.
2. Warum renditebasierte Zielvorgaben bedarfswirtschaftlich unsinnig sind
Eine bedarfswirtschaftliche
Wirtschaftsplanung, die zum Beispiel darin mündet, die Preise so zu
kalkulieren, dass eine bestimmte Eigenkapitalrentabilität erzielt
wird, wäre aus der Luft gegriffen. Es könnte zufällig passen oder
es könnte zu Überfinanzierung oder zu Unterfinanzierung führen. Es
bliebe offen, woher man den Maßstab nehmen soll, die Zielhöhe
dieser Rendite zu bestimmen. Wirtschaftlichkeit im Sinne eines
effizienzoptimierten Einsatzes von Finanzmitteln als einem zentralen
Produktionsfaktor im Sinne einer bestmöglichen Ressourcenallokation
wäre nicht gegeben oder zufällig.
3. Vertiefung I: Finanzielles Gleichgewicht als dienende Nebenbedingung
Sowohl erwerbswirtschaftliche als auch
bedarfswirtschaftliche Unternehmen, mithin jedes
Wirtschaftsunternehmen benötigt ein finanzielles Gleichgewicht. Nach
Gutenberg [7] bedeutet das: Die Gesamtheit der finanziellen Mittel, die
einem Unternehmer zur Verfügung stehen (Gutenberg nennt dies den
Kapitalfonds - S. 123) "muss mithin ausreichen, zu jedem
Zeitpunkt das aus der zeitlichen Verwerfung der Auszahlungs- und
Einzahlungsreihen resultierende Volumen des Kapitalbedarfs zu
decken." (S. 274) Im Kern bedeutet dies, dass die
Finanzmittel eine dienende Funktion haben, um den reibungslosen
Ablauf der Beschaffung der Produktionsfaktoren, der betrieblichen
Leistungserstellung und der Leistungsverwertung (Vertrieb)
sicherzustellen. (Gutenberg [7] S.1.) Olaf Korn, BWL-Professor
aus Göttingen, verglich das in einer Vorlesung mit einer Badewanne,
die nicht trockenlaufen darf. Daraus wird deutlich, dass es
unwirtschaftlich wäre, wenn die Badewanne (der Kapitalfonds) über
eine lange Zeit einen hohen Wasserstand hat, das Wasser (die
Geldmittel) nicht in den Güterkreislauf von Beschaffung,
Leistungserstellung und Leistungsverwertung abfließen d.h. dort zu
keiner Kapitalbindung führen, die sich direkt aus der
zielorientierten Wirtschaftsplanung bedingen. Noch seltsamer ist es,
wenn die hohen Finanzmittelbestände Druck auf die Geschäftsführung
ausüben, die Wirtschaftsplanung anzupassen und die Produktion
auszuweiten. Dies ist in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen sehr
unterschiedlich zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. In ersteren bestimmt die Bedarfsanalyse die Größe des
Produktionsprogramms, in letzteren die langfristigen maximalen
Gewinn- und Wertschöpfungsmöglichkeiten für die Eigenkapitalgeber.
In ersteren sind Finanzierungsfragen dienend. In letzteren
können sie betriebliche Entscheidungen dominieren.
4. Vertiefung II: Haushaltsökonomische Fundierung bedarfswirtschaftlicher Kalküle
Letztlich hat dies mit dem
grundlegenden verschiedenen Charakteren von bedarfswirtschaftlichen
und erwerbswirtschaftlichen Unternehmenszwecken zu tun. Der Endzweck
allen wirtschaftlichen Handels führt irgendwann zu einer Sinnwirkung bei
Privathaushalten. Hier gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten
wirtschaftlich positiv Einfluss zu nehmen. Entweder man steigert
Einkommen und Vermögen des Haushaltes oder man schafft es,
relevanten Bedarf möglichst günstig in der benötigen Qualität
einzukaufen oder zu geringerem Aufwand selbst als Haushalt
herzustellen. Die erste Funktion entspricht der Ausprägung des
Wirtschaftsprinzip in der Form des Maximalprinzips - mit bestehenden
Mitteln das Maximale erreichen - die zweite Funktion dem
Minimalprinzip - das definierte Ergebnis mit minimalen Mitteln
erreichen. Der Haushalt als Investor will sein Einkommen aus
Gewinnzahlungen an Unternehmensbeteiligungen und über Wertsteigerung
an Vermögensanteilen an Unternehmen maximieren und als Haushalt mit
einem begrenzten Einkommen und Vermögen will er seine Bedürfnisse
und Wünsche jeweils zu minimalen Kosten einkaufen oder zu noch
geringerem Aufwand selbst herstellen. Denn dies lässt ihm das
maximale mögliche Resteinkommen und Restvermögen zur Deckung
anderer Bedürfnisse und Wünsche. Bedarfswirtschaftliche Unternehmen
sind insoweit eine Art gemeinschaftlicher Herstellungsorganisationen für wichtige, in Haushalten benötigter
Güter, als Alternative zum individeullen Einkauf bei erwerbswirtschaftlichen dh.
gewinnmaximierenden Unternehmen. Deshalb spielen in den
Entscheidungskalkülen bedarfswirtschaftlicher Unternehmen
haushaltsökonomische Erwägungen mit Haushalten als einkaufende bzw.
selbst herstellende Einheiten eine Rolle, während in
erwerbswirtschaftlichen Unternehmen die einkommensmaximierenden
und vermögensmaximierenden Aspekte für die am Unternehmen
beteiligten Haushalte eine dominierende Rolle spielen. Die
Betrachtung von bedarfswirtschaftlichen Unternehmen in einer
marktwirtschaftlichen Ordnung ist Thema für einen eigenen Artikel.
Historisch musste sich die BWL zunächst emanzipieren von dem Druck,
dass alle Unternehmen gemeinwirtschaftlich zu planen hätten. Nachdem
ihr das gelungen ist und zeitgeistbedingt es ab den 1980er Jahren
eher zu Überreaktionen kam, ist es an der Zeit, das besondere
Potential bedarfswirtschaftlicher Unternehmen herauszuarbeiten und in
der Praxis zu integrieren.
5. Implikationen für Satzungen, Planung und Selbstfinanzierung
Viele Wohnungsgenossenschaften haben in
ihrer Satzung bei der Bestimmung der Höhe der Preise für die den
Mitgliedern zur Verfügung gestellten Wohnungen (Nutzungsentgelte)
Klauseln, die von einer angemessenen Verzinsung der Eigenkapitals
schreiben. Dies legt nahe, dass es hier Sinn macht, mit einem
bestimmten Prozentsatz in der Wirtschaftsplanung als
Eigenkapitalrendite zu rechnen. Dies ist wie gezeigt irrig.
Die Klausel setzt Geschäftsführer unnötig unter Druck, eine Vorgabe
zu machen, die für eine bestmöglichen Erreichung der
Unternehmensziele im besten Fall irrelevant ist und im schlechteren
Fall ablenkt und zu Unwirtschaftlichkeit beim finanziellen
Mitteleinsatz führt. Damit zusammen hängt im Ergebnis, mit wie viel
Gewinnen zur Eigenfinanzierung geplant wird. Dass es hier regelmäßig
zu Interessenkonflikten zwischen Geschäftsführung und
Unternehmenseigentümern kommt bzw. kommen kann, hat Bernhard
Bellinger bereits 1964 in seinem Buch Langfristige Finanzierung
[8] festgestellt. Bellinger untersucht nicht die Unterschiede
zwischen erwerbswirtschaftlichen und bedarfswirtschaftlichen
Unternehmen und berichtet aus einer Zeit vor 60 Jahren. Er legt dabei
keine statistisch aussagefähige empirische Untersuchung vor. Er ist
sich seiner Sache aber sehr sicher, wenn er formuliert: "In der
Tat zeigt die Vergangenheit, daß die Geschäftsleitungen der
Unternehmungen unabhängig von der jeweiligen Rechtsform die
Selbstfinanzierung gewöhnlich so weit treiben, wie es ihnen möglich
ist". [Seite 89]. Diesen Punkt in der Praxis zu reflektieren,
ist auch heute noch interessant. Zurückkommend auf
bedarfswirtschaftliche Unternehmen besteht hier, soweit ich es derzeit
beurteilen kann, eine Forschungslücke. Es gab zwar vor einigen Jahren
mit der Dissertation von Katja Lepper zur Förderberichterstattung in
Wohnungsgenossenschaften eine empirische, betriebswirtschaftliche
Arbeit [9]. Diese hat sich aber zum einen auf
Wohnungsgenossenschaften beschränkt. Zum zweiten schaute sich Lepper
das Endergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit an, das Reporting.
Wie bereits Walter Eucken [10] erkannt hat, ist es zentral zum
Verstehen des wirtschaftlichen Handelns von Haushalten und
Unternehmen deren Planung zu betrachten. Wenn schon die Planung mit
teilweise irrigen Parametern operiert, muss man sich nicht wundern,
wenn ein bedarfswirtschaftlicher Zweck nicht bestmöglich erreicht
wird. Dies heißt natürlich nicht, dass in der unternehmerischen
Praxis nicht noch viele zusätzliche Faktoren zu managen sind, die
auch methodische Kompromisse rechtfertigen. Aber es ist vermutlich
hilfreich, auch bedarfswirtschaftlich zu rechnen. So lassen sich
praxistaugliche Lösungen finden, die die methodischen Erkenntnisse
der BWL als Wissenschaft, sozusagen als geronnene empirische
Erkenntnis immer wieder für die Praxis fruchtbar machen. Das Rad
muss nicht jedes mal neu erfunden werden. Man gerät in eine
Sackgasse, wenn die Planung für bedarfswirtschaftliche
Unternehmenszwecke Konzepten folgt, die für erwerbswirtschaftliche
Zwecke konzipiert wurden. Je bewusster man hier methodisch wählt, um
so reibungsloser und befriedigender gestaltet sich der betriebliche
Alltag.
6. Berichtspraxis und Prüfungsberichte als methodisches Problem
Als zwei Beispiele seien hier sehr
oberflächlich Geschäfts- und Wirtschaftsprüfungsberichte von einem
kommunalen Wohnungsunternehmen und von einer Wohnungsgenossenschaft
betrachtet zu ihrer Bezugnahme auf Renditekennzahlen.
Als ein Positivbeispiel allerdings auch
mit einem Fragezeichen versehen zeigt sich die Praxis der SAGA
Unternehmensgruppe, dem kommunalen Wohnungsunternehmen der Stadt
Hamburg. Positiv ist, es wird im Geschäftsbericht 2024 [11] tatsächlich
nicht auf die Eigenkapitalrendite oder die Gesamtkapitalrendite
abgestellt sondern der Gewinn wird in absoluten Zahlen berichtet
innerhalb des Lageberichts des Vorstandes (Seite 30). Allerdings
heißt es im Konzern-Lagebericht zur Geschäftsentwicklung: Die
strikte Ausrichtung der Investitionstätigkeit auf die erforderliche
Mindestrentabilität auf Grundlage des betriebswirtschaftlich
etablierten CAPM-Verfahrens soll auch in Zukunft negative
Cashflows vermeiden und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung
des Unternehmens unter Risikogesichtspunkten absichern. (S. 34).
Auch bedarfswirtschaftlich sollte keine Wohnanlage Verluste
produzieren und über die Nutzungsdauer keinen negativen Kapitalfluss
generieren. Dafür ist aber die Verwendung des CAPM- Modells und die Ermittlung einer
Mindestrendite bedarfswirtschaftlich fraglich.
Auch wenn das CAPM im Sinne von Herings
Kritik an einperiodigen Renditekennzahlen mit beliebig kleiner Basis
(Nenner) (s.o.) als Verbesserungsvorschlag anzuerkennen ist, und es für
erwerbswirtschaftliche Unternehmen valide Argumente für das CAPM
gibt (es gibt tatsächlich auch Gegenargumente auch bezüglich der
Anwendung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen, dies führt aber
hier zu weit), ist das CAPM gerade nicht für bedarfswirtschaftliche
Unternehmen geeignet. Es stellt auf die Maximierung des Wohlstandes
der Eigenkapitalgeber ab. Siehe die Erläuterung bei Pape [12] Seiten 423ff, und
auch Schneider [13]. Das CAPM interessiert sich somit für die
Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer nicht bzw. nur als Mittel zum
Zweck der Wohlstandsmaximierung der Investoren. Wäre dieser
steigerbar durch eine sofortige Betriebsschließung würde das CAPM
dies als die bessere Investitionsalternative erfordern.
Bedarfswirtschaftlich ist das völlig unsinnig. Allerdings hilft das
CAPM besser zu verstehen, was bedarfswirtschaftliche Investitionen
sinnvoll macht und wo sie angebracht sind und wo nicht. Im CAPM
werden über Informationen aus Aktienmärkten (sogenanntes Beta, siehe Pape [12] Seite 426, Informationen bezogen, welche Unternehmen und ggf. Branchen hohe und welche niedrige
Investitionsrisiken bergen in dem Sinn, dass die geschaffenen
Produktionskapazitäten starkem oder weniger starkem Wettbewerb
ausgesetzt sind, also auch über den Nutzungszeitraum sicher oder
unsicher ausreichend nachgefragt werden. Je höher das Risiko, dass
eine Produktionsanlage Produkte erstellt, die nicht mehr nachgefragt
werden und die Anlagen auch nicht über einen Umbau angepasst werden
können, um so höher die vom CAPM geforderte Eigenkapitalrendite.
Daraus lässt sich folgern wie wichtig bei der
bedarfswirtschaftlichen Wirtschaftsplanung der erste Schritt, die
Bedarfsanalyse, ist. Bedarfswirtschaftliche Unternehmen sind
wahrscheinlich nur da eine Antwort, wo es um gut standardisierbare, wichtige Grundbedarfe großer Teile der Bevölkerung geht, die auch
über lange Zeiträume mit einer entsprechenden Grundversorgung
zufrieden sind und nicht zu anderen Marktangeboten abwandern.
Im Beispiel einer großen
Wohnungsgenossenschaft enthält der Prüfungsbericht der jährlichen
Wirtschaftsprüfung durch die Prüfer des genossenschaftlichen
Prüfverbandes die Angabe der Eigen- und Gesamtkapitalrendite
unkommentiert im Anhang aufgelistet und ihre Entwicklung über die
letzten 5 Jahre. Ihnen wird dadurch Relevanz gegeben, ohne dass dies
mit Blick auf die bedarfswirtschaftliche Zielerreichung des
Unternehmens angemessen eingeordnet wird. Aufsichtsräte erhalten
diesen Bericht und sind gehalten, ihn bei der Beurteilung der
Geschäftslage und der Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Sie
werden hier in die Irre geführt.
7. Ausblick: zur Rolle von Kennzahlen in bedarfswirtschaftlicher Steuerung
Wenn diese Renditekennzahlen nicht helfen, welche Kennzahlen helfen dann in der internen Steuerung eines bedarfswirtschaftlichen Wohnungsunternehmens? Ein Stück weit ist diese Frage falsch
gestellt. Kennzahlen sind immer nur eine Krücke im Vergleich zur
Erstellung und Umsetzung der Wirtschaftspläne. Wenn Entscheider die
bedarfswirtschaftlich zweckmäßigsten Planungsmethoden anwenden,
können Sie direkt diese Pläne berichten. Ein schlüssige, bedarfswirtschaftliche Wirtschaftsplanung auf Spartenebene ist deshalb sicher wichtiger als ein passende Zusammenstellung von Kennzahlen im Rahmen des Unternehmenscontrollings. Dennoch ist es legitim,
betriebswirtschaftliche Kennzahlen in bedarfswirtschaftlichen
Unternehmen zur internen Kontrolle zu nutzen. Sie sollten aber keine
erwerbswirtschaftlichen Kennzahlen beinhalten.
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die sowohl für
erwerbswirtschaftliche als auch bedarfswirtschaftliche Unternehmen
der Wohnungswirtschaft sinnvoll sind, sind zum Beispiel die
Tilgungskraft, also der Cashflow nach DVFA/SG ins Verhältnis gesetzt
zur planmäßigen Tilgung der Objektfinanzierungsmittel (in der Regel
der Kredite für die Wohnanlagen im Bestand). Wohnungswirtschaftliche
Kennzahlen, die für beide Unternehmensformen sinnvoll sind, sind zum
Beispiel die Instandhaltungskosten je Quadratmeter Wohnungsfläche,
die Verwaltungskosten je Quadratmeter Wohnfläche, die Leerstandquote
und die Fluktuationsquote. Darüber hinaus macht es Sinn
bedarfswirtschaftliche Kennzahlen zu entwickeln. ggf. unterschiedlich
für Wohnungsgenossenschaften mit ihrem Förderauftrag gegenüber den
Mitgliedern und für öffentliche Unternehmen mit ihrem
gemeinwirtschaftlichen Zweck. Dies sprengt aber den Rahmen dieses
Artikels.
8. Fazit und Forschungsperspektive
Letztlich ist hier im
bedarfswirtschaftlichen Bereich noch eine Forschungslücke. Hering [5] setzt zum Beispiel in seinem Lehrbuch sehr gut auseinander, was
Investitionstheorie grundsätzlich bedeutet in seinem Kapitel
Gegenstand der Investitionstheorie Seiten 3-6. Bereits bei der
Zielsetzung ab Seite 7f. kümmert er sich dann aber explizit nur um
erwerbswirtschaftliche Ziele/Unternehmen. Diese Lücke gilt es zu
füllen.
Wenn die Forschung hier nichts bietet,
ist es nur folgerichtig, dass die universitäre Lehre und die
Ratgeberliteratur ebenfalls Lücken aufweisen. Die
bedarfswirtschaftliche Praxis wird allein gelassen, sei es in der
Geschäftsführung, im internen Planungs- und Rechnungswesen oder
seien es die Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer.
Die hier entwickelten Überlegungen zielen auf reale Entscheidungszusammenhänge in bedarfswirtschaftlich orientierten Organisationen. Betriebliche Praxis ist dabei kein Experimentierfeld für Theorie, sondern der Ort, an dem sich betriebswirtschaftliche Konzepte bewähren oder korrigiert werden müssen. Beratung und wissenschaftliche Arbeit stehen insofern gleichermaßen in der Verantwortung gegenüber den Organisationen, ihren Stakeholdern und den Menschen, für deren Bedarfe sie wirtschaften.
Literatur
[1] Bleiber, Reinhard , Controlling in
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, 2021, Freiburg, online, Seite
44f.
[2] GdW Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Skript Seminar zum
Sachkundenachweis von Aufsichsratsmitgliedern nach dem
Kreditwesengesetz (KWG) , 2015, Seite 125 [Zielgruppe des Seminars
laut dem Vorwort: ehrenamtliche und nebenamtliche Aufsichtsräte von
Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung]
[3] Schmidt, Reinhard H., Terberger,
Eva, Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie, 4. Aufl.,
Wiesbaden 1997, Seite 42
[4] Giebel, Frank, Was ist bedarfswirtschaftliche Unternehmensführung und was nicht?, Blog liberal und kooperativ, 2025, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2026/01/was-ist-bedarfswirtschaftliche.html
[5] Hering, Thomas, Investitionstheorie, 5. Auflage, Berlin, 2017
[6] Jaeger,
Christian, IFRS-Controlling von Wohnungsunternehmen - ein Beitrag zum
wertorientierten Bestandsmanagement von Wohnungsunternehmen,
Dissertation, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität
Karlsruhe, 2009
[7] Gutenberg, Erich, Grundlagen der
Betriebswirtschaftslehre, Dritter Band, Die Finanzen. 7. Auflage,
Berlin, 1975
[8] Bellinger, Bernhard, Langfristige
Finanzierung, Wiesbaden, 1964
[9] Lepper, Katja,
Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen
Praxis. Dissertation, Universität zu Köln, 2019
[10] Eucken, Walter,
Grundlagen der Nationalökonomie, Godesberg, 5. Auflage, 1947, S.
141ff. und S. 221 ff.
[11] Saga Unternehmensgruppe Hamburg,
Geschäftsbericht 2024, abgerufen am 11.02.2026 unter https://www.saga.hamburg/unternehmensgruppe/wir-fuer-hamburg/saga-in-zahlen
[12] Pape, Ulrich, Grundlagen der
Finanzierung und Investition, 4. Auflage, Berlin, 2018
[13] Schneider, Dieter, Investition,
Finanzierung und Besteuerung, Wiesbaden, 7. Auflage, 1992, Seite 66