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Montag, 12. Mai 2025

Auch Aussagen des VHB lassen die Wichtigkeit erkennen, einen bedarfswirtschaftlichen Ansatz in der BWL jetzt voranzubringen

Der Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) hat seit vielen Jahrzehnten für die wissenschaftliche Arbeit innerhalb des VHB Wissenschaftliche Kommissionen (WK) gebildet. siehe hier. Unter anderem gibt es die WK öffentliche Betriebswirtschaftslehre, die sich ergänzend beschreibt als Public, Nonprofit & Health Care. Damit wird der Name einem bereiten Praxisbedarf gerecht, indem es deren Vielfalt und anzahl- und größenmäßigen Bedeutung zugehöriger Organisationen Auswirkungen auf die Namensgebung der WK zubilligt. Sie geht damit aber am hier schon ausführlich dargestelten grundlegendne betriebswirtschaftlichen bedarfswirtschaftlichen Ansatz vorbei. In einem Text der WK öffentliche BWL aus dem Jahr 2019 anlässlich seiner vierzigjährigen Geschichte wird dies deutlich (1). Dort heißt es: "Seit ihrer Gründung verfolgt die Kommission – gemäß ihrer Selbstdarstellung – das Ziel, „betriebswirtschaftliche Konzepte und Instrumente für öffentliche Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und private Nonprofit-Organisationen weiterzuentwickeln...." (S.1) Zum einen bedeutet das, dass man auch zu Verwaltungen,  die ja keine Wirtschaftsunternehmen sind, Antworten geben möchte. Das ist nicht verboten, aber es besteht die Gefahr, die Vorteile des bedarfswirtschaftlichen Nutzer-Nutzenmaximierungskalküls aus dem Blick zu verlieren oder es gar nicht erst gründlich zu erforschen. Die gleiche Gefahr besteht mit der Perspektive auf Non-Profit-Organisationen. Auch hier wird zum einen über Wirtschaftsunternehmen weit hinausgefasst, zum anderen werden die Unternehmensziele von im Begriff Non-Profit-Organisationen enthaltenen "Non-Profit"-Wirtschaftsunternehmen negativ formuliert als das, was nicht da ist, ein Gewinnziel, statt als das positiv zu formulieren als das, was angestrebt wird nämlich die Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer. Natürlich kann so eine Ausrichtung wissenschaftlicher Tätgikeit zu viel weniger genauen Aussagen für die Praxis gelangen. Auch eine weitere Aussage im Text ist sehr erhellend. Dort heißt es: "Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Tätigkeit im öffentlichen Bereich, in privaten Nonprofit-Organisationen sowie in Organisationen stark regulierter Branchen spezifische Qualifikationen voraussetzt, die im Rahmen eines überwiegend an den Bedürfnissen privater For-Profit-Unternehmen ausgerichteten BWL-Studiums nicht erworben werden können." (S.1) Das ist eigentlich eine Kapitulationserklärung dahingehend, dass das normale BWL-Studium sich auf den erwerbswirtschaftlich-gewinnmaximierenden Ansatz zu fokussieren berechtigt ist und mehr nicht leisten kann und muss. Dies ist mitnichten so. Bereits die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) sollte natürlich eine erwerbswirtschaftliche und eine bedarfswirtschaftliche Säule enthalten. Mit diesem Rüstzeug wäre dann auch Manager/innen öffentlicher Verwaltungen und von Nicht-Regierungs-Organsationen nicht schlecht ausgestattet, aber jedensfalls die Leitungspersonen, die in öffentlichen Wirtschaftsunternehmen, Genossenschaften, gemeinnützigen GmbHs und Stiftungsunternehmen tätig sind, wären angemessen vorbereitet. Deshalb sollten Vorlesungen zur ABWL mit beiden Säulen im BWL-Grundstudium selbstverständlicher Standard sein an deutschsprachigen Hochschulen.

(1) Reinbert Schauer, 40 Jahre Wissenschaftliche Kommission “Öffentliche Betriebswirtschaftslehre”
im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. – Ein Leistungsbericht, 2019, online unter https://www.vhbonline.org/verband/wissenschaftliche-kommissionen/oeffentliche-betriebswirtschaftslehre unter der Überschrift "Historie"  (abgerufen am 12.02.2025)

Freitag, 7. Oktober 2022

weitere Fachaussagen zur Abgrenzung von Wohnungsgenossenschaften zu am Gemeinwesen orientierten Unternehmen und von Erwerbsunternehmen

Dass Wohnungsgenossenschaften sich weder wie gewinnmaximierende Unternehmen verhalten sollten, noch ihre Mitgliederförderung vernachlässigen sollten zugunsten einer Ausrichtung an der Allgemeinheit, hatte ich schon ausgeführt [1], Hier zitiere ich eine neue und eine etwas ältere fachliche Quelle, die diese Sichtweise untermauern.

Christian Picker schreibt in seiner rechtswissenschaftlichen Habilitationsschrift "Genossenschaftsidee und Governance", 2019, vorgelegt an der Ludwig-Maximilians-Universität München [2]:

"Zunehmend ist eine Diskrepanz zwischen genossenschaftlicher Idee und Wirklichkeit, zwischen Rechtstyp und Rechtsform "Genossenschaft" zu beobachten. (er zitiert dazu drei Autoren [4], [5], [6]). Dabei drohen Genossenschaften zum einen zu Erwerbswirtschaften zu degenerieren  (er zitiert dazu drei weitere Autoren [7], [8], [9]). Hier schwindet der Einfluss der Mitglieder auf die (Förder-)Geschäftspolitik....Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Genossenschaften zu gemeinnützigen "Wohltätigkeitsveranstaltungen" verkommen und vom Staat für die Bewältigung gesellschaftspolitischer Anliegen in Anspruch genommen werden." (er zitiert [10]). Picker fragt: "Wem dient das genossenschaftliche Unternehmen? Wie genau hat es seinen Destinatären zu dienen?", "Wie kann sichergestellt werden, dass es ihnen rückhaltlos dient?"

Erik Boettcher kommt bereits 1984 [3] zu einer aus meiner Sicht identischen Einsicht. Er unterscheidet Genossenschaften von der Wohlfahrtsunternehmung und schreibt: "Das wesentlichste Unterscheidungskriterium ist hier, daß die Träger [von Wohlfahrtsunternehmen] oder Mitglieder [von Genossenschaften] unterschiedliche Ziele verfolgen; also die Genossenschaften das ausschließliche Ziel verfolgen, je für sich selbst wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, die Gemeinwirtschaften dagegen das Ziel, nicht die Mitglieder sondern andere, dritte Personenkreise zu fördern.. Demgemäß stehen bei der Genossenschaft Individualinteressen im Mittelpunkt, weshalb sie der Privatwirtschaft zuzurechnen sind, bei der Gemeinwirtschaft hingegen Gemeininteressen im Mittelpunkt des Wirtschaften, wodurch sie sich eben scharf voneinander unterscheiden lassen."(Seite 99)

Picker schreibt: "Begreift man die eG ...funktional als mitgliedernützlichen Förderwirtschaftsverein, so verliert sie dadurch nicht ihre genossenschaftliche Identität. Im Gegenteil: Nur wenn sich die Genossenschaft auf ihre originäre Kernaufgabe (rück)besinnt, ihre Mitglieder nutzerbezogen zu fördern, verfügt sie über ein rechtsformspezifisches Zielsystem, durch das sie sich hinreichend klar von allen anderen - staats-, gemein- oder erwerbswirtschaftlichen - Unternehmen unterscheidet." [er zitiert [11] (Seite 161).

Damit ist sichergestellt, dass es tatsächlich betriebswirtschaftlich um Nutzenmaximierung geht, wie ich es in meiner Systematisierung der ABWL für den bedarfswirtschaftlichen Bereich postuliere [12]. Aber eben um die Nutzenmaximierung der Zielgruppe der Mitglieder und nicht aller Menschen einer Region oder eines Landes.

Letztlich stoßen hier zwei Ideen aufeinander, Selbstnutzen  und Gemeinnutzen. Sozialistische und faschistische Ansätze betonten das Kollektiv, wobei der Faschismus als Totalitarismus die absolute Unterordnung des Individuums unter das Kollektiv fordert (siehe nächster Absatz). Die Gesellschaftsform der sozialen Marktwirtschaft sieht das Positive im Selbstnutz, will Individualität und kollektive Verantwortung koexistieren lassen. Der Weg, den ich hier vorschlage, und den auch Picker geht, ist Governance, gute Unternehmensführung zu bestimmen und zu leben. (siehe mein Beiträge [13], [14]). In [15] und [16] erweitere ich es um die Forderung, die soziale Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen in einer ökologisch-soziale Marktwirtschaft weiter zu entwickeln.

Historisch krass zeigt sich dieser Ideenkonflikt in der Geschichte der BWL in Deutschland. Ich zitiere aus Sönke Hundt, "Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre" [17]: "Nicklisch [ein führender BWLer seiner Zeit] hält auf einer großen öffentlichen Kundgebung, die der "Verband Deutscher Diplom-Kaufleute e.V." zusammen mit der Studentenschaft in der Aula der Handelshochschule Berlin schon kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Juli 1933 organisiert hat, das Grundsatzreferat: "Die Betriebswirtschaftslehre im nationalsozialistischen Staat". ..Nach der programmatischen Rede von Nicklisch wird die folgende Entschließung angenommen: "Die in der Aula der Handels-Hochschule zu einer großen öffentlichen Kundgebung versammelten Betriebswirte erklären sich freudig bereit, an dem Neubau der deutschen Wirtschaft und des deutschen Reiches mitzuarbeiten. Das geistige Rüstzeug, das sie für die Arbeit mitbringen, sind in erster Linie die Forschungsergebnisse der Betriebswirtschaftslehre, die betriebliche Fragen organisch sieht und löst....Insbesondere wird der Betriebswirt als Wirtschaftstreuhänder berufen sein, zu Sauberkeit und Ehrlichkeit im wirtschaftlichen Handeln und für die neue Wirtschaftsgesinnung zu kämpfen, die in Übereinstimmung mit der Grundforderung des Programms der NSDAP, daß Gemeinnutz vor Eigennutz gehe, den Gruppen-Einzelegoismus dem Gemeininteresse unterordnet." [zitiert nach 18] (Seite 95). Selbst Erich Gutenberg, der die Betriebswirtschaftslehre von den 1950er bis zu den 1970ern Jahren prägen wird (habilitiert 1928, sein vielleicht wichtigstes Buch ist, "Die Produktion" von 1951[23] und laut Wikipedia der Begründer der modernen deutschen Betriebswirtschaftslehre nach dem 2. Weltkrieg) gibt den Grundsatz der unternehmerischen Autonomie und das Recht zum Selbstnutz innerhalb eines staatlichen Ordnungsrahmens vollständig auf, wenn er 1938 schreibt [24]: "In einer Wirtschaft, die ein Instrument in der Hand des Führers ist, stehen alle wirtschaftlichen Lebensäußerungen unter dem Gesetz des Politischen, unter dem Befehl des Führers. Dieser Befehl enthält den allgemeinen Auftrag an alle deutschen Unternehmen, Leistungen in solcher Art und in solchen Gemeinschaften zu erstellen, wie sie volkswirtschaftlich d.h. staatspolitisch erwünscht sind" und "Das staatspolitisch Gewollte wird zum betriebswirtschaftlichen Datum." (zitiert nach Hundt [17] dort Seite 100).

Das heißt die Ziele des jeweiligen Wirtschaftsunternehmens, der "Gruppen-Einzelegoismus"  ist dem Gemeinnutzen zu unterstellen. Damit geht die unternehmerische Autonomie verloren. Das ist das glatte Gegenteil der Idee von Thomas Jefferson, zum Ausdruck gebracht in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika: "We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness"

Mit Bezug auf Wohnungsgenossenschaften schreibt Boettcher [3] 1984, als noch das Wohnungsbaugemeinnützigkeitsgesetz galt (WGG) (es lief Ende 1989 aus): "In der Praxis ist das Verhältnis von genossenschaftlicher Mitgliederförderung in Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht jedoch leider keineswegs so konfliktfrei bzw. widerspruchslos, wie es vom geltenden Recht her sein müßte und wie es beim Betrachten allein der allgemeinen rechtlichen Regelungen zunächst den Anschein hat. Das WGG schreibt nämlich ein bestimmtes Handeln im Sinne staatlich festgelegter Ziele vor. Damit wird der Konflikt zwischen dem genossenschaftsinternen Ziel der Mitgliederförderung und staatlichen Zielen der Wohnungspolitik unvermeidlich. ...Der Staat schreibt Handlungsweisen vor, die zu Identifikationsverlusten bei den Wohnungsbaugenossenschaften führen; um eigene politische Ziele durchzusetzen, versucht er geltendes Recht zu brechen. Daher ist den Wohnungsbaugenossenschaften aus ihrem gemeinnützigen Status heraus bereits vieles zum Nachteil ihrer Mitglieder verloren gegangen. Für die Öffentlichkeit und für viele Mitglieder sind manche Wohnungsbaugenossenschaften nur noch x-beliebige Wohnungsunternehmen mit bestimmten sozialpolitischen und nicht mehr spezifischen Zielen, bei denen Mitgliedschaft und Wohnungsversorgung zu einer reinen Formalität geworden sind. Die gesetzlichen Regelungen sind Eingriffe in die unternehmenspolitische Autonomie der Genossenschaft"  (Seite 109)

Erstaunlich ist, dass trotz Aufhebung des WGG ab 1990 im Rahmen von Tradition und Prägung manche Wohnungsgenossenschaften diese Linie in ihrer Geschäftspolitik fortsetzen.

Ein Fallbeispiel

Mit wurde der Fall zugetragen einer Mitgliederversammlung einer Wohnungsgenossenschaft, die den Innenhof einer ihrer Wohnanlagen mit einem weiteren Haus bebauen wollte und dabei auf den Unwillen vieler Mitglieder vor Ort stieß. Als eine Anwohnerin (Frau1) ihren Unwillen äußerte, wurde sie von einer anderen Frau (Frau2), die nach Aussage einer weiteren Anwohnerin ihr nicht als im Quartier wohnend bekannt war (es blieb unklar ob Frau2 politische Interessen verfolgte und Abgeordnete einer Partei war) angegangen, sie solle nicht so egoistisch sein. Damit wurde Frau1 aufgefordert Gemeinnutz vor Eigennutz zu stellen. Letztlich steht dahinter die Idee des Opfers, dass es notwendig ist, Opfer zu bringen. Die viel bessere Idee aus meiner Sicht ist es, dass es möglich ist Individualität und  Kollektivität zu integrieren, weil wir beides in uns haben. Insoweit ist dies auch eine Frage des Menschenbildes.Wer überzeugt ist, Menschen seien unverbesserliche Egoisten, der wird hierfür kaum offen sein. Ihm/ihr sei die Lektüre von "Im Grunde gut" von Rutger Bregmann angeraten [22]. Nach Schilderung einer Teilnehmerin gab es eine Gruppe junger Leute, die johlend Beifall klatschten, als Frau2 Frau1 anging. Auch diese waren bei der Augenzeugin nicht bekannt. Dies ist scheint ein weiteres Indiz dafür zu sein, dass hier eine politische Gruppierung versuchte eigene Interessen zu Lasten der Mitglieder durchzusetzen. Die Moderation der Veranstaltung durch die Genossenschaft nahm Frau1 nicht in Schutz gegen die Aufforderung ihren Selbstnutz gegenüber der Allgemeinheit zurückzustellen.

Auch Picker erwähnt den Zusammenhang, dass falsche Traditionen fortgesetzt werden zulasten konsequenter Mitgliederförderung. Er schreibt in Fortsetzung zu obigem Zitat:"Schulze-Delitzsch hielt...die förderwirtschaftliche Selbsthilfe für konstitutiv [für Genossenschaften] ....Hingegen relativiert ein traditionalistisch motivierter, tatsächlich aber ahistorischer Prinzipien- und Wertepluralismus den förderwirtschaftlichen und mitgliedernützlichen Charakter der eG" (Seite 161).

Mir ist ein Fall aus der Praxis bekannt, dass ein Vorstand  Mitglieder zu einer Veranstaltung zur Genossenschaftsidee einlud und nachdem diese sich rege beteiligten und die Wesensmerkmale der Genossenschaftsidee zusammengetragen hatten, das Fazit zog, man könne doch sehr viel unterschiedliches unter der Idee verstehen und es sei ja gut einmal darüber gesprochen zu haben. Eine ähnliche Äußerung ist mir vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einer Wohnungsgenossenschaft bekannt, dahingehend, dass man die Genossenschaftsidee unterschiedlich verstehen könnte. Immer wenn diese Auffassung vertreten wird, besteht die Gefahr, dass dieses Argument genutzt wird, um zu verhindern, dass aus dem Kern dessen, was Genossenschaft ist, Folgerungen für die Praxis gezogen werden. Mir ist als Betriebswirt das fremd. Nach meiner Erfahrung neigen Juristen oft zu einem Relativismus. Die Praxis vor Gericht mit Anklage und Verteidigung macht es vielleicht bei einigen zur Gewohnheit Dinge immer von zwei Seiten zu betrachten. Das ist ein anderer Ansatz als in den Naturwissenschaften und letztlich der Wissenschaft insgesamt, also auch den Wirtschaftswissenschaften und damit auch der Betriebswirtschaftslehre, kooperativ zu einem Konsens mit validen Aussagen zu kommen. Die Arbeit von Picker scheint mir deshalb eine besonders gute Grundlage, da sie aus rechtswissenschaftlicher Sicht zu sehr klaren und sehr ausführlich und schlüssig begründeten Aussagen über den Inhalt der Genossenschaftsidee kommt. Das Buch ist damit eine Grundlage für den Hinweis, dass gute Unternehmensführung einer Genossenschaft eben auch gute genossenschaftliche Unternehmensführung und bestmögliche Mitgliederförderung bedeuten muss.

Förderung heißt wie in diesem Blog schon häufig erwähnt Fördermaximierung im Rahmen guter Unternehmensführung. Dies ist nicht banal, denn wenn man dem zustimmt, dann kann und muss dies die Grundlage betriebswirtschaftlicher Steuerung sein. Auch hier kommt Picker zu einem ähnlichen Verständnis, wenn er über den genossenschaftlichen Vorstand schreibt: " ...denn dieser benötigt einen ausreichenden unternehmerischen Entscheidungsspielraum, wie er das genossenschaftliche Verbandsziel, die bestmögliche nutzerbezogene Förderung der Mitgliederkunden, konkret erreichen will." (S.264). Ich widerspreche hier nur insoweit, dass ich das Wort unternehmerisch durch operativ ersetzen würde. Die Verantwortung für das operative Geschäft liegt beim Vorstand, die für die Unternehmensstrategie sollte gemeinsam mit dem Aufsichtsrat gestaltet werden [ausführlich siehe unten 18] und insgesamt sind alle Mitglieder Mitunternehmer. Es ist gut, wenn sie sich zu Fragen der Unternehmenspolitik und der Unternehmensstrategie selbständig Gedanken machen und sich immer mit Blick auf das Ziel der bestmöglichen Förderung der Mitglieder einbringen. An einer weiteren Stelle erwähnt Picker die bestmögliche Förderung. In einem Kapitel über die organisatorischen Grundsätze von Genossenschaften schreibt er:"Und auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wonach die EG verpflichtet sein soll, rentabel und sparsam zu wirtschaften, ist im Förderzweck selbst enthalten; denn dieser verpflichtet die eG, ihren Mitgliedern möglichst vorteilhafte Förderkonditionen anzubieten und diese so bestmöglich zu fördern." (Seite 119)

Picker führt sehr klar aus, dass Genossenschaften sich auf ihre Mitglieder konzentrieren müssen und sieht gerade in Großgenossenschaften Defizite. Beim Fazit seiner Untersuchung zur Thema Genossenschaft und Gemeinwohl schreibt er:" Der EG hat allein ihre Mitglieder und diese als Kunden zu fördern....Genossenschaften haben dabei keinen sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen. ....Denn jede interessenspluralistische Zielkonzeption nivelliert den förderzweckimmanenten Unterschied zwischen Förder- und Gegengeschäftsbeziehung - und stellt so die genossenschaftliche Wirtschaftsweise insgesamt in Frage....Weiter ist eine interessenmonistische Zielkonzeption gerade als Leitmaxime für die Geschäftsführung einer eG unverzichtbar. Denn diese neigt dazu, einseitig den Markterfolg des genossenschaftlichen Unternehmens zu verfolgen und dabei den Fördererfolg der Mitglieder zu vernachlässigen. Dieser genossenschaftsspezifische Principal-Agent-Konflikt zeigt sich besonders deutlich in Großgenossenschaften, in denen das Management über weitgehende Leitungsautonomie verfügt, weil sich die Mitglieder geschäftspolitisch passiv verhalten." (Seite 266). Der Maximierungsgedanke findet sich auch bei Hartmut Glenk, soweit ich es richtig beurteile nicht in seinem eigentlichen Hauptwerk zum Genossenschaftsrecht [20] sondern in seiner Einführung zum dtv-Gesetzestext Genossenschaftsrecht [21]. Dort schreibt er:"Ein genossenschaftliches Unternehmen ist also weder eine "sozialistische" Organisationsform noch ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen, das die Allgemeinheit in irgendeiner Weise selbstlos fördert, sondern ein "klassisches" Unternehmen, das allerdings keinen höchstmöglichen Gewinn anstrebt, sondern die bestmögliche Förderung seiner Mitglieder."

[1] Giebel, Frank "Einige historische Prägungen der Wohnungsgenossenschaften in Deutschland", Blog Blog: liberal und kooperativ, 2022

[2] Picker, Christian, "Genossenschaftsidee und Governance", München, 2019. Seite 162

[3] Boettcher, Erik, "Die Genossenschaft im Verhältnis zu erwerbswirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen sowie zur Gemeinnützigkeit", Zeitschrift für das Gesamte Genossenschaftswesen, 1984, S. 91-110

[4]  Münkner, Hans-Hermann, "Die Rechtstypik der Genossenschaft in den Partnerstaaten der EG", Genossenschaftswissenschaftliche Beiträge des Instituts für Genossenschaftswesen der Universität Münster, Heft 32, Münster, 1993, Seite 10

[5] Scheffel, Franziska "Die Reform des Genossenschaftsrechts - Bewertung und Vorschläge für weitere Verbesserungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der eingetragenen Genossenschaft", Nürnberg, 2008, Seite 45

[6] Schultz, Diedrich "Der genossenschaftliche Förderungszweck und seine immanenten Konsequenzen", Tübingen, 1984, Seite 3

[7] Beuthien, Volker, "Die eingetragene Genossenschaft -Idee und Wirklichkeit", Marburger Schriften zur genossenschaftlichen Kooperation 112, Baden-Baden, 2013, Seite 19

[8] Ringle, Günther, "Der genossenschaftliche Förderauftrag: Missverständnisse und Präzisierungsversuche", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2010, S.176-189, Seite 185

[9] Steding, Rolf, "Mitgliederorientierte Demokratie - ein tragendes Segment der Architektur des Genossenschaftsrechts", Betriebs-Berater, 1992, S. 937-941, Seite 938f.

[10] Blomeyer, Wolfgang, "Der gesetzliche Förderungsauftrag der Genossenschaften im Wandel",  Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 1980, S.22-38, Seite 23

[11] Westermann, Harry, "Die Bedeutung des Förderungszwecks für die rechtliche Ausgestaltung der Genossenschaft", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 1963, S. 273-296, Seite 292

[12] Giebel, Frank, "Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)", Blog: liberal und kooperativ, 2022

[13] Giebel, Frank,, Blog: "Für Genossenschaftsmitglieder lohnt ein Blick über den Tellerrand: credit unions in den USA", liberal und kooperativ, 2019

[14] Giebel, Frank, "Hamburger Erklärung", Blog: liberal und kooperativ, 2019

[15] Giebel, Frank, "Anmerkungen zu Ralf Antes Habilitationsschrift "Nachhaltigkeit und Betriebswirtschaftslehre"", Blog: liberal und kooperativ, 2022

[16] Giebel, Frank "ökologisch-soziale Marktwirtschaft von innen UND außen entfalten", Blog: liberal und kooperativ, 2020

[17] Hundt, Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", Köln, 1977 

[18] Ohne Verfasser, "Bericht über die Kundgebung", Der praktische Betriebswirt (Zeitschrift), 1933, Seite 628ff.

[19] Lichtsteiner, Hans, Gmür, Markus, Giroud, Charles,  Schauer, Reinbert, "Das Freiburger Management-Modell für Nonprofit-Organisationen", Bern, 2015, 8.Auflage, dort Seite 240:"Ehrenamtliche tun (oft) das Falsche. Sie kümmern sich um Details, mischen sich in die Geschäftsführung ein und vernachlässigen dabei die Auseinandersetzung mit Grundsatz- und Zukunftsfragen." und Seite 241:"Dazu sind folgende Ziele zu verfolgen:.....3. Eine Beschränkung der Ehrenamtlichen auf das Wesentliche. Wesentlich sind Ziele, Pläne, Grundsätze und damit Vorgehen und Rahmenbedingungen, die zusammen mit der Kontrolle der Ausführung eine wirksame Steuerung des Hauptamts gewährleisten. Dies wird oft auch als strategische Führungsaufgabe der Ehrenamtsorgane bezeichnet...."

[20] Glenk, Hartmut, "Genossenschaftsrecht", München, ", 2013, 2. Auflage

[21] Glenk, Hartmut "Einführung" in: "Genossenschaftsrecht u.a. mit Genossenschaftsgesetz, Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz, Umwandlungsgesetz (Auszug) Landwirtschaftsanpassungsgesetz Genossenschaftsregisterverordnung" München, 2013, 5. Auflage, IX-XXXIX, Seite X

[22] Bregmann, Rutger, "Im Grunde gut, eine neue Geschichte der Menschheit", Hamburg, 2020

[23] Gutenberg, Erich, "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Erster Band: Die Produktion", 1. Auflage, Berlin Göttingen Heidelberg, 1951

[24] Gutenberg, Erich, "Die Stellung des Rechnungswesens im Aufbau der gewerblichen Wirtschaft". In: Bericht über den Tag der Deutschen Wirtschaftswissenschaft", 1938, Seite 207 ff.

Donnerstag, 19. Mai 2022

Gewinnorientierung als Zeitgeistsaspekt in der Fachliteratur zur Wohnungswirtschaft

Ich hatte in der Vergangenheit mehrmals über den Ansatz der Nutzenmaximierung bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen als 2. Säule der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre neben der Säule der Gewinnmaximierung in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen gebloggt. Ein großes Anwendungsfeld dieses Ansatzes sind öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Im Rahmen der Sichtung von Literatur zum Thema untersuche ich heute einen Beitrag von Mathias Hain darauf, ob mein Ansatz der Nutzenmaximierung dort bereits erfasst wurde. Das Buch heist "Die Perfomance von öffentlichen Unternehmen am Beispiel von Wohnungsunternehmen in Deutschland", Gabler, Wiesbaden, 2008, Herausgeber Roland Berger Strategy Consultants. Es gibt einen umfassenden Überblick zur Fachliteratur zu öffentlichen Unternehmen im allgemeinen und öffentlichen Wohnungsunternehmen im besonderen bis zum Jahr 2008.


Unter dem Begriff Performance wird in dem Buch der Versuch unternommen, eine Leistungsmessung von Unternehmen nach mehreren Paramentern vorzunehmen. Im Einzelnen sind dies

- die Profitabilität (u.a. Umsatzrendite, Gesamtkapitalrendite)

- die operative Effizienz (u.a. Umsatz pro Mitarbeiter)

- Investitionen (u.a. Investitionen pro Umsatz)

- Beschäftigung (Anzahl der Mitarbeiter)

- Verschudlung (ua Fremdkapitalquote

- Dividenden (u.a. Dividende pro Umsatz)

(Hain S. 47f.)

Es fällt auf, dass fast alle Paramenter steigen, wenn Gewinn und/oder Umsatz steigen. Damit stehen sie im Widerspruch zu einem Ansatz, bei dem die Erfüllung von Bedarfen der Kunden der jeweiligen Unternehmen zu möglichst niedrigen Kosten und deren Weitergabe an die Kunden über niedrige Preise bestmöglich erfüllt d.h. maximiert werden. Dass man die "Perfomance" eines Unternehmens daran misst, was als Bedarfsdeckung bei den Kunden herauskommt, scheint dem Autor nicht in den Sinn zu kommen. Der bedarfswirtschaftlich-nutzenmaximierende Ansatz wird damit in dieser Untersuchung nicht als eine Möglichkeit der Leistungserbringung erkannt. Damit bleiben auch die Vorteile dieses Ansatzes mit potentiell geringerem Ressourceneinsatz und höherer Nachhaltigkeit genauso unbeachtet wie die Erkenntnis, dass er die effiziente und preiswerte Bedarfsdeckung für große Nutzergruppen erreichen kann.

Es ist für mich erstaunlich, dass der Autor und die sehr vielfältig von ihm zitierte Fachliteratur dies nicht erkannt bzw. vergessen hat. In den 1920er Jahren war das spezifische Potential bedarfswirtschaftlicher Unternehmen noch allgemein bewusst, zum Beispiel bei Max Weber oder Karl Hildebrandt (siehe frühere Blogbeiträge). Ein Problem scheint darin zu liegen, dass bei der Abgrenzung von öffentlichen Unternehmen die zitierten Autoren sich hauptsächlich auf die Eigentumsverhältnisse der Unternehmen beziehen und die Ziele im Bereich der Leistungserstellung der Unternehmen so gut wie keine Rolle spielen. Beachtet man die Ziele nicht, können sich aus ihnen auch keine Erkenntnisse zur bestmöglichen Betriebsführung ableiten lassen. So zitiert Mathias Hain Günter Püttner "Auf die Unterschiedlichkeit der Zwecksetzung, der Wirtschaftsführung und überhaupt der Unternehmenspolitik kann es nicht ankommen; auch ein öffentliches Unternehmen, das sich völlig wie ein privates verhält... bleibt im Verhältnis zur privaten Wirtschaft ein öffentliches Unternehmen, vielleicht ein schlechtes oder ein unzulässiges, aber eben doch ein öffentliches Unternehmen. Günter Püttner "Die öffentlichen Unternehmen: Handbuch zu Verfassungs- und Rechtsfragen der öffentlichen Wirtschaft, "2. Auflage, 1985, S. 21 zitiert nach (Hain S.12). Mit einer solchen Einstellung kommt man sicher nicht zu sinnvollen normativen Aussagen über Grundsätze guter Betriebsführung in bedarfswirtschaftlich-nutzenmaximierden Unternehmen.

Insgesamt scheint in 2008 der Zeitgeist vorgeherrscht zu haben, dass öffentliche Unternehmen ineffizienter sind als private und versuchen müssten ihrer Defizite auszugleichen, indem sie sich möglichst wie private erwerbswirtschaftliche Unternehmen verhalten, statt dass man erkannt hätte, dass in ihnen, wie in allen bedarfswirtschaftlichen Unternehmen, strukturell bzw. morphologisch (d.i. ihrer Wesensart innewohnend) ein anderes Potential angelegt ist, das es lohnt zu entfalten.

So schreibt Hain im Zusammenhang mit der Abschaffung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Ende 1989 "Die Zielfunktion von öffentlichen Wohnungsunternehmen unterscheidet sich somit nicht mehr grundsätzlich von der privater Wohnungsunternehmen." Er zitiert dabei ein Buch des GdW, der als Bundesverband öffentliche und private Wohnungsunternehmen vertritt "dass öffentliche Wohnungsunternehmen zwar einen sozialen Versorgungsauftrag wahrnehmen, ....sie sind dennoch erwerbswirtschaftlich orientiert...".[Arbeitshilfe 51: Unternehmensstrategie und Balanced Scorecard: Strategieimplementierung in Wohnungsunternehmen, GDW, Berlin, 2006, Seite 12].


Mittwoch, 24. November 2021

Dem öffentlichen Rundfunk würde eine bedarfswirtschaftliche Ausrichtung helfen

Nachdem dieser Blog sich häufig mit Wohnungsgenossenschaften befasst hat und dabei die Verbindung zur bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre aufgezeigt hat, ergaben sich in letzter Zeit Verbesserungsvorschläge für andere bedarfswirtschaftliche Wirtschaftsbereiche. So befasste ich mich mit kommunalen Wohnungsunternehmen (GWG-Saga in Hamburg) und schrieb Artikel zu öffentlichen Büchereien und staatlichen Eisenbahnen. Aktuell kam es zu einer Begebenheit, die aufzeigt, dass auch für den öffentlichen Rundfunk die bedarfswirtschaftliche Betriebswirtschaftslehre eine gute Quelle ist, um Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.

Kürzlich fiel mir ein Lieferwagen des NDR auf mit seinem Slogan "NDR Das Beste am Norden". Ich fand den Spruch unpassend. Warum sollte der NDR das Beste an Norddeutschland sein? Ich rief beim NDR an und teilte mein Unbehagen mit. Mein Interesse sei, dass der öffentliche Rundfunk bescheiden und realistisch sei. Am nächsten Tag rief die Pressestelle des NDR zurück und erklärte, dass der Slogan eigentlich anders gemeint gewesen sei, nämlich, dass der NDR als Rundfunk über das Beste im Norden berichten würde. Im übrigen gäbe es dazu kurze Werbefilme von Detlef Buck, die spielerisch mit dem Satz umgehen würden. Die Filme sind witzig und drücken Aspekte einer mehr oder weniger realen norddeutschen Mentalität aus. Ein bisschen erinnern sie an die Werbung von Flensburger Pilsener.

Wenn man den Slogan nicht auf den NDR bezieht, bleibt mit "das Beste" der Aspekt, dass da ja jemand Dinge vergleicht und eine Rangordnung schafft und sie in Konkurrenz zueinander setzt dahingehend, ob über sie berichtet wird oder nicht, ob ihnen Aufmerksamkeit gegeben wird oder nicht. Was wäre dabei die Rolle des NDR? Geht es darum als Bestes Erkanntes zu fördern und anderes eben nicht? Ist so ein Auftrag vereinbar mit gutem Journalismus? Laut Wikipedia ist es die Aufgabe von Journalismus, die Öffentlichkeit mit relevanten Information zu versorgen. Eine Fokussierung auf das vermeintlich Beste wäre da sicher falsch, da gesellschaftliche Missstände und eine kritische Kontrolle der Politik dann unter den Tisch fallen würden. 

Insoweit läuft der Slogan des NDR Gefahr, die journalistische Aufgabe des öffentlichen Rundfunks herunterzuspielen zugunsten einer Art Selbstvergewisserung einer öffentlichen Meinung oder angenommenen Identität mit einem gewissen Unterhaltungscharakter. Da der Satz "das Beste am Norden" im Slogan direkt auf das Wort NDR folgt, wird klar, dass der NDR sich zumindest als Teil vielleicht sogar als hervorgehobenen Ausdruck dieser Identität des Nordens sieht. Das wäre ebenfalls kritisch, da er dann den journalistischen Abstand zu dem, was er berichtet, verloren hätte. Zur Erläuterung hier passende und wichtige Zitate zur Aufgabe des Journalismus aus dem Wikipedia-Artikel:

"Wolf Schneider und Paul-Josef Raue zufolge sei sowohl Aufgabe, durch den Dschungel der irdischen Verhältnisse eine Schneise der Information zu schlagen, als auch den Inhabern der Macht auf die Finger zu sehen.[6] Hanns Joachim Friedrichs fasste seine Lehren bei der BBC zusammen, man habe Distanz zu halten, sich nicht gemein zu machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten, und nicht in öffentliche Betroffenheit zu versinken.[7] Nach Ulrich Wickert sei gemäß der Definition der Aufklärung des Philosophen Immanuel Kant die Aufgabe, Wissen so zu vermitteln, dass sich Lesende kraft ihres Verstandes selbst eine Meinung bilden können. Dinge seien klar zu benennen, ohne zu überlegen, ob man damit irgendwem schade oder bestimmten Gruppen Argumente liefere.[8]"

Was hat das nun alles mit der bedarfswirtschaftlichen Betriebswirtschaftslehre (bBWL) zu tun? Was soll und kann sie hier gutes beitragen?

In der bBWL geht es nicht um Gewinnmaximierung sondern um die Deckung von Bedarfen oder Grundbedürfnissen. Den Unterschied formulierte der Soziologe Max Weber so:"Gegenüber der Wirtschaft zur Deckung des eigenen Bedarfs ist die zweite Art des Wirtschaftens Wirtschaft zum Erwerb: die Ausnutzung des spezifisch ökonomischen Sachverhalts: [der] Knappheit begehrter Güter, zur Erzielung eigenen Gewinns an Verfügung über diese Güter." (Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft 1922), (siehe auch mein Artikel dazu) Beim öffentlichen Rundfunk geht es also darum, den eigenen Bedarf einer Gesellschaft zu decken an relevanten Informationen. Es soll damit kein Gewinn erzielt werden, sondern allenfalls Kostendeckung erreicht werden. Sinn macht es dabei, sich auf Grundbedürfnisse zu fokussieren orientiert an Goethe, von dem der Satz stammt, "Vieles wünscht sich der Mensch, doch bedarf er nur wenig" (ausführlich hier). Die gesellschaftliche Arbeitsteilung zwischen bedarfswirtschaftichen Unternehmen und erwerbswirtschaftlichen Unternehmen sieht dann im bestmöglichen Fall so aus, dass man es letzteren überlässt, mit Kaufkraft aussgestatteten Wünschen von Verbrauchern nachzuspüren, und danach Produkte und Dienstleistungen auszurichten. Erstere konzentrieren sich auf die wenigen, wirklich wichtigen Bedürfnisse und bieten die standardmässig in guter Qualität an. Dadurch können sie hohe Skaleneffekte erreichen, was sehr effizient ist und dazu führen kann, dass sie zu sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnissen angeboten werden können. Der Vorteil für die Abnehmer ist, dass sie vergleichsweise wenig Geld für gute Qualität ausgeben müssen. Dass bedeutet, sie erreichen eine Ersparnismaximierung bzw. Nutzenmaximierung. Sie können ihre Haushaltseinkommen anderweitig ausgeben, Vermögen aufbauen, für spätere Zeiten vorsorgen oder für eine guten Zweck Geld spenden. Vielleicht kann man sogar sagen, dass immer dann, wenn die Preisgestaltung eines bedarfwirtschaftlichen Unternehmens nicht mehr auffällig niedrig ist im Vergleich zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen, das ein Indiz dafür ist, dass die Unternehmensgestaltung deutlich verbessert werden kann, indem man sie konsequent bedarfswirtschaftlich ausrichtet.

Insgesamt spricht viel dafür, dass der öffentliche Rundfunk in Deutschland den Bereich der Abdeckung von Grundbedürfnissen verlassen hat und damit kostspieliger als nötig ist. Der Slogan des NDR legt außerdem nahe, dass die journalistische Distanz nicht mehr gegeben ist. Soweit der Slogan in Kauf nimmt so verstanden zu werden, dass der NDR das Beste am Norden sei, frönt er dem Konkurrenzgedanken. Auch das passt nicht zu einem bedarfswirtschaftlichen Unternehmen. Noch deutlicher wird dieser Aspekt bei dem Slogan des ZDF "Mit dem zweiten sieht man besser". Auch hier gibt es wieder ein Rangfolge, an deren Spitze sich das ZDF setzt. Auch hier scheinen Bescheidenheit und Realismus verloren gegangen und ein konkurrierendes Selbstverständnis dominant.

Noch einmal ergänzend zurück zum NDR Slogan. Warum braucht der NDR überhaupt einen Slogan als bedarfswirtschaftliches Unternehmen? Warum muss für Werbung in eigener Sache und evtl. Marketing und eine Presseabteilung Geld ausgegeben werden? Der NDR schreibt die Werbeclips in eigener Sache würden in der Fachsprache "Station-Idents" genannt. Auf deutsch heist dies Quellenkennung und ist letztlich ein Logo, das beim Senden eingeblendet wird, damit der Zuschauer mitbekommt, welchen Sender er gerade sieht. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber dafür würde das Logo "NDR" sicher ausreichen. Warum der NDR einen Slogan braucht, erklärt sich so nicht. In dem Wikipedia-Artikel zur Quellenkennung wird allerdings auf ein Gutachten des ZDF "Styleguide" verwiesen (Einzelnachweis 4 Stand 24.11.2021). Dort heist es auf Seite 5:"Wir haben hierbei festgestellt, dass unsere „visuelle Markenpräsenz“ im Wettbewerbsvergleich unterentwickelt, die Designmerkmale für eine erfolgreiche Kommunikation nach außen nicht prägnant genug waren. Hier sahen wir ein erhebliches Potenzial, das ZDF durch ein neues Signet und ein auffälliges, einheitliches Erscheinungsbild stärker im Bewusstsein der Zuschauer zu verankern."

Offenkundig sieht sich das ZDF im Wettbebwerb mit privaten Fernsehsendern und nicht als bedarfswirtschaftliche Grundversorgung, die den Privatsendern deren sturkturelle Vorteile aufgrund deren anderem Unternehmenstypus gönnt. Das legt nahe, dass es in neuen Internetformaten und -Akteuren ebenfalls eine Konkurrenz sieht bzw. sich dadurch zusätzlich unter Druck fühlt. Wenn sich das ZDF seiner potentiellen strukturellen Stärken als bedarfswirtschaftliches Unternehmen bewusst wäre, hätte es das nicht nötig. Dann würde es sich auch nicht zum Ziel setzen, sich "stärker im Bewusstsein der Zuschauer" zu verankern, sondern es diesen überlassen, was sie in ihrem Bewusstsein verankern wollen und darauf vertrauen, dass sie zum ZDF finden bzw. bei ihm bleiben werden. Das obige Gutachten schreibt auf Seite 5 dass "die Zuschauer im 24-Stunden-Dschungel von Informationen und Unterhaltung ...wiedererkennbare Marken erwarten dürfen, zu denen sie Vertrauen aufbauen können". Vertrauen ist immer etwas gegenseitiges und es fragt sich, ob das ZDF genug Vertrauen in die Bevölkerung hat. In Zeiten mit so großen Turbulenzen und Spaltungstendenzen wie heute ist das sicher nicht selbstverständlich. Die Verwendung des Begriffes Marke des ZDF für sich selbst ist kritisch, da dieser Begriff zu einem kompetitiven Selbstverständnis passt und nicht zu einem öffentlichen Unternehmen der Grundversorgung: Wikipedia erläutert die Funktion einer Marke wie folgt: "Für Produktionsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen bieten  (Hersteller-)Marken bzw. Dienstleistungsmarken die Möglichkeit, die Eigenschaften der eigenen Produkte oder Dienstleistungen deutlicher hervorzuheben, ihnen ein Profil (Image) zu geben und sie somit von vergleichbaren Produkten anderer Anbieter abzuheben." Ein öffentlicher Versorger hat es nicht nötig sich von anderen Anbietern aktiv abzuheben. Es sollte einfach das machen, was es aus sich heraus für angemessen hält und was dem eigenen Potential am besten entspricht.

Es wäre außerdem spannend herauszufinden, ob bei der Stelle, die die Rundfunkgebührenhöhe begutachtet, der KEF, der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" bedarfswirtschaftliche Zusammenhänge bekannt sind und die Rolle spielen, die ihnen zukommen müsste. Außerdem sollten öffentliche Rundfunkanstalten sich ihres bedarfswirtschaftlichen Potentials bewusst werden und sich aus eigenem Antrieb konsequent bedarfswirtschaftlich ausrichten. Auch die Öffentlichkeit sollte das im eigenen Interesse einfordern. 

offene Punkte:

näher beleuchtet werden müsste noch

- inwieweit Unterhaltung ggü Journalismus im Rundfunk eine Rolle spielt bzw spielen sollte und wenn ja wie dies bedarfswirtschaftlich direkt oder indirekt abzudecken wäre

- wie stark die Passung von Bedarfswirtschaft und Kooperation ggü Erwerbswirtschaft und  Konkurrenz ist und ob es doch Situationen gibt, wo Konkurrenz in der Bedarfswirtschaft sinnvoll ist.

Mittwoch, 20. Oktober 2021

Das zwei-Klassen-System von staatlichen Bahnunternehmen wie der Deutschen Bahn ist nicht mehr zeitgemäß

Die Deutsche Bahn ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht als staatliches Unternehmen der Bedarfswirtschaft zuzurechnen im Gegensatz zu Unternehmen, die auf Gewinnerzielung und Rendite ausgerichtet sind. Während gewinnmaximierende, ertragswirtschaftliche Unternehmen davon leben, Produkte und Dienstleistungen entsprechend den mit Kaufkraft ausgestatteten Wünschen von Kunden herzustellen und zu vermarkten, geht es bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen darum, Grundbedarfe abzudecken. Goethe sagte in Hermann und Dorothea "Vieles wünscht sich der Mensch, und doch bedarf er nur wenig" (ausführlich hier) 

Hinweis: Die Betriebswirtschaftslehre muss sich hier noch weiterentwickeln, siehe auch mein Artikel hier. Die Maslowsche Bedürfnispyramide, die in den Wirtschaftswissenschaften weitgehend anerkannt ist, fällt hinter Goethe insoweit zurück, dass sie den Unterschied zwischen Wünschen und Bedürfnissen verwischt statt ihn deutlich zu machen. Zudem ist das Bild einer Pyramide mit einer breiten Basis für Grundbedürfnisse und einer Spitze für die Erfüllung individueller Selbstverwirklichungsbestrebungen unpassend für die Wirklichkeit sehr vieler Menschen in ökonomisch weit entwickelten Gesellschaften, die den größten Teil ihrer Zeit und Energie im Bereich der oberen Pryamidenhälfte aufwenden.

Der wirtschaftliche Vorteil von bedarfswirtschaftlichen Unternehmen ist, dass sie relativ leicht Effizienzgewinne über economies of scale erzielen können, da Grundbedarfe Goethe folgend quasi alle Menschen teilen und deshalb danach eine potentiell sehr hohe Nachfrage besteht, wenn sie in ausreichender Qualität zu leistbaren Preisen angeboten wird.  

Wenn die Deutsche Bahn, die SBB in der Schweiz oder die SJ in Schweden als staatseigene Bahnunternehmen 1.Klasse-Bereiche anbieten, verlassen sie den Bereich der Erfüllung von Grundbedürfnissen und betreiben Produkt- und Preisdifferenzierung. So kann unterschiedliche hohe Kaufkraft abgeschöpft werden. Die besonderen ökonomischen Vorteile von economies of scale werden damit verlassen. Beispielsweise ist das Design und die Herstellung der Züge aufwendiger, da beim Zughersteller und dessen Lieferanten - zum Beispiel beim aktuellen ICE4 Siemens  - 2 unterschiedliche Sitze geplant und hergestellt werden müssen. 

Gerade in der aktuellen Zeit mit Klimakrise und Artensterben sollten Staatsbahnen sehr ernsthaft prüfen, ob 2 Klassen noch zeitgemäß sind. Züge sollten sowohl im Betrieb als auch in der Herstellung so schnell wie möglich CO2 neutral werden und natürliche Ressourcen sparsam einsetzen. In 1.-Klasse-Großraumwagen von zum Beispiel dem ICE4 (Siemens) oder dem schwedischen X55 (Bombardier) sind nur 3 Sessel je Wagenbreite platziert statt 4 in der 2. Klasse. Da vermutlich auch der Reihenabstand in der 1. Klasse größer ist, bedeutet das einen schlechteren Ressourceneinsatz von über 25%, vermutlich circa 30%. Solange erneuerbare Energien knapp sind, sollten staatliche Unternehmen durch ihre Nachfrage nicht mehr als nötig von ihr beanspruchen. Es wäre gesellschaftlich fahrlässig, ein Verbesserungspotential in dieser Größerordnung vorschnell zur Seite zu schieben und sich darauf zu verlassen, ein Mehrklassensystem sei unverzichtbar, da "man es ja schon immer so gemacht hat".

Bei einer genaueren Betrachtungsweise wäre gegebenenfalls herauszuarbeiten, inwieweit die Entwicklung moderner Gesellschaften aus Stände- bzw. Klassengesellschaften mit ein Grund dafür sind, warum sich bei Bahnen mehrere Beförderungsklassen bis heute gehalten haben. Junge Unternehmen wie der Anbieter des Flixtrain haben diese Klasseneinteilung bei ihren Zügen und Bussen nicht. Es spricht weniger dagegen, dass auf einem gemeinsam genutzten Schienennetz gewinnorientierte Zugunternehmen mehrere Komfort-Klassen anbieten, aber eben keine gemeinnützigen öffentliche Unternehmen. Sicher gibt es auch psychologische Aspekte, die einer genaueren Betrachtung wert sind. Kunden können die 1. Klasse bevorzugen nicht nur weil die Sitze bequemer sind und sie dort mehr Platz haben, sondern weil sie die Wahrscheinlichkeit höher einschätzen, nicht mit ihnen unangenehmen Zeitgenossen konfrontiert zu werden. Auch das ist nicht verboten, passt aber ebenfalls nicht wirklich zur Auffassung eines öffentlichen Unternehmens in einer demokratischen Gesellschaft. Ein staatliches Unternehmen sollte und hat ja vermutlich auch eine positive Grundeinstellung gegenüber den Bewohnern des Landes, in dem es wirkt, und teilt nicht die Einschätzung, dass Bürger vor einander geschützt werden müssen. Gerade der potentielle  Austausch aller mit allen hilft, die Gesellschaft zusammen zu halten und im politischen Diskurs die besten Antworten zu finden. Staatsbahnen sind Teil des öffentlichen Raums und ihr Potential als Begegnungsraum zwischen Menschen sollte positiv und nicht negativ gesehen werden und deshalb nicht eingeschränkt werden.

Mein Fazit ist, dass fast alles dafür spricht, dass Staatsbahnen ab sofort keine Züge mit mehreren Klassen mehr einkaufen, ihre Anforderungskataloge an und ihre Kommunikation mit Zugherstellern aktualisieren und auch einen Umbau vorhandener Züge unvoreingenommen prüfen.