Donnerstag, 10. Juni 2021

Warum die liberale Genossenschaftsidee besser ist als eine vergemeinschaftende/staatliche/sozialistische

In seiner Dissertation über die genossenschaftliche Rückvergütung in Wohnungsunternehmen grenzt Klaus-Peter Hillebrand deutsche Genossenschaften "vom Modell der economie sociale romanischer Provenienz" ab (S. 97 bzw. S. 149). Ein Blick in das französische Wikipedia zeigt, dass es in Frankreich tatsächlich eine weitreichende, wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Ansatz von Sozialunternehmen gab, die sich von der deutschen liberaleren Prägung der Genossenschaftswissenschaft deutlich unterscheidet. Ich möchte hier auf zwei Unterschiede aufmerksam machen zwischen beiden Ansätzen und Aussagen machen, was wir jeweils daraus lernen und nutzbar machen können für die Praxis in Genossenschaften.

1. von Frankreich lernen: sinnvolle Leitprinzipien

Ein Vorteil des französischen Ansatzes liegt darin, dass er klare Prinzipien benennt, die in der Praxis immer wieder als Leitlinien herangezogen werden können. Etwas Ähnliches ist in Deutschland nicht gesetzlich verankert. Ich selbst habe zwar ebenfalls Prinzipien (für Wohnungsgenossenschaften) benannt mit der Hamburger Erklärung; diese haben aber keine Gesetzeskraft erlangt und sind soweit ich weiß auch nicht in einen Corporate Governance Kodex für Genossenschaften eingeflossen (noch nicht;)) und werden auch von der Genossenschaftspraxis bisher wenig diskutiert.

Bei Wikipedia wird für den französischen Ansatz als Prinzip benannt, dass "das Menschliche Vorrang vor dem Kapital haben soll" [la primauté de l’humain sur le capital]. Dass dies in der Praxis in Deutschland mitunter unter die Räder kommt, zeigt das Beispiel einer Wohnungsgenossenschaft, das mir zugetragen wurde. Dort wurde vom Vorstand das Ziel einer Eigenkapitalrendite von 4% vorgegeben auch in Zeiten, als das allgemeine Zinsniveau für Immobilienkredite unter 2% fiel. Hintergrund war, dass in der Satzung eine angemessene Eigenkapitalrentabilität gefordert wurde, etwas was nach meiner Einschätzung in der Satzung einer Genossenschaft mit Privathaushalten als Mitgliedern und Nutzern nichts zu suchen hat. Im konkreten Fall der Genossenschaft bestand bereits über 60% der Bilanzsumme aus Eigenkapital. Da satzungsgemäß nur 4% Dividende auf das Nennkapital, nicht das bilanzielle Eigenkapital an die Mitglieder ausgeschüttet werden konnte, führte das zu der erstaunlichen Situation, dass Jahr für Jahr 90% der Jahresgewinne als weitere Rücklagen dem Eigenkapital zugeführt wurden. Da der Vorstand an seiner Bewertung festhielt, dass die Angemessenheit konstant bei 4% läge und Aufsichtsrat und Vertreterversammlung ihm mehrheitlich folgten, stieg damit die Anforderung an den neuen Jahresgewinn von Jahr zu Jahr. Die Mitglieder mussten also jedes Jahr mehr Einnahmen aus Nutzungsbeiträgen (Mieten) erwirtschaften, obwohl die Fremdkapitalzinsen immer niedriger wurden und eigentlich Nutzungsbeitragsenkungen möglich gewesen wären.  Das führte dazu, dass das Unternehmen begann in Geld zu schwimmen und in Immobilien investierte, die für die eigenen Mitglieder wenig attraktiv waren.

 In Artikel 1 des französischen Gesetzes heißt es zu Prinzipien:

"La coopérative est une société constituée par plusieurs personnes volontairement réunies en vue de satisfaire à leurs besoins économiques ou sociaux par leur effort commun et la mise en place des moyens nécessaires.

Elle exerce son activité dans toutes les branches de l'activité humaine et respecte les principes suivants : une adhésion volontaire et ouverte à tous, une gouvernance démocratique, la participation économique de ses membres, la formation desdits membres et la coopération avec les autres coopératives."

in meiner Übersetzung mit Hilfe von google translator und deepL

"Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, die von mehreren Personen gegründet wird, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um ihre wirtschaftlichen oder sozialen Bedürfnisse durch gemeinsame Anstrengungen und die Schaffung der erforderlichen Mittel zu befriedigen. Sie übt ihre Tätigkeit in allen Bereichen der menschlichen Tätigkeit aus und respektiert folgende Grundsätze: freiwillige Mitgliedschaft und Offenheit für alle, demokratische Leitung, wirtschaftliche Beteiligung ihrer Mitglieder, Ausbildung dieser Mitglieder und Kooperation mit anderen Genossenschaften."

Ich weiß nicht inwieweit diese Prinzipien tatsächlich durchsetzbar sind und ob dies durch ihre Nennung im Gesetz beabsichtigt war. So bekommen sie auf jeden Fall mehr Gewicht und sind besonders für alle Mitglieder von Genossenschaften als Orientierung sichtbar und können helfen, Genossenschaften wieder dahin zu bringen, das zu machen, wofür sie einmal gegründet wurden. Man sollte jedoch auch bereit sein im Einzelfall zu schauen, inwieweit ein Prinzip hilfreich ist oder schadet. Wenn eine Wohnungsgenossenschaft zum Beispiel bereits viele Mitglieder hat, die noch eine Wohnung benötigen, macht es wenig Sinn weitere Mitgliedschaften zuzulassen. Oder ein Softwareberatungs- und Unternehmensberatungsunternehmen, das als Produktivgenossenschaft geführt wird, wird sich nicht unbedingt für andere Mitglieder öffnen können, die nicht auch auf der Arbeitsebene eine gute Ergänzung sind. Gut  gefällt mir die Idee der Ausbildung der Mitglieder. Das heißt, man versucht sie ins Boot zu bekommen nicht nur als formale Mitentscheider sondern ihre Kompetenz zu erhöhen. Auch wenn sie in Deutschland Mitunternehmer sind kann das motivieren der Tendenz entgegenzuwirken für sie alles zu regeln, so dass sie sich in einer passiven Rollen finden und sich gar nicht mehr zutrauen, unternehmerisch mit zu entscheiden. Auch die Idee mit anderen Genossenschaften zu kooperieren, auch in der gleichen Branche, ist gar nicht so selbstverständlich. In einem konkreten Fall sprach sich ein Mitglied einer Genossenschaft dagegen aus, dass ein anderes Mitglied einer sich neu gründenden Genossenschaft beratend zur Seite stand.

 2. von Deutschland lernen: das Minimalkostenprinzip im deutschen Genossenschaftsverständnis ist im Gegensatz zum französischen Gießkannenprinzip wirtschaftlich effizient und damit nutzenmaximierend und nachhaltig

In einem sehr empfehlenswerten Buch über nachhaltiges Wirtschaften [Walter Kahlenborn u.a. "Auf dem Weg zu einer Green Economy : wie die sozialökologische Transformation gelingen kann"] wird benannt, dass umweltfreundlich/nachhaltig agierende Unternehmen drei Kriterien erfüllen müssen: Sie müssen 1. effizient, 2. suffizient und 3. konstistent/widerspruchsfrei sein. Dabei geht es nicht um Perfektion aber darum, in allen drei Bereichen so gut wie möglich zu werden.

Bei Wirtschaftsunternehmen heißt effizient, dass mit eingesetzten Ressourcen nach dem ökonomischen Prinzip umgegangen wird. Bei Genossenschaften als bedarfsdeckenden Unternehmen bedeutet das die Erfüllung von Grundbedarfen nach dem Minimalkostenprinzip/Haushaltsprinzip anzustreben. So wird der Ressourceneinsatz minimiert und die Ersparnisse für privaten Haushalte maximiert. Dabei sind die Mitglieder der Genossenschaft Mitunternehmer, Teilhaber, Nutzer und Kapitalgeber und decken ihre Grundbedarfe in einem bestimmten Produktbereich durch die selbstorganisierte und selbstverwaltete Organisation eines Geschäftsbetriebes.

Im Deutschen Genossenschaftsgesetz kommt dies unter anderem dadurch zu Geltung, dass §19 regelt, dass alle Überschüsse am Ende einer Rechnungsperiode, die jährlich ist" an die Mitglieder auszuschütten bzw. defakto zurückzuzahlen ist (mit der Einschränkung, dass die Satzung etwas anderes regeln kann). Dafür eignet sich inbesondere die Form der genossenschaftlichen Rückvergütung. Im Französischen Genossenschaftsgesetz ist es genau umgekehrt. Hier gilt der Grundsatz, dass etwaige Überschüsse im Unternehmen als Rücklagen verbleiben sollen mit der Möglichkeit in der Satzung etwas anders zu regeln [eine ausführlichere Darstellung der französischen Ideen und gesetzlichen Regelungen zu Genossenschaften findet sich bei Beuthien Volker, Klappstein, Verena "Sind genossenschaftliche Rücklagen ein unteilbarer Fonds?", S. 77-79]. In Frankreich wird also angenommen, dass mehr Rücklagen mehr Unternehmensaktivität in der Zukunft erlaubt und das vorzuziehen ist. Das ist ein expansiver und letztlich sogar unendlich expansiver Ansatz. Er ist damit grundsätzlich auf eine unendlich hohen Ressourcenverbrauch angelegt und widerspricht dem Minimalkostenprinzip. Diese expansive Ausrichtung ist zur Deckung von Grundbedarfen wenig sinnvoll. Wie schon Goethe sagte in Hermann und Dorothea "Vieles wünscht sich der Mensch, und doch bedarf er nur wenig" siehe auch mein Artikel zu Brodbeck und Marshall. Der Deutsche Ansatz nimmt von Mitgliedern so wenig wie möglich und so viel wie nötig und maximiert das Ihnen verbleibende Haushaltseinkommen und überlässt es ihnen, was sie damit machen wollen. Sie können es immer noch für wohltätige Zwecke spenden wenn Ihnen ihre Genossenschaft zu mitgliederorientiert handelt, sie können es ansparen oder für Dinge ausgeben, wo sie einen anderen Grundbedarf haben oder um sich Wünsche zu erfüllen, die weiter oben in ihrer individuellen Zielhierarchie angesiedelt sind, siehe Maslowsche Bedürfnisshierachie (Ausdruck ist ungenau, da hier Wünsche als Bedürfnisse bezeichnet werden).

Da Genossenschaften für Privathaushalte von ihrer Grundstruktur her bedarfswirtschaftlich sind, sind sie tatsächlich eine Form von Subsistenzwirtschaft im Sinne des oben verlinkten Wikepiedia-Artikels.

Was ich hier in meinem Blog zu leisten versuche und was die genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre und die bedarfswirtschaftliche Säule innerhalb der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre leisten können, ist Effizienz und Sufizienz widerspruchsfrei zusammen zu bringen bzw. die Widersprüche so klein wie möglich zu bekommen, ohne die Handlungsfreiheit in der Praxis über Gebühr zu beschränken, eben Theorie und Praxis als Teil eines Ganzen zu sehen und fortzuentwickeln bzw. sie weiter zu entfalten zum dem, was in der Genossenschaftsidee und dem Ansatz von öffentlichen Unternehmen und Stiftungsunternehmen  angelegt ist.



Freitag, 4. Juni 2021

Wohnungsgenossenschaftliche Fingerübung 1

Viele traditionsreiche Wohnungsgenossenschaften in Deutschland (hier im weiteren als Woges abgekürzt) haben sich über Jahrzehnte zu normalen gewinnorientierten Unternehmen entwickelt und dabei besondere Potentiale von Genossenchaften wie die bestmögliche wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder aus den Augen verloren. Genossenschaften sind vom Ansatz her bedarfswirtschaftliche Unternehmen, die darauf angelegt sind, Grundbedarfe zu decken, statt immer neue Möglichkeiten zu entdecken über besondere Angebote höhere Nachfrage und höhere Preise zu erzielen und damit hohe Gewinne und Renditen zu erwirtschaften. Damit sind Genossenschaften potentiell  besser geeignet zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft beizutragen, die langfristig das Überleben der Menschheit und anderer Lebensformen auf der Erde sichert, als gewinnorientierte Unternehmen.

Hier soll ein aus der Praxis kommendes Gegenargument gegen eine "streng" genossenschaftliche Unternehmenspolitik in Woges aufgeführt und widerlegt werden:

Argument:

Eine echte Kostenmiete auf Selbstkostenbasis führt dazu, dass Wohnungen in Altbauten sehr niedrig Genossenschaftsmitgliedern zur Nutzung überlassen werden können und neuere Wohnungen bei den heutigen Grundstückspreisen und Baukosten vergleichsweise teuer angeboten werden müssen. Das ist ungerecht und kann dazu führen, dass Mitglieder, die noch keine Wohnung haben, sich gar keinen genossenschaftlichen Wohnraum leisten können oder eben sehr viel mehr zahlen müssen als Genossen, die in alten Wohnungen wohnen. Es entsteht eine Zweiklassengesellschaft.

Hintergrund und Widerlegung:

Menschen, die im Eigentum wohnen, sind Preissteigerungen im Bausektor naturgemäß weniger stark ausgesetzt als Menschen, die zum Beispiel neu in eine Stadt kommen und Wohnraum suchen. Genossenschaften als Teilhabegemeinschaften am Eigentum vieler Wohnungen haben eine Stellung, die näher bei Eigentümern von Häusern und Eigentumswohnungen steht als bei Mietern. Wer in Wohneigentum zieht, nimmt damit aber auch Nachteile in Kauf. 

In der Regel akzeptiert ein Haus- oder Wohnungseigentümer einen bestimmten Wohnstandard als gegeben und akzeptiert, dass dieser sich über die Zeit nicht weiter verbessert, während neuere Häuser komfortabler sind. Auch hat er Unwägbarkeiten, wann er wie viel in Instandhaltung und energetische Sanierung investieren muss. Außerdem geht er bei Einzug oft an seine finanzielle Belastungsgrenze durch Aufnahme eines Kredites, wird dann aber damit belohnt, auf sehr viele Jahre die Sicherheit zu haben, keiner Steigerung seiner monatlichen Ausgaben für sein Wohnen ausgesetzt zu sein. Woges können diese Vorteile grundsätzlich ähnlich bzw sogar noch besser anbieten: kauft jemand eine neue Eigentumswohnung oder ein neues Haus, muss er auch die Gewinnmarge des Vermarkters bezahlen. Woges können dadurch, dass sie eigenes Immobilien-Know-How aufbauen, sowohl im Bereich Neubau als auch im Bereich Wohnungsinstandhaltung, diese Leistungen effizient und zu Selbstkosten realisieren und müssen darauf keine Rendite erwirtschaften. 

 Traditionsreiche Woges können beides anbieten, 

- sehr günstige Altbauwohnungen mit bescheidenem Wohnkomfort und dem Risiko, dass das niedrige Niveau nicht dauerhaft gehalten werden kann weil energetisch saniert werden muss und 

- Neubauwohnungen, die sehr viel teurer sind aber immer noch leicht unter den Marktpreisen für Neubauten liegen, weil sie damit ja keine Rendite erzielen wollen wie gewinnorientierte Vermieter. 

Durch Versterben von Mitgliedern oder Wegzug werden immer wieder Altbauwohnungen frei für unversorgte Mitglieder. Dass Neubauwohnungen leicht unter Marktpreisen angeboten werden können, also auf der Nachfrageseite es offenkundig sehr viele Menschen gibt, die genügend Einkommen haben, ist zumindest ein Indiz dafür, dass für einen Teil der Mitglieder der jeweiligen Woge auch Neubauten eine interessante Option sind.  

Betriebswirtschaftlich führt dabei die Kalkulation der Nutzungsentgelte für alle Wohnanlagen auf Basis der Selbstkosten dazu, dass keine Wohnanlage Verluste macht und keine das Risiko für die Genossenschaft erhöht. Schafft man hingegen einen permanten Ausgleich, indem alte günstige Wohnungen teurer als nötig vermietet werden und neuere subventioniert werden, handelt man betriebswirtschaftlich fahrlässig und entgegen dem Prinzip des vorsichtigen Kaufmanns: dann würde eine weitere Bautätigkeit immer riskanter, weil immer mehr Wohnanlagen als Verlustbringer ins Wohnungsportfolio hereingenommen werden. Fallen dann bisherige Gewinnbringer (Cash cows) weg, weil Altbauten zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Vorgaben und angesichts einer drohenden Klimakatastrophe CO2-neutral saniert werden müssen, kann das ganze Unternehmen in die Verlustzone geraten, von Insolvenz bedroht sein bzw. davon bedroht sein, ein Teil des Wohnungsbestandes zum Nachteil der dort wohnenden Mitglieder verkaufen zu müssen.

Ergänzung zum 05.06.2021

Gestern merkte ein Leser mir gegenüber an, dass das Risiko der Insolvenz theoretisch richtig sei aber praktisch keine Relevanz habe, da die betroffene Genossenschaft ja die Nutzungsbeiträge erhöhe könne. Spannend bei Neubaunutzungsbeiträgen in Genossenschaften ist es, auf die Perspektive der Nutzer zu schauen. Sie haben als Miteigentümer das Potential ihre Haushaltsausgaben im Bereich Wohnen auf lange Sicht konstant zu halten. Indem sie eine Immobilie nutzen, die auf der Höhe der Zeit ist, wäre es normal, wenn diese Ausgaben für 10, 15 ja vielleicht sogar 20 Jahre nicht weiter steigen würden. Kalkulieren Genossenschaften Preise unter den tatsächlichen Selbstkosten und müssen sie diese erhöhen, um eine Insolvenz zu vermeiden, wird den Mitgliedern dieser Vorteil genommen. Man hat ihnen eine Möglichkeit angeboten, die gar nicht langfristig sicher durchhaltbar war. Wichtig ist hier Transparenz der tatsächlichen Selbstkosten für die Mitglieder, die ja auch Mitunternehmer sind. Außerdem kann sich auch in der Praxis die Nachfragesituation auf Wohnungsmärkten ändern. Sollte die Nachfrage nach Wohnraum auf einem bestimmten Wohnungsmarkt sinken, zum Beispiel wegen einer großen Wirtschaftskrise mit Unternehmensinsolvenzen und Wegzug von Bewohnern und/oder wegen einer Pandemie mit stark ansteigenden Sterbezahlen in der Bevölkerung, kann es passieren, dass im Neubaubereich die Marktmieten sogar sinken. 

Hier wird eine weitere interessante Frage deutlich. Genossenschaften haben bei der Kalkulation der Nutzungsbeiträge von Neubauten zwei Möglichkeiten: Sie können nach dem Selbstkostenprinzip alle erkennbaren Kosten einkalkulieren oder sie beginnen mit niedrigeren Beiträgen und planen nach ein paar Jahren Steigerungen ein, wie sie sie für den allgemeinen Mietmarkt erwarten. Aus Nutzersicht hat letzteres den Vorteil, dass die Beiträge am Anfang niedriger sind. Dafür müssen sie danach aber deutlich gesteigert werden. Man muss ja das wieder aufholen, was man sich erlaubt hat, vorher nicht einzunehmen. Nutzer und Genossenschaft können nun argumentieren, dass sie künftig wahrscheinlich höhere Einnahmen haben werden, weil Gehälter oder Renten steigen werden. Das setzt Menschen unter Druck, da es nicht sicher ist, dass es so kommt. Es gab bei Renten Zeiten (zum Beispiel um 2010), als mehrere Jahre hintereinander die Renten konstant blieben. Das passiert gerade wieder und kann weiter vorkommen. Und auch Gehaltsteigerungen sind nicht sicher. Wenn ich eine Arbeitsstelle verliere oder selbst kündige, weil ich unglücklich bin und mich umorientieren will, ist es eine zusätzliche Belastung, wenn in dieser Zeit die Nutzungsbeiträge erhöht werden. Eine solide Haushaltswirtschaft würde hier keine Risiken eingehen und will von Beginn an wissen, was etwas kostet und will, dass dies in den Preisen, hier den Nutzungsbeiträgen, auch transparent wird. Wenn mein Einkommen dann steigt schön, aber ich will mich nicht davon abhängig machen später höhere Einnahmen erzielen zu müssen. Deshalb glaube ich, dass für Genossenschaften auch hier das Selbstkostenprinzip nicht verwässert werden soll und die Nutzungsbeiträge von Anfang an alle erkennbaren Kosten abbilden sollte. In der Praxis bedeutet das, dass die Anforderungen an die Genossenschaft steigen, einen guten Mix zu finden für ihre Mitglieder an einem bestimmten Wohnungsangebot zu attraktiven Kosten. Sie muss sich womöglich viel Arbeit machen und in einen engen Austausch mit Mitgliedern gehen, um das Niveau an Bauleistungen zu finden, das die Mitglieder mit einem Wohnungsbedarf sich dauerhaft leisten wollen und können und Bauunternehmen finden, die dies kosten- und qualitätsseitig realisieren können. 

Mir ist derzeit nicht bekannt, ob es eine Ausformulierung einer guten Privathaushalts-Wirtschaftslehre gibt, die in die Wirtschaftswissenschaften, genauer die Mikroökonomie, integrierbar ist. Dort gibt es ja bisher Ansätze wie consumer choice theory, mathematische Modelle wie die Budgetgerade usw. Die genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre - und mit ihr die allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit einer bedarfswirtschaftlichen Säule - würde, denke ich, davon profitieren, sich mit einer lebensnahen aussagekräftigen, aber auch theoretisch fundierten Privathaushalts-Wirtschaftslehre zu koordinieren, da auch sie die Nutzenmaximierung der Haushalte der Mitglieder verfolgen sollte. Letztlich müssen wir auch als Menschheit auf diesem Planeten mit seinen endlichen Ressourcen haushalten. Hierin liegt vielleicht das große Geschenk, das Genossenschaften der Welt neben ihrem eigentlichen Zweck machen können, dass sie mit allen diesen Bereichen kompatibel sind und mit Kooperation und Selbstorganisation selbst Prinzipien verkörpert, die auch im kleineren (Privathaushalt) und größeren Ganzen (Planet) langfristig sinnvoll sind und das Potential in sich tragen ihn und uns auf einen höheren Entwicklungsstand zu heben, uns voll zu entfalten, zu dem was wir sind bzw. was in uns schon immer angelegt war.