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Sonntag, 2. August 2026

Reaktion auf Lehrbuch Kostenrechnung und Kostenanalyse

Hier untersuche ich ein aktuelles Lehrbuch Kostenrechnung und Kostenanalyse (im weiteren KuK) (1) darauf, ob es neben der gängigen erwerbswirtschaftlichen Perspektive die bedarfswirtschaftliche Sicht berücksichtigt. Zu den Unterschieden siehe die Artikel, die über die Stichwortliste auf diesem Blog zu finden sind und (2). Aufmerksam wurde ich auf das Buch durch eine durchweg positive Rezension in der Fachzeitschrift Controlling (3). Mir geht es dabei nicht um eine Kritik an den Autoren. Die deutschsprachige BWL insgesamt steht seit Jahrzehnten unter großem Druck. Siehe dazu (4) und (5). Ich hoffe an Hand dieses Fallbeispiels einen Weg aufzeigen zu können, wie insbesondere die allgemeine BWL (ABWL) klarer und im deutschsprachigen Raum, vielleicht auch international, einflussreicher werden kann.

Meine Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass KuK die bedarfswirtschaftliche Säule der ABWL trotz einiger Anknüpfungspunkte nicht ausreichend im Blick hat. Insgesamt wird nicht erkannt, dass es für eine allgemeine Theorie der Betriebswirtschaft (ABWL) sinnvoll und notwendig ist, die zwei wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kalküle - erwerbswirtschaftliches Gewinnmaximierungskalkül und bedarfswirtschaftliches Nutzer-Nutzenmaximierungskalkül auszuarbeiten und in betriebswirtschaftlichen Kernbereichen wie der Kostenrechnung zu berücksichtigen. Dass es keinen bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsbereich an einer deutschsprachigen betriebswirtschaftlichen Fakultät gibt, ist das strukturelle Pendant des Defizits auf der Seite vieler betriebswirtschaftlicher Lehrbücher. Eine Folge von beidem ist, dass die Management-Praxis in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen in den Bereichen Unternehmensplanung, Controlling und Kostenrechnung von der Betriebswissenschaft nur ungenügend unterstützt wird.

Der breite Anspruch von KuK wird im Vorwort deutlich, wenn es formuliert: Die Kosten- und Leistungsrechnung gehört... zu den Grundpfeilern betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns. Dieses Lehrbuch ist als Lerngrundlage zur Einarbeitung in das Gebiet der Kostenrechnung und ihrer Anwendungen, insbesondere für das operative Controlling gedacht. Das Buch ordnet sich damit in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) ein. Untersuchungsgegenstand sind deshalb Betriebe d.h. Wirtschaftsunternehmen, also Unternehmen mit einem externen Output (im Gegensatz zu Haushalten mit etwaiger Eigenproduktion), die sich primär wirtschaftlich ausrichten, d.h. sich gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (unter Nebenbedingungen wie der Einhaltung der Prinzipen guter Unternehmensführung) organisieren bzw. optimieren. Es geht also nicht um Organisationen, die zwar auch wirtschaftlich innerhalb eines gewissen Budgets handeln, die aber primär nicht-wirtschaftliche Ziele haben wie zum Beispiel öffentliche Schulen oder staatliche oder kommunale Behörden. Positiv ist, dass das Buch anschaulich eine sehr große Fülle von Einblicken gibt sowohl in klassische bis heute gültige Konzepte der Kostenrechnung wie auch in neuere Entwicklungen (z.B. Target costing, Kalkulation von digitalen Produkten). Wenn im weiteren Verlauf die Besonderheiten bedarfswirtschaftlicher Unternehmen nur ganz am Rande und ohne theoretische Grundlage thematisiert werden (Seite 169 f. Kalkulation öffentlicher Aufträge und Leistungen) und Gewinn als zentrale Entscheidungsgröße alternativlos gesetzt wird, führt man Controller, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von bedarfswirtschaftlichen Unternehmen (Fördergenossenschaften, öffentliche Unternehmen, Stiftungs- und Sozialunternehmen) in die Irre.

Güterbegriff

Die erste begriffliche Schwäche des Buches findet sich auf Seite 31 mit der Festlegung des Güterbegriffs. Die Autoren folgen nicht den Ansätzen wie sie in der allgemeinen BWL (Schmalenbach. Gutenberg, Wöhe, Albach) und in der Finanzierungstheorie z.B. (6) S.2 verwendet wird. Während der Begriff Güter sich dort auf die Produkte für die Leistungsabnehmer und von Lieferanten bezieht (physische Güter oder Dienstleistungen; es gibt einen Güterkreislauf und einen gegenläufigen Geldkreislauf) unterscheidet KuK zwischen Realgütern und Nominalgütern. (=Zahlungen!). Es fasst also beides unter den Güterbegriff zusammen. Tatsächlich kam es in der Marketing-Literatur zu einer Vertiefung des Güterbegriffs, bei der es sich lohnen würde zu prüfen, ob und wenn ja wie sie in die ABWL integriert werden sollte statt wie hier zu einer Verflachung. Siehe (7) und (8).

Unternehmensziele und deren Erreichungsparameter

Auf Seite 33 setzt das Buch konzeptionell korrekt an, wenn es den Begriff Erfolg statt Gewinn verwendet. Darunter lässt sich auch die Zielerreichung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen wie eben die Optimierung der Leistungserbringung für die Leistungsabnehmer zur Deckung derer Bedürfnisse subsumieren. Allerdings kommt das Buch hier nicht weit. Auf Seite 33 unten nennt es gleichberechtigt drei ökonomische Oberziele: Liquidität, Erfolg und Nachhaltigkeit.. Liquidität ist faktisch aber nur eine Absicherungsbedingung, um den Unternehmenszweck dauerhaft zu erreichen - zB. maximaler Gewinn bzw. Rendite bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und Bedarfsdeckung dh. Leistungserbringung zu minimalen Kosten für die Leistungsabnehmer (Nutzer) bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen. Näheres siehe (9) dort unter Punkt 4.

In der betriebswirtschaftlichen Literatur zu Investitionen und Finanzierung wird das besser verstanden, wenn Liquidität als Nebenbedingung formuliert wird. In einer BWL-Vorlesung zu Finanzierung vergleicht Olaf Korn (Einführungsvorlesung in die Unternehmensfinanzierung, Universität Göttingen, 2025) Liquidität mit einer Badewanne, die nie trocken laufen darf. Siehe auch Gutenbergs finanzielles Gleichgewicht: die positiven Cashflows müssen zu jedem Zeitpunkt die negativen Cashflows überwiegen, beginnend mit einem positiven Finanzmittelbestand (10). Siehe auch (9) unter Punkt 3., ähnlich (6) Seite 6ff. und dort Fußnote 20 auf Seite 8 Liquidität ist die Luft zum Atmen Lorenz Näger Finanzvorstand Heidelberg Cement AG (heute Heidelberg Materials AG).

Der Erfolgsbegriff bleibt in KuK auf Seite 33ff. merkwürdig unbestimmt und nimmt gerade keinen Bezug auf die jeweiligen alternativen Zwecksetzungen erwerbswirtschaftlicher und bedarfswirtschaftlicher Unternehmen. In dem späteren Kapitel Kennzahlen für die erfolgs- und rentabilitätsorientierte Steuerung (S. 756f.) wird Erfolg dann doch rein monetär erwerbswirtschaftlich konkretisiert als entweder die positive Differenz von Leistungen zu Kosten bzw. von Erträgen zu Aufwendungen. Damit bleibt zum Beispiel die bedarfswirtschaftliche Erfolgskomponente einer Fördergenossenschaft, der Ersparniserzielung für die Nutzer durch Unterbietung des Marktpreises, außerhalb der Betrachtung. Siehe dazu Weisser Gerhard: „Je niedriger auf die Dauer der Preis ist, umso erfolgreicher haben sie gewirtschaftet.“ (11) S. 569. Grundlegendes zum bedarfswirtschaftlichen Kalkül aus betriebswirtschaftlicher Sicht siehe (2).

Ähnlich einseitig ist das Wording bei dem Abstellen auf Wettbewerbsfähigkeit. Die Autoren kommen nicht auf die Idee, dass es Unternehmenstypen geben könne, für die die Wettbewerbsanalyse nicht zentral ist. Beispiele sind das lokale Wasserwerk, der kommunale Abfallentsorger oder das lokale Stromverteilungsunternehmen. So heißt es bei einer Ausführung auf Seite 34 zu dem „Oberziel Nachhaltigkeit“: Aufgabe des Unternehmens ist es daher, bereits jetzt zukünftige Wettbewerbsvorteile aufzubauen und damit die Voraussetzungen für zukünftige Erfolge zu schaffen, indem es sich auf Chancen und Risiken im Umfeld einstellt. Auch in einem späteren Kapitel zu Strategic Management Accounting (s. 175f.) wird unter dem Punkt potentielle strategische Fehlsteuerungen auf die Analyse von Wettbewerbsstrategien und Wettbewerbsvorteilen abgehoben. Das Problem damit ist, dass dies zwar für erwerbswirtschaftliche Unternehmen grundlegende Aufgaben sind, aber Begriffe wie Wettbewerb und auch zum Beispiel Marketing in Unternehmen mit bedarfswirtschaftliche Zwecksetzungen und letztlich hauswirtschaftlicher Zwecksetzung nicht greifen. Auch in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen gibt es Bedarf für strategisches Management Accounting. Aber dort ist der Unternehmenszweck, dessen Erreichen optimiert werden soll, ein ganz anderer. Dort ist Wettbewerbsfähigkeit nicht zentral wie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Wenn zum Beispiel eine ländliche Kommune bzw. deren Einwohner vor der Frage stehen, ob sie vor Ort einen Laden für eine Grundversorgung mit Lebensmitteln, Drogerie- und Haushaltswaren bereitstellen wollen und in dieser Überlegungsphase wird bekannt, dass ein Discounter einen Markt nahebei projektiert, dann können sie sich entspannt zurücklehnen. Das heißt, wenn die Marktwirtschaft selbst sich im Einzelfall so konstelliert, dass sie im Rahmen der Gewerbefreiheit eine Grundversorgung zu attraktiveren Preisen sicherstellt, als es ein bedarfswirtschaftliches Unternehmen im konkreten Fall kann, ist dies zwar existenziell für ein kommunales Unternehmen, eine lokale Verbrauchergenossenschaft (und auch für die dort Arbeitenden und Manager/innen) aber entspannt in Bezug auf den bedarfswirtschaftlichen Zweck, nämlich die Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer, um die es eigentlich geht. Die Gefahr, die besonderen bedarfswirtschaftlichen Zwecke aus den Augen zu verlieren, besteht für Theorie und Praxis. Die besonderen Nachhaltigkeitspotentiale bedarfsorientierten Wirtschaftens, die sich aus dem Minimalprinzip ergeben (siehe Artikel unter Stichwort Nachhaltigkeit), werden dann verpasst. Zu einer falschen Managementausrichtung im bedarfswirtschaftlichen Energieversorgungsbereich siehe (12). Dass die Lücken in der Lehre mit Defiziten in der Praxis einhergehen, soll an zwei weiteren Beispielen gezeigt werden, die hier aus Ressourcenmangel nur anekdotisch beschrieben werden.

Verbrauchergenossenschaften

Als in den 1970er Jahren in Deutschland die Coop Verbrauchergenossenschaften wettbewerblich durch Discounter unter Druck gerieten, schwächte der Gesetzgeber die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder durch Anpassung von § 27 Genossenschaftsgesetz und erhob die Leitungsautonomie des Vorstandes zum Allheilmittel. Die Coop Verbrauchergenossenschaften zentralisierten sich und wandelten sich weniger Jahre später zu einer Aktiengesellschaft, die wiederum einige Zeit später in einem Vorstandsskandal unterging. In der Schweiz, die diesen Weg nicht ging, ist die coop Schweiz bis heute ein extrem erfolgreiches Unternehmen, dessen Management bedarfsorientiert denkt und handelt. So beginnt einer der letzten Geschäftsberichte damit, dass erwähnt wird, dass bei über 2000 Produkten Preissenkungen für die Kunden realisiert werden konnten. In Deutschland gibt § 27 GenG Vorständen aus betriebswirtschaftlicher Unkenntnis des Gesetzgebers und der Ministerien immer noch zu viel Macht, weil nicht unterschieden wird zwischen der notwendigen operativen Leitungsautonomie des Vorstandes und der gemeinschaftlichen Verantwortung aller Mitglieder (bei Genossenschaften als einer Gesellschaftsform die auf dem Demokratieprinzip beruht) für die geschäftspolitische Kursbestimmung und die strategische Ausrichtung. Auch in dem gerade vom Bundeskabinett gebilligten Referentenentwurf der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes wird § 27 nicht geändert, obwohl dazu eine entsprechende Stellungnahme vorliegt (13).

Wohnungsgenossenschaften

In Ermangelung betriebswirtschaftlicher Vorgaben füllen Juristen die Lücke und geben Empfehlungen für die Praxis zur Preiskalkulation (14), Diese findet Eingang in Handbücher des Mietrechts auch bei Fragen der Preissetzung bei Wohnungsgenossenschaften Siehe (15). Kritik daran aus betriebswirtschaftlich-bedarfswirtschaftliche Sicht siehe (16).

Deshalb sollte die allgemeine BWL und ihre Kernbereiche beide Kalküle, das erwerbswirtschaftlich-gewinnmaximierende und das bedarfswirtschaftlich-Nutzer-nutzenmaximierende theoretisch in ausreichender Tiefe integrieren. Dazu gehört es zu erkennen, welche Methoden für beide Kalküle identisch sind - zum Beispiel die Ermittlung der Vollkosten/Selbstkosten als langfristige Preisuntergrenze (im Fall von Fördergenossenschaften im wesentlichen zugleich die Preisobergrenze) für die jeweiligen Produkte (Kostenträgerrechnung), und welche nicht. Die Historie der BWL war lange geprägt von den Verhältnissen in Industrieunternehmen und nahm nach und nach die wirtschaftlichen Realität auf, dass der Dienstleitungssektor stark an Bedeutung gewann. Tatsächlich sind aber die methodischen Unterschiede zwischen erwerbswirtschaftlichem und bedarfswirtschaftlichen Unternehmenszwecken größer als die zwischen den Güterarten physische Güter und Dienstleistungen. Umso wichtiger ist, dass die ABWL und die betriebswirtschaftlichen Kernfächer ihre Methoden ordnet und präzise formuliert an Hand dieser Unterschiede. Dazu braucht sie auch Professuren für die bedarfswirtschaftliche BWL als Teil der ABWL. Gerade die deutsche ABWL hat hier eine anknüpfungsfähigere Basis als die amerikanische Managementwissenschaft.

Aussagen zu bedarfswirtschaftlichen Unternehmen

Ich konnte nur an einer Stelle im Buch einen Bezug zu bedarfswirtschaftlichen Unternehmen finden. Auf einer halben Seite (169f) befassen sich die Autoren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) mit der Kalkulation öffentlicher Aufträge und Leistungen. Damit wird zum einen die eigentliche Betriebsperspektive und der Fokus auf Wirtschaftsunternehmen verlassen und Entscheidungen in Behörden in den Blick genommen. Auf der anderen Stelle wird ignoriert, dass es sehr wohl privatwirtschaftliche und öffentliche bedarfswirtschaftliche Unternehmen/Betriebe gibt, für deren Innenperspektive hier besondere Überlegungen und Kalkulationen zweckmäßig sind. Zu einer möglichen sinnvollen Systematik der ABWL siehe das Schaubild unter (17). KuK verweist hier auf eine Preisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft von 1953 mit einem Anhang zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten und auf landesrechtliche Kommunalabgabegesetze. Auch wenn es positiv ist, dass hier das Selbstkostenprinzip Erwähnung findet, ist der Verweis auf Gesetzgeber im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Theorie eine Selbstoffenbarung für eine bestehnde Lücke. Immerhin wird einiges an Literatur genannt, wobei ein Artikel (18) von von Zwehl nach einer ersten Sichtung tatsächlich auch im Rahmen einer bedarfswirtschaftlichen Kostenrechnung nutzbar ist. Von Zwehl nutzt zwar nicht den Begriff bedarfswirtschaftlich, aber immerhin den Begriff erwerbswirtschaftliche Unternehmen (S. 1346). Damit wird deutlich, dass es auch noch andere Unternehmen gibt.

Gesamtsituation und Ausblick

Mir geht es an dieser Stelle nicht darum, bestimmte betriebswirtschaftliche Lehrbuchautoren zu kritisieren. Insgesamt werden die Begriffe erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich eher seltener in der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur. Dies hat nach meiner Vermutung eher systemische statt personenbezogene Gründe. Die betriebswirtschaftliche Forschung und Lehre an deutschsprachigen Universitäten steht, soweit ich das mitbekomme, unter enormem Druck und hat oft schwierigen Rahmenbedingungen. So geht das Aufkommen des amerikanischen Business Scholl Ansatzes und des Management Ansatzes einher mit einer starken Ausrichtung auf Wettbewerb und weg von der Betriebswirtschaftslehre deutscher Prägung. Auch die Art wie Wissenschaft organisiert und finanziert wird, trägt vermutlich dazu bei, dass es eher schwierig ist, an geistig grundlegenden aber intuitiv nicht so leicht zugänglichen Unterscheidungen anzuknüpfen statt an Oberflächenphänomenen und Institurte zu gürnden für öffentliche Unternehmen oder für Genossenschaftswesen. So war zum Beispiel die genossenschaftlichen BWL ca. im Zeitraum von 1970 bis 2000 lange frustriert über ihre mangelnde Operationalisierbarkeit. Das Problem dabei war, dass es sowohl erwerbswirtschaftliche Genossenschaften als auch bedarfswirtschaftliche gibt und dass diese sich eben von ihren Zielen so sehr unterscheiden, das sich keine gemeinsame Operationalität einstellt. Im Bezug auf die betriebswirtschaftliche Theorie ist der Unternehmenszweck prägender als die Rechtsform. Damals erscheinen mehrere betriebswirtschaftliche Bücher mit dem Titel Genossenschaftswesen aber die vollständige parallele Ausbildung der beiden hier erwähnten erwerbswirtschaftlichen und bedarfswirtschaftlichen Kalküle lag noch nicht vor. Es gilt, denke ich, weiterhin, dass es sich lohnen würde, die ABWL grundlegend zweisäulig erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich aufzubauen und dazu wenigsten ein gut ausgestattetes betriebswirtschaftliches Institut als Teil einer betriebswirtschaftlichen Fakultät an einer deutschen Universität aufzubauen. Von wem aber soll der Impuls kommen, dass auch tatsächlich umzusetzen? Wer erkennt das gesellschaftliche Potential dieses Ansatzes und ist bereit sich dafür einzusetzen? Wenn man die Bevölkerung fragen würde, vermute ich, dass sie das gut finden würde. Am besten wäre es, es gäbe einen losbasierten Bürgerrat der entscheidet, ob eine bedarfswirtschaftliches Institut finanziert werden soll. Auch dies ist im Kern eine systemische Frage. Am fortschrittlichsten hat das nach meiner Einschätzung der Gesellschaftscoach Ibrahim Ardalan analysiert. Auf der Basis der Arbeiten des Althistorikers Christian Meier zur Entstehung des Politischen bei den Griechen (19) und des Geschichtsphilosophen Alfons Reckermann (20) und unter Aufgreifen neuzeitlicher Erkenntnisse der Anthropologie und Neurowissenschaften (zum Beispiel 21) hat er den Reformbedarf unseres politischen Systems weg von Parteien hin zu gelosten Bürgerräten extrem ausführlich analysiert auf seinem YouTube-Kanal nuttlos. Ein Bezug zur Nutzung von gelosten Bürgerräten als Input für die Kursbestimmung wissenschaftlicher Forschung gibt er unter (22). Solange es dazu keinen gelosten Bürgerrat gibt, braucht es Machtpromotoren und Fachhpromotoren, um sowohl die Barriere des Nicht-Wollens als auch die Barriere des Nicht Könnens zu überwinden. Siehe (23) S. 16ff.. Tatsächlich war dies auch im antiken Athen so als Kleisthenes 508/507 v. Chr. als Aristokrat mit der Pylenreform den Grundstein für die (geloste) Demokratie einführte.

Fußnoten / Literatur

(1) Coenenberg, Adolf G.(†), Fischer, Thomas M., Günther, Thomas, Brühl, Rolf (†), Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 10, Auflage, 2024

(2)  Frank Giebel, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(3) Mahlendorf, Matthias D., Fachbuch-Test, Controlling – Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung, Jahrgang 37 (2025), Heft 5

(4) Schreyögg, Georg, Betriebswirtschaftslehre nur noch als Etikett? : Betriebswirtschaftslehre zwischen Übernahme und Zersplitterung, in: Zukunft der Betriebswirtschaftslehre : Bestandsaufnahme und Perspektiven,, 2007, S. 140-160

(5) Grün, Oskar, Quo Vadis Allgemeine Betriebswirtschaftslehre?, BFuP Nr. 6, 2024 Seite 645ff.

(6) Bieg, Hartmut, Kußmaul, Heinz, Waschbusch Gerd, Finanzierung , 2023, 4. Auflage.

(7) Vargo, Stephen L., Lusch, Robert ,Evolving to a New Dominant Logic für Marketing,Journal of Marketing, 2004, Vol. 68, S. 1-17

(8) Understanding and enhancing price fairness perceptions of value-based pricing, Dominik Ebinger, Marc Wouters, Marketing ZFP Journal of Research and Management, 3/2025, Vol.47 . S- 32-48

(9) Giebel, Frank, Warum Renditekennzahlen öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in die Irre führen, blog liberal und kooperativ, Februar 2026

(10) Gutenberg, Erich, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Dritter Band, Die Finanzen, 7. Auflage, Berlin, 1975

(11) Weisser, Gerhard: Genossenschaft und Gemeinschaft, Bemerkungen zum "kulturellen Optimum" der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen, 7. Jg., S. 565-572

(12) Edeling, Thomas Die Korrumpierung bedarfswirtschaftlichen Handelns in öffentlichen Unternehmen, 2005, Universität Potsdam

(13) Giebel, Frank, Stellungnahme zum Referentenentwurf Genossenschaftsgesetz 2025, im Pressebereich des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dort unter Stellungnahmen dort unter Frank Giebel https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html?nn=110490 oder direkt unter https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/stellungnahmen/914/Stellungnahme%20Frank%20Giebel.pdf

(14) Beuthien, Volker, "Wohnungsgenossenschaften zwischen Tradition und Zukunft - Rechtsfragen der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes", Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1992

(15) Hannemann, Thomas (et. al), Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, im Kapitel über Wohnungsgenossenschaften von Flaute, 5. Auflage, 2019, dort Randnummer 195 Seite 1143 mit Verweis auf (11) in Fußnote 325 

(16) Giebel, Frank, Kostenmiete oder Wohnwertmiete in Wohnungsgenossenschaften, was sagt die genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre?, blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(17) Giebel, Frank, Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), blog liberal und kooperativ, Oktober 2022

(18) von Zwehl, Wolfgang, Betriebswirtschaftliche Grundsätze zur Konkretisierung der durch Benutzungsgebühren zu deckenden Kosten, Der Betrieb, Heft 27/28 14, Juli 1989, 42. Jahrgang, S. 1345-1354

(19) Meier, Christian, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt am Main, 1980

(20) Reckermann, Alfons. Überzeugen – Rhetorik und politische Ethik in der Antike, Hamburg, 2018

(21) Urner, Maren, Radikal emotional – Wie Gefühle Politik machen, München, 2024

(22) Ibrahim, Ardalan, Demokratische Kontrolle von Wissenschaft / Welche Forschungsprogramme wollen wir finanzieren?, YouTube-Kanal nuttlos, 2024, https://www.youtube.com/watch?v=_TlMRyPomRQ

(23) Witte, Eberhard, Das Promotorenmodell, in: Hauschildt, Jürgen, Gemünden, Hans Georg (Hrsg.), Promotoren - Champions der Innovation, 2. Auflage, Wiesbaden, 1999

Sonntag, 13. April 2025

Kommentierung eines Textes von Reinhard Schultz zur Preisgestaltung und Gewinnerzielung in Genossenschaften

Ergebnis 

Ich werde hier zeigen, wie Autoren, die zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre geschrieben haben, das eigentlich offensichtliche und auch praktikable verkannt haben.

Einführung

Wie in meiner Literaturauswertung zu Genossenschaften  deutlich wurde, lag in Deutschland der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Genossenschaftsbetriebslehre rein quantitativ betrachtet in den Jahren 1960 - 1990. Da die Genossenschaftsbetriebslehre neben der Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe ein zentraler Bereich der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre ist, macht es bei einem Interesse an der bedarfswirtschaftlichen BWL Sinn, sich diese Literatur im Sinne einer Grundlegung auch im Detail jenseits einzelner eigener Forschungsfragen anzusehen. Neben Fachartikeln habe und werde ich deshalb hier auf dem Blog einzelne Bücher oder Ausschnitte aus diesen kommentieren. Der hier betrachtete Text stammt aus dem Buch  "Genossenschaftswesen" von Reinhard Schultz aus dem Jahr 1970 (1). Der Autor war sehr produktiv. Er ist mit 43 Publikationen bei Econbiz gelistet, war Betriebswirt und Professor an der Bundeswehr Universität Hamburg. Aus seinen Texten zu schließen lag sein Interessenschwerpunkt in der Sozialökonomie, wozu er sicher auch Genossenschaften rechnete.

Hauptteil

Ich befasse mich hier mit dem Kapitel "Das Wesen des genossenschaftlichen Gewinns" (Seiten 72-78)

Schultz grenzt sehr anschaulich Genossenschaften von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen ab, indem er darauf hinweist, dass in Genossenschaften eine der beiden Seiten, mit der Unternehmen üblicherweise mit dem Markt verbunden sind (die Lieferantenseite und die Abnehmerseite [die Finanzierungseite kann man ebenfalls der Lieferantenseite zurechnen insoweit Finanzmittel geliefert werden] von Mitgliedern der Genossenschaft eingenommen werden. [bei Beschaffungsgenossenschaften die Abnehmerseite, bei Erzeugergenossenschaften die Lieferantenseite]. Weiter macht er gut den Unterschied zwischen der erwerbswirtschaftlichen und der genossenschaftlichen Haltung zum Unternehmensgewinn deutlich. Erstere sieht er darin die Spanne zwischen Aufwand und Ertag möglichst auf beiden Seiten so weit wie möglich auszudehnen. Bei Genossenschaften erkennt er, dass auf der Seite, auf der die Mitglieder die "Kontrahenten" sind, also diejenigen, mit denen ein geschäftsmässige Beziehung eingegangen wird [kontrahieren = einen Vertrag abschließen] dies dazu führt, dass diese Seite "von den wirtschaftlichen Eigentümern fixiert werden kann, daß es zu einer (positiven) Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen gar nicht kommt" (Seite 73). Damit gelangt er zum genossenschaftlichen Selbstkostendeckungsprinzip, das besagt, dass nur so viel verlangt wird, wieviel das Produkt das Unternehmen selbst kostet [ich spoilere hier, wenn ich darauf hinweise, dass dies eines seiner Probleme ist, dass er nicht zwischen Aufwand und Kosten unterscheidet] Er zitiert dazu Reinhold Henzler aus dem Jahr 1962 (2). Das fast wortgleiche Zitat von Henzler aus dem Jahr 1957 (3) habe ich in meinem Artikel (4) auf Seite ebenfalls an zentraler Stelle in meiner Argumentation erwähnt. Es ist insoweit ein Schlüsselzitat. Eigentlich ist bei Schultz alles relevante angelegt, aber er kommt nicht zu dem Punkt, den Gerhard Weisser bereits 1956 erkannt hat. Wenn eine Seite "fixiert" ist, dann kann man ökonomisch optimieren "nur noch" indem man versucht, die andere Seite maximal auszudehnen. Bei Beschaffungsgenossenschaften bedeutet dies , dass das Management versuchen sollte, die Ersparnis für die Nutzer zu maximieren, indem es die Kosten minimiert. Gerhard Weisser hatte 1956 formuliert "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (5). Schultz hätte eigentlich nur noch 1 und 1 zusamenzählen müssen. Er tut es nicht und gelangt nicht zum bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximerungskalkül mit Ersparnismaximierung über Kostenminimierung unter Einhaltung des Selbstkosten(deckungs)prinzips. Im weiteren verliert er statt dessen den Ersparnisansatz völlig aus den Augen und argumentiert mit Blick auf die Praxis, dass gerade kein Kalkül formuliert werden kann. Eines seiner Argumente ist dabei besonders frappierend. Dies möchte ich weiter unten widerlegen. Zunäcsht kommentiere ich drei Punkte, die Schultz anspricht: 

 Als Argumente der Praxis für das Selbstkostenprinzip übersteigende Gewinne nennt er:

 1. Die Schwierikeit die Kosten bei der Leistungabgabe exakt zu ermitteln, weshalb es Sinn machen würde aufgrund der kaufmännischen Vorsichtsprinzips etwas mehr zu kalkulieren. 

Das ist richtig. Dennoch gibt es hier zwei Möglichkeiten die Mitgliederförderung nicht zu vernachlässigen und langfristig das Selbstkostenprinzip zu wahren. Zum einen kann man, wenn man ein oder zwei Jahre zu viel kalkuliert hat, in den Folgejahren die Preise leicht senken oder bei weiteren Kostensteigerungen, zum Beispiel durch Inflation, nicht weiter anheben und dies so wieder ausgleichen. Zum anderen kann man mit dem Instrument der genossenschaftlichen  Rückvergütung proportional eine Gutteil zu viel eingenommenen Geldes wieder an die Mitglieder proportional zu ihrem Umsatz mit der Genossenschaft zurückzahlen. Dies ist keine Gewinnausschüttung sondern dieser vorgelagert. 

2.  Dass die Mitglieder eine höhere Rückvergütung am Jahresende ausgezahlt bekommen möchten und man deshalb höhere Preis kalkulieren müsse. Das scheint mir eine geradezu absurde Annahme zu sein. Mir ist diese noch nicht in der Praxis begegnet.

3. die Notwendigkeit der Eigenkapitalzufühung aus Gewinnen im Wege der Selbstfinanzierung

Dies ist ein sinnvolles Argument, Allerdings gibt es auch hier aus Fördergesichtspunkten Möglichkeiten nicht pauschal zu viel zu kalkulieren. Zum einen ist eine moderne Kostenrechnung nicht nur eine Nachkalkulation und eine Istkalkulation sondern ermittelt auch sogenannte Plankosten. Das sind die Kosten, mit der in der oder den Folgeperioden zu rechnen ist. Im Bereich von Wohnungsgenossenschaften ist es zum Beispiel sinnvoll einen gewissen Anteil künftiger Sanierungsaufwendugnen im Vorwege abzuschätzen und dafür Eigenmittel im Form von Rücklagen aufzubauen. Diese Sanierungskosten können und sollten über mehre Perioden geplant und bei der Preiskalkulation verteilt werden um zu große Sprünge bei den Preisen verhindern zu können. Man darf hier an dieser Stelle nicht Aufwendungen mit Kosten verwechseln. Aufwendungen gehen immer in die Gewinn- und Verlusterechnung ein, in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Plankosten dagegen führen nicht notwendigerweise im gleichen Jahr zu Aufwand. Dass heißt sie können in dem Jahresüberschuss einer Rechnungsperiode enthalten sein dh. wenn sie in den Preis mitkalkuliert sind diesen erhöhen. Eine bestimtme Höhe von Gewinnen ist also durchaus mit einer modernen Plankostenrechnung kompatibel. Die Höhe der Gewinne leitet sich aber konkret aus den ermittelten Plankosten der jeweiligen Leistungsträger her (Plankostenträgerrechnung) und werden nicht einfach nach einer Daumenregel quer über alles festgelegt. 

Im weiteren (Seite 77) stellt  Schultz fest: "Die tatsächliche Leistung einer Genossenschaft kann immer nur im Zusammenhang mit der Erfolgssrechnung der Mitgliederwirtschaften gesehen werden. Es müssen also, will man den wahren Erfolg der Genossenschaft messen, alle Vorteile, die der Kooperativertrag (Draheim) gegenüber dem Individualvertrag (Drahheim) bietet, ermittelt werden, was häufig sehr schwierig oder ganz unmöglich ist."

Möglicherweise steht Schultz im Weg, dass er sowohl zu Produktionsgenossenschaften, Erzeuger- bzw. Vermarktungsgenossenschaften von Gewerbetreibenden als auch zu Beschaffungsgenosssenschaften mit ebenfalls Gewerbetreibenden oder mit Privathaushalten verallgemeinernd Aussagen machen soll. Bedarfswirtchaftlich sind eigentlich nur die Beschaffungsgenossenschaften mit Privtpersonen/Privasthaushalten als Mitglieder und Nutzer (zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Banken, Energiegenossenschaften Verbrauchergenossenschaften (Lebensmitteleinzelhandel usw.). Für diese ergibt sich das Ziel der Erparnismaximierung bei gleichzeitiger Deckung ihres relativ weitgehend standardisierbaren Grundbedarfs.

Als Argument schreibt Schultz, "die Schwierigkeiten bestehen vor allen Dingen darin, daß vielfach gar nicht jeder von der Genossenschaft für das Mitglied erbrachte Nutzen oder Vorteil rechnerisch exakt erfassbar ist." Das hört sich so an, als ist es ein vorgeschobenes Argument. Wenn ich etwas nicht exakt ermitteln kann, heißt es ja nicht, dass eine hinlänglich genaue Ermittlung nicht einen ausreichend guten Wert ergibt. Und es übersieht, dass jede Leistungserbringung, bei der es um Ersparnis geht, in der Ermittlung dieser Erspranis bei ausreichend qualitativer Bedarfsdeckung sich ziemlich gut abschätzen lässt. Der Verband Schweizer Wohnungsgenossenschaften schreibt zum Beispiel: "Die Mietzinse von Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt tatsächlich zwanzig Prozent tiefer als im übrigen Wohnungsmarkt. In grossen Städten wie Zürich bezahlt man bei Genossenschaften sogar bis zu ein Drittel weniger Miete. Dabei sind die Wohnungen nicht schlechter, im Gegenteil: Sie werden sogar besser unterhalten als diejenigen vielen anderer Immobilienverwaltungen." (6) Ein Wohnungsunternehmen in Deutschland hat in den meisten Fällen zu allen seinen Wohnungen die Information über die ortsübliche Vergleichsmiete und die Istmiete (nettokalt) und kann so leicht die Ersparnis für die Nutzer kalkulieren, um wie viel die Istmiete pro Jahr unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ähnliche Berechnungen dürften bei Energiegenossenschaften ebenfalls nicht schwer fallen. 

Frappierend ist das erste Beispiel, dass Schultz hier zur Untermauerung seine kalkül-pessimistischen Auffassung gibt. Er schreibt: "Man denke an die "Sicherheit", die ein Mitglied mit dem Erwerb einer nahezu unkündbaren Genossenschaftsmietwohnung erhält..." Abgesehen davon, dass das Wort Erwerb falsch ist, macht es Schultz zu einem Problem, dass eine mögliche Ersparnis für den Nutzer/das Mitglied sehr sicher bis weit in die Zukunft kalkuliert werden kann insofern kaum eine Kündigung seitens der Genossenschaft erfolgen kann. Scherheit in der Berechnung ist doch ein Vorteil und kein Nachteil. Es ist doch vielmehr so, dass Alternativangebote über den Markt soweit es sich zum Beispiel um private Vermieter handelt, die nur wenige Wohnungen haben, ein gewisses Risiko einer Eigenbedarfskündigung haben, dass  also eine Nutzer eion höheres Risiko hat, dass er seine Wohnung nicht alten kann. Dies ist aber insoweit hier nicht so relevant, da wenn man in der hier vorgenommen Differenzermittlung eben die ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht und die ja unabhängig von einem konkreten Alternativobjekt ist. Auch das zweite Beispiel, das Schultz zur Untermaumerung seiner Position bringt, ist nicht besser. Er weist auf den Effekt hin, dass die Existenz einer Genossenshaft auf nicht-genossenschaftliche Unternehmungen preisnivellierned und qualitätsregulierend wirken kann. Dies mag so sein oder auch nicht es hat aber gerade keine Auswirkung auf die Ersparniserzielung der nutzenden Mitglieder (wenn die eigene Genossenschaft das Selbstkostenprinzip bei der Preiskalkulation anwendet) und ist insoweit ein volkswirtschaftlicher bzw. sozialökonomischer Aspekt und kein betriebswirtschaftlicher. Abschließend kommt Schultz zu folgender Aussage:

"In Anbetracht der hier aufgezeigten Schwierigkeiten  der genossenschaftlichen Erfolgsmessung ist es nicht verwunderlich, daß es ""bisher noch niemand gelungen ist, das Kriterium ""Mitgliederförderung"" in die Form eines praktisch handhabbaren Erfolgsmaßstabes zu bringen." [er zitiert "" dabei aus (7)] 

Damit ist er bei einem für seine wissenschaftliche Community scheinbar gültigem Diktum einer Ablehnung eines naheliegenden und auch praktisch ohne allzu große Anstrengung anwendbaren bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximerungskalküls angekommen. Das finde ich schon schon sehr verwunderlich.

offene Frage

Schultz hat 1992 auch betriebswirtschafltiche Lehrhefte herausgegeben. Eines davon hat den Titel "Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten" (8). Desweiteren hat er zusammen mit Jürgen Zerche ein Buch in 2 Auflagen herausgebracht "Genossenschaftslehre" (9). Jürgen Zerche widerum hat 1998 ein eigenes Buch veröffentlicht "Einführung in die Genossenschaftslehre" (10). Es wäre interessant zur Geschichte des Faches zu schauen, ob diese "kalkül-pessimistische" Sichtweise korrigiert wurde oder ob sie sich hier fortgesetzt hat.

Literatur

(1)  Schultz Reinhard, Genossenschaftswesen, Berlin, 1970

(2) Henzler Reinhold, Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens, Wiesbaden 1962, dort S. 61

(3) Henzler Reinhold., Die Genossenschaft eine fördernde Betriebswirtschaft, Essen, 1957, dort S. 84 das Zitat lautet heir: " Aus dem Organcharakter des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich, daß der Idealtypus eines Genossenschaftsbetriebs ein Selbstkostendeckungsbetrieb sein muss. Würde einerseits die Beschaffungsgenossenschaft danach trachten, den Genossenschaftern möglichst mehr in Rechnung zu stellen, als der eigene Aufwand für die beschafften Leistungen (Objekte) betragen hat, und würde andererseits die Verwertungsgenossenschaft bemüht sein, den Genossenschaftern möglichst wenig von dem bei der Verwertung ihrer Erzeugnisse erzielten Erlös auszuzahlen, dann läge in dem Bemühen der Genossenschaft, eine möglichst hohe, vor allem eine möglichst weit über das betrieblich
notwendige Maß hinausgehende Spanne für Eigenzwecke einzubehalten, in gewissem Sinn ein selbständiges Erwerbsstreben vor. Das hieße eine Genossenschaft einsetzen, damit diese sich an den Genossenschaftern bereichere. Ein solches, in dem Streben nach Erzielung einer Maximalrente sich äußerndes Eigeninteresse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft steht den Interessen der Genossenschafter diametral gegenüber. Der Sinn der genossenschaftlichen Arbeit ist, unter gebührender Berücksichtigung der Erfordernisse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft den Interessen der Genossenschafter zu dienen. Jedes prinzipiell andere Verhalten der Genossenschaft, insbesondere ein eigenes, selbständiges Erwerbsstreben, ist ein Widersinn."

(4) Giebel Frank, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Personal RePEc Archive, 2025, dort S. 6 f.

(5) Weisser, Gerhard, Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572 , dort S. 565

(6) Wohnbaugenossenschaften Schweiz (2012), Leben in einer Genossenschaft, Zürich 2012

(7)  Boettcher Erik, "Vertikale Integratioon und Wachstumschancen der Genossenschaften, in: Weisser Gerhard und Engelhardt Werner Wilhelm (Hrsg.), Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, Festschrift zum 65. Geburtstag von Georg Draheim, Göttingen, 1968, S. 141ff.

(8) Schulz Reinhard,  Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen : Unterschiede und Gemeinsamkeiten, in: "Betriebswirtschaftslehre für Praktiker : Einführung in marktwirtschaftliches Denken und Handeln in zwölf Lehrheften", 1992, Heft 3

(9) Reinhard Schultz u. Jürgen Zerche,  Genossenschaftslehre, Berlin, 1983

(10) Zerche, Jürgen,  Einführung in die Genossenschaftslehre : Genossenschaftstheorie und Genossenschaftsmanagement, München, 1998



Sonntag, 1. September 2024

Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Preiskalkulation von Wohnungsgenossenschaften als bedarfswirtschaftliche Unternehmen

Zusammenfassung:
Der Artikel untersucht im Rahmen der bedarfswirtschaftlichen
Betriebswirtschaftslehre inwieweit Eigenkapitalzinsen bei der Festlegung
der Nutzungsentgelte von Wohnungsgenossenschaften zu kalkulieren
sind. Es zeigt sich, dass im Grundsatz bei Wohnungsgenossenschaften
keine kalkulatorischen Zinsen für das verwendete Eigenkapital
anzusetzen sind. Die Vorstellung von Opportunitätskosten, die in der
Betriebswirtschaft die wesentliche Begründung für das Ansetzen von
kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen liefern, greifen hier nicht. Der Artikel
geht neben der Kostenrechnung auch auf die Notwendigkeit einer diese
begleitende Liquiditätsrechnung ein und gibt dazu Hinweise für die Praxis.

 Abstract:
The article examines, within the framework of needs-based business
economics, to what extent interest on equity should be calculated in
determining the usage fees of housing cooperatives. The article finds
that, in principle, no imputed interest rates for the equity capital used
should be applied to housing cooperatives. The notion of opportunity
costs, which in business economics provide the primary rationale for
applying imputed equity interest rates, does not apply here. In addition
to cost accounting, the article also addresses the necessity of
accompanying liquidity accounting and provides practical guidance on this matter.

Zu meinem Artikel bitte den link nutzen, da das Format mit einigen Fußnoten so leichter zu nutzen ist

      Link

Autor: Frank Giebel, Hamburg, veröffentlicht am  01.09.2024, 

Diplom-Betriebswirt (FH),  B.A.Hons. European Business Administration

Geschäftsführer der Woge Wohnungsgenossenschaftliche Initiative UG (haftungsbeschränkt)

Mittwoch, 28. Juni 2023

kleiner Diskursbeitrag zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre

2017 erschien im Sammelband  "Transformative Wirtschaftswissenschaft im Kontext nachhaltiger Entwicklung" ein Aufsatz von Johannes Blome-Drees und Burghard Flieger mit dem Titel "Impulsgeber für eine transformative Wirtschaftswissenschaft: Grundsätzliche Überlegungen zu einer Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften". Ich war gespannt, ob die Autoren wie ich einige Jahre später das Nutzenmaximierungskalkül einer bedarfswirtschaftlichen bzw. genossenschaftlichen BWL herausarbeiten würden, siehe mein Artikel von 2020 hier

Dies war nicht der Fall. Während es auf der einen Seite überraschen mag, haben sie doch in einem Artikel von 2021 den grundsätzlichen Aspekt von Bedarfswirtschaft verstanden (sie hatten dafür eine Basis gehabt, da sie mit anderen Autoren Thiemeyer von 1975 zitieren, siehe hier) , weist der Artikel einen Widerspruch auf, der erklären kann, warum die Autoren meinen Vorschlag nicht bereits entdeckt hatten. Dies will ich hier kurz ausführen.

Zur Orientierung hier noch einmal der Ansatz aus meinem oben verlinkten Artikel von 2020:

"Das Auswahlprinzip der BWL ist die Zielsetzung der Nutzenmaximierung für das jeweilige Unternehmen im Rahmen einer guten Unternehmensführung. Dabei gibt es zwei gleichberechtigte Säulen, die letztlich über die Wahl der Unternehmensform vorentschieden wird. Bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen bedeutet dies konkret die langfristige Gewinnmaximierung, bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen die Nutzenmaximierung für die Adressaten der Leistungserstellung. Im Falle von öffentlich-gemeinnützigen oder privat-gemeinnützigen Unternehmen sind dies die Kunden, im Falle von Genossenschaften und wirtschaftlichen Vereinen sind das die Mitglieder.

Dabei ist wahrscheinlich im Fall der Erwerbswirtschaften und der Gewinnmaximierung das Maximalprinzip dominant, da man ein gebendes Reservoir an Mitteln hat und damit ein maximales Ergebnis erzielen will und im Fall von Bedarfswirtschaften das Minimalprinzip, da der Grundbedarf sich relativ konkret ermitteln lässt und man dann versuchen kann diesen mit entweder möglichst wenig öffentlichen Geldern zu erreichen oder im Falle von Genossenschaften dies mit miminalem Aufwand, um den Mitgliedern eine maximale Ersparnis zu ermöglichen."

Zum Maximal- und Minimalprinzip siehe die Erklärung bei Wikipedia

Auf Seite 285 des Sammelbandes schreiben die Autoren richtig: "Genossenschaften wurden und werden bewusst als Gegenmodell zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen geschaffen, deren Gewinnorientierung den Shareholder Value in den Mittelpunkt stellt. Im Zentrum einer Genossenschaft stehen demgegenüber der Mensch und damit besonders auch der Member Value." Wirtschaftliches Handeln in Genossenschaften bedeutet somit im Kern die Maximierung des Wertes der betrieblichen Leistungenserstellung für die Mitglieder der Genossenschaft. Auf Seite 286 schreiben die Autoren dann aber: "Die folgenden Überlegungen sind Ausdruck und Teilaspekt einer Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften , die sich als Management- bzw. Handlungslehre versteht. Die inhaltliche Argumentsationslinie [des Artikels im weiteren Verlauf, Anmerkung von mir] geht auf grundsätzliche Probleme des Managements von Genossenschaften ein. Im Mittelpunkt stehen genossenschaftliche Entwicklungsperspektiven, die anhand unterschiedlicher Sinnmodelle diskutiert werden. Sie nehmen einen breiten Raum ein, um aufzeigen, dass Genossenschaften, auch wenn sie einer anderen Form der Betriebswirtschaftslehre bedürfen, nicht grundsätzlich transformativen Charakter haben. Dieser kann erst bei fortschrittsfähigen Genossenschaften zur Geltung kommen. Entsprechend ist mit den Ausführungen ein Postulat zugunsten fortschrittsfähiger Genossenschaften verbunden, die ihren Sinn nicht auschließlich in der Befriedigung der Mitgliederbedürfnisse und der Sicherstellung ihres eigenen Uberlebens, sondern in der angemessenen Berücksichtigung des Gemeinwohls sehen und damit in besonderem Maße das alternativökonomische und transformative Potential von Genossenschaften widerspiegeln". Dies ist ein krasser Widerspruch. letztlich schreiben die Autoren Genossenschaftzen seien dann "fortschritssfähig", wenn sie das aufgeben was sie in ihrem Kern ausmacht, die Ausrichtung auf die Mitglieder. Wer solche Widersprüche in seiner Logik zulässt, muss sich nicht wundern dass er zu keinen klaren Aussagen kommt. Sollte im Übrigen eine Betribswirtschaftslehre nicht für alle Unternehmen fordern, dass sie im Rahmen guter soziaerl und gesellschaftlich verantwortungsvoller Unternehmensführung agieren? Wäre es nicht für alle Unternehmen langfristig riskant dies nicht zu tun und damit die planetare und die gesellschaftliche Basis für die eigene erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit zu riskieren? Gute Unternehmensführung ist insoweit nichts spezifisch genossenschaftliches. Spezifisch ist die Fokussierung auf die Mitgliederförderung. Würde dies aber grundsätzlich aufgeben zugunsten einer allgemeinen Gemeinwohlorientierung als Unternehmenszielsetzung würde die Genossenschaft außerdem ihre Grundausrichtung von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung verlieren, die auch von den Autoren als für Genossenschaften charakteristisch aufgezählt werden. Das Gemeinwohl als Ausrichtung eigent sich viel mehr für kommunale Unternehmen und Stiftungsunternehmen. Hier wird noch einmal deutlich wie wichtig und hilfreich die Unterscheidung von Thiemeyer zwischen gemeinwirtschaftlich und privatwirtschaftlich ist (zu letzerem gehören Genossenschaften), siehe mein Artikel hier

Gesamtgesellschaftlich können Genossenschaften dann am meisten leisten, wenn man sie das machen lässt, was in ihnen angelegt ist im Rahmen guter Unternehmensführung. Gerade weil sie nicht auf Gewinnmaximierung und nicht auf Bedarfsweckung sondern auf Bedarfsdeckung angelegt sind, können sie viel nachhaltiger geführt werden als erwerbswirtschaftliche Unternehmen. Da sie eher Grundbedarfe decken sind sie auch aus sozialen Gesichtspunkten vorteilhaft (mehr dazu siehe zum Beispiel mein Artikel hier). Hinzukommt, dass sie das Potential haben breite Kreise der Bevölkerung wirtschaftlich zu fördern und so den Gegensatz zwischen arm und reich vermindern können.

Wenn die Wirtschaftswissenschaft transformativ sein soll, wäre es gut, wenn sie erst einmal zu weitgehender Klarheit und Widerspruchsfreiheit findet. Vielleicht kann ich mit diesem Diskursbeitrag dazu beitragen. In diese Richtung ging auch mein Vorschlag der Systematisierung der BWL hier. Außerdem wird es nach meiner Einschätzung dann zu mehr Transformation kommen, wenn wir sowohl individuell als auch kollektiv uns bewusster werden, wer wir sind und was es braucht, um hier auf diesem Planeten mit allen anderen Lebewesen bestmöglich auszukommen.

Samstag, 10. Oktober 2020

verblüffende Erkennntis gefunden bei Max Weber

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Dann ist es klug, Abstand zu nehmen. Seit einigen Tagen habe ich versucht innerhalb der Wirtschaftswissenschaften zu recherchieren, welche Bedeutung in der Betriebswirtschaftslehre bzw in the "theory of the firm" die Gewinnmaximierung hat.  Hintergund war meine Erkenntnis, dass in der genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre das Kalkül der Nutzenmaximierung für die Mitglieder gelten solle und gerade keine Gewinnmaximierung, auch wenn dies in der Praxis anders ist.

Meine Agenda dahinter war zu schauen, ob im Rahmen einer allgemeinen Betriebswirtschaftslehre es Sinn machen würde, eine zweite Säule einzuführen, neben einem Gewinnmaximierungskalkül für erwerbswirtschaftliche Unternehmensformen wie Aktiengesellschaften und GmbHs ein gleichberechtigtes Nutzenmaximierungskalkül für subsistenz- bzw. bedarfswirtschaftliche Unternehmensformen wie Genossenschaften und wirtschaftliche Vereine. Unter dem Erhalt der Gewerbefreiheit und der freien Wahl der Unternehmensform könnte so auch der normative wirtschaftswissenschaftliche Boden bereitet werden für eine stärke Verbreitung von bedarfsorientierter Unternehmensführung. Diese hätte in viel größeres Potential aus sich heraus zu einer nachhaltigen, das Leben auf diesem Planeten schützenden Unternehmensführung beizutragen, als auf Wachstum ausgelegte gewinnmaximierende Unternehmen in der Lage sind. Diese müssten sozusagen immer gezähmt werden durch eine ökologisch-soziale marktwirtschaftliche Ordnungspolitik. Solange diese suboptimal funktioniert und zum Beispiel zu leicht dem Druck von finanziell und personell gut ausgestatteten Lobbygruppen nachgibt und sich losbasierte Bürgerräte noch nicht als Korrektiv in der Praxis etabliert haben, passiert genau das, was derzeit passiert, dass im Bereich Klimaschutz und Artenschutz wir den Planenten an die Wand fahren.

Während sich bei einer ersten sehr groben Betrachtung unter wirtschaftswissenschaftlichen Autoren eine relativ große Bandbreite dazu ergab inwieweit Gewinnmaximierung für Unternehmen grundlegend oder strittig ist, siehe , fand ich erstaunliche Klarheit in "Wirtschaft und Gesellschaft" von Max Weber, der als Soziologe offenkundig über den notwendigen Abstand verfügte :)

 https://www.textlog.de/7766.html

"Gegenüber der Wirtschaft zur Deckung des eigenen Bedarfs ist die zweite Art des Wirtschaftens Wirtschaft zum Erwerb: die Ausnutzung des spezifisch ökonomischen Sachverhalts: [der] Knappheit begehrter Güter, zur Erzielung eigenen Gewinns an Verfügung über diese Güter."

Damit stellt Weber die Erwerbswirtschaft der Bedarfsdeckungswirtschaft gegenüber. Maja Göpel  verweist auf Seite 37 pdf in "The Great Mindshift: How a New Economic Paradigm and Sustainability Transformations go Hand in Hand" auf Karl Polanyi aus seinem Buch "The Great Transformation. The Political and Economic Origins of our Times" entsprechend: "To Polanyi, the most powerful of those ideas was the substitution of the economic motive of subsistence with that of gain."

Inwieweit Ideen in der Praxis wirken oder nicht wird in der rational orientierten  Wirtschaftswissenschaft nicht primär untersucht.

Das Besondere an der genossenschaftlichen Unternehmensform in der Ausprägung als Fördergenossenschaften - zum Beispiel bei Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften und Konsumgenossenschaften - und ihrer Betriebswirtschaftslehre ist, dass dadurch die Kunden die Mitglieder sind und zugleich die Unternehmenseigentümer und Kapitalgeber. Damit wird  Bedarfsdeckungsfunktion zum primären Unternehmensziel. Es verbindet sozusagen im Rahmen der Mikroökonomik die utility maximization/ Nutzenmaximierung der Konsumenten mit der Unternehmerökonomie.

Siehe theory of the firm mit Gewinnmaximierung ggü theory of the consumer mit Nutzenmaximierung als Teil der Mikroökonomie:A. Mas-Colell, M.D. Whinston, J.R.Green "Microeconomics, Oxford University Press, New York 1995, S. 50 "maximizing a consumption bundle" und S. 135 "We assume throughout this chapter that the firm's objective is to maximize its profit".."this is precisely total revenue minus total cost".

Es gibt dann kein für sich stehendes, nach oben offenes und damit nicht nachhaltiges Gewinn- oder Erwerbsziel mehr. Dies ist auf der einen Seite vielleicht weniger inspirierend oder weniger faszinierend als die Gewinnmaximieruing, da damit die Tür ins Unermessliche, in fantastische unbegreiflicher Reichtümer auch disruptive Veränderungen und Wandel damit geschlossen wird, wie sich dies zum Beipiel als Aussicht bei Aktiengesellschaften bietet. Man denke hier an Amazon, an dem man sich selbst als Kleinaktionöär hätte beteiligen können als schon klar war, dass es operativ funktioniert und das mittlerweile einen Marktwert von 1,3 Billionen Euro (Stand 07.10.2020) erreicht hat. Auf der anderen Seite passt es zu unserer Realtität, dass unser Planet als solcher endlich ist und solange wir darauf leben wollen, es gilt, das als Menschheit anzunehmen mit und seinen Resourcen und unseren Mitlebewesen sowohl aller anderen Menschen aber auch der Pflanzen und Tiere so umzugehen, dass wir anerkennen, dass sie unsere Mitgeschöpfe sind und ebenfalls berechtigte Interessen haben.

Was die Betriebswirtschaftslehre von Max Weber lernen kann, ist, die Einteilung von Unternehmen in wie weit sie sich primär erwerbswirtschaftliche Ziele oder Bedarfsdeckungsziele setzten.