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Freitag, 18. April 2025

Kommentar zu Günther Ringle "Investition und Investitionspolitik genossenschaftlicher Wirtschaftsgebilde"

1968 erstellte Günther Ringle, der von 1995 bis 2003 an der Universität Hamburg den Lehrstuhl für Genossenschaftswesen am Institut für Geld- und Kapitalverkehr innehatte, mit dem obigen Titel (1) seine Dissertation (siehe Nachruf). Ich kommentiere diese hier dahingehend, welche Aussagen sich dafür heute für die genossenschaftliche BWL und damit auch für die bedarfswirtschaftliche BWL gewinnen lassen und welche noch fehlen insbesondere im Vergleich zu meinen eigenen Artikeln.

Die Text weist ein sehr großes Literaturverzeichnis auf und macht auf interessante Artikel aufmerksam, die nicht so leicht zu finden sind, wie zum Beispiel der Artikel seines Doktorvaters Prof. Reinhold Henzler "Der Genossenschaftliche Grundauftrag und seine Erfüllung" (2). Ringle findet klare Worte im Sinne der bestmöglichen Mitgliederförderung: "Genossenschaftliches Wirtschaften muß dem Zwecke dienen, die in den Erwerbsunternehmen oder Haushaltungen der Mitglieder von Einzelgenossenschaften auftretenden Bedürfnisse bestmöglich zu befriedigen. Mit der gemeinschaftlichen Errichtung eines Geschäftsbetriebes wird die Verpflichtung eingegangen, sich um die bestmögliche Erfüllung dieser Verhaltensmaxime zu bemühen. Sobald die Genossenschaft andere Belange in den Vordergrund stellt, geht sie ihres genossenschaftlichen Wesens verlustig." (S. 86) Bei der Frage, wie dies zu konkretisieren ist, wiederholt er mit Verweis auf den obigen Artikel von Henzler, dass "unter den gegebenen Bedingungen insbesondere in Anpassung an die Marktverhältnisse stets so zu handeln sei, wie es den Genossenschaftsmitgliedern und deren Wirtschaften auf Dauer am besten zum Nutzen gereicht".  An dem Satz ist alles richtig und wichtig mit Ausnahme der Einfügung der "Anpassung an die Marktverhältnisse". Bei Beschaffungsgenossenschaften ist es gerade kein Automatismus sich an den Markt anzupassen sondern man deckt die Bedarfe der Mitglieder jenseits des Marktes ab. Und bei Verwertungsgenossenschaften sollte man sich auch nicht unbedingt an andere Erzeuger anpassen. Aus dem Satz von Ringle spricht ein Eindruck, dass Genossenschaften ggü. Marktangeboten in die Defensive geraten sind. Diese Aussage hat keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Weiter führt Ringle widerum Henzler (3) folgend aus, dass bei der Frage, ob sich Mitglieder ihrer Genossenschaft bedienen oder Marktangebote annehmen, es bei rationalem Verhalten der Mitglieder nur um die Mehrförderung geht für eine Beurteilung der genossenschaftstypischen Vorteilsgewährung"(S. 88). Er greift also das Delta zum Marktangebot auf. Dies entspricht der Aussage von Gerhard Weisser von der Ersparnismaximierung ( "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (4) (siehe auch hier) und bildet einen Grundstein des von mir formulierten Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls (5).

Im weiteren befasst sich Ringle auch mit Fördereffizienz und Fördermessung. Als quantitative Messgrößen der Mitgliederförderung nennt Ringle zum einen Preisvorteile als maßgebliches Kriterium aus Sicht der Mitglieder, zum anderen die Höhe der Rück-und Nachvergütung. Damit ist eine umsatzproportionale Auszahlung nach Ende des Geschäftsjahres an die Leistungsabnehmer (die Mitglieder der Gen. sind)  gemeint, die zustande kommen kann, weil aus preiskalkulatorischer Vorsicht die Preise etwas höher als nötig angesetzt wurden in Beschaffungsgenossenschaften und etwas niedriger als möglich in Verwertungsgenossenschaften. 

Insgsamt stellt die Arbeit in einer Gesamtschau vieles klar und richtig dar, insbesondere, was die genossenschaftliche Förderzielsetzung angeht. Er forumliert aber auch wichtige Aussagen zur Fördereffizienz und Fördermessung und schafft damit eine Basis, die für das Konzept einer Förderbilanzierung dienen können.  Allerdings schöpft er dabei stark von Henzler (3), der sogar noch weiter in diesem Bereich differenziert zwischen Förderungspotenz, Förderungskapazität und Förderungseffizienz (S. 210 f.) Wo die Arbeit ggü. meinem Erkenntnisstand zurückbleibt, ist zum einen, dass sie den von Goethe entdeckten Unterschied von Wunsch und Bedürfnis nicht erkennt (6), (7), (8)  und deshalb nicht versteht, dass Genossenschaften als Bedarfsdeckungswirtschaften nicht jedem Wunsch ihrer Leistungsabnehmer hinterherlaufen müssen und damit auch nicht jedem Marktangebot, sondern dass die Stärke von Genossenschaften darin besteht, soweit sie Beschaffungsgenossenschaften sind, Grundbedarfe von Haushalten ökonomisch effizient zu befriedigen. Genossenschaften sind damit für Menschen interessant, die über Produkte und Dienstleistungen nicht ihren gesellschaftlichen Status hervorkehren wollen oder ihre individuellen Geschmack ausdrücken wollen sondern die, sei es weil, sie aus unteren oder mittleren Einkomenschichten stammen und darauf angewiesen sind oder weil sie aus eigener Präferenz sparsam sind, sich mit Standardware zufrieden geben. Ringle kommt ebenfalls nicht zur vollständigen Ausformulierung des Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls der Ersparnismaximierung über Kostenminimierung bei Beschafftungsgenossenschaften. Warum das nicht geschieht wie auch schon bei Schultz, verblüfft mich.

Der Schwerpunkt seiner Arbeit handelt von Investition in Genossenschaften. Hier behandelt er vieles korrekt und ausführlich. Er geht auf Beschaffungsgenossenschaften ein als auch auf Verwertungsgenossenschaften, als auch auf einzelne Untergruppen wie Wohnungsgenossenschaften und auf Verbünde von Genossenschaften. Aber es ist, soweit ich das übersehe, weitgehend deskriptiv. Soweit ich sehe, wurden hier nicht konsequent die Unterschiede zwischen einer bedarfswirtschaftlichen und einer erwerbswirtschaftlichen Investitonstheorie herausgearbeitet. Vielleicht lag dies auch daran, dass bei Produktivgenossenschaften und Vermarktungsgenossenschaften (Erzeugergenossenschaften/Verwertungsgenossenschaften) und auch bei Einkaufsgenossenschaften für Gewerbetreibende das so gar nicht möglich ist. Dann würde sich zeigen, dass die rein organisationsformspezifische Abgrenzung "genossenschaftlich" betriebswirtschaftlich-methodisch weniger fruchtbar ist als die Unterscheidung zwischen erwerbswirtschaftlich/Eigentümer-Gewinn-maximierend  und bedarfswirtschaftlich/Nutzer-Nutzen-maximierend (siehe auch (9)). Den spannenden Aspekt, ob und inwieweit in Genossenschaften für Investitionen benötigtes Eigenkapital bei der Preiskalkulation verzinst werden sollte und was hierbei als Opportunität zu betrachten ist im Rahmen der genossenschaftlichen Zielsetzung, behandelt er nicht (siehe meine Artikel dazu (5), (10)).

Querverweise

Zum Thema Förderoptimierung gibt Volker Beuthien eine Fülle interessanter Hinweise, die zum Ansatz von Ringle und Henzler passen. Beuthin stellte im Jahr 1989 fest: "Gemessen an der Idee der Selbsthilfe der ihre förderwirtschaftlichen Unternehmen selbstverwaltenden und selbstverantwortenden Genossen erreicht die besondere Rechtsform der eG derzeit nicht die höchstmögliche Genossenschaftlichkeit." (11) (Seite 40) und "Entschieden verbessert werden muß der Förderzweck- und die Fördererfolgskontrolle. Deshalb gilt es vor allem das genossenschaftliche Nebenamt nicht nur im Aufsichtsrat sondere gerade auch im Genossenschaftsvorstand zu erhalten und zu stärken. Ein Weg dazu wäre, daß die Generalversammlung zwingend dazu verpflichtet ist, jedenfalls ein nebenamtliches Vorstandsmitglied zum Förderobmann zu wählen, der (unter Umständen neben anderen Leitungsaufgaben) ein besonderes Förderressort zu verwalten und zu verantworten hat." (Seite 45) Das passt gut zu dem Vorschlag von Friedrich Wilhelm Raiffeisen eines "Rechners" als Ergänzung zu mitunter passiven bzw. überforderten Aufsichstsräten (näheres dazu siehe (12)). Weitere Vorschläge, die Beuthein macht, sind eine Begrenzung der Amtszeit von Aufsichtsräten um "auszuschließen, dass Vorstand und Aufsichtsrat im Laufe der Zeit allzu einheitliche Auffassungen entwickeln" (S.46), ein Mitgliederförderausschuß (S.45), besondere Förderberichtspflichten für Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfer, das Recht auf eine Sonderprüfung für die Genossen unter dem Gesichtspunkt der Fördererfolgskontrolle, ein stärkerer Kontakt der Prüfer zu Genossen und ein bestimmter Prozentsatz von Basisgenossen auf Sitzen der Genossenschaftsverbände (alles S. 46). Neuere Literatur zum Thema Fördercontrolling siehe Katja Lepper (13), zum dazu gehörenden Prinzipal-Agenten-Dilemma siehe 7 Artikel mit Bezug darauf hier im Blog (als Schlagwort einzugeben) aber auch das Thema Emotionen im Accounting (14).

Literatur

(1) Ringle Günther, Investition und Investitionspolitik genossenschaftlicher Wirtschaftsgebilde, Hamburg, 1968 

(2) Henzler, Reinhold, Der Genossenschsftliche Grundauftrag uns seine Erfüllung", in: Der Verrbaucher, 9.Jg. , 1955

(3) Henzler, Reinhold, Die Genossenschaft eine fördernde Betriebswirtschaft, Essen, 1958. Dort heißt es auf Seite 20: "Bei dem Wettbwerb, der sich bei der Förderung der Mitglieder von Genossenschaften abspielt [gemeint ist, dass Mitglieder frei sind, auch Marktangebote anzunehmen], kommt es für die Genossenschaften darauf an, daß sie einen Vorsprung erzielen; nur in der Mehrförderung, in einem Förderungsplus, liegt die genossenschaftstypische und wettbewerblich bedeutsame Förderung."

(4) Weisser, Gerhard, Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572 , dort S. 565 

(5) Giebel, Frank,  Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Person RepEc, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(6) Giebel Frank. Die Fallstricke der Indifferenzkurve - ein Pläydoyer zwischen Bedürfnissen und monetarisierbaren Wünschen zu unterscheiden, blog liberal und kooperativ, 2021

(7) Giebel Frank, Mehr zu Marshall II - inklusive einer Rezeption bei Karl-Heinz Brodbeck, blog liberal und kooperativ, 2021

(8)  Giebel Frank, Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß, blog liberal und kooperativ, 2021

(9)  Giebel, Frank, Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), 2022

(10) Giebel Frank, Betriebswirtschaftliche Beurteilung der Eigenkapitalverzinsung im Rahmen der Preiskalkulation von Wohnungsgenossenschaften als bedarfswirtschaftliche Unternehmen, blog liberal und kooperativ, 2024

(11) Beuthien Volker, Genossenschaftrecht woher - wohin ? Hundert Jahre Genossenschaftgesetz 1889 - 1989, Göttingen, 1989

(12) Giebel Frank  einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften, blog liberal und kooperativ, 2022

(13) Lepper, Katja, Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis, Dissertation, Universität zu Köln, 2019

(14) Repenning, Nathalie und Löhlein, Lukas and Schäffer, Utz, Emotions in accounting : a review to bridge the paradigmatic divide, The European accounting review, Bd. 31.2022, 1, S. 241-267


Sonntag, 13. April 2025

Kommentierung eines Textes von Reinhard Schultz zur Preisgestaltung und Gewinnerzielung in Genossenschaften

Ergebnis 

Ich werde hier zeigen, wie Autoren, die zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre geschrieben haben, das eigentlich offensichtliche und auch praktikable verkannt haben.

Einführung

Wie in meiner Literaturauswertung zu Genossenschaften  deutlich wurde, lag in Deutschland der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Genossenschaftsbetriebslehre rein quantitativ betrachtet in den Jahren 1960 - 1990. Da die Genossenschaftsbetriebslehre neben der Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe ein zentraler Bereich der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre ist, macht es bei einem Interesse an der bedarfswirtschaftlichen BWL Sinn, sich diese Literatur im Sinne einer Grundlegung auch im Detail jenseits einzelner eigener Forschungsfragen anzusehen. Neben Fachartikeln habe und werde ich deshalb hier auf dem Blog einzelne Bücher oder Ausschnitte aus diesen kommentieren. Der hier betrachtete Text stammt aus dem Buch  "Genossenschaftswesen" von Reinhard Schultz aus dem Jahr 1970 (1). Der Autor war sehr produktiv. Er ist mit 43 Publikationen bei Econbiz gelistet, war Betriebswirt und Professor an der Bundeswehr Universität Hamburg. Aus seinen Texten zu schließen lag sein Interessenschwerpunkt in der Sozialökonomie, wozu er sicher auch Genossenschaften rechnete.

Hauptteil

Ich befasse mich hier mit dem Kapitel "Das Wesen des genossenschaftlichen Gewinns" (Seiten 72-78)

Schultz grenzt sehr anschaulich Genossenschaften von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen ab, indem er darauf hinweist, dass in Genossenschaften eine der beiden Seiten, mit der Unternehmen üblicherweise mit dem Markt verbunden sind (die Lieferantenseite und die Abnehmerseite [die Finanzierungseite kann man ebenfalls der Lieferantenseite zurechnen insoweit Finanzmittel geliefert werden] von Mitgliedern der Genossenschaft eingenommen werden. [bei Beschaffungsgenossenschaften die Abnehmerseite, bei Erzeugergenossenschaften die Lieferantenseite]. Weiter macht er gut den Unterschied zwischen der erwerbswirtschaftlichen und der genossenschaftlichen Haltung zum Unternehmensgewinn deutlich. Erstere sieht er darin die Spanne zwischen Aufwand und Ertag möglichst auf beiden Seiten so weit wie möglich auszudehnen. Bei Genossenschaften erkennt er, dass auf der Seite, auf der die Mitglieder die "Kontrahenten" sind, also diejenigen, mit denen ein geschäftsmässige Beziehung eingegangen wird [kontrahieren = einen Vertrag abschließen] dies dazu führt, dass diese Seite "von den wirtschaftlichen Eigentümern fixiert werden kann, daß es zu einer (positiven) Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen gar nicht kommt" (Seite 73). Damit gelangt er zum genossenschaftlichen Selbstkostendeckungsprinzip, das besagt, dass nur so viel verlangt wird, wieviel das Produkt das Unternehmen selbst kostet [ich spoilere hier, wenn ich darauf hinweise, dass dies eines seiner Probleme ist, dass er nicht zwischen Aufwand und Kosten unterscheidet] Er zitiert dazu Reinhold Henzler aus dem Jahr 1962 (2). Das fast wortgleiche Zitat von Henzler aus dem Jahr 1957 (3) habe ich in meinem Artikel (4) auf Seite ebenfalls an zentraler Stelle in meiner Argumentation erwähnt. Es ist insoweit ein Schlüsselzitat. Eigentlich ist bei Schultz alles relevante angelegt, aber er kommt nicht zu dem Punkt, den Gerhard Weisser bereits 1956 erkannt hat. Wenn eine Seite "fixiert" ist, dann kann man ökonomisch optimieren "nur noch" indem man versucht, die andere Seite maximal auszudehnen. Bei Beschaffungsgenossenschaften bedeutet dies , dass das Management versuchen sollte, die Ersparnis für die Nutzer zu maximieren, indem es die Kosten minimiert. Gerhard Weisser hatte 1956 formuliert "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (5). Schultz hätte eigentlich nur noch 1 und 1 zusamenzählen müssen. Er tut es nicht und gelangt nicht zum bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximerungskalkül mit Ersparnismaximierung über Kostenminimierung unter Einhaltung des Selbstkosten(deckungs)prinzips. Im weiteren verliert er statt dessen den Ersparnisansatz völlig aus den Augen und argumentiert mit Blick auf die Praxis, dass gerade kein Kalkül formuliert werden kann. Eines seiner Argumente ist dabei besonders frappierend. Dies möchte ich weiter unten widerlegen. Zunäcsht kommentiere ich drei Punkte, die Schultz anspricht: 

 Als Argumente der Praxis für das Selbstkostenprinzip übersteigende Gewinne nennt er:

 1. Die Schwierikeit die Kosten bei der Leistungabgabe exakt zu ermitteln, weshalb es Sinn machen würde aufgrund der kaufmännischen Vorsichtsprinzips etwas mehr zu kalkulieren. 

Das ist richtig. Dennoch gibt es hier zwei Möglichkeiten die Mitgliederförderung nicht zu vernachlässigen und langfristig das Selbstkostenprinzip zu wahren. Zum einen kann man, wenn man ein oder zwei Jahre zu viel kalkuliert hat, in den Folgejahren die Preise leicht senken oder bei weiteren Kostensteigerungen, zum Beispiel durch Inflation, nicht weiter anheben und dies so wieder ausgleichen. Zum anderen kann man mit dem Instrument der genossenschaftlichen  Rückvergütung proportional eine Gutteil zu viel eingenommenen Geldes wieder an die Mitglieder proportional zu ihrem Umsatz mit der Genossenschaft zurückzahlen. Dies ist keine Gewinnausschüttung sondern dieser vorgelagert. 

2.  Dass die Mitglieder eine höhere Rückvergütung am Jahresende ausgezahlt bekommen möchten und man deshalb höhere Preis kalkulieren müsse. Das scheint mir eine geradezu absurde Annahme zu sein. Mir ist diese noch nicht in der Praxis begegnet.

3. die Notwendigkeit der Eigenkapitalzufühung aus Gewinnen im Wege der Selbstfinanzierung

Dies ist ein sinnvolles Argument, Allerdings gibt es auch hier aus Fördergesichtspunkten Möglichkeiten nicht pauschal zu viel zu kalkulieren. Zum einen ist eine moderne Kostenrechnung nicht nur eine Nachkalkulation und eine Istkalkulation sondern ermittelt auch sogenannte Plankosten. Das sind die Kosten, mit der in der oder den Folgeperioden zu rechnen ist. Im Bereich von Wohnungsgenossenschaften ist es zum Beispiel sinnvoll einen gewissen Anteil künftiger Sanierungsaufwendugnen im Vorwege abzuschätzen und dafür Eigenmittel im Form von Rücklagen aufzubauen. Diese Sanierungskosten können und sollten über mehre Perioden geplant und bei der Preiskalkulation verteilt werden um zu große Sprünge bei den Preisen verhindern zu können. Man darf hier an dieser Stelle nicht Aufwendungen mit Kosten verwechseln. Aufwendungen gehen immer in die Gewinn- und Verlusterechnung ein, in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Plankosten dagegen führen nicht notwendigerweise im gleichen Jahr zu Aufwand. Dass heißt sie können in dem Jahresüberschuss einer Rechnungsperiode enthalten sein dh. wenn sie in den Preis mitkalkuliert sind diesen erhöhen. Eine bestimtme Höhe von Gewinnen ist also durchaus mit einer modernen Plankostenrechnung kompatibel. Die Höhe der Gewinne leitet sich aber konkret aus den ermittelten Plankosten der jeweiligen Leistungsträger her (Plankostenträgerrechnung) und werden nicht einfach nach einer Daumenregel quer über alles festgelegt. 

Im weiteren (Seite 77) stellt  Schultz fest: "Die tatsächliche Leistung einer Genossenschaft kann immer nur im Zusammenhang mit der Erfolgssrechnung der Mitgliederwirtschaften gesehen werden. Es müssen also, will man den wahren Erfolg der Genossenschaft messen, alle Vorteile, die der Kooperativertrag (Draheim) gegenüber dem Individualvertrag (Drahheim) bietet, ermittelt werden, was häufig sehr schwierig oder ganz unmöglich ist."

Möglicherweise steht Schultz im Weg, dass er sowohl zu Produktionsgenossenschaften, Erzeuger- bzw. Vermarktungsgenossenschaften von Gewerbetreibenden als auch zu Beschaffungsgenosssenschaften mit ebenfalls Gewerbetreibenden oder mit Privathaushalten verallgemeinernd Aussagen machen soll. Bedarfswirtchaftlich sind eigentlich nur die Beschaffungsgenossenschaften mit Privtpersonen/Privasthaushalten als Mitglieder und Nutzer (zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Banken, Energiegenossenschaften Verbrauchergenossenschaften (Lebensmitteleinzelhandel usw.). Für diese ergibt sich das Ziel der Erparnismaximierung bei gleichzeitiger Deckung ihres relativ weitgehend standardisierbaren Grundbedarfs.

Als Argument schreibt Schultz, "die Schwierigkeiten bestehen vor allen Dingen darin, daß vielfach gar nicht jeder von der Genossenschaft für das Mitglied erbrachte Nutzen oder Vorteil rechnerisch exakt erfassbar ist." Das hört sich so an, als ist es ein vorgeschobenes Argument. Wenn ich etwas nicht exakt ermitteln kann, heißt es ja nicht, dass eine hinlänglich genaue Ermittlung nicht einen ausreichend guten Wert ergibt. Und es übersieht, dass jede Leistungserbringung, bei der es um Ersparnis geht, in der Ermittlung dieser Erspranis bei ausreichend qualitativer Bedarfsdeckung sich ziemlich gut abschätzen lässt. Der Verband Schweizer Wohnungsgenossenschaften schreibt zum Beispiel: "Die Mietzinse von Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt tatsächlich zwanzig Prozent tiefer als im übrigen Wohnungsmarkt. In grossen Städten wie Zürich bezahlt man bei Genossenschaften sogar bis zu ein Drittel weniger Miete. Dabei sind die Wohnungen nicht schlechter, im Gegenteil: Sie werden sogar besser unterhalten als diejenigen vielen anderer Immobilienverwaltungen." (6) Ein Wohnungsunternehmen in Deutschland hat in den meisten Fällen zu allen seinen Wohnungen die Information über die ortsübliche Vergleichsmiete und die Istmiete (nettokalt) und kann so leicht die Ersparnis für die Nutzer kalkulieren, um wie viel die Istmiete pro Jahr unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ähnliche Berechnungen dürften bei Energiegenossenschaften ebenfalls nicht schwer fallen. 

Frappierend ist das erste Beispiel, dass Schultz hier zur Untermauerung seine kalkül-pessimistischen Auffassung gibt. Er schreibt: "Man denke an die "Sicherheit", die ein Mitglied mit dem Erwerb einer nahezu unkündbaren Genossenschaftsmietwohnung erhält..." Abgesehen davon, dass das Wort Erwerb falsch ist, macht es Schultz zu einem Problem, dass eine mögliche Ersparnis für den Nutzer/das Mitglied sehr sicher bis weit in die Zukunft kalkuliert werden kann insofern kaum eine Kündigung seitens der Genossenschaft erfolgen kann. Scherheit in der Berechnung ist doch ein Vorteil und kein Nachteil. Es ist doch vielmehr so, dass Alternativangebote über den Markt soweit es sich zum Beispiel um private Vermieter handelt, die nur wenige Wohnungen haben, ein gewisses Risiko einer Eigenbedarfskündigung haben, dass  also eine Nutzer eion höheres Risiko hat, dass er seine Wohnung nicht alten kann. Dies ist aber insoweit hier nicht so relevant, da wenn man in der hier vorgenommen Differenzermittlung eben die ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht und die ja unabhängig von einem konkreten Alternativobjekt ist. Auch das zweite Beispiel, das Schultz zur Untermaumerung seiner Position bringt, ist nicht besser. Er weist auf den Effekt hin, dass die Existenz einer Genossenshaft auf nicht-genossenschaftliche Unternehmungen preisnivellierned und qualitätsregulierend wirken kann. Dies mag so sein oder auch nicht es hat aber gerade keine Auswirkung auf die Ersparniserzielung der nutzenden Mitglieder (wenn die eigene Genossenschaft das Selbstkostenprinzip bei der Preiskalkulation anwendet) und ist insoweit ein volkswirtschaftlicher bzw. sozialökonomischer Aspekt und kein betriebswirtschaftlicher. Abschließend kommt Schultz zu folgender Aussage:

"In Anbetracht der hier aufgezeigten Schwierigkeiten  der genossenschaftlichen Erfolgsmessung ist es nicht verwunderlich, daß es ""bisher noch niemand gelungen ist, das Kriterium ""Mitgliederförderung"" in die Form eines praktisch handhabbaren Erfolgsmaßstabes zu bringen." [er zitiert "" dabei aus (7)] 

Damit ist er bei einem für seine wissenschaftliche Community scheinbar gültigem Diktum einer Ablehnung eines naheliegenden und auch praktisch ohne allzu große Anstrengung anwendbaren bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximerungskalküls angekommen. Das finde ich schon schon sehr verwunderlich.

offene Frage

Schultz hat 1992 auch betriebswirtschafltiche Lehrhefte herausgegeben. Eines davon hat den Titel "Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten" (8). Desweiteren hat er zusammen mit Jürgen Zerche ein Buch in 2 Auflagen herausgebracht "Genossenschaftslehre" (9). Jürgen Zerche widerum hat 1998 ein eigenes Buch veröffentlicht "Einführung in die Genossenschaftslehre" (10). Es wäre interessant zur Geschichte des Faches zu schauen, ob diese "kalkül-pessimistische" Sichtweise korrigiert wurde oder ob sie sich hier fortgesetzt hat.

Literatur

(1)  Schultz Reinhard, Genossenschaftswesen, Berlin, 1970

(2) Henzler Reinhold, Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens, Wiesbaden 1962, dort S. 61

(3) Henzler Reinhold., Die Genossenschaft eine fördernde Betriebswirtschaft, Essen, 1957, dort S. 84 das Zitat lautet heir: " Aus dem Organcharakter des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich, daß der Idealtypus eines Genossenschaftsbetriebs ein Selbstkostendeckungsbetrieb sein muss. Würde einerseits die Beschaffungsgenossenschaft danach trachten, den Genossenschaftern möglichst mehr in Rechnung zu stellen, als der eigene Aufwand für die beschafften Leistungen (Objekte) betragen hat, und würde andererseits die Verwertungsgenossenschaft bemüht sein, den Genossenschaftern möglichst wenig von dem bei der Verwertung ihrer Erzeugnisse erzielten Erlös auszuzahlen, dann läge in dem Bemühen der Genossenschaft, eine möglichst hohe, vor allem eine möglichst weit über das betrieblich
notwendige Maß hinausgehende Spanne für Eigenzwecke einzubehalten, in gewissem Sinn ein selbständiges Erwerbsstreben vor. Das hieße eine Genossenschaft einsetzen, damit diese sich an den Genossenschaftern bereichere. Ein solches, in dem Streben nach Erzielung einer Maximalrente sich äußerndes Eigeninteresse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft steht den Interessen der Genossenschafter diametral gegenüber. Der Sinn der genossenschaftlichen Arbeit ist, unter gebührender Berücksichtigung der Erfordernisse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft den Interessen der Genossenschafter zu dienen. Jedes prinzipiell andere Verhalten der Genossenschaft, insbesondere ein eigenes, selbständiges Erwerbsstreben, ist ein Widersinn."

(4) Giebel Frank, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Personal RePEc Archive, 2025, dort S. 6 f.

(5) Weisser, Gerhard, Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572 , dort S. 565

(6) Wohnbaugenossenschaften Schweiz (2012), Leben in einer Genossenschaft, Zürich 2012

(7)  Boettcher Erik, "Vertikale Integratioon und Wachstumschancen der Genossenschaften, in: Weisser Gerhard und Engelhardt Werner Wilhelm (Hrsg.), Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, Festschrift zum 65. Geburtstag von Georg Draheim, Göttingen, 1968, S. 141ff.

(8) Schulz Reinhard,  Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen : Unterschiede und Gemeinsamkeiten, in: "Betriebswirtschaftslehre für Praktiker : Einführung in marktwirtschaftliches Denken und Handeln in zwölf Lehrheften", 1992, Heft 3

(9) Reinhard Schultz u. Jürgen Zerche,  Genossenschaftslehre, Berlin, 1983

(10) Zerche, Jürgen,  Einführung in die Genossenschaftslehre : Genossenschaftstheorie und Genossenschaftsmanagement, München, 1998