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Sonntag, 2. August 2026

Reaktion auf Lehrbuch Kostenrechnung und Kostenanalyse

Hier untersuche ich ein aktuelles Lehrbuch Kostenrechnung und Kostenanalyse (im weiteren KuK) (1) darauf, ob es neben der gängigen erwerbswirtschaftlichen Perspektive die bedarfswirtschaftliche Sicht berücksichtigt. Zu den Unterschieden siehe die Artikel, die über die Stichwortliste auf diesem Blog zu finden sind und (2). Aufmerksam wurde ich auf das Buch durch eine durchweg positive Rezension in der Fachzeitschrift Controlling (3). Mir geht es dabei nicht um eine Kritik an den Autoren. Die deutschsprachige BWL insgesamt steht seit Jahrzehnten unter großem Druck. Siehe dazu (4) und (5). Ich hoffe an Hand dieses Fallbeispiels einen Weg aufzeigen zu können, wie insbesondere die allgemeine BWL (ABWL) klarer und im deutschsprachigen Raum, vielleicht auch international, einflussreicher werden kann.

Meine Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass KuK die bedarfswirtschaftliche Säule der ABWL trotz einiger Anknüpfungspunkte nicht ausreichend im Blick hat. Insgesamt wird nicht erkannt, dass es für eine allgemeine Theorie der Betriebswirtschaft (ABWL) sinnvoll und notwendig ist, die zwei wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kalküle - erwerbswirtschaftliches Gewinnmaximierungskalkül und bedarfswirtschaftliches Nutzer-Nutzenmaximierungskalkül auszuarbeiten und in betriebswirtschaftlichen Kernbereichen wie der Kostenrechnung zu berücksichtigen. Dass es keinen bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsbereich an einer deutschsprachigen betriebswirtschaftlichen Fakultät gibt, ist das strukturelle Pendant des Defizits auf der Seite vieler betriebswirtschaftlichen Lehrbüchern. Eine Folge von beidem ist, dass die Management-Praxis in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen in den Bereichen Unternehmensplanung, Controlling und Kostenrechnung von der Betriebswissenschaft nur ungenügend unterstützt wird.

Der breite Anspruch von KuK wird im Vorwort deutlich, wenn es formuliert: Die Kosten- und Leistungsrechnung gehört... zu den Grundpfeilern betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns. Dieses Lehrbuch ist als Lerngrundlage zur Einarbeitung in das Gebiet der Kostenrechnung und ihrer Anwendungen, insbesondere für das operative Controlling gedacht. Das Buch ordnet sich damit in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) ein. Untersuchungsgegenstand sind deshalb Betriebe d.h. Wirtschaftsunternehmen, also Unternehmen mit einem externen Output (im Gegensatz zu Haushalten mit etwaiger Eigenproduktion), die sich primär wirtschaftlich ausrichten, d.h. sich gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (unter Nebenbedingungen wie der Einhaltung der Prinzipen guter Unternehmensführung) organisieren bzw. optimieren. Es geht also nicht um Organisationen, die zwar auch wirtschaftlich innerhalb eines gewissen Budgets handeln, die aber primär nicht-wirtschaftliche Ziele haben wie zum Beispiel öffentliche Schulen oder staatliche oder kommunale Behörden. Positiv ist, dass das Buch anschaulich eine sehr große Fülle von Einblicken gibt sowohl in klassische bis heute gültige Konzepte der Kostenrechnung wie auch in neuere Entwicklungen (z.B. Target costing, Kalkulation von digitalen Produkten). Wenn im weiteren Verlauf die Besonderheiten bedarfswirtschaftlicher Unternehmen nur ganz am Rande und ohne theoretische Grundlage thematisiert werden (Seite 169 f. Kalkulation öffentlicher Aufträge und Leistungen) und Gewinn als zentrale Entscheidungsgröße alternativlos gesetzt wird, führt man Controller, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von bedarfswirtschaftlichen Unternehmen (Fördergenossenschaften, öffentliche Unternehmen, Stiftungs- und Sozialunternehmen) in die Irre.

Güterbegriff

Die erste begriffliche Schwäche des Buches findet sich auf Seite 31 mit der Festlegung des Güterbegriffs.Die Autoren folgen nicht den Ansätzen wie sie in der allgemeinen BWL (Schmalenbach. Gutenberg, Wöhe, Albach) und in der Finanzierungstheorie z.B. (6) S.2 verwendet wird. Während der Begriff Güter sich dort auf die Produkte für die Leistungsabnehmer und von Lieferanten bezieht (physische Güter oder Dienstleistungen; es gibt einen Güterkreislauf und einen gegenläufigen Geldkreislauf) unterscheidet KuK zwischen Realgütern und Nominalgütern. (=Zahlungen!). Es fasst also beides unter den Güterbegriff zusammen. Tatsächlich kam es in der Marketing-Literatur zu einer Vertiefung des Güterbegriffs, bei der es sich lohnen würde zu pürfen, ob und wenn ja wie sie in die ABWL integriert werden sollte statt wie hier zu einer Verflachung. Siehe (7) und (8).

Unternehmensziele und deren Erreichungsparameter

Auf Seite 33 setzt das Buch konzeptionell korrekt an, wenn es den Begriff Erfolg statt Gewinn verwendet. Darunter lässt sich auch die Zielerreichung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen wie eben die Optimierung der Leistungserbringung für die Leistungsabnehmer zur Deckung derer Bedürfnisse subsumieren. Allerdings kommt das Buch hier nicht weit. Auf Seite 33 unten nennt es gleichberechtigt drei ökonomische Oberziele: Liquidität, Erfolg und Nachhaltigkeit.. Liquidität ist faktisch aber nur eine Absicherungsbedingung, um den Unternehmenszweck dauerhaft zu erreichen - zB. maximaler Gewinn bzw. Rendite bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und Bedarfsdeckung dh. Leistungserbringung zu minimalen Kosten für die Leistungsabnehmer (Nutzer) bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen. Näheres siehe (9) dort unter Punkt 4.

In der betriebswirtschaftlichen Literatur zu Investitionen und Finanzierung wird das besser verstanden, wenn Liquidität als Nebenbedingung formuliert wird. In einer BWL-Vorlesung zu Finanzierung vergleicht Olaf Korn (Einführungsvorlesung in die Unternehmensfinanzierung, Universität Göttingen, 2025) Liquidität mit einer Badewanne, die nie trocken laufen darf. Siehe auch Gutenbergs finanzielles Gleichgewicht: die positiven Cashflows müssen zu jedem Zeitpunkt die negativen Cashflows überwiegen, beginnend mit einem positiven Finanzmittelbestand (10). Siehe auch (9) unter Punkt 3., ähnlich (6) Seite 6ff. und dort Fußnote 20 auf Seite 8 Liquidität ist die Luft zum Atmen Lorenz Näger Finanzvorstand Heidelberg Cement AG (heute Heidelberg Materials AG).

Der Erfolgsbegriff bleibt in KuK auf Seite 33ff. merkwürdig unbestimmt und nimmt gerade keinen Bezug auf die jeweiligen alternativen Zwecksetzungen erwerbswirtschaftlicher und bedarfswirtschaftlicher Unternehmen. In dem späteren Kapitel Kennzahlen für die erfolgs- und rentabilitätsorientierte Steuerung (S. 756f.) wird Erfolg dann doch rein monetär erwerbswirtschaftlich konkretisiert als entweder die positive Differenz von Leistungen zu Kosten bzw. von Erträgen zu Aufwendungen. Damit bleibt zum Beispiel die bedarfswirtschaftliche Erfolgskomponente einer Fördergenossenschaft, der Ersparniserzielung für die Nutzer durch Unterbietung des Marktpreises, außerhalb der Betrachtung. Siehe dazu Weisser Gerhard: „Je niedriger auf die Dauer der Preis ist, umso erfolgreicher haben sie gewirtschaftet.“ (11) S. 569. Grundlegendes zum bedarfswirtschaftlichen Kalkül aus betriebswirtschaftlicher Sicht siehe (2).

Ähnlich einseitig ist das Wording bei dem Abstellen auf Wettbewerbsfähigkeit. Die Autoren kommen nicht auf die Idee, dass es Unternehmenstypen geben könne, für die die Wettbewerbsanalyse nicht zentral ist. Beispiele sind das lokale Wasserwerk, der kommunale Abfallentsorger oder das lokale Stromverteilungsunternehmen. So heißt es bei einer Ausführung auf Seite 34 zu dem „Oberziel Nachhaltigkeit“: Aufgabe des Unternehmens ist es daher, bereits jetzt zukünftige Wettbewerbsvorteile aufzubauen und damit die Voraussetzungen für zukünftige Erfolge zu schaffen, indem es sich auf Chancen und Risiken im Umfeld einstellt. Auch in einem späteren Kapitel zu Strategic Management Accounting (s. 175f.) wird unter dem Punkt potentielle strategische Fehlsteuerungen auf die Analyse von Wettbewerbsstrategien und Wettbewerbsvorteilen abgehoben. Das Problem damit ist, dass dies zwar für erwerbswirtschaftliche Unternehmen grundlegende Aufgaben sind, aber Begriffe wie Wettbewerb und auch zum Beispiel Marketing in Unternehmen mit bedarfswirtschaftliche Zwecksetzungen und letztlich hauswirtschaftlicher Zwecksetzung nicht greifen. Auch in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen gibt es Bedarf für strategisches Management Accounting. Aber dort ist der Unternehmenszweck, dessen Erreichen optimiert werden soll, ein ganz anderer. Dort ist Wettbewerbsfähigkeit nicht zentral wie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Wenn zum Beispiel eine ländliche Kommune bzw. deren Einwohner vor der Frage stehen, ob sie vor Ort einen Laden für eine Grundversorgung mit Lebensmitteln, Drogerie- und Haushaltswaren bereitstellen wollen und in dieser Überlegungsphase wird bekannt, dass ein Discounter einen Markt nahebei projektiert, dann können sie sich entspannt zurücklehnen. Das heißt, wenn die Marktwirtschaft selbst sich im Einzelfall so konstelliert, dass sie im Rahmen der Gewerbefreiheit eine Grundversorgung zu attraktiveren Preisen sicherstellt, als es ein bedarfswirtschaftliches Unternehmen im konkreten Fall kann, ist dies zwar existenziell für ein kommunales Unternehmen, eine lokale Verbrauchergenossenschaft (und auch für die dort Arbeitenden und Manager/innen) aber entspannt in Bezug auf den bedarfswirtschaftlichen Zweck, nämlich die Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer, um die es eigentlich geht. Die Gefahr, die besonderen bedarfswirtschaftlichen Zwecke aus den Augen zu verlieren, besteht für Theorie und Praxis. Die besonderen Nachhaltigkeitspotentiale bedarfsorientierten Wirtschaftens, die sich aus dem Minimalprinzip ergeben (siehe Artikel unter Stichwort Nachhaltigkeit), werden dann verpasst. Zu einer falschen Managementausrichtung im bedarfswirtschaftlichen Energieversorgungsbereich siehe (12). Dass die Lücken in der Lehre mit Defiziten in der Praxis einhergehen, soll an zwei weiteren Beispielen gezeigt werden, die hier aus Ressourcenmangel nur anekdotisch beschrieben werden.

Verbrauchergenossenschaften

Als in den 1970er Jahren in Deutschland die Coop Verbrauchergenossenschaften wettbewerblich durch Discounter unter Druck gerieten, schwächte der Gesetzgeber die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder durch Anpassung von § 27 Genossenschaftsgesetz und erhob die Leitungsautonomie des Vorstandes zum Allheilmittel. Die Coop Verbrauchergenossenschaften zentralisierten sich und wandelten sich weniger Jahre später zu einer Aktiengesellschaft, die wiederum einige Zeit später in einem Vorstandsskandal unterging. In der Schweiz, die diesen Weg nicht ging, ist die coop Schweiz bis heute ein extrem erfolgreiches Unternehmen, dessen Management bedarfsorientiert denkt und handelt. So beginnt einer der letzten Geschäftsberichte damit, dass erwähnt wird, dass bei über 2000 Produkten Preissenkungen für die Kunden realisiert werden konnten. In Deutschland gibt § 27 GenG Vorständen aus betriebswirtschaftlicher Unkenntnis des Gesetzgebers und der Ministerien immer noch zu viel Macht, weil nicht unterschieden wird zwischen der notwendigen operativen Leitungsautonomie des Vorstandes und der gemeinschaftlichen Verantwortung aller Mitglieder (bei Genossenschaften als einer Gesellschaftsform die auf dem Demokratieprinzip beruht) für die geschäftspolitische Kursbestimmung und die strategische Ausrichtung. Auch in dem gerade vom Bundeskabinett gebilligten Referentenentwurf der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes wird § 27 nicht geändert, obwohl dazu eine entsprechende Stellungnahme vorliegt (13).

Wohnungsgenossenschaften

In Ermangelung betriebswirtschaftlicher Vorgaben füllen Juristen die Lücke und geben Empfehlungen für die Praxis zur Preiskalkulation (14), Diese findet Eingang in Handbücher des Mietrechts auch bei Fragen der Preissetzung bei Wohnungsgenossenschaften Siehe (15). Kritik daran aus betriebswirtschaftlich-bedarfswirtschaftliche Sicht siehe (16).

Deshalb sollte die allgemeine BWL und ihre Kernbereiche beide Kalküle, das erwerbswirtschaftlich-gewinnmaximierende und das bedarfswirtschaftlich-Nutzer-nutzenmaximierende theoretisch in ausreichender Tiefe integrieren. Dazu gehört es zu erkennen, welche Methoden für beide Kalküle identisch sind - zum Beispiel die Ermittlung der Vollkosten/Selbstkosten als langfristige Preisuntergrenze (im Fall von Fördergenossenschaften im wesentlichen zugleich die Preisobergrenze) für die jeweiligen Produkte (Kostenträgerrechnung), und welche nicht. Die Historie der BWL war lange geprägt von den Verhältnissen in Industrieunternehmen und nahm nach und nach die wirtschaftlichen Realität auf, dass der Dienstleitungssektor stark an Bedeutung gewann. Tatsächlich sind aber die methodischen Unterschiede zwischen erwerbswirtschaftlichem und bedarfswirtschaftlichen Unternehmenszwecken größer als die zwischen den Güterarten physische Güter und Dienstleistungen. Umso wichtiger ist, dass die ABWL und die betriebswirtschaftlichen Kernfächer ihre Methoden ordnet und präzise formuliert an Hand dieser Unterschiede. Dazu braucht sie auch Professuren für die bedarfswirtschaftliche BWL als Teil der ABWL. Gerade die deutsche ABWL hat hier eine anknüpfungsfähigere Basis als die amerikanische Managementwissenschaft.

Aussagen zu bedarfswirtschaftlichen Unternehmen

Ich konnte nur an einer Stelle im Buch einen Bezug zu bedarfswirtschaftlichen Unternehmen finden. Auf einer halben Seite (169f) befassen sich die Autoren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) mit der Kalkulation öffentlicher Aufträge und Leistungen. Damit wird zum einen die eigentliche Betriebsperspektive und der Fokus auf Wirtschaftsunternehmen verlassen und Entscheidungen in Behörden in den Blick genommen. Auf der anderen Stelle wird ignoriert, dass es sehr wohl privatwirtschaftliche und öffentliche bedarfswirtschaftliche Unternehmen/Betriebe gibt, für deren Innenperspektive hier besondere Überlegungen und Kalkulationen zweckmäßig sind. Zu einer möglichen sinnvollen Systematik der ABWL siehe das Schaubild unter (17). KuK verweist hier auf eine Preisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft von 1953 mit einem Anhang zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten und auf landesrechtliche Kommunalabgabegesetze. Auch wenn es positiv ist, dass hier das Selbstkostenprinzip Erwähnung findet, ist der Verweis auf Gesetzgeber im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Theorie eine Selbstoffenbarung für eine bestehnde Lücke. Immerhin wird einiges an Literatur genannt, wobei ein Artikel (18) von von Zwehl nach einer ersten Sichtung tatsächlich auch im Rahmen einer bedarfswirtschaftlichen Kostenrechnung nutzbar ist. Von Zwehl nutzt zwar nicht den Begriff bedarfswirtschaftlich, aber immerhin den Begriff erwerbswirtschaftliche Unternehmen (S. 1346). Damit wird deutlich, dass es auch noch andere Unternehmen gibt.

Gesamtsituation und Ausblick

Mir geht es an dieser Stelle nicht darum, bestimmte betriebswirtschaftliche Lehrbuchautoren zu kritisieren. Insgesamt werden die Begriffe erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich eher seltener in der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur. Dies hat nach meiner Vermutung eher systemische statt personenbezogene Gründe. Die betriebswirtschaftliche Forschung und Lehre an deutschsprachigen Universitäten steht, soweit ich das mitbekomme, unter enormem Druck und hat oft schwierigen Rahmenbedingungen. So geht das Aufkommen des amerikanischen Business Scholl Ansatzes und des Management Ansatzes einher mit einer starken Ausrichtung auf Wettbewerb und weg von der Betriebswirtschaftslehre deutscher Prägung. Auch die Art wie Wissenschaft organisiert und finanziert wird, trägt vermutlich dazu bei, dass es eher schwierig ist, an geistig grundlegenden aber intuitiv nicht so leicht zugänglichen Unterscheidungen anzuknüpfen statt an Oberflächenphänomenen und Institurte zu gürnden für öffentliche Unternehmen oder für Genossenschaftswesen. So war zum Beispiel die genossenschaftlichen BWL ca. im Zeitraum von 1970 bis 2000 lange frustriert über ihre mangelnde Operationalisierbarkeit. Das Problem dabei war, dass es sowohl erwerbswirtschaftliche Genossenschaften als auch bedarfswirtschaftliche gibt und dass diese sich eben von ihren Zielen so sehr unterscheiden, das sich keine gemeinsame Operationalität einstellt. Im Bezug auf die betriebswirtschaftliche Theorie ist der Unternehmenszweck prägender als die Rechtsform. Damals erscheinen mehrere betriebswirtschaftliche Bücher mit dem Titel Genossenschaftswesen aber die vollständige parallele Ausbildung der beiden hier erwähnten erwerbswirtschaftlichen und bedarfswirtschaftlichen Kalküle lag noch nicht vor. Es gilt, denke ich, weiterhin, dass es sich lohnen würde, die ABWL grundlegend zweisäulig erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich aufzubauen und dazu wenigsten ein gut ausgestattetes betriebswirtschaftliches Institut als Teil einer betriebswirtschaftlichen Fakultät an einer deutschen Universität aufzubauen. Von wem aber soll der Impuls kommen, dass auch tatsächlich umzusetzen? Wer erkennt das gesellschaftliche Potential dieses Ansatzes und ist bereit sich dafür einzusetzen? Wenn man die Bevölkerung fragen würde, vermute ich, dass sie das gut finden würde. Am besten wäre es, es gäbe einen losbasierten Bürgerrat der entscheidet, ob eine bedarfswirtschaftliches Institut finanziert werden soll. Auch dies ist im Kern eine systemische Frage. Am fortschrittlichsten hat das nach meiner Einschätzung der Gesellschaftscoach Ibrahim Ardalan analysiert. Auf der Basis der Arbeiten des Althistorikers Christian Meier zur Entstehung des Politischen bei den Griechen (19) und des Geschichtsphilosophen Alfons Reckermann (20) und unter Aufgreifen neuzeitlicher Erkenntnisse der Anthropologie und Neurowissenschaften (zum Beispiel 21) hat er den Reformbedarf unseres politischen Systems weg von Parteien hin zu gelosten Bürgerräten extrem ausführlich analysiert auf seinem YouTube-Kanal nuttlos. Ein Bezug zur Nutzung von gelosten Bürgerräten als Input für die Kursbestimmung wissenschaftlicher Forschung gibt er unter (22). Solange es dazu keinen gelosten Bürgerrat gibt, braucht es Machtpromotoren und Fachhpromotoren, um sowohl die Barriere des Nicht-Wollens als auch die Barriere des Nicht Könnens zu überwinden. Siehe (23) S. 16ff.. Tatsächlich war dies auch im antiken Athen so als Kleisthenes 508/507 v. Chr. als Aristokrat mit der Pylenreform den Grundstein für die (geloste) Demokratie einführte.

Fußnoten / Literatur

(1) Coenenberg, Adolf G.(†), Fischer, Thomas M., Günther, Thomas, Brühl, Rolf (†), Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 10, Auflage, 2024

(2)  Frank Giebel, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(3) Mahlendorf, Matthias D., Fachbuch-Test, Controlling – Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung, Jahrgang 37 (2025), Heft 5

(4) Schreyögg, Georg, Betriebswirtschaftslehre nur noch als Etikett? : Betriebswirtschaftslehre zwischen Übernahme und Zersplitterung, in: Zukunft der Betriebswirtschaftslehre : Bestandsaufnahme und Perspektiven,, 2007, S. 140-160

(5) Grün, Oskar, Quo Vadis Allgemeine Betriebswirtschaftslehre?, BFuP Nr. 6, 2024 Seite 645ff.

(6) Bieg, Hartmut, Kußmaul, Heinz, Waschbusch Gerd, Finanzierung , 2023, 4. Auflage.

(7) Vargo, Stephen L., Lusch, Robert ,Evolving to a New Dominant Logic für Marketing,Journal of Marketing, 2004, Vol. 68, S. 1-17

(8) Understanding and enhancing price fairness perceptions of value-based pricing, Dominik Ebinger, Marc Wouters, Marketing ZFP Journal of Research and Management, 3/2025, Vol.47 . S- 32-48

(9) Giebel, Frank, Warum Renditekennzahlen öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in die Irre führen, blog liberal und kooperativ, Februar 2026

(10) Gutenberg, Erich, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Dritter Band, Die Finanzen, 7. Auflage, Berlin, 1975

(11) Weisser, Gerhard: Genossenschaft und Gemeinschaft, Bemerkungen zum "kulturellen Optimum" der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen, 7. Jg., S. 565-572

(12) Edeling, Thomas Die Korrumpierung bedarfswirtschaftlichen Handelns in öffentlichen Unternehmen, 2005, Universität Potsdam

(13) Giebel, Frank, Stellungnahme zum Referentenentwurf Genossenschaftsgesetz 2025, im Pressebereich des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dort unter Stellungnahmen dort unter Frank Giebel https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html?nn=110490 oder direkt unter https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/stellungnahmen/914/Stellungnahme%20Frank%20Giebel.pdf

(14) Beuthien, Volker, "Wohnungsgenossenschaften zwischen Tradition und Zukunft - Rechtsfragen der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes", Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1992

(15) Hannemann, Thomas (et. al), Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, im Kapitel über Wohnungsgenossenschaften von Flaute, 5. Auflage, 2019, dort Randnummer 195 Seite 1143 mit Verweis auf (11) in Fußnote 325 

(16) Giebel, Frank, Kostenmiete oder Wohnwertmiete in Wohnungsgenossenschaften, was sagt die genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre?, blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(17) Giebel, Frank, Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), blog liberal und kooperativ, Oktober 2022

(18) von Zwehl, Wolfgang, Betriebswirtschaftliche Grundsätze zur Konkretisierung der durch Benutzungsgebühren zu deckenden Kosten, Der Betrieb, Heft 27/28 14, Juli 1989, 42. Jahrgang, S. 1345-1354

(19) Meier, Christian, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt am Main, 1980

(20) Reckermann, Alfons. Überzeugen – Rhetorik und politische Ethik in der Antike, Hamburg, 2018

(21) Urner, Maren, Radikal emotional – Wie Gefühle Politik machen, München, 2024

(22) Ibrahim, Ardalan, Demokratische Kontrolle von Wissenschaft / Welche Forschungsprogramme wollen wir finanzieren?, YouTube-Kanal nuttlos, 2024, https://www.youtube.com/watch?v=_TlMRyPomRQ

(23) Witte, Eberhard, Das Promotorenmodell, in: Hauschildt, Jürgen, Gemünden, Hans Georg (Hrsg.), Promotoren - Champions der Innovation, 2. Auflage, Wiesbaden, 1999

Mittwoch, 14. Januar 2026

Bedarfswirtschaftliche Preiskalkulation in Zeiten der Inflation

Einleitung

Inflation verändert die Rahmenbedingungen der Preiskalkulation erheblich. Eine ausführliche und lesenswerte betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlung für gewinnorientierte Unternehmen gibt zum Beispiel Prof. Dr. Peter Hoberg in einem Controlling-Blog hier. Diese Ansätze greifen aber für bedarfswirtschaftliche Unternehmen so nicht.

Öffentliche Unternehmen, Fördergenossenschaften und Stiftungsunternehmen verfolgen keine Gewinnmaximierung, sondern die dauerhafte Deckung eines definierten Bedarfs unter wirtschaftlich stabilen Bedingungen. Preiskalkulation dient hier der Sicherung von Leistungsfähigkeit, Investitionsfähigkeit und Zweckbindung.

Der folgende Beitrag gibt deshalb einige ergänzende Hinweise wie Preiskalkulation in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen unter anhaltender Inflation betriebswirtschaftlich sinnvoll durchgeführt werden kann.

Kostendeckung und Investitionsfähigkeit als Maßstab

Grundsätzlich gilt auch in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen: Preise müssen kostendeckend sein. Darüber hinaus müssen sie eine Rücklagenbildung ermöglichen, die ausreicht, um künftig notwendige Investitionen zu finanzieren und den Produktionsapparat im Einklang mit den Unternehmenszielen weiterzuentwickeln. Preisbildung ist damit kein Instrument kurzfristiger Anpassung, sondern Teil einer langfristig angelegten wirtschaftlichen Entwicklung. Ohne den Sinn einer Deckungsbeitragsrechnung, wie sie Hoberg verwendet, generell auszuschließen, wird hier deshalb in der Regel eine Vollkostenbetrachtung entscheidungsrelevanter sein. 

Inflation verschärft obige Zusammenhänge, weil die Preise nahezu aller Produktionsfaktoren steigen und Investitionen unsicherer werden. Die Herausforderung liegt daher weniger in einzelnen Preisanpassungen als in der Sicherstellung der Investitions- und Leistungsfähigkeit über die Zeit.

Planungssysteme als zentrale Antwort auf Inflation

Vor diesem Hintergrund bleibt eine systematische, gestufte, bedarfswirtschaftliche Wirtschaftsplanung das zentrale Steuerungsinstrument. Sinnvoll ist eine klare Abfolge aus Bedarfsanalyse, Planung des Produktionsprogramms, Investitionsplanung sowie Liquiditäts- und Finanzplanung. Diese Ebenen müssen konsistent aufeinander abgestimmt sein, da Preisentscheidungen stets Auswirkungen auf Investitionen, Finanzierung und Leistungsumfang haben.

Bei anhaltender Inflation reicht eine jährliche Planung häufig nicht mehr aus. Abhängig von Branche und Kostenstruktur kann eine Umstellung auf quartalsweise oder bei hoher Inflation sogar auf monatliche Planungszyklen notwendig sein. 

Preiskalkulation auf Basis realistischer Planannahmen

Innerhalb dieser Planungsarbeit ist für alle Produkte eine Plan-Kostenträgerrechnung zielführend. Diese muss auf realistischen, inflationsangepassten Annahmen zur Investitions- und Kostenentwicklung beruhen. In Phasen hoher Unsicherheit kann es sinnvoll sein, mit mehreren wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien zu arbeiten, um die Bandbreite möglicher Entwicklungen abzubilden.

Wichtig ist: Ein funktionierendes bedarfswirtschaftliches Planungssystem verliert durch Inflation nicht seine Gültigkeit. Im Gegenteil, es wird noch wichtiger. 

Grenzen der Preisweitergabe und Konsequenzen

Bestehen regulatorische oder marktliche Grenzen, Kostensteigerungen vollständig über Preise weiterzugeben, verschärft sich der Steuerungsbedarf. In solchen Fällen reicht es nicht aus, Preisanpassungen aufzuschieben oder Rücklagen aufzuzehren. Vielmehr muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang das Produktions- oder Leistungsprogramm angepasst werden muss, um strukturelle Verluste zu vermeiden.

Sind Preiserhöhungen durchsetzbar, gibt es dennoch einen Unterschied zur erwerbswirtschaftlichen Logik: Inflation legitimiert in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen keine opportunistische Preisgestaltung. Es gilt weiter der Ansatz, den Förder- bzw. Versorgungszweck bestmöglich zu erfüllen.

Die von Hoberg (s.o.) postulierte Orientierung an der Ermittlung von Preisabsatzfunktionen ist auch in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen grundsätzlich sinnvoll. Auch hier braucht es eine solide Abschätzung darüber, welche Nachfragereaktion der neue plankostenbasierte Preis auf der Abnehmerseite hervorruft. Allerdings ist das Optimierungskalkül, das diese Informationen verarbeitet und darüber entscheidet, welches Produktionsprogramm und welches Investitionsprogramm mit welchen Preisen umgesetzt wird, nicht gewinngetrieben sondern Nutzer-nutzenmaximierend (siehe Artikel zur bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximierung bzw. Nutzenmaximierung). Wie das in der Praxis gut gelöst werden kann, sprengt die Darstellungsmöglichkeiten eines Übersichtsartikels, nicht zu letzte weil es unterschiedliche bedarfswirtschaftliche Branchen und in diesen wiederum sehr unterschiedliche Unternehmenssituationen geben kann und gibt. Zwei Probleme, die generell dabei zusätzlich zu lösen sind, sind erstens die Kalkulation von die Geldentwertung berücksichtigenden Gewinnrücklagen und zweitens die Absicherung von normalerweise in Geld gehaltenen Rücklagen für künftige Investitionen vor Wertverfall durch eine hohe Inflation. Letzteres ist seitens Geschäftsführung und Aufsichtsgremien anspruchsvoll, weil es eine Einschätzung der wahrscheinlichen gesamten geld- und wirtschaftspolitischen Entwicklung in einer sehr unübersichtlichen Situation erfordert und im Zweifel unkonventionelle Maßnahmen gefunden und verantwortet werden müssen. 

Der Artikel wurde ergänzt am 15.01.2026


Samstag, 7. September 2024

Kostenkalkulation in Wohnungsgenossenschaften zu Anschaffungspreisen oder Tagespreisen

Einführung

Während es zur Kostenrechnung sehr viel wissenschaftliche Literatur gibt, finden sich bei Recherchen zur Kombination Kostenrechnung und Wohnungsgenossenschaften jenseits dieses Blogs gar keine Treffer. Auch die breiter gefasste Kombination Kostenrechnung und Wohnungswirtschaft fällt sehr mager aus. Gefundene Texte aus diesem Feld werden weiter unten vorgestellt und eingeordnet. Im Literaturüberblick überwiegt eine finanzwirtschaftliche beziehungsweise investitionstheoretische Perspektive.

Während die Zielsetzung einer Investitionstheorie darin besteht, zum Zeitpunkt einer anstehenden Investition Informationen bereitzustellen, ist es Aufgabe der Kostenrechnung, auf Dauer in gewissen Abständen Informationen für die Geschäftsführung des Unternehmens zu liefern – und zwar zu den Hauptzwecken Kostenkontrolle, Kostenmanagement und Preisgestaltung.

Ein Hinweis auf eine dominierende finanzwirtschaftliche Perspektive gibt ein Artikel von Karl Schneider (3). In dem Artikel von Schneider heißt es über ein vom Bundesbauminister in Auftrag gegebenes Gutachten zur Novellierung der zweiten Berechnungsverordnung: „Nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Wohnungswirtschaft weitgehend finanzwirtschaftlicher Art. Sie will dem Grundstückseigentümer die Miete in solcher Höhe zukommen lassen, dass er in der Lage ist, mit den Einnahmen aus dem Objekt seine Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.“

Die finanzwirtschaftliche Ausrichtung der Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Wohnungswirtschaft zeigt sich deutlich bei den Kapitalkosten. Sie werden in gleichbleibender Höhe gerechnet, obwohl die Kapitalkosten (Zinsen) sinken. Der Eigentümer erhält also unter dem Titel „Kosten“ Beträge, die der Vermögensmehrung (Entschuldung) dienen. Die II. BV gestattet sogar den Ansatz der Zinsen aus dem ersten Jahr für die Folgejahre, zu denen der Kredit bereits vollständig getilgt ist.

Begrifflich sind das natürlich keine Kosten, und betriebswirtschaftlich-kostenrechnerisch ist das unsinnig. Möglicherweise liegt hier ein Fall dafür vor, dass durch gesetzliche Vorgaben über Jahrzehnte Einfluss auf die Berechnungspraxis in vielen Wohnungsunternehmen genommen wurde – seien es erwerbswirtschaftliche, öffentliche oder genossenschaftliche Gesellschaften.

Der Text von Flender enthält viele auch heute noch interessante methodisch richtige Hinweise. Allerdings geht bei ihm auch noch vieles durcheinander bzw. ist noch nicht so weit entfaltet wie in der späteren betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung. So trennt Flender strikt die periodische Kostenträgerrechnung auf Basis der Verteilung der Kosten über den Betriebsabrechnungsbogen von der Preiskalkulation, die er Selbstkostenrechnung nennt.

Im Nachhinein könnte man das als Versuch deuten, zwischen Istkostenrechnung und Plankostenrechnung bzw. zwischen Kostenträgerrechnung im Ist und im Plan zu unterscheiden.

Zur Preiskalkulation stellt Flender dennoch richtig fest, dass die Berechnung der Selbstkosten für alle an extern abgegebenen Produkte/Dienstleistungen als Preisuntergrenze im Rahmen der Betriebssteuerung wichtig ist. Bei der Berechnung hält er allerdings aktuelle Tagespreise für richtig im Gegensatz zu Preisen, die auf Kosten basieren, die sich auf der Basis von Anschaffungspreisen errechnen.

Flender schreibt auf Seite 187: „Es kommt … darauf an, die Kosten entsprechend dem realen Wert im Zeitpunkt der Leistungserstellung oder der Leistungshingabe anzusetzen (Bewertung zu Tagespreisen).“ Als Beispiel bringt Flender die hohen Wertsteigerungen eines Grundstücks vom Zeitpunkt des Grundstückskaufs bis zur Fertigstellung des Gebäudes und dem Verkauf der Wohnungen und interne niedrige Architektenkosten im Vergleich mit den Preisen, die ein externer Architekt gekostet hätte.

Flender fordert jeweils die höheren aktuellen Marktpreise anzusetzen. Er bezieht sich hierbei auf Wohnungsunternehmen, die die Wohnungen verkaufen. Zu Wohnungsbewirtschaftung schreibt er nur, dass die Ermittlung der Selbstkosten schwieriger sei. Es fragt sich, ob Flender recht hat.

Man könnte hier auf den Gedanken kommen, dass es betriebswirtschaftlich notwendig ist, auch bei Wohnungsunternehmen, die ihre Wohnungen nicht verkaufen, sondern bewirtschaften, die jeweiligen Wiederbeschaffungspreise am Markt in die Preiskalkulation einfließen zu lassen, um Produkte am Markt nicht unter Wert abzugeben. Dieser Gedanke findet sich bei Eugen Schmalenbach in Bezug auf marktorientierte Unternehmen (8).

An dieser Stelle gilt es zu betrachten, wie dies bei Wohnungsgenossenschaften aussieht. Diese haben den Zweck, die Wirtschaft ihrer Mitglieder bestmöglich zu fördern. (Der preiskalkulatorische Umgang mit Grunddstückskäufen ist dabei ein besonderer Fall, der hier zurückgestellt wird, obwohl es für diesen eine Lösung gibt.)

Gerhard Weisser schreibt mit Bezug auf Wohnungsgenossenschaften "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (9). Das heißt der Nutzen von Genossenschaften besteht darin, die Ersparnis gegenüber den Marktpreisen für ihre Mitglieder zu maximieren (auf der Basis des dauerhaften Angebotes von Leistungen in angemessener Qualität bei einer dauerhaften Wohnungsbewirtschaftung seitens der Genossenschaft bzw. auf Basis eines möglichst niedrigen Preises beim Verkauf der Wohnung an die Mitglieder. Es wäre dann geradezu absurd bei der Preiskalkulation zu verlangen, dass alle Kostenkomponeten eines hergestellten und gelieferten Produktes zu aktuellen Marktpreisen bepreist werden statt die erreichten Preisvorteile in Form von niedrigen Nutzungsentgelten oder niedrigen Verkaufspreisen an die Mitglieder der Genossenschaft weiter zu geben. Die Aussage Flenders kann also allenfalls für erwerbswirtschaftliche Wohnungsunternehmen gelten. (weitere Hintergründe mit Bezug zu Schmalenbach siehe ganz unten (X1).

möglicher Einwand Inflation

Flender hat nicht eine hohe Inflation im Blick bei seiner Aussage. Dennoch gibt es in der BWL den Ansatz bei hoher Inflation mit der Orientierung an den Tagespreisen zu antworten. Insbesondere Fritz Schmidt mit seiner organischen Tageswertbilanz (10) ist hier zu nennen aber auch viele andere haben sich in Deutschland in den Zeiten der Hochinflation nach dem ersten Weltkrieg damit befasst, siehe zB Schmalenbach (11) und die Kommentierung und Einordnung der verschiedenen Substanzerhaltungstheorien siehe Stützel (12). Müssten in Zeiten hoher Inflation bei Wohnungsgenossenschaften die Preise doch mit Tageswerten kalkuliert werden? In Bezug auf die hergestellten oder angeschaften Wohnanlagen gilt hier weiterhin, dass es besser ist die Preise auf Basis der Herstellkosten/Anschaffungspreise zu kalkulieren, da die Genossenschaft ja gerade nicht dem Inflationsdruck unterliegt, da die Wohnanlagen Sachwerte sind. Steigende Verwaltungskosten und steigende Instandhaltungskosten können entsprechend der Inflationshöhe relativ leicht berechnet werden. Die Planung und preiskalkulatorische Abbildung von rechnerischen Sanierungs- und Modernisierungsrücklagen muss wahrscheinlich stark angepasst werden und kann dazu führen, dass sich der Bedarf ergibt, die Nutzungsentgelte anzuheben. Dies musss dann aber konkret an der einzelnen Wohnanlage berechnet werden und bedeutet nicht vollständig auf Marktpreise für die Erst-Herstellungskosten bzw. auf  Wiederbeschaffungspreise für die Wohnanlagen selbst als Berechnungsbasis zu wechseln.

Fazit:

In Wohnungsgenossenschaften sollte bei der Kalkulation der Nutzungsentgelte im Rahmen einer Plankostenrechnung Anschaffungspreise die Ausgangsbasis bilden. 

Flenders Text ist ein frühes Beispiel dafür, dass betriebswirtschaftliche Methoden allein auf ein erwerbswirtschaftliches Kalkül ausgerichtet werden unter Missachtung des Vorhandenseins eines spezifisch bedarfswirtschaftlichen Kalküls, das in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen durch ihre Zwecksetzung angelegt ist und das von frühen Vertretern der genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre zumindest in Ansätzen bereits wahrgenommen wurde (insbesondere Karl Hildebrand, "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmung"), auch wenn es erst in meinen Artikeln hier auf dem Blog weiter konkretisiert und mit dem Minimalprinzip in Verbindung gebracht wurde, siehe (12), (13), (14).

Weiterführendes

(X1) Schmalenbach macht in (8) die Unterscheidung von martkverbundenen Betrieben und geschlossenen Betrieben (S.146ff.). Beschaffungsgenossenschaften sind auf der Einkaufseite mit den Märkten verbunden aber als Förderselbsthilfevereine für Privathaushalte auf der Abnehmerseite nicht mit dem Markt verbunden. Hier könnte man deshalb weiter prüfen inwieweit Schmalenbachs Unterscheidungen für Genossenschaften und ggf. Bedarfswirtschaften insgesamt nutzbar gemacht werden kann. Ebenso unterscheidet Schmalenbach in (8) zwischen den Grenzkosten als Bestimmungsgrund für die Ermittlung von Betriebswerten von  Güterkomponten und dem Grenznutzen. Auch dies wäre zu prüfen.

(X2) Es gibt eine Dissertation, die in diesen Themenbereich fällt, die ich hier nicht weiter geprüft habe, weil die dort behandelte Deckungsbeitragsrechnung für die Wohnungswirtschaft abwegig erscheint vor dem Hintergrund, dass Wohnanlagen mit langfristiger Perspektive bewirtschaftet werden und Deckungsbeitragsrechnungen in der Industrie verwendet werden für kurzfristige Betrachtungen bei Kapazitätsauslastungsproblemen (16).

Literatur

(1) Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Ludwina Kühne-Bünig, Volker Nordalm, Lieselotte Steveling (Hrsg.) 4. Auflage, 2005. Seite 576ff.

(2) Kosten und Kostenrechnung in der Wohnungswirtschaft, August Flender, in :"Beiträge zur Theorie und Praxis des Wohnungsbaus", Fischer-Dieskau, Joachim (Hrsg.), 1959. S170-200

(3) Karl Schneider, Die Neufestsetzung der Instanhaltungssquote, in: Der langfristige Kredit,1963, S. 372-375.

(4) Gabler Online Lexikon schreibt zu Finanzwirtschaft https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/finanzwirtschaft-51975, abgerufen am 07.09.2024

 (5) Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV), https://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/BJNR017190957.html , abgerufen am 07.09.2024

(6) H.G.Pergande, Miete und Wirtschaftlichkeit bei neuen Wohnungen - Die Neuregelung nach den Durchführungsvorschriften zum Bundes-Wohnungsbaugesetz, 1951, Oldenburg, S. 130

(7) Hans-Günther Pergande, Werner Schwender, Die Zweite Berechnungsverordnung, Köln-Braunsfeld, 1963. S. 239 und S. 252f.

(8) Eugen Schmalenbach, Kostenrechnung und Preispolitik, 1963, 8. Auflage, Köln und Opladen, S.150

(9) Gerhard Weisser, "Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße", Gemeinnütziges Wohnungswesen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572, dort Seite 565.

(10) Fritz Schmidt, Die organische Tageswertbilanz, Gabler, Wiesbaden 1951. Unveränderter Nachdr. der 3. Auflage

(11) Eugen Schmalenbach, Die steuerliche Behandlung der Scheingewinne, Jena, 1922 und dort der Anhang Geldwertausgleich in der bilanzmässigen Erfolgsrechnung 

(12) Wolfgang Stützel, Bemerkungen zur Bilanztheorie, Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 1967, Seite 314-314, hier S. 328

(13) Frank Giebel, Mehr bedarfsdeckende Unternehmen als Teil einer nachhaltigen, lebenswerten Zukunft , Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2020/12/mehr-bedarfsdeckende-unternehmen-als.html , 2020

(14) Frank Giebel, Meine Auseinandersetzung mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer, Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2020/10/rezension-allgemeine.html  , 2020

(15) Frank Giebel, kleiner Diskursbeitrag zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre, Blog liberal und kooperativ, https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2023/06/kleiner-diskursbeitrag-zur.html , 2023

(16) Henri Lüdeke, Immobilienwirtschaftliche Deckungsbeitrags- und Deckungsbeitragsflussrechnung Eine Konzeption für die unternehmerische Wohnungswirtschaft, Dissertation TU Berlin, 2016









Sonntag, 1. September 2024

Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Preiskalkulation von Wohnungsgenossenschaften als bedarfswirtschaftliche Unternehmen

Zusammenfassung:
Der Artikel untersucht im Rahmen der bedarfswirtschaftlichen
Betriebswirtschaftslehre inwieweit Eigenkapitalzinsen bei der Festlegung
der Nutzungsentgelte von Wohnungsgenossenschaften zu kalkulieren
sind. Es zeigt sich, dass im Grundsatz bei Wohnungsgenossenschaften
keine kalkulatorischen Zinsen für das verwendete Eigenkapital
anzusetzen sind. Die Vorstellung von Opportunitätskosten, die in der
Betriebswirtschaft die wesentliche Begründung für das Ansetzen von
kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen liefern, greifen hier nicht. Der Artikel
geht neben der Kostenrechnung auch auf die Notwendigkeit einer diese
begleitende Liquiditätsrechnung ein und gibt dazu Hinweise für die Praxis.

 Abstract:
The article examines, within the framework of needs-based business
economics, to what extent interest on equity should be calculated in
determining the usage fees of housing cooperatives. The article finds
that, in principle, no imputed interest rates for the equity capital used
should be applied to housing cooperatives. The notion of opportunity
costs, which in business economics provide the primary rationale for
applying imputed equity interest rates, does not apply here. In addition
to cost accounting, the article also addresses the necessity of
accompanying liquidity accounting and provides practical guidance on this matter.

Zu meinem Artikel bitte den link nutzen, da das Format mit einigen Fußnoten so leichter zu nutzen ist

      Link

Autor: Frank Giebel, Hamburg, veröffentlicht am  01.09.2024, 

Diplom-Betriebswirt (FH),  B.A.Hons. European Business Administration

Geschäftsführer der Woge Wohnungsgenossenschaftliche Initiative UG (haftungsbeschränkt)

Mittwoch, 8. Februar 2023

Neuer Schwung für bedarfswirtschaftliches Wirtschaften

Vorbemerkung

2021 ist ein spannender Artikel in der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen erschienen (1), in dem die Bedeutung des bedarfswirtschaftlichen Ansatzes nicht nur klar gemacht wurde gegenüber einem gewinnmaximierenden Ansatz, sondern auch konkretisiert wurde. Allerdings wurde ein entscheidender Schritt nicht ausgeführt, den ich hier auf dem Blog bereits gemacht habe, den der Operationalisierbarkeit. Das ist aber gerade die Brücke zur Praxis. Und er kann große Bedeutung erlangen zur Potentialentfaltung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen. Auch an anderer Stelle ist dieser Schritt nach meiner Wahrnehmung noch nicht gesehen bzw. gegangen worden, zum Beispiel im Gabler Wirtschaftslexikon (online). Dies werde ich hier näher erläutern.

Dieser Text ist kein wissenschaftlicher Fachartikel, da er keine spezifische fachliche Fragestellung formuliert und nicht auf einer umfassenden Literaturrecherche basiert. Meine "Lösungen" hatte ich bereits in früheren Artikeln vorgestellt, die ich hier zitiere. Einige Literatur wie Texte von Gerhard Weisser wurden von mir nur sehr lückenhaft gelesen. Mein Text teilt Beobachtungen an der Schnittstelle von Soziologie und Wirtschaftswissenschaften. Er ist eine Einladung zum fachlichen Austausch mit Wissenschaftlern und Praktikern und als Mutmacher gedacht, beherzt bedarfswirtschaftlich zu denken und zu handeln in den dafür passenden Unternehmen, wie öffentlich-rechtlichen, Stiftungsunternehmen und Beschaffungs-Genossenschaften.

Rezension "Kooperatives Wirtschaften für das Gemeinwohl in Zivilgesellschaften"

Der Artikel "Kooperatives Wirtschaften für das Gemeinwohl in Zivilgesellschaften" aus der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen (1) versucht nach eigener Aussage "zehn idealtypische Kernmerkmale" kooperativen Wirtschaftens zu "destillieren". Zum kooperativen Wirtschaften zählt der Artikel den "non-Profit- bzw. Dritten Sektor, das Genossenschaftswesen und das Sozialunternehmertum". Unter Punkt 7 wird Bedarfswirtschaft als wesentliches Merkmal benannt (2).

Nach meiner Meinung korrekt und prägnant wird auf Seite 473 konkretisiert, was Bedarfswirtschaft meint. Ich zitiere etwas ausführlicher: "Kooperatives Wirtschaften zielt auf die Befriedigung von menschlichen Bedürfnissen ab. Bedarfswirtschaftlich handeln Organisationen, die nicht primär nach Gewinn streben. Bei Ihnen steht die Erstellung von realen oder naturalen Leistungen mit dem Ziel im Vordergrund, Bedarfe ihrer Nutzenden bestmöglich zu befriedigen (Thiemeyer, 1975, Seite 30)".

Wichtig ist hier zum einen die Feststellung, dass der Sinn dieser Unternehmen durch ihre Leistungserstellung für ihre Kunden bzw. Nutzer entsteht, während bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen die Leistungserstellung für Kunden nur Mittel zum Zweck des Gewinns bzw. der Rendite für die Investoren ist. Dieser Produktfokus gilt sowohl bei öffentlichen Unternehmens, bei dem alle Bewohner im Einzugsgebiet des Unternehmens als Kunden in Frage kommen als auch bei Beschaffungs-Genossenschaften, bei denen die Mitglieder die Nutzer sind, die zugleich Miteigentümer und Kapitalgeber sind (anders zum Beispiel Erzeugergenossenschaften/Vermarktungsgenossenschaften die durchaus für ihre Mitglieder gemeinsam erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen). Zum zweiten ist an dem Zitat oben wichtig die Konkretisierung bestmöglich. Dies macht deutlich, dass es hier um eine Optimierungsaufgabe geht, die damit auch grundsätzlich einer Quantifizierung und Messbarkeit offen steht. Damit wird die Unternehmenszielsetzung ähnlich operationalisierbar wie dies mit der Gewinnmaximierung bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen der Fall ist. Ich habe dies zum Beispiel hier (3), (4) bereits erwähnt und operativ am Beispiel möglicher Preispolitiken für Wohnungsgenossenschaften hier (5) durchgespielt aber auch in Bezug auf Bahnunternehmen (6), den öffentlichen Rundfunk (7) und öffentliche Bücherhallen (8) angedacht. Da der Punkt wichtig ist, macht es Sinn, die in (1) genannte Quelle Thiemeyer (9) zu prüfen. In späterer Literatur findet sich der Begriff bestmöglich häufiger in Bezug auf Genossenschaften, Bei mit selbst zum Beispiel (10), (11) bei Hartmut Glenk (13), Markus Gschwandtner (14) und bei Christian Picker (15). Alle drei sind allerdings Juristen und schreiben nicht im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre und deshalb auch nicht zu Fragen der Operationalisierbarkeit. In Bezug auf bedarfswirtschaftliche Unternehmen zog ich die beiden Aspekte Leistungserstellung für Nutzer und bestmögliche Befriedigung zu "Nutzenmaximierung" zusammen (12) als Alternativkalkül des grundlegenden Zieles bedarfswirtschaftlicher Unternehmen gegenüber der Gewinnmaximierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Thiemeyer schreibt "Bedarfswirtschaftlich disponieren solche Unternehmen, die unter bestimmten, in der Regel die Finanzierungskonzeption betreffenden Nebenbedingungen ein optimale Deckung vorhandener Bedarfe anstreben." Heute würde man/frau oder zumindest ich als weitere Nebenbedingungen gute Unternehmensführung (good Governance) ergänzen, siehe zum Beispiel (10) und (16). Zu schauen ist hier, ob Thiemeyer und ob der obige Artikel mir dahingehend folgen bzw. zeitlich vorausgingen in der Entdeckung, dass die Operationalisierung von so verstandener bedarfswirtschaftlicher Nutzenmaximierung darin liegt, dass bestimmte relativ einfache Grundbedarfe über minimale Kosten optimiert werden sollten (Minimalkostenprinzip). Soweit ich das richtig sehe, folgt Thiemeyer nicht diesem Ideenpfad. Auf Seite 32 schreibt er "Leerformel ist ebenfalls [neben Gemeinwirtschaftlichkeit und öffentlichem Interesse] die "optimale" Bedarfsdeckung. Das passt zu dem Artikel oben, in dem nach Erwähnung von bestmöglich dies nicht weiter genutzt wird zur Konkretisierung. Spannend ist hier, dass Thiemeyer Gerhard Weisser zitiert und auch der obige Artikel Verbindungen zu Weisser aufweisen. Laut Wikipedia hat Thiemeyer bei Weisser Betriebswirtschaft studiert und sich 1968 an der Universität Köln zu Gemeinwirtschaft habilitiert, als Weisser dort Professor für Sozialpolitik und Genossenschaftswesen war. Einer der Autoren von (1), Johannes Blome-Drees, ist Dozent am gleichen Institut und der Schüler und Nachfolger von Weisser, Frank Schulz-Nieswandt ist Herausgeber der Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen und wird im Artikel mehrfach zitiert. Weisser war der Lehrstuhlinhaber für Genossenschaftswesen an der Universität Köln.

In dem Artikel (1) wird das bestmöglich zwar zitiert, aber nicht weiter verwendet und insbesondere keine Operationalisierbarkeit daraus abgeleitet. Als drittes Beispiel sei hier das Gabler Wirtschaftslexikon (online) erwähnt, das zwar keine wissenschaftliche Primärquelle ist aber nachrichtlich doch interessant und unter dem Stichpunkt "gemeinwirtschaftlichen Unternehmen" zu der Bewertung "inhaltlich wenig operationalisierter Begriff" kommt.

Recherche zu Gerhard Weisser

Ich habe geschaut, was Weisser, der von Thiemeyer in (9) zitiert wurde, zu diesem Thema schreibt und ich denke das könnte erhellen, warum er und eventuell auch seine Schüler hier nicht auf die eigentlich leicht erkennbare Operationalisierbarkeit in Form der Anwendung des Minimalkostenprinzips auf die Produktion von relativ leicht standardisierbaren Grundbedarfen gekommen sind. Weisser studierte Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Mit den Jahren versuchte Weisser die Wirtschaftswissenschaft als ein Baustein der Soziologie aufzufassen statt als eigenständige Wissenschaft.

Weisser äußerst sich sehr pessimistisch zu irgend welchen operationalisierbaren weil konkretisierenden Aussagen in diesem Bereich kommen zu können. Er kam sogar zu der abwertenden Bezeichnung "Ökonomismus".(18)  Siehe zum Beispiel sein Artikel "Wirtschaft" im Handbuch für Soziologie (17). Dort erklärt er ausführlich in einem Kapitel "Exkurs über die Möglichkeit  der Messung wirtschaftlicher Erfolge" (Seite 993ff.) seinen Pessimismus der Messbarkeit der wirtschaftlichen Erfolgs für bedarfswirtschaftliche Unternehmen. Er schreibt: "Beispielsweise kann natürlich auch ein bedarfswirtschaftliches Unternehmen nicht auf das für die erwerbswirtschaftlichen Unternehmen entwickelte Rechenwerk verzichten. Nur hat der sich aus diesem Rechenwerk ergebende Saldo [er meint wohl den Gewinn] für das bedarfswirtschaftliche Unternehmen eine andere, und zwar sehr viel geringere Bedeutung. Der institutionelle Sinn schließt ja gerade das Streben nach Gewinnmaximierung aus. Bei ihnen ist also hoher Gewinn, bezogen auf das Hauptmerkmal ihres institutionellen Sinnes ein Zeichen des Mißerfolges. Wir sollten erkennen, daß die Leistungsmöglichkeiten der Methoden quantifizierter Erfolgsanalyse begrenzt sind. Es ist überaus gefährlich für die Kultur der Gesellschaft, wenn sie überschätzt werden. Schlechthin "den" Erfolg zu messen, dürfte sowohl im volkswirtschaftlichen wie im einzelwirtschaftlichen Bereich unmöglich sein."

Weisser erkennt zwar richtig, dass hohe Gewinne bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen letztlich Misserfolg bedeuten, weil zu hohe Gewinne entweder das Unternehmensinteresse über das der Nutzer stellt, wenn über Gebühr Reserven im Unternehmen aufgebaut werden, oder die  Kommune oder der Staat als Träger Gewinne aus dem Unternehmen erhält, das eigentlich zum Wohl der Nutzer arbeiten sollte. Beides verletzt das Wirtschaftslichkeits- bzw. Effizienzprinzip. Es wurden zu viele Mittel aufgewandt zu Erreichung eines bestimmten Nutzens aus Nutzersicht oder die Mittel werden zweckentfremndet. Aber er schüttet gleich das Kind mit dem Bade aus und vermutet, dass gar keine alternative Erfolgsmessung [Nutzenmaximierung] möglich ist bzw. dieses Ziel nicht operationalisierbar über Quantifizierbarkeit ist. 

Denn er schreibt weiter: "Suchen wir zu einem Urteil über die gesamte Leistung einer Betätigung im Wirtschaftsleben innerhalb einer bestimmten Frist zu gelangen, so handelt es sich um nichts anderes, als daß wir Grade der Zufriedenheit ausdrücken wollen. Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit ergibt sich aber als Erlebnis: und zwar in dem wir unbewußt oder bewußt das Geschehene zum Sinn unseren Lebens oder zu dem Sinn des Lebens derjenigen Personenkreise, denen die Leistung gewidmet ist, in Beziehung setzen. Was wir also als Sinn empfinden, erfassen wir als Gegenstand einheitlicher Bewertungsakte. Ob wir uns diesem Leitbild annähern oder ob wir uns von ihm entfernen, wird als Erlebnis bewusst. Wollten wir hier messen, so müßten wir hier wirklich alle positiven und negativen Interessen, aus denen sich das Leitbild ergibt, nicht nur nach ihrem Inhalt, sondern auch in ihrer Stärke quantitativ bestimmen und eine Summe aus ihnen bilden und diese Summe mit dem ebenso ermitteln tatsächlich Erreichten vergleichen können. Das dürfte unerreichbar sein."

Ich weiß nicht, ob Weisser hier seine Erfahrungen aus der Politik - er war Mitglied der SPD und gilt laut Wikipedia als einer der Gründerväter des Godesberger Programms - in die Quere gekommen sind, weil in Parteien ständig vielfältige Interessen und Themen vorgebracht werden, sodass man ohne einen Kompass leicht zu dem Schluss kommen kann, dass sie zahllos und nicht systematisierbar und priorisierbar sind und jeder zu anderen Präferenzen kommt. Letztlich kapituliert Weisser vor einer von ihm wahrgenommen Komplexität. Diese ist faktisch so aber gar nicht vorhanden. Schon Goethe lässt den Stadtpfarrer in Hermann und Dorothea sagen: "Vieles wünscht sich der Mensch, und doch bedarf er nur wenig" (ausführlich hier) So richtig es ist im Bereich Wirtschaftspsychologie in Interessen zu denken (siehe zum Beispiel die Herausarbeitung der Bedeutung von Interessen und Bedürfnissen zweier Konfliktparteien in der Mediationsmethode (19), so unnötig komplex und diffus kann es werden, wenn man kein Instrument an der Hand hat, wirtschaftlich relevante Bedürfnisse und Bedarfe zu ordnen. Die Ausführungen Weissers (17) und evtl. auch die Thieymeyers (9) lassen vermuten, dass ihnen die Maslowsche Bedürfnispyramide nicht bekannt war und auch nicht die Lebensweisheit Goethes.  Oder sie haben deren Relevanz für die bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre nicht erkannt. Maslow veröffentliche laut Wikipedia sein erstes Modell 1943, ausführlicher aber erst 1954 und posthum 1971. Weisser dürfte es 1956 evtl. noch nicht bekannt gewesen sein. Weisser führt Maslow jedenfalls in seinem Literaturverzeichnis oben im Bereich Wirtschaftspsychologie nicht auf und auch Thiemeyer erwähnt ihn in seinem Literaturverzeichnis nicht. Zu Weisser ist allerdings zu ergänzen, dass er in einer anderen Arbeit ebenfalls aus dem Jahr 1956 sehr wohl eine positive Aussage (in diesem Fall zu Genossenschaften) gemacht hat dahingehend, dass er einer Quantifizierung in Unternehmen in Bezug auf den Erfolg des Unternehmens eine Relevanz zuspricht, und zwar in Bezug auf die Minimierung der Produktpreise. Ich hatte Weisser dazu in meiner Arbeit über die Wohnwertmiete und die Kostenmiete in Wohnungsgenossenschaften (5) wie folgt zitiert: "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (Weisser, 1956. S.565) (20). Meine Sichtweise in diesem Bereich ist, dass eine Arbeitsteilung zwischen bedarfswirtschaftlichen und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen unternehmensmorphologisch (d.h. von der jeweiligen Veranlagung und ihrem Potential der jeweiligen Rechtsform her betrachtet) insoweit Sinn macht, dass bedarfswirtschaftliche Unternehmen, die wenigen relativ einheitlichen Grundbedarfe abdecken und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen die höheren Ebenen der Bedürfnispyramide überlassen [was nicht heißt, dass nicht auch erwerbswirtschaftliche Unternehmen als preiswerte Massenhersteller bei der Deckung von Grundbedarfen erfolgreich tätig sein können, siehe zum Beispiel Lidl, Aldi (Lebenmitteldiscounter), Deichmann (Schuhe), Ikea (Möbel)]. Ich hatte dies allgemein bedarfswirtschaftlich formuliert hier (21).

Ich denke grundsätzlich hat Weisser recht, die Wirtschaftswissenschaften als Teil der Sozialwissenschaften zu verstehen. Aber man muss dann aufpassen, dass man Aussagen der Wirtschaftswissenschaften nicht voreilig verwirft. Aussagen der Betriebswirtschaft zu Nutzenmaximierung und Gewinnmaximierung sind nicht absolut zu sehen sondern können Sinn machen in einem Ordnungsrahmen einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft und unter der Prämisse guter weil sozial und ökologisch verantwortlicher Unternehmensführung. Letztlich geht es hier auch um das Menschenbild, der Menschen, die zu dem Thema Aussagen machen, und damit um Selbstreflektion. Bin ich hier pessimistisch, komme ich vermutlich nicht weit. Glaube ich, alle sind Egoisten, werde ich kaum einer liberalen Wirtschaftsordnung etwas zutrauen, auch nicht einer ökologisch-sozialen. Mitunter handeln Menschen nicht primär egoistisch sondern opportunistisch (siehe zum Beispiel das Prinzipal-Agenten-Dilemma, (21)). Und in der Regel haben Menschen sowohl ein Blick für eigene Ziele als auch für das große Ganze. Jeder, der das nicht glaubt, sollte sich zumindest ernsthaft mit den empirischen Belegen von Rutger Bregmann für ein im Grundsatz positives Menschenbild auseinandersetzen (und mit dem medialen Bias für schlechte Nachrichten (aufgrund von aufmerksamkeitsökonomischen Effekten), der ein negatives Menschenbild entstehen lassen kann)(22).

(1) "Kooperatives Wirtschaften für das Gemeinwohl in Zivilgesellschaften" , Johannes Blome-Drees, Philipp Degens, Burghard Flieger, Lukas Papschie, Christian Lautermann, Joscha Moldenhauer, Jonas, Pentzien, Carla Young, Zeitschrift für Gemeinwirtschaft und Gemeinwohl (Z'GuG) , 2021, Heft 4 Seite 455-485 

(2) in (1) Seite 455 / Abstract 

(3) Giebel, Frank, "verblüffende Erkennntis gefunden bei Max Weber", Blog liberal und kooperativ, Oktober 2020

(4) Giebel, Frank, "Warum die liberale Genossenschaftsidee besser ist als eine vergemeinschaftende/staatliche/sozialistische", Blog liberal und kooperativ, Juni 2012

(5) Giebel, Frank, "Kostenmiete oder Wohnwertmiete in Wohnungsgenossenschaften, was sagt die
genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre?"
, Blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(6) Giebel, Frank,  "Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß" , Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(7) Giebel, Frank, "Dem öffentlichen Rundfunk würde eine bedarfswirtschaftliche Ausrichtung helfen", Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(8) Giebel, Frank,"Verbesserungsvorschlag an den Stiftungsrat der Hamburger Öffentlichen Bücherhallen" , Blog liberal und kooperativ, Oktober 2021

(9) Thiemeyer, Theo "Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe", Hamburg, 1975, Seite 30

(10) Giebel, Frank, "Hamburger Erklärung" Blog Blog: liberal und kooperativ, März 2019

(11) Giebel, Frank, "Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)", Blog Blog: liberal und kooperativ, Oktober 2022

(12) Giebel Frank, "weitere Fachaussagen zur Abgrenzung von Wohnungsgenossenschaften zu am Gemeinwesen orientierten Unternehmen und von Erwerbsunternehmen", Blog: liberal und kooperativ, Oktober 2022

(13) Glenk, Hartmut "Einführung" in: "Genossenschaftsrecht u.a. mit Genossenschaftsgesetz, Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz, Umwandlungsgesetz (Auszug) Landwirtschaftsanpassungsgesetz Genossenschaftsregisterverordnung" München, 2013, 5. Auflage, IX-XXXIX, Seite X

(14)  Geschwandtner, Marcus, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum
heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009, S. 152-163

(15) Picker, Christian, "Genossenschaftsidee und Governance", München, 2019, Seite 119 und Seite 264 

(16) Giebel, Frank, " Für Genossenschaftsmitglieder lohnt ein Blick über den Tellerrand: credit unions in den USA", Blog Blog: liberal und kooperativ, Dezember 2019, 2. Absatz

(17) Weisser, Gerhard, "Wirtschaft", in "Handbuch der Soziologie", Ziegenfuss, Werner (Hrsg.), Seite 970-1101, Stuttgart, 1956, "2. Band

(18) ich bin mir nicht sicher, ob Weiser das ökonomische Prinzip als sinnvolles Ordnungsprinzip bzw. normativen Leitgedanken für Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich ablehnt. Er schreibt zu Ökonomismus: "damit ist die Ansicht gemeint, daß es eine selbständige Sphäre des "Wirtschaftlichen"  neben der Sphäre des "Sozialen" und "Kulturellen" geben könne." (in (16) Seite 974. 

(19) Freitag, Silke, Richter, Jens "Mediation, das Praxisbuch, Denkmdoelle, Methoden und Beispiele", 2015, Weinheim, dort "Der Doppeleisberg der Konfliktanalyse" Seite 29f.

(20) Weisser, Gerhard, "Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum'
der Genossenschaftsgröße", Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes
Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite Blog565-572, dort Seite 565

(21) Giebel, Frank "Opportunismus in der Wirtschaftswissenschaft und darüber hinaus", Blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(22) Bregmann, Rutger, "Im Grund gut, eine neue Geschichte der Menschheit", Hamburg, 5. Auflage 2020

Samstag, 13. August 2022

Sind die Vorteile niedriger Mieten Schweizer Wohnungsgenossenschaften auf deutsche Verhältnisse übertragbar?

Ein veränderungsunwilliger Aufsichtsrat einer traditionellen deutschen Wohnungsgenossenschaft lehnte es einmal mir gegenüber ab, sich die niedrigen Nutzungsentgelte Schweizer Wohnungsgenossenschaften zum Vorbild zu nehmen mit dem Hinweis, die Schweizer Verhältnisse seien nicht mit den deutschen vergleichbar. Das nehme ich zum Anlasse etwas genauer zu schauen:

Der Wikipedia-Artikel zu Wohnungsgenossenschaften Stand 13.08.2022 nennt im Kapitel Schweiz Ersparnisvorteile beim Wohnen für die Mitglieder gegenüber dem Marktpreis von 15%. Der Schweizer Verband wohnbaugenossenschaften schweiz schreibt in seiner Informationsbroschüre  "Leben in einer Genossenschaft - Ein Leitfaden der Schweizer Wohnbaugenossenschaften" von 2012 auf Seite 5: "Die Mietzinse von Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt tatsächlich zwanzig Prozent tiefer als im übrigen Wohnungsmarkt. In grossen Städten wie Zürich bezahlt man bei Genossenschaften sogar bis zu einem Drittel weniger Miete. Dabei sind die Wohnungen nicht schlechter, im Gegenteil Sie werden sogar besser unterhalten, als diejenigen vieler anderer Immobilienverwaltungen." Nach meiner Erfahrung und ganz grob geschätzt sind in Deutschland Genossenschaftswohnungen im Durchschnitt circa 5% günstiger als der durchschnittliche angemessene Marktpreis. Nach meiner Einschätzung ist es nicht mehr, weil die im GDW organisierten Woges sich nicht mehr an der Kostenmiete orientieren, wie es die Schweizer tun. Dies wird deutlich am Wikipedia Artikel Wohnungsbaugenossenschaft, wo nur unter Schweiz auf die Kostenmiete als genossenschaftlichem Grundprinzip verlinkt wird. Auf der anderen Seite sind in der Schweiz Wohnungsgenossenschaften [abgekürzt ab jetzt hier als Woges] in der Regel sehr viel kleiner als in Deutschland. Kann es sein, dass sie zwar günstigere Mieten hinbekommen, aber nicht so viele Wohnungen anbieten wie das deutsche Woges leisten? Dann wären sie volkswirtschaftlich vielleicht sogar weniger hilfreich als die deutschen Woges. Wenn auch dies nicht das Problem der einzelnen Woge und ihrer Mitglieder wäre, könnte es auch Woges geben, die tatsächlich mit der Mehrheit der Mitglieder gemeinnützig zulasten der Ersparnis ihrer selbst so agieren wollen. Ein interessanter historischer Hintergrund ist, dass in Deutschland mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aus den 1930er Jahren Woges ein Stück weit für staatliche baupolitische Zwecke instrumentalisiert wurden. Es war zum Beispiel bis zur Beendigung dieses Gesetzes Ende 1989 verbindlich, dass Genossenschaften, falls sie sich auflösen, ihr Vermögen mit Ausnahme des Nennkapitals nicht an die Mitglieder ausschütten, sondern an eine gemeinnützige Stiftung überführen, wenn sie von Gewinnsteuern befreit sein wollten. Der Genossenschaftswissenschaftler Karl Hildebrand meinte bereits in seinem Hauptwerk "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmen" 1927, dass das Recht auf den Liquidationserlös einer von drei Genossenschaften "konstituierenden" [ausmachenden bzw. ihr Wesen festlegenden] Aspekte sei. Insoweit hatte der Gesetzgeber in Deutschland die Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder von Genossenschaften auf Jahrzehnte seinen eigenen politischen Zielen geopfert, und sie in ihrem Potential verstümmelt, um es einmal drastisch auszudrücken. Der Verband Gdw und sein Vorläuferverband Ggw kommt aus dieser Geschichte und hatte sogar entgegen der Politik den Status Quo zu erhalten wie siehe. Viele Woges in Deutschland haben dieses Passus für den Fall einer Auflösung immer noch in ihrer Satzung stehen und führen diese Selbstschädigung der Mitunternehmereigenschaft ihrer Mitglieder wahrscheinlich mehr unbewusst als willentlich fort.

Die enge und selbstgewisse Verbindung von Politik und Genossenschaften in Deutschland über den Gdw und seine Unterverbände wird exemplarisch deutlich an einer Pressemitteilung des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen, einem Tochterverband Gdw. Dort heißt es unter der Überschrift "VNW und IFB Hamburg feiern gemeinsame Erfolgsgeschichte": "Ohne die Zusammenarbeit zwischen der Bank, der Stadt und den sozialen Vermietern wäre Hamburg heute eine sozial gespaltene Stadt“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner am Rande der Ausstellung über die mehr als 100-jährige Geschichte des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Viele Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen könnten sich ohne die IFB und die sozialen Vermieter das Leben in einer prosperierenden Metropole wie Hamburg nicht leisten.“ Die IFB ist im Eigentum der Stadt Hamburg und ihre Förderbank. Hier wird mit dem Szenario der Spaltung bewusst oder unbewusst Angst erzeugt. Das kann den freien Blick auf Alternativen, wie sie die Schweiz bietet, behindern. Ich persönlich habe nicht den Eindruck, dass die Schweiz insgesamt oder Zürich gespalten sind. Die Schweiz liegt nach dem Index der menschlichen Entwicklung  der Vereinten Nationen mit 0,955 vor Deutschland mit 0,947 siehe hier und hier jeweils in der rechten Spalte. Die Schweiz trägt als "Eidgenossenschaft" das Genossenschaftliche im Namen und lebt mit ihrer Konkordanzdemokratie und ihrer Direkten Demokratie das Genossenschaftliche im Alltag.

Kann man also aus wohnungspolitischer gemeinnütziger Sichtweise argumentieren, dass deutsche Woges der einzelnen Wohnungsnutzerin zwar weniger Ersparnis bringen, aber die volkswirtschaftliche Wirkung über die größere Anzahl von Wohnungen in dieser Bewirtschaftungsform ausgeglichen wird? Hintergrund ist, dass in Deutschland viele Woges viele Wohnanlagen im Rahmen staatlicher Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus gebaut haben.

Dies ist eine volkswirtschaftliche Fragestellung und der Schwerpunkt dieses Blogs liegt auf betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Ich will hier Antworten geben für Woges, die  weniger Politik machen als gemeinsam bestmöglich ihre Ziele erreichen wollen. Da Woges aber nicht im luftleeren Raum operieren, sondern Teil unserer Gesellschaft sind, ist es auch als Betriebswirt und Leiter, Aufsichtsrat oder Mitglied einer Woge gut, ab und an die volkswirtschaftliche Brille aufzusetzen. So verstanden stellen sich betriebswirtschaftlich bestmöglich geführte Woges ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. 

Die Frage stellt sich also, gibt es in Deutschland vergleichsweise mehr Genossenschaftswohnungen als in der Schweiz und wie hoch ist jeweils der volkswirtschaftliche Nutzen zu bewerten bzw. ergäbe es einen zusätzlichen Wohlstandsgewinn in Deutschland, wenn es deutsche Woges insbesondere gelingen würde, ähnlich niedrige Nutzungsentgelte anzubieten wie die Schweizer Woges? Wenn dem so wäre, könnte das ja an der anderen Preispolitik vieler deutscher Woge liegen, dass sie zwar weniger Ersparnis für den Einzelnen bringen, aber mehr bauen und mehr neue Mitglieder aufnehmen können.

Nach meiner vorläufigen Schätzungen, deren Annahmen und Quellen ich in einem Anhang unten erläutere, ergibt sich:

Ergebnis:

In der Schweiz schätze ich 5,1% aller Wohnungen als Genossenschaftswohnungen, in Deutschland 5,8%. Eine Ersparnis von 5% in Deutschland je Wohnung entspricht für alle In Summe aller genossenschaftlichen Wohnungsnutzer 682 Millionen € pro Jahr. Würden deutsche Woges ähnlich günstig werden wie Schweizer Woges, könnten sie die Ersparnis für ihre Mitglieder um 1007 Mio € steigern. Betrachtet man es je Wohnungsnutzer,,ist die Ersparnis pro Jahr bei deutschen Woges bei 273 €. Dies wäre erhöhbar auf 1092 €. In Metropolen wären entsprechend der Aussage von wohnbaugenossenschaften schweiz auch höhere Ersparnisse möglich.

Bewertung:

Sind 1092 € jährliche Ersparnis für Mitglieder individuell und volkswirtschaftlich eine relevante Größe?  Da gehen vermutlich die Meinungen auseinander. Selbst bei einem unterdurchschnittlichen Einkommen von zum Beispiel jährlich netto 25.000 € entsprechen 1092 € nur 4,4 % des Haushaltseinkommens. Dennoch, würde 1092 €  jedes Jahr angespart oder in einem Aktienfonds oder in einer Genossenschaft investiert werden, könnte es über Jahrzehnte einen guten Beitrag zur Altersvorsorge leisten. Meine Bewertung ist deshalb, ja, es ist eine relevante Größe, noch verstärkt dann, wenn Woges Wege finden, Mitglieder gut zu unterstützen, auf diesem Weg Vermögen aufzubauen, denen dies eigenlich nicht so liegt.  Eigentlich  gehört nach meiner Einschätzung ein gewisses "bürgerliches Mindset" dazu, dass so zu sehen:

Zum einen mag es Menschen mit einem soziologischen Hintergrund geben, die es ablehnen so langfristig zu denken und denen es unangenehm ist überhaupt "Geldfragen" so viel Gewicht zu  geben. Wenn man diese Einschätzung teilt, wären Woges auch Institutionen, die eine gewisse Bildungsarbeit leisten und diese Dinge in der Kommunikation mit Mitgliedern, zum Beispiel in Mitgliederzeitschriften thematisieren. Nach meinem Eindruck liegt dies in Deutschland bei den im Gdw organisierten Woges eher brach. Es gibt zwar Mitgliederzeitschriften mit einem sehr professiollen Layout und Redakteuren aber eher im Sinne marktwirtschaflticher Kundenbindungsstrategien.  

Zum anderen sind Woges als Selbsthilfevereine Einzelinteressen von Menschen verpflichtet, wenn diese auch gemeinschaftich behandelt werden und nicht einem gesamtgesellschaftlichen Interesse verpflichtet sind über die Grundsätze guter Unternehmensführung hinaus. Dieses Missverständnis hat die Genossenschaftswissenschaft eindeutig geklärt und die mangelhafte praktische Umsetzung des Fördergedankens in der Praxis in Deutschand auch ausreichend deutlich benannt. Es gibt oft Mitglieder in Genossenschaften, die davon nicht wissen und es gibt Mitglieder, die gar nicht mehr selbst in Genossenschaftswohnungen wohnen, die Woges für gesellschaftliche Zwecke nutzen wollen und deshalb nicht nur ein Steigern der Ersparnis als Ablenkung und Schwächung ihrer gesellschaftlicher Ziele verstehen können, sondern es auch ihren Wertvorstellungen widersprechen kann. Diese Wertvorstellungen sind gerade im linken politischen Spektrum grundsätzlich an Kollektivität orientiert. Dann wird versucht Genossenschaften als Möglichkeit der Kollektivierung zu organisieren entgegen der eigentlichen genossenschaftlichen Idee der Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade bei den in Deutschland häufigen sehr großen Woges, wo viele Mitglieder gar nicht mehr bewusst ist, dass es ein Erparnispotential gibt oder wo viele Mitglieder den Eindruck haben, sie können sich nicht einbringen oder es ist zu schwer gehört zu werden, kann dies eine Thema sein.

Abhilfe können hier losbasierte, repräsentative, themenspezifische, neutral moderierte und ergebnisoffene Mitgliederjurys schaffen, bei denen normale Mitglieder auf Augenhöhe mit einer Aufwandsentschädigung und unter Anhörung von Experten partizipativ einen guten Input geben können. siehe https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2019/11/es-ist-der-zeit-fur-mitgliederjurys-in.html

Hinsichtlich der Erderhitzung, in der wir uns befinden und der noch nicht co2-neutralen Bauweise ist eine  Zurückhaltung beim Neubau notwendig und sollten Dachaufstockungen und bessere Wohnflächennutzung bevorzugt werden. Auch das zeigt, dass die starke Tendenz zum Bauen wie sie in Deutschland in Metropolen von Politik und Verbänden gewählt wurde, nicht der optimale Weg ist.

Letztlich kann man auch fragen, wie zeitgemäss ist der Eigeninteressen verfolgende, rational denkende Mensch überhaupt noch angesichts von sozialen Problemen, der Klimakrise und Artensterben. In seiner  "Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", 1977 erwähnt Sönke Hundt ein Buch von Werner Sombart "Der Bourgeois - Zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen", 1923. Mir sind ab und an Menschen begegnet, für die "bürgerlich" etwas sehr Negatives im Sinne von sozialen Egoisten ausdrückte. Ich denke Menschen, dürfen individuell und kollektiv sein und sind es auch immer beides. Das belegt zum Beispiel Rutger Bregmann mit seinem Buch "Im Grunde gut". Wir können also zuversichtlich, gemeinsam und kooperativ Genossenschaften und unsere Gesellschaft insgesamt gestalten und sollten dabei lernen zu verstehen, dass auch Pflanzen und Tiere unsere Mitgeschöpfe sind und uns bemühen auch mit ihnen zu einem Interessensausgleich zu kommen bzw. die gemeinsamen Interessen besser wahrzunehmen und in unser Handeln besser zu integrieren. Insoweit sind wir alle eine Weggemeinschaft.

Anhang  

Annahmen: 

Wohnungen in Deutschland insgesamt 42.803.737.Stand 2020, Wohnfläche 3.937.971.000, je Wohnung 92,04 qm, je Einwohner, 47,32 qm, 2700 Woges, Anzahl Genos.wohnungen 2.500.000, durchschnittliche Wohnfläche von Genos.wohnungen 70 qm, durchschnittlicher Miete nettokalt 6,5€, Einwohner in Deutschland 83.237.124

Schweiz , 1500 Woges, Anzahl Genos.wohnungen160.000, Einwohner 8.606.033

Quellen :

Statistisches Bundesamt     https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_326_31231.html;jsessionid=A5C0353682BBBB1D2CA5810F6FF925F8.live732

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft 

Bei Fragen zur genauen Berechnung der Schätzung email an frankgiebel[at]web.de 




Mittwoch, 10. August 2022

ergänzende ökonomische Hinweise zu Wohnungsgenossenschaften als Beschaffungsgenossenschaften

Timm Gudehus beginnt sein Buch "Dynamische Märkte, Grundlagen und Anwendungen der analytischen Ökonomie", 2. Auflage 2015, mit einer klaren Einführung zu Märkten in einer freien Marktwirtschaft. Diese ist auch erhellend für die Rolle und Zielsetzung von Wohnungsgenossenschaften als Selbsthilfevereine zur Beschaffung des Gutes Wohnraum für private Haushalte. Gudehus schreibt auf Seite 2: "Mit den monetären Nutzwerten, die das Gut für die einzelnen Nachfrager hat, lassen sich deren individuelle Einkaufsgewinne und in der Summe der Nachfragergewinn berechnen. Der Marktpreis, die Absatzmengen, Umsätze und Gewinne sowie deren Verteilungen sind kollektive Marktergebnisse, die von der Marktordnung,  der Marktkonstellation, der Marktmechanik und vom Verhalten der Akteure bestimmt werden." Wohnungsgenossenschaften sind als Beschaffungsgenossenschaften von und für ihre Mitglieder geschaffen, um als Alternative zu den Märkten gemeinschaftlich Wohnmöglichkeiten zu schaffen, dauerhaft zu bewirtschaften und mit den Mitgliedern abzurechnen. Dies geschieht in Deutschland in einer Situation von rechtlich reglementierten Märkten mit einem gewissen Mieterschutz auch in Bezug auf die Miethöhe über das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (zB. ortsübliche Vergleichsmiete, Mietpreisbremse) und über die Rechtsprechung und mit öffentlich-rechtlicher Gestaltung von Teilen des Wohnungsmarktes über die Finanzierung und Bezuschussung preisgünstigen Wohnens über staatliche Investitionsbanken und über direkte Angebote von Wohnraum in gewisser Anzahl über öffentlich-rechtliche Wohnungsunternehmen. Bei Gudehus wird ganz generell deutlich, dass es dabei nicht nur um die Versorgung mit dem Wohnraum selbst geht, sondern dass für die Nachfrager der Aspekt des Einkaufsgewinnes und für alle Mitglieder in Summe der Nachfragergewinn eine wesentliche Größe ist. In der Praxis wird das in Deutschland oft nicht mehr gelebt und viele Genossenschaftsmitglieder fällt dies nicht auf. Sie haben  mitunter sogar ein schlechtes Gewisses, wenn sie sich für diese Gewinne interessieren oder tun es ab, weil sie stolz darauf sind, es nicht nötig zu haben, hier genauer zu schauen und es ihnen ausreicht, ihr Nutzungsentgelt mit den Preisen auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu vergleichen. 

Die Nennung der Einkaufsgewinne auf der Nachfragerseite fehlen zum Beispiel in dem Artikel über Wohnungsgenossenschaften in Deutschland bei Wikipedia Stand heute und nach meiner Erfahrung auch in der Kommunikation zu diesem Thema des in Deutschland dominierenden Verbandes Gdw., in dem die meisten alten Wohnungsgenossenschaften zusammen mit gewinnorientierten Wohnungsunternehmen und kommunalen Wohnungsunternehmen organisiert sind. Bei Wikipedia heißt es zum Wesen der Wohnungsbaugenossenschaft in Deutschland:

"Die Genossenschaft ist ein gemeinschaftliches Wirtschaftsunternehmen, dessen oberstes Ziel die Förderung seiner Mitglieder z. B. mit gutem und sicherem Wohnraum ist. Es geht darum, die Mitglieder mit dem „Produkt“ des gemeinsamen Unternehmens zu versorgen – bei Wohnungsbaugenossenschaften mit einer guten und sicheren Wohnung – und das auf Dauer. Deshalb ist das Handeln der Genossenschaft auf langfristigen Erfolg und nicht auf kurzfristige Gewinne ausgerichtet."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft#Situation_im_21._Jahrhundert_aus_Sicht_des_gr%C3%B6%C3%9Ften_deutschen_Verbandes_GDW

Mit "es geht darum "wird so getan, als ob diese Aussage alles Wesentliche beinhaltet, was wie gezeigt ökonomischer Unsinn ist.

Erstaunlich ist die prominente Platzierung des GDW in dem Wikipedia Artikel ganz am Anfang.

Unter dem Kapitel Schweiz  heißt es dagegen: "Der größte Teil der Genossenschaftswohnungen gehört Mitgliedergenossenschaften (Selbsthilfe; Mieter sind zugleich Mitglied), welche zudem der Gemeinnützigkeit verpflichtet sind (Prinzip der Kostenmiete, dauerhafter Spekulationsentzug)."

Zur Kostenmiete heißt es bei Wikipedia:

"Mit Kostenmiete bezeichnet man in Deutschland einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten erforderlich ist (§ 72 Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz (2. WoBauG) in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), der II. Berechnungsverordnung (II. BV) und der Neubaumietenverordnung (NMV) von 1970)."

und "Damit soll erreicht werden, dass Finanzierungsvorteile, die ein Eigentümer im sozialen Wohnungsbau genießt, ungeschmälert an die Mieter weitergegeben werden."

Das ist auch der Grundsatz, der  für Beschaffungsgenossenschaften gilt, siehe zB Geschwandtner, Marcus, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009, S. 152-163

zitiert hier auf Seite 3 https://liberalundkooperativ.blogspot.com/2021/02/kostenmiete-oder-wohnwertmiete-in.html

Natürlich kennt die Genossenschaftsidee sowie auch die Wirtschaftswissenschaft keine nationalen Grenzen. Insoweit macht der Wikipedia Artikel deutlich, welches ökonomische Potential viele Wohnungsgenossenschaften in Deutschland noch für ihre Mitglieder entfalten können, wenn sie sich daran erinnern, was in ihnen angelegt ist. Ein erster Schritt wäre vielleicht eine Koalition der Willigen, die Gründung eines bundesweiten Verbandes für Genossenschaften eventuell in Kooperation mit den Schweizer Wohnungsgenossenschaften.

Gudehus schreibt weiter auf Seite 3 und 4: "Mit den Gesetzen der Marktmechanik lassen sich Beschaffungsstrategien entwickeln, nach denen die Käufer ihren Bedarf mit der gewünschten Qualität zu minimalem Preis decken können, und Absatzstrategien, nach denen die Anbieter ihre Güter mit maximalem Gewinn verkaufen und eine optimale Auslastung erreichen können. Veränderungen der Beschaffungs- und Absatzstrategien und deren Rückkopplung auf andere Marktteilnehmer bewirken einen dynamischen Markt." 

Auch die Organisation von Wohnraum innerhalb einer Genossenschaft ist eine Beschaffungsstrategie mit Blick auf bestimmte Bedarfe nach Größe, Lage und Wohnqualität der jeweiligen Mitglieder und dem Ziel eines minimalen Preises für jeden Einzelnen und alle zusammen. Mitglieder können auch immer schauen, ob sie selbst bauen, eine Wohnung kaufen oder anderweitig mieten. Je effizienter und kostenbewusster die Genossenschaft wirtschaftet, umso attraktiver kann ihr Angebot für die Mitglieder sein. 


Montag, 12. Oktober 2020

Einordnungsvorschläge für Potentiale nachhaltigen Wirtschaftens

Mir wurde gestern ein Kapitel ab Seite 52 aus dem Buch von Walter Kahlenborn / Jens Clausen / Siegfried Behrendt / Edgar Göll (Hg.) "Auf dem Weg zu einer Green Economy - Wie die sozialökologische Transformation gelingen kann" zur Lektüre empfohlen. 

Es kann kostenlose hier heruntergeladen werden.

Die Autoren schlagen drei Transformationswege hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft vor:

Effizienz, Konstistenz und Suffizienz. 

Nach meinem Verständnis bedeutet Effizienz planetare Ressourcen deutlich effizienter als bisher einzusetzen. Konsistenz bedeutet, sie im Einklang mit der Gesamtsituation einzusetzen. Suffizienz bedeutet, sich dabei mit dem zu begnügen, was man wirklich braucht.

Zu Effizienz ist eine Marktwirtschaft grundsätzlich in der Lage. Es ist sozusagen systemimmanent.

Konsistenz lässt sich mit einer ökologischen Marktwirtschaft erreichen. Dazu benötigt es allerdings nach meiner Erfahrung Bürgerinnenversammlungen als gängige Praxis, um den Einfluss von Lobbygruppen von gewinnorientierten Unternehmen auszugleichen und sicherzustellen, dass zum Beispiel die Emissionen von CO2 ausreichend hoch bepreist wwerden.

Näheres zu Bürgerinnenversammlungen findet sich bei Mehr Demokratie eV und extinction rebellion

Suffizienz korrespondiert gut mit Unternehmen, die nicht auf Erwerb und Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, sondern auf Versorgung mit Grundbedürfnissen. Siehe zum Beispiel die Unterscheidung von Max Weber zu Erwerbswirtschaft und Bedarfswirtschaft. Genossenschaften sind nach meinem Dafürhalten beispielsweise die ideale bedarfswirtschaftliche Unternehmensform für die Grundversorgung mit Wohnraum, der ein sehr relevanter Sektor beim Klimaschutz darstellt. Dennoch ist die Unternehemensform allein kein Garant, dass sich eine passende Praxis herausstellt.  Großgenossenschaften können aber wie Gesellschaften insgesamt über das Pendant von Bürgerinnenversammlungen als Mitgliederjurys ihrem Potential gerecht werden.

Insoweit lassen sich alle drei Bereiche Effizienz, Konstistenz und Suffizienz potentiell innerhalb unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung verwirklichen. Man muss also nicht auf Errungenschaften wie die Gewerbefreiheit und die freie Wahl der Unternehmensform verzichten. 

Dennoch halte ich es noch ein weiten Weg hin zu eine nachhaltigen Praxis zu finden. Ob die Zeit dafür reicht, dass die Gesellschaften Staaten und Unternehmen, Menschen sich in diese Richtung wandeln, bleibt abzuwarten. Sonst käme es, wie die Autoren pointiert formulieren, zu einer Transformation by Desaster statt einer Transformation by Design (Seite 52). So oder so sind wir Menschen eine Weggemeinschaft.

Mein Forschungsinteresse liegt auf der Betriebswirtschaftslehre. Wenn diese anerkennt, dass sie zwei Säulen hat als Unternehmenslehre, eine ertrags-/erwerbswirtschaftliche/gewinnorientierte und eine subsistente/bedarfswirtschaftliche/nutzenorientierte, dann kann sie weiterbestehen bzw. auf dieser Basis weiter entwickelt werden.


Freitag, 14. August 2020

Nutzenmaximierung in Wohnungsgenossenschaften neu gedacht

Im folgenden Beitrag werde ich zeigen, wie die genossenschaftliche Nutzenmaximierung für die Mitglieder so erweitert werden kann, dass damit soziale Aspekte besser integriert werden können. Der Konflikt zwischen einer parternalistischen, sozialdemokratischen Interpretation der Genossenschaftsidee bzw. deren Umsetzung in einer Wohnungsgenossenschaft und ihrer sozialliberalen Verwirklichung, wie ich ihn hier http://liberalundkooperativ.blogspot.com/2020/08/was-genossenschaften-von-der-schweizer.html beschrieben habe, kann damit aufgehoben werden.

genossenschaftliche Nutzenmaximierung

Wohnungsgenossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen, deren Zweck nach § 1 Genossenschaftsgesetz es ist, die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Da sie keinem anderen Zweck dienen, ist dieser bestmöglich zu erfüllen. Das heißt, es sollte eine Nutzenmaximierung für die Mitglieder stattfinden im Rahmen guter Unternehmensführung, also unter einer fairen Berücksichtigung der Interessen betroffener Gruppen wie Mitarbeiter, Lieferanten, der Gemeinde, des Staates und der natürlichen Umwelt und aller Lebenwesen.

sozialdemokratische Genossenschaft versus sozialliberale Genossenschaft

In der Praxis kann es vorkommen, dass sich eine "sozialdemokratische Unternehmenskultur" herausbildet, die die Genossenschaft wie eine Stiftung betreibt und zum Beispiel höhere Nutzungsentgelte verlangt und höhere Gewinne erwirtschaftet als es betriebswirtschaftlich erforderlich wäre und auf dieser Basis mehr baut und schneller wächst als diese eine konsequent an den Interessen der Mitglieder ausgerichtete Genossenschaft tun würde. Sie baut dann für die lokale Bevölkerung statt für den engeren Kreis der eigenen Mitglieder. 1

Wie man diesen Gegensatz auflösen kann

Die klassische Vorstellung, die der Wirtschaftswissenschaft in ihrem Hauptstrom zugrunde liegt, geht vom homo ökonomicus aus, das heißt der Vorstellung, dass dieser rational handelt und wirtschaftswissenschaftlich formuliert "seinen Nutzen maximiert".2

Allerdings hat die Ökonomie wie auch die Gesellschaft insgesamt mehrheitlich angenommen, dass der Mensch im Grund egoistisch ist und seinen Nutzen nur auf sich selbst und sein engstes persönliches Umfeld bezieht.3  Dass ist eine Fehlannahme, die empirisch nicht belegt ist. Empirisch belegbar ist, dass der Mensch im Grunde gut ist. Das zeigt der niederländsiche Historiker in seinem Buch "Im Grunde gut." https://www.amazon.de/Im-Grunde-gut-Geschichte-Menschheit/dp/3498002007/ref=sr_1_1?dchild=1&keywords=im+grunde+gut&link_code=qs&qid=1597389798&sourceid=Mozilla-search&sr=8-1&tag=firefox-de-21 . Dies entspricht auch meiner eigenen Lebenserfahrung in vielen Zusammenhängen. 4 Auch in  Genossenschaften nehme ich das im Grunde gutmütige Verhalten als das Normale wahr. Geht man vom Menschen aus als einem Wesen, das sich zugleich als Individuum (the right to persue its own happiness) als auch als Kollektivwesen versteht, kann man ermitteln, wie seine Präferenzen bei der Gestaltung der Geschäftspolitik einer Wohnungsgenossenschaft sind: Wie viel des jährlichen Aufwandes und seines Anteiles daran möchte er verwenden, um über seinen individuellen Nutzen und den seiner Familie hinauszugehen, um über den mehr oder weniger großen Kreis der Genossenschaftsmitglieder hinaus Wohnungen für die lokale Bevölkerung zur Verfügung zu stellen? Dies gilt es repräsentativ zu erheben und in geeigneter Form zusammenzufassen (zu aggregieren) und in angemessenen Abständen, zum Beispiel alle 10 Jahre, zu überprüfen, ob es noch die Präferenzen der Mitglieder richtig erfasst. Auf dieser Basis lässt sich dann die Unternehmenspolitik grundsätzlich ausrichten. 

Korrektur Einschub vom 20.08.2020 zur Frage, ob es in Woges möglich ist, in größerem Umfang auch für Nichtmitglieder zu bauen:

Die ist eindeutig mit Nein zu beantworten: selbst wenn eine Wirtschaftsgenossenschaft sich in der Satzung ein soziales Ziel setzt, siehe zum Beispiel hier https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erwerbs-und-wirtschaftsgenossenschaften-36223 , kann es auf diesem diesem Weg nicht für Nichtmitglieder bauen, da auch bei sozialen oder kulturellen Zielen der Zweck darin besteht, die Mitglieder zu fördern. Will man wirklich alle Menschen fördern, muss man entweder eine Stiftung gründen oder dies als öffentliche Aufgabe angehen wie es ja mit kommunalen Wohnungsunternehmen geschieht. Der folgende Abschnitt Reflektion verliert damit an Aktualität und wird von mir aus dokumentarischen Gründen als älterer Diskussionsstand stehen gelassen.

Reflektion

Wenn man im Wesen einer Wirtschaftsgenossenschaft die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder akzeptiert, ist es dann nicht schon eine Zumutung für die Mitglieder, ihre Präferenzen zu erfragen hinsichtlich der Entscheidung, ob sie altruristisch handeln wollen? Grundsätzlich würde ich sagen ja, außer, wenn es in der Praxis Hinweise gibt, dass der Altruismus mehrheitlich gewollt ist, zum Beispiel entsprechende Aussagen im Rahmen der Gründung getroffen wurden oder weil sich eine entsprechende Geschäftspolitik über die Jahre herausgebildet wird, die mehrheitlich gebilligt wird. Dreh-und Angelpunkt wird allerdings sein, den tatsächlichen Willen der Mitglieder korrekt zu ermitteln und sich hier nicht auf Interpretationen oder Wunschdenken zu verlassen. Oder anders ausgedrückt: solange Mitglieder nicht sicher mehrheitlich ihren Nutzen  altruristisch erweitern, ist in Wirtschaftsgenossenschaften die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder das Ziel des Unternehmens und sollte nur in Bezug auf den Rahmen gute Unternehmensführung ganzheitlich ausgestaltet werden. Die Chancen, dass sich eine gewisse altruistische Komponente ermitteln lässt, stehen aber nicht schlecht und es kann sehr viel Spaß machen und zu einem Zusammenwachsen führen und zu einem  belebendem Faktor werden für die eigene Identität als Genossenschaft, wenn man diesen Prozess angeht.

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1 Durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von 1930 -1989 habe viele deutsche Woges eine Prägung in diese Richtung erfahren, während ich zum Beispiel in der Schweiz insgesamt eine stärkere Orientierung am direkten Mitgliedernutzen wahrnehme. So ist zum Beispiel das Prinzip der Nutzungsentgelte auf Basis der tatsächlichen Kosten der Wohnanlagen in der Schweiz der Regelfall, während dies in Deutschland deutlich weniger Gewicht hat. Die Züricher Wohnungsgenossenschaften senkten zum Beispiel 2016 ihre Nutzungsentgelte (Nettokaltmieten) im Durchchnitt um 10%, weil niedrige Kapitalmarktzinsen dies möglich machten. In Deutschland sind mir ähnliche Fälle nicht zu Ohren gekommen.

2 Zum Beispiel Frank H Knight in "Risk, Uncertainty and Profit", 1921. S.25ff.: Das Gebahren des Menschen (conduct) gehe dahin, seine Bedürfnissse zu befriedigen. Darin liegt eine gewisses Benehmen und innere Führung und Gestaltung, die über Verhalten (behavior) und die reine impulshafte Reaktion auf äußere Reize hinausgeht, obwohl natürlich über Werbung, Verpackung und Warenpräsentation versucht wird, auf Kaufentscheidungen Einfluss zu nehmen. George J. Stigler führt zum Beispiel in "The Theory of Price" 1987 S.1 ff. eine empirische Messung an, dass Menschen im Durchschnitt bei höherwertigen Gütern (Autos) mehr unterschiedliche Angebote einholen als bei günstigeren (Waschmaschinen) und damit rational handeln, da das Verhältnis von Suchaufwand und Geldersparnis hier vielversprechender ist. (Mit dem Internet hat sich die "Ökonomie der Suche" massiv verändert und viele Geschäftsmodelle massiv gestört und viele neue gebohren). Einen exzellenten Vortrag zur Auflösung der Dichotomie von quantitativer mathematischer Ökonomie und ethisch- politischer Ökonomie hat Karl-Heinz Brodbeck gehalten, in dem er die der mathematischen Ökonomie impilizite d.h nicht direkt erkennbare Ethik erkennbar macht, siehe https://www.youtube.com/watch?v=6Q1lAQFWe74&t=4527s

4 Zwei Beispiele aus meinem Leben: in meiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als von Amtsgerichten bestellter rechtlicher Betreuer für Menschen mit Behinderung kenne ich viele Kolleginnen und Kollegen, die über Jahre sehr gute Arbeit leisten und ist mir kein grobes Versagen bekannt geworden. Dennoch werde ich aus meinem Bekanntenkreis immer mal wieder auf Berichte aus den Medien angesprochen, dass irgendwo ein rechtlicher Betreuer grob gegen den Willen der betreuten Person gehandelt hätte und eigene Interessen verfolgt hätte. Es bedient Ängste von Menschen, wenn sie ein Stück ihrer Autonomie teilen müsssen und erzielt hohe Aufmerksamtkeit wenn Medien über solche Skandale berichten. Bei allen hitzigen Diskussionen im Rahmen von Corona/Covid19 zwischen Leugnern der Pandemie und übertriebener Vorsicht erlebte ich, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung eine mittlere Position einnahm vorsichtig war und gelassen blieb.