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Montag, 12. Mai 2025

Auch Aussagen des VHB lassen die Wichtigkeit erkennen, einen bedarfswirtschaftlichen Ansatz in der BWL jetzt voranzubringen

Der Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) hat seit vielen Jahrzehnten für die wissenschaftliche Arbeit innerhalb des VHB Wissenschaftliche Kommissionen (WK) gebildet. siehe hier. Unter anderem gibt es die WK öffentliche Betriebswirtschaftslehre, die sich ergänzend beschreibt als Public, Nonprofit & Health Care. Damit wird der Name einem bereiten Praxisbedarf gerecht, indem es deren Vielfalt und anzahl- und größenmäßigen Bedeutung zugehöriger Organisationen Auswirkungen auf die Namensgebung der WK zubilligt. Sie geht damit aber am hier schon ausführlich dargestelten grundlegendne betriebswirtschaftlichen bedarfswirtschaftlichen Ansatz vorbei. In einem Text der WK öffentliche BWL aus dem Jahr 2019 anlässlich seiner vierzigjährigen Geschichte wird dies deutlich (1). Dort heißt es: "Seit ihrer Gründung verfolgt die Kommission – gemäß ihrer Selbstdarstellung – das Ziel, „betriebswirtschaftliche Konzepte und Instrumente für öffentliche Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und private Nonprofit-Organisationen weiterzuentwickeln...." (S.1) Zum einen bedeutet das, dass man auch zu Verwaltungen,  die ja keine Wirtschaftsunternehmen sind, Antworten geben möchte. Das ist nicht verboten, aber es besteht die Gefahr, die Vorteile des bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls aus dem Blick zu verlieren oder es gar nicht erst gründlich zu erforschen. Die gleiche Gefahr besteht mit der Perspektive auf Non-Profit-Organisationen. Auch hier wird zum einen über Wirtschaftsunternehmen weit hinausgefasst, zum anderen werden die Unternehmensziele von im Begriff Non-Profit-Organisationen enthaltenen "Non-Profit"-Wirtschaftsunternehmen negativ formuliert als das, was nicht da ist, ein Gewinnziel, statt als das positiv zu formulieren als das, was angestrebt wird nämlich die Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer. Natürlich kann so eine Ausrichtung wissenschaftlicher Tätgikeit zu viel weniger genauen Aussagen für die Praxis gelangen. Auch eine weitere Aussage im Text ist sehr erhellend. Dort heißt es: "Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Tätigkeit im öffentlichen Bereich, in privaten Nonprofit-Organisationen sowie in Organisationen stark regulierter Branchen spezifische Qualifikationen voraussetzt, die im Rahmen eines überwiegend an den Bedürfnissen privater For-Profit-Unternehmen ausgerichteten BWL-Studiums nicht erworben werden können." (S.1) Das ist eigentlich eine Kapitulationserklärung dahingehend, dass das normale BWL-Studium sich auf den erwerbswirtschaftlich-gewinnmaximierenden Ansatz zu fokussieren berechtigt ist und mehr nicht leisten kann und muss. Dies ist mitnichten so. Bereits die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) sollte natürlich eine erwerbswirtschaftliche und eine bedarfswirtschaftliche Säule enthalten. Mit diesem Rüstzeug wäre dann auch Manager/innen öffentlicher Verwaltungen und von Nicht-Regierungs-Organsationen nicht schlecht ausgestattet, aber jedensfalls die Leitungspersonen, die in öffentlichen Wirtschaftsunternehmen, Genossenschaften, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungsunternehmen tätig sind, wären angemessen vorbereitet. Deshalb sollten Vorlesungen zur ABWL mit beiden Säulen im BWL-Grundstudium selbstverständlicher Standard sein an deutschsprachigen Hochschulen.

(1) Reinbert Schauer, 40 Jahre Wissenschaftliche Kommission “Öffentliche Betriebswirtschaftslehre”
im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. – Ein Leistungsbericht, 2019, online unter https://www.vhbonline.org/verband/wissenschaftliche-kommissionen/oeffentliche-betriebswirtschaftslehre unter der Überschrift "Historie"  (abgerufen am 12.02.2025)

Sonntag, 11. Mai 2025

Hinweise zum Stand der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Ich plädiere hier auf dem Blog für eine bedarfswirtschaftliche Betriebwirtschaftslehre als 2. Säule innerhalb der allgemeinen BWL. Dafür ist es sinnvoll den Forschungs- und Lehrsansatz ABWL selbst einzuordnen. Wolfgang Weber (verstorben 2019) schreibt 2018 in dem 1. Band zu einer Tagung des VHB,Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V., zur Ideengeschichte der BWL (1), dass die ABWL eine Besonderheit der deutschprachigen BWL sei. Für den anglo-amerkanischen Raum sei eine weitgehende Zersplitterung der betriebswirtschaftlichen Teilgebiete typisch (S.28 er zitiert dafür (2)). Die Suche nach einer einheitlichen Perspektive und die Zusammenführung der Teilgebiete in Gesamtdarstelllungen sei dort nicht üblich. Aus den weiteren Aussagen Webers und der Literatur, die er dazu anführt, wird deutlich, dass die ABWL schon beginnend in den 1980er Jahren in einer sich bis heute verstärkenden Krise steckt, wenn nicht sogar um ihre Existenz ringt. Nach Weber sei  die ABWL mit der Identifizierung des Allgemeinen noch auf der Suche (s.32). Das kann ich bestätigen. Es gibt Autoren, die den Betriebsbegriff auch auf den Privathaushalt (!) ausdehnen, siehe mein Artikel zu Marcus Schweitzers und Marcel Schweitzers Artikel (3), (4)  und andererseits die Tendenz BWL mit gewinn- bzw. renditemaximierender Ausrichtung gleichzusetzen, zum Beispiel in der Investitionsrechnung. Deshalb kann die klare Strukturierung der ABWL mit einer gewinnmaximierenden, erwerbswirtschaftlichen Säule und einer  Nutzer-nutzenmaximierenden, bedarfswirtschaftlichen Säule hier wesentliche Klarheit schaffen. Dies kann  die ABWL womöglich insgesamt aus ihrem Schattendasein herausführen oder zumindest ein wichtiger Grundstein dafür sein. Weber schreibt, es sei geboten, an der Diskussion in der BWL in den 1950er, 60er, 70er und 80er Jahre anzuknüpfen. Er zählt viele Autoren/Texte als positive Beispiele auf, unter anderem "die Darstellung des theoretischen Angebotes für die Betriebswirtschaftslehre insgesamt" von Schwaiger und Meyer, 2009 (5). Ich gebe Weber hier ausdrücklich recht. Wie ich letzten Sonntag schrieb, beschäftige ich mich gerade mit der bedarfswirtschaftlichen Dissertation von Hans Schüler aus dem Jahr 1958, an die, soweit ich das sehe, noch nicht angeknüpft wurde. (6), (7) Ich werde mir das Buch von Schwaiger und Meyer näher ansehen und prüfen, wie die Autoren sich zu meinem Vorschlag stellen.

Literatur

(1) Wolfgang Weber, Allgemeine versus Spezielle Betriebswirtschaftslehre, in Wenzel Matiaske, Wolfgang Weber (Hrsg.), Ideengeschichte der BWL - ABWL, Organisation, Personal, Rechnungswesen und Steuern, Wiesbaden, 2018

(2) H.M. Schoenfeld, Betriebswirtschaftslehre im anglo-amerikanischen Raum, in  E. Groschla, W. Wittmann (Hrsg.) Handwörterbuch der Betriebswirtschaft,  4. Aufl. , Stuttgart 1974, S. 747-759

(3) Frank Giebel, Meine Auseinandersetzung mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer, Blog liberal und kooperativ, 2020

(4)  Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer. "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebsirtschaftslehre" in: Alexander Baumeister, Marcell Schweitzer, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Theorie und Politik des Wirtschaftens in Unternehmen, Berlin, 11. Auflage, 2015

(5) Manfred Schwaiger, Anton Meyer (Hrsg.), Theorien und Methoden der Betriebswirtschaft. Handbuch für Wissenschaftler und Studierende, München, 2009

(6) Frank Giebel, Zwei Hinweise zur Schaffung einer bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsinstitution, Blog liberal und kooperativ, 2025

(7) Hans Schüler,  Probleme der Erfolgsmessung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen, im besonderen bei Wohnungsunternehmen, Dissertation Universität Köln 1958 bei G. Weisser u. Korref. E. Gutenberg, veröffentlicht, Göttingen, 1959

Sonntag, 4. Mai 2025

Zwei Hinweise zur Schaffung einer bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsinstitution

Ich arbeite zur Zeit an einem Artikel zur Bedeutung eines bedarfswirtschaftlichen Ansatzes innerhalb der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), möche hier aber zwei Hinweise geben zu dessen Ausrichtung.  Die inhaltliche Ausrichtung ist denke ich bereits aus den bisherigen Texten hier auf dem Blog deutlich geworden. 

Neu hinzukommt erstens meine Einschätzung, dass die Forschungsinstitution am besten im deutschen Sprachraum angesiedelt wäre: Ich habe begonnen, mich mit der Dissertation von Hans Schüler aus dem Jahr 1958 zu beschäftigen, einem der ganz wenigen Autoren, der neben meinem eigenen Artikel in einer akademischen Literatursuchmaschine bei einer entsprechenden Abfrage auftauchte (1), (2), (3). Referent der Dissertation als Doktorvater war Gerhard Weisser, Betriebswirt von der Universität Köln, der Gründer des Instituts für Genossenschaftswesen. Koreferent war Erich Gutenberg, neben Eugen Schmalenbach der wahrscheinlich bedeutendste Vertreter der Betriebswirtschaftslehre. Schüler findet wichtige Aussagen von anderen Autoren zur Bedarfswirtschaft nämlich von Werner Sombart und Heinrich von Stackelberg (S. 1). Da auch Max Weber sich dazu geäußert hat, siehe (4) wird deutlich, dass im deutschen Sprachraum viel zu finden ist. Nicht zuletzt kann sogar Johann Wolfgang von Goethe für den bedarfswirtschaftlichen Ansatz fruchtbar gemacht werden (5), (6). Zudem schrieben Eugen Schmalenbach, Erich Gutenberg, Günter Wöhe, Wolfgang Stützel, Dieter Schneider, Horst Albach und Sönke Hundt als zur ABWL gewichtiges Beitragende weitetestgehend auf Deutsch. Es ist deshalb hilfreich, die Forschung hier weiter zu betreiben. 

Zweitens war es beim ersten Sichten von Schülers Dissertation für mich verblüffend so viele Aussagen zum bedarfswirtschaftlichen Ansatz zu finden und zugleich wahrzunehmen, dass darauf sehr wenig nachfolgte von anderen Autoren. Ich konnte bisher weder näheres zum weiteren Forscherleben von Hans Schüler ermitteln noch wer ggf. warum oder warum nicht diesen Ansatz weiter verfolgt hat. Wie ebenfalls aus meinen letzten beiden Artikeln zu jeweils einer Arbeit von Günther Ringle und Reinhard Schultz deutlich wird, ist es sinnvoll zu verstehen, warum die bedarfswirtschaftliche BWL sich nicht bereits parallel zur gewinnmaximierenden gut entfaltet hat. Matiaske und Sadowki schrieben in ihrer Ideengeschichte der BWL II (7) (S.1) , dass die BWL wenig Interesse an ihre Fachgeschichte gezeigt hätte und sehen hier zurecht ein Defizit. Hier wäre also einem Forschungszweig einer bedarfswirtschaftlichen Säule der ABWL zu raten, es besser zu machen und von Anfang an die eigene Historie mit zu untersuchen und zu reflektieren, auch wenn dies nicht der Kern ihrer Aussagen sein wird. Der Kern wären wohlbegründete, also deduktiv abgleitete normative Aussagen der Praxis zur Verfügung zu stellen und an deren Anforderungen zu messen und weiterzuentwickeln, und damit dazu beizutragen, den jeweiligen gesteckten Unternehmenszweck und die Unternehmensziele so effizient wie möglich zu erreichen. Im Sinne von nichts ist praktischer als eine gute Theorie. (8)

Literatur

(1) Hans Schüler,  Probleme der Erfolgsmessung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen, im besonderen bei Wohnungsunternehmen, Göttingen, 1959 

(2) Frank Giebel,  Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Person RepEc, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(3) Frank Giebel,  Zum Stand der deutschprachigen bedarfswirtschaftlichen Literatur, Blog liberal und kooperativ, April 2025

(4) Frank Giebel, verblüffende Erkennntis gefunden bei Max Weber, Blog liberal und kooperativ, Oktober 2020

(5) Frank Giebel, Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß, Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(6) Frank Giebel, Mehr zu Marshall II - inklusive einer Rezeption bei Karl-Heinz Brodbeck, Blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(7) Wenzel Matiaske, Dieter Sadwoski (Hrsg.), Ideengeschichte der BWL II, Wiesbaden, 2022

(8) Der Satz wird sowohl Immanuel Kant als auch Kurt Lewin zugeschrieben und auch Bernd Österreich hat ihn für sich als wahr und wichtig entdeckt. Zu ersterem und zum zweiten siehe Universität Köln Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät abgerufen am 04.05.2025 "Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie." - Dieses Zitat, das dem deutschen Philosophen Immanuel Kant aber auch dem Psychologen und Mitbegründer der Sozialpsychologie Kurt Lewin zugeschrieben wird, ...", zum dritten siehe "Einführung in die systemische Organisationstheorie", Oose TV, youtube, 2016, abgerufen am 04.05.2025

Sonntag, 2. Oktober 2022

Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Hier möchte ich einen Beitrag zur Systematisierung der Betriebswirtschaftslehre leisten. In meiner Beschäftigung mit dem erwerbswirtschaftlichen und dem bedarfswirtschaftlichen Teil der allgemeinen BWL (ABWL), siehe zum Beispiel hier , hier , hier und mit der genossenschaftlichen BWL ist mir diese Lücke in der Systematisierung aufgefallen. Das zieht sich bis in die Hochschulorganisation der BWL hinein. An der Universität Hamburg gibt es zum Beispiel die "Professur für BWL, insb. Management von Öffentlichen, Privaten und Nonprofit Organisationen". Die Abgrenzung Profit versus non-Profit halte ich aus der Sicht der Systematisierung der ABWL nicht für ideal. Etwas darüber zu beschreiben, dass es etwas nicht ist, ist schon vom Grundsatz her unbefriedigend. Da will ich wissen, ja, was ist es dann, wenn es etwas nicht ist, zeichnet es sich denn nicht durch eine eigenständige Qualität aus und wenn ja, worin besteht diese? Kann ich diese optimieren? Darauf will diese Systematik hier bejahend eine konkrete Antwort geben. Es gibt Unternehmen, die not-for-profit arbeiten aber Gewinne machen müssen (aber ohne diese zu maximieren), um sich selbst dauerhaft finanzieren zu können und andere, die tatsächlich non-profit-Unternehmen sind, die von externen Geldern ihre Existenz gesichert bekommen und im Zweifel auch mit dauerhaft geringeren Einnahmen als Ausgaben in ihrem Leistungsbereich arbeiten dürfen bzw. sollen (Zuschussgeschäfte wie Universitäten, öffentliche Bibliotheken, öffentliche Schwimmbäder, bestimmte Stiftungsunternehmen). Auf der anderen Seite gibt es zum Beispiel bei Genossenschaften Produktivgenossenschaften, die erwerbsorientiert sind, zum Beispiel alle Vermarktungsgenossenschaften wie Winzergenossenschaften, Molkereigenossenschaften, Obsterzeugergenossenschaften aber auch Genossenschaften, bei denen die Mitglieder die Mitarbeiter sind und nicht die Kunden. Dagegen gibt es Beschaffungsgenossenschaften, die selbst keinen Erwerb bezwecken, sondern kostengünstig den Bedarf ihrer Mitglieder decken wollen wie zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Konsumgenossenschaften, Energiegenossenschaften aber auch Einkaufsgenossenschaften für bestimmte Gewerbetreibende wie Händler oder Handwerker (historisch siehe Schulze-Delitzsch Schuhmachergenossenschaften).

Sinnvoll ist es, wenn die ABWL ihren Untersuchungsgegenstand in der Überzeugung ihrer eigenen Wichtigkeit nicht zu weit ausdehnt. Insoweit halte ich zum Beispiel die Ausweitung auf die Felder, wo es nicht um Wirtschaftsbetriebe geht, nicht für sinnvoll. So den Versuch Privathaushalte in ihr mitzubehandeln, siehe die Richtung, die von Marcell Schweitzer vertreten wird, siehe mein Artikel hier. Selbst Ein-Personen-Unternehmen ohne Angestellte fallen nicht unter die ABWL, was nicht heißt, dass solche Unternehmen Erkenntnisse und Aussagen der ABWL nicht mit Gewinn für sich nutzbar machen können und einiges auf sich übertragen können. Anderes passt aber eben nicht.

Anbei nun mein Systematisierungsvorschlag:

Ich verstehe die Grafik so, dass sie ausdrückt, wo die jeweiligen Unternehmensformen von ihrer Veranlagung bzw. von ihrer Grundidee her angesiedelt sind. In der Praxis kann es vorkommen, dass sich Unternehmen außerhalb dieser Veranlagung bewegen und ein Interesse an deren Verwirklichung und vollen Potentialentfaltung verloren haben. So gibt es Unternehmen, die sich stärker auf Gewinne und Rendite fokussieren, als es ihrer Grundidee entspricht und andere, die eigentlich gewinnorientert sind, aber sich für geringere Gewinne entscheiden zugunsten eines höheren Nutzens für ihre Kunden. In allen Fällen gehe ich aus vom Handlungsrahmen guter Unternehmensführung, also einem angemessenen und Interessen achtenden Umgang mit allen von der Unternehmenstätigkeit Betroffenen innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft, in Zukunft hoffentlich einmal innerhalb einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen. Wie an anderer Stelle aufgezeigt (Hinweise siehe die Links oben im Text) sehe ich eine klare Konkretisierungsmöglichkeit der jeweiligen Unternehmensziele auf eine jeweilige Optimierungsfunktion von entweder einem Gewinnmaximierungskalkül oder einem Nutzungsmaximierungskalkül. Unternehmen einer so verstandenen ABWL haben einen konkreten Zweck und sind funktionalistisch zu managen, zu optimieren. Auf der bedarfswirtschaftlichen Seite ergibt sich der Nutzen dabei aus den Leistungen gegenüber den Kunden/Nutzern, zum einen aus der Menge und Qualität der angebotenen Produkte/Dienstleistungen zur Deckung von in der Regel Grundbedarfen, zum anderen durch Ersparnisse gegenüber sonstigen Angeboten, die höher sind zum Beispiel, weil sie so kalkuliert sind, einen möglichst hohen Gewinn für den erwerbswirtschaftlichen Anbieter zu generieren.

Dies sind keine banalen Aussagen. Bei Wohnungsgenossenschaften in Deutschland beispielsweise erhoben und erheben viele Akteure aus der Politik und der Praxis die Forderung, dass sie gemeinnützig im Sinne der Gesamtgesellschaft agieren und wollen ihnen nicht zugestehen, dass sie sich ihrem eigentlichen Zweck der maximalen Förderung ihrer Mitglieder innerhalb des Rahmens gesamtgesellschaftlicher Verantwortung widmen. An öffentliche Unternehmen wird mitunter die Forderung gestellt, dass sie einen möglichst hohen Finanzierungsbeitrag für ihren Träger zu leisten hätten, sei es der Staat oder eine Kommune. Selbst beim öffentlichen Rundfunk kommen manche auf die Idee, er solle doch bitte zur Stabilität des Gemeinswesens beitragen indem Beiträge des politischen Journalismus Sinn und Zweck von Massnahmen der Regierung an die Bevölkerung kommunizieren, statt sich allein auf das Informationsinteresse der Zuhörer zu fokussieren und dabei unabhängig und frei, bei Bedarf auch hart die Regierenden zu kritisieren.

Insofern ist eine solche ABWL ideenorientiert, normativ, funktional und unternehmensmorphologisch orientiert.

Die verschiedenen Unternehmensformen sind in der Grafik jeweils in einer Zeile aufgeführt, wobei unterschiedliche Untertypen nebeneinander aufgeführt werden, und zwar so, dass klar wird, welcher Bereich in den erwerbswirtschaftlichen Bereich, den bedarfswirtschaftlichen oder den außerhalb von Wirtschaftsunternehmen insgesamt fällt. Siehe zum Beispiel die Unterscheidung von GmbHs und gGmbHs als gemeinwirtschaftlichen GmbHs. Eventuell könnte man die Grafik noch um Vereine ergänzen. So gibt es auch umsatzstarke wirtschaftliche Vereine wie den ADAC oder Erstligavereine in Fussballiegen weltweit. In zwei Fällen schneidet eine Unternehmensform bzw. ein Unterrtyp die Linie zwischen gewinnmaximierend und nutzenmaximierend. Zum einen vermute ich, dass es doch einige Produktivgenossenschaften gibt, die beide Aspekte leben wollen, zum anderen sind im Bereich freie Partnerschaften/Sozietäten, Kommanditgesellschaften und offene Handelsgeschaften starke individuelle Einflüsse denkbar und deshalb auch eine breite Zweckorienteirung möglich. Sie sind hier nach meiner Einschätzung unternehmensmorphologisch bzw. ideel weniger stark festgelegt, wobei ich allerdings jeweils eine gewisse Tendenz zur Erwerbswirtschaftlichkeit sehe.

Die hier gemachte Systematisierung halte ich für einen wichtigen Baustein, um zur Möglichkeit normativer Aussagen der ABWL zu kommen, die bei anstehenden Entscheidungen auf der Unternehmensleitungsebene der jeweiligen Unternehmen helfen. Sie kann Unternehmen auch helfen, das Prinzip der unternehmerischen Autonomie zu behaupten gegenüber Versuchen anderer Parteien es einzuschränken oder fallen zu lassen und diesen Parteien klar werden lassen, dass dies keine gute Idee ist. Dies ist kein praxisfernes Thema. Über Aufsichtsräte sitzen Vertreter von Parteien nicht nur in wichtigen Entscheidungsgremien beim Öffentlichen Rundfunk und anderen staatlichen und kommunalen Unternehmen wie Flughäfen, der Deutschen Bahn oder kommunalen Wohnungsunternehmen, sondern auch bei der ein oder anderen Wohnungenossenschaft. Gesamtgesellschaftlich können Unternehmen dann am meisten beitragen, wenn sie das bestmöglich entfalten, was in ihnen angelegt ist. Dazu gehört allerdings auch, dass sie nicht vergessen, dass sie Teil eines Ganzen sind, zum einen Teil einer menschliche Weggemeinschaft aber auch insoweit, als dass wir Menschen eine Spezies unter vielen sind, die sich gemeinsam einen Planeten als Lebensraum teilen.

Insoweit sind Wirtschaftunternehmen ein Spiegel dessen, was wir als Individuen sind. Auch jede(r) Einzelne darf sich Ziele setzen, die er/sie bestmöglich zu erreichen sucht und sollte sich zugleich als Teil eines Kollektives verstehen. Dass das keine Utopie ist sondern viel mehr Realtiät als viele wahrnehmen, zeigen die empirischen Belege im Buch des niederländischen Historikers Rutger Bregmann "Im Grunde Gut". Insoweit kann man bei Beiträgen zur ABWL auch immer schauen, welches Menschenbild steht hinter dem jeweiligen Beitrag. Geht es von reinem Egoismus aus oder erkennt er an, dass Menschen Individuum und Kollektivwesen sind? Nach meiner Erfahrung und auch nach der neuen Institutionenökonomik ist eher Opportunismus ein Problem statt Egoismus, siehe zum Beispiel das Prinzipal-Agenten-Dilemma. Ohne das hier näher zu untersuchen, sei hier ein Zitat aus Wikipedia erlaubt: "Die Prinzipal-Agent-Theorie geht von Wirtschaftssubjekten aus, die in ihrer Entscheidungsfindung eingeschränkt sind, etwa durch asymmetrische Informationsverteilung. Sie verfügen nur über unvollständige Informationen, wenn sie die Fähigkeiten und das Handeln anderer beurteilen sollen. Ferner wird den Beteiligten Opportunismus unterstellt." 

Betriebswirtschaft als Wissenschaft ist nicht nur gesellschaftlich eingebettet sondern auch erkenntnistheoretisch. Die ABWL, die mir am Herzen liegt, ist hier ganzheitlich aufgestellt. Auf der einen Seite ist sie bereit sich der Falsifikation zu stellen wie sie Karl Popper als Erkenntnisphilosphie und -praxis formuliert hat. Deutlich gelang das nach meiner Einschätzung zum Beispiel Schmalenbach, der in seiner "Dynamische Bilanzlehre" und seiner "Selbstkostenrechnung" in der Folge vieler Auflagen einige nicht haltbare Positionen geräumt hat (zB dass Betriebe grundsätzlich gemeinwirtschaftlich agieren müssten und bei seiner Werttheorie, ausführlich siehe [1]). Passend für eine ganzheitliche ABWL finde ich die Struktur von Ken Wilber aus "Eine kurze Geschichte des Kosmos" mit den drei Kategorien des Guten Wahren und Schönen. Schön bzw. attraktiv liegt dabei immer im Auge des Betrachters. Dies ist das Prinzip der Freiheit, jeder hat das Recht "to persue his own happiness" (Thomas Jefferson), "jeder darf nach seiner Facon glücklich werden" (Friedrich der Große), Gewerbefreiheit und unternehmerische Autonomie. Das Gute ist der Blick für den anderen (das Soziale und das Kollektiv) aber auch Umwelt, die Tiere und Pflanzen, der Planet als Ganzes. Das Wahre ist das Rationale, Vernünftige, genau zu schauen, zu messen, zu folgern, Logik anzuwenden, Wissensschaft zu betreiben und ihre Erkenntnisse   anzuwenden.

[1] Hundt Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", 1977. 2.Kapitel "Die Ära Schmalenbach" S. 47-88

Donnerstag, 25. August 2022

Schmalenbach inspiriert die genossenschaftliche BWL

Zur Fundierung meiner BWL-Kenntnisse lese ich zur Zeit Bücher zur Theoriegeschichte der BWL. Dort nimmt das Werk Eugen Schmalenbachs einen großen Raum ein. Der Artikel "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre" von Hans Münstermann [1]  inspirierte mich heute zu eigenen Überlegungen mit Bezug zu Genossenschaften. Im Verlauf ergaben sich ganz erstaunliche Erkenntnisse und weitreichende Optimierungsvorschläge für Fördergenossenschaften und die Steigerung ihrer positiven gesellschaftlichen Wirkung.

Münstermann zeigt auf, dass der Zweck der Jahresbilanz vom französischen Ordennance du commerce von 1673 über den Code de Commerce von 1807 in das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) von 1861 einfloss und festgelegt wurde auf die Feststellung des Vermögens. (S. 507). Er zitiert das HGB vom 10.5.1897 § 38 Abs. 1: "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen." und § 39 Abs. 1:"Jeder Kaufmann hat bei Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes und seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen, dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände genau anzugeben und einen das Verhältnis der Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen." Auf Seite 508 zitiert er weiter einen Aufsatz [2], in dem Schmalenbach ein Beispiel niedriger Bewertung des Anlagevermögens aus kaufmännischen Grundsätzen heraus gibt. Schmalenbach folgert:" Das heißt doch, daß die Bilanz eine Vermögensübersicht nicht sein soll. Dieses wenigstens in dem Sinne, in dem man von Vermögen gewöhnlich spricht. Die Bilanz ist nur eine solche Vermögensübersicht, wie man sie haben muß, um den Jahresgewinn zu ermitteln." Schmalenbach löst sich von gesetzlichen Bestimmungen und entwickelt mit seinem Buch "Dynamische Bilanz" die Lehre, die Bilanz zur Steuerung und Optimierung des Betriebes zu verwenden. Es geht ihm also um mehr als um die Gewinnermittlung als Information für die Kapitalgeber und als Basis für zum Beispiel Gewinnausschüttungen. Der Gewinn, der über die Bilanz errechnet wird, ist für ihn Meßgröße der betrieblichen Wirtschaftlichkeit und legt die Basis der Steuerung für künftige Optimierungen. Auf Seite 509 zitiert Münstermann Schmalenbach: "Wenn wir in dieser Abhandlung davon reden wollen, wie die kaufmännische Bilanz als Mittel gebraucht werden könne, um dynamischen Vorgängen innerhalb wirtschaftlicher Betriebe rechnerisch näher zu kommen, so handelt es sich darum, die Bilanz anzusehen als Mittel zur Gewinnberechnung. Es scheint  bei oberflächlicher Betrachtung, daß wir damit nun doch wieder beim Einkommen des Kaufmanns angelangt seien. Das hieße unser Ziel verkennen. Wenn unser Thema die Frage stellt: Wie berechnet man mit Hilfe der Bilanz am besten den Gewinn, so ist der Gewinn die dynamische Erscheinung des Wirtschaftsbetriebes; er ist das Mehr an Betriebsleistung gegenüber dem Betriebsaufwande; er ist das Maß der Wirtschaftlichkeit. Er ist für uns nicht das Maß des Verdienens... Der Gewinn...wird hier als Leistung der Unternehmung untersucht; als solcher ist er eine Erscheinung des Gesamtinteresses [Schmalenbach meint die Gesellschaft insgesamt, Anmerk. von mir]. Denn die Gesamtheit ist darauf angewiesen, daß ihre Betriebe nicht mehr an Stoffen und Kräften verbrauchen, als sie an Leistungen vollbringen; sie muß darauf halten, daß alle Wirtschaftstätigkeit sich im Überschuß vollzieht. In diesem Sinn sprechen wir von Gewinn."  

Auf Seite 510 zitiert Münstermann Schmalenbach erneut:"In welchem Grade ein Betrieb wirtschaftlich ist, ist wichtig; wichtiger aber ist, wie die Wirtschaftlichkeit sich verändert. Und namentlich wichtig ist die erste Umkehr einer steigenden oder fallenden Bewegung in die entgegengesetzte Richtung sicher zu erkennen...Aus dieser Notwendigkeit, die Gewinnbewegung an ihren Kehren zu erkennen, entspringt vor allem die Forderung genauer Periodenabgrenzung....Den Anfang von Siechtum und Wachstum zu erkennen, das ist eigentlich die Hauptaufgabe der Erfolgsrechnung. Frühzeitig erkanntes Siechtum bringt bei frühzeitigem, nachdrücklichem Eingriff den geringsten Schaden; bei verspäteter Erkenntnis treten nicht nur für einzelne...., sondern auch für die Gesamtheit die betrübensten Folgen ein..." [4]. Münstermann kommentiert:"Die Quintessenz ....besteht in der Hauptaufgabe der Dynamischen Bilanz als eines Führungsinstrumentes für die Unternehmensleitung, das heißt in der perioden- und sachgerechten Erfolgsrechnung zum Zwecke richtiger Betriebssteuerung. Diese Hauptaufgabe ist betriebswirtschaftlich und wirtschaftspolitisch wichtig."

Was heißt das für Wohnungsgenossenschaften?

Zunächst ist es auch dort so, dass die Bilanz oft keine richtigen Vermögensverhältnisse mehr angibt, obwohl Wirtschaftsprüfer in den Geschäftsberichten das testieren, zum Beispiel mit dem Satz: "Der Jahresabschluss zum xy ....ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. In Metropolregionen mit altem Wohnungsbestand kann es leicht passieren, dass eine Genossenschaft in der Bilanz ein Immobilienvermögen von 300 Millionen Euro ausweist, der tatsächliche Marktwert aber fünf mal so hoch ist. Das tatsächliche wirtschaftliche Eigenkapital beträgt dann vielleicht nicht 200 Millionen Euro, wie es die Bilanz ausweist, sondern 1,4 Milliarden Euro. Die Differenz sind die stillen Reserven. Das kann jeder/jede leicht errechnen, wenn er überschlägt, wie viele Quadratmeter Wohnfläche die jeweilige Genossenschaft in der Bewirtschaftung hat und wie hoch die durchschnittlichen Marktpreise für vermietete Wohnungen je Quadratmeter sind. Wenn sie dann noch eine Abschlag vornimmt, soweit die Nutzungsentgelte in der jeweiligen Genossenschaft unter dem Marktniveau liegen, wird sie zu einem wesentlich besseren Ergebnis über die Vermögensverhältnisse kommen, als wenn sie die Angabe der Bilanz für bare Münze nimmt. 

Spannend wird es im weiteren Verlauf, da wie oben gezeigt Schmalenbach die Bilanz ja als Steuerungshilfe sieht. Wenn er außerordentliche Erträge und Aufwendungen separiert, wird über den Vergleich zwei oder mehrerer Rechnungsperioden beim Betriebsergebnis als dem Kern der betrieblichen Leistungserstellung deutlich, ob es Probleme oder Chancen gibt. Dies ist zwar noch keine Produktergebnisrechnung, die in Mehrproduktunternehmen viel genauere Steuerungsmöglichkeiten eröffnet, aber es ergibt doch eine Vorstellung, was man zur Unternehmenslenkung an einer Bilanz hat, gesetzt den Fall, die Abgrenzung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen und wird nicht zur Bilanzkosmetik genutzt. 

Münstermann zitiert dazu auf Seite 512 Schmalenbach:"Analog der Aufwandsrechnung soll die Ertragsrechnung aus der Grunde der Vergleichbarkeit die außerordentlichen und betriebszweckneutralen Erträge von den ordentlichen Erträgen abgrenzen, damit die Erfolgsrechnung möglichst gut über die jeweilige Konstitution des Betriebes berichtet, also darüber, wie die Ertragsfähigkeit sich gestaltet."[5]

Was heißt dies wiederum für Wohnungsgenossenschaften? Hier ist ja Gewinn nur eine Nebenbedingung und nicht der unternehmerische Hauptzweck. Es geht viel mehr um Bedarfsdeckung der Mitglieder zu minimalen Kosten, Preisen so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig, also einer Maximierung der Ersparnis gegenüber der Bedarfsdeckung über den Markt und um Bildung von Rücklagen zur weiteren guten Entwicklung der Genossenschaft (siehe meine früheren Artikel in diesem Blog). So gesehen weisen zwar Genossenschaften auch eine Bilanz aus, eine Gewinn- und Verlustrechnung und auch eine Liquiditätsrechnung (Kapitalflussrechnung). Die Genossenschaftswissenschaft fordert allerdings zusätzlich einen Förderbericht mit dem Fokus auf die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, siehe zum Beispiel Katja Lepper [6]. Dass die Wissenschaft ermittelt hat, dass dies in der Praxis in der Regel in Wohnungsgenossenschaften kaum betrieben wird [7] siehe die Dissertation von Katja Lepper und die Zitierung in meinem Artikel] zeigt, wie weit die Praxis hier hinter dem zurückbleibt, was logisch geboten ist zur bestmöglichen Erreichung der Unternehmensziele. Blickt man auf den Ansatz von Schmalenbach für erwerbswirtschaftliche Unternehmen, der dort seine dynamische Bilanzlehre deshalb so wichtig nimmt, weil sie frühzeitig erlaubt, Probleme zu erkennen und gegenzusteuern, bedeutet die fehlende Quantifizierung der "Förderbilanz" das Fehlen des grundlegenden genossenschaftlichen Zahlenwerkes zur guten Unternehmenssteuerung. Es bräuchte also bei Genossenschaften auch eine dynamische genossenschaftliche Bilanzlehre, die die Schmalenbachsche ergänzt um Nutzen-, Ersparnis- und Förderaspekte. Man hätte ähnlich wie bei der Gewinnrechnung eine Nutzenrechnung zu erstellen, die zwischen Betriebsnutzen im Kerngeschäft und außergewöhnlichen Effekten und/oder Effekten durch externe Faktoren unterscheidet und so über mehrere Perioden die Entwicklung des Nutzens für die Mitglieder deutlich machen und Steuerbedarfe besser erkennen lässt!

Ganz grob ergibt sich für mich der Eindruck, als steht hier sowohl die Praxis als auch die Theorie noch vor einem Durchbruch. Vielleicht will eine Institution wie die DFG mich oder jemand anderes hier mit einem Forschungsstipendium unterstützen. Das wird herauszufinden sein.

Es bräuchte also eine Förderbilanz als Mittel zu Nutzenberechnung., die in der Lage ist zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen zu unterscheiden, womöglich auch zwischen externen und internen Faktoren und einen Vergleich von Rechnungsperioden in allen Aspekten erlaubt. Analog zu Schmalenbach lässt sich dann fragen (siebe oben im Fettdruck): Ist der Nutzen die dynamische Erscheinung der Wirtschaftsgenossenschaft und dass Maß seiner Wirtschaftlichkeit? Noch spannender wird es bei dem gesellschaftlichen Aspekt, den Schmalenbach bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen für ihren Gewinn unterstellt, der so sicher nicht zu halten ist. Schmalenbach sah zumindest in den frühern Ausgaben seiner "Dynamischen Bilanz" eine weitgehende Übereinstimmung der Gewinninteressen der Unternehmer mit dem volkswirtschaftlichen Interesse und rückte erst in späteren Ausgaben davon ab.[Details dazu ganz unten als letzten Absatz unter 5]. Diese Interessensdeckung, die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und die Wertschöpfung für die Genossenschaftsmitlicher ist bei Genossenschaften nach meiner Beurteilung möglich und zeigt gerade einen der beiden gesellschaftlichen Vorteile dieses Unternehmenstyps gegenüber erwerbswirtschaftlichen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft und der GmbH.(der andere ist das Fehlen einer Wachstumsfixierung und einer Orientierung an Bedürfnissen statt an Wünschen (siehe Artikel in meinem Blog), was besser zu einer endlichen Erde, endlichen Ressourcen und dem Teilen der Erde mit anderen Lebewesen passt). Dazu erforderlich ist allerdings, dass man Genossenschaften in ihren Anlagen fördert und weder versucht sie zu Erwerbsunternehmen umzukremplen noch sie zu kommunalen Unternehmen zu instrumentalisieren, die die Öffenlichkeit insgesamt förderen sollen ohne den Fokus auf die bestmögliche wirtschaftliche Förderung der Mitglieder.

weitere Hinweise: 

1 - Inflation

Sollte die Inflation in Deutschland sich auch 2023 fortsetzten, wird die "totale Indexmethode" Schmalenbachs in seiner dynamischen Bilanz wieder aktuell, mit der er verhindern will, dass die Bilanz Scheingewinne ausweist, die mit Realkapitalverlusten einhergehen. Münstermann kommentiert dazu auf Seite 520: "Sofern der Unternehmer bei Währungskrisen nicht durch den Geldschleier zu sehen vermag, hat er seinen Beruf verfehlt."

2 - erweiterter Geschäftsbericht

Münstermann erwähnt auf Seite 516 den Bedarf einer erweiterten Kommentierung der Bilanz in einem internen Geschäftsbericht, also über die Darstellung im offiziellen Geschäftsbericht hinaus. Für Genossenschaften bedeutet das, da ihre Mitglieder Mitunternehmer sind, dass der Geschäftsbericht, der Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, für eine echte Mitbeurteilungs- und Mitwirkungsmöglichkeit diese Kommentierung durch die Unternehmensleitung enthalten muß, sowohl bilanzseitig aber auch in Bezug auf eine Förderbilanz. Dieses Feld ist weiter zu untersuchen in beiden Aspekten. Als Referenz gibt Münstermann die 8. Auflage der Dynamischen Bilanz von 1947 von Schmalenbach, S.177ff. an.

3 - eine Praxis, die hinterherhinkt

Schon Schmalenbach selbst thematisiert, dass Betriebswirtschaft als Wissenschaft unterschiedlich schnell in der Praxis Einzug hält bzw. hielt, am schnellsten in großen Produktionsbetrieben. Wohnungsgenossenschaften sind hier schon aus historischen Gründen heraus Nachzügler. Dies ist jedoch keine Rechtfertigung, dass es so bleiben sollte. Münstermann (S.50) zitiert Schmalenbach:  "Der Übergang des empirischen zu wissenschaftlichen Bewertungswesen, der seinen Niederschlag findet in Schriften über Bewertungs- und Schätzungslehre, in der Entwicklung der Kalkulations- und Erfolgsrechnungslehren und in ihrer Spitze in einer betriebswirtschaftlich gerichteten Werttheorie, geschieht nicht in gerader Front; das Avancieren erfolgt sprunghaft und in gebrochener Linie. Einzelne Teile bleiben zurück, und andere stoßen vor. Das ist sowohl in der Theorie als auch in der Praxis so. Nicht überall wird das Bedürfnis nach exakter Wirtschaftsführung gleichmäßig gespürt; am stärksten in produktiven Wirtschaftskörpern. Es verlohnt sich, den Gründen dieser Erscheinung in Kürze nachzugehen." [8]  In gewisser Weise erschütternd ist, dass nach meiner Wahrnehmung die Wirtschaftsprüfungen der größten Wohnungsunternehmensverbandes GdW hier eher ein Faktor sind, der das Zurückbleiben verstärkt statt es abzubauen. Schon die Verbands-Konstruktion, dass dort auch gewinnorientierte Unternehmen mit organisiert sind, verhindert eine Fokussierung auf eine genossenschaftliche BWL.  Es ist auch nicht so, dass in der Wohnungswirtschaft Besonderheiten vorliegen, die die Schmalenbachsche BWL nicht zulassen würden. Auch das Handbuch "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft"  aus dem Jahr 2005 konstatiert große Defizite in der Kostenrechnung in der wohnungswirtschaftlichen Praxis, wenn es schreibt: "Die herkömmliche Kostenrechnung in der Wohnungswirtschaft ist in der Regel weniger als Planungs- und Controllinginstrument ausgestaltet, sondern diente in erster Linie der Ermittlung des sog. Verwaltungskostensatzes der Hausbewirtschaftung, der wiederum bei Gegenüberstellung mit der aktuellen Verwaltungskostenpauschale der II. Berechnungsverordnung als Indikator für die gemeinnützigkeitsrechtlich gebotene Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Angemessenheit der Verwaltungskosten galt. Hierbei wurde das eine betriebswirtschaftliche Kostenverursachungsprinzip häufig einer von der jeweiligen Unternehmenspolitik geleiteten pragmatischen Handhabung der Kostenrechnung geopfert. Durch die Einführung zusätzlicher Kostenträger zur Kostenverrechnung, durch die extensive Belastung des Kostenträgers Instandhaltung oder durch die Anpassung der Gemeinkostenverrechnungsschlüssel versucht man, den Verwaltungskostensatz der Hausbewirtschaftung mehr oder weniger so zu beeinflussen, wie es zur Darstellung der eigenen Unternehmenspolitik und für die Präsentation vor den Aufsichtsgremien zweckmäßig erscheint." [9] und [10]: "Die Kostenrechnung wird in vielen Wohnungsunternehmen auch nach Fortfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes [1990, Anmerkung von mir] häufig mehr als lästige Pflichtübung im Zusammenhang mit dem Jahrsabschluss gesehen, denn als echtes Budgetierungs-, Steuerungs- und Controllinginstrument. Dabei sind in der Wohnungswirtschaft hierfür die Voraussetzungen wesentlich günstiger als in den meisten Industrie- und Dienstleistungszweigen. Die angebotene Produkt- und Dienstleistungspalette ist überschaubar und homogen, so dass die sachgerechte Verteilung der Kosten nach dem Verursachungsprinzip im Rahmen einer echten Vollkostenrechnung aus Kostenstellen und Kostenträger keine besonderen Probleme aufwirft, zumal in den Wohnungsunternehmen die entstehenden Personalkosten und Sachkosten zum ganz überwiegenden Teil als Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können. Die nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten bestehen darüber hinaus zum größten Teil aus Personalkosten, deren Verteilung ohne größeren Aufwand und hinreichend genau auf der Grundlage von Arbeitszeitstatistiken vorgenommen werden kann."

Nach meinem zugegeben sehr lückenhaften Eindruck hat sich in Bezug auf größere Wohnungsgenossenschaften hier mit Ausnahme der Investitionsrechnung bei Neubauten und der Wirtschaftsplanung auf der aggregierten Unternehmensebene nicht allzu viel zum Besseren gewendet. Das Beharrungsvermögen bzw. ein gewisses Desinteresse sowohl von einigen Vorständen aber auch von Aufsichtsräten ist enorm.

4 - wie viel Schmalenbach braucht es?

Die Entwicklung der BWL in Deutschland durch Eugen Schmalenbach und Erich Gutenberg, ihre Fortführung durch Günter Wöhe, Horst Albach und vielen anderen ist ein Glücksfall und kann auch für die bedarfswirtschaftliche BWL und die genossenschaftliche BWL nutzbar gemacht werden. Wenn ich einen Rat geben sollte für Menschen, die in irgend einer Weise sich in die Führung von Wirtschaftsunternehmen einzubringen haben oder sich darauf vorbereiten wollen, sei es in der Geschäftsleitung, beratend, in einer Kontrollfunktion oder partizipativ als Mitunternehmer in einer Genossenschaft, so wäre es überspitzt formuliert, lesen sie so viel Schmalenbach, wie sie bekommen können. Haben Sie dafür nicht die Kapazität, dann lesen sie nicht nur aber auch Schmalenbach. Wenn Sie in meinem Artikel so weit gekommen sind, haben sie das in gewisser Weise über einige Zitate bereits getan. Hier ergänzend noch der Anfang eines Kapitels von ihm über die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen in der Erfolgsrechnung, das auch heute noch wie ein Leuchtturm wirken kann. [11]

 "I. Die Zweckmäßigkeit der Trennung. 

Viele Umstände sind es in der Praxis, die zu einer mehr oder weniger genauen Trennung der Betriebseinflüsse drängen:

Erstens besteht das Bedürfnis, aus den  Erfolgszahlen den Teil herauszulösen, der der eigentlichen Betriebsleistung zu danken ist. Der Betrieb kann zunehmend unwirtschaftlich arbeiten und der Gewinn kann infolge der Außeneinflüsse sehr gut sein. In diesem Fall muß man durch Zeitvergleiche feststellen, wo die Mängel liegen. Läßt man sie weiter fressen, so wird der Betriebe, wenn die günstigen Außeneinflüsse wegfallen, nicht mehr leistungsfähig sein. 

Zweitens braucht man die Trennung von Betriebseinflüssen zu einer Vertiefung des Zeitvergleichs, damit wird dann ein wesentlicher Zweck des Zeitvergleichs, die Erfolgsrechnung der Jahre vergleichbar zu machen, unterstützt. 

Auch dem Betriebsvergleich bietet die Trennung der Betriebseinflüsse eine Förderung, obwohl die Verschiedenheit der Betriebsstruktur den Betriebsvergleich viel stärker hemmt als man früher angenommen hat.

Die Verbesserung des Zeitvergleichs erlaubt auch die Verbesserung der Möglichkeiten der Prognose und der Budgetierung.

Sodann ist die Trennung von Betriebseinflüssen ein wichtiges Mittel der betriebswirtschaftlichen Denkschulung. Dieser Zweck würde auch dann Bedeutung haben, wenn die Praxis an der Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen kein Interesse hätte.

Das Problem wird am meisten besprochen unter dem Gesichtspunkt der Trennung von Konjunkturgewinn und Betriebsgewinn. Bei näherem Zusehen ist aber leicht zu erkennen, daß der Konjunkturgewinn nicht der einzige von außen wirkende Einfluß auf den Betrieb ist, den man eliminieren muß, wenn man den Betriebsgewinn rein darstellen will. Das ist der Grund, weshalb ich hier nicht von der Konjunktur allein, sondern allgemeiner von den Außeneinflüssen spreche."

5. Schmalenbachs Auffassungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Erwerbsunternehmen

"An sich interessiert den Betriebswirtschaftler der Richtung, der der Verfasser angehört, der wirtschaftliche Betrieb nur als Organ der Gemeinwirtschaft. Ihn fesselt nicht der Betrieb als privatwirtschaftliche Erwerbsanstalt....Der Betriebswirtschaftler dieser Richtung fühlt sich, seiner Bescheidenheit unbeschadet als Staatswirtschaftler." [12]. Die Verbindung, die Schmalenbach zwischen guter betrieblicher Führung und volkswirtschaftlichem Nutzen sieht, wird aus folgender Passage im gleichen Buch auf Seite 93 deutlich:"Um die vielen Güter zu beschaffen, die der Mensch braucht, muß gepflügt, gesät, geerntet, transportiert und produziert, es muß gerechnet, gezeichnet, geschrieben und geredet werden, und auch sonst sonst sind allerlei Umstände mit der Güterbeschaffung verbunden. Daß und in welchem Grade diese ganze Haupt- und Nebenarbeit, die das Beschaffen von Gütern erfordert, sich wirtschaftlich vollzieht, das soll die Erfolgsrechnung feststellen. Der Zweck dieser Feststellung soll sein, daß eine Unternehmung, die sich als unwirtschaftlich herausstellt, entweder wirtschaftlich sich gestalte oder eingestellt werde, daß dem wirtschaftlichen Unternehmen hingegen, dem wirtschaftlichsten unter ihnen an erster Stelle, die Entwicklungsmöglichkeiten geöffnet, insbesondere ihm zuerst vor allen anderen das verfügbare Kapital der Volkswirtschaft zugeleitet werde. Die Wirtschaftlichkeitsmessung soll ferner den Zweck haben, daß wirtschaftlich untüchtige Personen möglichst zurückgedrängt, die wirtschaftlich fähigen nach oben gerückt werden, daß namentlich unter den Wirtschaftsleitern die rechte Auswahl stattfinde. Ob diese Verteilung von Sachen und Menschen richtig vor sich geht, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung; denn wir haben es nicht mit dem Zweck, sondern mit dem Mittel zu tun; aber wir müssen bei der Gestaltung des Rechnungswesens der Zwecke eingedenk sein und die Rechnung ihnen entsprechend zu gestalten versuchen."

Insgesamt mutet das etwas sozialdarwinistisch an, aber es ist doch etwas wahres daran, das zu einem Ordnungsrahmen der sozialen Marktwirtschaft passt und auch für den einer künftigen ökologisch-sozialen Marktwirtschaft geeignet ist. Man kann allerdings auch sagen, dass eine Ertüchtigung der Betriebsleiter ausreichen würde und diese würde ich einer Auswechslung grundsätzlich vorziehen. Ein Widerspruch wird auf der Aussage Schmalenbachs allerdings deutlich. Ein nach seinen Maßstäben ausgebautes Rechnungswesen soll nach ihm dazu führen, dass die Untüchtigkeit von Betriebsleitern deutlich wird. Welcher untüchtige Betriebsleiter würde das Rechnungswesen dann ausbauen? In sehr wettbwerbsintensiven Branchen wird er oder sie es machen, weil sonst vielleicht das Unternehmen nicht überleben kann, in ruhigeren Branchen wird der Anreiz deutlich geringer sein. Ob Raiffeisen das bereits in den 1850er Jahren im Blick hatte, als er für Genossenschaften den "Rechner" als unabhängige Institution in Genossenschaften unabhängig vom Vorstand und Aufsichtrat nur der Mitgliederversammlung verantwortlich zu installieren zu versuchte? [13] Siehe dazu auch mein Artikel hier 

Sönke Hundt konstatiert jedenfalls in seiner Theoriegeschichte der BWL [14]: "In den Auflagen nach 1945 [der Dynamischen Bilanz, Anmerkung von mir] sind die ehemals so vehement vertretenen Gedanken über Gemeinwirtschaft getilgt worden." und zitiert Karl Hax  als Schmalenbachs Schüler": "Es ist nicht exakt feststellbar, was im Einzelfall nützlich für die Allgmeinheit ist. Es gibt keinen exakten Maßstab für das Allgemeinwohl. Was in der Bilanz - auch in der dynamischen Bilanz Schmalenbachs - ermittelt werden kann, das ist die Rentabiliät des eingesetzten Kapitals. Dieses ist aber nicht notwendig identisch mit dem 'gemeinen Nutzen' " [15] 

Literatur

[1] Münstermann, Karl "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre", Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, S. 500-521

[2] Schmalenbach, Eugen, "Die Abschreibung",1909, S.81ff., "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung"

[3] Schmalenbach, Eugen"Grundlagen der dynamischen Bilanzlehre", "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung", 1919, Seite 3

[4] Schmalenbach, Eugen, "Die dynamische Bilanz", 8. Auflage, 1947, S.15

[5] wie [4] Seite 40

[6] Lepper, Katja, Schaefer Sigrid, "Co-Operative Social Accounting – Potenziale für Nachhaltigk eit und Controlling in Genossenschaften", in "Handbuch Controlling" Wolfgang Becker · Patrick Ulrich, Herausgeber, Springer-Verlag, 2016.

[7] Lepper, Katja "Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis." Dissertation, Universität zu Köln , 2019

[8] Schmalenbach, Eugen, "Dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.10, zitiert nach Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, S.51)

[9] Kühne-Büning, Lidwina, Nordalm Volker, Steveling Liselotte (alle Hrsg.), "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft", 2005, S. 576)

[10] wie [9] Seite 577

[11] wie [4] Seite 177

[12] wie [8] Seite 94

[13]Raiffeisen, Friedrich Wilhelm, "Die Darlehenskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter", 1. Auflage, 1866, Seite 39; gefunden bei Koch, Walter, "Der Genossenschaftsgedanke F.W. Raiffeisens als Kooperationsmodell in der modernen Industriegesellschaft", 1991 und näher ausgeführt in Giebel Frank, "einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften", Blog "liberal und kooperativ, 2022

[14] Hundt, Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, Seite 64

[15] Hax Karl, "Schmalenbach aus der Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", Seite 497, Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, 495ff.