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Sonntag, 13. April 2025

Kommentierung eines Textes von Reinhard Schultz zur Preisgestaltung und Gewinnerzielung in Genossenschaften

Ergebnis 

Ich werde hier zeigen, wie Autoren, die zur genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre geschrieben haben, das eigentlich offensichtliche und auch praktikable verkannt haben.

Einführung

Wie in meiner Literaturauswertung zu Genossenschaften  deutlich wurde, lag in Deutschland der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Genossenschaftsbetriebslehre rein quantitativ betrachtet in den Jahren 1960 - 1990. Da die Genossenschaftsbetriebslehre neben der Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe ein zentraler Bereich der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre ist, macht es bei einem Interesse an der bedarfswirtschaftlichen BWL Sinn, sich diese Literatur im Sinne einer Grundlegung auch im Detail jenseits einzelner eigener Forschungsfragen anzusehen. Neben Fachartikeln habe und werde ich deshalb hier auf dem Blog einzelne Bücher oder Ausschnitte aus diesen kommentieren. Der hier betrachtete Text stammt aus dem Buch  "Genossenschaftswesen" von Reinhard Schultz aus dem Jahr 1970 (1). Der Autor war sehr produktiv. Er ist mit 43 Publikationen bei Econbiz gelistet, war Betriebswirt und Professor an der Bundeswehr Universität Hamburg. Aus seinen Texten zu schließen lag sein Interessenschwerpunkt in der Sozialökonomie, wozu er sicher auch Genossenschaften rechnete.

Hauptteil

Ich befasse mich hier mit dem Kapitel "Das Wesen des genossenschaftlichen Gewinns" (Seiten 72-78)

Schultz grenzt sehr anschaulich Genossenschaften von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen ab, indem er darauf hinweist, dass in Genossenschaften eine der beiden Seiten, mit der Unternehmen üblicherweise mit dem Markt verbunden sind (die Lieferantenseite und die Abnehmerseite [die Finanzierungseite kann man ebenfalls der Lieferantenseite zurechnen insoweit Finanzmittel geliefert werden] von Mitgliedern der Genossenschaft eingenommen werden. [bei Beschaffungsgenossenschaften die Abnehmerseite, bei Erzeugergenossenschaften die Lieferantenseite]. Weiter macht er gut den Unterschied zwischen der erwerbswirtschaftlichen und der genossenschaftlichen Haltung zum Unternehmensgewinn deutlich. Erstere sieht er darin die Spanne zwischen Aufwand und Ertag möglichst auf beiden Seiten so weit wie möglich auszudehnen. Bei Genossenschaften erkennt er, dass auf der Seite, auf der die Mitglieder die "Kontrahenten" sind, also diejenigen, mit denen ein geschäftsmässige Beziehung eingegangen wird [kontrahieren = einen Vertrag abschließen] dies dazu führt, dass diese Seite "von den wirtschaftlichen Eigentümern fixiert werden kann, daß es zu einer (positiven) Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen gar nicht kommt" (Seite 73). Damit gelangt er zum genossenschaftlichen Selbstkostendeckungsprinzip, das besagt, dass nur so viel verlangt wird, wieviel das Produkt das Unternehmen selbst kostet [ich spoilere hier, wenn ich darauf hinweise, dass dies eines seiner Probleme ist, dass er nicht zwischen Aufwand und Kosten unterscheidet] Er zitiert dazu Reinhold Henzler aus dem Jahr 1962 (2). Das fast wortgleiche Zitat von Henzler aus dem Jahr 1957 (3) habe ich in meinem Artikel (4) auf Seite ebenfalls an zentraler Stelle in meiner Argumentation erwähnt. Es ist insoweit ein Schlüsselzitat. Eigentlich ist bei Schultz alles relevante angelegt, aber er kommt nicht zu dem Punkt, den Gerhard Weisser bereits 1956 erkannt hat. Wenn eine Seite "fixiert" ist, dann kann man ökonomisch optimieren "nur noch" indem man versucht, die andere Seite maximal auszudehnen. Bei Beschaffungsgenossenschaften bedeutet dies , dass das Management versuchen sollte, die Ersparnis für die Nutzer zu maximieren, indem es die Kosten minimiert. Gerhard Weisser hatte 1956 formuliert "Je niedriger auf Dauer der Preis ist, um so erfolgreicher haben sie gewirtschaftet." (5). Schultz hätte eigentlich nur noch 1 und 1 zusamenzählen müssen. Er tut es nicht und gelangt nicht zum bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximerungskalkül mit Ersparnismaximierung über Kostenminimierung unter Einhaltung des Selbstkosten(deckungs)prinzips. Im weiteren verliert er statt dessen den Ersparnisansatz völlig aus den Augen und argumentiert mit Blick auf die Praxis, dass gerade kein Kalkül formuliert werden kann. Eines seiner Argumente ist dabei besonders frappierend. Dies möchte ich weiter unten widerlegen. Zunäcsht kommentiere ich drei Punkte, die Schultz anspricht: 

 Als Argumente der Praxis für das Selbstkostenprinzip übersteigende Gewinne nennt er:

 1. Die Schwierikeit die Kosten bei der Leistungabgabe exakt zu ermitteln, weshalb es Sinn machen würde aufgrund der kaufmännischen Vorsichtsprinzips etwas mehr zu kalkulieren. 

Das ist richtig. Dennoch gibt es hier zwei Möglichkeiten die Mitgliederförderung nicht zu vernachlässigen und langfristig das Selbstkostenprinzip zu wahren. Zum einen kann man, wenn man ein oder zwei Jahre zu viel kalkuliert hat, in den Folgejahren die Preise leicht senken oder bei weiteren Kostensteigerungen, zum Beispiel durch Inflation, nicht weiter anheben und dies so wieder ausgleichen. Zum anderen kann man mit dem Instrument der genossenschaftlichen  Rückvergütung proportional eine Gutteil zu viel eingenommenen Geldes wieder an die Mitglieder proportional zu ihrem Umsatz mit der Genossenschaft zurückzahlen. Dies ist keine Gewinnausschüttung sondern dieser vorgelagert. 

2.  Dass die Mitglieder eine höhere Rückvergütung am Jahresende ausgezahlt bekommen möchten und man deshalb höhere Preis kalkulieren müsse. Das scheint mir eine geradezu absurde Annahme zu sein. Mir ist diese noch nicht in der Praxis begegnet.

3. die Notwendigkeit der Eigenkapitalzufühung aus Gewinnen im Wege der Selbstfinanzierung

Dies ist ein sinnvolles Argument, Allerdings gibt es auch hier aus Fördergesichtspunkten Möglichkeiten nicht pauschal zu viel zu kalkulieren. Zum einen ist eine moderne Kostenrechnung nicht nur eine Nachkalkulation und eine Istkalkulation sondern ermittelt auch sogenannte Plankosten. Das sind die Kosten, mit der in der oder den Folgeperioden zu rechnen ist. Im Bereich von Wohnungsgenossenschaften ist es zum Beispiel sinnvoll einen gewissen Anteil künftiger Sanierungsaufwendugnen im Vorwege abzuschätzen und dafür Eigenmittel im Form von Rücklagen aufzubauen. Diese Sanierungskosten können und sollten über mehre Perioden geplant und bei der Preiskalkulation verteilt werden um zu große Sprünge bei den Preisen verhindern zu können. Man darf hier an dieser Stelle nicht Aufwendungen mit Kosten verwechseln. Aufwendungen gehen immer in die Gewinn- und Verlusterechnung ein, in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Plankosten dagegen führen nicht notwendigerweise im gleichen Jahr zu Aufwand. Dass heißt sie können in dem Jahresüberschuss einer Rechnungsperiode enthalten sein dh. wenn sie in den Preis mitkalkuliert sind diesen erhöhen. Eine bestimtme Höhe von Gewinnen ist also durchaus mit einer modernen Plankostenrechnung kompatibel. Die Höhe der Gewinne leitet sich aber konkret aus den ermittelten Plankosten der jeweiligen Leistungsträger her (Plankostenträgerrechnung) und werden nicht einfach nach einer Daumenregel quer über alles festgelegt. 

Im weiteren (Seite 77) stellt  Schultz fest: "Die tatsächliche Leistung einer Genossenschaft kann immer nur im Zusammenhang mit der Erfolgssrechnung der Mitgliederwirtschaften gesehen werden. Es müssen also, will man den wahren Erfolg der Genossenschaft messen, alle Vorteile, die der Kooperativertrag (Draheim) gegenüber dem Individualvertrag (Drahheim) bietet, ermittelt werden, was häufig sehr schwierig oder ganz unmöglich ist."

Möglicherweise steht Schultz im Weg, dass er sowohl zu Produktionsgenossenschaften, Erzeuger- bzw. Vermarktungsgenossenschaften von Gewerbetreibenden als auch zu Beschaffungsgenosssenschaften mit ebenfalls Gewerbetreibenden oder mit Privathaushalten verallgemeinernd Aussagen machen soll. Bedarfswirtchaftlich sind eigentlich nur die Beschaffungsgenossenschaften mit Privtpersonen/Privasthaushalten als Mitglieder und Nutzer (zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Banken, Energiegenossenschaften Verbrauchergenossenschaften (Lebensmitteleinzelhandel usw.). Für diese ergibt sich das Ziel der Erparnismaximierung bei gleichzeitiger Deckung ihres relativ weitgehend standardisierbaren Grundbedarfs.

Als Argument schreibt Schultz, "die Schwierigkeiten bestehen vor allen Dingen darin, daß vielfach gar nicht jeder von der Genossenschaft für das Mitglied erbrachte Nutzen oder Vorteil rechnerisch exakt erfassbar ist." Das hört sich so an, als ist es ein vorgeschobenes Argument. Wenn ich etwas nicht exakt ermitteln kann, heißt es ja nicht, dass eine hinlänglich genaue Ermittlung nicht einen ausreichend guten Wert ergibt. Und es übersieht, dass jede Leistungserbringung, bei der es um Ersparnis geht, in der Ermittlung dieser Erspranis bei ausreichend qualitativer Bedarfsdeckung sich ziemlich gut abschätzen lässt. Der Verband Schweizer Wohnungsgenossenschaften schreibt zum Beispiel: "Die Mietzinse von Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt tatsächlich zwanzig Prozent tiefer als im übrigen Wohnungsmarkt. In grossen Städten wie Zürich bezahlt man bei Genossenschaften sogar bis zu ein Drittel weniger Miete. Dabei sind die Wohnungen nicht schlechter, im Gegenteil: Sie werden sogar besser unterhalten als diejenigen vielen anderer Immobilienverwaltungen." (6) Ein Wohnungsunternehmen in Deutschland hat in den meisten Fällen zu allen seinen Wohnungen die Information über die ortsübliche Vergleichsmiete und die Istmiete (nettokalt) und kann so leicht die Ersparnis für die Nutzer kalkulieren, um wie viel die Istmiete pro Jahr unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ähnliche Berechnungen dürften bei Energiegenossenschaften ebenfalls nicht schwer fallen. 

Frappierend ist das erste Beispiel, dass Schultz hier zur Untermauerung seine kalkül-pessimistischen Auffassung gibt. Er schreibt: "Man denke an die "Sicherheit", die ein Mitglied mit dem Erwerb einer nahezu unkündbaren Genossenschaftsmietwohnung erhält..." Abgesehen davon, dass das Wort Erwerb falsch ist, macht es Schultz zu einem Problem, dass eine mögliche Ersparnis für den Nutzer/das Mitglied sehr sicher bis weit in die Zukunft kalkuliert werden kann insofern kaum eine Kündigung seitens der Genossenschaft erfolgen kann. Scherheit in der Berechnung ist doch ein Vorteil und kein Nachteil. Es ist doch vielmehr so, dass Alternativangebote über den Markt soweit es sich zum Beispiel um private Vermieter handelt, die nur wenige Wohnungen haben, ein gewisses Risiko einer Eigenbedarfskündigung haben, dass  also eine Nutzer eion höheres Risiko hat, dass er seine Wohnung nicht alten kann. Dies ist aber insoweit hier nicht so relevant, da wenn man in der hier vorgenommen Differenzermittlung eben die ortsübliche Vergleichsmiete heranzieht und die ja unabhängig von einem konkreten Alternativobjekt ist. Auch das zweite Beispiel, das Schultz zur Untermaumerung seiner Position bringt, ist nicht besser. Er weist auf den Effekt hin, dass die Existenz einer Genossenshaft auf nicht-genossenschaftliche Unternehmungen preisnivellierned und qualitätsregulierend wirken kann. Dies mag so sein oder auch nicht es hat aber gerade keine Auswirkung auf die Ersparniserzielung der nutzenden Mitglieder (wenn die eigene Genossenschaft das Selbstkostenprinzip bei der Preiskalkulation anwendet) und ist insoweit ein volkswirtschaftlicher bzw. sozialökonomischer Aspekt und kein betriebswirtschaftlicher. Abschließend kommt Schultz zu folgender Aussage:

"In Anbetracht der hier aufgezeigten Schwierigkeiten  der genossenschaftlichen Erfolgsmessung ist es nicht verwunderlich, daß es ""bisher noch niemand gelungen ist, das Kriterium ""Mitgliederförderung"" in die Form eines praktisch handhabbaren Erfolgsmaßstabes zu bringen." [er zitiert "" dabei aus (7)] 

Damit ist er bei einem für seine wissenschaftliche Community scheinbar gültigem Diktum einer Ablehnung eines naheliegenden und auch praktisch ohne allzu große Anstrengung anwendbaren bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzen-Maximerungskalküls angekommen. Das finde ich schon schon sehr verwunderlich.

offene Frage

Schultz hat 1992 auch betriebswirtschafltiche Lehrhefte herausgegeben. Eines davon hat den Titel "Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten" (8). Desweiteren hat er zusammen mit Jürgen Zerche ein Buch in 2 Auflagen herausgebracht "Genossenschaftslehre" (9). Jürgen Zerche widerum hat 1998 ein eigenes Buch veröffentlicht "Einführung in die Genossenschaftslehre" (10). Es wäre interessant zur Geschichte des Faches zu schauen, ob diese "kalkül-pessimistische" Sichtweise korrigiert wurde oder ob sie sich hier fortgesetzt hat.

Literatur

(1)  Schultz Reinhard, Genossenschaftswesen, Berlin, 1970

(2) Henzler Reinhold, Betriebswirtschaftliche Probleme des Genossenschaftswesens, Wiesbaden 1962, dort S. 61

(3) Henzler Reinhold., Die Genossenschaft eine fördernde Betriebswirtschaft, Essen, 1957, dort S. 84 das Zitat lautet heir: " Aus dem Organcharakter des genossenschaftlichen Geschäftsbetriebs ergibt sich, daß der Idealtypus eines Genossenschaftsbetriebs ein Selbstkostendeckungsbetrieb sein muss. Würde einerseits die Beschaffungsgenossenschaft danach trachten, den Genossenschaftern möglichst mehr in Rechnung zu stellen, als der eigene Aufwand für die beschafften Leistungen (Objekte) betragen hat, und würde andererseits die Verwertungsgenossenschaft bemüht sein, den Genossenschaftern möglichst wenig von dem bei der Verwertung ihrer Erzeugnisse erzielten Erlös auszuzahlen, dann läge in dem Bemühen der Genossenschaft, eine möglichst hohe, vor allem eine möglichst weit über das betrieblich
notwendige Maß hinausgehende Spanne für Eigenzwecke einzubehalten, in gewissem Sinn ein selbständiges Erwerbsstreben vor. Das hieße eine Genossenschaft einsetzen, damit diese sich an den Genossenschaftern bereichere. Ein solches, in dem Streben nach Erzielung einer Maximalrente sich äußerndes Eigeninteresse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft steht den Interessen der Genossenschafter diametral gegenüber. Der Sinn der genossenschaftlichen Arbeit ist, unter gebührender Berücksichtigung der Erfordernisse der genossenschaftlichen Betriebswirtschaft den Interessen der Genossenschafter zu dienen. Jedes prinzipiell andere Verhalten der Genossenschaft, insbesondere ein eigenes, selbständiges Erwerbsstreben, ist ein Widersinn."

(4) Giebel Frank, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, Munich Personal RePEc Archive, 2025, dort S. 6 f.

(5) Weisser, Gerhard, Genossenschaft und Gemeinschaft - Bemerkungen zum 'Kulturellen Optimum' der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen Organ des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Dezember 1954, Heft 12, Seite 565-572 , dort S. 565

(6) Wohnbaugenossenschaften Schweiz (2012), Leben in einer Genossenschaft, Zürich 2012

(7)  Boettcher Erik, "Vertikale Integratioon und Wachstumschancen der Genossenschaften, in: Weisser Gerhard und Engelhardt Werner Wilhelm (Hrsg.), Genossenschaften und Genossenschaftsforschung, Festschrift zum 65. Geburtstag von Georg Draheim, Göttingen, 1968, S. 141ff.

(8) Schulz Reinhard,  Erwerbswirtschaftliche, genossenschaftliche, öffentliche, gemeinwirtschaftliche und gemeinnützige Unternehmen : Unterschiede und Gemeinsamkeiten, in: "Betriebswirtschaftslehre für Praktiker : Einführung in marktwirtschaftliches Denken und Handeln in zwölf Lehrheften", 1992, Heft 3

(9) Reinhard Schultz u. Jürgen Zerche,  Genossenschaftslehre, Berlin, 1983

(10) Zerche, Jürgen,  Einführung in die Genossenschaftslehre : Genossenschaftstheorie und Genossenschaftsmanagement, München, 1998



Dienstag, 8. April 2025

Vorschlag zur Schaffung eines Lehrstuhls für bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre

Ich habe heute bei der Wissenschaftsministerkonferenz der Bundesländer, die Teil der Kultusministerkonferenz ist, angeregt einen Lehrstuhl bzw. ein Lehr- und Forschungsinstitut an einer deutschen Universität für bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre zu schaffen.

Ich werde den Vorschlag weiterleiten an den VHB Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. 

Darin gebe ich unter anderem folgende Hinweise, die ich hier wiedergebe, weil sie nach meiner Einschätzung von öffentlichem Interesse sind:

KI ist in aller Munde und hat sicher viel für sich. Vielleicht überraschend zeigt sich daneben im Bereich der Lehre und Forschung im Feld der klassischen Betriebswirtschaftslehre ein wichtiger Ergänzungsbedarf zum bisherigen universitären Angebot. 

Hintergrund / Bedarf

In einem Artikel zu öffentlichen Unternehmen "Die Korrumpierung bedarfswirtschaftlichen Handelns in öffentlichen Unternehmen" (2005)

kristisiert Thomas Edeling, dass viele Manager öffentliche Unternehmen wie am Kapitalmarkt ausgerichtete Unternehmen führen. Ähnliche Erfahrungen habe ich im Bereich Genossenschaften gemacht. Marcus Geschwandtner befindet in Bezug auf Genossenschaften: "Es mangelt den Mitgliedern und zahlreichen Organträgern an Kenntnis über den "innersten Kern" der eigenen Rechtsform". (1) Dazu gehören sicher auch Kenntnisse der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre. Soweit ich es beurteilen kann, fehlt es sowohl bei der kaufmännischen Ausbildung als auch der universitären betriebswirtschaftlichen Ausbildung daran, fundierte Einblicke in die Unterschiede einer erwerbswirtschaftlichen und einer bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre zu erhalten. Mit ist nicht bekannt, dass es in Deutschland eine einzige Professur für Forschung und Lehre für bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre gibt. Ein Beispiel für den bedarfswirtschaftlichen Ansatz und seiner Abgrenzung vom erwerbswirtschaftlichen findet sich hier

https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

Bedarfswirtschaftlich sind für mich neben öffentlichen Unternehmen Genossenschaften, Stiftungsunternehmen gemeinnützige GmbHs (gGmbh) und Sozialunternehmen. In Zukunft mag es aus Nachhaltigkeitsgründen auch Aktiengesellschaften geben, die bewusst einen Mix aus beiden Ansätzen verfolgen in Kooperation mit daran interessierten nachhaltigen Aktienfonds und Einzelaktionären. 

Beispiele für Defizite gibt mein Artikel "Gewinnorientierung als Zeitgeistsaspekt in der Fachliteratur zur Wohnungswirtschaft" 

In Deutschland hat die Betriebswirtschaftslehre mit den Arbeiten von Eugen Schmalenbach und Erich Gutenberg ein sehr starkes Fundament, das zukunftsfähig ist und an das man anknüpfen kann. Es spricht nichts dagegen, dass deutsche Hochschulen Business Schools nach dem Vorbild der Harvard Business School aufbauen und empirische Forschung mit Data Science betreiben. Aber daneben ist ein normativer Ansatz, der die Erkenntnisse früherer Forschergenerationen aus dem deutschen Sprachraum integriert und in die internationale Forschenden- und Lehrgemeinschaft einbringt, weiterhin wertvoll. Dazu gehört im Bereich allgemeine Betriebswirtschaftslehre der Ausbau des Zwei-Säulen-Ansatzes von Bedarfsdeckungsunternehmen und Gewinnmaximierungsunternehmen. Siehe dazu auch 

Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL) 

Quelle (1) Marcus Geschwandtner, "Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft: warum früher, warum heute?", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2009. 59.2 Seite 159


Bemerkung: am 13.05.2025 ergänzte ich die Aufzählung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen um gemeinnützige GmbHs (gGmbH).


Samstag, 11. März 2023

Ein kommunaler Ansatz zu besserer Nutzung von urbanen Flächen

Eingebettet in einen größeren Zusammenhang leite ich hier her, warum es Sinn macht, Co-Working-Räume und ander Co-Living-Flächen in Städten öffentlich zu betreiben oder zu fördern.

Die neue Bausenatorin von Hamburg, Karen Pein, frühere Mitarbeiterin der Gewoba, eines sehr großen kommunalen Wohnungsunternehmens in Bremen, hat in einem Interview darauf hingewiesen, dass wir bei der Wohnraumnutzung effzienter werden müssen (1). Zu viele Menschen wohnen in Wohnungen, die größer sind als das, was sie real brauchen und andere finden keine Wohnung. Dies gilt insbesondere in Metropolen und Groß- und Mittelstädten. Der Autor Daniel Fuhrhop hat sich ebenfalls ausführlich mit dem Thema beschäftigt und Lösungsvorschläge formuliert (2,3) wie auch ich in meinem Blog (4,5). Gesamtgesellschaftlich ist seit dem Bericht des Club of Rome "Grenzen des Wachstums von 1974" klar, dass wir nicht mehr so weiter wachsen können, sondern dass es planetare Grenzen gibt. Sehr auf dem Punkt wird das sehr anschaulich und dennoch ausreichend komplex erklärt in einer 30-minütigen Arte-Dokumentation (6). Dabei wird deutlich, dass ein betulicher Konservatismus von alten politischen Modellen, sei es von der CDUCSU oder der SPD der Teilhabe an Wachstum und Wohlstand bei aller guten Absicht und bei allem historischen Verdienst unverantwortlich und wesentlicher Teil des Problems sind, wenn man sie einfach fortsetzen will. Dass die politischen Konzepte von FDP und AfD noch schlechter sind bei diesen Fragen, macht es nicht besser. 

Letztlich ist es so, dass wir mit der Qualität unseres kollektiven Bewusstseins die Qualität der Organisation unserer Gemeinwesen bestimmen. Es gilt uns einzugestehen versagt zu haben seit dem Bericht des Club of Rome. 

Was können wir tun? 

Zum einen kann jeder in jeder Sekunde einen kleinen Schritt dahin machen, sein eigenes individuelles Bewusstsein auf einen guten Stand bringen und so zu einem besseren kollektiven Bewusstsein beitragen. Individuell und kollektiv können wir uns für unsere Fehler und Irrtümer verzeihen und uns wieder erinnern, wofür für wir auf der Erde angetreten sind, dass wir hier gemeinsam eine schöne Welt gestalten wollen. Es gilt zu schauen was wir tun können für eine gute Gegenwart und Zukunft.

Wenn Menschen Platz abgeben sollen und andere wenig zur Verfügung haben, kann ein kommunaler Ansatz darin bestehen, attraktive öffentlich zugängliche Räume für wichtige menschliche Lebensbereiche zu schaffen, die bisher viel Raum einnehmen, wenn jeder sie isoliert nutzt. Das sind neben dem Verkehr die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Essen. Eigentlich sind wir Menschen Beziehnungswesen und genießen den Austausch mit anderen. Es braucht zwar auch immer Rückzugsmöglichkeiten, aber viele fänden wahrscheinlich weitgehend kostenfreie Co-Working-Bereiche und kostengünstige Co-Eating-Bereiche und Co-Living-Bereiche durchaus attraktiv. Dann könnten einige Büroflächen konsequent in solche neue Co-Living Spaces umgewandelt werden mit kleinen Appartements und Gemeinschaftsflächen.

Wichtig wäre hier, dass man nicht zu groß denkt und zentral eine one-fits-all-Lösung konzipiert, sondern unterschiedliche Flächen anbietet, einige für Co-Working und an anderen Standorten für Co-Eating (siehe als ein Beispiel Amsterdam -> 9) und wieder woanders Co-Living. Denn so findet eine viel bessere Durchmischung mit all den Menschen statt, die nur einen Aspekt für sich nutzen wollen. Außerdem wäre es wichtig sowohl den Planungsprozess als auch den späteren Betrieb partizipativ zu gestalten, eventuell in Form von öffentlich subventionierten Genossenschaften, die demokratisch organisiert sind wie zum Beispiel in der Form der Soziokratie (7). Ich denke nur mit dauerhaft funktionierenden selbstverantwortlichen Betreibermodellen vor Ort lassen sich Probleme wie soziale Einseitigkeiten bzw. Ungleichgewichte in der Nutzung vermeiden und sehr gute Kosten-Nutzen-Relationen erreichen. Letztlich werden solche Projekte von kommunaler Seite wahrscheinlich dann auf den Weg gebracht werden, wenn wichtige Entscheidergruppen ein positives und zugleich realistisches Menschenbild haben oder dazu finden im Sinne Rutger Bregmans Buch "Im Grunde gut" (8).

Quellen:

(1) Zitat Karen Pein in Interview in der Welt online: "Pein: Wenn wir uns den neuen Notfallfonds für Menschen ansehen, die sich ihre Energiekosten nicht mehr leisten können, dann sollten wir damit auch die Frage verbinden, ob Menschen dabei sind, die eigentlich auf zu viel Fläche leben und das gar nicht wollen. Können wir dann nicht parallel auch ein Angebot schaffen, damit die sich verkleinern können und somit ihre Miet- und Energiekosten wieder selbst stemmen können?"

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article243700385/Stadtentwicklung-Wir-muessen-mehr-aus-bestehendem-Wohnraum-rausholen.html vom 12.02.2023

(2) Danien Fuhrhop "Einfach anders wohnen", 2019

(3) Daniel Fuhrhop "Verbietet das Bauen", 2020

(4) Frank Giebel "Wohnraum ökologisch besser nutzen in Wohnungsgenossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen" Blog liberal und kooperativ, August 2020

(5) Frank Giebel "Kommentar zur aktuellen Wohnungspolitik in Deutschland" Blog liberal und kooperativ, Oktober 2022

(6) Arte Dokumenatation "Brauchen wir Wirtschaftswachstum?" Sendung vom 22.10.2022

(7) https://de.wikipedia.org/wiki/Soziokratie

(8) Rutger Bregmann "Im Grunde gut - eine neue Geschichte der Menschheit." 2020

(9) Spiegel-Artikel "Gemeinsam essen gegen die Einsamkeit" vom 05.03.2023

Dienstag, 24. Januar 2023

Begriffsklärung Gemeinwirtschaftlichkeit und Gemeinnützigkeit am Beispiel von Wohnungsgenossenschaften

In der Praxis gibt es in Deutschland zahlreiche Wohnungsgenossenschaften, die in ihrem Namen den Zusatz gemeinnützig tragen. Da Genossenschaften in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz auf den Zweck der Förderung ihrer Mitglieder festgelegt sind, ergibt sich die Frage, ob dies nicht ein Widerspruch ist bzw. wie dieser Widerspruch ggbf. aufgelöst werden kann. Die Frage stellt sich in dem weiteren Kontext, dass es derzeit viel Unzufriedenheit mit unserem Wirtschaftssystem gibt und vielfältig nach Alternativen gesucht wird, sowohl in der Wissenschaft  (z.B. Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen) als auch in der Populärkultur (z.B. Gemeinwohlökonomie mit Gemeinwohlbilanzierung oder der Übersichtsartikel im Spiegel vom 30.12.2022 "Hatte Marx doch recht? Warum der Kapitalismus so nicht mehr funktioniert - und wie er sich erneuern lässt").

Deshalb ist zu klären, wo hier Genossenschaften stehen und was das für ihre Möglichkeiten der Unternehmensführung bedeutet. Dies werde ich hier am Beispiel von Wohnungsgenossenschaften tun, die in ihrem Namen das Wort gemeinnützig haben.

Ich schreibe dabei im Rahmen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft, die ich als Teil der Wirtschaftswissenschaften und diese widerrum als Teil der Sozialwissenschaften verstehe. Ich orientiere mich dabei am Leitfaden für gute wissenschaftliche Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Für das Verständis, dass Ausführungen mitunter etwas länger weil genau sein müssen, danke ich den Lesenden.

Was bedeutet Gemeinwirtschaft? 

Theo Thiemeyer (1) macht die folgende Unterscheidung: "...verstehen wir unter privatwirtschaftlichen Unternehmen solche, die im Interesse ihrer privaten Träger tätig werden sollen. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen sind dagegen solche Unternehmen, die im öffentlichen Interesse oder im Interesse einer übergeordneten Gesamtheit tätig werden." Danach sind Genossenschaften keine gemeinwirtschaftlichen Unternehmen, da ihr Zweck die  Förderung ihrer Mitglieder ist, bei Wohnungsgenossenschaften über die Bereitstellung von Wohnungen zu einem bestimmtem Nutzungsentgelt. Thiemeyer erläutert das weiter, indem er schreibt: "Zu trennen von dem Begriffspaar privatwirtschaftlich - gemeinwirtschaftlich ist das Begriffspaar erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich. Erwerbswirtschaftlich sind solche Unternehmen, die in verschiedenen Intensitätsgraden Gewinne erzielen sollen. Bedarfswirtschaftlich disponieren solche Unternehmen, die unter bestimmten, in der Regel die Finanzierungskonzeption betreffenden Nebenbedingungen eine optimale Deckung vorhandener Bedarfe anstreben". Ich stimme Thiemeyer hier weitgehend zu und habe diese Unterscheidung ausgebaut in die Unterscheidung von erwerbswirtschaftlicher Gewinnmaximierung und bedarfswirtschaftlicher Nutzenmaximierung, siehe zum Beispiel hier (2). Danach sind Wohnungsgenossenschaften wie auch Konsumgenossenschaften und Energieerzeugergenossenschaften privatwirtschaftliche, bedarfswirtschaftliche Unternehmen. 

Einschub - Was bedeutet das für die Unternehmenspolitik?

Die letzte Feststellung ist keine Selbstverständlichkeit. Dass Wohnungsgenossenschaften mitunter unter Druck geraten sowohl von politischer Seite gemeinwirtschaftlich zu agieren als auch - erstaunlicherweise - von Verbandsseite, erwerbswirtschaftlich zu agieren, hatte ich an anderer Stelle aufgezeigt (3), (4). Kritischer und auch pauschaler als ich kommt Christian Picker in Bezug auf Genossenschaften auf den gleichen Punkt. Er schreibt: "Zunehmend ist eine Diskrepanz zwischen genossenschaftlicher Idee und Wirklichkeit, zwischen Rechtstyp und Rechtsform "Genossenschaft" zu beobachten. Dabei drohen Genossenschaften zum einen zu Erwerbswirtschaften zu degenerieren. Hier schwindet der Einfluss der Mitglieder auf die (Förder-)Geschäftspolitik....Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Genossenschaften zu gemeinnützigen "Wohltätigkeitsveranstaltungen" verkommen und vom Staat für die Bewältigung gesellschaftspolitischer Anliegen in Anspruch genommen werden." (5). Siehe auch mein früherer Artikel zum dem Thema (6). 

Fortsetzung zur Bedeutung von Gemeinwirtschaft

Insoweit unterscheide ich mich von Thiemeyers Aussage nur dahingehend, dass ich den Maximierungscharakter und damit das Kalkülpotential d.h. das Berechnungspotential in der Zielsetzung mehr betone und nicht so sehr relativiere wie er mit seiner Formulierung der "verschiedenen Intensitätsgrade" in Bezug auf erwerbswirtschaftliche Unternehmen. Außerdem sind unter den Nebenbedingungen nach meinem Dafürhalten auch die Grundsätze guter Unternehmensführung und eine nachhaltige Ausrichtung der Unternehmenspolitik wichtig.  

Erik Boettcher (7) unterscheidet zwischen Privatwirtschaft, Gemeinwirtschaft und Staatswirtschaft. Unter Privatwirtschaft versteht er alle Unternehmen, die zum Zweck die Förderung der Träger des Unternehmens haben, bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen über die Gewinnerzielung an Märkten und bei förderungswirtschaflichen Unternehmen (Genossenschaften) über die Förderung ihrer Mitglieder. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen sind für ihn solche, die Dritte fördern während zur Staatswirtschaften für ihn öffentliche Unternehmen gehören, die alle Bürger fördern. Ich halte die Unterscheidung Thiemeyers für besser, da sie einfacher ist und zwischen den Kategorien Boettchers Gemeinwirtschaft und Staatswirtschaft ja gar kein Unterscheid besteht in Bezug auf die Adressaten der Förderung. Letzlich kommen ja grundsätzlich alle Mitglieder eines Gemeinwesens als potentiell Förderbare in beiden Fällen in Frage. Zur Frage der Einordnung der Genossenschaften als nicht-gemeinwirtschaftlich sondern als privatwirtschaftlich sind sich Thiemeyer und Boetcher einig. 

Was bedeutet gemeinnützig ?

Wenn Genossenschaften nicht gemeinwirtschaftlich sind sondern privatwirtschaftlich, können sie dann gemeinnützig sein? Boettcher bejaht dies und erläutert dies ausführlich. Boettcher schreibt dass "...einer Genossenschaft, der staatlicherseits die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde, im Grunde nur bescheinigt werden kann, daß sie in Verfolgung ihres gesetzlichen Förderungsauftrages (§ 1GenG) für ihre Mitglieder Leistungen erbringt, für die sonst der Staat sorgen müßte und die er daher als dem Gemeinwohl dienend als förderungswürdig ansieht. Während also Genossenschaft und Gemeinwirtschaft nach der jeweils zu fördernden Gruppe zu unterscheiden sind, kommt es, wie noch deutlicher zu zeigen sein wird, bei der Gemeinnützigkeit allein darauf an, ob die Eigen- oder Fremdförderung den Staat in seinen Pflichtaufgaben entlastet oder ergänzt - Pflichtaufgaben, zu denen auch die Unterstützung besonders förderungswürdiger Personengruppen gehören kann". (Boettcher, Seite 98) 

Was bedeutet das für die Unternehmenspolitik von gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften heute?

Wohnungsgenossenschaften mussten bestimmte Auflagen erfüllen, um nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von Gewinnsteuern befreit zu sein. Einige namen deshalb den Begriff gemeinnützig in ihre Firma, den Handelsnamen der Genossenschaften, auf. Als das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Ende 1989 aufgehoben wurde und eine Steuerbefreiung für alle Vermietungsgenossenschaften weiter möglich war, bestand keine Notwendigkeit einen vertrauten Namen zu ändern. Folgt man Boettcher, hat der Begriff gemeinnützig keinen Einfluss auf die Unternehmenspolitik von Genossenschaften dahingehend, dass er ihren Förderungscharakter und ihre Förderungsverpflichtung gegenüber den Mitgliedern abgeschwächt hätte sondern nur Bestätigungscharakter. Deshalb kann auch eine freiwillige Fortführung dieses Namensteiles nicht dazu führen, dass diese Förderungsausrichtung auf die Mitglieder abgeschwächt oder gemeinwirtschaflich uminterpretiert wird. Damit können sich Genossenschaften gut gegenüber möglichen Vereinnamungs- bzw. Instrumentalisierungsversuchen von wohnungspolitischen Interessensgruppen wehren. Boettcher schreibt: "Sehen wir die Gemeinnützigkeit in dem obigen Sinne, so kann ihre Zuerkennung nicht bedeuten, daß der Staat durch sie unternehmenspolitische Ziele zu verändern trachtet oder in sie einzugreifen versucht. Genossenschaften und Gemeinwirtschaften bleiben also - auch solche, die aus Sicht des Staates als gemeinnützig gelten - das, was sie auch vorher schon waren, das heißt, ihren ursprünglichen Zielen verpflichtet. Sie werden durch die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit nicht verändert, sondern nur bestätigt." (Boettcher, S.108)

Das bedeutet auch Wohnungsgenossenschaften, die gemeinnützig in ihren Namen tragen, können sich im Rahmen verantwortlicher Unternehmensführung auf die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder konzentrieren. Das bedeutet auch, dass sie gemeinwohlfördernde Aktivitäten, die über den Mitgliederkreis hinausgehen und damit Stiftungscharakter haben, nur in einem Umfang betreiben können, der die wesentlichen Eckparameter ihres Hauptgeschäftes nicht in größerem Umfang beeinträchtigt. Sie können solche Aktivitäten nur betreiben unter Zustimmung und über Beschlüsse der Mitgliederversammlung (Generalversammlung bzw. Vertreterversammlung). Sollte die Mehrheit der Mitglieder einer Genossenschaft solche Aktivitäten wollen, ist nach meiner Erfahrung die Gründung einer Stiftung sinnvoll. Dann können die Mitglieder über die Höhe der Finanzierung der Stiftung im Vorwege festlegen, wie viele finanzielle Mittel, die sie ja erwirtschaften, in diesen Teil fließen sollen und die Projektausführenden müssen nicht immer alle Detailprojekte den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen.

(1) Thiemeyer, Theo "Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe", Hamburg, 1975, Seite 30 (Anmerkung Thiemeyer bezieht sich mit dem obigen Zitat auf Gerhard Weisser. Da er aber keine Quelle angibt, konnte ich diese hier nicht zitieren.)

(2) Giebel, Frank, "Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)", Blog: liberal und kooperativ, Oktober 2022

(3) Giebel Frank, "Ein wichtigter Meilenstein für deutsche Wohnungsgenossenschaften auf dem Weg zur vollen Potentialentfaltung der Genossenschaftsidee", Blog: liberal und kooperativ, August 2020

(4) Giebel, Frank "Gewinnorientierung als Zeitgeistsaspekt in der Fachliteratur zur Wohnungswirtschaft", Blog: liberal und kooperativ, Mai 2022

(5) Picker, Christian, "Genossenschaftsidee und Governance", München, 2019. Seite 162

(6) Giebel, Frank, "weitere Fachaussagen zur Abgrenzung von Wohnungsgenossenschaften zu am Gemeinwesen orientierten Unternehmen und von Erwerbsunternehmen", Blog: liberal und kooperativ, Oktober 2022

(7) Boettcher, Erik, "Die Genossenschaft im Verhältnis zu erwerbswirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen sowie zur Gemeinnützigkeit", "Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 1984, Heft 2, Seite 91-110

Montag, 12. Oktober 2020

Einordnungsvorschläge für Potentiale nachhaltigen Wirtschaftens

Mir wurde gestern ein Kapitel ab Seite 52 aus dem Buch von Walter Kahlenborn / Jens Clausen / Siegfried Behrendt / Edgar Göll (Hg.) "Auf dem Weg zu einer Green Economy - Wie die sozialökologische Transformation gelingen kann" zur Lektüre empfohlen. 

Es kann kostenlose hier heruntergeladen werden.

Die Autoren schlagen drei Transformationswege hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft vor:

Effizienz, Konstistenz und Suffizienz. 

Nach meinem Verständnis bedeutet Effizienz planetare Ressourcen deutlich effizienter als bisher einzusetzen. Konsistenz bedeutet, sie im Einklang mit der Gesamtsituation einzusetzen. Suffizienz bedeutet, sich dabei mit dem zu begnügen, was man wirklich braucht.

Zu Effizienz ist eine Marktwirtschaft grundsätzlich in der Lage. Es ist sozusagen systemimmanent.

Konsistenz lässt sich mit einer ökologischen Marktwirtschaft erreichen. Dazu benötigt es allerdings nach meiner Erfahrung Bürgerinnenversammlungen als gängige Praxis, um den Einfluss von Lobbygruppen von gewinnorientierten Unternehmen auszugleichen und sicherzustellen, dass zum Beispiel die Emissionen von CO2 ausreichend hoch bepreist wwerden.

Näheres zu Bürgerinnenversammlungen findet sich bei Mehr Demokratie eV und extinction rebellion

Suffizienz korrespondiert gut mit Unternehmen, die nicht auf Erwerb und Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, sondern auf Versorgung mit Grundbedürfnissen. Siehe zum Beispiel die Unterscheidung von Max Weber zu Erwerbswirtschaft und Bedarfswirtschaft. Genossenschaften sind nach meinem Dafürhalten beispielsweise die ideale bedarfswirtschaftliche Unternehmensform für die Grundversorgung mit Wohnraum, der ein sehr relevanter Sektor beim Klimaschutz darstellt. Dennoch ist die Unternehemensform allein kein Garant, dass sich eine passende Praxis herausstellt.  Großgenossenschaften können aber wie Gesellschaften insgesamt über das Pendant von Bürgerinnenversammlungen als Mitgliederjurys ihrem Potential gerecht werden.

Insoweit lassen sich alle drei Bereiche Effizienz, Konstistenz und Suffizienz potentiell innerhalb unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung verwirklichen. Man muss also nicht auf Errungenschaften wie die Gewerbefreiheit und die freie Wahl der Unternehmensform verzichten. 

Dennoch halte ich es noch ein weiten Weg hin zu eine nachhaltigen Praxis zu finden. Ob die Zeit dafür reicht, dass die Gesellschaften Staaten und Unternehmen, Menschen sich in diese Richtung wandeln, bleibt abzuwarten. Sonst käme es, wie die Autoren pointiert formulieren, zu einer Transformation by Desaster statt einer Transformation by Design (Seite 52). So oder so sind wir Menschen eine Weggemeinschaft.

Mein Forschungsinteresse liegt auf der Betriebswirtschaftslehre. Wenn diese anerkennt, dass sie zwei Säulen hat als Unternehmenslehre, eine ertrags-/erwerbswirtschaftliche/gewinnorientierte und eine subsistente/bedarfswirtschaftliche/nutzenorientierte, dann kann sie weiterbestehen bzw. auf dieser Basis weiter entwickelt werden.


Samstag, 10. Oktober 2020

Literaturrecherche zum Gewinnmaximierungskalkül


1. Günther Wöhe, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 15. Auflage, Vahlen, München, 1984

Im Kapitel die Produktion als betriebliche Hauptfunktion (inkl. Dientleistungen) S.401: " Da es nicht das primäre Ziel des Betriebes ist , den Markt mit bestimmten Gütern zu versorgen, sondern der Prozeß der betrieblichen Leisungserstellung und -verwertung nur Mittel zur Realisierung der durch die marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung vorgegebenen obersten Zielsetzung der langfristigen Gewinnmaximierung ist, kommt keinem dieser drei betrieblichen Teilbereiche ein Vorrang zu (gemeint ist Leistungeserstellung/Produktion , Leistungsverwertung/Absatz und Finanzierung). Alle drei Bereiche müssen genau aufeinander abgestimmt sein, wenn der maximale Gewinn erzielt werden soll."

2. Uwe Bestmann, Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 4. Auflage, , Oldenbourg, München

Bestmann bleibt etwas vager. Im Kapitel Unternehmensziele schreibt er auf Seite 12 "Das für Unternehmen offensichtlich bedeutungsvolle Gewinnstreben ist systemtheoretisch als Maximierung der Differenz zwsichen Output (Betriebsleistung bzw. Umsatz) und Input (entsprechende Kosten) anzusehen." Dann leitet er weiter zur Darstellung von Eigenkapitalrentabilität, Gesamtrentabilität, Umsatzrentabilität und Return-on-Investment. Er führt danach nicht-monetäre Ziele an wie soziale Wertvorstellungern oder Macht. Im Kapitel zur Produktion bzw. zur Leistungserstellung, die er auch Produktionswirtschaft oder Materialwirtschaft und Materialbewirtschaftung nennt, charakterisiert er als Gestaltungsaufgabe mit dem Begriff des Industrial Engineering: "darunter versteht man die Aufgabe ...Menschen, Machinen und Materialien so einzusetzen, zu steuern und zu koordinieren, daß Produkte und Dienste als Resultat dieses Wirkens in der erforderlichen Menge und Qualität, zum festgelegten Zeitpunkt unter geringsten Kosten- und Kapitalaufwand fertiggestellt werden (Engels 7. S.20)" S.160 Hier taucht also der Begriff Gewinnmaximierung nicht auf. In der Konkretisierung auf S.163 führt er dann aber wieder aus"Die Konsequenz ist, daß Einsparungem im Materialbereich direkt und spürbar (...) auf den Gewinn durchschlagen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes wesentlich bestimmen." Hier schreibt er weiter die ökonomische Zielsetzung,..möglichst wirtschaftlich, also mit minimalen Kosten durchzuführen. Im Kapitel zur Finanzierung nennt er dann" die Rentabilität als die zu maximierende Variable, während die anderen Ziele die Nebenbedingungen bilden". Ziel ist also die Maximierung des Gewinns in Relation zu entweder dem Gesamtkapital, dem Eigenkapital oder dem Umsatz (S.407)

 3. H.von Mangoldt, Die Lehre vom Unternehmergewinn, Teubner, Leipzig, 1855, 

S.45 Der Unternehmegewinn ist also derjenige Theil des Einkommens aus dem Unternehmen, welcher dem Unternehmer als solchem zufällt,S. 46 Wenn aber in einer Wirtschaftsperiode solche Verluste nicht eingetreten sind, so ist keineswegs alles, was nach Bestreitung der gewöhnlichen Kosten übrig bleibt, reiner Gewinn, sondern es muss davon noch ein entsprechender Teil (Reservefonds) abgegeben werden, um den voraussichtlichen Verlust einer späteren Periode zu übertragen.

4. Woll Artur, "Allgemeine Volkswirtschaftslehre"11. Auflage, Vahlen München, 1993, dort Unternehmenstherorie, Preistheorie und Verteilungstheorie, S. 177, Der Unternehmer möchte den Gewinn maximieren als Modellannahme. S. 178, Gewinntheorie "Im Gewinnmaximum sind Grenzerlös und Grenzkosten gleich". "Der Unternehmer dehnt das Angebot bis zu dem Punkt  aus, in dem sich die Grenzkostenkurve (K') und die Preisgerade (pE = const.) schneiden. Jede Menge, die größer oder kleiner OE ist, kann nicht gewinnmaximal sein."

und S.182 zahlreiche Kritiker an der Gewinnmaximierungsannahme erstens es werden andere ebenfalls expansive Ziele genannt wie Maximierung der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes, Unternehmenswachstum, des Marktanteiles

S 183 "... haben Unternehmenseingentümer und -manager ein erhebliches Interesse daran, das Ziel Gewinnmaximierung nicht zu betonen; Gewinne oder Profite sind in fast allen Ländern Reizworte und Ansatzpunkte der gewerkschaftlicher Tarif- sowie der staatlichen Steuerpolitik."

5. Theory of the firm

Beispiel Steve Keen and Russel Standish, "Profit Maximization, Industry Strurcture, and Competition: A critique of neoclassical theory", 2008 and Russel K. Standish and Stephen L.. Keen, "Rationality in the Theory of the firm" 2011

Gewinnmaximierung jeder Unternehmung wird berechnet als das Produkt aus der produzierten Gütermenge q mit dem am Markt erzielten Preis abzüglich der Kosten. Er bezieht sich dabei auf J.R. Green,  A Mas-Colell, M.D. Whinston "Microeconomic Theory" Oxford University Press, 1995

6. Erich Gutenberg

 Für Gutenberg besitzt ein Unternehmen drei konstitutive Merkmale:

Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen

 wobei gilt

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. 

 

siehe auch Betriebswirtschaftslehre Zeit der systematischen Handlungswissenschaft

7. Max Weber

insbesondere als Erwerbswirtschaft

"Erwerbswirtschaft ist nach Max Weber eine Form des Wirtschaftens, die der Bedarfswirtschaft gegenübersteht und aus der Knappheit der Güter mittels Produktion und Tausch sich am Ziel der Gewinnerzielung orientiert."

Gesellschaftliche Zusammenschlüsse zum Zwecke der Bedarfsdeckung werden nach Weber Wirtschaftsgemeinschaften genannt siehe https://www.textlog.de/7766.html

Bedarfswirtschaft = Subsistenzwirtschaft

Freitag, 9. Oktober 2020

Meine Auseinandersetzung mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer

zuletzt aktualisiert am 25.10.2020

Der Beitrag, mit dem ich mich hier beschäftige, ist das erste Kapitel des Sammelbandes "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Theorie und Politik des Wirtschaftens in Unternehmen", herausgegeben von Alexander Baumeister, Marcell Schweitzer, Erich Schmidt Verlag, 11. Auflage, 2015

Ich stelle den Aussagen der Autoren eigene Antworten gegenüber, die sich in der Auseinandersetzung mit ihren Vorschlägen herausschälten. Insoweit danke ich beiden für ihre sehr umfangreiche, akribische Arbeit.

Einbettung der BWL in die Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaft erklären sie als die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit deskriptiven, theoretischen, pragmatischen und normativen Fragen des Wirtschaftens befasst. So weit so gut. Was Wirtschaften ist, wird zu Beginn nicht ausgeführt. 

Als Einschub sei hier erlaubt auf Uwe Bestmann hinzuweisen, der dazu schreibt: " Die Grundlage allen wirtschaftlichen Handelns bildet die Möglichkeit, über knappe Güter, die menschliche Bedürfnisse und Wünsche befriedigen, disponieren zu können". "Kompendium der Betriebswirtschaftslehre" S1., 4 Auflage, Oldenbourg, München, 1988 (Auf S. 20 kommen die Schweitzers zum gleichen Ergebnis.)

Dann folgt eine Zweiteilung in Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit der Behauptung, die erstere würde sich um aggregierte Fragen kümmern und die BWL um die einzelnen Einheiten, die Betriebe. Damit ignorieren sie, dass es in der VWL sowohl die Makroökonomie als auch die Mikroökonomie gibt und letztere sich sehr wohl mit der Einzelebene befasst, nämlich zum einen mit der Nachfrageseite, den Konsumenten beziehungsweise den Haushalten, und zum anderen der Produktionsseite, den Unternehmen. Besser wird die Stellung von VWL und BWL, auch mit ihren Problemen und Überlappungen, nach meinem Dafürhalten bei Artur Woll beschrieben ("Allgemeine Volkswirtschaftslehre" 11. Auflage, 1993, Vahlen, München).

Untersuchungsgegenstand

Die Autoren machen die erstaunliche Aussage, dass sich jedes Wirtschaften in Betrieben vollziehe (S.4). Sie konkretisieren, dass sie auch Museen, Kirchen und Haushalte zu den Betrieben zählen (S.6). Wird ein Singlehaushalt als Betrieb qualifiziert, wird nach meiner Einschätzung der Begriff Betrieb sinnentleert. Das gleiche gilt in der Anwendung auf einen Staatshaushalt.

Um von dieser Vermengung loszukommen, unterscheiden sie zwischen Unternehmen als Betriebe mit Fremdbedarfsdeckung und Haushalten als Betriebe mit Eigenbedarfsdeckung (S.6). Allerdings gibt es in Wirklichkeit zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, die Wohnungen für ihre Mitglieder bauen und verwalten. Diese sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse zum gemeinsamen Geschäftsbetrieb und dabei Teilhabergemeinschaften und Unternehmergemeinschaften. Sie sind darauf ausgelegt den Eigenbedarf ihrer Mitglieder zu decken. Diese sprengen die Klassifikation der Autoren.

Sinnvoller scheint es zu sein, die klassische auch volkswirtschaftlich kompatible Unterscheidung vorzunehmen und zwischen Haushalten (die durchaus als Wirtschaftseinheiten aufgefasst werden können) und Unternehmen zu differenzieren, die ein wirtschaftliches Gut (materiell oder in Form einer Dienstleistung) erstellen und abgeben.

Den Autoren gelingt es nicht, ihre eigene Betriebsdefinition durchzuhalten. Schon eines der folgenden Unterkapitel nennen sie "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Moralitätsaspekten - Grundfragen der Unternehmensethik" (Kapitel 1.2. S. 27ff.). Sie landen auf der Unternehmensebene und lassen Haushalte weg. Auch Folgekapitel des Gesamtbandes nehmen die Unternehmensperspektive ein wie das Modul 7 "Grundlagen der Unternehmensführung" und die kompletten Kapitel zu den Phasen des Unternehmensprozesses (Module 12-17) und zur Unternehmensrechnung (Module 18-21). Dagegen gibt es kein einziges Kapitel oder Modul zu Haushalten. 

Die Autoren unterteilen die Unternehmen in private und öffentliche nach der Art der Anteilseigner und unterscheiden dann weiter nach Dienstleistungs- und Industrieunternehmen (S.9). 

Ich vermisse hier eine Unterteilung nach der Unternehmenszielsetzung, zwischen 1. Erwerbsunternehmen, d.h. vom Grundsatz her auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen (wie in der Regel Aktiengesellschaften, GmbHs, Komanditges.),2. gemeinnützigen Unternehmen wie öffentlichen Unternehmen und privat-gemeinnützigen und kirchlichen Unternehmen und 3. bedarfswirtschaftlichen Unternehmen wie Genossenschaften.

Deutlich spannender und vielversprechender scheint mir die Unternehmenssystematik bei Karl Hildebrand  "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmung, 1927 und Ferdinand Leitner "Wirtschaftslehre der Unternehmung" 1921.

Problembereich der BWL

Gut finde ich, dass die Autoren sich der Frage stellen und verschiedene Antwortoptionen durchdenken. Zu bemängeln ist, dass sie eine gute Antwortoption auslassen.

Zunächst prüfen sie die Gewinnmaximierung als Unternehmenszielsetzung und ihre Eignung, um das Problemfeld der BWL einzugrenzen. Dabei verweisen sie auf die Passung zur klassischen Nationalökonomie. Da diese nicht für öffentliche Unternehmen und Privathaushalte gelte, verwerfen sie diese, ergänzt um den Hinweis, dass es auch zahlreiche besonders mittelständische Unternehmen gäbe, für die Gewinnmaximierung nicht die oberste Entscheidungsmaxime sei. 

Sie verwerfen zwei weitere Optionen und gelangen schließlich zu folgender Antwort: Es wird die Summe der betrieblichen Entscheidungen über knappe Güter zum Problemkreis der BWL gewählt. (S.20) Dabei sei als Hauptbedingung aller Entscheidungen zu fordern, dass alle knappen Güter in eine optimale Allokation (Verwendungsweise) gebracht werden müssen. 

Sie führen weiter aus:"Danach ist bei einem gewählten Ziel(system) über die Zuordnung der knappen Güter auf zulässige alternative Verwendung so zu entscheiden, dass die gewählte Alternative als optimal akzeptiert wird (optimale Allokation). Dabei müssen die alternativen Verwendungsweisen zulässig (realisierbar) sein, was bedeutet, dass sie mehreren Nebenbedingungen genügen müssen: dazu zählen u.a. wirtschaftliche, technische , soziale, ökologische, ethische Nebenbedingungen. Die auf diese Weise abgegrenzte Alternativmenge heißt in der Entscheidungstheorie und in der Unternehmensforschung "zulässiger Bereich".

Optimal heißt in der Wirtschaftswissenschaft, dass ein Ergebnis entweder über das Maximalprinzip, das Minimalprinzip oder deren Kombination erreicht wird. Das Maximalprinzip heißt, mit einen gegebenen Mix an Produktionsfaktoren ein maximales Ergebnis zu erreichen. Das Minimalprinzip besagt ,ein gegebenes Ziel mit minimalem Einsatz von Produktionsfaktoren zu erreichen und das Optimalprinzip fokussiert, ein maximales Ergebnis mit minimalem Einsatz von Produktionsfaktoren zu erreichen.

Gut gefällt mir die Art wie Nebenbedingungen miteinbezogen werden und eine Hauptbedingung formuliert wird.  

Über das Abheben auf Entscheidungen schreiben sie weiter, dass das Wirtschaften in diesem Sinn ein geistiger Prozess sei. Damit entsteht das Problem, dass in allen Betrieben mit Haushaltscharakter, privat oder öffentlich, diese sich in der Regel nicht auf Basis dieses Prozesses des Wirtschaftens organisieren und strukturieren sondern nach anderen Kriterien. Letztlich wird eine BWL, die Haushalte als Untersuchungsgegenstand miteinbezieht, viel weniger konkret in ihren Antworten sein können, als eine BWL, die sich auf Unternehmen konzentrieren kann, die eine wirtschafliches Gut erstellen, das mit einem Preis versehen ist..

Mein Gegenvorschlag lautet wie folgt:

Das Auswahlprinzip der BWL ist die Zielsetzung der Nutzenmaximierung für das jeweilige Unternehmen im Rahmen einer guten Unternehmensführung. Dabei gibt es zwei gleichberechtigte Säulen, die letztlich über die Wahl der Unternehmensform vorentschieden wird. Bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen bedeutet dies konkret die langfristige Gewinnmaximierung, bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen die Nutzenmaximierung für die Adressaten der Leistungserstellung. Im Falle von öffentlich-gemeinnützigen oder privat-gemeinnützigen Unternehmen sind dies die Kunden, im Falle von Genossenschaften und wirtschaftlichen Vereinen sind das die Mitglieder.

Dabei ist wahrscheinlich im Fall der Erwerbswirtschaften und der Gewinnmaximierung das Maximalprinzip dominant, da man ein gebendes Reservoir an Mitteln hat und damit ein maximales Ergebnis erzielen will und im Fall von Bedarfswirtschaften das Minimalprinzip, da der Grundbedarf sich relativ konkret ermitteln lässt und man dann versuchen kann diesen mit entweder möglichst wenig öffentlichen Geldern zu erreichen oder im Falle von Genossenschaften dies mit miminalem Aufwand, um den Mitgliedern eine maximale Ersparnis zu ermöglichen.

Praktisch ist ersteres tendenziell innovativer, da Unternehmer hier kompetitiver sind und mitunter Produkte entwickeln, die sich die Kunden noch gar nicht vorstellen konnten, während bedarfwirtschaftliche Unternehmen eher Grundbedürfnisse abdecken. Erwerbsunternehmen zielen von der Tendenz mehr auf Wünsche ab als auf Bedürfnisse, da hier mehr Geld eingenommen werden kann bzw zusätzliche Nachfrage generiert werden kann.

Ersteres bringt unseren Planeten eher an unsere Grenzen, da Gewinnmaximierung keine Grenzen kennt und muß im Rahmen einer ökologisch-sozialen marktwirtschaftlichen Rechtsordnung über das ausreichend hohe Bepreisen von externen Gütern eingehegt werden, letztere sind vom Grundsatz her nicht so expansiv.

Dennoch gilt auch hier zwischen Potential und Wirklichkeit zu unterscheiden. Es kann auch Aktiengesellschaften geben, die von sich aus bescheiden und nachhaltig agieren und Genossenschaften, die ihre Mitglieder wie normale Kunden behandeln bzw deren Mitglieder sich von ihren Managern so  behandeln lassen. Insoweit gibt es in der BWL eine grundlegende normative Ebene und eine empirische. Für das letztere bietet sich zum Beispiel die neue Institutionenökonomik als sinnvolle Hilfswissenschaft an, zum Beispiel bezüglich des Agenten-Prinzipal-Dilemmas und seiner Auflösung in Erkenntnissen der Spieltheorie (zB Elinor Ostrom et. al. "Rules, Games & Common-Pool Resources, University of Michigan Press, 1994) aber auch in der Anwendung der property rights theory.

Vergleich der beiden Antworten: 

Nutzenmaximierung ist relativ nahe bei optimaler Allokation wobei es sich im Zweifel besser quantifizieren lässt, nämlich entweder über Gewinnmaximierung oder Ersparnismaximierung 

 - Nutzenmaximierung lässt sich vermutlich auch besser qualifiziert beschreiben, da es nach vorne gerichtet ist und nicht auf den Mitteleinsatz 

- Nutzenmaximierung passt besser zur Wirklichkeit: Die Autoren folgern aus ihrem Ansatz auf S.21 zu den Zielen des Wirtschaftens ein Optimierungspostulat:" Entscheide in Betrieben stets so, dass mit den vorhandenen knappen Mitteln (Gütern) eine optimale Ausprägung der wirtschaftlichen, sozialen, technischen, ökologischen und unternehmensethischen Ziele (Werte) erreicht wird ." In der Realtiät weiten öffentliche Haushalte ihre Mittel sehr häufig aus. In Unternehmen gibt es dafür die Grundfunktion Finanzierung und es geht gerade nicht darum per se mit vorhandenen Mitteln auszukommen sondern diese entsprechend der Ziele und am unternehmerischen Potential auszurichten.

- es ist kompatibel zu einer Begriffsdefinition vom Betrieb, die nahe am normales Verständnis des Begrifffes ist und

- es kommt zu keinen Widersprüchen in der Systematik bei Unternehmen,  die selbstorganisiert als Zusammenschluß für den Eigenbedarf wirtschaften (Genossenschaften)

- es scheint fruchtbarer in Bezug auf die Nachhaltigkeitsthematik, wie die ersten oben angedeuteten Schlussfolgerungen nahelegen

Zur möglichen Kritik an einem Maximierungsansatz, dass dieser andere Stakeholder zu kurz kommen lässt, gilt die Aussage, dass gute Unternehmensführung grundsätzlich die Achtung der Interessen aller Stakeholder (Mitarbeiter, Lieferanten, Staat, lokales Umfeld) miteinschließt. und im Sinne der Maximierung liegt. Wirtschaft ist gerade kein Nullsummenspiel, sondern kann tatsächlich mit einer Wohlstandsmehrung für alle Beteiligten praktiziert werden, auch wenn es absolut keine Selbstverständichkeit ist, dass genau dies gelingt.

Wirtschaften bei Sicherheit, Risiko und Unsicherheit

Ab Seite 23 befassen sich die Autoren mit dem Thema, dass die BWL oft eine extremale Zielerreichung (Maximierung, Minimierung) propagiere, diese aber in der Praxis nicht erreicht wird und versuchen Alternativen ins Spiel zu bringen wie eine Satisfizierung/Approximation. Sie schlagen vor, dabei  Entscheidungskriterien an den Grad der Informationssicherheit anzupassen, also bei Informationssicherheit zu extremieren, bei Wahrscheinlichkeit diese falls nötig um schwächere Entscheidungskriterien zu ersetzen und bei Unsicherheit in einen allgemeinen Abwägungsprozess überzugehen. Dem stimme ich grundsätzlich zu, siehe meine Anmerkung zu Potential und Wirklichkeit. Hier hätte ich mir einen Hinweis zur neuen Institutionenökonomik gewünscht, die dann im Kapitel zur Unternehmensführung S. 297 des Sammelbandes angesprochen wird.1

Wissenschaftsziel der BWL

Auf Seite 25 führen die Autoren vier mögliche Fokussierungen in der Zielsetzung einer BWL an: 

Sie selbst tendieren zu einer pragmatischen BWL, "die Erkenntnisse über menschliches Handeln als nach außen orientierte Willenstätigkeit zur Verfügung stellen soll". Sie nennen dies Entscheidungsorientierte BWL die sich empirisch überprüfen lassen muss (empirische Geltung) und dadurch zur Realwissenschaft wird. Das korrespondiert mit dem von ihnen oben gewählte Aussage " Es wird die Summe der betrieblichen Entscheidungen über knappe Güter zum Problemkreis der BWL gewählt."  Als weitere mögliche Fokussierungen erwähnen sie ein deskriptives, ein theoretisches und ein normatives Wissenschaftsziel. Letztlich sehe ich hier zwei Pole: Man beschreibt die Wirklichkeit wie sie ist und nimmt sie als gegeben hin, dann wird man kaum zu Aussagen mit Gestaltungskraft kommen oder man macht sich theoretisch Gedanken über ein Ideal für die Wirklichkeit und entwickelt normativen Aussagen und wundert sich dann bei der empirischen Überprüfung überspitzt formuliert, dass sich kein Manager daran hält. Ich tendiere dazu zwei Ebenen auseinanderzuhalten. Also zum einen den Anspruch auf Theoriebildung und normativen Aussagen nicht aufzugeben und bei der empirischen Überprüfung die Wirklichkeit anzuerkennen und Hilfen heranzuziehen, wie sie zum Beispiel die neue Institutionenökonomik bietet aber auch die systemische Organisationstheorie (Bernd Österreich nach Niklas Lumann). Bernd Österreich hebt hier in dem verlinkten Video den Gegensatz zwischen Theorie und Praxis auf. Genau das muss eine gute Theorie leisten. 

Zu einem solchen Ansatz gehört es auch die Praxis inklusive des Menschen als in einem Entwicklungsprozess befindlich zu erkennen und zu berücksichtigen. Ein Beispiel: In der genossenschaftswissenschaftlichen Literatur gibt es über Jahrzehnte einen roten Faden, dass Genossenschaften die Mitgliederförderung nur suboptimal erfüllen (z.B. "Konzeptionelle Überlegungen zu einer Besonderen Betriebswirtschaftslehre der Genossenschaften als Führungslehre" Johannes Blome-Drees (Hrsg.),  Springer Wiesbaden, Handbuch Genossenschaftswesen, https://doi.org/10.1007/978-3-658-18639-5_5-1 Seite 7:"Berücksichtigt man etwa die Erkenntnisse, die die Genossenschaftslehre in den letzten Jahrzehnten zu ihrem einzig sinnvollen Paradigma – einer Verbesserung der Mitgliederförderung durch genossenschaftliche Unternehmen (Boettcher 1979) – hervorgebracht hat, so stellt man fest, dass sie bisher kaum Eingang in die Genossenschaftspraxis gefunden haben." siehe auch2) Mit Hilfe des Prinzipal-Agenten-Dilemmas lässt sich im Rahmen der neuen Institutionsökonomie opportunistisches Verhalten von Führungskräften, Kontrollgremien und Genossenschaftsmitgliedern erklären. Dennoch muss die genossenschaftliche BWL hier nicht am Gehalt ihrer normativen Aussage zweifeln, dass die Mitgliederförderung geboten ist, sondern kann über die Bedeutung von Kommunikationsprozessen Wege aufzeigen, wie sich nach und nach das Bewusstsein der Akteure und die Wirklichkeit verändern lässt, siehe sowohl die Forschungen von Elinor Ostrom, als auch die Beratungspraxis mit kommunikativen Interventionen von Bernd Österreich siehe  https://kollegiale-fuehrung.de/ .

Dass die Wissenschaft selbst Teil dieser Praxis und dieser Welt ist und sie sie schon durch ihre Untersuchung verändert, sollte sie ebenfalls anerkennen. In der Physik ist das am krassesten in der Quantenphysik deutlich geworden im Doppelspaltexperiment, aber es trifft auch auf uns zu. Ich habe dies zum ersten mal mit Bezug zur BWL bei Blome-Drees (siehe Artikel oben) unter dem Begriff der doppelten Selbstreferenz gelesen. Er schreibt:"Denn gerade in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften besteht eine besondere Notwendigkeit, sich mit der eigenen Rolle als Akteur im Objektbereich auseinanderzusetzen. Diese Notwendigkeit resultiert vor allem aus dem Umstand, dass das Handeln der Akteure im Objektbereich durch Wissen beeinflusst wird und die Wissenschaft einen erheblichen Beitrag zur Verwissenschaftlichung des Objektbereichs geleistet hat."und "Nach dem bisher Gesagten analysiert die Genossenschaftslehre einen Gegenstand, in dem sie selber vorkommt. Sie sollte sich daher mit der Frage beschäftigen, unter welchen Bedingungen sie selbst angewandt wird und welche Auswirkungen dies auf die Genossenschaftspraxis als ihren Objektbereich hat." 

Insgesamt  könnt ehier der Begriff Weggemeinschaft weiterhelfen, sowohl für die Rolle der Wissenschaft als auch für die Betriebswirtschaftslehre als Unternehmenslehre. Unternehmen sind Weggemeinschaften. Im Falle von Aktiengesellschaften der Mitarbeiter und in geweisser Weise auch der Aktionöre, im Falle von Genossenschaften der Mitarbeiter und der Mitglieder. Auch die Forschenden und Lehrenden der Betriebswirtschaftslehre befinden sich letztlich in einer Weggemeinschaft mit denjenigen für die ihre Aussage relevant sind, also den in Betrieben Entscheidenden, letztlich auch die diese Entscheidungen Beurteilenden oder von ihnen Betroffenen.

Schlussbemerkung:

Letzlich ist das ganze Buch als Lehrbuch von 38(!) Professoren geschrieben. Es ist damit an Betriebswirte gerichtet, die damit in der Praxis arbeiten sollen. Dadurch sind die Aussagen vermutlich von den Bedürfnissen des Empfängerkreises geprägt. Wenn die Autoren im 1. Kapitel von einem geistigen Prozess sprechen, haben sie wahrscheinlich künftige Absolventen im Blick, die sich in der Zukunft strukturiert mit konkreten Fragen beschäftigen müssen und eigenständig Antworten entwickeln müssen. Das mag dazu beigetragen haben, einen entscheidungsorientierten Fokus gewählt zu haben und auch die Betriebsdefinition auf Haushalte ausgedehnt zu haben, um möglichst viele Fälle in der Praxis abdecken zu können. Das ist nachvollziehbar, hat aber den Nachteil, dass potentiell alles in Beliebigkeit von  Zielsysteme ausufern kann und Führungskräfte weniger konkrete Orientierung mitbekommen als anderweitig möglich wäre. Hier sehe ich in meinem Ansatz der Unterscheidung von der Orientierung auf Gewinnmaximierung bei Erwerbsunternehmen und Nutzenmaximierung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen (Genossenschaften, kommunalen Versorgungsunterrnehmen, Stiftungsunternehmen) einen Vorteil. In der Praxis hat sich gezeigt, dass viele Führungskräfte in Genossenschaften sich nicht entsprechend den ökonomisch als sinnvoll belegbaren normativen Zielen verhalten und die allgemeine Betriebswirtschaftslehre zumindest in der Lehre dazu zu wenig Orientierung bietet. Zum Forschungsstand außerhalb meiner eigenen Überlegungen, die ich hier auf dem Blog formuliert habe, kann ich diesbezüglich noch nichts sagen.

Insgesamt eignet sich ein Lehrbuch als Orientierung für Aussagen zur Grundlegung der Betriebswirtschaftslehre nur bedingt und ich müsste wohl eher nach Monographien zur allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Ausschau halten. Ob sich jemand daran herangetraut hat? Hinweise nehme ich gerne entgegen.


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1   Kontrastierend dazu wird in "Unternehmensführung - Strategien der Gestaltung und des Wachstums von Unternehmen", von Wolfgang Burr, Michael Stephan, Clemens Werkmeister,Vahlen, München, 2.Auflage 2012,  die neue Institutionenökonomik bereits auf Seite 3 im Kapitel zu den Grundbegriffen der Unternehmensführung berücksichtigt. Auch dort wird das Thema nicht-vollständiger Information und satisfizierende statt maximierende Handlungsergebnisse ansgesprochen unter dem Begriff begrenzte Rationaliät ggü einer vollkommenen Rationalität der Akteure. Auch hier gilt im Zweifel sich nicht zu früh mit zu wenig Rationalität zufrieden zu geben und Normverletzungen und letztlich eine Nichterfüllung eines möglichen Potentials bzw. Ideals Inkauf zu nehmen. Auch dies hat wieder Prozesscharakter.

2Georg Draheim, "Zur Ökonomisierung der Genossenschaften" Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1967, S.40 "Was ist unter der viel besprochenen Entartung [von Genossenschaften] zu verstehen? Ist das Nichtmitgliedergeschäft eine Entartung? Ist die Großgenossenschaft eine Entartung?" und auf Seite  46 zitiert er eine Untersuchung von Gerhard Weisser "Stilwandlungen der Wohnungsgenossenschaften" aus 1953, Verlag Otto Schwarz die "drei Entartungsbehauptungen untersucht: 1. Die Genossenschaften verlieren ihren demokratischen Charakter; die Mitglieder wirken nicht mehr aktiv mit 2. Die Leiter werden vom sogenannten Managergeist erfasst. 3. Das "Dienst"-Motiv verblaßt in den Genossenschaften und sie hören auf, Gemeinschaften zu sein. Aus "Gemeinschaften" im soziolgischen Sinn werden sie zu "Gesellschaften" im soziologischen Sinn."

Mittwoch, 19. August 2020

Ein wichtigter Meilenstein für deutsche Wohnungsgenossenschaften auf dem Weg zur vollen Potentialentfaltung der Genossenschaftsidee

Wenn Sie diesen Artikel gelesen haben, werden Sie verstehen, warum es ein wichtiger Meilenstein für eine gute wohnungsgenossenschaftliche Praxis ist, das Prinzip der Kostenmiete grundsätzlich anzuerkennen und welcher Schritt erforderlich ist, falls man damit weitere ideele Ziele in Einklang bringen will.

Korrektur vom 20.08.2020: Der Passus mit der Intergration um weitere ideele Ziele hat sich als falsch erwiesen und wird korrgiert, Details siehe unten

Ich hatte das Prinzip der Kostenmiete im  März 2019 allgemein für Genossenschaften benannt als Verursacherprnizip http://liberalundkooperativ.blogspot.com/2019/03/ und war davon ausgegangen, dass dies allgemein akzeptiert wird. In Diskussionen mit Mitgliedern von Genossenschaften zeigt sich jedoch, dass dieses Prinzip nicht nur Fürsprecher hat.

Außerdem gibt es Anzeichen, dass viele große deutsche Wohnungsgenossenschaften (Woges) im Gegensatz zu ihren Schweizer Pendants weniger stark auf die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder ausgerichtet sind. Dafür haben sich aber in Deutschland viel mehr große Woges mit über 1000 Wohnungen herausgebildet und es gibt kaum das Problem vieler Schweizer Genossenschaften, dass sie so klein sind, dass sie ehrenamtlich geführt werden und letztlich nicht so effizient wirtschaften können wie größere Unternehmen.

weniger konsequente wirtschaftliche Förderung in Deutschland statt in der Schweiz

Laut diesem Artikel bei Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaugenossenschaft#Eigenschaften_von_Wohnungsbaugenossenschaften liegen in der Schweiz die Nutzungsentgelte von Woges 15% unter den Marktmieten. Die Daten stammen aus dem Jahr 2000 aber auch neuere Zahlen weisen in diese Richtung. 2014 sanken in Zürich im Durchschnitt aller Genossenschaftswohnungen die Mieten um 10% innerhalb von 2 Jahren während die Marktmieten stiegen. Dies war möglich, weil die Zinsen für Immobilienkredite gesunken waren. Ähnliche Entwicklungen sind mir in Deutschland nicht bekannt. https://www.wohnungspolitik-schweiz.ch/data/Wohnen_3-2016_Mieten_um_10_Prozent_gesunken_markant_t_2733.pdf

stärkere Orientierung an einer staatlichen Wohnungsbaupolitik

Im obigen Wikipedia-Artikel  steht unter anderem zur Historie von Woges in Deutschland: "Der NS-Staat bedient sich der genossenschaftlichen Unternehmen als Organe staatlicher Wohnungspolitik im Rahmen seines Siedlungsbaus". Das 1930 geschaffene Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wurde erst Ende 1989 aufgehoben und prägte die Woges in Deutschland über viele Jahrzehnte.  Es würde sich lohnen, Inhalt und Wirkung des Gesetzes genauer zu beleuchten. Dafür ist hier nicht der Rahmen. Aber nach meiner Einsichtnahme vermute ich stark, dass das Gesetz ein Grund war, warum es in Deutschland viel mehr große und sehr große Woges gibt als in der Schweiz.

Der obige Wikipedia Artikel, Stand 19.08.2020, macht in der Passage zu Deutschland "Wesen der Wohnungsbaugenenossenschaft" auf mich den Eindruck, als ist er eher aus Sicht von leitenden Angestellten von Woges geschrieben ist  statt von einem unabhängigen Standpunkt aus:

Zum einen wird nicht explizit erwähnt, dass Woges Wirtschaftsgenossenschaften sind. Statt dessen wird darauf abgehoben, dass es um die Lieferung eines Produktes gehen würde. Das machen aber alle Unternehmen und ist insofern nichts genossenschaftsspezifisches. Wenn ich ein Fahrrad oder ein Auto bei einem lokalen Händler kaufe, ist es nicht falsch zu sagen, dass er mich damit fördert, aber es wird dem Potential des Genossenschaftsgedankens bei Wirtschaftsgenossenschaften nicht gerecht. Die Grundidee von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften ist, dass es sich lohnen kann, wenn man sich zusammenschließt und gemeinsam ein Produkt erstellt und den eigenen Mitgliedern anbietet. Indem man den Preis auf Basis dessen berechnet, was es einem selbst kostet. Im Wikipedia-Artikel-Kapitel zur Schweiz taucht deshalb zurecht der Begriff Kostenmiete auf. Er ist Teil der Genossenschaftsidee in seiner Anwendung bei Woges.

Ich sehe somit, es ist erforderlich in Wikipedia einen Artikel zu Wirtschafts- und Erwerbsgenossenschaften zu schreiben, auf den dann der Artikel zu Wohnungsbaugenossenschaften Bezug nehmen kann. Teil dieses Artikel muss das Selbstkostenprinzip sein.

In http://liberalundkooperativ.blogspot.com/2020/08/nutzenmaximierung-in.html hatte ich  argumentiert, dass man repräsentativ die Meinung der Mitglieder ermitteln sollte, wie viel Altruismus sie praktizieren wolle. Mittlerweile will ich das konkreter fassen. Nach meinem jetzigen Stand würde es nicht ausreichen, damit eine bestimmte Unternehmenspraxis zu legitimieren, selbst dann nicht, wenn eine dahingehende Aussage von der General- oder Vertreterversammlung per Beschluß gebilligt würde. Zum Beispiel wenn Mitglieder mehrheitlich der Meinung sind, dass sie nicht nur für eigene Mitglieder sondern zu einem gewissen Teil auch für die lokale Bevölkerung bauen wollen und damit verbunden stärker wachsen wollen. Besinnt man sich auf den Grundgedanken einer Wirtschaftsgenossenschaft, ist dies nicht möglich. Eine Genossenschaft, die das macht, ist dann zu einem gewissen Teil ideel aktiv. Dies geht nach meiner Einschätzung nur, wenn dies in der Satzung konkret benannt wird: Zum Beispiel könnte eine feste Quote benannt werden, dass bei der jährlichen Bauleistung bewusst 10% oder 20% der Bauleistung für die allgemeine Öffentlichkeit ausgelegt wird und dass die Mitglieder bereit sind dafür die notwendigen Rücklagen aus den Gewinnen zu bilden und deshalb zum Beispiel einen bis zu 10% oder 20% über der eigentlichen Plankostenmiete1 liegendes Nutzungsentgelt zu aktzeptieren, soweit ein gewissener Abstand zur örtlichen Vergleichsmiete gewahrt wird. Hier wäre also eine Satzungsänderung durch Beschluß der Generalversammlung bzw. der Vertreterversammlung (bei größeren Genossenschaften) notwendig.

Korrektur Einschub vom 20.08.2020 zur Frage, ob es in Woges möglich ist, in größerem Umfang auch für Nichtmitglieder zu bauen:

Die ist eindeutig mit Nein zu beantworten: selbst wenn eine Wirtschaftsgenossenschaft sich in der Satzung ein soziales Ziel setzt, siehe zum Beispiel hier https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/erwerbs-und-wirtschaftsgenossenschaften-36223 , kann es auf diesem Weg nicht für Nichtmitglieder bauen, da auch bei sozialen oder kulturellen Zielen der Zweck darin besteht, die Mitglieder zu fördern. Will man wirklich alle Menschen fördern, muss man entweder eine Stiftung gründen oder dies als öffentliche Aufgabe angehen wie es ja mit kommunalen Wohnungsunternehmen geschieht.

Die heist nicht, dass es verboten ist, bei Neubaumassnahmen oder auch im Altwohnungsbestand neue Mitglieder aufzunehmen, wenn es nicht genügend Nachfrage von Mitgliedern gibt. Grundsätzlich muss sich die Neubautätigkeit aber am Bedarf der Mitglieder ausrichten.





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1bei potentiellen variierenden Kosten kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein statt der tatsächlichen Kosten (Istkosten) Plankosten zu berechnen und diese zur Basis für die Preisfestsetzung zu nutzen, damit die Mitglieder eine größere Preissicherheit haben.





Dienstag, 24. Dezember 2019

genossenschaftliche Praxis auf der Höhe der Zukunft

Vor einigen Monaten hatte ich einen Vortrag des Theologen und Philosophen Jürgen Manemann über den Klimanotstand gehört. https://www.youtube.com/watch?v=jf0Ikh_3jxU&t=882s

Mich frappierte darin eine Zitat von Roger Willemsen. "Aus all den Fakten ist keine Praxis entsprungen, die auf der Höhe der drohenden Zukunft wäre" (11:28). Auch wenn ich selbst am Thema Klimaanotstand sehr interessiert bin, wurde mir klar, dass diese Aussage sich weitgehend auch auf traditionelle Wohnungsgenossenschaften in Deutschland übertragen lässt: aus all ihren Handlungen, ihren Traditionen und ihrem Selbstverständnis ist in der Regel keine Praxis entsprungen, die auf der Höhe dessen ist, was Genossenschaften sein können, was ihrem Potential entspricht. Auch die von Manemann zitierte Einsicht von Hegel passt hier: Bekanntes ist darum, weil es bekannt ist, noch lange nicht erkannt." (10:47). Jürgen Manemann formuliert das so: Das, was das bekannteste ist, ist vielfach das, was wir überhaupt nicht erkannt haben: Mitglieder und Funktionsträger in Genossenschaften sind häufig gängige Geschäftspolitiken und Sichtweisen so sehr gewohnt, dass sie gar nicht mehr auf die Idee kommen, dass Genossenschaften mehr sein können, als sie es seit Jahren erfahren, dass sie in ihrem konkreten Fall noch gar nicht richtig gebohren sind bzw. noch nicht erwacht oder erwachsen geworden sind.

Was müsste erfüllt sein, um diese höhere Qualität der Genossenschaftsidee zu verwirklichen? Auch dafür liefert der Vortrag von Jürgen Manemann gute Hinweise: Den ersten Punkt, den er macht, ist die Wahrheit zu sagen (ab min 9). Dabei stellt er fest, dass dies zunächst heißt Fakten zu nennen und auf Fakten basierende Informationen zu verbreiten. Im genossenschaftlichen Kontext könnte dies heißen, dass gängige Unternehmenspraktiken untersucht werden, inwieweit sie genossenschaftlichen Prinzipien oder in der Satzung festgelegten Regeln widersprechen und Korrekturen einzufordern bzw selbst Vorschläge zu machen, wie die Praxis besser am Genossenschaftsgedanken ausgerichtet werden kann. Manemann geht allerdings weiter. Er stellt fest, dass für eine gute Praxis Verstand und Herz angeprochen werden müssen: "Die Wahrheit sagen muss also mehr beinhalten als Fakten aufzulisten. Die Wahrheit sagen muß heißen sie so zu sagen, daß wir von der Wahrheit berührt werden, daß uns diese Wahrheit angeht, und zwar in unserem Innersten. Nur dann kann diese Wahrheit Leben, unser Leben verändern. Nur dann stellt diese Wahrheit einen Anspruch an mich. Ein dieser Wahrheit entsprechendes Leben führen heißt wahrhaftig zu leben, Wahrhaftigkeit heißt die Wahrheit tun. Wahrheit sagen muss eine Praxis nach sich ziehen." Weiter weist Manemann auf Michel Foucault hin, dass Wahrheit sagen immer mit Selbstverwandlung zu tun haben muss und dem zahlreiche  Widerstände und Ablehnung entgegenstehen können. Er geht weiter auf die griechische Herkunft des Wortes Wahrheit, aletheia, ein, das wörtlich Unverborgenheit bedeutet. Nach dem Philosophen Vilém Flusser ginge es darum die "Wattedecke der Gewohnheiten wegzuziehen", "die die Wahrheit verbirgt", "die alle Ecken abrundet und alle Störgeräusche dämpft". Deshalb ist es wichtig innerhalb von Genossenschaften auf Augenhöhe miteinander zu kommuzieren und alle Informationen transparent zu machen, d.h. gleichbereichtigt zu teilen aber auch, sich hin zu einer Praxis zu entwickeln, Emotionen miteinander zu teilen. Wissen sollte nie als Herrschaftswissen eingesetzt werden, sondern innerhalb von Genossenschaften so breit wie möglich geteilt werden. Hauptamtlich tätige Vorstände haben immer auch einen Bildungsauftrag gegenüber den Mitgliedern. Unternehmerische Entscheidungen auf Mitgliederversammlungen sollten im Kontext möglicher Alternativen vorgestellt und damit die Rolle der Mitglieder als Mitunternehmer achten. Und vor allem, die Mitglieder sollten diese Rolle, die sie innehaben, selbst achten. Wie §1 des Genossenschaftsgesetzes formuliert, geht es in Gnossenschaften darum, die Wirtschaft der Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs zu fördern. Das heißt, auch wenn eine Geschäftsführung die operative Verantwortung hat und die Geschäfte ausführt, sind alle als Mitunternehmer beteiligt und sollten die grundlegenden Aspekte der Unternehmensstrategie mit vollziehen und im Zusammenspiel mit dem Aufsichsrat mit gestalten. Dabei dürfen und sollten alle Beteiligte auch ihre Emotionen benennen. Destruktiv werden Ängste und Sorgen dann, wenn sie nicht ausgeprochen werden, sondern hinter rationalen Argumenten verborgen werden. Hier haben wohl die meisten traditionellen Wohnungsgenossenschaften noch Entwicklungspotential, nicht anders als die meisten Unternehmen anderer Rechtsformen. Weitere Entwicklungspotentiale für Unternehmen in der Entwicklungslinie - streng hierachisch geführt -  über rational geführt - ökologisch ausgerichtet - hin zu wertebasiert und und kollegial geführt - zeigte 2014 Frederic Laloux auf in seinem Buch "Reinventing Organizations." Das Gute an der Praxis ist, dass sie Fehler der Vergangenheit verzeiht, da in jedem Augenblick die Praxis durch adäquates Handeln verbessert werden kann. Jederzeit ist ein Neustart möglich und jeder, der damit anfängt, egal in welcher Position er ist, verändert damit bereits die Gesamtsituation in einem Unternehmen. 

 Auf Augenhöhe kommunizieren heißt in diesem Zusammenhang auch anzuerkennen, dass wir alle als Menschen auf dem Weg sind, uns in einer Entwicklung befinden, egal welche Rolle wir in einer Genossenschaft ausfüllen. Dies erlaubt echte Veränderung, weil Fehler nicht als Bedrohung erlebt werden, sondern als Chance, aus Fehlern zu lernen und Dinge beim nächsten mal besser zu machen und uns gemeinsam als Unternehmen weiterzuentwicklen, innerhalb einer Gesellschaft, die sich ja ebenfalls dringend weiter entwickeln muss, um Herausforderungen wie den drohenden Klimakollaps zu bewältigen. Insofern sind Genossenschaften auch immer Lernräume für einen guten Umgang miteinander und für Mitbestimmung und Demokratie, die in die ganze Gesellschaft ausstrahlen können.

Der zweite Punkt, den Manemann macht, ist, dass er sagt, dass sich die Praxis nur ändern wird, wenn wir sensibel für diese tiefergehenden Zusammenhänge sind. In der genossenschaftlichen Praxis bedeutet dies, dass allein dadurch, dass einige Menschen beginnen, über diese Dinge zu reden, zu schreiben und sich zu vernetzen, sich etwas verändert, sowohl in einzelnen Genossenschaften als auch gesamtgesellschaftlich. Zeugnisse von Menschen und Gruppen, die in diesem Sinne nach meiner Wahrnehmung aktiv sind gibt es einige, siehe als Beispiel:

anders wohnen in Genossenschaften https://anderswohneningenossenschaften.de/
Genossenschaft-von-unten-Berlin http://www.genossenschaft-von-unten.eu/
Genossenschaft-von unten Hamburg https://genossenschaft-von-unten-hamburg.de/
Genonachrichten https://www.genonachrichten.de/
eine Initiative von Mitgliedern der Altoba zu datensammelnden Rauchwarnmeldern https://annaelbe.net/rauchmelder/argumente_argumente.php

Ein Beispiel für Wohnungsgenossenschaften,  die hier schon sehr gut unterwegs sind:
Selbstbau eG Berlin link Leitbild und aus der Schweiz die Gesowo aus Winterthur siehe link Leitbild