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Donnerstag, 25. August 2022

Schmalenbach inspiriert die genossenschaftliche BWL

Zur Fundierung meiner BWL-Kenntnisse lese ich zur Zeit Bücher zur Theoriegeschichte der BWL. Dort nimmt das Werk Eugen Schmalenbachs einen großen Raum ein. Der Artikel "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre" von Hans Münstermann [1]  inspirierte mich heute zu eigenen Überlegungen mit Bezug zu Genossenschaften. Im Verlauf ergaben sich ganz erstaunliche Erkenntnisse und weitreichende Optimierungsvorschläge für Fördergenossenschaften und die Steigerung ihrer positiven gesellschaftlichen Wirkung.

Münstermann zeigt auf, dass der Zweck der Jahresbilanz vom französischen Ordennance du commerce von 1673 über den Code de Commerce von 1807 in das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) von 1861 einfloss und festgelegt wurde auf die Feststellung des Vermögens. (S. 507). Er zitiert das HGB vom 10.5.1897 § 38 Abs. 1: "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen." und § 39 Abs. 1:"Jeder Kaufmann hat bei Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes und seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen, dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände genau anzugeben und einen das Verhältnis der Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen." Auf Seite 508 zitiert er weiter einen Aufsatz [2], in dem Schmalenbach ein Beispiel niedriger Bewertung des Anlagevermögens aus kaufmännischen Grundsätzen heraus gibt. Schmalenbach folgert:" Das heißt doch, daß die Bilanz eine Vermögensübersicht nicht sein soll. Dieses wenigstens in dem Sinne, in dem man von Vermögen gewöhnlich spricht. Die Bilanz ist nur eine solche Vermögensübersicht, wie man sie haben muß, um den Jahresgewinn zu ermitteln." Schmalenbach löst sich von gesetzlichen Bestimmungen und entwickelt mit seinem Buch "Dynamische Bilanz" die Lehre, die Bilanz zur Steuerung und Optimierung des Betriebes zu verwenden. Es geht ihm also um mehr als um die Gewinnermittlung als Information für die Kapitalgeber und als Basis für zum Beispiel Gewinnausschüttungen. Der Gewinn, der über die Bilanz errechnet wird, ist für ihn Meßgröße der betrieblichen Wirtschaftlichkeit und legt die Basis der Steuerung für künftige Optimierungen. Auf Seite 509 zitiert Münstermann Schmalenbach: "Wenn wir in dieser Abhandlung davon reden wollen, wie die kaufmännische Bilanz als Mittel gebraucht werden könne, um dynamischen Vorgängen innerhalb wirtschaftlicher Betriebe rechnerisch näher zu kommen, so handelt es sich darum, die Bilanz anzusehen als Mittel zur Gewinnberechnung. Es scheint  bei oberflächlicher Betrachtung, daß wir damit nun doch wieder beim Einkommen des Kaufmanns angelangt seien. Das hieße unser Ziel verkennen. Wenn unser Thema die Frage stellt: Wie berechnet man mit Hilfe der Bilanz am besten den Gewinn, so ist der Gewinn die dynamische Erscheinung des Wirtschaftsbetriebes; er ist das Mehr an Betriebsleistung gegenüber dem Betriebsaufwande; er ist das Maß der Wirtschaftlichkeit. Er ist für uns nicht das Maß des Verdienens... Der Gewinn...wird hier als Leistung der Unternehmung untersucht; als solcher ist er eine Erscheinung des Gesamtinteresses [Schmalenbach meint die Gesellschaft insgesamt, Anmerk. von mir]. Denn die Gesamtheit ist darauf angewiesen, daß ihre Betriebe nicht mehr an Stoffen und Kräften verbrauchen, als sie an Leistungen vollbringen; sie muß darauf halten, daß alle Wirtschaftstätigkeit sich im Überschuß vollzieht. In diesem Sinn sprechen wir von Gewinn."  

Auf Seite 510 zitiert Münstermann Schmalenbach erneut:"In welchem Grade ein Betrieb wirtschaftlich ist, ist wichtig; wichtiger aber ist, wie die Wirtschaftlichkeit sich verändert. Und namentlich wichtig ist die erste Umkehr einer steigenden oder fallenden Bewegung in die entgegengesetzte Richtung sicher zu erkennen...Aus dieser Notwendigkeit, die Gewinnbewegung an ihren Kehren zu erkennen, entspringt vor allem die Forderung genauer Periodenabgrenzung....Den Anfang von Siechtum und Wachstum zu erkennen, das ist eigentlich die Hauptaufgabe der Erfolgsrechnung. Frühzeitig erkanntes Siechtum bringt bei frühzeitigem, nachdrücklichem Eingriff den geringsten Schaden; bei verspäteter Erkenntnis treten nicht nur für einzelne...., sondern auch für die Gesamtheit die betrübensten Folgen ein..." [4]. Münstermann kommentiert:"Die Quintessenz ....besteht in der Hauptaufgabe der Dynamischen Bilanz als eines Führungsinstrumentes für die Unternehmensleitung, das heißt in der perioden- und sachgerechten Erfolgsrechnung zum Zwecke richtiger Betriebssteuerung. Diese Hauptaufgabe ist betriebswirtschaftlich und wirtschaftspolitisch wichtig."

Was heißt das für Wohnungsgenossenschaften?

Zunächst ist es auch dort so, dass die Bilanz oft keine richtigen Vermögensverhältnisse mehr angibt, obwohl Wirtschaftsprüfer in den Geschäftsberichten das testieren, zum Beispiel mit dem Satz: "Der Jahresabschluss zum xy ....ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. In Metropolregionen mit altem Wohnungsbestand kann es leicht passieren, dass eine Genossenschaft in der Bilanz ein Immobilienvermögen von 300 Millionen Euro ausweist, der tatsächliche Marktwert aber fünf mal so hoch ist. Das tatsächliche wirtschaftliche Eigenkapital beträgt dann vielleicht nicht 200 Millionen Euro, wie es die Bilanz ausweist, sondern 1,4 Milliarden Euro. Die Differenz sind die stillen Reserven. Das kann jeder/jede leicht errechnen, wenn er überschlägt, wie viele Quadratmeter Wohnfläche die jeweilige Genossenschaft in der Bewirtschaftung hat und wie hoch die durchschnittlichen Marktpreise für vermietete Wohnungen je Quadratmeter sind. Wenn sie dann noch eine Abschlag vornimmt, soweit die Nutzungsentgelte in der jeweiligen Genossenschaft unter dem Marktniveau liegen, wird sie zu einem wesentlich besseren Ergebnis über die Vermögensverhältnisse kommen, als wenn sie die Angabe der Bilanz für bare Münze nimmt. 

Spannend wird es im weiteren Verlauf, da wie oben gezeigt Schmalenbach die Bilanz ja als Steuerungshilfe sieht. Wenn er außerordentliche Erträge und Aufwendungen separiert, wird über den Vergleich zwei oder mehrerer Rechnungsperioden beim Betriebsergebnis als dem Kern der betrieblichen Leistungserstellung deutlich, ob es Probleme oder Chancen gibt. Dies ist zwar noch keine Produktergebnisrechnung, die in Mehrproduktunternehmen viel genauere Steuerungsmöglichkeiten eröffnet, aber es ergibt doch eine Vorstellung, was man zur Unternehmenslenkung an einer Bilanz hat, gesetzt den Fall, die Abgrenzung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen und wird nicht zur Bilanzkosmetik genutzt. 

Münstermann zitiert dazu auf Seite 512 Schmalenbach:"Analog der Aufwandsrechnung soll die Ertragsrechnung aus der Grunde der Vergleichbarkeit die außerordentlichen und betriebszweckneutralen Erträge von den ordentlichen Erträgen abgrenzen, damit die Erfolgsrechnung möglichst gut über die jeweilige Konstitution des Betriebes berichtet, also darüber, wie die Ertragsfähigkeit sich gestaltet."[5]

Was heißt dies wiederum für Wohnungsgenossenschaften? Hier ist ja Gewinn nur eine Nebenbedingung und nicht der unternehmerische Hauptzweck. Es geht viel mehr um Bedarfsdeckung der Mitglieder zu minimalen Kosten, Preisen so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig, also einer Maximierung der Ersparnis gegenüber der Bedarfsdeckung über den Markt und um Bildung von Rücklagen zur weiteren guten Entwicklung der Genossenschaft (siehe meine früheren Artikel in diesem Blog). So gesehen weisen zwar Genossenschaften auch eine Bilanz aus, eine Gewinn- und Verlustrechnung und auch eine Liquiditätsrechnung (Kapitalflussrechnung). Die Genossenschaftswissenschaft fordert allerdings zusätzlich einen Förderbericht mit dem Fokus auf die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, siehe zum Beispiel Katja Lepper [6]. Dass die Wissenschaft ermittelt hat, dass dies in der Praxis in der Regel in Wohnungsgenossenschaften kaum betrieben wird [7] siehe die Dissertation von Katja Lepper und die Zitierung in meinem Artikel] zeigt, wie weit die Praxis hier hinter dem zurückbleibt, was logisch geboten ist zur bestmöglichen Erreichung der Unternehmensziele. Blickt man auf den Ansatz von Schmalenbach für erwerbswirtschaftliche Unternehmen, der dort seine dynamische Bilanzlehre deshalb so wichtig nimmt, weil sie frühzeitig erlaubt, Probleme zu erkennen und gegenzusteuern, bedeutet die fehlende Quantifizierung der "Förderbilanz" das Fehlen des grundlegenden genossenschaftlichen Zahlenwerkes zur guten Unternehmenssteuerung. Es bräuchte also bei Genossenschaften auch eine dynamische genossenschaftliche Bilanzlehre, die die Schmalenbachsche ergänzt um Nutzen-, Ersparnis- und Förderaspekte. Man hätte ähnlich wie bei der Gewinnrechnung eine Nutzenrechnung zu erstellen, die zwischen Betriebsnutzen im Kerngeschäft und außergewöhnlichen Effekten und/oder Effekten durch externe Faktoren unterscheidet und so über mehrere Perioden die Entwicklung des Nutzens für die Mitglieder deutlich machen und Steuerbedarfe besser erkennen lässt!

Ganz grob ergibt sich für mich der Eindruck, als steht hier sowohl die Praxis als auch die Theorie noch vor einem Durchbruch. Vielleicht will eine Institution wie die DFG mich oder jemand anderes hier mit einem Forschungsstipendium unterstützen. Das wird herauszufinden sein.

Es bräuchte also eine Förderbilanz als Mittel zu Nutzenberechnung., die in der Lage ist zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen zu unterscheiden, womöglich auch zwischen externen und internen Faktoren und einen Vergleich von Rechnungsperioden in allen Aspekten erlaubt. Analog zu Schmalenbach lässt sich dann fragen (siebe oben im Fettdruck): Ist der Nutzen die dynamische Erscheinung der Wirtschaftsgenossenschaft und dass Maß seiner Wirtschaftlichkeit? Noch spannender wird es bei dem gesellschaftlichen Aspekt, den Schmalenbach bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen für ihren Gewinn unterstellt, der so sicher nicht zu halten ist. Schmalenbach sah zumindest in den frühern Ausgaben seiner "Dynamischen Bilanz" eine weitgehende Übereinstimmung der Gewinninteressen der Unternehmer mit dem volkswirtschaftlichen Interesse und rückte erst in späteren Ausgaben davon ab.[Details dazu ganz unten als letzten Absatz unter 5]. Diese Interessensdeckung, die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und die Wertschöpfung für die Genossenschaftsmitlicher ist bei Genossenschaften nach meiner Beurteilung möglich und zeigt gerade einen der beiden gesellschaftlichen Vorteile dieses Unternehmenstyps gegenüber erwerbswirtschaftlichen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft und der GmbH.(der andere ist das Fehlen einer Wachstumsfixierung und einer Orientierung an Bedürfnissen statt an Wünschen (siehe Artikel in meinem Blog), was besser zu einer endlichen Erde, endlichen Ressourcen und dem Teilen der Erde mit anderen Lebewesen passt). Dazu erforderlich ist allerdings, dass man Genossenschaften in ihren Anlagen fördert und weder versucht sie zu Erwerbsunternehmen umzukremplen noch sie zu kommunalen Unternehmen zu instrumentalisieren, die die Öffenlichkeit insgesamt förderen sollen ohne den Fokus auf die bestmögliche wirtschaftliche Förderung der Mitglieder.

weitere Hinweise: 

1 - Inflation

Sollte die Inflation in Deutschland sich auch 2023 fortsetzten, wird die "totale Indexmethode" Schmalenbachs in seiner dynamischen Bilanz wieder aktuell, mit der er verhindern will, dass die Bilanz Scheingewinne ausweist, die mit Realkapitalverlusten einhergehen. Münstermann kommentiert dazu auf Seite 520: "Sofern der Unternehmer bei Währungskrisen nicht durch den Geldschleier zu sehen vermag, hat er seinen Beruf verfehlt."

2 - erweiterter Geschäftsbericht

Münstermann erwähnt auf Seite 516 den Bedarf einer erweiterten Kommentierung der Bilanz in einem internen Geschäftsbericht, also über die Darstellung im offiziellen Geschäftsbericht hinaus. Für Genossenschaften bedeutet das, da ihre Mitglieder Mitunternehmer sind, dass der Geschäftsbericht, der Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, für eine echte Mitbeurteilungs- und Mitwirkungsmöglichkeit diese Kommentierung durch die Unternehmensleitung enthalten muß, sowohl bilanzseitig aber auch in Bezug auf eine Förderbilanz. Dieses Feld ist weiter zu untersuchen in beiden Aspekten. Als Referenz gibt Münstermann die 8. Auflage der Dynamischen Bilanz von 1947 von Schmalenbach, S.177ff. an.

3 - eine Praxis, die hinterherhinkt

Schon Schmalenbach selbst thematisiert, dass Betriebswirtschaft als Wissenschaft unterschiedlich schnell in der Praxis Einzug hält bzw. hielt, am schnellsten in großen Produktionsbetrieben. Wohnungsgenossenschaften sind hier schon aus historischen Gründen heraus Nachzügler. Dies ist jedoch keine Rechtfertigung, dass es so bleiben sollte. Münstermann (S.50) zitiert Schmalenbach:  "Der Übergang des empirischen zu wissenschaftlichen Bewertungswesen, der seinen Niederschlag findet in Schriften über Bewertungs- und Schätzungslehre, in der Entwicklung der Kalkulations- und Erfolgsrechnungslehren und in ihrer Spitze in einer betriebswirtschaftlich gerichteten Werttheorie, geschieht nicht in gerader Front; das Avancieren erfolgt sprunghaft und in gebrochener Linie. Einzelne Teile bleiben zurück, und andere stoßen vor. Das ist sowohl in der Theorie als auch in der Praxis so. Nicht überall wird das Bedürfnis nach exakter Wirtschaftsführung gleichmäßig gespürt; am stärksten in produktiven Wirtschaftskörpern. Es verlohnt sich, den Gründen dieser Erscheinung in Kürze nachzugehen." [8]  In gewisser Weise erschütternd ist, dass nach meiner Wahrnehmung die Wirtschaftsprüfungen der größten Wohnungsunternehmensverbandes GdW hier eher ein Faktor sind, der das Zurückbleiben verstärkt statt es abzubauen. Schon die Verbands-Konstruktion, dass dort auch gewinnorientierte Unternehmen mit organisiert sind, verhindert eine Fokussierung auf eine genossenschaftliche BWL.  Es ist auch nicht so, dass in der Wohnungswirtschaft Besonderheiten vorliegen, die die Schmalenbachsche BWL nicht zulassen würden. Auch das Handbuch "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft"  aus dem Jahr 2005 konstatiert große Defizite in der Kostenrechnung in der wohnungswirtschaftlichen Praxis, wenn es schreibt: "Die herkömmliche Kostenrechnung in der Wohnungswirtschaft ist in der Regel weniger als Planungs- und Controllinginstrument ausgestaltet, sondern diente in erster Linie der Ermittlung des sog. Verwaltungskostensatzes der Hausbewirtschaftung, der wiederum bei Gegenüberstellung mit der aktuellen Verwaltungskostenpauschale der II. Berechnungsverordnung als Indikator für die gemeinnützigkeitsrechtlich gebotene Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Angemessenheit der Verwaltungskosten galt. Hierbei wurde das eine betriebswirtschaftliche Kostenverursachungsprinzip häufig einer von der jeweiligen Unternehmenspolitik geleiteten pragmatischen Handhabung der Kostenrechnung geopfert. Durch die Einführung zusätzlicher Kostenträger zur Kostenverrechnung, durch die extensive Belastung des Kostenträgers Instandhaltung oder durch die Anpassung der Gemeinkostenverrechnungsschlüssel versucht man, den Verwaltungskostensatz der Hausbewirtschaftung mehr oder weniger so zu beeinflussen, wie es zur Darstellung der eigenen Unternehmenspolitik und für die Präsentation vor den Aufsichtsgremien zweckmäßig erscheint." [9] und [10]: "Die Kostenrechnung wird in vielen Wohnungsunternehmen auch nach Fortfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes [1990, Anmerkung von mir] häufig mehr als lästige Pflichtübung im Zusammenhang mit dem Jahrsabschluss gesehen, denn als echtes Budgetierungs-, Steuerungs- und Controllinginstrument. Dabei sind in der Wohnungswirtschaft hierfür die Voraussetzungen wesentlich günstiger als in den meisten Industrie- und Dienstleistungszweigen. Die angebotene Produkt- und Dienstleistungspalette ist überschaubar und homogen, so dass die sachgerechte Verteilung der Kosten nach dem Verursachungsprinzip im Rahmen einer echten Vollkostenrechnung aus Kostenstellen und Kostenträger keine besonderen Probleme aufwirft, zumal in den Wohnungsunternehmen die entstehenden Personalkosten und Sachkosten zum ganz überwiegenden Teil als Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können. Die nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten bestehen darüber hinaus zum größten Teil aus Personalkosten, deren Verteilung ohne größeren Aufwand und hinreichend genau auf der Grundlage von Arbeitszeitstatistiken vorgenommen werden kann."

Nach meinem zugegeben sehr lückenhaften Eindruck hat sich in Bezug auf größere Wohnungsgenossenschaften hier mit Ausnahme der Investitionsrechnung bei Neubauten und der Wirtschaftsplanung auf der aggregierten Unternehmensebene nicht allzu viel zum Besseren gewendet. Das Beharrungsvermögen bzw. ein gewisses Desinteresse sowohl von einigen Vorständen aber auch von Aufsichtsräten ist enorm.

4 - wie viel Schmalenbach braucht es?

Die Entwicklung der BWL in Deutschland durch Eugen Schmalenbach und Erich Gutenberg, ihre Fortführung durch Günter Wöhe, Horst Albach und vielen anderen ist ein Glücksfall und kann auch für die bedarfswirtschaftliche BWL und die genossenschaftliche BWL nutzbar gemacht werden. Wenn ich einen Rat geben sollte für Menschen, die in irgend einer Weise sich in die Führung von Wirtschaftsunternehmen einzubringen haben oder sich darauf vorbereiten wollen, sei es in der Geschäftsleitung, beratend, in einer Kontrollfunktion oder partizipativ als Mitunternehmer in einer Genossenschaft, so wäre es überspitzt formuliert, lesen sie so viel Schmalenbach, wie sie bekommen können. Haben Sie dafür nicht die Kapazität, dann lesen sie nicht nur aber auch Schmalenbach. Wenn Sie in meinem Artikel so weit gekommen sind, haben sie das in gewisser Weise über einige Zitate bereits getan. Hier ergänzend noch der Anfang eines Kapitels von ihm über die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen in der Erfolgsrechnung, das auch heute noch wie ein Leuchtturm wirken kann. [11]

 "I. Die Zweckmäßigkeit der Trennung. 

Viele Umstände sind es in der Praxis, die zu einer mehr oder weniger genauen Trennung der Betriebseinflüsse drängen:

Erstens besteht das Bedürfnis, aus den  Erfolgszahlen den Teil herauszulösen, der der eigentlichen Betriebsleistung zu danken ist. Der Betrieb kann zunehmend unwirtschaftlich arbeiten und der Gewinn kann infolge der Außeneinflüsse sehr gut sein. In diesem Fall muß man durch Zeitvergleiche feststellen, wo die Mängel liegen. Läßt man sie weiter fressen, so wird der Betriebe, wenn die günstigen Außeneinflüsse wegfallen, nicht mehr leistungsfähig sein. 

Zweitens braucht man die Trennung von Betriebseinflüssen zu einer Vertiefung des Zeitvergleichs, damit wird dann ein wesentlicher Zweck des Zeitvergleichs, die Erfolgsrechnung der Jahre vergleichbar zu machen, unterstützt. 

Auch dem Betriebsvergleich bietet die Trennung der Betriebseinflüsse eine Förderung, obwohl die Verschiedenheit der Betriebsstruktur den Betriebsvergleich viel stärker hemmt als man früher angenommen hat.

Die Verbesserung des Zeitvergleichs erlaubt auch die Verbesserung der Möglichkeiten der Prognose und der Budgetierung.

Sodann ist die Trennung von Betriebseinflüssen ein wichtiges Mittel der betriebswirtschaftlichen Denkschulung. Dieser Zweck würde auch dann Bedeutung haben, wenn die Praxis an der Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen kein Interesse hätte.

Das Problem wird am meisten besprochen unter dem Gesichtspunkt der Trennung von Konjunkturgewinn und Betriebsgewinn. Bei näherem Zusehen ist aber leicht zu erkennen, daß der Konjunkturgewinn nicht der einzige von außen wirkende Einfluß auf den Betrieb ist, den man eliminieren muß, wenn man den Betriebsgewinn rein darstellen will. Das ist der Grund, weshalb ich hier nicht von der Konjunktur allein, sondern allgemeiner von den Außeneinflüssen spreche."

5. Schmalenbachs Auffassungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Erwerbsunternehmen

"An sich interessiert den Betriebswirtschaftler der Richtung, der der Verfasser angehört, der wirtschaftliche Betrieb nur als Organ der Gemeinwirtschaft. Ihn fesselt nicht der Betrieb als privatwirtschaftliche Erwerbsanstalt....Der Betriebswirtschaftler dieser Richtung fühlt sich, seiner Bescheidenheit unbeschadet als Staatswirtschaftler." [12]. Die Verbindung, die Schmalenbach zwischen guter betrieblicher Führung und volkswirtschaftlichem Nutzen sieht, wird aus folgender Passage im gleichen Buch auf Seite 93 deutlich:"Um die vielen Güter zu beschaffen, die der Mensch braucht, muß gepflügt, gesät, geerntet, transportiert und produziert, es muß gerechnet, gezeichnet, geschrieben und geredet werden, und auch sonst sonst sind allerlei Umstände mit der Güterbeschaffung verbunden. Daß und in welchem Grade diese ganze Haupt- und Nebenarbeit, die das Beschaffen von Gütern erfordert, sich wirtschaftlich vollzieht, das soll die Erfolgsrechnung feststellen. Der Zweck dieser Feststellung soll sein, daß eine Unternehmung, die sich als unwirtschaftlich herausstellt, entweder wirtschaftlich sich gestalte oder eingestellt werde, daß dem wirtschaftlichen Unternehmen hingegen, dem wirtschaftlichsten unter ihnen an erster Stelle, die Entwicklungsmöglichkeiten geöffnet, insbesondere ihm zuerst vor allen anderen das verfügbare Kapital der Volkswirtschaft zugeleitet werde. Die Wirtschaftlichkeitsmessung soll ferner den Zweck haben, daß wirtschaftlich untüchtige Personen möglichst zurückgedrängt, die wirtschaftlich fähigen nach oben gerückt werden, daß namentlich unter den Wirtschaftsleitern die rechte Auswahl stattfinde. Ob diese Verteilung von Sachen und Menschen richtig vor sich geht, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung; denn wir haben es nicht mit dem Zweck, sondern mit dem Mittel zu tun; aber wir müssen bei der Gestaltung des Rechnungswesens der Zwecke eingedenk sein und die Rechnung ihnen entsprechend zu gestalten versuchen."

Insgesamt mutet das etwas sozialdarwinistisch an, aber es ist doch etwas wahres daran, das zu einem Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft passt und auch für den einer künftigen ökologisch-sozialen Marktwirtschaft geeignet ist. Man kann allerdings auch sagen, dass eine Ertüchtigung der Betriebsleiter ausreichen würde und diese würde ich einer Auswechslung grundsätzlich vorziehen. Ein Widerspruch wird auf der Aussage Schmalenbachs allerdings deutlich. Ein nach seinen Maßstäben ausgebautes Rechnungswesen soll nach ihm dazu führen, dass die Untüchtigkeit von Betriebsleitern deutlich wird. Welcher untüchtige Betriebsleiter würde das Rechnungswesen dann ausbauen? In sehr wettbwerbsintensiven Branchen wird er oder sie es machen, weil sonst vielleicht das Unternehmen nicht überleben kann, in ruhigeren Branchen wird der Anreiz deutlich geringer sein. Ob Raiffeisen das bereits in den 1850er Jahren im Blick hatte, als er für Genossenschaften den "Rechner" als unabhängige Institution in Genossenschaften unabhängig vom Vorstand und Aufsichtrat nur der Mitgliederversammlung verantwortlich zu installieren zu versuchte? [13] Siehe dazu auch mein Artikel hier 

Sönke Hundt konstatiert jedenfalls in seiner Theoriegeschichte der BWL [14]: "In den Auflagen nach 1945 [der Dynamischen Bilanz, Anmerkung von mir] sind die ehemals so vehement vertretenen Gedanken über Gemeinwirtschaft getilgt worden." und zitiert Karl Hax  als Schmalenbachs Schüler": "Es ist nicht exakt feststellbar, was im Einzelfall nützlich für die Allgmeinheit ist. Es gibt keinen exakten Maßstab für das Allgemeinwohl. Was in der Bilanz - auch in der dynamischen Bilanz Schmalenbachs - ermittelt werden kann, das ist die Rentabiliät des eingesetzten Kapitals. Dieses ist aber nicht notwendig identisch mit dem 'gemeinen Nutzen' " [15] 

Literatur

[1] Münstermann, Karl "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre", Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, S. 500-521

[2] Schmalenbach, Eugen, "Die Abschreibung",1909, S.81ff., "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung"

[3] Schmalenbach, Eugen"Grundlagen der dynamischen Bilanzlehre", "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung", 1919, Seite 3

[4] Schmalenbach, Eugen, "Die dynamische Bilanz", 8. Auflage, 1947, S.15

[5] wie [4] Seite 40

[6] Lepper, Katja, Schaefer Sigrid, "Co-Operative Social Accounting – Potenziale für Nachhaltigk eit und Controlling in Genossenschaften", in "Handbuch Controlling" Wolfgang Becker · Patrick Ulrich, Herausgeber, Springer-Verlag, 2016.

[7] Lepper, Katja "Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis." Dissertation, Universität zu Köln , 2019

[8] Schmalenbach, Eugen, "Dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.10, zitiert nach Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, S.51)

[9] Kühne-Büning, Lidwina, Nordalm Volker, Steveling Liselotte (alle Hrsg.), "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft", 2005, S. 576)

[10] wie [9] Seite 577

[11] wie [4] Seite 177

[12] wie [8] Seite 94

[13]Raiffeisen, Friedrich Wilhelm, "Die Darlehenskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter", 1. Auflage, 1866, Seite 39; gefunden bei Koch, Walter, "Der Genossenschaftsgedanke F.W. Raiffeisens als Kooperationsmodell in der modernen Industriegesellschaft", 1991 und näher ausgeführt in Giebel Frank, "einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften", Blog "liberal und kooperativ, 2022

[14] Hundt, Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, Seite 64

[15] Hax Karl, "Schmalenbach aus der Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", Seite 497, Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, 495ff.

Freitag, 19. August 2022

Grundideen der Betriebswirtschaftslehre (BWL) Teil 1

Inspiriert durch Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre" werde ich hier einige wichtige Gundideen der BWL vorstellen. Ich werde dabei Beispiele geben, wie ihre Anwendung heute noch sinnvoll und zugleich nicht überall selbstverständlich ist. Es wird zu prüfen sein, welche anderen Ideen mitunter in der Praxis verfolgt werden, die mit ihnen im Widerspruch stehen und wie man hier zu sehr bestmöglichen Ergebnissen kommen kann im Hinblick auf die Ziele der jeweiligen Unternehmen und der Gesellschaft als Ganzes.

Grundidee Wirtschaftlichkeit und Kostentransparenz

Der Kern eines Wirtschaftsbetriebes ist die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen zum Verkauf. Historisch war dieser Bereich zunächst in größeren Produktionsbetrieben von Ingenieuren dominiert, bis in Deutschland mit Schmalenbach die Leitmaxime der bestmöglichen Wirtschaftlichkeit bei der Betriebsgestaltung ins kollektive Bewusstsein trat. Schmalenbach kam zu der Beurteilung, dass die Organisation und Disposition der Produktion das größte Gestaltungspotential für den Unternehmer bzw. die Betriebsleitung und den Unternehmenserfolg besaß. Erst später wurden die Möglichkeiten entdeckt auch im Bezug auf den Absatz mittels verschiedener Maßnahmen großen Einfluss zu nehmen (siehe zum Beispiel die dreibändigen "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" von Erich Gutenberg : "Die Produktion" (1951),  "Der Absatz" (1955) "Die Finanzen" (1969)).

Hundt (1977. S.49) zitiert dazu Karl Hax: "Nun kommt es aber in einer Wissenschaft nicht so sehr auf den äußerlichen Zusammenhang an, d.h. auf die formale Systematik, sondern auf den inneren Zusammenhang der ganzen Lehre, und der ist gegeben durch das Vorhandensein systembildender Grundgedanken. Dieser systembildende Grundgedanke, der allen Einzeluntersuchungen zugrunde lag, war bei Schmalenbach das Prinzip der Wirtschaftlichkeit." (Hax, Karl, "Schmalenbach aus Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", TzBfG, 1973, S.495ff. hier S.496). Hundt (S.50) zitiert Schmalenbach dazu:"...man sagt sich mit Recht, dass der Betrieb der Beeinflussung [des Unternehmensleiters, Anmerk. von mir] unterworfen ist, der Markt und seine Gewalten jedoch nicht. Den Markt mit seinen Einflüssen muss der Betriebsleiter nehmen, wie er ist; nur das eine kann er dagegen tun: den Kurs danach richten und die Segel setzen. Im Betriebe ist der Betriebsleiter innerhalb weiter Grenzen selbst Herr....Der wesentliche Zweck, den Betriebsgewinn zu isolieren, liegt darin, die Betriebsgebarung mit größter Deutlichkeit zu erkennen. Man will wissen, wie der Betrieb, für sich allein genommen, arbeitet, ohne dass die Ergebnisse durch Außeneinflüsse gestört werden. Man will auf diese Weise möglichst früh an der richtigen Stelle eingreifen, sowohl um Schädliches zu beseitigen, als auch um Nützliches zu fördern." (Schmalenbach Eugen, "Die dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.276) und Hundt weiter "Daraus folgt für Schmalenbach die wesentliche Forderung: Die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen, und das Mittel dazu ist die Isolierung der Betriebsleistung" (dito S. 274).

Auch wenn heute gesetzliche Regelungen stärker das Betriebsgeschehen reglementieren als zu Zeiten Schmalenbachs und Führung oft und zum Glück partizipativer gedacht wird, gilt noch immer der Grundsatz der unternehmerischen Autonomie bei allen nicht-öffentlichen Unternehmensformen, seien sie auf Rendite ausgerichtet oder auf den Nutzen ihrer Abnehmer.

Wenn nun heute wie von mir aufgezeigt Wohnungsgenossenschaften gar keine Kostenträgerrechnung erstellen, können sie gar nicht vollständig erkennen, wo es Schädliches wie zum Beispiel Kostentreiber zu beseitigen oder einzudämmen gibt und wo es besonders Nützliches zu fördern gilt, wie Konstellationen, die besonders kostengünstig sind und von denen es zu lernen gilt bzw. die möglichst auf andere Situationen oder Produkte (also weitere Wohnanlagen ) zu übertragen sind. Dies ist ein sehr großes Defizit auch unter dem Aspekt der Zeitlichkeit. Während Schmalenbach bereits 1931 wie oben gezeigt erkannte "je früher desto besser", kommt einem Gar-nicht-Schauen, einem Nicht-dahin-kommen gleich, bis man eben zu der Einsicht gelangt, dass dies ein Fehler ist, den man bereit ist abzustellen, wenn man seine Ziele als Unternehmen besser als bisher erreichen will bzw. die Chancen das zu tun jedenfalls rational, systematisch und kontrolliert deutlich erhöhen will. Das Einzige, was es dabei  zu beachten gilt, ist, dass der Aufwand für diese Kostenrechnung selbst transparent werden muss und im weiteren Prozess beim Ermitteln der tatsächlichen Gewinneffekte und Nutzenerhöhungseffekte gegengerechnet werden muss. Gibt es sonst etwas, was dem entgegen stehen könnte? Vielleicht gibt es die Ablehnung von Rationalität und Quantifizierung, eine Idee von Ganzheitlichkeit, die glaubt, dass durch Quantifizierung so viel Inhaltliches auf der Strecke beliebt, dass nur Defizitäres bei einer solchen Vorgehensweise herauskommen kann. Die Antwort dafür ist, dass Quantifizierung Teil einer guten Entscheidung ist aber qualitative Aspekte nicht ersetzen kann. Eine gute betriebswirtschaftliche Entscheidung im Sinne des jeweiligen Unternehmenszieles wäre die, bei der sowohl das Prinzip der Wirtschaftlichkeit sehr gut erfüllt wird, die also nicht defizitär wäre, die aber auch einer qualitativen Beurteilung standhält.

Dass es hier nicht nur in Wohnungsgenossenschaften Defizite gibt, zeigt ein Zitat bei Uwe Bestmann in seinem Kompendium der Betriebswirtschaftslehre: "Die Gegenwart zeigt eine wachsende Bedeutung der Kostenrechnung. Immer deutlicher erkennen die Unternehmen, daß die Kostenrechnung, überhaupt das betriebliche Rechnungswesen, eine unentbehrliche Informationsquelle für den unternehmerische Entscheidungsprozeß ist. Nicht zuletzt die Stellenanzeigen weisen auf diese Entwicklungstendenz hin. Man darf sich aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß in sehr vielen, inbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Kostenrechnung immer noch sehr stark vernachlässigt wird. Wenn man empirische Untersuchungen heranzieht, so sieht man, daß sehr viele Unternehmen auch heute noch nicht einmal die Grundlagen einer Kostenrechnung aufzuweisen haben." (S.566 "Kompendium der Betriebswirtschaftslehre" , Bestmann, Uwe (Hrsg.) 4,. Auflage, 1988). Weiter schreibt Bestmann: "Man kann auch heute noch das Argument hören, daß ein guter Unternehmer schon wisse, was verdient werde. Sicherlich, zu einem gutem Unternehmer gehört auch Intuition. Aber zur Intuition gehört auch die Sicherheit, daß man richtig liegt - durch ausreichende Kontrolle. Man stelle sich nur vor, daß die Arbeitsplätze von vielleicht 1000 Beschäftigten von der Intuition eines Einzelnen abhängig sind!" (S.566) und weiter: "Auch in jenen Unternehmen, die bereits eine Kostenrechnung haben, können deutliche Mängel im Kostenrechnungsystem festgestellt werden. So ergab die Befragung von 15 vergleichbaren Unternehmen in der Kunststoffbranche: 9 Unternehmen waren nicht in der Lage, bestimmte Artikel, die sie produzierten, überhaupt zu kalkulieren (sie hatten keinerlei Kalkulationsunterlagen)."

Freitag, 22. Juli 2022

Umgang mit Irrationalität in der Betriebswirtschaftslehre (BWL)

aktualisert 28.7.2022

Die BWL versucht sinnvolle, normative Antworten für die Praxis zu geben im Rahmen des produktivitätsorientierten Ansatzes nach Erich Gutenberg. Auf dieser Basis kann sie sich für erwerbswirtschaftliche Unternehmen an der langfristigen Gewinnmaximierung für die Gesellschafter orientieren und vermutlich an der Nutzenmaxmierung der Kunden für bedarfswirtschaftliche Unternehmen. Die englischsprachige mikroökonomische Theorie differenziert hier bereits früh und versuchte einen Abgleich mit einer Realität, die der Theorie nicht entsprach. So postulierte Higgins, dass Gewinnmaximierung in einen Umfeld perfekten Wettbewerbs überlebensnotwendig für ein Unternehmen sei (siehe unten Hinweis 3.), dass aber in einem imperfekten Wettbewerbsumfeld dieser Druck sehr viel geringer sei und dort andere Ziele mehr Raum einnehmen könnten wie als Unternehmer ein ruhiges Leben zu führen, also weniger zu produzieren als die Menge, die zu einem maximalen Gewinn führen würde oder mehr zu produzieren, um an gesellschaftlichem Ansehen und Bedeutung zu gewinnen oder einfach nichts zu ändern, weil man Experimenten generell widerstrebt oder einen besimmten Preis für fair hält und ihn deshalb beibehalten will (Benjamin Higgins "Elements of Indeterminacy in the Theory of Non-perfect Competition" Am. Econ. Review, Sept. 1939, XXIX. 468-79). Heinen zitiert Parsons, "dass Erfolgs- Prestige- und Machtstreben fundamentale Ziele der Geschäftswelt darstellen..." (Edmund Heinen,"Die Zielfunktion der Unternehmung, 1962, S. 24 in "Zur Theorie der Unternehmung (Hrsg. Helmut Koch) zitiert T. Parsons, "The Motivation of Economic Activites", Canadian Journal of Economics and Political Sciences, Vol VI, 1940, S.187-202, hier S. 199ff.). Heinen greift das auf, wenn er unter der Überschrift nicht-montetäre Zielvorstellungen schreibt "Solche Vorstellungen äußern sich z.B. im Streben anch Prestige und Macht, nach Unabhängigkeit, nach Sicherung des Betriebsinteresses, nach Ansehen in der Öffentlichkeit, nach gutem sozialem Klima und anderem mehr" (S.24). Er schreibt weiter "Das Streben nach sozialem Ansehen, nach Prestige und Macht entspringt den gesellschaftlichen Bedürfnissen des Unternehmers. Die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe führt zu dem Verlangen, in dieser Gruppe eine geachtete oder gar hervorragende Stellung einzunehmenm, der die anderen Gruppenmitglieder Anerkennung und Beifall zollen. Die Wertschätzung anderer ist im allgemeinen eng mit der Stellung einer Unternehmung innerhalb ihrer Branche, mit dem absoluten Wert ihres Vermögens oder Kapitals und ihrem Wachstum verknüpft." Dies kann beispielsweise in der Praxis von Wohnungsgenossenschaften dazu führen, dass sie sich von der Förderung ihrer Mitglieder abkoppelt und eine Art Eigenleben führt und Vorstände von Wohnungsgenossenschaften in größerer Anzahl auf Wachstum und Rendite aus sind, wo es gar nicht angezeigt ist. Heinen erwähnt explizit "Zu zahlreich sind die Fälle des Bauens über die Verhältnisse hinaus, des reinen Prestigeaufwandes,..."(S.25). Heinen schreibt dies 1962. Es gibt sicher auch Vorstände und Unternehmen, die eher bescheiden auftreten und nicht den großen Auftritt lieben und es lassen sich sicher Firmenzentralen finden, die baulich die jeweilige Motivation ausdrücken.

Wo ist hier Handeln von Entscheidern noch rational, wo fängt es an irrational zu werden? Und welche Rolle soll die BWL einnehmen? Soll sie theoretisch-normativ bleiben oder empirisch werden und konstatieren, wer wo über all nicht maximierend handelt? Soll sie zum Beispiel mit spieltheoretischen Analysen sowohl Entscheidungsspielräume der handelnden Akteure abstecken und auf Optimierungsmöglichkeiten hin untersuchen als dritten Weg zwischen theoretischen Normen, um die sich die Praxis zu wenig kümmert und einem Fatalismus, der die Realität in ihrer Banalität oder Komplexität wie auch immer man das bewertet des Nicht-Rationalen zur Kenntnis nimmt?

Erstaunlich ist jedenfalls, dass auch in den USA nicht-rationales Verhalten aus Unternehmenssicht schon früh Thema war. So schreibt M.W.Reder 1947 über Führungskräfte großer Unternehmen, dass sie Gewinnmaximierung oft deshalb vermeiden würden, um ihren Untergebenen  die Änderung ihrer gewohnten Abläufe nicht zumuten zu müssen und dass es noch viel häufiger vorkommen würde, dass Untergebene ihre Vorgesetzten nicht auf Gewinnsteigerungsmöglichkeiten hinweisen würden, um diese nicht mit der Unzulänglichkeit ihrer Entscheidungen bzw. vorgegebenen Abläufen zu konfrontieren. [frei übersetzt] ("A Reconsideration of the Marginal Productivity Theory"The Journal of Poltical Economy, 1947. S450-459). Mich hat das an einen mir bekannten Fall aus der Gegenwart erinnert. Eine Wohnungsgenossenschaft, die nebenbei eine Spareinrichtung betrieb als zweites Standbein zur Immobilienfinanzierung stand vor der Frage, ob dies angesichts niedriger Zinsmargen und hoher Personalkosten betriebswirtschaftlich noch Sinn machte, sprich ob die Kosten die Vorteile bei der Finanzierung nicht auch mittelfristig überwiegen würden. Betriebswirtschaftlich hätte man sich genauer anschauen sollen wie weit Aufwand und Ertrag auseinander lagen und wie hoch das Risiko war, dass durch die sogenannte Fristeninkongruenz entstand, also potentiell kurzfristig kündbare Spareinlagen zur Finanzierung langfristiger Immobilienprojekte einzusetzen. Statt dessen wurde von einem Mitglied des Leitungskreises die Befürchtung geäußert, dass wenn man die Spareinrichtung schließen würde, die Mitglieder der Genossenschaft das als Indiz verstehen könnten, dass die Genossenschaft kurz vor der Insolvenz stünde. Damit war das Thema der Schließung vom Tisch. Das erstaunliche war, dass die betroffene Wohnungsgenossenschaft vor Ertragskraft und Eigenkapital nur so strotzte und nichts ferner lag, als dass sie Solvenzprobleme hätte bekommen können. Jedes Mitglied bekam jedes Jahr den Geschäftsbericht zugesendet und ein kurzer Blick in die Bilanz hätte ihm/ihr gezeigt, dass alles sehr gut stand. Im Ergebnis kann es also passieren, dass ein Unternehmen nicht optimal handelt, weil es den Anteilseignern nicht zumuten will ihre Rolle auszufüllen. Hier stand also Angst einer klugen Entscheidung im Sinne der BWL entgegen. Auch Leonid Hurwicz thematisiert bereits 1946 nicht-rationales Verhalten in der Wirtschaft, wenn er schreibt, dass es a priori nicht undenkbar sei, dass Unternehmen mehr mittels Routine als mittels Rationalität geleitet würden. (Leond Hurwicz, "Theory of the Firm and of Investment", Econometrica, 1946, Vol. 14 No 2, S 109-139, hier S. 110)

Ein anderer Grund gegen gute BWL-Entscheidungen kann Opportunismus sein. Wenn heute einige junge Startup-Unternehmen versuchen ihr Unternehmen so zu entwickeln, dass es von einem großen Techkonzern aufgekauft wird mit zweifelhaftem Ausgang für die Zukunft des Unternehmens aber sehr lukrativem Ausgang für die Firmengründer, dann ist das aus BWL-Sicht fatal, aber aus finanzieller Sicht der Unternehmer kurzfristig ein sehr sicherer und sehr hoher finanzieller Erfolg. Menschen sind nicht unbedingt Egoisten per se, aber eine sehr gute finanzielle Gelegenheit nicht wahrzunehmen, fällt vielen sehr schwer. Langfristig vermute ich, dass sinnvolle Arbeit und gute Teams für viele Menschen so wichtig werden, dass sie sich gegen große finanzielle Anreize besser abgrenzen können. Wird dann nicht die Gutenbergsche BWL mit ihrem Maximierungsansatz selbst überflüssig? Ist sie nicht sogar zu ignorant, was diese Werteebene angeht? Gewinn- und Nutzenmaximierung können einhergehen mit sinnvoller Arbeit und guten Teams, bedarfswirtschaftliche Nutzenmaximierung wahrscheinlich noch mehr als Gewinnmaximierung, weil sie vom Ansatz her nachhaltiger ist. Ich vermute diese Frage muss an konkreten Fallkonstellationen untersucht werden und nicht so allgemein. Allgemein kann man immerhin sagen, dass wenn es richtig ist, dass Gewinnmaximierung für erwerbswirtschaftliche Unternehmen in wettbewebsintensiven Märkten überlebensnotwendig ist, es unklug ist, darauf zu verzichten in Märkten, die zu einem Zeitpunkt x noch wenig wettbwerbsintensiv sind, weil diese durch neue Entwicklungen wie neue Technologien oder andere Produkte unvermutet viel wettbewerbsintensiver werden können.

Edmund Heinen führt H.A.Simon zitierend drei weitere Aspekte auf, die in der Praxis zu irrationalen bzw aus BWL-Sicht suboptimalen Entscheidungen führen: 1. Routine und gewohnheitsmässige Reaktionen, der mit Entscheidungen betrauten Personen, 2. mangelnde Kenntnisse und Informationen, die diesen Personen zur Verfügung stehen, 3. Interesssen- und Zielkonflikte der einzelnen Entscheidungsträger. (Edmund Heinen, "Die Zielfunktion der Unternehmung"1962, S. 59 in "Zur Theorie der Unternehmung" Helmut Koch (Hrsg.) und H.A.Simon "Administrative Behavior" S.39ff, New York, 1956)

Ich denke allgemein ist eine BWL in Fortführung des Ansatzes von Gutenberg ein Denkrahmen, eine Denkschule für die Praxis, der mit ökonomischem Augenmaß in Bezug auf den Aufwand, der betrieben wird, vor Ort angewendet werden muss und je nach Situation ausgebaut werden kann. 

Hilfreich finde ich es zu sehen, dass das Normative der Gutenbergschen BWL auch ein Pendant in der amerikanischen mikroökonomischen Theory of the firm hat. So zählt Andreas G. Papandreou bei diesem entscheidungsorientierten Ansatz folgende Cf. Talco, Parsons zitierend fünf grundlegende Konzepte auf (the action frame of reference consists of five basic concepts): die Handlung (the act), den Agenten (the agent) , das Ziel  (the end), die Situation, die sowohl steuerbare Mittel (means) als auch hinzunehmende Bedingungen (conditions) enthält und schließlich die Norm, d.h. "das Prinzip, das die Mittel mit dem Ziel in Beziehung setzt" und "Die Norm, die der Ökonom probagiert ist die der Rationalität."[übersetzt durch mich](Andreas G. Papandreou, "Some basic problems in the theory of the firm" S,183 in " A survey of contemporary economics" Bernard F. Haley (Hrsg), 1952 zitierned Cf. Talcott Parsons "The structure of social action" New York, 1937 2nd ed. Glenoe 1949 Ch. 2 for a discussion of the action frame of reference)


weitere Hinweise (ergänzt am 26.7.22)

1. Ein Beispiel für Irrationalität bei Kunden aufgrund fehlender Information mit Auswirkungen auf die Entscheidungen von Unternehmen gibt Günter Wöhe bereits 1959, wenn er schreibt:"Ein Senken des Preises muß bei Markenartikeln nicht zu erhöhtem Abasatz führen, da die Kunden oft mit der Marke und ihrem Preis eine bestimmte Qualiätsvorstellung verbinden, die durch eine Preissenkung erschüttert werden kann."(Günter Wöhe, "Methodologische Grundprobleme der Betriebswirtschaftslehre", 1959, S. 203)

2. ein mögliche Kritik an obigem Ansatz ist die Feststellung, dass die langfristige Gewinnmaximeriung der Gesellschafter zwar theoretisch einleuchtet, dass er aber ausblendet, dass dahinter immer Menschen mit bestimmten Einkommensbedarfen stehen. Die Frage ist, wenn das Unternehmen prosperiert und gute Gewinne macht, sodass die Bedarfe an Einkommen gedeckt sind, ob dann nicht das Interesse an weiteren Einkommenssteigerungen der Gesellschafter sinkt (abnehmender Grenznutzen), insbesondere wenn ein großer Teil ihres Einkommen aus dieser Quelle stammt und es ökonomisch für sie ist weniger Zeit und Ernergie in das Unternehmen zu stecken und anderen Interessen nachzugehen. Insoweit wäre die weitere Gewinnsteigerung eigentlich eine Merkwürdigkeit soweit die Gesellschafter sie nicht aus kluger Voraussicht betreiben, um die Konkurrenzsituation und damit die Nachhaltigkeit künftiger Geldflüsse abzusichern. Wenn allerdings die Geldflüsse so hoch waren, dass sie den Bedarf einen ganzes denkbaren Lebens bereits abgedeckt hätten aus Sicht des Gesellschafters dann würde er wahrscheinlich nicht mehr aus ökonomsichen Interesse sondern eher aus der Freude am Schaffen sich weiter in dem Unternehmen einbringen soweit wie es ihm/ihr angenehm ist. Hier wird deutlich dass neben Ertragszielen Gesellschafter weitere Ziele haben, die in bestimmten Konstellationen dominierend für sie werden können. Gegen die Vorstellung ist, dass es ökonomisch für Gesellschafter ist nicht Gewinnmaximierung zu betreiben spricht, dass sie grundsätzlich die Möglichkeit haben für die weitere Gewinnsteigerungsmöglichkeit einen Manager/Agenten anzustellen und dass dies ja in der Praxis auch geschieht, sicher mit gemischtem Erfolg. Mitunter steigen Unternehmensgründer später erneut in ihr Unternehmen ein, um es wieder auf die richtige Spur zu springen wie zum Beispiel Steve Jobs 1997 als Apple kurz vor dem Bankrott stand

https://en.wikipedia.org/wiki/Apple_Inc.#1990%E2%80%931997:_Decline_and_restructuring

Im Fazit wird es in der Praxis deshalb zum Nicht-Ausschöpfen von Gewinnmaximierungspotentialen kommen und dennoch ist das Potential vorhanden Gewinne zu steigern durch kluges Delegieren an fähige Manager.

siehe auch Leonid Hurwicz 1946 noch auszuführen

3. Warum ist bei vollkommener Konkurrenz Gewinnmaximierung notwendig?

Wenn ein Unternehmen seine Preise nicht anpasst, wird es auf Dauer vom Markt verdrängt: Ist sein Preis zu hoch wird es nicht mehr genug Umsatz erwirtschaften, ist sein Preis zu gering wird es nicht mehr genug Gewinn machen, um genügend in das Unternehmen reinvestieren zu können um den status quo aufrecht erhalten zu können.


Mittwoch, 20. Juli 2022

einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften

Der Soziologe Prof. Friedrich Fürstenberg hat 1995 die Schrift "Zur Soziologie des Genossenschaftswesens" (Duncker & Humblot, Berlin) vorgelegt, die auch heute noch hilfreiche Aussagen für die Praxis in großen Genossenschaften bereithält. Ergänzt werden die Hinweise um Zitate aus einem weiteren soziologischen Buch "Der Genossenschaftsgedanke F.W. Raiffeisens als Kooperationsmodell in der modernen Industriegesellschaft" von Walter Koch, Creator Verlag, 1991.

Auf Seite 22 schreibt Fürstenberg über die Sozialstruktur in Genossenschaften:"Die Interessen der Beteiligten umschließen in einer Genossenschaft mindestens drei Personenkreise: Die Mitglieder, die Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung und die Führungsspitze. Für die Konsensusbildung im Sinne der genossenschaftlichen Zielsetzung sind insbesondere die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder entscheidend. Insoweit kommt dem Ausmaß der Mitgliederintegration eine für die Genossenschaft konstitutive Bedeutung zu."

Hinweis zur Zielsetzung und zur Führungsspitze

In der Praxis von Großgenossenschaften kann es vorkommen, dass die Ziele gar nicht auf die Mitgliederförderung fokussiert sind und /oder dass der Aufsichtsrat sich als Teil der Führungsspitze versteht, der Ansprüche der Mitglieder auf Förderung eher abwehrt als dass er sich erinnert,  dass er die Mitglieder repräsentiert und vertritt und seine Aufgabe darin besteht, die Geschäftsführung danach zu kontrollieren, ob sie bestmöglich die Mitglieder fördert. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen werden in Genossenschaften die Aufsichtsräte nur von den Mitgliedern gewählt und mit Mitgliedern besetzt, nicht mit Mitarbeitern im Rahmen der Mitbestimmungsgesetze. Mir ist ein Fall bekannt, dass einem kritischen Aufsichtsrat von einem Kollegen vorgehalten wurde er würde durch seine Kritik einen Keil zwischen Vorstand und Aufsichtsrat treiben wollen. Für diesen Aufsichtsrat waren beide Gremien bereits zu einer Einheit verschmolzen. Im Gegensatz dazu gibt das Genossenschaftsgesetz in Deutschland vor in §38(1): " Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dessen Geschäftsführung zu überwachen."

Schon Raiffeisen fiel in den von ihm gegründeten Hilfsvereinen auf, dass die Kontrolle seitens der Aufsichtsräte in der Regel zu gering ausfiel. Er schuf deshalb eine eigenständige Position des "Rechners" der Genossenschaft, der für Bilanzierung und Kontrollrechnungen zuständig war.  So schreibt Koch auf Seite  198: "Da Raiffeisen die Erfahrung gewonnen hatte, daß in vielen Darlehenskassen-Vereinen die Kontrollaufgabe vom Verwaltungsrat [anderer Name für Aufsichtsrat] sehr nachlässig ausgeübt wurde, nahm er in seinen Statuten die Bestimmung auf, in regelmäßigen Zeitabständen Revisionen durchzuführen" und auf Seite 199 zitiert Koch Raiffeisen: "Die Stellung des Rechners ist für das gute Bestehen des Vereins eine sehr wichtige, eigentlich die wichtigste. Wenn der Rechner seinen Verpflichtungen nachkommt, und, wie man zu sagen pflegt, ganz an seinem Platz ist, so bildet er gleichsam die Seele des Vereins." (Friedrich Wilhelm Raiffeisen:"Die Darlehenskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter", 1. Auflage, 1866, Seite 39)

In gewisser Weise ist dies vergleichbar mit dem Institut von Bundes- und Landesrechnungshöfen. Es könnte ein interessanter Ansatz sein in großen Genossenschaften eine professionelle Position unabhängig von Weisungsbefugnissen des Vorstandes zu schaffen, die zu Revision und Rechnungskontrolle direkt an die Generalversammlung berichtet und ein eigenes Budget hat. Gerade im Hinblick auf die Sicherstellung einer bestmöglichen wirtschaftlichen Förderung könnte hier eine unabhängige Berechnung viel zu besserer Transparenz und letztlich zu einer höheren Förderung der Mitglieder beitragen, gerade wenn in der jeweiligen Genossenschaft das genossenschaftliche nur noch eine Art Unternehmensmantel ist. Es gibt zwar auch Pflichtprüfungen durch Wirtschaftsprüfer, diese prüfen jedoch in der Regel nur die Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung und nicht, ob das Förderpotential für die Mitglieder ausgeschöpft wird. Insoweit sind sie gerade nicht "ganz an ihrem Platz".

Zur besonderen Stellung des Bundesrechnunghofes zwischen den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrechnungshof#Stellung

Hinweis Konsensbildung

Fürstenberg macht deutlich, dass es in Genossenschaft um die Herstellung eines Konsens geht, bei dem alle Mitglieder vom Grundsatz her beteiligt sind. Wikipedia definiert Konsens als die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch. Eine gute Genossenschaft zeichnet sich also dadurch aus, dass sie Widerspruch von Mitgliedern aufgreift und bereit ist, eigene Positionen weiterzuentwickeln. Sie orientiert sich dabei an der gemeinsamen Zielsetzung.

Hinweis 1 zur Mitgliederbeteiligung

In Großgenossenschaften ist  die Bereitschaft von Mitglieder sich einzubringen oft nur gering, Schon Raiffeisen stellte 1866 fest, "daß ein großer Theil der Mitglieder sich mit den Vortheilen begnügen, welche ihnen die Vereine in Bezug auf die Darlehn gewähren, daß sie aber an den Versammlungen und überhaupt an den Vereinsangelegenheiten wenig Antheil nehmen" (zitiert von Raiffeisen s.o. Seite 37 bei Koch S. 194). Dies geht einher mit einem Strukturproblem, das Fürstenberg benennt als "die Oligarchisierung der Willensbildung und damit einhergehend der wachsende Einfluß hauptberuflich tätiger Experten." (Seite 24). Hier würden moderne Formen der Beteiligung wie losbasierte repräsentative Mitgliederjurys Abhilfe schaffen. Denn dort kann unter einer neutralen, ergebnisoffenen Moderation bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Teilnehmer ein echter Austausch auf Augenhöhe und in ausreichender Zeit stattfinden, bei dem auch unterschiedliche Experten gehört werden.

Hinweis 2 zur Mitgliederbeteiligung

Wenn man Fürstenberg ernst nimmt, sind viele Großgenossenschaften derzeit nur noch der Form nach Genossenschaften. Wie der Ansatz Mitgliederjury zeigt, ist dieser Zustand aber nicht in Stein gemeiselt. Vielmehr ist es so, dass Genossenschaften von ihren Strukturmerkmalen immer offen für die Mitwirkung einzelner Mitglieder sind. So ist  Druck auf eine Reform von innen immer möglich. Koch zitiert passend A. de Meuron von mir frei übersetzt mit " Eine Genossenschaft ist ein Haus aus Glas. Da kann nichts versteckt werden, keine Gewinne, keine Verluste, keine dubiosen Geschäfte und auch nicht die Verfolgung von Partikularinteressen." (Koch Seite 192) (A. de Meuron, "le Role moral de la Cooperation", Bale, 1923, S4 das Zitat im Orginal:"La cooperative est une maison de verre. On n'y peut rien cacher, ni benefices, ni pertes, ni operations douteuses, ni poursuite d'interets particuliers." (ohne Sonderzeichen zitiert)).

Mittwoch, 29. Juni 2022

Einzelkritik: Dieter Schneider, Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen 2. Auflage 1995

Wer sich ernsthaft mit der allgemeinen  BWL befasst, kann die Beiträge von Dieter Schneider als kritischem und eigenständigen Autor nicht ignorieren. Deshalb hier meine Kritik zu seinem Grundlagenbuch zur BWL.

Dieter Schneider empfiehlt "den Untersuchungsbereich der Betriebswirtschaftslehre zu kennzeichnen als Erwerb und Verwendung von Einkommen unter Unsicherheit und ungleich verteiltem Wissem" (S.25). Unter Einkommen versteht Schneider dabei den "Reinvermögenszuwachs während eines Zeitraums" (S.5) und weiter "Einkommen als periodenwiese Änderung des Reinvermögens berechnet sich nach dem Reinvermögen am Ende eines Abrechnungszeitraums abzüglich des Reinvermögens zu Beginn zuzüglich des während dieser Periode Konsumierten." und weiter "Den Begriff des Einkommens beziehen wir stets auf einen Menschen bzw. einen Haushalt, den mehrere Menschen gemeinsam bilden". Wenn also Johanna am 1.1.2022 ein Gesamtvermögen von 250.000 € hatte und am 31.12.2022 ein Gesamtvermögen von 190.000 €, weil ihr Aktiendepot deutlich an Wert verloren hat und sie ihre Einkünfte aus Berufstätigkeit für Miete Urlaub und Lebenshaltung verbraucht hat und die Summe ihres Konsums bei 25.000 € lag, war ihr Einkommen 2022 laut Schneider minus 35.000 €.

190.000 - 250.000 + 25.000 = - 35.000

Während zum Beispiel Wöhe als Erfahrungsobjekt den Betrieb auswählt, der eine Leistung erstellt und absetzt, ist für Schneider eine Leistungserstellung zumindest zunächst unerheblich. 

["Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre", Günter Wöhe , Ulrich Döring, Gerrit Brösel, 27. Auflage, 2020: "Als Betrieb bezeichnet man eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Produktionsfaktoren kombiniert werden, um Güter und Dienstleistungen herzustellen und abzusetzen", Seite 27]

Schneider geht es um das Einkommen des einzelnen Menschen oder des Haushaltes als Erfahrungsobjekt. Immerhin kommen Unternehmen bei Schneider indirekt ins Spiel, wenn er schreibt: "Das Handeln einzelner Menschen in Märkten, Unternehmungen und weiteren Organisationen (wie Parlamenten, Verbänden) sowie die Regeln für das Handeln des einzelnen und das möglichst konfliktarme Zusammenleben mit anderen bilden den Ausgangstatbestand der Forschung, das Erfahrungsobjekt" [der BWL]. Als Erkenntnisobjekt der BWL sieht Schneider "Gefragt wird nach Begründungen (Erklärungen) dafür, ob und wann dieses Handeln zu voraussichtlich geringeren Abweichungen zwischen beabsichtigter Zielerreichung durch Erwerb und Verwendung von Einkommen und später tatsächlich erreichter führt. Die Betriebswirtschaftslehre im hier verstandenen Sinne erforscht also Institutionen in Form von Ordnungen (Regelsystemen) und Institutionen in Form von Organisationen (Handlungsystemen) daraufhin, ob bzw. wie sie in der Lage sind

(1) Menschen jenes Einkommen erreichen zu lassen, das sie erwerben wollen,

(2) das zu verwirklichen, was sie mit der Verwendung des Einkommens bezwecken, und

(3) inwieweit Institutionen dazu beitragen, die Abweichung zwischen der in einem Planungszeitpunkt beabsichtigten Zielverwirklichung durch Erwerb und Verwendung von Einkommen und der tatsählich später erreichten zu verwirklichen." und weiter "Als sprachliches Kürzel für diese Forschungsaufgaben wird der Name "Verringerung von Einkommensunsicherheiten" übernommen. Verringerung von Einkommenunsicherheiten ist hierbei nicht mehr (nur) als von einzelnen zu bewältigendes Problem zu verstehen, sondern als Leitbild des Forschens für die Bildung betriebswirtschaftlicher Theorien".

Statt also die betriebliche Leistungserstellung in den Mittelpunkt der BWL zu stellen, stellt Schneider Einkommen von Menschen und seine Unsicherheit in den Mittelpunkt. Geht man davon aus, dass Betriebe Teil eines gesellschaftlichen Gefüges sind, konkret einer Marktwirtschaft (liberal, sozial oder ökologisch-sozial) kann es gesellschaftliche Instrumente geben, die Einkommensunsicherheiten abfedern wie Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Es fragt sich, ob diese gesellschaftlich gemildeteren Einkommensunsicherheiten nicht schon stark genug sind, um Einkommen als zentralen Ausgangspunkt für eine Betriebswirtschaftslehre nutzlos zu machen. Würde es irgendwann ein bedinungsloses Grundeinkommen für alle geben, müsste das der Schneiderschen BWL sogar vollständig den Boden unter den Füssen wegziehen, weil ja dann ein Großteil dieser Unsicherheit den Akteuren genommen wäre. Müsste, wenn Schneider recht hätte, dies nicht bedeuten, dass jede wirtschaftliche Tätigkeit dann sofort vollständig zum Erliegen käme? 

 Schneider will im übrigen sogar nicht explizit erwerbswirtschaftliche sondern bedarfswirtschaftliche Unternehmen wie zum Beispiel öffentliche Unternehmen allein unter dem Aspekt untersuchen, inwieweit Handelnde (also wohl Mitarbeiter dieser Unternehmen) damit ein sicheres Einkommen erzielen. Das in den angebotenen Produkten ein bestimmter Nutzen steckt und der unter möglichst effizientem Mitteleinsatz erbracht werden soll, ist dann ein Aspekt, der im konkreten Einzelfall eine Rolle spielen kann oder auch nicht. 

Fazit

Als Grundlage einer Theorie der Unternehmung bzw. der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre scheint mir ein solcher Ansatz völlig verfehlt. Er blendet den Kern dessen, was Betriebe machen, aus und ignoriert, dass es bedarfswirtschaftliche Unternehmen gibt (öffentliche Unternehmen, Beschaffungsgenossenschaften und Stiftungsunternehmen), die einen konkreten Zweck haben in einer bestimmten Leistungserstellung, die nichts mit dem möglichen Erwerbseinkommen von angestellten Mitarbeitern zu tun hat.

Ausblick

Warun Schneider diesen extrem weit hergeholten Ansatz gewählt hat, weiss ich nicht. Vielleicht war er auf der Suche nach einem guten Ansatz für eine Theoriebildung. Ich vermute seinem Ansatz lag die Annahme zugrunde, dass Unsicherheiten starke Motivatoren und damit auch "Handlungserklärer" sind. Gerade seine Forschungsfrage (2) halte ich für völlig verfehlt. Ich glaube der Mensch macht primär was ihn interessiert unabhängig davon wie viel Einkommen er damit erwirtschaftet. Dass zum Beispiel soziale Berufe oft schlechter bezahlt sind als Berufe in anderen Branchen kann daran liegen, dass mehr Menschen diese Stellen nachfragen weil sie etwas sinnvolles tun wollen und nicht bereit sind höher bezahlte Stellen, die aber fragwürdig sind, anzunehmen.