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Sonntag, 23. Oktober 2022

Wem gehört das Kapital einer Genossenschaft und wie hoch sollten die Rücklagen sein? - kontroverse Ansichten näher beleuchtet

Artikel noch in Arbeit 

 

 

Der Wirtschaftswissenschaftlicher Dieter Schneider erwähnt in einem Aufsatz zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre [1] beiläufig den Schweizer Wirtschaftswissenschaftlicher Johann Friedrich Schär: In einem Kapitel über die Breiten- und Tiefenwirkung Schmalenbachs zitiert Schneider eine Würdigung Schmalenbachs durch Nicklisch [2] und schreibt: "In der Würdigung von Nicklisch läßt sich zumindest der Vergleich mit Schär nicht halten." (Seite 819). Das liest sich, als hielte Schneider viel von Schär. Da der Artikel von Schneider mich beeindruckte mit seiner Fülle an Kenntnissen, war meine Neugier auf Schär geweckt, selbst wenn ich zentralen Aussagen von Schneiders "Betriebswirtschaftslehre" [3] grundlegend widersprochen habe [4]. Interessant war für mich zu entdecken, dass sich Schär in seinem Grundlagenwerk zur Betriebswirtschaftslehre (damals noch Handelsbetriebslehre genannt) auch mit Genossenschaften beschäftigt hat [5].

Ich will hier dieses Buch beginnen auszuwerten dahingehend, ob sich Änderungen zu meinem bisherigen Wissens- und Aussagenstand zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre ergeben. Dies ist auch deshalb angebracht, weil Schär in den mir bisher vorliegenden grundlegenden Arbeiten von Henzler [6], Lipfert [7] , Dülfer [8] (Betriebswirte), Beuthien/Klappstein [9] und Picker [10] (Juristen) keine Erwähnung fand. Dies gilt umso mehr, als Schär seine Handelsbetriebslehre als Monographie bezeichnet, sie also - wenn der Anspruch erfüllt wird -  Sekundärliteratur ist und fachwissenschaftlich nicht ignoriert werden sollte. 

1. Wem gehört das Kapital einer Genossenschaft und wie hoch sollten die Rücklagen sein? - kontroverse Ansichten näher beleuchtet

Über "Charakteristika der sozialen Gemeinschaft" schreibt Schär in seiner "Allgemeinen Handelsbetriebslehre": "Grundverschieden von dieser kapitalistischen Konzentration [er meint Aktiengesellschaften] ist die zweite Gruppe, die wir als soziale Koalition bezeichnen, weil hier nicht die auf Erwerb gerichteten, sondern die konsumtiven Wirtschaftskräfte der einzelnen Glieder zusammengeschlossen werden, und diese Einzelglieder nicht in ihrer Eigenschaft als Unternehmer, sondern als Konsumenten der Gemeinschaft beitreten. Auch das Kapital spielt hier eine ganz andere Rolle als dort. Einmal, weil diese wirtschaftliche Kraft nur in zweiter Linie in Betracht fällt, sodann, weil das von den Genossenschaften angesammelte Kapital im Gegensatz zur kapitalistischen Konzentration den Charakter als Privatkapital vollständig verliert, ist es doch nur zum kleinsten Teile von den Mitgliedern direkt aufgebracht, sondern in der Hauptsache von der Wirtschaftsgemeinde nach und nach erspart und als unteilbares, der Gesamtheit gehörendes Genossenschaftskapitals derart tätig, daß sein Ertrag allen Teilnehmern in gleichem Maße zugute kommt; da endlich die Betriebsüberschüsse dieser Konsumgenossenschaften keineswegs durch den Handel erzeugten Gewinn darstellen, sondern vielmehr eine Ersparnis, so wird dieser Betriebsüberschuß nicht nach den kapitalistischen Prinzipien verteilt, sondern jedem Mitglied nach Maßgabe seiner Benutzung der Genossenschaftsanstalten zugeteilt." (Seite 301 ff.)

Es ist richtig, dass Menschen Beschaffungsgenossenschaften, zu denen Verbrauchergenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften zählen, aus konsumtiven Gründen beitreten. Sie werden aber mit dem Beitritt zu Mitunternehmern, denn die  Genossenschaft ist eine wirtschaftliche Unternehmung. Über die genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbstorganisation liegt die unternehmerische Verantwortung bei den Mitgliedern. Nur die Führung des operativen Geschäftes kann sie an die Geschäftsführung delegieren und weitere Aufgaben der strategischen Führung und der Kontrolle an den Aufsichtsrat. Da dieser jedoch von den Mitgliedern gewählt wird, ist es ihre Aufgabe, diese so zu besetzen, dass die Unternehmensziele und der Unternehmenszweck, die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder dauerhaft bestmöglich erfüllt wird (siehe am Beispiel von Wohnungsgenossenschaften [11] und [12]). Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Beschlüsse über die Feststellung und Verwendung des Gewinnes nur von den Mitgliedern in der Generalversammlung bzw. bei großen Genossenschaften von deren Vertretern in der Vertreterversammlung gefasst werden können. Es wird zumindest mir nicht ganz klar, was genau Schär in Bezug auf die Kapitalanhäufung in der Genossenschaft meint. Auf der einen Seite schreibt er, dass der Betriebsüberschuß an die Mitglieder nach Maßgabe deren Benutzung der Genossenschaftsanstalten zugeteilt werden soll, dann schreibt er im gleichen Satz, daß es in der Hauptsache von der Wirtschaftsgemeinde nach und nach erspart worden sei und nun unteilbar der Gesamtheit gehören würde als Genossenschaftskapital. Das geht in der Praxis nur über Einstellung von zumindest Teilen des Jahresgewinns in die Rücklagen, also in der Vermehrung des bilanziellen Eigenkapitals der Genossenschaft. 

Die Frage der Unteilbarkeit von Genossenschaftsvermögen war in der Genossenschaftswissenschaft stittig und ist es möglicherweise heute noch. Beuthien/Klappstein [9] kommen 2017 zu folgendem Ergebnis: Ihre Schrift gehe in rechtshistorischer, rechtsvergleichender und eigens genossenschaftsrechtlicher Betrachtung der Frage nach, ob die genossenschaftlichen Rücklagen einen unteilbaren Fonds darstellen und daher nichts davon an die Mitglieder ausgekehrt werden dürfe. Sie zeige auf, dass "die angebliche Unverteilbarkeit der genossenschaftlichen Rücklagen lediglich ein genossenschaftsideologisches, aber gesellschaftsrechtlich unverbindliches Postulat darstellt, das es, immer wo dies not tut, im Interesse der stets bestmöglich zu fördernden Mitglieder zu überwinden gilt."

Was man Schär zu Gute halten kann, ist, dass es tatsächlich Sachverhalte gibt, bei denen es für die Mitgliederförderung langfristig vorteilhaft ist, relativ viel Kapital im Unternehmen aufzubauen. Schärs Erfahrungsschwerpunkt und auch sein Publikationsschwerpunkt bei Genossenschaften liegt auf Konsumgenossenschaften (Lebensmitteleinzelhandel) (siehe [12]) . Hier sind durch hohe Mitgliederzahlen und große Stückzahlen im Einkauf bessere Preise zu erzielen. Es muss also eine gewisse kritische Masse erreicht werden. (Laut Wikipedia ist Schär der Erfinder des break-even-points) Ähnliches gilt wahrscheinlich für Kreditgenossenschaften. Bei Wohnungs- und Energiegenossenschaften gibt es zwar auch economies of scale, aber hier gilt nicht grenzenlos je größer umso kostengünstiger und eine landesweite und sogar naheliegende internationale Expansion als sinnvoll, sondern ab einer gewissen Größe stagnieren die Kostenvorteile über Größenwachstum und es nehmen eher die Gefahren zu, dass der Bezug zu den Mitgliedern und zu den lokalen Verhältnissen verloren geht (siehe zum Beispiel [11] dort insbesondere Boettcher) und diese weniger als möglich gefördert werden. Schär ist wohl der Fehler unterlaufen eine Aussage über eine größere Gruppe von Genossenschaften zu treffen, wo er doch nur Konsumgenossenschaften im Sinne von Einkaufsgemeinschaften für Dinge des täglichen Bedarfs meinte.

Auch Picker [10] sieht den Rücklagenaufbau in Genossenschaften kritisch mit Blick auf die Mitgliederförderung. Er kommt in seiner Habiliation von 2018 "Genossenschaftsidee und Governance" an vielen Stellen zu eindeutigen Ergebnissen. Einige Zitatbeispiele machen dies deutlich.: "Großgenossenschaften sind damit die zentrale Herausforderung für eine gute Corporate Governance. Diese muss die förderwirtschaftliche Mitgliederwidmung der genossenschaftlichen Unternehmung institutionell absichern und damit gewährleisten, dass das rechtsformimmanente Spannungsverhältnis zwischen dem Eigeninteresse der genossenschaftlichen Unternehmung und den Förderinteressen der Mitglieder zugunsten letzterer aufgelöst wird. Nichtmitgliedergeschäft, Unternehmenswachstum und Rücklagenbildung müssen der nutzerbezogenen Mitgliederförderung funktional zu- und untergeordnet sein." (Seite 506), "Entsprechend tritt in Großgenossenschaften der genossenschaftsspezifische Prinzipal-Agent-Konflikt besonders deutlich hervor: Die Mitglieder verhalten sich meist geschäftspolitisch passiv, während der Vorstand über weitgehende Leitungsautonomie verfügt und rechtsformspezifisch dazu neigt, primär den Markterfolg des genossenschaftlichen Unternehmens zu verfolgen, ohne diesen in einen weiteren Fördererfolg für die Mitglieder zu transformieren. Das genossenschaftliche Unternehmen wird durch den Ausbau des Nichtmitgliedergeschäftes unabhängiger von den Mitgliedern als Kunden. Und es wird durch verstärkte Rücklagenbildung unabhängiger von dieses als Kapitaleinleger. Daher besteht die Gefahr, dass Rücklagenbildung, Nichtmitgliedergeschäft und Unternehmenswachstum nicht mehr dazu dienen, das Leistungs- und damit das Förderpotenzial des Unternehmens im Mitgliederinteresse zu erhalten bzw. zu stärken, sondern zweckwidrigen Eigeninteressen des genossenschaftlichen Managements zu dienen, welches so Macht, Einkommen und Prestige zu steigern sucht." (Seite 506), "Heute führt verstärkte Rücklagenbildgung dagegen typischerweise zu einem Konflikt zwischen genossenschaftlichem Unternehmen(sinteresse) und Mitgliederinteresse. Denn viele Großgenossenschaften haben sich mit ihrem Fremdmanagement von ihren Mitgliedern und deren Förderinteressen emanzipiert; Rücklagen bilden hier eine Art stiftungsähnlich verwaltetes Sondervermögen der eG, eine Art Kapital des 'Unternehmens an sich', über welches der Vorstand weisungsfrei verfügen kann und das dem Zugriff der Mitglieder bis zur Auseinandersetzung entzogen ist (§73 Abs. 2 GenG.). Je höher die Rücklagen der Genossenschaft sind, desto unabhängiger ist sie von ihren Mitgliedern und deren Beteiligungskapital." (Seite 325 dort umfangreiche Literaturbelege), "So föderzweckgerecht es ist, auf die 'lebensnotwendigen Eigeninteressen der Genossenschaft als Unternehmnung', also auf die Produktivität des genossenschaftlichen Unterrnehmens als conditio sine qua non für den Fördererfolg zu achten, so förderzweckwidrig ist es, wenn sich dieses als 'Unternehmen an sich' von den Mitgliedern und deren Förderinteressen verselbständigt und von mitgliederfremden und -fernen Kräften determiniert wird." (Seite 287 mit zahlreichen Literaturbelegen).

Die Ausführungen von Picket sind mit in der Praxis ebenfalls begegnet. Mir ist eine Wohnungsgenossenschaft mit über 10.000 Mitgliedern bekannt mit einer für ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen völlig untypischen und finanzwirtschaftlich unnötigen Eigenkapitalquote von über 70 Prozent. Das größte deutsche Wohnungsunternehmen, die Vonovia SE hat, zur Zeit, 2021, eine Eigenkapitalquote von 37% [14], die LEG mit 145000 Wohnungen hat 43,5% [15]. Bei einem Neubauvorhaben zogen bei der Erstvermietung weniger als 20% eigene Mitglieder ein und dennoch gestand der Vorstand weder Fehler bei der Einschätzung des Mitgliederbedarfs ein, noch signalisierte er, dass er das künftig besser machen wolle, noch äußerte sich der Aufsichtsrat gegenüber den Mitgliedern auf der Jahresversammlung kritisch zu dieser Fehlallokation von Finanzressourcen der Genossenschaft. 

Sowohl Beuthien/Klappstein als auch Picker machen ihre Aussagen aus der Sicht der Rechtswissenschaft, welche in betriebswirtschaflichen Fragen den Charakter einer Hilfswissenschaft hat und der Betriebswirtschaft nachgeordnet ist (siehe hierzu Gerhard Weisser [16]. Allerdings sollte die Betriebswirtschaft zu vermeiden suchen, dass es zu Widersprüchen mit der Rechtswissenschaft kommt. Ansonsten würde sie diese ja ignorieren. 

Bleibt damit etwas an der Aussage Schärs als Wirtschaftswissenschaftler valide? 

Zum einen ist seine Aussage interessant, dass er das Kapital als erspart ansieht. Da in einer Genossenschaft die Zahlungsflüsse in die Genossenschaft seitens der Mitglieder ja über den Kauf von Produkten und Dienstleistungen kommen, kann er das nur so meinen, dass er den Betriebsgewinn und den Verbleib im Unternehmen statt als Gewinn und Rücklage als gemeinsame Ersparnis auffasst. Die Ersparnis sollte aber bei den Mitgliedern erfolgen über möglichst niedrige Preise (so auch sinngemäß Weisser in [17]. Ein von Schär so verstandener Betriebsgewinn kann also nur eine vorläufige Ersparnis bedeuten, die dann eben über das Instrument der genossenschaftlichen Rückvergütung an die Mitglieder im Verhältnis ihrer Nutzung der Genossenschaft auszukehren ist. (zur genossenschaftlichen Rückvergütung am Beispiel von Wohnungsgenossenschaften siehe [18] ). So ähnlich schreibt das ja auch Schär selbst. Die Aussage bezüglich der Ersparnis findet sich auch bei Geschwandtner [19]:"Die auf diese besondere (Wirtschafts-)Weise entstandenen Überschüsse aus  Mitgliederförderzweckgeschäften sind aber nicht als Gewinne im kapitalistischen Sinne, sondern als Ersparnisse anzusehen. Folglich stehen die Überschüsse aus unternehmensgegenstandsbezogenen Mitgliederförderzweckgeschäften - soweit diese nicht zwingend als Rücklagen oder Investitionen für den Erhalt der Förderfähigkeit im Unternehmen benötigt werden - den Mitgliedern unmittelbar zu und sind an diese auszukehren; letztlich sind sie auch zu deren Lasten erwirtschaftet worden." und "Ein Genossenschaftsvorstand steht ausschließlich im Dienste seiner Mitglieder und ihrer jeweilig definierten Förderbelange. Allein ihnen gilt es bestmöglich gerecht zu werden. Unternehmensziel einer Genossenschaft ist nicht die Maximierung eigenen Gewinns aus Förderzweckgeschäften mit beliebigen Dritten, sondern den allgemeinen Marktpreis für ihre Mitglieder im inneren Markt zu unter- oder zu überbieten."

Interessant ist in diesem Zusammenhang die allgemeine betriebswirtschaftliche Unterscheidung von Ehrenberg zwischen dem "Selbstinteresse des Kapitalgebers und dem Geschäftsinteresse (dem 'Bedürfnis nach Erhaltung und Entwicklung des Unternehmens') [20] Im Falle von Genossenschaften als Mitunternehmer gibt es hier das Selbstinteresse als Nutzer die bestmöglichsten Preise zu bekommen, sein untergeordnetes Interesse an einer gewissen Dividende und das Interesse am Erhalt des Unternehmens. Für Wohnungsgenossenschaften bin ich hier zu folgendem Leitsatz gelangt [21]: "Die Nutzungsentgelte in Wohnungsgenossenschaften sollten so hoch wie nötig und so niedrig wie möglich sein." Bei Rücklagen wäre ich hier tatsächlich etwas vorsichtiger und würde dieses nicht 1:1 so formulieren sondern feststellen, dass die Geschäftsführung durch eine mittelfristige mehrjährige Liquiditätsplanung mit Blick auf die Mitgliederförderung belegen müsste, falls sie mehr Rücklagen aufbauen will, als dies branchenüblich ist, zum Beispiel wenn sie trotz einer Eigenkapitalquote von 50% (oder mehr) mehr als die gesetzliche Rücklage aus dem Jahresgewinn als sonstige Rücklage in das bilanzielle Eigenkapital überführen will bzw. dies den Mitgliedern zur Abstimmung vorschlagen will. Sie ist hier in der Darlegungspflicht. Ein Aufsichsrat sollte eine entsprechende Entscheidungsvorlage in Bezug auf einen Wirtschaftsplan nicht seine Zustimmung erteilen, falls diese Planung fehlt. Und auch die Gerneralversammlung sollte diese einsehen können.

[1] Schneider, Dieter," Schmalenbach und der gesellschaftspolitische Bezug in der Betriebswirtschaftslehre", "Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung", 1979, Band 31, Seite 799-827 , hier Seite 819

[2] Nicklisch, Heinrich, "Eugen Schmalenbach 60 Jahre alt", in: Die Betriebswirtschaft", 1933, Seite 243

[3] Schneider, Dieter, "Grundlagen" in Betriebswirtschaftslehre Band 1, München, 1995

[4] Giebel, Frank, "Einzelkritik: Dieter Schneider, Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen  2. Auflage 1995", Blog "liberal und kooperativ", 2022

[5] Schär, Johann Friedrich, "Allgemeine Handelbetriebslehre", 5. erw. Auflage, Leipzig, 1923

[6] Henzler, Reinhold, "Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens" Wiesbaden, 1962

[7] Lipfert, Helmut "Mitgliderförderndes Kooperations- und Konkurrenzmanagement in genossenschaftlichen Systemen" Göttingen, 1986

[8] Dülfer, Eberhard "Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften und vergleichbarer Kooperative", 2. Auflage,  Göttingen, 1995

[9] Beuthien, Volker,  Klappstein, Vera, "Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?" Tübingen, 2018

[10] Picker, Christian, "Genossenschaftsidee und Governance", München, 2019

[11] Giebel, Frank, "weitere Fachaussagen zur Abgrenzung von Wohnungsgenossenschaften zu am Gemeinwesen orientierten Unternehmen und von Erwerbsunternehmen", Blog "liberal und kooperativ", 2022

[12] Giebel Frank, "Kostenmiete oder Wohnwertmiete in Wohnungsgenossenschaften, was sagt die
genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre?" Veröffentlich als pdf link auf Blog "liberal und kooperativ", 2021

[13] Schär, Johann Friedrich, "Genossenschaftliche Reden und Schriften", Basel, 2020

[14] https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?SEARCH_REDIRECT=true&REDIRECT_TYPE=WHITELISTED&REFERER=search.general&ID_NOTATION=82908905&SEARCH_VALUE=VONOVIA

[15] https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/uebersicht.html?ID_INSTRUMENT=58320949&SEARCH_REDIRECT=true&REDIRECT_TYPE=SYMBOL&REFERER=search.general&SEARCH_VALUE=LEG&ID_NOTATION=75985458

[16] "Soweit theoretische Grundlegungen erforderlich sind, betreffen sie die wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen und nicht die (logisch nachgeordneten) rechtswissenschaftliche Frage, in welcher Weise die zu erörternden Ordnungsgedanken in Rechtsvorschriften verwirklicht werden sollen. In der überaus wichtigen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftswissenschaftlern (ggf. Soziologen) und Rechtswissenschaftlern hat regelmäßig aus logischen Gründen zunächst der Sozialwissenschaftler und erst dann der Jurist das Wort.", Weisser, Gerhard, "Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße", "Gemeinnütziges Wohnungswesen - Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen", Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572

[17] "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." Weisser, Gerhard, "Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum'
der Genossenschaftsgröße", Gemeinnütziges Wohnungswesen, Organ des Gesamtverbandes
Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572

[18] Hillebrand, Klaus-Peter, "Die genossenschaftliche Rückvergütung als anreizkompatibles Steuerungsinstrumentarium bei Wohnungsgenossenschaften : eine rechtliche und ökonomische Analyse", Berlin, 2008

[19] Geschwandtner, Marcus, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum
heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009, S. 152-163

[20] Ehrenberg, Richard, "Selbstinteresse und Geschäftsinteresse" in "Thünen-Archiv", 1. Band, 1906, Seite 279-319 hier Seite 293; zitiert nach [1] Fussnote 34 auf Seite 810

[21] Giebel, Frank, "Wohnraum ökologisch besser nutzen in Wohnungsgenossenschaften und anderen
Wohnungsunternehmen", Blog "liberal und kooperativ", 2020

Mittwoch, 21. September 2022

Das Potential von Wohnungsgenossenschaften für einen nachhaltigen Konsum

2021 erschien der Sammelband "Nachhaltiger Konsum" [1] herausgegeben von Wanja Wellbrock und Daniela Ludin. Das Buch gibt interessante Hinweise, die mich für Feststellungen mit Bezug zu Wohnungsgenossenschaften (Woges) inspiriert haben.

1. Die Autoren/innen schreiben:"Nachhaltigkeit ist nach wie vor eines der Schlüsselwörter des 21. Jahrhunderts. Wirtschaftliche Entscheidungen können nicht mehr ausschließlich anhand von Preis, Qualität und Service getroffen werden. Gerade Nachhaltigkeitsaspekte - ökologische, soziale und ökonomische - gewinnen immer mehr an Bedeutung. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Klimawandels benötigt es aber eine ebenso verantwortungsvolle und starke Macht auf der Konsumentenseite, die Unternehmen auch aus einer ökonomischen Perspektive keine andere Wahl mehr lässt als nachhaltig zu produzieren. Nachhaltiger Konsum spielt somit als Anreizmittel eine immer bedeutendere Rolle. Nachhaltig zu konsumieren bedeutet, bewusster und gelegentlich auch weniger zu kaufen, auf jeden Fall mit Blick auf die soziale und ökologische Seite der Produkte und Dienstleistungen." Das Buch befasst sich dabei sowohl mit dem privaten Konsum wie auch dem öffentlichen Konsum, also dem von Staat und Kommunen. Und es begrenzt den Begriff Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte sondern stellt "alle drei Säulen der sogenannten Tripple Bottom Line - Ökologie, Soziales und Ökonomie" - in seinen Mittelpunkt. [1] Vorwort Seite VII.

Beschaffungsgenossenschaften für Privathaushalte, wozu Woges gehören, haben die Besonderheit, dass sie die Konsumentendimension und die Produzentendimension, die Haushaltsebene und die  Unternehmensebene integrieren, da sie gemeinschaftlich den privaten Bedarf der Mitglieder organisieren und befriedigen. Sie können also sowohl als Nachfrager als auch als Anbieter nachhaltig agieren und damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebenswelt leisten. So können Mitglieder in Woges selbst Wohnraum bewusst konsumieren, also zum Beispiel nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung umziehen oder zum Beispiel als Einzelpersonen gar nicht erst sehr große Wohnungen in Anspruch nehmen. Sie können sich aber auch im Rahmen der genossenschaftlichen Demokratie einbringen, damit die Unternehmenspolitik nachhaltig ausgestaltet wird, zum Beispiel in dem sie von der Geschäftsführung einfordern, dass Neubauten nur bei gesicherter von CO2-Neutralität über die gesamte Nutzungszeit erstellt werden und CO2 Neutralität bis zu einem festen Zeitpunkt bei der Bewirtschaftung des gesamten Wohnungsbestandes erreicht wird, der notwendig ist, um die Ziele der Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad noch erreichen zu können (Pariser Klimaabkommen). Aber auch die Leitungsebene von Woges kann von sich aus die Unternehmenspolitik nachhaltig ausrichten, wobei sie versuchen muss, alle Mitglieder mitzunehmen. 

2. Interessant ist auch, dass die Autoren Nachhaltigkeit nicht nur in Bezug auf Ökologie verstehen, sondern auch auf Soziales und Ökonomie beziehen. Das heißt auch im sozialen Miteinander und in Wirtschaftsdingen sollten wir so vorgehen, dass auch künftige Generationen in ihren Möglichkeiten, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht durch unser heutiges Handeln eingeschränkt werden.(Zur Herleitung der Bedeutung des Begriffes Nachhaltigkeit in [1] siehe [2]). Woges können Wohnungsbestände für künftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und weiter ökologisch instandhalten. Sie können sich auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Naturräume erhalten werden, indem sie zum Beispiel eher Quartiere durch Dachaufstockungen nachverdichten statt sich an Bauprojekten auf der Grünen Wiese zu beteiligen und sie können für eine effiziente Wohnraumnutzung sorgen, indem sie Regeln anwenden, dass der Raumbedarf je Bewohner sich in einem angemessenen Rahmen hält, zum Beispiel durch Fehlbelegungsabgaben, Wohnungsvergaberegeln wie die +1 Regel, (d.h maximal ein Raum mehr pro Wohnung als Bewohner) und sicherstellen, dass bei Neubezug einer Wohnung die Mieten nicht steigen, damit es für Mitglieder kostengünstig ist in kleinere Wohnungen umzuziehen. Siehe zum Beispiel die Zürcher Genossenschaft "mehr als wohnen".

3. Auf Seite 3 von [1] heißt es zum Plan des Buches: "Vor den Hintergrund der prinzipiellen Konsumtensouveränität werden Informationsdefizite bei Verbrauchern im Hinblick auf einen nachhaltigen Konsum identifiziert und die Notwendigkeit einer staatlichen Verbraucherpolitik herausgearbeitet. Eine nachhaltige Verbraucherpolitik muss neben Verbraucherschutz (Verbraucherrecht) und Verbraucherbildung vor allem die Verbraucherinformation umfassen."

Das lässt sich auch auf Woges übertragen. Mitglieder in Woges sind sowohl Kunden/Produktnutzer als auch Kapitalgeber und Mitunternehmer. Sie sind in ihren Kosumentscheidungen als Individuum souverän und in ihren Unternehmensentscheidungen als Kollektiv. Umso wichtiger ist, dass die Mitglieder  um ihre Rechte und ihre Bedeutung innnerhalb der Genossenschaft wissen. Das ist in großen Woges bei vielen Mitglidern verloren gegangen. Die Geschäftsführung in großen Woges hat hier großen Einfluss durch ihre Kommunikation an die Mitglieder, dass alle ihre Möglichkeiten verstehen. Sie kann alle drei der oben erwähnten Dimensionen als Mitgliederrechte, -bildung -und -information zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen. So sollte es Standard sein, in Genossenschaftswohnungen Einziehende eine Broschüre an die Hand zu geben über das, was Genossenschaften ausmacht und wie man sich dort einbringen kann. Bei Standardschreiben an die Mitglieder zum Beispiel anlässlich notwendiger Erhöhungen der Nutzungsentgelte sollte Bezug genommen werden auf die Satzung der Genossenschaft bzw. auf deren konkretisierende Beschlüsse und Richtlinien und nicht nur auf das Mietrecht, wie es leider oft gängige Praxis ist. Das gleiche gilt bei der Entscheidung über die Vergabe von Wohnungen. Eine weitere Möglichkeit der Geschäftsführung von Großgenossenschaften ist es Mitglieder über losbasierte Jurys themenspezifisch einzubeziehen. Siehe dazu zum Beispiel mein Artikel hier. Außerdem könnten Mitglieder selbst im Rahmen der genossenschaftlichen Prinzipien von Selbstverantwortung und Selbsthilfe ihre Mitgenossen weiterbilden zum Beispiel über Beiträrge in Mitgliederzeitschriften und Mitgliederforen. In der Praxis gibt es zwar solche Zeitschriften, zum Beispiel in Hamburg die Zeitschrift "bei uns" eines Kreises traditioneller Hamburger Wohnungsgenossenschaften. Dort sind aber keine eigenständigen Beiträge oder gar kontroverse Diskussionsbeiträge von Mitgliedern zu finden, sondern professionelle Journalisten schreiben Artikel, die der Imagepflege der Unternehmen dient.

4. Auch auf der konkreten Ebene nachhaltigen Konsums von Wohnen gibt das Buch ein Beispiel mit einem Kapitel über das nachhaltige Bauen mit Holz im Geschosswohnungsbau [Seite 537-556). Die behandelte Wohnungsgesellschaft, die Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH  ist allerdings eine städtisch-kommunale GmbH und keine Genossenschaft.

[1] Wellbrok Wanja, Ludin Daniela,  "Nachhaltiger Konsum - Best Practices aus Wissenschaft, Unternehmenspraxis, Gesellschaft, Verwaltung und Politik", 2021, Springer Gabler

[2] Die Autoren verweisen auf Seite 4 auf die Herkunft des Begriffes Nachhaltigkeit, nämlich der Forstwirtschaft wo er impliziere, "dass Wald nur dann sinnvoll bewirtschaftet wird, wenn lediglich so viel Holz gefällt wird, wie auch wieder nachwächst" (zitiert nach v. Carlowitz 1713 [3]) und weiter auf die Definition von Nachhaltigkeit durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1987 im sogenannten Brundtland Bericht [4] mit "...development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.

[3] Carlowitz C. v. "Sylvicultura Oeconomica: Die Naturgemäße Anweisung zur Wilden Baum-Zucht" oekom Verlag, Leipzig, 1713

[4] World Commission on Environment and Development (WCED), "Our commo future", WCED, Oxforn, 1987




Freitag, 4. Juni 2021

Wohnungsgenossenschaftliche Fingerübung 1

Viele traditionsreiche Wohnungsgenossenschaften in Deutschland (hier im weiteren als Woges abgekürzt) haben sich über Jahrzehnte zu normalen gewinnorientierten Unternehmen entwickelt und dabei besondere Potentiale von Genossenchaften wie die bestmögliche wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder aus den Augen verloren. Genossenschaften sind vom Ansatz her bedarfswirtschaftliche Unternehmen, die darauf angelegt sind, Grundbedarfe zu decken, statt immer neue Möglichkeiten zu entdecken über besondere Angebote höhere Nachfrage und höhere Preise zu erzielen und damit hohe Gewinne und Renditen zu erwirtschaften. Damit sind Genossenschaften potentiell  besser geeignet zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft beizutragen, die langfristig das Überleben der Menschheit und anderer Lebensformen auf der Erde sichert, als gewinnorientierte Unternehmen.

Hier soll ein aus der Praxis kommendes Gegenargument gegen eine "streng" genossenschaftliche Unternehmenspolitik in Woges aufgeführt und widerlegt werden:

Argument:

Eine echte Kostenmiete auf Selbstkostenbasis führt dazu, dass Wohnungen in Altbauten sehr niedrig Genossenschaftsmitgliedern zur Nutzung überlassen werden können und neuere Wohnungen bei den heutigen Grundstückspreisen und Baukosten vergleichsweise teuer angeboten werden müssen. Das ist ungerecht und kann dazu führen, dass Mitglieder, die noch keine Wohnung haben, sich gar keinen genossenschaftlichen Wohnraum leisten können oder eben sehr viel mehr zahlen müssen als Genossen, die in alten Wohnungen wohnen. Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft.

Hintergrund und Widerlegung:

Menschen, die im Eigentum wohnen, sind Preissteigerungen im Bausektor naturgemäß weniger stark ausgesetzt als Menschen, die zum Beispiel neu in eine Stadt kommen und Wohnraum suchen. Genossenschaften als Teilhabegemeinschaften am Eigentum vieler Wohnungen haben eine Stellung, die näher bei Eigentümern von Häusern und Eigentumswohnungen steht als bei Mietern. Wer in Wohneigentum zieht, nimmt damit aber auch Nachteile in Kauf. 

In der Regel akzeptiert ein Haus- oder Wohnungseigentümer einen bestimmten Wohnstandard als gegeben und akzeptiert, dass dieser sich über die Zeit nicht weiter verbessert, während neuere Häuser komfortabler sind. Auch hat er Unwägbarkeiten, wann er wie viel in Instandhaltung und energetische Sanierung investieren muss. Außerdem geht er bei Einzug oft an seine finanzielle Belastungsgrenze durch Aufnahme eines Kredites, wird dann aber damit belohnt, auf sehr viele Jahre die Sicherheit zu haben, keiner Steigerung seiner monatlichen Ausgaben für sein Wohnen ausgesetzt zu sein. Woges können diese Vorteile grundsätzlich ähnlich bzw sogar noch besser anbieten: kauft jemand eine neue Eigentumswohnung oder ein neues Haus, muss er auch die Gewinnmarge des Vermarkters bezahlen. Woges können dadurch, dass sie eigenes Immobilien-Know-How aufbauen, sowohl im Bereich Neubau als auch im Bereich Wohnungsinstandhaltung, diese Leistungen effizient und zu Selbstkosten realisieren und müssen darauf keine Rendite erwirtschaften. 

 Traditionsreiche Woges können beides anbieten, 

- sehr günstige Altbauwohnungen mit bescheidenem Wohnkomfort und dem Risiko, dass das niedrige Niveau nicht dauerhaft gehalten werden kann weil energetisch saniert werden muss und 

- Neubauwohnungen, die sehr viel teurer sind aber immer noch leicht unter den Marktpreisen für Neubauten liegen, weil sie damit ja keine Rendite erzielen wollen wie gewinnorientierte Vermieter. 

Durch Versterben von Mitgliedern oder Wegzug werden immer wieder Altbauwohnungen frei für unversorgte Mitglieder. Dass Neubauwohnungen leicht unter Marktpreisen angeboten werden können, also auf der Nachfrageseite es offenkundig sehr viele Menschen gibt, die genügend Einkommen haben, ist zumindest ein Indiz dafür, dass für einen Teil der Mitglieder der jeweiligen Woge auch Neubauten eine interessante Option sind.  

Betriebswirtschaftlich führt dabei die Kalkulation der Nutzungsentgelte für alle Wohnanlagen auf Basis der Selbstkosten dazu, dass keine Wohnanlage Verluste macht und keine das Risiko für die Genossenschaft erhöht. Schafft man hingegen einen permanten Ausgleich, indem alte günstige Wohnungen teurer als nötig vermietet werden und neuere subventioniert werden, handelt man betriebswirtschaftlich fahrlässig und entgegen dem Prinzip des vorsichtigen Kaufmanns: dann würde eine weitere Bautätigkeit immer riskanter, weil immer mehr Wohnanlagen als Verlustbringer ins Wohnungsportfolio hereingenommen werden. Fallen dann bisherige Gewinnbringer (Cash cows) weg, weil Altbauten zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Vorgaben und angesichts einer drohenden Klimakatastrophe CO2-neutral saniert werden müssen, kann das ganze Unternehmen in die Verlustzone geraten, von Insolvenz bedroht sein bzw. davon bedroht sein, ein Teil des Wohnungsbestandes zum Nachteil der dort wohnenden Mitglieder verkaufen zu müssen.

Ergänzung zum 05.06.2021

Gestern merkte ein Leser mir gegenüber an, dass das Risiko der Insolvenz theoretisch richtig sei aber praktisch keine Relevanz habe, da die betroffene Genossenschaft ja die Nutzungsbeiträge erhöhe könne. Spannend bei Neubaunutzungsbeiträgen in Genossenschaften ist es, auf die Perspektive der Nutzer zu schauen. Sie haben als Miteigentümer das Potential ihre Haushaltsausgaben im Bereich Wohnen auf lange Sicht konstant zu halten. Indem sie eine Immobilie nutzen, die auf der Höhe der Zeit ist, wäre es normal, wenn diese Ausgaben für 10, 15 ja vielleicht sogar 20 Jahre nicht weiter steigen würden. Kalkulieren Genossenschaften Preise unter den tatsächlichen Selbstkosten und müssen sie diese erhöhen, um eine Insolvenz zu vermeiden, wird den Mitgliedern dieser Vorteil genommen. Man hat ihnen eine Möglichkeit angeboten, die gar nicht langfristig sicher durchhaltbar war. Wichtig ist hier Transparenz der tatsächlichen Selbstkosten für die Mitglieder, die ja auch Mitunternehmer sind. Außerdem kann sich auch in der Praxis die Nachfragesituation auf Wohnungsmärkten ändern. Sollte die Nachfrage nach Wohnraum auf einem bestimmten Wohnungsmarkt sinken, zum Beispiel wegen einer großen Wirtschaftskrise mit Unternehmensinsolvenzen und Wegzug von Bewohnern und/oder wegen einer Pandemie mit stark ansteigenden Sterbezahlen in der Bevölkerung, kann es passieren, dass im Neubaubereich die Marktmieten sogar sinken. 

Hier wird eine weitere interessante Frage deutlich. Genossenschaften haben bei der Kalkulation der Nutzungsbeiträge von Neubauten zwei Möglichkeiten: Sie können nach dem Selbstkostenprinzip alle erkennbaren Kosten einkalkulieren oder sie beginnen mit niedrigeren Beiträgen und planen nach ein paar Jahren Steigerungen ein, wie sie sie für den allgemeinen Mietmarkt erwarten. Aus Nutzersicht hat letzteres den Vorteil, dass die Beiträge am Anfang niedriger sind. Dafür müssen sie danach aber deutlich gesteigert werden. Man muss ja das wieder aufholen, was man sich erlaubt hat, vorher nicht einzunehmen. Nutzer und Genossenschaft können nun argumentieren, dass sie künftig wahrscheinlich höhere Einnahmen haben werden, weil Gehälter oder Renten steigen werden. Das setzt Menschen unter Druck, da es nicht sicher ist, dass es so kommt. Es gab bei Renten Zeiten (zum Beispiel um 2010), als mehrere Jahre hintereinander die Renten konstant blieben. Das passiert gerade wieder und kann weiter vorkommen. Und auch Gehaltsteigerungen sind nicht sicher. Wenn ich eine Arbeitsstelle verliere oder selbst kündige, weil ich unglücklich bin und mich umorientieren will, ist es eine zusätzliche Belastung, wenn in dieser Zeit die Nutzungsbeiträge erhöht werden. Eine solide Haushaltswirtschaft würde hier keine Risiken eingehen und will von Beginn an wissen, was etwas kostet und will, dass dies in den Preisen, hier den Nutzungsbeiträgen, auch transparent wird. Wenn mein Einkommen dann steigt schön, aber ich will mich nicht davon abhängig machen später höhere Einnahmen erzielen zu müssen. Deshalb glaube ich, dass für Genossenschaften auch hier das Selbstkostenprinzip nicht verwässert werden soll und die Nutzungsbeiträge von Anfang an alle erkennbaren Kosten abbilden sollte. In der Praxis bedeutet das, dass die Anforderungen an die Genossenschaft steigen, einen guten Mix zu finden für ihre Mitglieder an einem bestimmten Wohnungsangebot zu attraktiven Kosten. Sie muss sich womöglich viel Arbeit machen und in einen engen Austausch mit Mitgliedern gehen, um das Niveau an Bauleistungen zu finden, das die Mitglieder mit einem Wohnungsbedarf sich dauerhaft leisten wollen und können und Bauunternehmen finden, die dies kosten- und qualitätsseitig realisieren können. 

Mir ist derzeit nicht bekannt, ob es eine Ausformulierung einer guten Privathaushalts-Wirtschaftslehre gibt, die in die Wirtschaftswissenschaften, genauer die Mikroökonomie, integrierbar ist. Dort gibt es ja bisher Ansätze wie consumer choice theory, mathematische Modelle wie die Budgetgerade usw. Die genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre - und mit ihr die allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit einer bedarfswirtschaftlichen Säule - würde, denke ich, davon profitieren, sich mit einer lebensnahen aussagekräftigen, aber auch theoretisch fundierten Privathaushalts-Wirtschaftslehre zu koordinieren, da auch sie die Nutzenmaximierung der Haushalte der Mitglieder verfolgen sollte. Letztlich müssen wir auch als Menschheit auf diesem Planeten mit seinen endlichen Ressourcen haushalten. Hierin liegt vielleicht das große Geschenk, das Genossenschaften der Welt neben ihrem eigentlichen Zweck machen können, dass sie mit allen diesen Bereichen kompatibel sind und mit Kooperation und Selbstorganisation selbst Prinzipien verkörpert, die auch im kleineren (Privathaushalt) und größeren Ganzen (Planet) langfristig sinnvoll sind und das Potential in sich tragen ihn und uns auf einen höheren Entwicklungsstand zu heben, uns voll zu entfalten, zu dem was wir sind bzw. was in uns schon immer angelegt war.