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Freitag, 2. Januar 2026

Operative Leitungsautonomie und strategische Verantwortung

Eine betriebswirtschaftlich-bedarfswirtschaftliche Einordnung der geplanten Novellierung des Genossenschaftsgesetzes 


Anlass und betriebswirtschaftliche Perspektive

Zum Jahreswechsel greife ich mit diesem Beitrag eine aktuelle rechtliche Reform auf, die für die Unternehmensführung bedarfswirtschaftlicher Genossenschaften von grundlegender Bedeutung ist. Anlass ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, der seit Juni 2025 vorliegt und Gegenstand zahlreicher Stellungnahmen ist. Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren wirft der Entwurf zentrale Fragen der Unternehmenssteuerung auf, die weit über juristische Detailfragen hinausgehen.

Insbesondere bei § 27 GenG berührt der Entwurf die Abgrenzung zwischen der operativen Leitungsautonomie des Vorstands und der geschäftspolitischen sowie strategischen Gesamtverantwortung der Mitglieder und der von ihnen gewählten Organe. Diese Abgrenzung ist für Genossenschaften nicht nur organisationsrechtlich relevant, sondern eine genuin betriebswirtschaftliche und normative Frage.

Bedarfswirtschaftlicher Zweck und Steuerungslogik

Genossenschaften sind bedarfswirtschaftliche Unternehmen. Ihr Zweck besteht nicht in der Maximierung von Renditen oder Shareholder Value, sondern in der dauerhaften Förderung der Mitglieder durch die Deckung ihres Bedarfs in einem bestimmten Bereich. Daraus folgt eine andere Logik der Unternehmenssteuerung als in erwerbswirtschaftlichen Kapitalgesellschaften. Führung, Kontrolle und Verantwortung erhalten eine andere Bedeutung und müssen anders austariert werden.

Diese Zweckbindung prägt auch die Rolle des Vorstands. Er handelt nicht im Interesse externer Kapitalgeber, sondern innerhalb eines von den Mitgliedern gesetzten Förderzwecks. Die Leitungsautonomie des Vorstands ist damit stets zweckgebunden und auf die Erfüllung dieses Förderauftrags ausgerichtet.

Operative Leitungsautonomie als funktionale Notwendigkeit

Aus betriebswirtschaftlich-bedarfswirtschaftlicher Perspektive ist die operative Leitungsautonomie des Vorstands eine funktionale Notwendigkeit. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die laufende Unternehmensführung, für operative Entscheidungen, Risikosteuerung und die Anpassung des Geschäftsbetriebs an veränderte Rahmenbedingungen. Diese Autonomie ist Voraussetzung für Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität. Ohne sie wäre eine Optimierung der Bedarfsdeckung nicht möglich.

Die Autonomie des Vorstands bezieht sich dabei auf das „Wie“ der Unternehmensführung, nicht auf das „Wozu“. Sie entbindet ihn nicht von der Bindung an die von den Mitgliedern gesetzten Ziele, sondern setzt diese voraus.

Strategische Verantwortung der Mitglieder und ihrer Organe

Die Festlegung der grundlegenden Zielrichtung des Unternehmens, der Umgang mit Zielkonflikten zwischen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Mitgliederinteressen sowie die Definition akzeptabler Risiken sind keine operativen Fragen. Sie gehören in die Verantwortung der Mitglieder und der von ihnen legitimierten Organe, insbesondere des Aufsichtsrats sowie der General- bzw. Vertreterversammlung.

Aus bedarfswirtschaftlicher Sicht ist diese Verantwortungsverteilung kein formales Prinzip, sondern ein zentrales Steuerungselement. Die Mitglieder bestimmen den normativen Rahmen, innerhalb dessen der Vorstand operativ handelt. Wird diese Trennlinie unscharf, entstehen strukturelle Steuerungsprobleme.

Der Referentenentwurf als Anlass zur Selbstvergewisserung

Der Referentenentwurf berührt diese Trennlinie insbesondere dort, wo neue Berichtspflichten, Mitwirkungsrechte oder Eingriffsmöglichkeiten vorgesehen sind. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt sich dabei weniger die Frage nach dem Umfang von Kontrolle als nach ihrer sachlichen Zuordnung. Eine Überdehnung operativer Berichtspflichten oder eine Verlagerung strategischer Fragen in das operative Tagesgeschäft kann dazu führen, dass Verantwortung diffus wird und operative Handlungsspielräume verloren gehen.

Der Entwurf macht damit einen in der Praxis häufig ungelösten Zielkonflikt sichtbar: Viele Genossenschaften verfügen über praktikable operative Steuerungssysteme, haben ihre strategisch-normativen Leitplanken jedoch nur implizit definiert. Gesetzliche Veränderungen werden dann als Eingriff in die Leitungsautonomie wahrgenommen, obwohl das eigentliche Problem in einer unklaren strategischen Rahmensetzung liegt.

Für bedarfswirtschaftliche Unternehmen stellt sich daher weniger die Frage, ob der Gesetzgeber zu viel oder zu wenig reguliert. Entscheidend ist, ob operative Leitung, strategische Verantwortung und normative Zielsetzung klar unterschieden und institutionell sauber abgebildet werden. Genau dort beginnt bedarfswirtschaftlich verstandene Unternehmensführung.

Der Artikel wurde am 03.01.2026 gekürzt.

Montag, 12. Mai 2025

Auch Aussagen des VHB lassen die Wichtigkeit erkennen, einen bedarfswirtschaftlichen Ansatz in der BWL jetzt voranzubringen

Der Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) hat seit vielen Jahrzehnten für die wissenschaftliche Arbeit innerhalb des VHB Wissenschaftliche Kommissionen (WK) gebildet. siehe hier. Unter anderem gibt es die WK öffentliche Betriebswirtschaftslehre, die sich ergänzend beschreibt als Public, Nonprofit & Health Care. Damit wird der Name einem bereiten Praxisbedarf gerecht, indem es deren Vielfalt und anzahl- und größenmäßigen Bedeutung zugehöriger Organisationen Auswirkungen auf die Namensgebung der WK zubilligt. Sie geht damit aber am hier schon ausführlich dargestelten grundlegendne betriebswirtschaftlichen bedarfswirtschaftlichen Ansatz vorbei. In einem Text der WK öffentliche BWL aus dem Jahr 2019 anlässlich seiner vierzigjährigen Geschichte wird dies deutlich (1). Dort heißt es: "Seit ihrer Gründung verfolgt die Kommission – gemäß ihrer Selbstdarstellung – das Ziel, „betriebswirtschaftliche Konzepte und Instrumente für öffentliche Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und private Nonprofit-Organisationen weiterzuentwickeln...." (S.1) Zum einen bedeutet das, dass man auch zu Verwaltungen,  die ja keine Wirtschaftsunternehmen sind, Antworten geben möchte. Das ist nicht verboten, aber es besteht die Gefahr, die Vorteile des bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls aus dem Blick zu verlieren oder es gar nicht erst gründlich zu erforschen. Die gleiche Gefahr besteht mit der Perspektive auf Non-Profit-Organisationen. Auch hier wird zum einen über Wirtschaftsunternehmen weit hinausgefasst, zum anderen werden die Unternehmensziele von im Begriff Non-Profit-Organisationen enthaltenen "Non-Profit"-Wirtschaftsunternehmen negativ formuliert als das, was nicht da ist, ein Gewinnziel, statt als das positiv zu formulieren als das, was angestrebt wird nämlich die Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer. Natürlich kann so eine Ausrichtung wissenschaftlicher Tätgikeit zu viel weniger genauen Aussagen für die Praxis gelangen. Auch eine weitere Aussage im Text ist sehr erhellend. Dort heißt es: "Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Tätigkeit im öffentlichen Bereich, in privaten Nonprofit-Organisationen sowie in Organisationen stark regulierter Branchen spezifische Qualifikationen voraussetzt, die im Rahmen eines überwiegend an den Bedürfnissen privater For-Profit-Unternehmen ausgerichteten BWL-Studiums nicht erworben werden können." (S.1) Das ist eigentlich eine Kapitulationserklärung dahingehend, dass das normale BWL-Studium sich auf den erwerbswirtschaftlich-gewinnmaximierenden Ansatz zu fokussieren berechtigt ist und mehr nicht leisten kann und muss. Dies ist mitnichten so. Bereits die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) sollte natürlich eine erwerbswirtschaftliche und eine bedarfswirtschaftliche Säule enthalten. Mit diesem Rüstzeug wäre dann auch Manager/innen öffentlicher Verwaltungen und von Nicht-Regierungs-Organsationen nicht schlecht ausgestattet, aber jedensfalls die Leitungspersonen, die in öffentlichen Wirtschaftsunternehmen, Genossenschaften, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungsunternehmen tätig sind, wären angemessen vorbereitet. Deshalb sollten Vorlesungen zur ABWL mit beiden Säulen im BWL-Grundstudium selbstverständlicher Standard sein an deutschsprachigen Hochschulen.

(1) Reinbert Schauer, 40 Jahre Wissenschaftliche Kommission “Öffentliche Betriebswirtschaftslehre”
im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. – Ein Leistungsbericht, 2019, online unter https://www.vhbonline.org/verband/wissenschaftliche-kommissionen/oeffentliche-betriebswirtschaftslehre unter der Überschrift "Historie"  (abgerufen am 12.02.2025)

Sonntag, 11. Mai 2025

Hinweise zum Stand der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Ich plädiere hier auf dem Blog für eine bedarfswirtschaftliche Betriebwirtschaftslehre als 2. Säule innerhalb der allgemeinen BWL. Dafür ist es sinnvoll den Forschungs- und Lehrsansatz ABWL selbst einzuordnen. Wolfgang Weber (verstorben 2019) schreibt 2018 in dem 1. Band zu einer Tagung des VHB,Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V., zur Ideengeschichte der BWL (1), dass die ABWL eine Besonderheit der deutschprachigen BWL sei. Für den anglo-amerkanischen Raum sei eine weitgehende Zersplitterung der betriebswirtschaftlichen Teilgebiete typisch (S.28 er zitiert dafür (2)). Die Suche nach einer einheitlichen Perspektive und die Zusammenführung der Teilgebiete in Gesamtdarstelllungen sei dort nicht üblich. Aus den weiteren Aussagen Webers und der Literatur, die er dazu anführt, wird deutlich, dass die ABWL schon beginnend in den 1980er Jahren in einer sich bis heute verstärkenden Krise steckt, wenn nicht sogar um ihre Existenz ringt. Nach Weber sei  die ABWL mit der Identifizierung des Allgemeinen noch auf der Suche (s.32). Das kann ich bestätigen. Es gibt Autoren, die den Betriebsbegriff auch auf den Privathaushalt (!) ausdehnen, siehe mein Artikel zu Marcus Schweitzers und Marcel Schweitzers Artikel (3), (4)  und andererseits die Tendenz BWL mit gewinn- bzw. renditemaximierender Ausrichtung gleichzusetzen, zum Beispiel in der Investitionsrechnung. Deshalb kann die klare Strukturierung der ABWL mit einer gewinnmaximierenden, erwerbswirtschaftlichen Säule und einer  Nutzer-nutzenmaximierenden, bedarfswirtschaftlichen Säule hier wesentliche Klarheit schaffen. Dies kann  die ABWL womöglich insgesamt aus ihrem Schattendasein herausführen oder zumindest ein wichtiger Grundstein dafür sein. Weber schreibt, es sei geboten, an der Diskussion in der BWL in den 1950er, 60er, 70er und 80er Jahre anzuknüpfen. Er zählt viele Autoren/Texte als positive Beispiele auf, unter anderem "die Darstellung des theoretischen Angebotes für die Betriebswirtschaftslehre insgesamt" von Schwaiger und Meyer, 2009 (5). Ich gebe Weber hier ausdrücklich recht. Wie ich letzten Sonntag schrieb, beschäftige ich mich gerade mit der bedarfswirtschaftlichen Dissertation von Hans Schüler aus dem Jahr 1958, an die, soweit ich das sehe, noch nicht angeknüpft wurde. (6), (7) Ich werde mir das Buch von Schwaiger und Meyer näher ansehen und prüfen, wie die Autoren sich zu meinem Vorschlag stellen.

Literatur

(1) Wolfgang Weber, Allgemeine versus Spezielle Betriebswirtschaftslehre, in Wenzel Matiaske, Wolfgang Weber (Hrsg.), Ideengeschichte der BWL - ABWL, Organisation, Personal, Rechnungswesen und Steuern, Wiesbaden, 2018

(2) H.M. Schoenfeld, Betriebswirtschaftslehre im anglo-amerikanischen Raum, in  E. Groschla, W. Wittmann (Hrsg.) Handwörterbuch der Betriebswirtschaft,  4. Aufl. , Stuttgart 1974, S. 747-759

(3) Frank Giebel, Meine Auseinandersetzung mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer, Blog liberal und kooperativ, 2020

(4)  Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer. "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebsirtschaftslehre" in: Alexander Baumeister, Marcell Schweitzer, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Theorie und Politik des Wirtschaftens in Unternehmen, Berlin, 11. Auflage, 2015

(5) Manfred Schwaiger, Anton Meyer (Hrsg.), Theorien und Methoden der Betriebswirtschaft. Handbuch für Wissenschaftler und Studierende, München, 2009

(6) Frank Giebel, Zwei Hinweise zur Schaffung einer bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsinstitution, Blog liberal und kooperativ, 2025

(7) Hans Schüler,  Probleme der Erfolgsmessung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen, im besonderen bei Wohnungsunternehmen, Dissertation Universität Köln 1958 bei G. Weisser u. Korref. E. Gutenberg, veröffentlicht, Göttingen, 1959

Sonntag, 4. Mai 2025

Zwei Hinweise zur Schaffung einer bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsinstitution

Ich arbeite zur Zeit an einem Artikel zur Bedeutung eines bedarfswirtschaftlichen Ansatzes innerhalb der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), möche hier aber zwei Hinweise geben zu dessen Ausrichtung.  Die inhaltliche Ausrichtung ist denke ich bereits aus den bisherigen Texten hier auf dem Blog deutlich geworden. 

Neu hinzukommt erstens meine Einschätzung, dass die Forschungsinstitution am besten im deutschen Sprachraum angesiedelt wäre: Ich habe begonnen, mich mit der Dissertation von Hans Schüler aus dem Jahr 1958 zu beschäftigen, einem der ganz wenigen Autoren, der neben meinem eigenen Artikel in einer akademischen Literatursuchmaschine bei einer entsprechenden Abfrage auftauchte (1), (2), (3). Referent der Dissertation als Doktorvater war Gerhard Weisser, Betriebswirt von der Universität Köln, der Gründer des Instituts für Genossenschaftswesen. Koreferent war Erich Gutenberg, neben Eugen Schmalenbach der wahrscheinlich bedeutendste Vertreter der Betriebswirtschaftslehre. Schüler findet wichtige Aussagen von anderen Autoren zur Bedarfswirtschaft nämlich von Werner Sombart und Heinrich von Stackelberg (S. 1). Da auch Max Weber sich dazu geäußert hat, siehe (4) wird deutlich, dass im deutschen Sprachraum viel zu finden ist. Nicht zuletzt kann sogar Johann Wolfgang von Goethe für den bedarfswirtschaftlichen Ansatz fruchtbar gemacht werden (5), (6). Zudem schrieben Eugen Schmalenbach, Erich Gutenberg, Günter Wöhe, Wolfgang Stützel, Dieter Schneider, Horst Albach und Sönke Hundt als zur ABWL gewichtiges Beitragende weitetestgehend auf Deutsch. Es ist deshalb hilfreich, die Forschung hier weiter zu betreiben. 

Zweitens war es beim ersten Sichten von Schülers Dissertation für mich verblüffend so viele Aussagen zum bedarfswirtschaftlichen Ansatz zu finden und zugleich wahrzunehmen, dass darauf sehr wenig nachfolgte von anderen Autoren. Ich konnte bisher weder näheres zum weiteren Forscherleben von Hans Schüler ermitteln noch wer ggf. warum oder warum nicht diesen Ansatz weiter verfolgt hat. Wie ebenfalls aus meinen letzten beiden Artikeln zu jeweils einer Arbeit von Günther Ringle und Reinhard Schultz deutlich wird, ist es sinnvoll zu verstehen, warum die bedarfswirtschaftliche BWL sich nicht bereits parallel zur gewinnmaximierenden gut entfaltet hat. Matiaske und Sadowki schrieben in ihrer Ideengeschichte der BWL II (7) (S.1) , dass die BWL wenig Interesse an ihre Fachgeschichte gezeigt hätte und sehen hier zurecht ein Defizit. Hier wäre also einem Forschungszweig einer bedarfswirtschaftlichen Säule der ABWL zu raten, es besser zu machen und von Anfang an die eigene Historie mit zu untersuchen und zu reflektieren, auch wenn dies nicht der Kern ihrer Aussagen sein wird. Der Kern wären wohlbegründete, also deduktiv abgleitete normative Aussagen der Praxis zur Verfügung zu stellen und an deren Anforderungen zu messen und weiterzuentwickeln, und damit dazu beizutragen, den jeweiligen gesteckten Unternehmenszweck und die Unternehmensziele so effizient wie möglich zu erreichen. Im Sinne von nichts ist praktischer als eine gute Theorie. (8)

Literatur

(1) Hans Schüler,  Probleme der Erfolgsmessung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen, im besonderen bei Wohnungsunternehmen, Göttingen, 1959 

(2) Frank Giebel,  Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Person RepEc, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(3) Frank Giebel,  Zum Stand der deutschprachigen bedarfswirtschaftlichen Literatur, Blog liberal und kooperativ, April 2025

(4) Frank Giebel, verblüffende Erkennntis gefunden bei Max Weber, Blog liberal und kooperativ, Oktober 2020

(5) Frank Giebel, Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß, Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(6) Frank Giebel, Mehr zu Marshall II - inklusive einer Rezeption bei Karl-Heinz Brodbeck, Blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(7) Wenzel Matiaske, Dieter Sadwoski (Hrsg.), Ideengeschichte der BWL II, Wiesbaden, 2022

(8) Der Satz wird sowohl Immanuel Kant als auch Kurt Lewin zugeschrieben und auch Bernd Österreich hat ihn für sich als wahr und wichtig entdeckt. Zu ersterem und zum zweiten siehe Universität Köln Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät abgerufen am 04.05.2025 "Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie." - Dieses Zitat, das dem deutschen Philosophen Immanuel Kant aber auch dem Psychologen und Mitbegründer der Sozialpsychologie Kurt Lewin zugeschrieben wird, ...", zum dritten siehe "Einführung in die systemische Organisationstheorie", Oose TV, youtube, 2016, abgerufen am 04.05.2025

Freitag, 18. April 2025

Kommentar zu Günther Ringle "Investition und Investitionspolitik genossenschaftlicher Wirtschaftsgebilde"

1968 erstellte Günther Ringle, der von 1995 bis 2003 an der Universität Hamburg den Lehrstuhl für Genossenschaftswesen am Institut für Geld- und Kapitalverkehr innehatte, mit dem obigen Titel (1) seine Dissertation (siehe Nachruf). Ich kommentiere diese hier dahingehend, welche Aussagen sich dafür heute für die genossenschaftliche BWL und damit auch für die bedarfswirtschaftliche BWL gewinnen lassen und welche noch fehlen insbesondere im Vergleich zu meinen eigenen Artikeln.

Die Text weist ein sehr großes Literaturverzeichnis auf und macht auf interessante Artikel aufmerksam, die nicht so leicht zu finden sind, wie zum Beispiel der Artikel seines Doktorvaters Prof. Reinhold Henzler "Der Genossenschaftliche Grundauftrag und seine Erfüllung" (2). Ringle findet klare Worte im Sinne der bestmöglichen Mitgliederförderung: "Genossenschaftliches Wirtschaften muß dem Zwecke dienen, die in den Erwerbsunternehmen oder Haushaltungen der Mitglieder von Einzelgenossenschaften auftretenden Bedürfnisse bestmöglich zu befriedigen. Mit der gemeinschaftlichen Errichtung eines Geschäftsbetriebes wird die Verpflichtung eingegangen, sich um die bestmögliche Erfüllung dieser Verhaltensmaxime zu bemühen. Sobald die Genossenschaft andere Belange in den Vordergrund stellt, geht sie ihres genossenschaftlichen Wesens verlustig." (S. 86) Bei der Frage, wie dies zu konkretisieren ist, wiederholt er mit Verweis auf den obigen Artikel von Henzler, dass "unter den gegebenen Bedingungen insbesondere in Anpassung an die Marktverhältnisse stets so zu handeln sei, wie es den Genossenschaftsmitgliedern und deren Wirtschaften auf Dauer am besten zum Nutzen gereicht".  An dem Satz ist alles richtig und wichtig mit Ausnahme der Einfügung der "Anpassung an die Marktverhältnisse". Bei Beschaffungsgenossenschaften ist es gerade kein Automatismus sich an den Markt anzupassen sondern man deckt die Bedarfe der Mitglieder jenseits des Marktes ab. Und bei Verwertungsgenossenschaften sollte man sich auch nicht unbedingt an andere Erzeuger anpassen. Aus dem Satz von Ringle spricht ein Eindruck, dass Genossenschaften ggü. Marktangeboten in die Defensive geraten sind. Diese Aussage hat keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Weiter führt Ringle widerum Henzler (3) folgend aus, dass bei der Frage, ob sich Mitglieder ihrer Genossenschaft bedienen oder Marktangebote annehmen, es bei rationalem Verhalten der Mitglieder nur um die Mehrförderung geht für eine Beurteilung der genossenschaftstypischen Vorteilsgewährung"(S. 88). Er greift also das Delta zum Marktangebot auf. Dies entspricht der Aussage von Gerhard Weisser von der Ersparnismaximierung ( "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (4) (siehe auch hier) und bildet einen Grundstein des von mir formulierten Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls (5).

Im weiteren befasst sich Ringle auch mit Fördereffizienz und Fördermessung. Als quantitative Messgrößen der Mitgliederförderung nennt Ringle zum einen Preisvorteile als maßgebliches Kriterium aus Sicht der Mitglieder, zum anderen die Höhe der Rück-und Nachvergütung. Damit ist eine umsatzproportionale Auszahlung nach Ende des Geschäftsjahres an die Leistungsabnehmer (die Mitglieder der Gen. sind)  gemeint, die zustande kommen kann, weil aus preiskalkulatorischer Vorsicht die Preise etwas höher als nötig angesetzt wurden in Beschaffungsgenossenschaften und etwas niedriger als möglich in Verwertungsgenossenschaften. 

Insgsamt stellt die Arbeit in einer Gesamtschau vieles klar und richtig dar, insbesondere, was die genossenschaftliche Förderzielsetzung angeht. Er forumliert aber auch wichtige Aussagen zur Fördereffizienz und Fördermessung und schafft damit eine Basis, die für das Konzept einer Förderbilanzierung dienen können.  Allerdings schöpft er dabei stark von Henzler (3), der sogar noch weiter in diesem Bereich differenziert zwischen Förderungspotenz, Förderungskapazität und Förderungseffizienz (S. 210 f.) Wo die Arbeit ggü. meinem Erkenntnisstand zurückbleibt, ist zum einen, dass sie den von Goethe entdeckten Unterschied von Wunsch und Bedürfnis nicht erkennt (6), (7), (8)  und deshalb nicht versteht, dass Genossenschaften als Bedarfsdeckungswirtschaften nicht jedem Wunsch ihrer Leistungsabnehmer hinterherlaufen müssen und damit auch nicht jedem Marktangebot, sondern dass die Stärke von Genossenschaften darin besteht, soweit sie Beschaffungsgenossenschaften sind, Grundbedarfe von Haushalten ökonomisch effizient zu befriedigen. Genossenschaften sind damit für Menschen interessant, die über Produkte und Dienstleistungen nicht ihren gesellschaftlichen Status hervorkehren wollen oder ihre individuellen Geschmack ausdrücken wollen sondern die, sei es weil, sie aus unteren oder mittleren Einkomenschichten stammen und darauf angewiesen sind oder weil sie aus eigener Präferenz sparsam sind, sich mit Standardware zufrieden geben. Ringle kommt ebenfalls nicht zur vollständigen Ausformulierung des Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls der Ersparnismaximierung über Kostenminimierung bei Beschafftungsgenossenschaften. Warum das nicht geschieht wie auch schon bei Schultz, verblüfft mich.

Der Schwerpunkt seiner Arbeit handelt von Investition in Genossenschaften. Hier behandelt er vieles korrekt und ausführlich. Er geht auf Beschaffungsgenossenschaften ein als auch auf Verwertungsgenossenschaften, als auch auf einzelne Untergruppen wie Wohnungsgenossenschaften und auf Verbünde von Genossenschaften. Aber es ist, soweit ich das übersehe, weitgehend deskriptiv. Soweit ich sehe, wurden hier nicht konsequent die Unterschiede zwischen einer bedarfswirtschaftlichen und einer erwerbswirtschaftlichen Investitonstheorie herausgearbeitet. Vielleicht lag dies auch daran, dass bei Produktivgenossenschaften und Vermarktungsgenossenschaften (Erzeugergenossenschaften/Verwertungsgenossenschaften) und auch bei Einkaufsgenossenschaften für Gewerbetreibende das so gar nicht möglich ist. Dann würde sich zeigen, dass die rein organisationsformspezifische Abgrenzung "genossenschaftlich" betriebswirtschaftlich-methodisch weniger fruchtbar ist als die Unterscheidung zwischen erwerbswirtschaftlich/Eigentümer-Gewinn-maximierend  und bedarfswirtschaftlich/Nutzer-Nutzen-maximierend (siehe auch (9)). Den spannenden Aspekt, ob und inwieweit in Genossenschaften für Investitionen benötigtes Eigenkapital bei der Preiskalkulation verzinst werden sollte und was hierbei als Opportunität zu betrachten ist im Rahmen der genossenschaftlichen Zielsetzung, behandelt er nicht (siehe meine Artikel dazu (5), (10)).

Querverweise

Zum Thema Förderoptimierung gibt Volker Beuthien eine Fülle interessanter Hinweise, die zum Ansatz von Ringle und Henzler passen. Beuthin stellte im Jahr 1989 fest: "Gemessen an der Idee der Selbsthilfe der ihre förderwirtschaftlichen Unternehmen selbstverwaltenden und selbstverantwortenden Genossen erreicht die besondere Rechtsform der eG derzeit nicht die höchstmögliche Genossenschaftlichkeit." (11) (Seite 40) und "Entschieden verbessert werden muß der Förderzweck- und die Fördererfolgskontrolle. Deshalb gilt es vor allem das genossenschaftliche Nebenamt nicht nur im Aufsichtsrat sondere gerade auch im Genossenschaftsvorstand zu erhalten und zu stärken. Ein Weg dazu wäre, daß die Generalversammlung zwingend dazu verpflichtet ist, jedenfalls ein nebenamtliches Vorstandsmitglied zum Förderobmann zu wählen, der (unter Umständen neben anderen Leitungsaufgaben) ein besonderes Förderressort zu verwalten und zu verantworten hat." (Seite 45) Das passt gut zu dem Vorschlag von Friedrich Wilhelm Raiffeisen eines "Rechners" als Ergänzung zu mitunter passiven bzw. überforderten Aufsichstsräten (näheres dazu siehe (12)). Weitere Vorschläge, die Beuthein macht, sind eine Begrenzung der Amtszeit von Aufsichtsräten um "auszuschließen, dass Vorstand und Aufsichtsrat im Laufe der Zeit allzu einheitliche Auffassungen entwickeln" (S.46), ein Mitgliederförderausschuß (S.45), besondere Förderberichtspflichten für Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfer, das Recht auf eine Sonderprüfung für die Genossen unter dem Gesichtspunkt der Fördererfolgskontrolle, ein stärkerer Kontakt der Prüfer zu Genossen und ein bestimmter Prozentsatz von Basisgenossen auf Sitzen der Genossenschaftsverbände (alles S. 46). Neuere Literatur zum Thema Fördercontrolling siehe Katja Lepper (13), zum dazu gehörenden Prinzipal-Agenten-Dilemma siehe 7 Artikel mit Bezug darauf hier im Blog (als Schlagwort einzugeben) aber auch das Thema Emotionen im Accounting (14).

Literatur

(1) Ringle Günther, Investition und Investitionspolitik genossenschaftlicher Wirtschaftsgebilde, Hamburg, 1968 

(2) Henzler, Reinhold, Der Genossenschsftliche Grundauftrag uns seine Erfüllung", in: Der Verrbaucher, 9.Jg. , 1955

(3) Henzler, Reinhold, Die Genossenschaft eine fördernde Betriebswirtschaft, Essen, 1958. Dort heißt es auf Seite 20: "Bei dem Wettbwerb, der sich bei der Förderung der Mitglieder von Genossenschaften abspielt [gemeint ist, dass Mitglieder frei sind, auch Marktangebote anzunehmen], kommt es für die Genossenschaften darauf an, daß sie einen Vorsprung erzielen; nur in der Mehrförderung, in einem Förderungsplus, liegt die genossenschaftstypische und wettbewerblich bedeutsame Förderung."

(4) Weisser, Gerhard, Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572 , dort S. 565 

(5) Giebel, Frank,  Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Person RepEc, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(6) Giebel Frank. Die Fallstricke der Indifferenzkurve - ein Pläydoyer zwischen Bedürfnissen und monetarisierbaren Wünschen zu unterscheiden, blog liberal und kooperativ, 2021

(7) Giebel Frank, Mehr zu Marshall II - inklusive einer Rezeption bei Karl-Heinz Brodbeck, blog liberal und kooperativ, 2021

(8)  Giebel Frank, Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß, blog liberal und kooperativ, 2021

(9)  Giebel, Frank, Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), 2022

(10) Giebel Frank, Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Preiskalkulation von Wohnungsgenossenschaften als bedarfswirtschaftliche Unternehmen, blog liberal und kooperativ, 2024

(11) Beuthien Volker, Genossenschaftrecht woher - wohin ? Hundert Jahre Genossenschaftgesetz 1889 - 1989, Göttingen, 1989

(12) Giebel Frank  einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften, blog liberal und kooperativ, 2022

(13) Lepper, Katja, Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis, Dissertation, Universität zu Köln, 2019

(14) Repenning, Nathalie und Löhlein, Lukas and Schäffer, Utz, Emotions in accounting : a review to bridge the paradigmatic divide, The European accounting review, Bd. 31.2022, 1, S. 241-267


Sonntag, 13. April 2025

Kommentierung eines Textes von Reinhard Schultz zur Preisgestaltung und Gewinnerzielung in Genossenschaften

Ergebnis 

Ich werde hier zeigen, wie Autoren, die zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre geschrieben haben, das eigentlich offensichtliche und auch praktikable verkannt haben.

Einführung

Wie in meiner Literaturauswertung zu Genossenschaften  deutlich wurde, lag in Deutschland der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Genossenschaftsbetriebslehre rein quantitativ betrachtet in den Jahren 1960 - 1990. Da die Genossenschaftsbetriebslehre neben der Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe ein zentraler Bereich der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre ist, macht es bei einem Interesse an der bedarfswirtschaftlichen BWL Sinn, sich diese Literatur im Sinne einer Grundlegung auch im Detail jenseits einzelner eigener Forschungsfragen anzusehen. Neben Fachartikeln habe und werde ich deshalb hier auf dem Blog einzelne Bücher oder Ausschnitte aus diesen kommentieren. Der hier betrachtete Text stammt aus dem Buch  "Genossenschaftswesen" von Reinhard Schultz aus dem Jahr 1970 (1). Der Autor war sehr produktiv. Er ist mit 43 Publikationen bei Econbiz gelistet, war Betriebswirt und Professor an der Bundeswehr Universität Hamburg. Aus seinen Texten zu schließen lag sein Interessenschwerpunkt in der Sozialökonomie, wozu er sicher auch Genossenschaften rechnete.

Hauptteil

Ich befasse mich hier mit dem Kapitel "Das Wesen des genossenschaftlichen Gewinns" (Seiten 72-78)

Schultz grenzt sehr anschaulich Genossenschaften von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen ab, indem er darauf hinweist, dass in Genossenschaften eine der beiden Seiten, mit der Unternehmen üblicherweise mit dem Markt verbunden sind (die Lieferantenseite und die Abnehmerseite [die Finanzierungseite kann man ebenfalls der Lieferantenseite zurechnen insoweit Finanzmittel geliefert werden] von Mitgliedern der Genossenschaft eingenommen werden. [bei Beschaffungsgenossenschaften die Abnehmerseite, bei Erzeugergenossenschaften die Lieferantenseite]. Weiter macht er gut den Unterschied zwischen der erwerbswirtschaftlichen und der genossenschaftlichen Haltung zum Unternehmensgewinn deutlich. Erstere sieht er darin die Spanne zwischen Aufwand und Ertag möglichst auf beiden Seiten so weit wie möglich auszudehnen. Bei Genossenschaften erkennt er, dass auf der Seite, auf der die Mitglieder die "Kontrahenten" sind, also diejenigen, mit denen ein geschäftsmässige Beziehung eingegangen wird [kontrahieren = einen Vertrag abschließen] dies dazu führt, dass diese Seite "von den wirtschaftlichen Eigentümern fixiert werden kann, daß es zu einer (positiven) Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen gar nicht kommt" (Seite 73). Damit gelangt er zum genossenschaftlichen Selbstkostendeckungsprinzip, das besagt, dass nur so viel verlangt wird, wieviel das Produkt das Unternehmen selbst kostet [ich spoilere hier, wenn ich darauf hinweise, dass dies eines seiner Probleme ist, dass er nicht zwischen Aufwand und Kosten unterscheidet] Er zitiert dazu Reinhold Henzler aus dem Jahr 1962 (2). Das fast wortgleiche Zitat von Henzler aus dem Jahr 1957 (3) habe ich in meinem Artikel (4) auf Seite ebenfalls an zentraler Stelle in meiner Argumentation erwähnt. Es ist insoweit ein Schlüsselzitat. Eigentlich ist bei Schultz alles relevante angelegt, aber er kommt nicht zu dem Punkt, den Gerhard Weisser bereits 1956 erkannt hat. Wenn eine Seite "fixiert" ist, dann kann man ökonomisch optimieren "nur noch" indem man versucht, die andere Seite maximal auszudehnen. Bei Beschaffungsgenossenschaften bedeutet dies , dass das Management versuchen sollte, die Ersparnis für die Nutzer zu maximieren, indem es die Kosten minimiert. Gerhard Weisser hatte 1956 formuliert "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (5). Schultz hätte eigentlich nur noch 1 und 1 zusamenzählen müssen. Er tut es nicht und gelangt nicht zum bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximerungskalkül mit Ersparnismaximierung über Kostenminimierung unter Einhaltung des Selbstkosten(deckungs)prinzips. Im weiteren verliert er statt dessen den Ersparnisansatz völlig aus den Augen und argumentiert mit Blick auf die Praxis, dass gerade kein Kalkül formuliert werden kann. Eines seiner Argumente ist dabei besonders frappierend. Dies möchte ich weiter unten widerlegen. Zunäcsht kommentiere ich drei Punkte, die Schultz anspricht: 

 Als Argumente der Praxis für das Selbstkostenprinzip übersteigende Gewinne nennt er:

 1. Die Schwierikeit die Kosten bei der Leistungabgabe exakt zu ermitteln, weshalb es Sinn machen würde aufgrund der kaufmännischen Vorsichtsprinzips etwas mehr zu kalkulieren. 

Das ist richtig. Dennoch gibt es hier zwei Möglichkeiten die Mitgliederförderung nicht zu vernachlässigen und langfristig das Selbstkostenprinzip zu wahren. Zum einen kann man, wenn man ein oder zwei Jahre zu viel kalkuliert hat, in den Folgejahren die Preise leicht senken oder bei weiteren Kostensteigerungen, zum Beispiel durch Inflation, nicht weiter anheben und dies so wieder ausgleichen. Zum anderen kann man mit dem Instrument der genossenschaftlichen  Rückvergütung proportional eine Gutteil zu viel eingenommenen Geldes wieder an die Mitglieder proportional zu ihrem Umsatz mit der Genossenschaft zurückzahlen. Dies ist keine Gewinnausschüttung sondern dieser vorgelagert. 

2.  Dass die Mitglieder eine höhere Rückvergütung am Jahresende ausgezahlt bekommen möchten und man deshalb höhere Preis kalkulieren müsse. Das scheint mir eine geradezu absurde Annahme zu sein. Mir ist diese noch nicht in der Praxis begegnet.

3. die Notwendigkeit der Eigenkapitalzufühung aus Gewinnen im Wege der Selbstfinanzierung

Dies ist ein sinnvolles Argument, Allerdings gibt es auch hier aus Fördergesichtspunkten Möglichkeiten nicht pauschal zu viel zu kalkulieren. Zum einen ist eine moderne Kostenrechnung nicht nur eine Nachkalkulation und eine Istkalkulation sondern ermittelt auch sogenannte Plankosten. Das sind die Kosten, mit der in der oder den Folgeperioden zu rechnen ist. Im Bereich von Wohnungsgenossenschaften ist es zum Beispiel sinnvoll einen gewissen Anteil künftiger Sanierungsaufwendugnen im Vorwege abzuschätzen und dafür Eigenmittel im Form von Rücklagen aufzubauen. Diese Sanierungskosten können und sollten über mehre Perioden geplant und bei der Preiskalkulation verteilt werden um zu große Sprünge bei den Preisen verhindern zu können. Man darf hier an dieser Stelle nicht Aufwendungen mit Kosten verwechseln. Aufwendungen gehen immer in die Gewinn- und Verlusterechnung ein, in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Plankosten dagegen führen nicht notwendigerweise im gleichen Jahr zu Aufwand. Dass heißt sie können in dem Jahresüberschuss einer Rechnungsperiode enthalten sein dh. wenn sie in den Preis mitkalkuliert sind diesen erhöhen. Eine bestimtme Höhe von Gewinnen ist also durchaus mit einer modernen Plankostenrechnung kompatibel. Die Höhe der Gewinne leitet sich aber konkret aus den ermittelten Plankosten der jeweiligen Leistungsträger her (Plankostenträgerrechnung) und werden nicht einfach nach einer Daumenregel quer über alles festgelegt. 

Im weiteren (Seite 77) stellt  Schultz fest: "Die tatsächliche Leistung einer Genossenschaft kann immer nur im Zusammenhang mit der Erfolgssrechnung der Mitgliederwirtschaften gesehen werden. Es müssen also, will man den wahren Erfolg der Genossenschaft messen, alle Vorteile, die der Kooperativertrag (Draheim) gegenüber dem Individualvertrag (Drahheim) bietet, ermittelt werden, was häufig sehr schwierig oder ganz unmöglich ist."

Möglicherweise steht Schultz im Weg, dass er sowohl zu Produktionsgenossenschaften, Erzeuger- bzw. Vermarktungsgenossenschaften von Gewerbetreibenden als auch zu Beschaffungsgenosssenschaften mit ebenfalls Gewerbetreibenden oder mit Privathaushalten verallgemeinernd Aussagen machen soll. Bedarfswirtchaftlich sind eigentlich nur die Beschaffungsgenossenschaften mit Privtpersonen/Privasthaushalten als Mitglieder und Nutzer (zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Banken, Energiegenossenschaften Verbrauchergenossenschaften (Lebensmitteleinzelhandel usw.). Für diese ergibt sich das Ziel der Erparnismaximierung bei gleichzeitiger Deckung ihres relativ weitgehend standardisierbaren Grundbedarfs.

Als Argument schreibt Schultz, "die Schwierigkeiten bestehen vor allen Dingen darin, daß vielfach gar nicht jeder von der Genossenschaft für das Mitglied erbrachte Nutzen oder Vorteil rechnerisch exakt erfassbar ist." Das hört sich so an, als ist es ein vorgeschobenes Argument. Wenn ich etwas nicht exakt ermitteln kann, heißt es ja nicht, dass eine hinlänglich genaue Ermittlung nicht einen ausreichend guten Wert ergibt. Und es übersieht, dass jede Leistungserbringung, bei der es um Ersparnis geht, in der Ermittlung dieser Erspranis bei ausreichend qualitativer Bedarfsdeckung sich ziemlich gut abschätzen lässt. Der Verband Schweizer Wohnungsgenossenschaften schreibt zum Beispiel: "Die Mietzinse von Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt tatsächlich zwanzig Prozent tiefer als im übrigen Wohnungsmarkt. In grossen Städten wie Zürich bezahlt man bei Genossenschaften sogar bis zu ein Drittel weniger Miete. Dabei sind die Wohnungen nicht schlechter, im Gegenteil: Sie werden sogar besser unterhalten als diejenigen vielen anderer Immobilienverwaltungen." (6) Ein Wohnungsunternehmen in Deutschland hat in den meisten Fällen zu allen seinen Wohnungen die Information über die ortsübliche Vergleichsmiete und die Istmiete (nettokalt) und kann so leicht die Ersparnis für die Nutzer kalkulieren, um wie viel die Istmiete pro Jahr unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ähnliche Berechnungen dürften bei Energiegenossenschaften ebenfalls nicht schwer fallen. 

Frappierend ist das erste Beispiel, dass Schultz hier zur Untermauerung seine kalkül-pessimistischen Auffassung gibt. Er schreibt: "Man denke an die "Sicherheit", die ein Mitglied mit dem Erwerb einer nahezu unkündbaren Genossenschaftsmietwohnung erhält..." Abgesehen davon, dass das Wort Erwerb falsch ist, macht es Schultz zu einem Problem, dass eine mögliche Ersparnis für den Nutzer/das Mitglied sehr sicher bis weit in die Zukunft kalkuliert werden kann insofern kaum eine Kündigung seitens der Genossenschaft erfolgen kann. Scherheit in der Berechnung ist doch ein Vorteil und kein Nachteil. Es ist doch vielmehr so, dass Alternativangebote über den Markt soweit es sich zum Beispiel um private Vermieter handelt, die nur wenige Wohnungen haben, ein gewisses Risiko einer Eigenbedarfskündigung haben, dass  also eine Nutzer eion höheres Risiko hat, dass er seine Wohnung nicht alten kann. Dies ist aber insoweit hier nicht so relevant, da wenn man in der hier vorgenommen Differenzermittlung eben die ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht und die ja unabhängig von einem konkreten Alternativobjekt ist. Auch das zweite Beispiel, das Schultz zur Untermaumerung seiner Position bringt, ist nicht besser. Er weist auf den Effekt hin, dass die Existenz einer Genossenshaft auf nicht-genossenschaftliche Unternehmungen preisnivellierned und qualitätsregulierend wirken kann. Dies mag so sein oder auch nicht es hat aber gerade keine Auswirkung auf die Ersparniserzielung der nutzenden Mitglieder (wenn die eigene Genossenschaft das Selbstkostenprinzip bei der Preiskalkulation anwendet) und ist insoweit ein volkswirtschaftlicher bzw. sozialökonomischer Aspekt und kein betriebswirtschaftlicher. Abschließend kommt Schultz zu folgender Aussage:

"In Anbetracht der hier aufgezeigten Schwierigkeiten  der genossenschaftlichen Erfolgsmessung ist es nicht verwunderlich, daß es ""bisher noch niemand gelungen ist, das Kriterium ""Mitgliederförderung"" in die Form eines praktisch handhabbaren Erfolgsmaßstabes zu bringen." [er zitiert "" dabei aus (7)] 

Damit ist er bei einem für seine wissenschaftliche Community scheinbar gültigem Diktum einer Ablehnung eines naheliegenden und auch praktisch ohne allzu große Anstrengung anwendbaren bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzen-Maximerungskalküls angekommen. Das finde ich schon schon sehr verwunderlich.

offene Frage

Schultz hat 1992 auch betriebswirtschafltiche Lehrhefte herausgegeben. Eines davon hat den Titel "Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten" (8). Desweiteren hat er zusammen mit Jürgen Zerche ein Buch in 2 Auflagen herausgebracht "Genossenschaftslehre" (9). Jürgen Zerche widerum hat 1998 ein eigenes Buch veröffentlicht "Einführung in die Genossenschaftslehre" (10). Es wäre interessant zur Geschichte des Faches zu schauen, ob diese "kalkül-pessimistische" Sichtweise korrigiert wurde oder ob sie sich hier fortgesetzt hat.

Literatur

(1)  Schultz Reinhard, Genossenschaftswesen, Berlin, 1970

(2) Henzler Reinhold, Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens, Wiesbaden 1962, dort S. 61

(3) Henzler Reinhold., Die Genossenschaft eine fördernde Betriebswirtschaft, Essen, 1957, dort S. 84 das Zitat lautet heir: " Aus dem Organcharakter des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich, daß der Idealtypus eines Genossenschaftsbetriebs ein Selbstkostendeckungsbetrieb sein muss. Würde einerseits die Beschaffungsgenossenschaft danach trachten, den Genossenschaftern möglichst mehr in Rechnung zu stellen, als der eigene Aufwand für die beschafften Leistungen (Objekte) betragen hat, und würde andererseits die Verwertungsgenossenschaft bemüht sein, den Genossenschaftern möglichst wenig von dem bei der Verwertung ihrer Erzeugnisse erzielten Erlös auszuzahlen, dann läge in dem Bemühen der Genossenschaft, eine möglichst hohe, vor allem eine möglichst weit über das betrieblich
notwendige Maß hinausgehende Spanne für Eigenzwecke einzubehalten, in gewissem Sinn ein selbständiges Erwerbsstreben vor. Das hieße eine Genossenschaft einsetzen, damit diese sich an den Genossenschaftern bereichere. Ein solches, in dem Streben nach Erzielung einer Maximalrente sich äußerndes Eigeninteresse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft steht den Interessen der Genossenschafter diametral gegenüber. Der Sinn der genossenschaftlichen Arbeit ist, unter gebührender Berücksichtigung der Erfordernisse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft den Interessen der Genossenschafter zu dienen. Jedes prinzipiell andere Verhalten der Genossenschaft, insbesondere ein eigenes, selbständiges Erwerbsstreben, ist ein Widersinn."

(4) Giebel Frank, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Personal RePEc Archive, 2025, dort S. 6 f.

(5) Weisser, Gerhard, Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572 , dort S. 565

(6) Wohnbaugenossenschaften Schweiz (2012), Leben in einer Genossenschaft, Zürich 2012

(7)  Boettcher Erik, "Vertikale Integratioon und Wachstumschancen der Genossenschaften, in: Weisser Gerhard und Engelhardt Werner Wilhelm (Hrsg.), Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, Festschrift zum 65. Geburtstag von Georg Draheim, Göttingen, 1968, S. 141ff.

(8) Schulz Reinhard,  Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen : Unterschiede und Gemeinsamkeiten, in: "Betriebswirtschaftslehre für Praktiker : Einführung in marktwirtschaftliches Denken und Handeln in zwölf Lehrheften", 1992, Heft 3

(9) Reinhard Schultz u. Jürgen Zerche,  Genossenschaftslehre, Berlin, 1983

(10) Zerche, Jürgen,  Einführung in die Genossenschaftslehre : Genossenschaftstheorie und Genossenschaftsmanagement, München, 1998



Mittwoch, 9. April 2025

Zum Stand der deutschprachigen bedarfswirtschaftlichen Literatur

Ein Spatenstich

Wer am 08.04.2025 im Katalog der Staats-und Universitätsbibliothek Hamburg nach der Regenburger Verbundklassifikation QQ700 = Genossenschaftsbetriebslehre suchte, erhielt 111 Treffer. Davon erschienen in den 30 Jahren von 1961-1990 74 Bücher und in den 34 Jahren seitdem nur noch 13 Bücher. 

Immerhin hat diese Klassifikation überhaupt eine Kennziffer für Genossenschaftsbetriebslehre. Für die Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe, für die erwerbswirtschaftliche BWL und die bedarfswirtschaftliche BWL hat sie es nicht. Bücher zur öffentlichen Betriebswirtschaftslehre werden zum Beispiel unter der speziellen Betriebswirtschaftslehren QQ in der Klassifikation 000 Allgemeines geführt. Bücher zur bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre gibt es nicht! Autoren/innen schreiben im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre entweder zu öffentlichen Unternehmen oder zu Genossenschaften. Zu Stiftungsunternehmen, die ebenfalls zu den bedarfswirtschaftlichen Unternehmen zu rechnen sind, konnte ich ebenfalls kein einziges (!) betriebswirtschaftliches Buch finden. Zur bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre als der übergeordneten Ebene habe nur ich nur eine Hochschulschrift und einen Artikel neben meinem eigenen Artikel und meinem eigenen Blog gefunden. Beide sind von Hans Schüler: "Probleme der Erfolgsmessung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen, im besonderen bei Wohnungsunternehmen", 1959 und "Der Spielraum für eine bedarfswirtschaftliche Preispolitik : Bemerkungen über einige Vorfragen zur Theorie der Preisbildung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen" in Archiv für öffentliche und freigemeinnützige Unternehmen : Zeitschr. für Strukturlehre d. Einzelwirtschaften u. für Einzelwirtschaftspolitik, 1967

Erkenntnisse

Daran wird deutlich, dass es in Deutschland einen Forschungsschwerpunkt im Bereich der genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre gegeben hat in der Zeit von 1960 - 1990. Weiter zeigt sich, dass der übergeordnete Ansatz einer bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzen maximierenden Betriebswirtschaftslehre gegenüber der erwerbswirtschaftlichen, Eigentümer-Gewinn maximierenden Betriebswirtschaftslehre noch weitgehend unentdeckt ist. Die Klassifikation QP 120 Gesamtdarstellungen zur allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL) ergibt analog 22.062 (!) Treffer. Ich schätze es so ein, dass diese Bücher sich ganz überwiegend fast ausschließlich mit der erwerbswirtschaftlichen Säule der ABWL befassen.

Ausblick

Es wäre ein ebenfalls wichtiges Unterfangen zu schauen wie es im englischprachigen Raum aussieht. Ich vermute es wird sich dabei zeigen, dass die allgemeine Betriebswirtschaftslehre deutscher Prägung so im englischen Sprachraums nichts vergleichbares hat. Schon allein der Begriff Betriebswirtschaftslehre ist nur ungenügend mit "business administration" und auch nicht ganz klar mit "business economics" übersetzbar. Was sich wohl an Literatur zu "needs-based business economics" findet? 

Vielleicht würde sich schließen lassen, dass deutschprachige Unternehmen mit ihrem direkten Zugang zur ABWL durchaus strategische Vorteile haben. Es spricht nichts dagegen sich unterschiedliche Forschungspfade nutzbar zu machen. Auch in den USA wurde zum Beispiel Kostenrechnung deutscher Präung als hilfreich für amerikanische Unternehmen entdeckt, siehe zum Beispiel "Lessons-from-German-Cost-Accounting", Paul A. Sharman, Kurt Vikas, in: Strategic Finance, December 2004, "German Cost Accounting", Paul A. Sharman, in: Strategic Finance, December 2003 und "Rewards-and-Realities-of-German-Cost-Accounting"  Kip. R. Krumwiede, in: Strategic Finance, April 2005.

Deutschland täte wahrscheinlich gut daran, im Bereich der Betriebswissenschaft die eigenen Forschungstraditionen wertzuschätzen und diese weiterzuentwickeln und selbstbewusst in den internationalen Diskurs einzubringen. Insbesondere der normative Ansatz (Schmalenbach, Gutenberg, Wöhe) sollte nach meiner Einschätzung nicht einfach durch empirsche Analyse "dessen was ist" ersetzt werden. Sönke Hundt hat hierzu sehr erhellendes und gründliches beigetragen mit "Die wissenschaftstheoretische Diskussion in der Betriebswirtschaftslehre .- ein Überblick", in "Beiträge zur Kritik der Betriebswirtschaftslehre", 1981.


Dienstag, 8. April 2025

Vorschlag zur Schaffung eines Lehrstuhls für bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre

Ich habe heute bei der Wissenschaftsministerkonferenz der Bundesländer, die Teil der Kultusministerkonferenz ist, angeregt einen Lehrstuhl bzw. ein Lehr- und Forschungsinstitut an einer deutschen Universität für bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre zu schaffen.

Ich werde den Vorschlag weiterleiten an den VHB Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. 

Darin gebe ich unter anderem folgende Hinweise, die ich hier wiedergebe, weil sie nach meiner Einschätzung von öffentlichem Interesse sind:

KI ist in aller Munde und hat sicher viel für sich. Vielleicht überraschend zeigt sich daneben im Bereich der Lehre und Forschung im Feld der klassischen Betriebswirtschaftslehre ein wichtiger Ergänzungsbedarf zum bisherigen universitären Angebot. 

Hintergrund / Bedarf

In einem Artikel zu öffentlichen Unternehmen "Die Korrumpierung bedarfswirtschaftlichen Handelns in öffentlichen Unternehmen" (2005)

kristisiert Thomas Edeling, dass viele Manager öffentliche Unternehmen wie am Kapitalmarkt ausgerichtete Unternehmen führen. Ähnliche Erfahrungen habe ich im Bereich Genossenschaften gemacht. Marcus Geschwandtner befindet in Bezug auf Genossenschaften: "Es mangelt den Mitgliedern und zahlreichen Organträgern an Kenntnis über den "innersten Kern" der eigenen Rechtsform". (1) Dazu gehören sicher auch Kenntnisse der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre. Soweit ich es beurteilen kann, fehlt es sowohl bei der kaufmännischen Ausbildung als auch der universitären betriebswirtschaftlichen Ausbildung daran, fundierte Einblicke in die Unterschiede einer erwerbswirtschaftlichen und einer bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre zu erhalten. Mit ist nicht bekannt, dass es in Deutschland eine einzige Professur für Forschung und Lehre für bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre gibt. Ein Beispiel für den bedarfswirtschaftlichen Ansatz und seiner Abgrenzung vom erwerbswirtschaftlichen findet sich hier

https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

Bedarfswirtschaftlich sind für mich neben öffentlichen Unternehmen Genossenschaften, Stiftungsunternehmen gemeinnützige GmbHs (gGmbh) und Sozialunternehmen. In Zukunft mag es aus Nachhaltigkeitsgründen auch Aktiengesellschaften geben, die bewusst einen Mix aus beiden Ansätzen verfolgen in Kooperation mit daran interessierten nachhaltigen Aktienfonds und Einzelaktionären. 

Beispiele für Defizite gibt mein Artikel "Gewinnorientierung als Zeitgeistsaspekt in der Fachliteratur zur Wohnungswirtschaft" 

In Deutschland hat die Betriebswirtschaftslehre mit den Arbeiten von Eugen Schmalenbach und Erich Gutenberg ein sehr starkes Fundament, das zukunftsfähig ist und an das man anknüpfen kann. Es spricht nichts dagegen, dass deutsche Hochschulen Business Schools nach dem Vorbild der Harvard Business School aufbauen und empirische Forschung mit Data Science betreiben. Aber daneben ist ein normativer Ansatz, der die Erkenntnisse früherer Forschergenerationen aus dem deutschen Sprachraum integriert und in die internationale Forschenden- und Lehrgemeinschaft einbringt, weiterhin wertvoll. Dazu gehört im Bereich allgemeine Betriebswirtschaftslehre der Ausbau des Zwei-Säulen-Ansatzes von Bedarfsdeckungsunternehmen und Gewinnmaximierungsunternehmen. Siehe dazu auch 

Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL) 

Quelle (1) Marcus Geschwandtner, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009. 59.2 Seite 159


Bemerkung: am 13.05.2025 ergänzte ich die Aufzählung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen um gemeinnützige GmbHs (gGmbH).


Sonntag, 8. September 2024

Albachs synthetische Bilanztheorie unpassend für bedarfswirtschaftliche Unternehmen

Der Artikel kommt zu dem Ergebnis, dass die von Horst Albach formulierte synthetische Bilanztheorie (1) in der vorliegenden Form nicht für bedarfswirtschaftliche Unternehmen passt.

Einleitung

Das deutschsprachige Wikipedia, führt in seinem Artikel zu Bilanztheorien als Einzelnachweis den Artikel von Horst Albach zu seiner synthetischen Bilanztheorie auf (unter Nr 47 zum aktuellen Zeitpunkt). Ich untersuche hier inwieweit seine Aussagen auch für bedarfswirtschaftiche, den Nutzen ihrer Leistungsabnehmer maximierende Unternehmen gelten können im Gegensatz zu erwerbswirtschaftlichen, den Gewinn bzw. die Rendite der Eigentümer maximierende. 

Untersuchung 

Albach nimmt wie Wikipedia richtig feststellt eine zukunftsgerichtete Perspektive ein (Wikipedia ordnet seine Bilanztheorie unter die Zukunftsgewinnkonzepte ein). Er definiert einen optimalen Gesamtplan für die Unternehmung, der einen Gesamtgewinn ausweist, den er als den Kapitalwert der erwarteten Periodengewinne definiert. Dabei nimmt er die Gewinne der jeweiligen Jahre, zinst sie mit einem einheitlichen Zinsfuß ab und bildet daraus die Summe (S. 24f.). Die operativen und strategischen Entscheidungen, die zu den jeweiligen Periodengewinnen führen (Albach schreibt von Periodengewinnen, sodass statt auf der Basis von Geschäftsjahren sein Ansatz sogar auf Monatsbasis durchgeführt werden könnte), fasst Albach unter dem Begriff Entscheidungsparameter zusammen. Albach schreibt: "Derjenige Gesamtplan ist nun optimal, der unter allen möglichen Werten der Entscheidungsparameter diejenigen angibt, die zum größten unter allen möglichen Kapitalwerten ...führen." (S.25)

Damit wird deutlich, dass dieser Ansatz nur zu gewinnmaximierenden/eigenkapitalrenditemaximierenden Unternehmen passt. Die Zielfunktion bzw. der Zweck von bedarfswirtschaftichen Unternehmen ist gerade nicht auf eine Kapitalwertmaximierung ausgerichtet sondern auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer zu minimalen Kosten (Wirtschaftlichkeitsprinzip in der Ausprägung des Minimumprinzips siehe (2).(3),(4)). Man könnte an dieser Stelle untersuchen, ob es möglich und sinnvoll ist eine synthetische Bilanztheorie für bedarfswirtschaftliche Unternehmen zu formulieren und wie diese aussehen müsste. Dazu wäre es  sinnvoll sich über Sinn und Zweck von Bilanztheorien insgesamt Gedanken zu machen in Anlehnung an die Ausführungen von Wolfgang Stützel (5). Dennoch ist es lehrreich auch für die bedarfswirtschaftliche BWL den Ausführungen Albachs weiter zu folgen. Albach schreibt zu seinem Optimum:

(Fettdruck von F.G.) "Dieses Optimum ist....konditional: Es hängt von dem gewählten Kalkulationszinsfuß ab. Dieser Zinsfuß wird in dem Entscheidungskalkül so gewählt, daß er eine Bezugsalternative darstellt: eine Anlage außerhalb des Unternehmens, z.B. in Finanzanlagen auf dem Kapitalmarkt. Das bedeutet: Jeder Plan, der einen positiven Kapitalwert ergibt, ist zulässig. Unter den zulässigen wird dann der in bezug auf die Anlage des gleichen Betrages außerhalb des Unternehmens optimale (mit dem höchsten Kapitalwert) ausgesucht. Der optimale Plan ist also diejenige Kombination von innerbetrieblichen Entscheidungsparametern, die im Vergleich mit einem Einsatz der betrieblichen Mittel außerhalb des Unternehmens am besten ist."

Hier kommt wieder der Opportunitätskostenansatz zur Wirkung, den ich bereits in meinem Artikel (6) über die Eigenkapitalrendite bei Wohnungsgenossenschaften zurückgewiesen habe, weil im Falle der Wahl der externen Anlage gerade keine Bedarfsdeckung für die Leistungsabnehmer stattfindet, das heißt der Unternehmenszweck verfehlt wird. Es kann also gerade nicht von einem Optimum gesprochen werden. Auch hier wird wieder deutlich wie wichtig es ist, den jeweiligen Unternehmenszweck bei Anwendungen betriebswirtschafftlicher Methoden und Theorien nicht aus den Augen zu verlieren. Deshalb seien hier noch grundlegende Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften zitiert:

Wolfgang Stützel zitiert nach (7)

"Bilanzregeln müssen aus der Zweckbestimmung der Rechnungslegung abgeleitet werden. Jeder Bilanzzweck führt zu spezifischen Bilanzierungsnormen. Zur Erfüllung bestimmer Zwecke reichen Rechenwerke nach Art traditioneller handeslrechtlicher Jahresabschlüsse aus, während für andere Funktionen "Rechenwerke nach Art traditoneller Jahresabschlüsse weder unbedingt erforderlich sind noch Ausreichendes leisten"."

Kommentar: Deshalb unterscheidet die BWL zwischen Finanzbuchhaltung und betrieblichem Rechnungswesen und gibt letzterer alle Freiheitsräume.

Eugen Schmalenbach (8)

"Die Kostenrechnung gestaltet sich verschieden, je nach dem Zwecke, von dem sie beherrscht wird. Das sollten auch diejenigen im Auge behalten, die über diesen Gegenstand schreiben. Es hat der Sache nicht gedient, daß fast alle Schriftsteller der Praxis von einem einzigen Zweck ausgingen, der in dem Betrieb, des sie kennenlernten, der vorherschende war." und "Es hängt vom verfolgten Rechenzweck ab, ob und in welchem Umfange der für betriebliche Leistungen erfolgte Güterverzehr als Kosten in Ansatz zu bringen ist. Die als Kosten bezeichnete Rechengröße ist also keine absolute Größe, die für alle Kostenrechnungszwecke Gültigkeit hat, sondern sie schließt bereits den verfolgten Rechnungszweck in sich ein; der Kostenbegirff ist zweckabhängig. Es ist möglich, daß der gleiche Gutsverzehr in der einen Kostenrechnung als Kosten anzusetzen ist und in ener anderen Kostenrechnung keine Kostengröße darstellt."

Kommentar : Insoweit sind allgemein kostenrechnerische Aussagen, die nicht unterscheiden, ob sie für Unternehmen getätigt werden, die erwerbswirtschaftlich ausgerichtet sind oder bedarfswirtschaftlich, latent falsch. Es braucht eine allgemeine Betriebswirtschaftslehre bzw. -theorie, die in ihrem Kernbereich, wozu sicher Aussagen zur Kostenrechnung und Preispolitik gehören, zwei Säulen unterscheidet und ausarbeitet, welche wirtschaftstheoretischen Aussagen für beide Säulen gelten und welche jeweils anders lauten. Der Mangel zeigt sich zum Beispiel, wenn unreflektiert der Opportunitätskostenansatz auf bedarfswirtschafltiche Unternehmen angewendet wird, sei es im Bereich der Kostenrechnung oder allgemeiner im Rahmen einer Bilanztheorie. Besonders fatal ist es, wenn ein Unternehmensverband, der bedarfswirtschaftliche Unternehmen vertritt, dies gar nicht mehr im Blick hat sondern seinen Mitgliedsunternehmen eine "Arbeitshilfe" zur erwerbswirtschaftlichen Ausrichtung gibt. (9)

Wolfgang Stützel und C. Brinkmann zitiert nach Wolfgang Stützel (10)

"Jede wirtschaftstheoretische Arbeit ist ein Versuch, durch systematische Überlegungen ein besseres Verständnis gewisser Vorgänge im sozialen Leben zu erschließen, und zwar jener Vorgänge, die wesentlich mit der Vorsorge zur Deckung des Lebensbedarfs zu tun haben und außerdem sich so regelmäßig wiederholen und in jeweils ähnlicher Weise so massenhaft auftreten, "daß sie mit Gewinn zum Gegenstand generalisierender Aussagen gemacht werden können"."

Literatur

(1) Horst Albach, Grundgedanken zur synthetischen Bilanztheorie, Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 1965, S.21-31  

(2) Frank Giebel, Mehr bedarfsdeckende Unternehmen als Teil einer nachhaltigen, lebenswerten Zukunft , Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2020/12/mehr-bedarfsdeckende-unternehmen-als.html , 2020

(3) Frank Giebel, Meine Auseinandersetzung mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer, Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2020/10/rezension-allgemeine.html  , 2020

(4) Frank Giebel, kleiner Diskursbeitrag zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre, Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2023/06/kleiner-diskursbeitrag-zur.html , 2023

(5) Wolfgang Stützel, Bemerkungen zur Bilanztheorie, Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 1967, Seite 314-314 

 (6) Frank Giebel, Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Preiskalkulation von Wohnungsgenossenschaften als bedarfswirtschaftliche Unternehmen,  Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2024/09/betriebswirtschaftliche-beurteilung-der.html , 2024, Seite 5f.

(7) Hartmut Bieg; Peter Bofinger; Karlheinz Küting; Heinz Kußmaul; Gerd Waschbusch ..., Die Saarbrücker Initiative gegen den Fair Value, Der Betrieb, 2008. S. 2549-2552 , dort S. 2549 mit Zitat von Wolfgang Stützel (5)

(8) Eugen Schmalenbach, Kostenrechnung und Preispolitik, 1963, 8. Auflage, Köln und Opladen, S.16 und Seite 6

(9) Frank Giebel, Gewinnorientierung als Zeitgeistsaspekt in der Fachliteratur zur Wohnungswirtschaft, Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/search?q=arbeitshilfe,2022

(10) Wolfgang Stützel, Volkswirtschaftliche Saldenmechanik, 1978, 2. Auflage, Tübingen, S. 1 zitierend C. Brinkmann, Wirtschaftstheorie, 2. Auflage, Göttingen, 1953, §2


Sonntag, 1. September 2024

Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Preiskalkulation von Wohnungsgenossenschaften als bedarfswirtschaftliche Unternehmen

Zusammenfassung:
Der Artikel untersucht im Rahmen der bedarfswirtschaftlichen
Betriebswirtschaftslehre inwieweit Eigenkapitalzinsen bei der Festlegung
der Nutzungsentgelte von Wohnungsgenossenschaften zu kalkulieren
sind. Es zeigt sich, dass im Grundsatz bei Wohnungsgenossenschaften
keine kalkulatorischen Zinsen für das verwendete Eigenkapital
anzusetzen sind. Die Vorstellung von Opportunitätskosten, die in der
Betriebswirtschaft die wesentliche Begründung für das Ansetzen von
kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen liefern, greifen hier nicht. Der Artikel
geht neben der Kostenrechnung auch auf die Notwendigkeit einer diese
begleitende Liquiditätsrechnung ein und gibt dazu Hinweise für die Praxis.

 Abstract:
The article examines, within the framework of needs-based business
economics, to what extent interest on equity should be calculated in
determining the usage fees of housing cooperatives. The article finds
that, in principle, no imputed interest rates for the equity capital used
should be applied to housing cooperatives. The notion of opportunity
costs, which in business economics provide the primary rationale for
applying imputed equity interest rates, does not apply here. In addition
to cost accounting, the article also addresses the necessity of
accompanying liquidity accounting and provides practical guidance on this matter.

Zu meinem Artikel bitte den link nutzen, da das Format mit einigen Fußnoten so leichter zu nutzen ist

      Link

Autor: Frank Giebel, Hamburg, veröffentlicht am  01.09.2024, 

Diplom-Betriebswirt (FH),  B.A.Hons. European Business Administration

Geschäftsführer der Woge Wohnungsgenossenschaftliche Initiative UG (haftungsbeschränkt)

Mittwoch, 19. Juni 2024

Interessensausgleich in Wohnungsgenossenschaften bei Wohnungssanierungen in Zeiten der Erderhitzung

Um die Interessen der Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften bei Sanierungsmaßnahmen gut zu berücksichtigen, ist es sinnvoll, die Bewohner auf eine qualifizierte Weise einzubeziehen. Eine Schweizer Studie von Blaser et al. aus dem Jahr 1976 befasste sich ausführlich mit diesem Thema und zeigte erheblichen Verbesserungsbedarf auf [1]. Heutzutage sind Wohnungssanierungen technisch noch komplexer geworden. Hinzu kommt der Druck, den Wohnungsbestand klimaneutral zu gestalten und gleichzeitig die Nutzungsentgelte (Mieten) attraktiv zu halten. Viele Wohnungsgenossenschaften haben möglicherweise noch keinen effektiven Weg gefunden, Mitglieder in solche komplexen Entscheidungen einzubeziehen. Blaser et al. schrieben 1976: "Eine erste Kritik an der heutigen Entscheidungspraxis zielt auf das Ausklammern des Mieters in beinahe allen Phasen der Erneuerung. ... Sollen bei einer Erneuerung von Altwohnungen die Bewohnerinteressen berücksichtigt werden, müssen die Mieter mitentscheiden können, und zwar begonnen bei der Bedürfnisabklärung, über bauliche Erneuerungsmaßnahmen, zu tragbaren Mieten, bis hin zu Organisationsfragen während der Bauzeit." "Wo kämen wir (Planer, Hauseigentümer) hin, wenn wir die Mieter fragen würden? ist eine rhetorische Frage. Die Mieter wissen, was sie wollen, wenn sie richtig gefragt werden." (Seite 10)

Blaser et al. schreiben zu den unterschiedlichen Interessenlagen: "Vereinfacht gesagt streben Hauseigentümer, Stadtbehörden, Baugewerbe und meistens auch Architekten weitgehende Modernisierungsinvestitionen an, d.h. eine Verwandlung der Altwohnung in eine 'attraktive' neubaukonforme Wohnung... Der einkommensschwache Mieter wünscht lediglich eine Instandsetzung der durch vernachlässigten Unterhalt defekten Bauteile und Einrichtungen, weil er zurecht Angst hat, bei weitgehender Modernisierung 'hinaussaniert' zu werden." (Seite 54). In Wohnungsgenossenschaften geht es wohl kaum um das Hinaussanieren von Mitgliedern, aber die Versuchung, einer allgemeinen wohnungswirtschaftlichen Renditeorientierung zu folgen, ist auch hier nicht immer leicht abzuschütteln. Mitglieder von Genossenschaften sind faktisch Miteigentümer. Es besteht daher grundsätzlich die Möglichkeit, dass wenn die Bewohner einbezogen werden, Antworten gefunden werden, die unnötig teure Sanierungen vermeiden, aber auch notwendige Erneuerungen nicht scheuen, selbst wenn dies zu höheren Mietkosten führt.

Es ist sinnvoll, als Entscheidungsbasis die Ist-Kostenmiete vor der Sanierung im Rahmen einer Kostenträgerrechnung zu ermitteln und zu berechnen, wie viele Rücklagen die jeweilige Wohnanlage bereits aus Nutzungsentgelten angesammelt hat, die über der Kostenmiete lagen. Die oben genannte Studie erwähnt das Konzept des Erneuerungsfonds (Seite 56). Sie schreibt, er "sollte als Rückstellungen der Miete gebildet werden, um die Finanzierung werterhaltender Erneuerungen (Instandsetzung) sicherzustellen." Weiter heißt es: "Weniger die tiefen Altmieten als die Verwendung der Profite für fremde Zwecke (Landkäufe, Neubauten etc.) führte dazu, dass heute auch Genossenschaften und kommunale Bauträger Instandsetzungskosten (werterhaltende Investitionen) zum Teil fremdfinanzieren müssen." Nicht nur in der Schweiz der 1970er Jahre, auch in Deutschland in den 2020er Jahren ist es für Wohnungsgenossenschaften nicht immer einfach und selbstverständlich, eine Kostenträgerrechnung und eine Liquiditätsrechnung mit Hilfe von wohnanlagespezifischen Erneuerungsfonds aufzubauen und transparent zu halten.

Solche Berechnungen bieten jedoch das Potenzial, notwendige Entscheidungen auf eine solide Erkenntnisbasis zu stellen und somit langfristig nachhaltig und sparsam im Interesse der Mitglieder zu wirtschaften, die Mietkosten fair zu kalkulieren und den bestmöglichen Interessenausgleich zwischen gegenwärtiger Förderung der Mitglieder durch niedrige Nutzungsentgelte und dem langfristigen Erhalt des Wohnungsbestands zu finden. Dabei gilt es zusätzlich, den erforderlichen Umbau des Wohnungsbestands zur Klimaneutralität zeitnah zu erfüllen. Selbst wenn die Kosten- und Liquiditätsrechnung der Genossenschaft stimmt, bleibt die Herausforderung, wie Mitglieder in großen Genossenschaften effektiv einbezogen werden können. Am erfolgversprechendsten scheint es, Erfahrungen mit Micro-Mitgliederjurys zu sammeln. Über Mitgliederjurys für Genossenschaften, analog zu den in der Politik mehr und mehr eingesetzten losbasierten, repräsentativen Bürgerräten, hatte ich bereits 2019 geschrieben [2]. Wolfgang Scheffler et al. haben mit dem Microbürger*innenrat aktuell eine vereinfachte Methodik vorgestellt [3], die ohne externe Moderatoren auskommt und von Mitgliedergruppen selbständig durchgeführt werden kann. Microbürger*innenräte lassen sich analog zu Bürgerräten in Genossenschaften mit vielen Mitgliedern anwenden.

 

[1] "Die Baukosten bei der Erneuerung von Wohnraum und ihre Einfluss auf die Mietzinse", ETH Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen, Sektion Forschung, Jürg Blaser (beteiligt), 1976

[2] " Es ist an der Zeit für Mitgliederjurys in Genossenschaften, vielleicht auch in anderen Unternehmen", Frank Giebel, Blog liberal und kooperativ, 2019

[3] "Wir alle sind Demokratie - Micro-Bürger*innenrat", Wolfgang Scheffler, Sabine Kraus, Beat Sandkühler, 2024, online verfügbar unter https://meetingdemocracy.net/wp-content/uploads/2024/05/Wir-alle-sind-Demokratie-Mikro-Buergerinnenrat.pdf

Mittwoch, 28. Juni 2023

kleiner Diskursbeitrag zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre

2017 erschien im Sammelband  "Transformative Wirtschaftswissenschaft im Kontext nachhaltiger Entwicklung" ein Aufsatz von Johannes Blome-Drees und Burghard Flieger mit dem Titel "Impulsgeber für eine transformative Wirtschaftswissenschaft: Grundsätzliche Überlegungen zu einer Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften". Ich war gespannt, ob die Autoren wie ich einige Jahre später das Nutzenmaximierungskalkül einer bedarfswirtschaftlichen bzw. genossenschaftlichen BWL herausarbeiten würden, siehe mein Artikel von 2020 hier

Dies war nicht der Fall. Während es auf der einen Seite überraschen mag, haben sie doch in einem Artikel von 2021 den grundsätzlichen Aspekt von Bedarfswirtschaft verstanden (sie hatten dafür eine Basis gehabt, da sie mit anderen Autoren Thiemeyer von 1975 zitieren, siehe hier) , weist der Artikel einen Widerspruch auf, der erklären kann, warum die Autoren meinen Vorschlag nicht bereits entdeckt hatten. Dies will ich hier kurz ausführen.

Zur Orientierung hier noch einmal der Ansatz aus meinem oben verlinkten Artikel von 2020:

"Das Auswahlprinzip der BWL ist die Zielsetzung der Nutzenmaximierung für das jeweilige Unternehmen im Rahmen einer guten Unternehmensführung. Dabei gibt es zwei gleichberechtigte Säulen, die letztlich über die Wahl der Unternehmensform vorentschieden wird. Bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen bedeutet dies konkret die langfristige Gewinnmaximierung, bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen die Nutzenmaximierung für die Adressaten der Leistungserstellung. Im Falle von öffentlich-gemeinnützigen oder privat-gemeinnützigen Unternehmen sind dies die Kunden, im Falle von Genossenschaften und wirtschaftlichen Vereinen sind das die Mitglieder.

Dabei ist wahrscheinlich im Fall der Erwerbswirtschaften und der Gewinnmaximierung das Maximalprinzip dominant, da man ein gebendes Reservoir an Mitteln hat und damit ein maximales Ergebnis erzielen will und im Fall von Bedarfswirtschaften das Minimalprinzip, da der Grundbedarf sich relativ konkret ermitteln lässt und man dann versuchen kann diesen mit entweder möglichst wenig öffentlichen Geldern zu erreichen oder im Falle von Genossenschaften dies mit miminalem Aufwand, um den Mitgliedern eine maximale Ersparnis zu ermöglichen."

Zum Maximal- und Minimalprinzip siehe die Erklärung bei Wikipedia

Auf Seite 285 des Sammelbandes schreiben die Autoren richtig: "Genossenschaften wurden und werden bewusst als Gegenmodell zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen geschaffen, deren Gewinnorientierung den Shareholder Value in den Mittelpunkt stellt. Im Zentrum einer Genossenschaft stehen demgegenüber der Mensch und damit besonders auch der Member Value." Wirtschaftliches Handeln in Genossenschaften bedeutet somit im Kern die Maximierung des Wertes der betrieblichen Leistungenserstellung für die Mitglieder der Genossenschaft. Auf Seite 286 schreiben die Autoren dann aber: "Die folgenden Überlegungen sind Ausdruck und Teilaspekt einer Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften , die sich als Management- bzw. Handlungslehre versteht. Die inhaltliche Argumentsationslinie [des Artikels im weiteren Verlauf, Anmerkung von mir] geht auf grundsätzliche Probleme des Managements von Genossenschaften ein. Im Mittelpunkt stehen genossenschaftliche Entwicklungsperspektiven, die anhand unterschiedlicher Sinnmodelle diskutiert werden. Sie nehmen einen breiten Raum ein, um aufzeigen, dass Genossenschaften, auch wenn sie einer anderen Form der Betriebswirtschaftslehre bedürfen, nicht grundsätzlich transformativen Charakter haben. Dieser kann erst bei fortschrittsfähigen Genossenschaften zur Geltung kommen. Entsprechend ist mit den Ausführungen ein Postulat zugunsten fortschrittsfähiger Genossenschaften verbunden, die ihren Sinn nicht auschließlich in der Befriedigung der Mitgliederbedürfnisse und der Sicherstellung ihres eigenen Uberlebens, sondern in der angemessenen Berücksichtigung des Gemeinwohls sehen und damit in besonderem Maße das alternativökonomische und transformative Potential von Genossenschaften widerspiegeln". Dies ist ein krasser Widerspruch. letztlich schreiben die Autoren Genossenschaftzen seien dann "fortschritssfähig", wenn sie das aufgeben was sie in ihrem Kern ausmacht, die Ausrichtung auf die Mitglieder. Wer solche Widersprüche in seiner Logik zulässt, muss sich nicht wundern dass er zu keinen klaren Aussagen kommt. Sollte im Übrigen eine Betribswirtschaftslehre nicht für alle Unternehmen fordern, dass sie im Rahmen guter soziaerl und gesellschaftlich verantwortungsvoller Unternehmensführung agieren? Wäre es nicht für alle Unternehmen langfristig riskant dies nicht zu tun und damit die planetare und die gesellschaftliche Basis für die eigene erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit zu riskieren? Gute Unternehmensführung ist insoweit nichts spezifisch genossenschaftliches. Spezifisch ist die Fokussierung auf die Mitgliederförderung. Würde dies aber grundsätzlich aufgeben zugunsten einer allgemeinen Gemeinwohlorientierung als Unternehmenszielsetzung würde die Genossenschaft außerdem ihre Grundausrichtung von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung verlieren, die auch von den Autoren als für Genossenschaften charakteristisch aufgezählt werden. Das Gemeinwohl als Ausrichtung eigent sich viel mehr für kommunale Unternehmen und Stiftungsunternehmen. Hier wird noch einmal deutlich wie wichtig und hilfreich die Unterscheidung von Thiemeyer zwischen gemeinwirtschaftlich und privatwirtschaftlich ist (zu letzerem gehören Genossenschaften), siehe mein Artikel hier

Gesamtgesellschaftlich können Genossenschaften dann am meisten leisten, wenn man sie das machen lässt, was in ihnen angelegt ist im Rahmen guter Unternehmensführung. Gerade weil sie nicht auf Gewinnmaximierung und nicht auf Bedarfsweckung sondern auf Bedarfsdeckung angelegt sind, können sie viel nachhaltiger geführt werden als erwerbswirtschaftliche Unternehmen. Da sie eher Grundbedarfe decken sind sie auch aus sozialen Gesichtspunkten vorteilhaft (mehr dazu siehe zum Beispiel mein Artikel hier). Hinzukommt, dass sie das Potential haben breite Kreise der Bevölkerung wirtschaftlich zu fördern und so den Gegensatz zwischen arm und reich vermindern können.

Wenn die Wirtschaftswissenschaft transformativ sein soll, wäre es gut, wenn sie erst einmal zu weitgehender Klarheit und Widerspruchsfreiheit findet. Vielleicht kann ich mit diesem Diskursbeitrag dazu beitragen. In diese Richtung ging auch mein Vorschlag der Systematisierung der BWL hier. Außerdem wird es nach meiner Einschätzung dann zu mehr Transformation kommen, wenn wir sowohl individuell als auch kollektiv uns bewusster werden, wer wir sind und was es braucht, um hier auf diesem Planeten mit allen anderen Lebewesen bestmöglich auszukommen.

Mittwoch, 8. Februar 2023

Neuer Schwung für bedarfswirtschaftliches Wirtschaften

Vorbemerkung

2021 ist ein spannender Artikel in der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen erschienen (1), in dem die Bedeutung des bedarfswirtschaftlichen Ansatzes nicht nur klar gemacht wurde gegenüber einem gewinnmaximierenden Ansatz, sondern auch konkretisiert wurde. Allerdings wurde ein entscheidender Schritt nicht ausgeführt, den ich hier auf dem Blog bereits gemacht habe, den der Operationalisierbarkeit. Das ist aber gerade die Brücke zur Praxis. Und er kann große Bedeutung erlangen zur Potentialentfaltung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen. Auch an anderer Stelle ist dieser Schritt nach meiner Wahrnehmung noch nicht gesehen bzw. gegangen worden, zum Beispiel im Gabler Wirtschaftslexikon (online). Dies werde ich hier näher erläutern.

Dieser Text ist kein wissenschaftlicher Fachartikel, da er keine spezifische fachliche Fragestellung formuliert und nicht auf einer umfassenden Literaturrecherche basiert. Meine "Lösungen" hatte ich bereits in früheren Artikeln vorgestellt, die ich hier zitiere. Einige Literatur wie Texte von Gerhard Weisser wurden von mir nur sehr lückenhaft gelesen. Mein Text teilt Beobachtungen an der Schnittstelle von Soziologie und Wirtschaftswissenschaften. Er ist eine Einladung zum fachlichen Austausch mit Wissenschaftlern und Praktikern und als Mutmacher gedacht, beherzt bedarfswirtschaftlich zu denken und zu handeln in den dafür passenden Unternehmen, wie öffentlich-rechtlichen, Stiftungsunternehmen und Beschaffungs-Genossenschaften.

Rezension "Kooperatives Wirtschaften für das Gemeinwohl in Zivilgesellschaften"

Der Artikel "Kooperatives Wirtschaften für das Gemeinwohl in Zivilgesellschaften" aus der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen (1) versucht nach eigener Aussage "zehn idealtypische Kernmerkmale" kooperativen Wirtschaftens zu "destillieren". Zum kooperativen Wirtschaften zählt der Artikel den "non-Profit- bzw. Dritten Sektor, das Genossenschaftswesen und das Sozialunternehmertum". Unter Punkt 7 wird Bedarfswirtschaft als wesentliches Merkmal benannt (2).

Nach meiner Meinung korrekt und prägnant wird auf Seite 473 konkretisiert, was Bedarfswirtschaft meint. Ich zitiere etwas ausführlicher: "Kooperatives Wirtschaften zielt auf die Befriedigung von menschlichen Bedürfnissen ab. Bedarfswirtschaftlich handeln Organisationen, die nicht primär nach Gewinn streben. Bei Ihnen steht die Erstellung von realen oder naturalen Leistungen mit dem Ziel im Vordergrund, Bedarfe ihrer Nutzenden bestmöglich zu befriedigen (Thiemeyer, 1975, Seite 30)".

Wichtig ist hier zum einen die Feststellung, dass der Sinn dieser Unternehmen durch ihre Leistungserstellung für ihre Kunden bzw. Nutzer entsteht, während bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen die Leistungserstellung für Kunden nur Mittel zum Zweck des Gewinns bzw. der Rendite für die Investoren ist. Dieser Produktfokus gilt sowohl bei öffentlichen Unternehmens, bei dem alle Bewohner im Einzugsgebiet des Unternehmens als Kunden in Frage kommen als auch bei Beschaffungs-Genossenschaften, bei denen die Mitglieder die Nutzer sind, die zugleich Miteigentümer und Kapitalgeber sind (anders zum Beispiel Erzeugergenossenschaften/Vermarktungsgenossenschaften die durchaus für ihre Mitglieder gemeinsam erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen). Zum zweiten ist an dem Zitat oben wichtig die Konkretisierung bestmöglich. Dies macht deutlich, dass es hier um eine Optimierungsaufgabe geht, die damit auch grundsätzlich einer Quantifizierung und Messbarkeit offen steht. Damit wird die Unternehmenszielsetzung ähnlich operationalisierbar wie dies mit der Gewinnmaximierung bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen der Fall ist. Ich habe dies zum Beispiel hier (3), (4) bereits erwähnt und operativ am Beispiel möglicher Preispolitiken für Wohnungsgenossenschaften hier (5) durchgespielt aber auch in Bezug auf Bahnunternehmen (6), den öffentlichen Rundfunk (7) und öffentliche Bücherhallen (8) angedacht. Da der Punkt wichtig ist, macht es Sinn, die in (1) genannte Quelle Thiemeyer (9) zu prüfen. In späterer Literatur findet sich der Begriff bestmöglich häufiger in Bezug auf Genossenschaften, Bei mit selbst zum Beispiel (10), (11) bei Hartmut Glenk (13), Markus Gschwandtner (14) und bei Christian Picker (15). Alle drei sind allerdings Juristen und schreiben nicht im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre und deshalb auch nicht zu Fragen der Operationalisierbarkeit. In Bezug auf bedarfswirtschaftliche Unternehmen zog ich die beiden Aspekte Leistungserstellung für Nutzer und bestmögliche Befriedigung zu "Nutzenmaximierung" zusammen (12) als Alternativkalkül des grundlegenden Zieles bedarfswirtschaftlicher Unternehmen gegenüber der Gewinnmaximierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Thiemeyer schreibt "Bedarfswirtschaftlich disponieren solche Unternehmen, die unter bestimmten, in der Regel die Finanzierungskonzeption betreffenden Nebenbedingungen ein optimale Deckung vorhandener Bedarfe anstreben." Heute würde man/frau oder zumindest ich als weitere Nebenbedingungen gute Unternehmensführung (good Governance) ergänzen, siehe zum Beispiel (10) und (16). Zu schauen ist hier, ob Thiemeyer und ob der obige Artikel mir dahingehend folgen bzw. zeitlich vorausgingen in der Entdeckung, dass die Operationalisierung von so verstandener bedarfswirtschaftlicher Nutzenmaximierung darin liegt, dass bestimmte relativ einfache Grundbedarfe über minimale Kosten optimiert werden sollten (Minimalkostenprinzip). Soweit ich das richtig sehe, folgt Thiemeyer nicht diesem Ideenpfad. Auf Seite 32 schreibt er "Leerformel ist ebenfalls [neben Gemeinwirtschaftlichkeit und öffentlichem Interesse] die "optimale" Bedarfsdeckung. Das passt zu dem Artikel oben, in dem nach Erwähnung von bestmöglich dies nicht weiter genutzt wird zur Konkretisierung. Spannend ist hier, dass Thiemeyer Gerhard Weisser zitiert und auch der obige Artikel Verbindungen zu Weisser aufweisen. Laut Wikipedia hat Thiemeyer bei Weisser Betriebswirtschaft studiert und sich 1968 an der Universität Köln zu Gemeinwirtschaft habilitiert, als Weisser dort Professor für Sozialpolitik und Genossenschaftswesen war. Einer der Autoren von (1), Johannes Blome-Drees, ist Dozent am gleichen Institut und der Schüler und Nachfolger von Weisser, Frank Schulz-Nieswandt ist Herausgeber der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen und wird im Artikel mehrfach zitiert. Weisser war der Lehrstuhlinhaber für Genossenschaftswesen an der Universität Köln.

In dem Artikel (1) wird das bestmöglich zwar zitiert, aber nicht weiter verwendet und insbesondere keine Operationalisierbarkeit daraus abgeleitet. Als drittes Beispiel sei hier das Gabler Wirtschaftslexikon (online) erwähnt, das zwar keine wissenschaftliche Primärquelle ist aber nachrichtlich doch interessant und unter dem Stichpunkt "gemeinwirtschaftlichen Unternehmen" zu der Bewertung "inhaltlich wenig operationalisierter Begriff" kommt.

Recherche zu Gerhard Weisser

Ich habe geschaut, was Weisser, der von Thiemeyer in (9) zitiert wurde, zu diesem Thema schreibt und ich denke das könnte erhellen, warum er und eventuell auch seine Schüler hier nicht auf die eigentlich leicht erkennbare Operationalisierbarkeit in Form der Anwendung des Minimalkostenprinzips auf die Produktion von relativ leicht standardisierbaren Grundbedarfen gekommen sind. Weisser studierte Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Mit den Jahren versuchte Weisser die Wirtschaftswissenschaft als ein Baustein der Soziologie aufzufassen statt als eigenständige Wissenschaft.

Weisser äußerst sich sehr pessimistisch zu irgend welchen operationalisierbaren weil konkretisierenden Aussagen in diesem Bereich kommen zu können. Er kam sogar zu der abwertenden Bezeichnung "Ökonomismus".(18)  Siehe zum Beispiel sein Artikel "Wirtschaft" im Handbuch für Soziologie (17). Dort erklärt er ausführlich in einem Kapitel "Exkurs über die Möglichkeit  der Messung wirtschaftlicher Erfolge" (Seite 993ff.) seinen Pessimismus der Messbarkeit der wirtschaftlichen Erfolgs für bedarfswirtschaftliche Unternehmen. Er schreibt: "Beispielsweise kann natürlich auch ein bedarfswirtschaftliches Unternehmen nicht auf das für die erwerbswirtschaftlichen Unternehmen entwickelte Rechenwerk verzichten. Nur hat der sich aus diesem Rechenwerk ergebende Saldo [er meint wohl den Gewinn] für das bedarfswirtschaftliche Unternehmen eine andere, und zwar sehr viel geringere Bedeutung. Der institutionelle Sinn schließt ja gerade das Streben nach Gewinnmaximierung aus. Bei ihnen ist also hoher Gewinn, bezogen auf das Hauptmerkmal ihres institutionellen Sinnes ein Zeichen des Mißerfolges. Wir sollten erkennen, daß die Leistungsmöglichkeiten der Methoden quantifizierter Erfolgsanalyse begrenzt sind. Es ist überaus gefährlich für die Kultur der Gesellschaft, wenn sie überschätzt werden. Schlechthin "den" Erfolg zu messen, dürfte sowohl im volkswirtschaftlichen wie im einzelwirtschaftlichen Bereich unmöglich sein."

Weisser erkennt zwar richtig, dass hohe Gewinne bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen letztlich Misserfolg bedeuten, weil zu hohe Gewinne entweder das Unternehmensinteresse über das der Nutzer stellt, wenn über Gebühr Reserven im Unternehmen aufgebaut werden, oder die  Kommune oder der Staat als Träger Gewinne aus dem Unternehmen erhält, das eigentlich zum Wohl der Nutzer arbeiten sollte. Beides verletzt das Wirtschaftslichkeits- bzw. Effizienzprinzip. Es wurden zu viele Mittel aufgewandt zu Erreichung eines bestimmten Nutzens aus Nutzersicht oder die Mittel werden zweckentfremndet. Aber er schüttet gleich das Kind mit dem Bade aus und vermutet, dass gar keine alternative Erfolgsmessung [Nutzenmaximierung] möglich ist bzw. dieses Ziel nicht operationalisierbar über Quantifizierbarkeit ist. 

Denn er schreibt weiter: "Suchen wir zu einem Urteil über die gesamte Leistung einer Betätigung im Wirtschaftsleben innerhalb einer bestimmten Frist zu gelangen, so handelt es sich um nichts anderes, als daß wir Grade der Zufriedenheit ausdrücken wollen. Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit ergibt sich aber als Erlebnis: und zwar in dem wir unbewußt oder bewußt das Geschehene zum Sinn unseren Lebens oder zu dem Sinn des Lebens derjenigen Personenkreise, denen die Leistung gewidmet ist, in Beziehung setzen. Was wir also als Sinn empfinden, erfassen wir als Gegenstand einheitlicher Bewertungsakte. Ob wir uns diesem Leitbild annähern oder ob wir uns von ihm entfernen, wird als Erlebnis bewusst. Wollten wir hier messen, so müßten wir hier wirklich alle positiven und negativen Interessen, aus denen sich das Leitbild ergibt, nicht nur nach ihrem Inhalt, sondern auch in ihrer Stärke quantitativ bestimmen und eine Summe aus ihnen bilden und diese Summe mit dem ebenso ermitteln tatsächlich Erreichten vergleichen können. Das dürfte unerreichbar sein."

Ich weiß nicht, ob Weisser hier seine Erfahrungen aus der Politik - er war Mitglied der SPD und gilt laut Wikipedia als einer der Gründerväter des Godesberger Programms - in die Quere gekommen sind, weil in Parteien ständig vielfältige Interessen und Themen vorgebracht werden, sodass man ohne einen Kompass leicht zu dem Schluss kommen kann, dass sie zahllos und nicht systematisierbar und priorisierbar sind und jeder zu anderen Präferenzen kommt. Letztlich kapituliert Weisser vor einer von ihm wahrgenommen Komplexität. Diese ist faktisch so aber gar nicht vorhanden. Schon Goethe lässt den Stadtpfarrer in Hermann und Dorothea sagen: "Vieles wünscht sich der Mensch, und doch bedarf er nur wenig" (ausführlich hier) So richtig es ist im Bereich Wirtschaftspsychologie in Interessen zu denken (siehe zum Beispiel die Herausarbeitung der Bedeutung von Interessen und Bedürfnissen zweier Konfliktparteien in der Mediationsmethode (19), so unnötig komplex und diffus kann es werden, wenn man kein Instrument an der Hand hat, wirtschaftlich relevante Bedürfnisse und Bedarfe zu ordnen. Die Ausführungen Weissers (17) und evtl. auch die Thieymeyers (9) lassen vermuten, dass ihnen die Maslowsche Bedürfnispyramide nicht bekannt war und auch nicht die Lebensweisheit Goethes.  Oder sie haben deren Relevanz für die bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre nicht erkannt. Maslow veröffentliche laut Wikipedia sein erstes Modell 1943, ausführlicher aber erst 1954 und posthum 1971. Weisser dürfte es 1956 evtl. noch nicht bekannt gewesen sein. Weisser führt Maslow jedenfalls in seinem Literaturverzeichnis oben im Bereich Wirtschaftspsychologie nicht auf und auch Thiemeyer erwähnt ihn in seinem Literaturverzeichnis nicht. Zu Weisser ist allerdings zu ergänzen, dass er in einer anderen Arbeit ebenfalls aus dem Jahr 1956 sehr wohl eine positive Aussage (in diesem Fall zu Genossenschaften) gemacht hat dahingehend, dass er einer Quantifizierung in Unternehmen in Bezug auf den Erfolg des Unternehmens eine Relevanz zuspricht, und zwar in Bezug auf die Minimierung der Produktpreise. Ich hatte Weisser dazu in meiner Arbeit über die Wohnwertmiete und die Kostenmiete in Wohnungsgenossenschaften (5) wie folgt zitiert: "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (Weisser, 1956. S.565) (20). Meine Sichtweise in diesem Bereich ist, dass eine Arbeitsteilung zwischen bedarfswirtschaftlichen und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen unternehmensmorphologisch (d.h. von der jeweiligen Veranlagung und ihrem Potential der jeweiligen Rechtsform her betrachtet) insoweit Sinn macht, dass bedarfswirtschaftliche Unternehmen, die wenigen relativ einheitlichen Grundbedarfe abdecken und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen die höheren Ebenen der Bedürfnispyramide überlassen [was nicht heißt, dass nicht auch erwerbswirtschaftliche Unternehmen als preiswerte Massenhersteller bei der Deckung von Grundbedarfen erfolgreich tätig sein können, siehe zum Beispiel Lidl, Aldi (Lebenmitteldiscounter), Deichmann (Schuhe), Ikea (Möbel)]. Ich hatte dies allgemein bedarfswirtschaftlich formuliert hier (21).

Ich denke grundsätzlich hat Weisser recht, die Wirtschaftswissenschaften als Teil der Sozialwissenschaften zu verstehen. Aber man muss dann aufpassen, dass man Aussagen der Wirtschaftswissenschaften nicht voreilig verwirft. Aussagen der Betriebswirtschaft zu Nutzenmaximierung und Gewinnmaximierung sind nicht absolut zu sehen sondern können Sinn machen in einem Ordnungsrahmen einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft und unter der Prämisse guter weil sozial und ökologisch verantwortlicher Unternehmensführung. Letztlich geht es hier auch um das Menschenbild, der Menschen, die zu dem Thema Aussagen machen, und damit um Selbstreflektion. Bin ich hier pessimistisch, komme ich vermutlich nicht weit. Glaube ich, alle sind Egoisten, werde ich kaum einer liberalen Wirtschaftsordnung etwas zutrauen, auch nicht einer ökologisch-sozialen. Mitunter handeln Menschen nicht primär egoistisch sondern opportunistisch (siehe zum Beispiel das Prinzipal-Agenten-Dilemma, (21)). Und in der Regel haben Menschen sowohl ein Blick für eigene Ziele als auch für das große Ganze. Jeder, der das nicht glaubt, sollte sich zumindest ernsthaft mit den empirischen Belegen von Rutger Bregmann für ein im Grundsatz positives Menschenbild auseinandersetzen (und mit dem medialen Bias für schlechte Nachrichten (aufgrund von aufmerksamkeitsökonomischen Effekten), der ein negatives Menschenbild entstehen lassen kann)(22).

(1) "Kooperatives Wirtschaften für das Gemeinwohl in Zivilgesellschaften" , Johannes Blome-Drees, Philipp Degens, Burghard Flieger, Lukas Papschie, Christian Lautermann, Joscha Moldenhauer, Jonas, Pentzien, Carla Young, Zeitschrift für Gemeinwirtschaft und Gemeinwohl (Z'GuG) , 2021, Heft 4 Seite 455-485 

(2) in (1) Seite 455 / Abstract 

(3) Giebel, Frank, "verblüffende Erkennntis gefunden bei Max Weber", Blog liberal und kooperativ, Oktober 2020

(4) Giebel, Frank, "Warum die liberale Genossenschaftsidee besser ist als eine vergemeinschaftende/staatliche/sozialistische", Blog liberal und kooperativ, Juni 2012

(5) Giebel, Frank, "Kostenmiete oder Wohnwertmiete in Wohnungsgenossenschaften, was sagt die
genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre?"
, Blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(6) Giebel, Frank,  "Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß" , Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(7) Giebel, Frank, "Dem öffentlichen Rundfunk würde eine bedarfswirtschaftliche Ausrichtung helfen", Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(8) Giebel, Frank,"Verbesserungsvorschlag an den Stiftungsrat der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen" , Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(9) Thiemeyer, Theo "Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe", Hamburg, 1975, Seite 30

(10) Giebel, Frank, "Hamburger Erklärung" Blog Blog: liberal und kooperativ, März 2019

(11) Giebel, Frank, "Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)", Blog Blog: liberal und kooperativ, Oktober 2022

(12) Giebel Frank, "weitere Fachaussagen zur Abgrenzung von Wohnungsgenossenschaften zu am Gemeinwesen orientierten Unternehmen und von Erwerbsunternehmen", Blog: liberal und kooperativ, Oktober 2022

(13) Glenk, Hartmut "Einführung" in: "Genossenschaftsrecht u.a. mit Genossenschaftsgesetz, Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz, Umwandlungsgesetz (Auszug) Landwirtschaftsanpassungsgesetz Genossenschaftsregisterverordnung" München, 2013, 5. Auflage, IX-XXXIX, Seite X

(14)  Geschwandtner, Marcus, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum
heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009, S. 152-163

(15) Picker, Christian, "Genossenschaftsidee und Governance", München, 2019, Seite 119 und Seite 264 

(16) Giebel, Frank, " Für Genossenschaftsmitglieder lohnt ein Blick über den Tellerrand: credit unions in den USA", Blog Blog: liberal und kooperativ, Dezember 2019, 2. Absatz

(17) Weisser, Gerhard, "Wirtschaft", in "Handbuch der Soziologie", Ziegenfuss, Werner (Hrsg.), Seite 970-1101, Stuttgart, 1956, "2. Band

(18) ich bin mir nicht sicher, ob Weiser das ökonomische Prinzip als sinnvolles Ordnungsprinzip bzw. normativen Leitgedanken für Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich ablehnt. Er schreibt zu Ökonomismus: "damit ist die Ansicht gemeint, daß es eine selbständige Sphäre des "Wirtschaftlichen"  neben der Sphäre des "Sozialen" und "Kulturellen" geben könne." (in (16) Seite 974. 

(19) Freitag, Silke, Richter, Jens "Mediation, das Praxisbuch, Denkmdoelle, Methoden und Beispiele", 2015, Weinheim, dort "Der Doppeleisberg der Konfliktanalyse" Seite 29f.

(20) Weisser, Gerhard, "Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum'
der Genossenschaftsgröße", Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes
Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite Blog565-572, dort Seite 565

(21) Giebel, Frank "Opportunismus in der Wirtschaftswissenschaft und darüber hinaus", Blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(22) Bregmann, Rutger, "Im Grund gut, eine neue Geschichte der Menschheit", Hamburg, 5. Auflage 2020