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Sonntag, 2. Oktober 2022

Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Hier möchte ich einen Beitrag zur Systematisierung der Betriebswirtschaftslehre leisten. In meiner Beschäftigung mit dem erwerbswirtschaftlichen und dem bedarfswirtschaftlichen Teil der allgemeinen BWL (ABWL), siehe zum Beispiel hier , hier , hier und mit der genossenschaftlichen BWL ist mir diese Lücke in der Systematisierung aufgefallen. Das zieht sich bis in die Hochschulorganisation der BWL hinein. An der Universität Hamburg gibt es zum Beispiel die "Professur für BWL, insb. Management von Öffentlichen, Privaten und Nonprofit Organisationen". Die Abgrenzung Profit versus non-Profit halte ich aus der Sicht der Systematisierung der ABWL nicht für ideal. Etwas darüber zu beschreiben, dass es etwas nicht ist, ist schon vom Grundsatz her unbefriedigend. Da will ich wissen, ja, was ist es dann, wenn es etwas nicht ist, zeichnet es sich denn nicht durch eine eigenständige Qualität aus und wenn ja, worin besteht diese? Kann ich diese optimieren? Darauf will diese Systematik hier bejahend eine konkrete Antwort geben. Es gibt Unternehmen, die not-for-profit arbeiten aber Gewinne machen müssen (aber ohne diese zu maximieren), um sich selbst dauerhaft finanzieren zu können und andere, die tatsächlich non-profit-Unternehmen sind, die von externen Geldern ihre Existenz gesichert bekommen und im Zweifel auch mit dauerhaft geringeren Einnahmen als Ausgaben in ihrem Leistungsbereich arbeiten dürfen bzw. sollen (Zuschussgeschäfte wie Universitäten, öffentliche Bibliotheken, öffentliche Schwimmbäder, bestimmte Stiftungsunternehmen). Auf der anderen Seite gibt es zum Beispiel bei Genossenschaften Produktivgenossenschaften, die erwerbsorientiert sind, zum Beispiel alle Vermarktungsgenossenschaften wie Winzergenossenschaften, Molkereigenossenschaften, Obsterzeugergenossenschaften aber auch Genossenschaften, bei denen die Mitglieder die Mitarbeiter sind und nicht die Kunden. Dagegen gibt es Beschaffungsgenossenschaften, die selbst keinen Erwerb bezwecken, sondern kostengünstig den Bedarf ihrer Mitglieder decken wollen wie zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Konsumgenossenschaften, Energiegenossenschaften aber auch Einkaufsgenossenschaften für bestimmte Gewerbetreibende wie Händler oder Handwerker (historisch siehe Schulze-Delitzsch Schuhmachergenossenschaften).

Sinnvoll ist es, wenn die ABWL ihren Untersuchungsgegenstand in der Überzeugung ihrer eigenen Wichtigkeit nicht zu weit ausdehnt. Insoweit halte ich zum Beispiel die Ausweitung auf die Felder, wo es nicht um Wirtschaftsbetriebe geht, nicht für sinnvoll. So den Versuch Privathaushalte in ihr mitzubehandeln, siehe die Richtung, die von Marcell Schweitzer vertreten wird, siehe mein Artikel hier. Selbst Ein-Personen-Unternehmen ohne Angestellte fallen nicht unter die ABWL, was nicht heißt, dass solche Unternehmen Erkenntnisse und Aussagen der ABWL nicht mit Gewinn für sich nutzbar machen können und einiges auf sich übertragen können. Anderes passt aber eben nicht.

Anbei nun mein Systematisierungsvorschlag:

Ich verstehe die Grafik so, dass sie ausdrückt, wo die jeweiligen Unternehmensformen von ihrer Veranlagung bzw. von ihrer Grundidee her angesiedelt sind. In der Praxis kann es vorkommen, dass sich Unternehmen außerhalb dieser Veranlagung bewegen und ein Interesse an deren Verwirklichung und vollen Potentialentfaltung verloren haben. So gibt es Unternehmen, die sich stärker auf Gewinne und Rendite fokussieren, als es ihrer Grundidee entspricht und andere, die eigentlich gewinnorientert sind, aber sich für geringere Gewinne entscheiden zugunsten eines höheren Nutzens für ihre Kunden. In allen Fällen gehe ich aus vom Handlungsrahmen guter Unternehmensführung, also einem angemessenen und Interessen achtenden Umgang mit allen von der Unternehmenstätigkeit Betroffenen innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft, in Zukunft hoffentlich einmal innerhalb einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen. Wie an anderer Stelle aufgezeigt (Hinweise siehe die Links oben im Text) sehe ich eine klare Konkretisierungsmöglichkeit der jeweiligen Unternehmensziele auf eine jeweilige Optimierungsfunktion von entweder einem Gewinnmaximierungskalkül oder einem Nutzungsmaximierungskalkül. Unternehmen einer so verstandenen ABWL haben einen konkreten Zweck und sind funktionalistisch zu managen, zu optimieren. Auf der bedarfswirtschaftlichen Seite ergibt sich der Nutzen dabei aus den Leistungen gegenüber den Kunden/Nutzern, zum einen aus der Menge und Qualität der angebotenen Produkte/Dienstleistungen zur Deckung von in der Regel Grundbedarfen, zum anderen durch Ersparnisse gegenüber sonstigen Angeboten, die höher sind zum Beispiel, weil sie so kalkuliert sind, einen möglichst hohen Gewinn für den erwerbswirtschaftlichen Anbieter zu generieren.

Dies sind keine banalen Aussagen. Bei Wohnungsgenossenschaften in Deutschland beispielsweise erhoben und erheben viele Akteure aus der Politik und der Praxis die Forderung, dass sie gemeinnützig im Sinne der Gesamtgesellschaft agieren und wollen ihnen nicht zugestehen, dass sie sich ihrem eigentlichen Zweck der maximalen Förderung ihrer Mitglieder innerhalb des Rahmens gesamtgesellschaftlicher Verantwortung widmen. An öffentliche Unternehmen wird mitunter die Forderung gestellt, dass sie einen möglichst hohen Finanzierungsbeitrag für ihren Träger zu leisten hätten, sei es der Staat oder eine Kommune. Selbst beim öffentlichen Rundfunk kommen manche auf die Idee, er solle doch bitte zur Stabilität des Gemeinswesens beitragen indem Beiträge des politischen Journalismus Sinn und Zweck von Massnahmen der Regierung an die Bevölkerung kommunizieren, statt sich allein auf das Informationsinteresse der Zuhörer zu fokussieren und dabei unabhängig und frei, bei Bedarf auch hart die Regierenden zu kritisieren.

Insofern ist eine solche ABWL ideenorientiert, normativ, funktional und unternehmensmorphologisch orientiert.

Die verschiedenen Unternehmensformen sind in der Grafik jeweils in einer Zeile aufgeführt, wobei unterschiedliche Untertypen nebeneinander aufgeführt werden, und zwar so, dass klar wird, welcher Bereich in den erwerbswirtschaftlichen Bereich, den bedarfswirtschaftlichen oder den außerhalb von Wirtschaftsunternehmen insgesamt fällt. Siehe zum Beispiel die Unterscheidung von GmbHs und gGmbHs als gemeinwirtschaftlichen GmbHs. Eventuell könnte man die Grafik noch um Vereine ergänzen. So gibt es auch umsatzstarke wirtschaftliche Vereine wie den ADAC oder Erstligavereine in Fussballiegen weltweit. In zwei Fällen schneidet eine Unternehmensform bzw. ein Unterrtyp die Linie zwischen gewinnmaximierend und nutzenmaximierend. Zum einen vermute ich, dass es doch einige Produktivgenossenschaften gibt, die beide Aspekte leben wollen, zum anderen sind im Bereich freie Partnerschaften/Sozietäten, Kommanditgesellschaften und offene Handelsgeschaften starke individuelle Einflüsse denkbar und deshalb auch eine breite Zweckorienteirung möglich. Sie sind hier nach meiner Einschätzung unternehmensmorphologisch bzw. ideel weniger stark festgelegt, wobei ich allerdings jeweils eine gewisse Tendenz zur Erwerbswirtschaftlichkeit sehe.

Die hier gemachte Systematisierung halte ich für einen wichtigen Baustein, um zur Möglichkeit normativer Aussagen der ABWL zu kommen, die bei anstehenden Entscheidungen auf der Unternehmensleitungsebene der jeweiligen Unternehmen helfen. Sie kann Unternehmen auch helfen, das Prinzip der unternehmerischen Autonomie zu behaupten gegenüber Versuchen anderer Parteien es einzuschränken oder fallen zu lassen und diesen Parteien klar werden lassen, dass dies keine gute Idee ist. Dies ist kein praxisfernes Thema. Über Aufsichtsräte sitzen Vertreter von Parteien nicht nur in wichtigen Entscheidungsgremien beim Öffentlichen Rundfunk und anderen staatlichen und kommunalen Unternehmen wie Flughäfen, der Deutschen Bahn oder kommunalen Wohnungsunternehmen, sondern auch bei der ein oder anderen Wohnungenossenschaft. Gesamtgesellschaftlich können Unternehmen dann am meisten beitragen, wenn sie das bestmöglich entfalten, was in ihnen angelegt ist. Dazu gehört allerdings auch, dass sie nicht vergessen, dass sie Teil eines Ganzen sind, zum einen Teil einer menschliche Weggemeinschaft aber auch insoweit, als dass wir Menschen eine Spezies unter vielen sind, die sich gemeinsam einen Planeten als Lebensraum teilen.

Insoweit sind Wirtschaftunternehmen ein Spiegel dessen, was wir als Individuen sind. Auch jede(r) Einzelne darf sich Ziele setzen, die er/sie bestmöglich zu erreichen sucht und sollte sich zugleich als Teil eines Kollektives verstehen. Dass das keine Utopie ist sondern viel mehr Realtiät als viele wahrnehmen, zeigen die empirischen Belege im Buch des niederländischen Historikers Rutger Bregmann "Im Grunde Gut". Insoweit kann man bei Beiträgen zur ABWL auch immer schauen, welches Menschenbild steht hinter dem jeweiligen Beitrag. Geht es von reinem Egoismus aus oder erkennt er an, dass Menschen Individuum und Kollektivwesen sind? Nach meiner Erfahrung und auch nach der neuen Institutionenökonomik ist eher Opportunismus ein Problem statt Egoismus, siehe zum Beispiel das Prinzipal-Agenten-Dilemma. Ohne das hier näher zu untersuchen, sei hier ein Zitat aus Wikipedia erlaubt: "Die Prinzipal-Agent-Theorie geht von Wirtschaftssubjekten aus, die in ihrer Entscheidungsfindung eingeschränkt sind, etwa durch asymmetrische Informationsverteilung. Sie verfügen nur über unvollständige Informationen, wenn sie die Fähigkeiten und das Handeln anderer beurteilen sollen. Ferner wird den Beteiligten Opportunismus unterstellt." 

Betriebswirtschaft als Wissenschaft ist nicht nur gesellschaftlich eingebettet sondern auch erkenntnistheoretisch. Die ABWL, die mir am Herzen liegt, ist hier ganzheitlich aufgestellt. Auf der einen Seite ist sie bereit sich der Falsifikation zu stellen wie sie Karl Popper als Erkenntnisphilosphie und -praxis formuliert hat. Deutlich gelang das nach meiner Einschätzung zum Beispiel Schmalenbach, der in seiner "Dynamische Bilanzlehre" und seiner "Selbstkostenrechnung" in der Folge vieler Auflagen einige nicht haltbare Positionen geräumt hat (zB dass Betriebe grundsätzlich gemeinwirtschaftlich agieren müssten und bei seiner Werttheorie, ausführlich siehe [1]). Passend für eine ganzheitliche ABWL finde ich die Struktur von Ken Wilber aus "Eine kurze Geschichte des Kosmos" mit den drei Kategorien des Guten Wahren und Schönen. Schön bzw. attraktiv liegt dabei immer im Auge des Betrachters. Dies ist das Prinzip der Freiheit, jeder hat das Recht "to persue his own happiness" (Thomas Jefferson), "jeder darf nach seiner Facon glücklich werden" (Friedrich der Große), Gewerbefreiheit und unternehmerische Autonomie. Das Gute ist der Blick für den anderen (das Soziale und das Kollektiv) aber auch Umwelt, die Tiere und Pflanzen, der Planet als Ganzes. Das Wahre ist das Rationale, Vernünftige, genau zu schauen, zu messen, zu folgern, Logik anzuwenden, Wissensschaft zu betreiben und ihre Erkenntnisse   anzuwenden.

[1] Hundt Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", 1977. 2.Kapitel "Die Ära Schmalenbach" S. 47-88

Samstag, 10. Oktober 2020

Literaturrecherche zum Gewinnmaximierungskalkül


1. Günther Wöhe, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 15. Auflage, Vahlen, München, 1984

Im Kapitel die Produktion als betriebliche Hauptfunktion (inkl. Dientleistungen) S.401: " Da es nicht das primäre Ziel des Betriebes ist , den Markt mit bestimmten Gütern zu versorgen, sondern der Prozeß der betrieblichen Leisungserstellung und -verwertung nur Mittel zur Realisierung der durch die marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung vorgegebenen obersten Zielsetzung der langfristigen Gewinnmaximierung ist, kommt keinem dieser drei betrieblichen Teilbereiche ein Vorrang zu (gemeint ist Leistungeserstellung/Produktion , Leistungsverwertung/Absatz und Finanzierung). Alle drei Bereiche müssen genau aufeinander abgestimmt sein, wenn der maximale Gewinn erzielt werden soll."

2. Uwe Bestmann, Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 4. Auflage, , Oldenbourg, München

Bestmann bleibt etwas vager. Im Kapitel Unternehmensziele schreibt er auf Seite 12 "Das für Unternehmen offensichtlich bedeutungsvolle Gewinnstreben ist systemtheoretisch als Maximierung der Differenz zwsichen Output (Betriebsleistung bzw. Umsatz) und Input (entsprechende Kosten) anzusehen." Dann leitet er weiter zur Darstellung von Eigenkapitalrentabilität, Gesamtrentabilität, Umsatzrentabilität und Return-on-Investment. Er führt danach nicht-monetäre Ziele an wie soziale Wertvorstellungern oder Macht. Im Kapitel zur Produktion bzw. zur Leistungserstellung, die er auch Produktionswirtschaft oder Materialwirtschaft und Materialbewirtschaftung nennt, charakterisiert er als Gestaltungsaufgabe mit dem Begriff des Industrial Engineering: "darunter versteht man die Aufgabe ...Menschen, Machinen und Materialien so einzusetzen, zu steuern und zu koordinieren, daß Produkte und Dienste als Resultat dieses Wirkens in der erforderlichen Menge und Qualität, zum festgelegten Zeitpunkt unter geringsten Kosten- und Kapitalaufwand fertiggestellt werden (Engels 7. S.20)" S.160 Hier taucht also der Begriff Gewinnmaximierung nicht auf. In der Konkretisierung auf S.163 führt er dann aber wieder aus"Die Konsequenz ist, daß Einsparungem im Materialbereich direkt und spürbar (...) auf den Gewinn durchschlagen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes wesentlich bestimmen." Hier schreibt er weiter die ökonomische Zielsetzung,..möglichst wirtschaftlich, also mit minimalen Kosten durchzuführen. Im Kapitel zur Finanzierung nennt er dann" die Rentabilität als die zu maximierende Variable, während die anderen Ziele die Nebenbedingungen bilden". Ziel ist also die Maximierung des Gewinns in Relation zu entweder dem Gesamtkapital, dem Eigenkapital oder dem Umsatz (S.407)

 3. H.von Mangoldt, Die Lehre vom Unternehmergewinn, Teubner, Leipzig, 1855, 

S.45 Der Unternehmegewinn ist also derjenige Theil des Einkommens aus dem Unternehmen, welcher dem Unternehmer als solchem zufällt,S. 46 Wenn aber in einer Wirtschaftsperiode solche Verluste nicht eingetreten sind, so ist keineswegs alles, was nach Bestreitung der gewöhnlichen Kosten übrig bleibt, reiner Gewinn, sondern es muss davon noch ein entsprechender Teil (Reservefonds) abgegeben werden, um den voraussichtlichen Verlust einer späteren Periode zu übertragen.

4. Woll Artur, "Allgemeine Volkswirtschaftslehre"11. Auflage, Vahlen München, 1993, dort Unternehmenstherorie, Preistheorie und Verteilungstheorie, S. 177, Der Unternehmer möchte den Gewinn maximieren als Modellannahme. S. 178, Gewinntheorie "Im Gewinnmaximum sind Grenzerlös und Grenzkosten gleich". "Der Unternehmer dehnt das Angebot bis zu dem Punkt  aus, in dem sich die Grenzkostenkurve (K') und die Preisgerade (pE = const.) schneiden. Jede Menge, die größer oder kleiner OE ist, kann nicht gewinnmaximal sein."

und S.182 zahlreiche Kritiker an der Gewinnmaximierungsannahme erstens es werden andere ebenfalls expansive Ziele genannt wie Maximierung der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes, Unternehmenswachstum, des Marktanteiles

S 183 "... haben Unternehmenseingentümer und -manager ein erhebliches Interesse daran, das Ziel Gewinnmaximierung nicht zu betonen; Gewinne oder Profite sind in fast allen Ländern Reizworte und Ansatzpunkte der gewerkschaftlicher Tarif- sowie der staatlichen Steuerpolitik."

5. Theory of the firm

Beispiel Steve Keen and Russel Standish, "Profit Maximization, Industry Strurcture, and Competition: A critique of neoclassical theory", 2008 and Russel K. Standish and Stephen L.. Keen, "Rationality in the Theory of the firm" 2011

Gewinnmaximierung jeder Unternehmung wird berechnet als das Produkt aus der produzierten Gütermenge q mit dem am Markt erzielten Preis abzüglich der Kosten. Er bezieht sich dabei auf J.R. Green,  A Mas-Colell, M.D. Whinston "Microeconomic Theory" Oxford University Press, 1995

6. Erich Gutenberg

 Für Gutenberg besitzt ein Unternehmen drei konstitutive Merkmale:

Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen

 wobei gilt

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. 

 

siehe auch Betriebswirtschaftslehre Zeit der systematischen Handlungswissenschaft

7. Max Weber

insbesondere als Erwerbswirtschaft

"Erwerbswirtschaft ist nach Max Weber eine Form des Wirtschaftens, die der Bedarfswirtschaft gegenübersteht und aus der Knappheit der Güter mittels Produktion und Tausch sich am Ziel der Gewinnerzielung orientiert."

Gesellschaftliche Zusammenschlüsse zum Zwecke der Bedarfsdeckung werden nach Weber Wirtschaftsgemeinschaften genannt siehe https://www.textlog.de/7766.html

Bedarfswirtschaft = Subsistenzwirtschaft

verblüffende Erkennntis gefunden bei Max Weber

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Dann ist es klug, Abstand zu nehmen. Seit einigen Tagen habe ich versucht innerhalb der Wirtschaftswissenschaften zu recherchieren, welche Bedeutung in der Betriebswirtschaftslehre bzw in the "theory of the firm" die Gewinnmaximierung hat.  Hintergund war meine Erkenntnis, dass in der genossenschaftlichen Betriebswirtschaftslehre das Kalkül der Nutzenmaximierung für die Mitglieder gelten solle und gerade keine Gewinnmaximierung, auch wenn dies in der Praxis anders ist.

Meine Agenda dahinter war zu schauen, ob im Rahmen einer allgemeinen Betriebswirtschaftslehre es Sinn machen würde, eine zweite Säule einzuführen, neben einem Gewinnmaximierungskalkül für erwerbswirtschaftliche Unternehmensformen wie Aktiengesellschaften und GmbHs ein gleichberechtigtes Nutzenmaximierungskalkül für subsistenz- bzw. bedarfswirtschaftliche Unternehmensformen wie Genossenschaften und wirtschaftliche Vereine. Unter dem Erhalt der Gewerbefreiheit und der freien Wahl der Unternehmensform könnte so auch der normative wirtschaftswissenschaftliche Boden bereitet werden für eine stärke Verbreitung von bedarfsorientierter Unternehmensführung. Diese hätte in viel größeres Potential aus sich heraus zu einer nachhaltigen, das Leben auf diesem Planeten schützenden Unternehmensführung beizutragen, als auf Wachstum ausgelegte gewinnmaximierende Unternehmen in der Lage sind. Diese müssten sozusagen immer gezähmt werden durch eine ökologisch-soziale marktwirtschaftliche Ordnungspolitik. Solange diese suboptimal funktioniert und zum Beispiel zu leicht dem Druck von finanziell und personell gut ausgestatteten Lobbygruppen nachgibt und sich losbasierte Bürgerräte noch nicht als Korrektiv in der Praxis etabliert haben, passiert genau das, was derzeit passiert, dass im Bereich Klimaschutz und Artenschutz wir den Planenten an die Wand fahren.

Während sich bei einer ersten sehr groben Betrachtung unter wirtschaftswissenschaftlichen Autoren eine relativ große Bandbreite dazu ergab inwieweit Gewinnmaximierung für Unternehmen grundlegend oder strittig ist, siehe , fand ich erstaunliche Klarheit in "Wirtschaft und Gesellschaft" von Max Weber, der als Soziologe offenkundig über den notwendigen Abstand verfügte :)

 https://www.textlog.de/7766.html

"Gegenüber der Wirtschaft zur Deckung des eigenen Bedarfs ist die zweite Art des Wirtschaftens Wirtschaft zum Erwerb: die Ausnutzung des spezifisch ökonomischen Sachverhalts: [der] Knappheit begehrter Güter, zur Erzielung eigenen Gewinns an Verfügung über diese Güter."

Damit stellt Weber die Erwerbswirtschaft der Bedarfsdeckungswirtschaft gegenüber. Maja Göpel  verweist auf Seite 37 pdf in "The Great Mindshift: How a New Economic Paradigm and Sustainability Transformations go Hand in Hand" auf Karl Polanyi aus seinem Buch "The Great Transformation. The Political and Economic Origins of our Times" entsprechend: "To Polanyi, the most powerful of those ideas was the substitution of the economic motive of subsistence with that of gain."

Inwieweit Ideen in der Praxis wirken oder nicht wird in der rational orientierten  Wirtschaftswissenschaft nicht primär untersucht.

Das Besondere an der genossenschaftlichen Unternehmensform in der Ausprägung als Fördergenossenschaften - zum Beispiel bei Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften und Konsumgenossenschaften - und ihrer Betriebswirtschaftslehre ist, dass dadurch die Kunden die Mitglieder sind und zugleich die Unternehmenseigentümer und Kapitalgeber. Damit wird  Bedarfsdeckungsfunktion zum primären Unternehmensziel. Es verbindet sozusagen im Rahmen der Mikroökonomik die utility maximization/ Nutzenmaximierung der Konsumenten mit der Unternehmerökonomie.

Siehe theory of the firm mit Gewinnmaximierung ggü theory of the consumer mit Nutzenmaximierung als Teil der Mikroökonomie:A. Mas-Colell, M.D. Whinston, J.R.Green "Microeconomics, Oxford University Press, New York 1995, S. 50 "maximizing a consumption bundle" und S. 135 "We assume throughout this chapter that the firm's objective is to maximize its profit".."this is precisely total revenue minus total cost".

Es gibt dann kein für sich stehendes, nach oben offenes und damit nicht nachhaltiges Gewinn- oder Erwerbsziel mehr. Dies ist auf der einen Seite vielleicht weniger inspirierend oder weniger faszinierend als die Gewinnmaximieruing, da damit die Tür ins Unermessliche, in fantastische unbegreiflicher Reichtümer auch disruptive Veränderungen und Wandel damit geschlossen wird, wie sich dies zum Beipiel als Aussicht bei Aktiengesellschaften bietet. Man denke hier an Amazon, an dem man sich selbst als Kleinaktionöär hätte beteiligen können als schon klar war, dass es operativ funktioniert und das mittlerweile einen Marktwert von 1,3 Billionen Euro (Stand 07.10.2020) erreicht hat. Auf der anderen Seite passt es zu unserer Realtität, dass unser Planet als solcher endlich ist und solange wir darauf leben wollen, es gilt, das als Menschheit anzunehmen mit und seinen Resourcen und unseren Mitlebewesen sowohl aller anderen Menschen aber auch der Pflanzen und Tiere so umzugehen, dass wir anerkennen, dass sie unsere Mitgeschöpfe sind und ebenfalls berechtigte Interessen haben.

Was die Betriebswirtschaftslehre von Max Weber lernen kann, ist, die Einteilung von Unternehmen in wie weit sie sich primär erwerbswirtschaftliche Ziele oder Bedarfsdeckungsziele setzten.