Einleitung
Inflation verändert die Rahmenbedingungen der Preiskalkulation erheblich. Während sich betriebswirtschaftliche Empfehlungen für gewinnorientierte Unternehmen vor allem an der Sicherung von Margen orientieren, greifen diese Ansätze für bedarfswirtschaftliche Unternehmen nur begrenzt.
Öffentliche Unternehmen, Fördergenossenschaften und Stiftungsunternehmen verfolgen keinen Renditezweck, sondern die dauerhafte Deckung eines definierten Bedarfs unter wirtschaftlich stabilen Bedingungen. Preiskalkulation dient hier nicht der Gewinnmaximierung, sondern der Sicherung von Leistungsfähigkeit, Investitionsfähigkeit und Zweckbindung.
Der folgende Beitrag skizziert, wie Preiskalkulation in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen unter anhaltender Inflation betriebswirtschaftlich sinnvoll eingeordnet werden kann.
Kostendeckung und Investitionsfähigkeit als Maßstab
Grundsätzlich gilt auch in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen: Preise müssen kostendeckend sein. Darüber hinaus müssen sie eine Rücklagenbildung ermöglichen, die ausreicht, um künftig notwendige Investitionen zu finanzieren und den Produktionsapparat im Einklang mit den Unternehmenszielen weiterzuentwickeln. Preisbildung ist damit kein Instrument kurzfristiger Anpassung, sondern Teil einer langfristig angelegten wirtschaftlichen Entwicklung.
Inflation verschärft diesen Zusammenhang, weil die Preise nahezu aller Produktionsfaktoren steigen und Investitionen unsicherer werden. Die Herausforderung liegt daher weniger in einzelnen Preisanpassungen als in der Sicherstellung der Investitions- und Leistungsfähigkeit über die Zeit.
Planungssysteme als zentrale Antwort auf Inflation
Vor diesem Hintergrund bleibt eine systematische, gestufte Planung das zentrale Steuerungsinstrument. Sinnvoll ist eine klare Abfolge aus Bedarfsanalyse, Planung des Produktionsprogramms, Investitionsplanung sowie Liquiditäts- und Finanzplanung. Diese Ebenen müssen konsistent aufeinander abgestimmt sein, da Preisentscheidungen stets Auswirkungen auf Investitionen, Finanzierung und Leistungsumfang haben.
Bei anhaltender Inflation reicht eine jährliche Planung häufig nicht mehr aus. Abhängig von Branche und Kostenstruktur kann eine Umstellung auf quartalsweise oder sogar monatliche Planungszyklen erforderlich sein.
Preiskalkulation auf Basis realistischer Planannahmen
Innerhalb dieser Planungsarbeit ist für alle Leistungen eine Plan-Kostenträgerrechnung durchzuführen. Diese muss auf realistischen, inflationsangepassten Annahmen zur Investitions- und Kostenentwicklung beruhen. In Phasen hoher Unsicherheit kann es sinnvoll sein, mit mehreren wahrscheinlichkeitgewichteten Szenarien zu arbeiten, um die Bandbreite möglicher Entwicklungen abzubilden.
Wichtig ist: Ein funktionierendes bedarfswirtschaftliches Planungssystem verliert durch Inflation nicht seine Gültigkeit. Im Gegenteil – es bewährt sich in seiner Bedeutung und wird noch wichtiger. Häufig genügt es, es in deutlich kürzeren Zyklen anzuwenden und darfauf zu achten, dass alle Kompontenten widersrpuchsfei zueinander passen.
Grenzen der Preisweitergabe und Konsequenzen
Bestehen regulatorische oder marktliche Grenzen, Kostensteigerungen vollständig über Preise weiterzugeben, verschärft sich der Steuerungsbedarf. In solchen Fällen reicht es nicht aus, Preisanpassungen aufzuschieben oder Rücklagen aufzuzehren. Vielmehr muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang das Produktions- oder Leistungsprogramm angepasst werden muss, um strukturelle Verluste zu vermeiden.
Gerade hier zeigt sich der normative Unterschied zur erwerbswirtschaftlichen Logik: Inflation legitimiert in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen keine opportunistische Preisgestaltung. Sie zwingt vielmehr zu transparenten Priorisierungsentscheidungen darüber, welche Leistungen dauerhaft aufrechterhalten werden können und welche gegebenenfalls eingeschränkt werden müssen, um den Förder- bzw. Versorgungszweck insgesamt zu sichern.