Samstag, 22. Oktober 2022

ergänzende Hinweise zum Betriebsbegriff in der Betriebswirtschaftslehre

In einem Artikel [1] schreibe ich zu einem Buchkapitel zur Betriebswirtschaftslehre von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer [2]: "Die Autoren machen die erstaunliche Aussage, dass sich jedes Wirtschaften in Betrieben vollziehe (S.4). Sie konkretisieren, dass sie auch Museen, Kirchen und Haushalte zu den Betrieben zählen (S.6).

Ich plädiere in meinem Artikel den Betriebsbegriff der Betriebswirtschaftslehre auf Unternehmen zu beschränken, "die ein wirtschaftliches Gut (materiell oder in Form einer Dienstleistung) erstellen und abgeben". Dies möchte ich heute um zwei Hinweise ergänzen von Seiten der Wirtschaftslehre des privaten Haushaltes nach Rosemarie.von Schweitzer [3] und der Theorie sozialer Systeme nach Niklas Luhmann  [4], [5].

R.v. Schweitzer bezieht sich auf Luhmann und dessen Betonung, dass soziale Systeme sich insbesondere über Kommunikationsakte manifestieren, wenn sie schreibt:"Luhmann sieht das soziale System 'Gesellschaft' mittels des Prinzips der Kommunikation von der Umwelt abgegrenzt und zugleich durch Kommunikation mit jeweils eigenständigen Codes der Teilsysteme mit diesen verknüpft.[5]...Jedes Teilsystem hat seine spezifischen Kommunikationscodes, um Identität zu sichern bzw. um seine spezifischen sozialen Funktionen wahrnehmen zu können. Private Haushalte sind eben keine Betriebe; die Kommunikationscodes sind prinzipiell voneinander zu unterscheiden, auch wenn in Haushalten betriebswirtschaftliche Entscheidungen fallen können und Betriebe haushälterisch zu handeln vermögen. Das Spezifische der gesellschaftlichen Funktionen ist zwischen dem sozialen System 'Betrieb' und dem sozialen System 'Privathaushalt' durch den Kommunikationscode im gesellschaftlichen Gesamtsystem deutlich zu machen, solange nicht beide Systeme als Einzelwirtschaften einen übergeordneten Kommunikationscode entwickeln, der aber etwas anderes sein müßte als die Summe der Betriebs- und Haushaltscodes." (Seite 139/140)

R.v.Schweitzer gibt ein Schaubild von Luhmann wieder über die Einteilung der Systeme. (Seite 139, zitierend[4] dort Seite 16). Danach unterteilt Luhmann die Untergruppe der sozialen Systeme in Interaktionen, Organisationen und Gesellschaften. Die Organisationen unterteilt Luhmann wiederum in Vereine, Privathaushalte und Betriebe. R.v. Schweitzer befürwortet den alternativen Systematisierungsvorschlag von Tyrell [6], wonach oberhalb der Ebene Organisationen, also bei den sozialen Systemen, zusätzlich die 'Gruppe' eingeführt wird. Diese sei dadurch gekennzeichnet ist, dass es nur wenige Mitglieder gibt und dass sie sich persönlich bekannt sind. Eine Unterform von Gruppe sind dann die privaten Haushalte. Dabei sieht v. Schweitzer auch Ein-Personen-Haushalte als Gruppe, quasi als Ein-Element-Menge und schreibt dazu:"Entscheidend für den Sozialsytemtypus 'Gruppe' ist die weit stärkere persönliche Bindung der Gruppenmitglieder an das soziale System, als es für Organisationen gilt. So soll als Prototypus des familialen oder privaten Hauhaltssystems der familiale Haushalt gelten. Der Ein-Personen-Haushalt versorgt nur eine Person, interagiert aber über seinen Haushalt mit seiner Umwelt genauso wie ein Familienhaushaltssystem. Die Kommunikationscodes im gesellschaftlichen Gesamtsystem sind zwischen Ein-Personen- und Mehr-Personen-Haushalten nur graduell, aber nicht prinzipiell unterschieden." (Seite 141)

Vielleicht kann man auch sagen, dass die von R.v. Schweitzer genannte Versorgungsfunktion eine Art nach innen, also auf die Haushaltsmitglieder, gerichtete Produktivität ist, während in Betrieben als Wirtschaftsunternehmen diese nach außen gerichtet ist.

R.v.Schweitzer schreibt weiter zur Abgrenzung von Haushalten und Betrieben: "Familiale oder private Haushaltssysteme sind somit von ihrer Umwelt dadurch als solche zu erkennen, daß nur in ihnen jene ersten unmittelbaren konsumtiven und letzten 'produktiven' Handlungen ablaufen, die nicht zur formellen Wirtschaft zählen und die wir 'haushälterische Handlungen' nennen. Sie erstellen, sichern, und geben Versorgungs-, Pflege-, und Erziehungsleistungen unmittelbar, dauerhaft, relativ zuverlässig und mit persönlicher Zuwendung verknüpft, exklusiv für die Familen- und Haushaltsmitglieder ab. Der Unterschied zu Unternehmen als soziale Systeme oder Großhalten als bedarfsorientierte soziale Systeme ist stets der, daß in den privaten oder familialen Haushalten , diejenigen, welche die Leistungen nachfragen - die Nutzer also - auch die Träger des Systems und die Leistungsersteller sind." (Seite 141) 

Dies ist interessant auch in Bezug auf Beschaffungsgenossenschaften mit Privatpersonen als Mitglieder, wozu Konsumgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften und Energiegenossenschaften zählen. Deren Zweck ist ja gerade die Leistungserstellung für die eigenen Mitglieder und der bestmöglichen Förderung deren Haushaltswirtschaften. Diese sind also vom Systemtypus gesehen sicher Organisationen und konkret Betriebe, obwohl sie das von R.v.Schweitzer beschriebe Element der  Ausrichtung ihrer Produktivfunktion auf die eigenen Mitglieder ebenfalls verkörpern, jedesfalls von ihrer Grundidee, ihrer "Veranlagung" bzw. ihrem Potential her. Beschaffungsgenossenschaften mit Privatpersonen als Mitglieder  (BGPs) sind damit eine Form von Wirtschaftsunternehmen, bei denen Haushaltsaspekte in ihrer Zielfunktion eine zentrale Rolle spielen. Gerade deshalb können sie auch gesamtgesellschaftlich wahrscheinlich sehr viel für eine nachhaltigere Wirtschaft beitragen,  als Teilsysteme des Gesamthaushaltes Erde/Terra, wenn sie das, was in ihnen angelegt ist, voll zur Entfaltung bringen. Denn ganz weit geschaut kann man das Gesamtsystem Erde/Terra als ein Haushaltssystem auffassen, das die nachhaltige und dauerhafte Versorgung aller aktuellen und künftigen Mitglieder mit deren Lebenserwartungen im Blick haben muss und will und entsprechend verantwortlich sich dieser Aufgabe stellen  und passende Antworten dafür finden muss. 

Zurückkommend auf R.v. Schweitzers obige Aussage ist festzustellen, dass auch in BGPs die Mitglieder die Träger und die Nutzer des Systems sind. Selbst das Prinzip der Selbsthilfe ist in Genossenschaften vorhanden, obwohl dieses in der Praxis gerade in sehr großen Genossenschaften oft keine oder nur noch eine sehr geringe Rolle spielt. In Bezug auf die Exklusivität (siehe oben) gilt dass auch in Genossenschaften, da ihre die Förderungen prinzipiell auf die Mitglieder auszurichten sind. (Nichtmitgliedergeschäft kann über die Genossenschaftssatzung zugelassen werden und kann zum Beispiel bei Kreditgenossenschaften auch im Sinne der zu fördernden Mitglieder sein). Exklusivität darf in Genossenschaften nur nicht soweit gehen, dass die Anzahl der Mitglieder von vorne herein auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt wird [7]. Dies würde andernfalls den Bestand einer Genossenschaft langfristig gefährden, solange Menschen sterblich sind.

[1] Giebel Frank "Meine Auseinandersetzung mit "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" von Marcell Schweitzer und Marcus Schweitzer",, Blog "liberal und kooperativ", 2020

[2] Schweitzer, Marcell, Schweitzer, Marcus, "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter
Rationalitätsaspekten - Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre" in: "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Theorie und Politik des Wirtschaftens in Unternehmen", herausgegeben von Alexander Baumeister, Marcell Schweitzer, Erich Schmidt Verlag, 11. Auflage, Berlin, 2015

[3] Schweizer von, Rosemarie , "Einführung in die Wirtschaftslehre des privaten Haushalts", Stuttgart, 1991, S.137 ff.

[4] Luhmann, Niklas , "Soziale Systeme: Grundriß einer allgemeinen Theorie", Frankfurt a.M., 1984 Seite 16, (zitiert nach [3])

[5] Luhmann, Niklas, "Ökologische Kommunikation", Opladen, 1988, Seiten 47 ff., (zitiert nach [3])

[6] Tyrell, H. "Familienalltag und Familienumwelt. Überlegungen aus systemtheoretischer Perspektive", In:"Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie", 2 (1982), Seite 167-188, (zitiert nach [3])

[7] zum Beispiel in Deutschland "Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG) § 1 Wesen der Genossenschaft: (1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (Genossenschaften), erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft" nach Maßgabe dieses Gesetzes." oder in der Schweiz Art. 728 des "Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)": vom 30. März 1911 (Stand am 1. Januar 2022) "Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung wirt-schaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt oder die gemeinnützig ausgerichtet ist" oder in Österreich: "Gesamte Rechtsvorschrift für Genossenschaftsgesetz, Fassung vom 22.10.2022: I. Hauptstück. Allgemeine Bestimmungen.
Erster Abschnitt. Von der Errichtung der Genossenschaften und dem Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder. § 1 (1) Dieses Gesetz gilt für Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen (Genossenschaften), wie für Kredit-, Einkauf-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs,- Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.  (2) Mittel zur Förderung kann auch die Beteiligung der Genossenschaft an juristischen Personen des Unternehmens-, des Genossenschafts- und des Vereinsrechts sowie an unternehmerisch tätigen eingetragenen Personengesellschaften sein, wenn diese Beteiligung der Erfüllung des satzungsmäßigen Zweckes der Genossenschaft und nicht überwiegend der Erzielung von Erträgnissen der Einlage dient.  (3) Genossenschaften können auch die in Art. 1 Abs. 3 der Verordnung 2003/1435/EG über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), ABl. Nr. L 207 S. 1, genannten Zwecke verfolgen."


Mittwoch, 12. Oktober 2022

Nachhaltigkeit und Flüchtlingsproblematik

In einem Interview im Deutschlandfunk heute Morgen begründet Bundesbauministerin Geywitz das Ziel von jährlich 400.000 neu gebauten Wohnungen mit der hohen Anzahl an Flüchtlingen. Das ist ökologisch der falsche Ansatz. Wohnungen verursachen beim Bau nach dem Stand der Technik sehr viel CO2 Emissionen. Und sie benötigen viele Ressourcen und tragen dazu bei, dass noch mehr Fläche der Natur entzogen wird. Normale Häuser aus Stein sind auf sehr lange Nutzungszeiten möglichst von mehreren hundert Jahren auszulegen, zumindest solange, wie die Ökobilanzen ihrer Erstellung so sind, wie sie derzeit sind.

Was kann mit Bezug auf die hohe Zahl an Flüchtlingen getan werden, die untergebracht werden müssen?

Natürlich wäre der wichtigste Ansatz aus deutscher und zentraleuropäischer Sicht der, gemeinsam die Kriegsparteien zu einer Friedenslösung zu drängen. Bis der Frieden erreicht ist, ist zu prüfen wie Behelfsunterkünfte mit möglichst geringem Aufwand an Ressourcen, Energie und CO2 Emissionen erstellt und wieder abgebaut werden können. Zum anderen sind innerhalb eines staatlichen Unterbringungsprogramms für Flüchtlinge die Möglichkeiten der Bevölkerung mit einzubinden, damit nicht genutzte Räume in vorhandenen Wohnungen Flüchtlingen für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu können attraktive ökonomische Anreize gesetzt werden, damit bereits vorhandener, nicht genutzter Wohnraum zwischengenutzt wird.



Freitag, 7. Oktober 2022

weitere Fachaussagen zur Abgrenzung von Wohnungsgenossenschaften zu am Gemeinwesen orientierten Unternehmen und von Erwerbsunternehmen

Dass Wohnungsgenossenschaften sich weder wie gewinnmaximierende Unternehmen verhalten sollten, noch ihre Mitgliederförderung vernachlässigen sollten zugunsten einer Ausrichtung an der Allgemeinheit, hatte ich schon ausgeführt [1], Hier zitiere ich eine neue und eine etwas ältere fachliche Quelle, die diese Sichtweise untermauern.

Christian Pickert schreibt in seiner rechtswissenschaftlichen Habilitationsschrift "Genossenschaftsidee und Governance", 2019, vorgelegt an der Ludwig-Maximilians-Universität München [2]:

"Zunehmend ist eine Diskrepanz zwischen genossenschaftlicher Idee und Wirklichkeit, zwischen Rechtstyp und Rechtsform "Genossenschaft" zu beobachten. (er zitiert dazu drei Autoren [4], [5], [6]). Dabei drohen Genossenschaften zum einen zu Erwerbswirtschaften zu degenerieren  (er zitiert dazu drei weitere Autoren [7], [8], [9]). Hier schwindet der Einfluss der Mitglieder auf die (Förder-)Geschäftspolitik....Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Genossenschaften zu gemeinnützigen "Wohltätigkeitsveranstaltungen" verkommen und vom Staat für die Bewältigung gesellschaftspolitischer Anliegen in Anspruch genommen werden." (er zitiert [10]). Pickert fragt: "Wem dient das genossenschaftliche Unternehmen? Wie genau hat es seinen Destinatären zu dienen?", "Wie kann sichergestellt werden, dass es ihnen rückhaltlos dient?"

Erik Boettcher kommt bereits 1984 [3] zu einer aus meiner Sicht identischen Einsicht. Er unterscheidet Genossenschaften von der Wohlfahrtsunternehmung und schreibt: "Das wesentlichste Unterscheidungskriterium ist hier, daß die Träger [von Wohlfahrtsunternehmen] oder Mitglieder [von Genossenschaften] unterschiedliche Ziele verfolgen; also die Genossenschaften das ausschließliche Ziel verfolgen, je für sich selbst wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, die Gemeinwirtschaften dagegen das Ziel, nicht die Mitglieder sondern andere, dritte Personenkreise zu fördern.. Demgemäß stehen bei der Genossenschaft Individualinteressen im Mittelpunkt, weshalb sie der Privatwirtschaft zuzurechnen sind, bei der Gemeinwirtschaft hingegen Gemeininteressen im Mittelpunkt des Wirtschaften, wodurch sie sich eben scharf voneinander unterscheiden lassen."(Seite 99)

Pickert schreibt: "Begreift man die eG ...funktional als mitgliedernützlichen Förderwirtschaftsverein, so verliert sie dadurch nicht ihre genossenschaftliche Identität. Im Gegenteil: Nur wenn sich die Genossenschaft auf ihre originäre Kernaufgabe (rück)besinnt, ihre Mitglieder nutzerbezogen zu fördern, verfügt sie über ein rechtsformspezifisches Zielsystem, durch das sie sich hinreichend klar von allen anderen - staats-, gemein- oder erwerbswirtschaftlichen - Unternehmen unterscheidet." [er zitiert [11] (Seite 161).

Damit ist sichergestellt, dass es tatsächlich betriebswirtschaftlich um Nutzenmaximierung geht, wie ich es in meiner Systematisierung der ABWL für den bedarfswirtschaftlichen Bereich postuliere [12]. Aber eben um die Nutzenmaximierung der Zielgruppe der Mitglieder und nicht aller Menschen einer Region oder eines Landes.

Letztlich stoßen hier zwei Ideen aufeinander, Selbstnutzen  und Gemeinnutzen. Sozialistische und faschistische Ansätze betonten das Kollektiv, wobei der Faschismus als Totalitarismus die absolute Unterordnung des Individuums unter das Kollektiv fordert (siehe nächster Absatz). Die Gesellschaftsform der sozialen Marktwirtschaft sieht das Positive im Selbstnutz, will Individualität und kollektive Verantwortung koexistieren lassen. Der Weg, den ich hier vorschlage, und den auch Pickert geht, ist Governance, gute Unternehmensführung zu bestimmen und zu leben. (siehe mein Beiträge [13], [14]). In [15] und [16] erweitere ich es um die Forderung, die soziale Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen in einer ökologisch-soziale Marktwirtschaft weiter zu entwickeln.

Historisch krass zeigt sich dieser Ideenkonflikt in der Geschichte der BWL in Deutschland. Ich zitiere aus Sönke Hundt, "Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre" [17]: "Nicklisch [ein führender BWLer seiner Zeit] hält auf einer großen öffentlichen Kundgebung, die der "Verband Deutscher Diplom-Kaufleute e.V." zusammen mit der Studentenschaft in der Aula der Handelshochschule Berlin schon kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Juli 1933 organisiert hat, das Grundsatzreferat: "Die Betriebswirtschaftslehre im nationalsozialistischen Staat". ..Nach der programmatischen Rede von Nicklisch wird die folgende Entschließung angenommen: "Die in der Aula der Handels-Hochschule zu einer großen öffentlichen Kundgebung versammelten Betriebswirte erklären sich freudig bereit, an dem Neubau der deutschen Wirtschaft und des deutschen Reiches mitzuarbeiten. Das geistige Rüstzeug, das sie für die Arbeit mitbringen, sind in erster Linie die Forschungsergebnisse der Betriebswirtschaftslehre, die betriebliche Fragen organisch sieht und löst....Insbesondere wird der Betriebswirt als Wirtschaftstreuhänder berufen sein, zu Sauberkeit und Ehrlichkeit im wirtschaftlichen Handeln und für die neue Wirtschaftsgesinnung zu kämpfen, die in Übereinstimmung mit der Grundforderung des Programms der NSDAP, daß Gemeinnutz vor Eigennutz gehe, den Gruppen-Einzelegoismus dem Gemeininteresse unterordnet." [zitiert nach 18] (Seite 95). Selbst Erich Gutenberg, der die Betriebswirtschaftslehre von den 1950er bis zu den 1970ern Jahren prägen wird (habilitiert 1928, sein vielleicht wichtigstes Buch ist, "Die Produktion" von 1951[23] und laut Wikipedia der Begründer der modernen deutschen Betriebswirtschaftslehre nach dem 2. Weltkrieg) gibt den Grundsatz der unternehmerischen Autonomie und das Recht zum Selbstnutz innerhalb eines staatlichen Ordnungsrahmens vollständig auf, wenn er 1938 schreibt [24]: "In einer Wirtschaft, die ein Instrument in der Hand des Führers ist, stehen alle wirtschaftlichen Lebensäußerungen unter dem Gesetz des Politischen, unter dem Befehl des Führers. Dieser Befehl enthält den allgemeinen Auftrag an alle deutschen Unternehmen, Leistungen in solcher Art und in solchen Gemeinschaften zu erstellen, wie sie volkswirtschaftlich d.h. staatspolitisch erwünscht sind" und "Das staatspolitisch Gewollte wird zum betriebswirtschaftlichen Datum." (zitiert nach Hundt [17] dort Seite 100).

Das heißt die Ziele des jeweiligen Wirtschaftsunternehmens, der "Gruppen-Einzelegoismus"  ist dem Gemeinnutzen zu unterstellen. Damit geht die unternehmerische Autonomie verloren. Das ist das glatte Gegenteil der Idee von Thomas Jefferson, zum Ausdruck gebracht in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika: "We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty and the pursuit of Happiness"

Mit Bezug auf Wohnungsgenossenschaften schreibt Boettcher [3] 1984, als noch das Wohnungsbaugemeinnützigkeitsgesetz galt (WGG) (es lief Ende 1989 aus): "In der Praxis ist das Verhältnis von genossenschaftlicher Mitgliederförderung in Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht jedoch leider keineswegs so konfliktfrei bzw. widerspruchslos, wie es vom geltenden Recht her sein müßte und wie es beim Betrachten allein der allgemeinen rechtlichen Regelungen zunächst den Anschein hat. Das WGG schreibt nämlich ein bestimmtes Handeln im Sinne staatlich festgelegter Ziele vor. Damit wird der Konflikt zwischen dem genossenschaftsinternen Ziel der Mitgliederförderung und staatlichen Zielen der Wohnungspolitik unvermeidlich. ...Der Staat schreibt Handlungsweisen vor, die zu Identifikationsverlusten bei den Wohnungsbaugenossenschaften führen; um eigene politische Ziele durchzusetzen, versucht er geltendes Recht zu brechen. Daher ist den Wohnungsbaugenossenschaften aus ihrem gemeinnützigen Status heraus bereits vieles zum Nachteil ihrer Mitglieder verloren gegangen. Für die Öffentlichkeit und für viele Mitglieder sind manche Wohnungsbaugenossenschaften nur noch x-beliebige Wohnungsunternehmen mit bestimmten sozialpolitischen und nicht mehr spezifischen Zielen, bei denen Mitgliedschaft und Wohnungsversorgung zu einer reinen Formalität geworden sind. Die gesetzlichen Regelungen sind Eingriffe in die unternehmenspolitische Autonomie der Genossenschaft"  (Seite 109)

Erstaunlich ist, dass trotz Aufhebung des WGG ab 1990 im Rahmen von Tradition und Prägung manche Wohnungsgenossenschaften diese Linie in ihrer Geschäftspolitik fortsetzen.

Ein Fallbeispiel

Mit wurde der Fall zugetragen einer Mitgliederversammlung einer Wohnungsgenossenschaft, die den Innenhof einer ihrer Wohnanlagen mit einem weiteren Haus bebauen wollte und dabei auf den Unwillen vieler Mitglieder vor Ort stieß. Als eine Anwohnerin (Frau1) ihren Unwillen äußerte, wurde sie von einer anderen Frau (Frau2), die nach Aussage einer weiteren Anwohnerin ihr nicht als im Quartier wohnend bekannt war (es blieb unklar ob Frau2 politische Interessen verfolgte und Abgeordnete einer Partei war) angegangen, sie solle nicht so egoistisch sein. Damit wurde Frau1 aufgefordert Gemeinnutz vor Eigennutz zu stellen. Letztlich steht dahinter die Idee des Opfers, dass es notwendig ist, Opfer zu bringen. Die viel bessere Idee aus meiner Sicht ist es, dass es möglich ist Individualität und  Kollektivität zu integrieren, weil wir beides in uns haben. Insoweit ist dies auch eine Frage des Menschenbildes.Wer überzeugt ist, Menschen seien unverbesserliche Egoisten, der wird hierfür kaum offen sein. Ihm/ihr sei die Lektüre von "Im Grunde gut" von Rutger Bregmann angeraten [22]. Nach Schilderung einer Teilnehmerin gab es eine Gruppe junger Leute, die johlend Beifall klatschten, als Frau2 Frau1 anging. Auch diese waren bei der Augenzeugin nicht bekannt. Dies ist scheint ein weiteres Indiz dafür zu sein, dass hier eine politische Gruppierung versuchte eigene Interessen zu Lasten der Mitglieder durchzusetzen. Die Moderation der Veranstaltung durch die Genossenschaft nahm Frau1 nicht in Schutz gegen die Aufforderung ihren Selbstnutz gegenüber der Allgemeinheit zurückzustellen.

Auch Pickert erwähnt den Zusammenhang, dass falsche Traditionen fortgesetzt werden zulasten konsequenter Mitgliederförderung. Er schreibt in Fortsetzung zu obigem Zitat:"Schulze-Delitzsch hielt...die förderwirtschaftliche Selbsthilfe für konstitutiv [für Genossenschaften] ....Hingegen relativiert ein traditionalistisch motivierter, tatsächlich aber ahistorischer Prinzipien- und Wertepluralismus den förderwirtschaftlichen und mitgliedernützlichen Charakter der eG" (Seite 161).

Mir ist ein Fall aus der Praxis bekannt, dass ein Vorstand  Mitglieder zu einer Veranstaltung zur Genossenschaftsidee einlud und nachdem diese sich rege beteiligten und die Wesensmerkmale der Genossenschaftsidee zusammengetragen hatten, das Fazit zog, man könne doch sehr viel unterschiedliches unter der Idee verstehen und es sei ja gut einmal darüber gesprochen zu haben. Eine ähnliche Äußerung ist mir vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates einer Wohnungsgenossenschaft bekannt, dahingehend, dass man die Genossenschaftsidee unterschiedlich verstehen könnte. Immer wenn diese Auffassung vertreten wird, besteht die Gefahr, dass dieses Argument genutzt wird, um zu verhindern, dass aus dem Kern dessen, was Genossenschaft ist, Folgerungen für die Praxis gezogen werden. Mir ist als Betriebswirt das fremd. Nach meiner Erfahrung neigen Juristen oft zu einem Relativismus. Die Praxis vor Gericht mit Anklage und Verteidigung macht es vielleicht bei einigen zur Gewohnheit Dinge immer von zwei Seiten zu betrachten. Das ist ein anderer Ansatz als in den Naturwissenschaften und letztlich der Wissenschaft insgesamt, also auch den Wirtschaftswissenschaften und damit auch der Betriebswirtschaftslehre, kooperativ zu einem Konsens mit validen Aussagen zu kommen. Die Arbeit von Pickert scheint mir deshalb eine besonders gute Grundlage, da sie aus rechtswissenschaftlicher Sicht zu sehr klaren und sehr ausführlich und schlüssig begründeten Aussagen über den Inhalt der Genossenschaftsidee kommt. Das Buch ist damit eine Grundlage für den Hinweis, dass gute Unternehmensführung einer Genossenschaft eben auch gute genossenschaftliche Unternehmensführung und bestmögliche Mitgliederförderung bedeuten muss.

Förderung heißt wie in diesem Blog schon häufig erwähnt Fördermaximierung im Rahmen guter Unternehmensführung. Dies ist nicht banal, denn wenn man dem zustimmt, dann kann und muss dies die Grundlage betriebswirtschaftlicher Steuerung sein. Auch hier kommt Pickert zu einer ähnlichen Verständnis, wenn er über den genossenschaftlichen Vorstand schreibt: " ...denn dieser benötigt einen ausreichenden unternehmerischen Entscheidungsspielraum, wie er das genossenschaftliche Verbandsziel, die bestmögliche nutzerbezogene Förderung der Mitgliederkunden, konkret erreichen will." (S.264). Ich widerspreche hier nur insoweit, dass ich das Wort unternehmerisch durch operativ ersetzen würde. Die Verantwortung für das operative Geschäft liegt beim Vorstand, die für die Unternehmensstrategie sollte gemeinsam mit dem Aufsichtsrat gestaltet werden [ausführlich siehe unten 18] und insgesamt sind alle Mitglieder Mitunternehmer. Es ist gut, wenn sie sich zu Fragen der Unternehmenspolitik und der Unternehmensstrategie selbständig Gedanken machen und sich immer mit Blick auf das Ziel der bestmöglichen Förderung der Mitglieder einbringen. An einer weiteren Stelle erwähnt Pickert die bestmögliche Förderung. In einem Kapitel über die organisatorischen Grundsätze von Genossenschaften schreibt er:"Und auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wonach die EG verpflichtet sein soll, rentabel und sparsam zu wirtschaften, ist im Förderzweck selbst enthalten; denn dieser verpflichtet die eG, ihren Mitgliedern möglichst vorteilhafte Förderkonditionen anzubieten und diese so bestmöglich zu fördern." (Seite 119)

Pickert führt sehr klar aus, dass Genossenschaften sich auf ihre Mitglieder konzentrieren müssen und sieht gerade in Großgenossenschaften Defizite. Beim Fazit seiner Untersuchung zur Thema Genossenschaft und Gemeinwohl schreibt er:" Der EG hat allein ihre Mitglieder und diese als Kunden zu fördern....Genossenschaften haben dabei keinen sozialpolitischen Auftrag zu erfüllen. ....Denn jede interessenspluralistische Zielkonzeption nivelliert den förderzweckimmanenten Unterschied zwischen Förder- und Gegengeschäftsbeziehung - und stellt so die genossenschaftliche Wirtschaftsweise insgesamt in Frage....Weiter ist eine interessenmonistische Zielkonzeption gerade als Leitmaxime für die Geschäftsführung einer eG unverzichtbar. Denn diese neigt dazu, einseitig den Markterfolg des genossenschaftlichen Unternehmens zu verfolgen und dabei den Fördererfolg der Mitglieder zu vernachlässigen. Dieser genossenschaftsspezifische Principal-Agent-Konflikt zeigt sich besonders deutlich in Großgenossenschaften, in denen das Management über weitgehende Leitungsautonomie verfügt, weil sich die Mitglieder geschäftspolitisch passiv verhalten." (Seite 266). Der Maximierungsgedanke findet sich auch bei Hartmut Glenk, soweit ich es richtig beurteile nicht in seinem eigentlichen Hauptwerk zum Genossenschaftsrecht [20] sondern in seiner Einführung zum dtv-Gesetzestext Genossenschaftsrecht [21]. Dort schreibt er:"Ein genossenschaftliches Unternehmen ist also weder eine "sozialistische" Organisationsform noch ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen, das die Allgemeinheit in irgendeiner Weise selbstlos fördert, sondern ein "klassisches" Unternehmen, das allerdings keinen höchstmöglichen Gewinn anstrebt, sondern die bestmögliche Förderung seiner Mitglieder."

[1] Giebel, Frank "Einige historische Prägungen der Wohnungsgenossenschaften in Deutschland", Blog Blog: liberal und kooperativ, 2022

[2] Pickert, Christian, "Genossenschaftsidee und Governance", München, 2019. Seite 162

[3] Boettcher, Erik, "Die Genossenschaft im Verhältnis zu erwerbswirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen sowie zur Gemeinnützigkeit", Zeitschrift für das Gesamte Genossenschaftswesen, 1984, S. 91-110

[4]  Münkner, Hans-Hermann, "Die Rechtstypik der Genossenschaft in den Partnerstaaten der EG", Genossenschaftswissenschaftliche Beiträge des Instituts für Genossenschaftswesen der Universität Münster, Heft 32, Münster, 1993, Seite 10

[5] Scheffel, Franziska "Die Reform des Genossenschaftsrechts - Bewertung und Vorschläge für weitere Verbesserungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der eingetragenen Genossenschaft", Nürnberg, 2008, Seite 45

[6] Schultz, Diedrich "Der genossenschaftliche Förderungszweck und seine immanenten Konsequenzen", Tübingen, 1984, Seite 3

[7] Beuthien, Volker, "Die eingetragene Genossenschaft -Idee und Wirklichkeit", Marburger Schriften zur genossenschaftlichen Kooperation 112, Baden-Baden, 2013, Seite 19

[8] Ringle, Günther, "Der genossenschaftliche Förderauftrag: Missverständnisse und Präzisierungsversuche", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 2010, S.176-189, Seite 185

[9] Steding, Rolf, "Mitgliederorientierte Demokratie - ein tragendes Segment der Architektur des Genossenschaftsrechts", Betriebs-Berater, 1992, S. 937-941, Seite 938f.

[10] Blomeyer, Wolfgang, "Der gesetzliche Förderungsauftrag der Genossenschaften im Wandel",  Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 1980, S.22-38, Seite 23

[11] Westermann, Harry, "Die Bedeutung des Förderungszwecks für die rechtliche Ausgestaltung der Genossenschaft", Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 1963, S. 273-296, Seite 292

[12] Giebel, Frank, "Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)", Blog: liberal und kooperativ, 2022

[13] Giebel, Frank,, Blog: "Für Genossenschaftsmitglieder lohnt ein Blick über den Tellerrand: credit unions in den USA", liberal und kooperativ, 2019

[14] Giebel, Frank, "Hamburger Erklärung", Blog: liberal und kooperativ, 2019

[15] Giebel, Frank, "Anmerkungen zu Ralf Antes Habilitationsschrift "Nachhaltigkeit und Betriebswirtschaftslehre"", Blog: liberal und kooperativ, 2022

[16] Giebel, Frank "ökologisch-soziale Marktwirtschaft von innen UND außen entfalten", Blog: liberal und kooperativ, 2020

[17] Hundt, Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", Köln, 1977 

[18] Ohne Verfasser, "Bericht über die Kundgebung", Der praktische Betriebswirt (Zeitschrift), 1933, Seite 628ff.

[19] Lichtsteiner, Hans, Gmür, Markus, Giroud, Charles,  Schauer, Reinbert, "Das Freiburger Management-Modell für Nonprofit-Organisationen", Bern, 2015, 8.Auflage, dort Seite 240:"Ehrenamtliche tun (oft) das Falsche. Sie kümmern sich um Details, mischen sich in die Geschäftsführung ein und vernachlässigen dabei die Auseinandersetzung mit Grundsatz- und Zukunftsfragen." und Seite 241:"Dazu sind folgende Ziele zu verfolgen:.....3. Eine Beschränkung der Ehrenamtlichen auf das Wesentliche. Wesentlich sind Ziele, Pläne, Grundsätze und damit Vorgehen und Rahmenbedingungen, die zusammen mit der Kontrolle der Ausführung eine wirksame Steuerung des Hauptamts gewährleisten. Dies wird oft auch als strategische Führungsaufgabe der Ehrenamtsorgane bezeichnet...."

[20] Glenk, Hartmut, "Genossenschaftsrecht", München, ", 2013, 2. Auflage

[21] Glenk, Hartmut "Einführung" in: "Genossenschaftsrecht u.a. mit Genossenschaftsgesetz, Wohnungsgenossenschafts-Vermögensgesetz, Umwandlungsgesetz (Auszug) Landwirtschaftsanpassungsgesetz Genossenschaftsregisterverordnung" München, 2013, 5. Auflage, IX-XXXIX, Seite X

[22] Bregmann, Rutger, "Im Grunde gut, eine neue Geschichte der Menschheit", Hamburg, 2020

[23] Gutenberg, Erich, "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Erster Band: Die Produktion", 1. Auflage, Berlin Göttingen Heidelberg, 1951

[24] Gutenberg, Erich, "Die Stellung des Rechnungswesens im Aufbau der gewerblichen Wirtschaft". In: Bericht über den Tag der Deutschen Wirtschaftswissenschaft", 1938, Seite 207 ff.

Mittwoch, 5. Oktober 2022

Kommentar zur aktuellen Wohnungspolitik in Deutschland

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Wohnungsbau in Deutschland zu stärken. Es wurde mit der Immobilienwirtschaft und unter Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Interessenvertreter ein Bündnis für wohnen als "zentrale Kooperationsplatttform" wie es in der Selbstbeschreibung heißt ins Leben gerufen [1] Das Hauptziel ist, dass in Deutschland pro Jahr 400.000 Wohnungen gebaut werden sollen. 

Ein Vorläufer für diese Vorgehensweise waren die Bündnisse für Wohnen in Hamburg zwischen der dortigen SPD-geführten Regierung und der örtlichen Immobilienwirtschaft (siehe dazu mein Kommentar hier).

Mit dem Selbstanspuch "zentrale Kooperationsplattform" wird einer starker Zentralisierung unter staatlicher Führung und Moderation nicht nur das Wort geredet, sondern sie wird in die Tat umgesetzt. Das Vertrauen, dass Angebot und Nachfrage im bei uns eigentlich akzeptierten Grundkonsens des Ordnungsrahmens der sozialen Marktwirtschaft (die allerdings zu einer ökologisch-sozialen Makrtwirtschaft orndungspolitisch weiterentwickelt werden müsste) zueinander finden und die Bedarfe nach Wohnraum decken, ist nicht vorhanden. Wenn es vorhanden wäre, müsste man seitens der Politik nicht tätig werden. Auch zivilgesellschaftlichen Initiativen wie Wohnungsgenossenschaften wird offenkundig nicht zugetraut, hier aus eigener Kraft einen wesentlichen Unterschied zu machen. Statt dass die Politik ihre Hausaufgaben macht und den Ordnungsrahmen verbessert, indem sie zum Beispiel die externen Umweltkosten (CO2) angemessen bepreist, baurechtliche Vorschriften auf Länderebene vereinheitlicht, ökologischeres Bauen ermöglicht (zum Beispiel über den Abbau gesetzlicher Vorgaben zu unnötig dicken Decken) und die Genehmigungsprozesse verschlankt und beschleunigt, will sie Produktionsmengen vorgeben. Staatliche Planmengen wurden im staatlichen Sozialismus der Sovietunion und der DDR gemacht und können in einer Marktwirtschaft genauso wenig Teil der Lösung sein wie staatliche Preissetzungen. Auch das versuchte die SPD in Berlin in einer Koalition mit der Linkspartei und den Grünen mit dem Mietendeckel, bis das Bundesverfassungsgericht dies stoppte (siehe hier).

Es wird in den öffentlich einsehbaren Unterlagen des Ministeriums der tatsächliche Bedarf nach Wohnungen nicht hergleitet. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass sich je Einwohner die Wohnfläche vom Jahr 2010 bis ins Jahre 2020 um durchschnittlich 2,4 Quadratmeter erhöht hat auf durchschnittlich 47,4 Quadratmeter. (siehe hier). Das heißt, in Summe ist nicht zu wenig Wohnraum vorhanden. Wahrscheinlich liegt das Problem eher in der Verteilung. Insoweit ist das Bündis für Wohnen ein Zeichen für Vermeidungsverhalten seitens der Politik. Man will der eigenen Wählerklientel nicht weh tun und propagiert lieber plakative statt sachgerechte Lösungen, die sich weniger leicht kommunizieren lassen und von allen verlangen, auch ihre eigenen Ansichten und bisherigen Überzeugungen auf den Prüfstand zu stellen. Solange man aber nicht CO2 neutral bauen kann und solange man weitere Naturflächen zerstört durch Bauen auf der Grünen Wiese wie beispielsweise von der SPD-geführten Regierung in Hamburg mit dem Neubaugebiet Oberbillwerder, schadet man mehr, als dass man nutzt. Viel besser wäre es den ordnungspolitischen Rahmen zu stärken. Die Immobilienwirtschaft sollte Programme initieren, die Menschen darin unterstützt, Wohnraum besser untereinander zu verteilen. Wenn Mieten bei Neuvermietungen erhöht werden, bleiben Mieter in größeren Wohnungen wohnen nach Auszug der Kinder, da sich der Umzug in eine kleinere Wohnung finanziell nicht lohnt (siehe hier). 

Laut statistischem Bundesamt (siehe link oben) gab es in Deutschland 2020 42,8 Millionen Wohnungen. Wenn durch bessere Wohnraumnutzung nur 5% der Wohnungen frei würden, wären das 2,14 Millionen Wohnungen, die neu vergeben werden könnten. Das würde dem Bauziel an neuen Wohnungen des Bündnisses für Wohnen von über 5 Jahren entsprechen, ohne dass außer den Umzügen eine ökologische und ökonomische Belastung entstünde!

Man muss den Leuten die Wahrheit zumuten. Wir leben auf einem endlichen Planeten und müssen unseren Wohnbedarf besser organisieren. Ein immer mehr kann nicht die Lösung sein. Es gibt sehr kluge und praxisnahe Vorschläge, wie die von Daniel Fuhrhop (siehe hier). Die Politik sollte darauf achten, dass ihre Rahmenbedingungen und ihr eigenes Handeln dem nicht entgegen stehen sondern lieber gute Vorschläge förden wie eine effiziente Wohnraumnutzung.

Der Impuls zu diesem Kommentar ergab sich aufgrund eines Video-Beitrages des Bayerischen Rundfunks zum Auftritt der Bundesbauministerin auf einer Münchner Immobilienmesse (siehe hier). Der Beitrag hinterfragte nicht kritisch das einfache Mantra der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum, der immer wieder sowohl von der Politik als auch einem führenden Immobilienverband Gdw genannt wird  (siehe zB hier Abruf 05.10.2022). Dessen Vorsitzender, Alexander Gedaschko, war Bauminister auf Landesebene (Bausenator Hamburg). Aus der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum wird dann ohne Beachtung von Alternativen eine staatlich geförderte Bautätigkeit abgeleitet. 

Noch ein weiterer Hinweis: Wohnungen sind ein sensibles Gut, bei dem schon das Reden darüber jeden Menschen auch auf einer emotionalen Ebene betreffen kann. Zum einen bedeutet Wohnung ein individueller Rückzugsraum und ein Raum für mögliche Intimität zu einem Lebenspartner aber auch Geborgenheit in der Familie. Zum anderen haben sehr viele Menschen nach der industriellen Revolution die Erfahrung gemacht, dass die Wohnverhältisse in vielen Großstädten extrem beengt, licht- und luftarm und schmutzig waren. Teilweise hatten Untermieter nur einen Verschlag der Grundfläche von nicht mehr als der eines mittelgroßen Sofas zur Verfügung [2].

[1] "Erklärung zur Konstituierung Bündnis bezahlbarer Wohnraum", Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen, 2022, Seite 1

[2]  Varrentrap, Georg "Einige Worte über die bestehende Wohnungsnoth der Minderbemittelten und über die zu deren Abhilfe unternommenen Bestrebungen", 1860, zitiert aus Ehrlich, Wilfried "Bauen für ein neues Leben - Hundert Jahre Aktienbaugesellschaft", 1990, Seite 18

Sonntag, 2. Oktober 2022

Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL)

Hier möchte ich einen Beitrag zur Systematisierung der Betriebswirtschaftslehre leisten. In meiner Beschäftigung mit dem erwerbswirtschaftlichen und dem bedarfswirtschaftlichen Teil der allgemeinen BWL (ABWL), siehe zum Beispiel hier , hier , hier und mit der genossenschaftlichen BWL ist mir diese Lücke in der Systematisierung aufgefallen. Das zieht sich bis in die Hochschulorganisation der BWL hinein. An der Universität Hamburg gibt es zum Beispiel die "Professur für BWL, insb. Management von Öffentlichen, Privaten und Nonprofit Organisationen". Die Abgrenzung Profit versus non-Profit halte ich aus der Sicht der Systematisierung der ABWL nicht für ideal. Etwas darüber zu beschreiben, dass es etwas nicht ist, ist schon vom Grundsatz her unbefriedigend. Da will ich wissen, ja, was ist es dann, wenn es etwas nicht ist, zeichnet es sich denn nicht durch eine eigenständige Qualität aus und wenn ja, worin besteht diese? Kann ich diese optimieren? Darauf will diese Systematik hier bejahend eine konkrete Antwort geben. Es gibt Unternehmen, die not-for-profit arbeiten aber Gewinne machen müssen (aber ohne diese zu maximieren), um sich selbst dauerhaft finanzieren zu können und andere, die tatsächlich non-profit-Unternehmen sind, die von externen Geldern ihre Existenz gesichert bekommen und im Zweifel auch mit dauerhaft geringeren Einnahmen als Ausgaben in ihrem Leistungsbereich arbeiten dürfen bzw. sollen (Zuschussgeschäfte wie Universitäten, öffentliche Bibliotheken, öffentliche Schwimmbäder, bestimmte Stiftungsunternehmen). Auf der anderen Seite gibt es zum Beispiel bei Genossenschaften Produktivgenossenschaften, die erwerbsorientiert sind, zum Beispiel alle Vermarktungsgenossenschaften wie Winzergenossenschaften, Molkereigenossenschaften, Obsterzeugergenossenschaften aber auch Genossenschaften, bei denen die Mitglieder die Mitarbeiter sind und nicht die Kunden. Dagegen gibt es Beschaffungsgenossenschaften, die selbst keinen Erwerb bezwecken, sondern kostengünstig den Bedarf ihrer Mitglieder decken wollen wie zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften, Konsumgenossenschaften, Energiegenossenschaften aber auch Einkaufsgenossenschaften für bestimmte Gewerbetreibende wie Händler oder Handwerker (historisch siehe Schulze-Delitzsch Schuhmachergenossenschaften).

Sinnvoll ist es, wenn die ABWL ihren Untersuchungsgegenstand in der Überzeugung ihrer eigenen Wichtigkeit nicht zu weit ausdehnt. Insoweit halte ich zum Beispiel die Ausweitung auf die Felder, wo es nicht um Wirtschaftsbetriebe geht, nicht für sinnvoll. So den Versuch Privathaushalte in ihr mitzubehandeln, siehe die Richtung, die von Marcell Schweitzer vertreten wird, siehe mein Artikel hier. Selbst Ein-Personen-Unternehmen ohne Angestellte fallen nicht unter die ABWL, was nicht heißt, dass solche Unternehmen Erkenntnisse und Aussagen der ABWL nicht mit Gewinn für sich nutzbar machen können und einiges auf sich übertragen können. Anderes passt aber eben nicht.

Anbei nun mein Systematisierungsvorschlag:

Ich verstehe die Grafik so, dass sie ausdrückt, wo die jeweiligen Unternehmensformen von ihrer Veranlagung bzw. von ihrer Grundidee her angesiedelt sind. In der Praxis kann es vorkommen, dass sich Unternehmen außerhalb dieser Veranlagung bewegen und ein Interesse an deren Verwirklichung und vollen Potentialentfaltung verloren haben. So gibt es Unternehmen, die sich stärker auf Gewinne und Rendite fokussieren, als es ihrer Grundidee entspricht und andere, die eigentlich gewinnorientert sind, aber sich für geringere Gewinne entscheiden zugunsten eines höheren Nutzens für ihre Kunden. In allen Fällen gehe ich aus vom Handlungsrahmen guter Unternehmensführung, also einem angemessenen und Interessen achtenden Umgang mit allen von der Unternehmenstätigkeit Betroffenen innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft, in Zukunft hoffentlich einmal innerhalb einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen. Wie an anderer Stelle aufgezeigt (Hinweise siehe die Links oben im Text) sehe ich eine klare Konkretisierungsmöglichkeit der jeweiligen Unternehmensziele auf eine jeweilige Optimierungsfunktion von entweder einem Gewinnmaximierungskalkül oder einem Nutzungsmaximierungskalkül. Unternehmen einer so verstandenen ABWL haben einen konkreten Zweck und sind funktionalistisch zu managen, zu optimieren. Auf der bedarfswirtschaftlichen Seite ergibt sich der Nutzen dabei aus den Leistungen gegenüber den Kunden/Nutzern, zum einen aus der Menge und Qualität der angebotenen Produkte/Dienstleistungen zur Deckung von in der Regel Grundbedarfen, zum anderen durch Ersparnisse gegenüber sonstigen Angeboten, die höher sind zum Beispiel, weil sie so kalkuliert sind, einen möglichst hohen Gewinn für den erwerbswirtschaftlichen Anbieter zu generieren.

Dies sind keine banalen Aussagen. Bei Wohnungsgenossenschaften in Deutschland beispielsweise erhoben und erheben viele Akteure aus der Politik und der Praxis die Forderung, dass sie gemeinnützig im Sinne der Gesamtgesellschaft agieren und wollen ihnen nicht zugestehen, dass sie sich ihrem eigentlichen Zweck der maximalen Förderung ihrer Mitglieder innerhalb des Rahmens gesamtgesellschaftlicher Verantwortung widmen. An öffentliche Unternehmen wird mitunter die Forderung gestellt, dass sie einen möglichst hohen Finanzierungsbeitrag für ihren Träger zu leisten hätten, sei es der Staat oder eine Kommune. Selbst beim öffentlichen Rundfunk kommen manche auf die Idee, er solle doch bitte zur Stabilität des Gemeinswesens beitragen indem Beiträge des politischen Journalismus Sinn und Zweck von Massnahmen der Regierung an die Bevölkerung kommunizieren, statt sich allein auf das Informationsinteresse der Zuhörer zu fokussieren und dabei unabhängig und frei, bei Bedarf auch hart die Regierenden zu kritisieren.

Insofern ist eine solche ABWL ideenorientiert, normativ, funktional und unternehmensmorphologisch orientiert.

Die verschiedenen Unternehmensformen sind in der Grafik jeweils in einer Zeile aufgeführt, wobei unterschiedliche Untertypen nebeneinander aufgeführt werden, und zwar so, dass klar wird, welcher Bereich in den erwerbswirtschaftlichen Bereich, den bedarfswirtschaftlichen oder den außerhalb von Wirtschaftsunternehmen insgesamt fällt. Siehe zum Beispiel die Unterscheidung von GmbHs und gGmbHs als gemeinwirtschaftlichen GmbHs. Eventuell könnte man die Grafik noch um Vereine ergänzen. So gibt es auch umsatzstarke wirtschaftliche Vereine wie den ADAC oder Erstligavereine in Fussballiegen weltweit. In zwei Fällen schneidet eine Unternehmensform bzw. ein Unterrtyp die Linie zwischen gewinnmaximierend und nutzenmaximierend. Zum einen vermute ich, dass es doch einige Produktivgenossenschaften gibt, die beide Aspekte leben wollen, zum anderen sind im Bereich freie Partnerschaften/Sozietäten, Kommanditgesellschaften und offene Handelsgeschaften starke individuelle Einflüsse denkbar und deshalb auch eine breite Zweckorienteirung möglich. Sie sind hier nach meiner Einschätzung unternehmensmorphologisch bzw. ideel weniger stark festgelegt, wobei ich allerdings jeweils eine gewisse Tendenz zur Erwerbswirtschaftlichkeit sehe.

Die hier gemachte Systematisierung halte ich für einen wichtigen Baustein, um zur Möglichkeit normativer Aussagen der ABWL zu kommen, die bei anstehenden Entscheidungen auf der Unternehmensleitungsebene der jeweiligen Unternehmen helfen. Sie kann Unternehmen auch helfen, das Prinzip der unternehmerischen Autonomie zu behaupten gegenüber Versuchen anderer Parteien es einzuschränken oder fallen zu lassen und diesen Parteien klar werden lassen, dass dies keine gute Idee ist. Dies ist kein praxisfernes Thema. Über Aufsichtsräte sitzen Vertreter von Parteien nicht nur in wichtigen Entscheidungsgremien beim Öffentlichen Rundfunk und anderen staatlichen und kommunalen Unternehmen wie Flughäfen, der Deutschen Bahn oder kommunalen Wohnungsunternehmen, sondern auch bei der ein oder anderen Wohnungenossenschaft. Gesamtgesellschaftlich können Unternehmen dann am meisten beitragen, wenn sie das bestmöglich entfalten, was in ihnen angelegt ist. Dazu gehört allerdings auch, dass sie nicht vergessen, dass sie Teil eines Ganzen sind, zum einen Teil einer menschliche Weggemeinschaft aber auch insoweit, als dass wir Menschen eine Spezies unter vielen sind, die sich gemeinsam einen Planeten als Lebensraum teilen.

Insoweit sind Wirtschaftunternehmen ein Spiegel dessen, was wir als Individuen sind. Auch jede(r) Einzelne darf sich Ziele setzen, die er/sie bestmöglich zu erreichen sucht und sollte sich zugleich als Teil eines Kollektives verstehen. Dass das keine Utopie ist sondern viel mehr Realtiät als viele wahrnehmen, zeigen die empirischen Belege im Buch des niederländischen Historikers Rutger Bregmann "Im Grunde Gut". Insoweit kann man bei Beiträgen zur ABWL auch immer schauen, welches Menschenbild steht hinter dem jeweiligen Beitrag. Geht es von reinem Egoismus aus oder erkennt er an, dass Menschen Individuum und Kollektivwesen sind? Nach meiner Erfahrung und auch nach der neuen Institutionenökonomik ist eher Opportunismus ein Problem statt Egoismus, siehe zum Beispiel das Prinzipal-Agenten-Dilemma. Ohne das hier näher zu untersuchen, sei hier ein Zitat aus Wikipedia erlaubt: "Die Prinzipal-Agent-Theorie geht von Wirtschaftssubjekten aus, die in ihrer Entscheidungsfindung eingeschränkt sind, etwa durch asymmetrische Informationsverteilung. Sie verfügen nur über unvollständige Informationen, wenn sie die Fähigkeiten und das Handeln anderer beurteilen sollen. Ferner wird den Beteiligten Opportunismus unterstellt." 

Betriebswirtschaft als Wissenschaft ist nicht nur gesellschaftlich eingebettet sondern auch erkenntnistheoretisch. Die ABWL, die mir am Herzen liegt, ist hier ganzheitlich aufgestellt. Auf der einen Seite ist sie bereit sich der Falsifikation zu stellen wie sie Karl Popper als Erkenntnisphilosphie und -praxis formuliert hat. Deutlich gelang das nach meiner Einschätzung zum Beispiel Schmalenbach, der in seiner "Dynamische Bilanzlehre" und seiner "Selbstkostenrechnung" in der Folge vieler Auflagen einige nicht haltbare Positionen geräumt hat (zB dass Betriebe grundsätzlich gemeinwirtschaftlich agieren müssten und bei seiner Werttheorie, ausführlich siehe [1]). Passend für eine ganzheitliche ABWL finde ich die Struktur von Ken Wilber aus "Eine kurze Geschichte des Kosmos" mit den drei Kategorien des Guten Wahren und Schönen. Schön bzw. attraktiv liegt dabei immer im Auge des Betrachters. Dies ist das Prinzip der Freiheit, jeder hat das Recht "to persue his own happiness" (Thomas Jefferson), "jeder darf nach seiner Facon glücklich werden" (Friedrich der Große), Gewerbefreiheit und unternehmerische Autonomie. Das Gute ist der Blick für den anderen (das Soziale und das Kollektiv) aber auch Umwelt, die Tiere und Pflanzen, der Planet als Ganzes. Das Wahre ist das Rationale, Vernünftige, genau zu schauen, zu messen, zu folgern, Logik anzuwenden, Wissensschaft zu betreiben und ihre Erkenntnisse   anzuwenden.

[1] Hundt Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre", 1977. 2.Kapitel "Die Ära Schmalenbach" S. 47-88

Mittwoch, 21. September 2022

Das Potential von Wohnungsgenossenschaften für einen nachhaltigen Konsum

2021 erschien der Sammelband "Nachhaltiger Konsum" [1] herausgegeben von Wanja Wellbrock und Daniela Ludin. Das Buch gibt interessante Hinweise, die mich für Feststellungen mit Bezug zu Wohnungsgenossenschaften (Woges) inspiriert haben.

1. Die Autoren/innen schreiben:"Nachhaltigkeit ist nach wie vor eines der Schlüsselwörter des 21. Jahrhunderts. Wirtschaftliche Entscheidungen können nicht mehr ausschließlich anhand von Preis, Qualität und Service getroffen werden. Gerade Nachhaltigkeitsaspekte - ökologische, soziale und ökonomische - gewinnen immer mehr an Bedeutung. Für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Klimawandels benötigt es aber eine ebenso verantwortungsvolle und starke Macht auf der Konsumentenseite, die Unternehmen auch aus einer ökonomischen Perspektive keine andere Wahl mehr lässt als nachhaltig zu produzieren. Nachhaltiger Konsum spielt somit als Anreizmittel eine immer bedeutendere Rolle. Nachhaltig zu konsumieren bedeutet, bewusster und gelegentlich auch weniger zu kaufen, auf jeden Fall mit Blick auf die soziale und ökologische Seite der Produkte und Dienstleistungen." Das Buch befasst sich dabei sowohl mit dem privaten Konsum wie auch dem öffentlichen Konsum, also dem von Staat und Kommunen. Und es begrenzt den Begriff Nachhaltigkeit nicht nur auf ökologische Aspekte sondern stellt "alle drei Säulen der sogenannten Tripple Bottom Line - Ökologie, Soziales und Ökonomie" - in seinen Mittelpunkt. [1] Vorwort Seite VII.

Beschaffungsgenossenschaften für Privathaushalte, wozu Woges gehören, haben die Besonderheit, dass sie die Konsumentendimension und die Produzentendimension, die Haushaltsebene und die  Unternehmensebene integrieren, da sie gemeinschaftlich den privaten Bedarf der Mitglieder organisieren und befriedigen. Sie können also sowohl als Nachfrager als auch als Anbieter nachhaltig agieren und damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebenswelt leisten. So können Mitglieder in Woges selbst Wohnraum bewusst konsumieren, also zum Beispiel nach Auszug der Kinder in eine kleinere Wohnung umziehen oder zum Beispiel als Einzelpersonen gar nicht erst sehr große Wohnungen in Anspruch nehmen. Sie können sich aber auch im Rahmen der genossenschaftlichen Demokratie einbringen, damit die Unternehmenspolitik nachhaltig ausgestaltet wird, zum Beispiel in dem sie von der Geschäftsführung einfordern, dass Neubauten nur bei gesicherter von CO2-Neutralität über die gesamte Nutzungszeit erstellt werden und CO2 Neutralität bis zu einem festen Zeitpunkt bei der Bewirtschaftung des gesamten Wohnungsbestandes erreicht wird, der notwendig ist, um die Ziele der Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad noch erreichen zu können (Pariser Klimaabkommen). Aber auch die Leitungsebene von Woges kann von sich aus die Unternehmenspolitik nachhaltig ausrichten, wobei sie versuchen muss, alle Mitglieder mitzunehmen. 

2. Interessant ist auch, dass die Autoren Nachhaltigkeit nicht nur in Bezug auf Ökologie verstehen, sondern auch auf Soziales und Ökonomie beziehen. Das heißt auch im sozialen Miteinander und in Wirtschaftsdingen sollten wir so vorgehen, dass auch künftige Generationen in ihren Möglichkeiten, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht durch unser heutiges Handeln eingeschränkt werden.(Zur Herleitung der Bedeutung des Begriffes Nachhaltigkeit in [1] siehe [2]). Woges können Wohnungsbestände für künftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und weiter ökologisch instandhalten. Sie können sich auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass Naturräume erhalten werden, indem sie zum Beispiel eher Quartiere durch Dachaufstockungen nachverdichten statt sich an Bauprojekten auf der Grünen Wiese zu beteiligen und sie können für eine effiziente Wohnraumnutzung sorgen, indem sie Regeln anwenden, dass der Raumbedarf je Bewohner sich in einem angemessenen Rahmen hält, zum Beispiel durch Fehlbelegungsabgaben, Wohnungsvergaberegeln wie die +1 Regel, (d.h maximal ein Raum mehr pro Wohnung als Bewohner) und sicherstellen, dass bei Neubezug einer Wohnung die Mieten nicht steigen, damit es für Mitglieder kostengünstig ist in kleinere Wohnungen umzuziehen. Siehe zum Beispiel die Zürcher Genossenschaft "mehr als wohnen".

3. Auf Seite 3 von [1] heißt es zum Plan des Buches: "Vor den Hintergrund der prinzipiellen Konsumtensouveränität werden Informationsdefizite bei Verbrauchern im Hinblick auf einen nachhaltigen Konsum identifiziert und die Notwendigkeit einer staatlichen Verbraucherpolitik herausgearbeitet. Eine nachhaltige Verbraucherpolitik muss neben Verbraucherschutz (Verbraucherrecht) und Verbraucherbildung vor allem die Verbraucherinformation umfassen."

Das lässt sich auch auf Woges übertragen. Mitglieder in Woges sind sowohl Kunden/Produktnutzer als auch Kapitalgeber und Mitunternehmer. Sie sind in ihren Kosumentscheidungen als Individuum souverän und in ihren Unternehmensentscheidungen als Kollektiv. Umso wichtiger ist, dass die Mitglieder  um ihre Rechte und ihre Bedeutung innnerhalb der Genossenschaft wissen. Das ist in großen Woges bei vielen Mitglidern verloren gegangen. Die Geschäftsführung in großen Woges hat hier großen Einfluss durch ihre Kommunikation an die Mitglieder, dass alle ihre Möglichkeiten verstehen. Sie kann alle drei der oben erwähnten Dimensionen als Mitgliederrechte, -bildung -und -information zum integralen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik machen. So sollte es Standard sein, in Genossenschaftswohnungen Einziehende eine Broschüre an die Hand zu geben über das, was Genossenschaften ausmacht und wie man sich dort einbringen kann. Bei Standardschreiben an die Mitglieder zum Beispiel anlässlich notwendiger Erhöhungen der Nutzungsentgelte sollte Bezug genommen werden auf die Satzung der Genossenschaft bzw. auf deren konkretisierende Beschlüsse und Richtlinien und nicht nur auf das Mietrecht, wie es leider oft gängige Praxis ist. Das gleiche gilt bei der Entscheidung über die Vergabe von Wohnungen. Eine weitere Möglichkeit der Geschäftsführung von Großgenossenschaften ist es Mitglieder über losbasierte Jurys themenspezifisch einzubeziehen. Siehe dazu zum Beispiel mein Artikel hier. Außerdem könnten Mitglieder selbst im Rahmen der genossenschaftlichen Prinzipien von Selbstverantwortung und Selbsthilfe ihre Mitglenossen weiterbilden zum Beispsiel über Beitärge in Mitgliederzeitschriften und Mitgliederforen. In der Praxis gibt es zwar solche Zeitschriften, zum Beispiel in Hamburg die Zeitschrift "bei uns" eiens Kreises traditioneller Hamburger Wohnungsgenossenschaften. Dort sind aber keine eigenständigen Beiträge oder gar kontroverse Diskussionsbeiträge von Mitgliedern zu finden, sondern professionelle Journalisten schreiben Artikel, die der Imagepflege der Unternehmen dient.

4. Auch auf der konkreten Ebene Nachhaltigen Konsums von Wohnen gibt das Buch ein Beispiel mit einem Kapitel über das nachhaltige Bauen mit Holz im Geschosswohnungsbau [Seite 537-556). Die behandelte Wohnungsgesellschaft, die Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH  ist allerdings eine städtisch-kommunale GmbH und keine Genossenschaft.

[1] Wellbrok Wanja, Ludin Daniela,  "Nachhaltiger Konsum - Best Practices aus Wissenschaft, Unternehmenspraxis, Gesellschaft, Verwaltung und Politik", 2021, Springer Gabler

[2] Die Autoren verweisen auf Seite 4 auf die Herkunft des Begriffes Nachhaltigkeit, nämlich der Forstwirtschaft wo er impliziere, "dass Wald nur dann sinnvoll bewirtschaftet wird, wenn lediglich so viel Holz gefällt wird, wie auch wieder nachwächst" (zitiert nach v. Carlowitz 1713 [3]) und weiter auf die Definition von Nachhaltigkeit durch die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1987 im sogenannten Brundtland Bericht [4] mit "...development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs.

[3] Carlowitz C. v. "Sylvicultura Oeconomica: Die Naturgemäße Anweisung zur Wilden Baum-Zucht" oekom Verlag, Leipzig, 1713

[4] World Commission on Environment and Development (WCED), "Our commo future", WCED, Oxforn, 1987




Mittwoch, 7. September 2022

Einige historische Prägungen der Wohnungsgenossenschaften in Deutschland

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und in Ergänzung meines Artikels vom Juli zeige ich hier einige historische Festlegungen auf, die auch heute noch in vielen Wohnungsgenossenschaften Deutschlands eine Rolle spielen. Es ergeben sich im Verlauf einige interessante Erkenntnisse für die gute Führung von Wohnungsgenossenschaften und für eine freiwillige Mäßigung der Politik in ihrem Einfluss auf Wohnungsgenossenschaften in Deutschland.

Dividende und Erlösverteilung bei Auflösung 

Bereits 1901(!) gibt es einen Erlaß preußischer Minister mit Vorgaben für eine kommunale Wohnungspolitik. Nach dem Erlass konnten Gemeinden gemeinnützige Baugesellschaften und Baugenossenschaften unterstützen. "Die Unterstützung war davon abhängig zu machen, daß ausschließlich der Zweck verfolgt wird, "gering  bemittelten Familien Wohnungen zu niedrigen Preisen zu verschaffen. Außerdem durfte die Dividende höchstens 4. v. H. betragen und bei Auflösung nur der Nennwert der Anteile ausgeschüttet werden. Verbleibendes Vermögen war für gemeinnützige Zwecke zu binden." [2] zitiert nach [1] Seite 18

Während die enge Beschränkung der Zielgruppe heute keine Rolle mehr spielt, finden sich die Bestimmungen zur Dividende und zur Auflösung so oder ähnlich noch heute in vielen Satzungen von deutschen Wohnungsgenossenschaften.

Unternehmereingenschaft von Genossenschaftsmitgliedern

Wie schon in einem Abschnitt "Hintergrund" unter dem Artikel hier erklärt, legt auch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz von 1930 -1989 (WGG) fest, dass darin steuerbefreite Unternehmen bei Auflösung nur Nennbeträge an die Kapitalgeber zurückzahlen durften und das sonstige Liquidationsvermögen an eine gemeinnützige Stiftung zu überführen sei. Ich schreibe dazu in meinem Blog vom 22.8.2022: "Der Genossenschaftswissenschaftler Karl Hildebrand meinte bereits in seinem Hauptwerk "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmen" 1927, dass das Recht auf den Liquidationserlös einer von drei Genossenschaften "konstituierenden" [ausmachenden bzw. ihr Wesen festlegenden] Aspekten sei. Insoweit hatte der Gesetzgeber in Deutschland die Mitunternehmereigenschaft der Mitglieder von Genossenschaften auf Jahrzehnte seinen eigenen politischen Zielen geopfert, und sie in ihrem Potential verstümmelt, um es einmal drastisch auszudrücken." Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung des WGG von 1930 zitiert in [1] Seite 91:"...Gleichzeitig dienten die Maßnahmen [diverse weiter oben aufgeführte des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Anmerkung von mir] und die ganze Einrichtung der Bauvereinigungen, insbesondere der Genossenschaften, dazu, die Mitglieder nicht nur zu höherer Wohnkultur und zur Hebung ihres Familienlebens, sondern zu sozialem Gemeinschaftsgefühl und zu gemeinsamer Verantwortung zu erziehen." Auch wenn es heute unangemessen wirkt, erwachsene Menschen erziehen zu wollen, ist die Fähigkeit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, positiv. Es passt dazu allerdings gar nicht, wenn die Unternehmereigenschaft gleich wieder stark eingeschränkt wird, indem den Unternehmern der Liquidationserlös bei Auflösung bis auf das Nennkapital vorenthalten wird. 

Dass es eine enge Verbindung von Politik und Wohnungsgenossenschaften  gab und oft noch gibt, wie zum Beispiel innerhalb des Bündnisses für Wohnen in Hamburg, das die SPD-Bauministerin auf Deutschland ausweiten will, mit zum Beispiel Zielvorgaben über die Anzahl der zu bauenden Wohnungen, ist ebenfalls ein Widerspruch zum Mitgliederfokus von Genossenschaften und deren Mitunternehmereigenschaft. Der Wille der Politik, selbst gestalten zu wollen, ist zwar verständlich und die politischen Absichten sind wahrscheinlich auch in der Mehrzahl der Fälle zumindest gut gemeint, aber die gesellschaftlichen Stärken von Genossenschaften und deren ihr größtes Potential, zu einer guten Welt beizutragen, liegen in deren unternehmerischen Selbstbestimmung und Selbstorganisation. Wenn man das nicht möchte, sollte man kommunale Wohnungsunternehmen oder Stiftungsunternehmen betreiben. Im Zweifel könnte es sogar eine Option sein, eine starker politischer Instrumentalisierung ausgesetzte und vielleicht sehr groß gewordene  Wohnungsgenossenschaft zu teilen in eine echte Wohnungsgenossenschaft und ein Stiftungsunternehmen, gerade wenn sich unter den Mitgliedern jeweils viele Befürworter für beide Linien fänden. Solange ein Unternehmen unter den Unternehmern keine Einigkeit über ihre Ziele hat bzw. im Unternehmen Widersprüche strukturell verankert sind durch eine Unternehmenspolitik, die nicht der eigenen Unternehmensform entspricht, sei dies so aus historisch gewachsenen Gründen oder aus anderen, wird dies immer wieder zu Konflikten führen und mehr Energie als nötig kosten und die zielgemäße Entwicklung des Unternehmens unnötig beeinträchtigen.

echter oder vermeintlicher Egoismus von Genossenschaftsmitgliedern

Auch an einer weiteren Stelle wird ein Interessenskonflikt zwischen einer an der Allgemeinheit orientierten Wohnungspolitik und den Interessen von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften deutlich. Das Hofbauer-Gutachten [1] zitiert auf Seite 55/56 nach Bodien [4] die Begründung des WGG von 1930 mit "es sei...vielfach dazu gekommen, daß eine kleine Anzahl von Einzelpersonen die Form einer Personenvereinigung  dazu benutzte, um steuerfrei zu persönlichen Vorteilen, insbesondere zu einer billigen Wohnung zu gelangen. Nachdem die zunächst Beteiligten ihr Ziel erreicht hätten, hätten sie weitere Personenkreise ausgeschlossen, indem sie entweder satzungsgemäß oder durch die praktische Handhabung den Beitritt weiterer Mitglieder verhinderten."

Zu einer billigen Wohnung zu gelangen, ist ja gerade der Zweck einer Wohnungsgenossenschaft. § 1 Genossenschaftsgesetz nennt für Fördergenossenschaften, wozu Wohnungsgenossenschaften gehören, als deren Zweck die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder. Je niedriger der Preis für die Nutzung einer Wohnung, umso mehr wird deren Wirtschaft gefördert. [gut erklärt auch im Gabler Online Lexikon siehe hier] Bei der Steuerfreiheit handelt es sich um Befreiung von Gewinnsteuern, insbesondere von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Wenn Personen als Gruppe selbstverwaltet Wohneigentum bilden, mit sich selbst abrechnen und dabei buchhalterisch ein Gewinn erzielt wird und dieser nicht versteuert werden muss, werden sie insoweit nicht besser gestellt als Personen, die das individuell für sich tun, indem sie für sich Wohneigentum schaffen. Es wird aus der Begründung des WGG nicht klar, wozu genau es "vielfach gekommen" ist und ob es sich formell um Wohnungsgenossenschaften gehandelt hat. Genossenschaften sind nach § 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Dies geschieht aber nicht aus politischen oder ideellen Gründen, sondern aus dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Mitglieder und ist Bestandteil des Genossenschaftsgedankens und dieser Unternehmensform: Da Genossenschaften auf Dauer angelegt sind und von der Bündelung der Kräfte vieler leben, sind sie zwingend darauf angewiesen, dass nicht über unkluge Bestimmungen in der Satzung oder über unkluge Geschäftspraktiken nach und nach durch gesundheitliche Beeinträchtigungen und letztlich durch Tod vieler Mitglieder diese als aktiver Faktor vermindert werden und schließlich ganz ausfallen,  dass die Leistungsfähigkeit der Genossenschaft dadurch  abnimmt und schließlich ganz zugrunde geht. Gerade in Wohnungsgenossenschaften braucht es immer wieder neue Mitglieder, die durch den Tod von Mitgliedern in frei werdende Wohnungen einziehen.

Interessant ist, dass die Passage von 1930  in dem Gutachten aus 1985 [1] zitiert wird, verfasst von einer Kommission, die vom CDU Finanzminister Gerhard Stoltenberg eingesetzt wurde. Ich verstehe das so, dass nicht nur in linken sondern auch in bürgerlichen Lagern in Deutschland das Verständnis und Interesse für Genossenschaften nicht immer sehr ausgeprägt ist, nach meiner Einschätzung jedenfalls deutlich geringer als in der historisch sehr liberalen Schweiz. Als Eidgenossenschaft sind die Schweizer sich des besonderen Potentials des Genossenschaftsgedankens vermutlich in besonderer Weise bewusst. Nach meinem Verständnis sind Genossenschaften von ihrer Idee her liberal, nachhaltig und sozial, eine Mischung, die sich nicht jedem erschließt, am wenigsten vielleicht Menschen, die ideologisch bzw. politisch bereits in einer bestimmten Weise stark geprägt bzw. motiviert sind.

In der Praxis gibt es Wohnungsgenossenschaften, die als politische Manövriermasse gesehen werden und mitunter auch so geführt werden. Es werden Nutzungsentgelte von den Mitgliedern erhoben, die höher als nötig sind und es wird am Bedarf der eigenen Mitglieder vorbei gebaut. Darüber entscheiden Vorstände und Aufsichtsräte im Schulterschluss mit Politikern und der Deckung von Verbandsfunktionären, von denen die meisten vermutlich überdurchschnittliche Einkommen erzielen und vermutlich auch in Wohneigentum leben und ihre so erzielten Einsparungen auch nicht zum Bau weiterer Wohnungen für die Allgemeinheit einsetzen. Dies dann von Genossenschaftsmitgliedern zu verlangen, widerspricht dann nicht nur den Aussagen der Genossenschaftswissenschaft, es wäre auch ein Beispiel für Doppelmoral, selbst wenn dahinter gute Absichten stehen. Bei Wohnungsgenossenschaften können im Rahmen guter Unternehmensführung zu einem geringen Anteil auch finanzielle Zuwendungen für die Allgemeinheit geleistet werden (good governance), aber der ganz überwiegende Teil des wirtschaftlichen Förderpotentials muss zwingend genau den Menschen zugute kommen, die zum Zeitpunkt, der jeweils zu fällenden Entscheidung Mitglied sind.

Quellen: 

Das Gutachten der sogenannten Hofbauer-Kommission aus dem Jahr 1985 enthält eine historischen Abriss des staatlich geförderten und zum Teil gelenkten Wohnungsbaus in Deutschland. Es ist für die Politik geschrieben und nimmt selbst eine politische Perspektive ein. Wohnungsgenossenschaften kommen darin vor, werden aber als Teil einer größeren Gruppe von Wohnungsunternehmen gesehen, sogenannte gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die man fördern und lenken will für politische Ziele. Dazu gehören neben Wohnungsgenossenschaften noch kommunale Wohnungsunternehmen, Stiftungsunternehmen, Unternehmenssparten mit Werkswohnungen und sonstige Wohnungsunternehmen, die sich am Bau öffentlich geförderter Wohnungen beteiligen. Historisch ist dies alles zur Einordnung der Gegenwart interessant. Es wird deutlich, dass die Politik in Deutschland sich der Wohnungsgenossenschaften für eigene politische Interessen bedient hat und nicht ausreichend Interesse bzw. Verständnis für das besondere Wesen und Potential von Genossenschaften aufgebracht hat. 

Hinweis:  

Das Gutachten enthält eine Reihe von Wohnungsgenossenschaften und deren Mitglieder stärkenden Feststellungen. Insgesamt war es ein wichtiger Faktor in der Beendigung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu Ende 1989 und dem Erhalt der Steuerbefreiungen für Vermietungsgenossenschaften. Dadurch können heute Wohnungsgenossenschaften freier agieren, auch wenn zumindest einige diese Möglichkeiten verschmähen. Eventuell werde ich zu diesen positiven Feststellungen noch einen gesonderten Artikel schreiben.

Literatur

[1] Gutachten zur Prüfung der steuerlichen Regelungen für gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Bundesministerium der Finanzen, Schriftenreihe, Heft 35, 1985, berufen in die unabhängige Kommission zu dieser Prüfung: Franz Bassler, Dr. Walter Hesberg, Max A. Hofbauer, Theodor Karg, Dr. Werner Schmidt, Prof. Hans K. Schneider, Prof. Dr. Klaus Tipke,

[2] Preußisches Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung 1901, S. 12 ff.

[3] Hildebrand, Karl, "Die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der genossenschaftlichen Unternehmung", 1927

[4] Bodien, Ernst "Das Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen", 1952, S.61

Donnerstag, 25. August 2022

Schmalenbach inspiriert die genossenschaftliche BWL

Zur Fundierung meiner BWL-Kenntnisse lese ich zur Zeit Bücher zur Theoriegeschichte der BWL. Dort nimmt das Werk Eugen Schmalenbachs einen großen Raum ein. Der Artikel "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre" von Hans Münstermann [1]  inspirierte mich heute zu eigenen Überlegungen mit Bezug zu Genossenschaften. Im Verlauf ergaben sich ganz erstaunliche Erkenntnisse und weitreichende Optimierungsvorschläge für Fördergenossenschaften und die Steigerung ihrer positiven gesellschaftlichen Wirkung.

Münstermann zeigt auf, dass der Zweck der Jahresbilanz vom französischen Ordennance du commerce von 1673 über den Code de Commerce von 1807 in das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) von 1861 einfloss und festgelegt wurde auf die Feststellung des Vermögens. (S. 507). Er zitiert das HGB vom 10.5.1897 § 38 Abs. 1: "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen." und § 39 Abs. 1:"Jeder Kaufmann hat bei Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes und seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen, dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände genau anzugeben und einen das Verhältnis der Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluß zu machen." Auf Seite 508 zitiert er weiter einen Aufsatz [2], in dem Schmalenbach ein Beispiel niedriger Bewertung des Anlagevermögens aus kaufmännischen Grundsätzen heraus gibt. Schmalenbach folgert:" Das heißt doch, daß die Bilanz eine Vermögensübersicht nicht sein soll. Dieses wenigstens in dem Sinne, in dem man von Vermögen gewöhnlich spricht. Die Bilanz ist nur eine solche Vermögensübersicht, wie man sie haben muß, um den Jahresgewinn zu ermitteln." Schmalenbach löst sich von gesetzlichen Bestimmungen und entwickelt mit seinem Buch "Dynamische Bilanz" die Lehre, die Bilanz zur Steuerung und Optimierung des Betriebes zu verwenden. Es geht ihm also um mehr als um die Gewinnermittlung als Information für die Kapitalgeber und als Basis für zum Beispiel Gewinnausschüttungen. Der Gewinn, der über die Bilanz errechnet wird, ist für ihn Meßgröße der betrieblichen Wirtschaftlichkeit und legt die Basis der Steuerung für künftige Optimierungen. Auf Seite 509 zitiert Münstermann Schmalenbach: "Wenn wir in dieser Abhandlung davon reden wollen, wie die kaufmännische Bilanz als Mittel gebraucht werden könne, um dynamischen Vorgängen innerhalb wirtschaftlicher Betriebe rechnerisch näher zu kommen, so handelt es sich darum, die Bilanz anzusehen als Mittel zur Gewinnberechnung. Es scheint  bei oberflächlicher Betrachtung, daß wir damit nun doch wieder beim Einkommen des Kaufmanns angelangt seien. Das hieße unser Ziel verkennen. Wenn unser Thema die Frage stellt: Wie berechnet man mit Hilfe der Bilanz am besten den Gewinn, so ist der Gewinn die dynamische Erscheinung des Wirtschaftsbetriebes; er ist das Mehr an Betriebsleistung gegenüber dem Betriebsaufwande; er ist das Maß der Wirtschaftlichkeit. Er ist für uns nicht das Maß des Verdienens... Der Gewinn...wird hier als Leistung der Unternehmung untersucht; als solcher ist er eine Erscheinung des Gesamtinteresses [Schmalenbach meint die Gesellschaft insgesamt, Anmerk. von mir]. Denn die Gesamtheit ist darauf angewiesen, daß ihre Betriebe nicht mehr an Stoffen und Kräften verbrauchen, als sie an Leistungen vollbringen; sie muß darauf halten, daß alle Wirtschaftstätigkeit sich im Überschuß vollzieht. In diesem Sinn sprechen wir von Gewinn."  

Auf Seite 510 zitiert Münstermann Schmalenbach erneut:"In welchem Grade ein Betrieb wirtschaftlich ist, ist wichtig; wichtiger aber ist, wie die Wirtschaftlichkeit sich verändert. Und namentlich wichtig ist die erste Umkehr einer steigenden oder fallenden Bewegung in die entgegengesetzte Richtung sicher zu erkennen...Aus dieser Notwendigkeit, die Gewinnbewegung an ihren Kehren zu erkennen, entspringt vor allem die Forderung genauer Periodenabgrenzung....Den Anfang von Siechtum und Wachstum zu erkennen, das ist eigentlich die Hauptaufgabe der Erfolgsrechnung. Frühzeitig erkanntes Siechtum bringt bei frühzeitigem, nachdrücklichem Eingriff den geringsten Schaden; bei verspäteter Erkenntnis treten nicht nur für einzelne...., sondern auch für die Gesamtheit die betrübensten Folgen ein..." [4]. Münstermann kommentiert:"Die Quintessenz ....besteht in der Hauptaufgabe der Dynamischen Bilanz als eines Führungsinstrumentes für die Unternehmensleitung, das heißt in der perioden- und sachgerechten Erfolgsrechnung zum Zwecke richtiger Betriebssteuerung. Diese Hauptaufgabe ist betriebswirtschaftlich und wirtschaftspolitisch wichtig."

Was heißt das für Wohnungsgenossenschaften?

Zunächst ist es auch dort so, dass die Bilanz oft keine richtigen Vermögensverhältnisse mehr angibt, obwohl Wirtschaftsprüfer in den Geschäftsberichten das testieren, zum Beispiel mit dem Satz: "Der Jahresabschluss zum xy ....ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. In Metropolregionen mit altem Wohnungsbestand kann es leicht passieren, dass eine Genossenschaft in der Bilanz ein Immobilienvermögen von 300 Millionen Euro ausweist, der tatsächliche Marktwert aber fünf mal so hoch ist. Das tatsächliche wirtschaftliche Eigenkapital beträgt dann vielleicht nicht 200 Millionen Euro, wie es die Bilanz ausweist, sondern 1,4 Milliarden Euro. Die Differenz sind die stillen Reserven. Das kann jeder/jede leicht errechnen, wenn er überschlägt, wie viele Quadratmeter Wohnfläche die jeweilige Genossenschaft in der Bewirtschaftung hat und wie hoch die durchschnittlichen Marktpreise für vermietete Wohnungen je Quadratmeter sind. Wenn sie dann noch eine Abschlag vornimmt, soweit die Nutzungsentgelte in der jeweiligen Genossenschaft unter dem Marktniveau liegen, wird sie zu einem wesentlich besseren Ergebnis über die Vermögensverhältnisse kommen, als wenn sie die Angabe der Bilanz für bare Münze nimmt. 

Spannend wird es im weiteren Verlauf, da wie oben gezeigt Schmalenbach die Bilanz ja als Steuerungshilfe sieht. Wenn er außerordentliche Erträge und Aufwendungen separiert, wird über den Vergleich zwei oder mehrerer Rechnungsperioden beim Betriebsergebnis als dem Kern der betrieblichen Leistungserstellung deutlich, ob es Probleme oder Chancen gibt. Dies ist zwar noch keine Produktergebnisrechnung, die in Mehrproduktunternehmen viel genauere Steuerungsmöglichkeiten eröffnet, aber es ergibt doch eine Vorstellung, was man zur Unternehmenslenkung an einer Bilanz hat, gesetzt den Fall, die Abgrenzung von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen und wird nicht zur Bilanzkosmetik genutzt. 

Münstermann zitiert dazu auf Seite 512 Schmalenbach:"Analog der Aufwandsrechnung soll die Ertragsrechnung aus der Grunde der Vergleichbarkeit die außerordentlichen und betriebszweckneutralen Erträge von den ordentlichen Erträgen abgrenzen, damit die Erfolgsrechnung möglichst gut über die jeweilige Konstitution des Betriebes berichtet, also darüber, wie die Ertragsfähigkeit sich gestaltet."[5]

Was heißt dies wiederum für Wohnungsgenossenschaften? Hier ist ja Gewinn nur eine Nebenbedingung und nicht der unternehmerische Hauptzweck. Es geht viel mehr um Bedarfsdeckung der Mitglieder zu minimalen Kosten, Preisen so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig, also einer Maximierung der Ersparnis gegenüber der Bedarfsdeckung über den Markt und um Bildung von Rücklagen zur weiteren guten Entwicklung der Genossenschaft (siehe meine früheren Artikel in diesem Blog). So gesehen weisen zwar Genossenschaften auch eine Bilanz aus, eine Gewinn- und Verlustrechnung und auch eine Liquiditätsrechnung (Kapitalflussrechnung). Die Genossenschaftswissenschaft fordert allerdings zusätzlich einen Förderbericht mit dem Fokus auf die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder, siehe zum Beispiel Katja Lepper [6]. Dass die Wissenschaft ermittelt hat, dass dies in der Praxis in der Regel in Wohnungsgenossenschaften kaum betrieben wird [7] siehe die Dissertation von Katja Lepper und die Zitierung in meinem Artikel] zeigt, wie weit die Praxis hier hinter dem zurückbleibt, was logisch geboten ist zur bestmöglichen Erreichung der Unternehmensziele. Blickt man auf den Ansatz von Schmalenbach für erwerbswirtschaftliche Unternehmen, der dort seine dynamische Bilanzlehre deshalb so wichtig nimmt, weil sie frühzeitig erlaubt, Probleme zu erkennen und gegenzusteuern, bedeutet die fehlende Quantifizierung der "Förderbilanz" das Fehlen des grundlegenden genossenschaftlichen Zahlenwerkes zur guten Unternehmenssteuerung. Es bräuchte also bei Genossenschaften auch eine dynamische genossenschaftliche Bilanzlehre, die die Schmalenbachsche ergänzt um Nutzen-, Ersparnis- und Förderaspekte. Man hätte ähnlich wie bei der Gewinnrechnung eine Nutzenrechnung zu erstellen, die zwischen Betriebsnutzen im Kerngeschäft und außergewöhnlichen Effekten und/oder Effekten durch externe Faktoren unterscheidet und so über mehrere Perioden die Entwicklung des Nutzens für die Mitglieder deutlich machen und Steuerbedarfe besser erkennen lässt!

Ganz grob ergibt sich für mich der Eindruck, als steht hier sowohl die Praxis als auch die Theorie noch vor einem Durchbruch. Vielleicht will eine Institution wie die DFG mich oder jemand anderes hier mit einem Forschungsstipendium unterstützen. Das wird herauszufinden sein.

Es bräuchte also eine Förderbilanz als Mittel zu Nutzenberechnung., die in der Lage ist zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen zu unterscheiden, womöglich auch zwischen externen und internen Faktoren und einen Vergleich von Rechnungsperioden in allen Aspekten erlaubt. Analog zu Schmalenbach lässt sich dann fragen (siebe oben im Fettdruck): Ist der Nutzen die dynamische Erscheinung der Wirtschaftsgenossenschaft und dass Maß seiner Wirtschaftlichkeit? Noch spannender wird es bei dem gesellschaftlichen Aspekt, den Schmalenbach bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen für ihren Gewinn unterstellt, der so sicher nicht zu halten ist. Schmalenbach sah zumindest in den frühern Ausgaben seiner "Dynamischen Bilanz" eine weitgehende Übereinstimmung der Gewinninteressen der Unternehmer mit dem volkswirtschaftlichen Interesse und rückte erst in späteren Ausgaben davon ab.[Details dazu ganz unten als letzten Absatz unter 5]. Diese Interessensdeckung, die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und die Wertschöpfung für die Genossenschaftsmitlicher ist bei Genossenschaften nach meiner Beurteilung möglich und zeigt gerade einen der beiden gesellschaftlichen Vorteile dieses Unternehmenstyps gegenüber erwerbswirtschaftlichen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft und der GmbH.(der andere ist das Fehlen einer Wachstumsfixierung und einer Orientierung an Bedürfnissen statt an Wünschen (siehe Artikel in meinem Blog), was besser zu einer endlichen Erde, endlichen Ressourcen und dem Teilen der Erde mit anderen Lebewesen passt). Dazu erforderlich ist allerdings, dass man Genossenschaften in ihren Anlagen fördert und weder versucht sie zu Erwerbsunternehmen umzukremplen noch sie zu kommunalen Unternehmen zu instrumentalisieren, die die Öffenlichkeit insgesamt förderen sollen ohne den Fokus auf die bestmögliche wirtschaftliche Förderung der Mitglieder.

weitere Hinweise: 

1 - Inflation

Sollte die Inflation in Deutschland sich auch 2023 fortsetzten, wird die "totale Indexmethode" Schmalenbachs in seiner dynamischen Bilanz wieder aktuell, mit der er verhindern will, dass die Bilanz Scheingewinne ausweist, die mit Realkapitalverlusten einhergehen. Münstermann kommentiert dazu auf Seite 520: "Sofern der Unternehmer bei Währungskrisen nicht durch den Geldschleier zu sehen vermag, hat er seinen Beruf verfehlt."

2 - erweiterter Geschäftsbericht

Münstermann erwähnt auf Seite 516 den Bedarf einer erweiterten Kommentierung der Bilanz in einem internen Geschäftsbericht, also über die Darstellung im offiziellen Geschäftsbericht hinaus. Für Genossenschaften bedeutet das, da ihre Mitglieder Mitunternehmer sind, dass der Geschäftsbericht, der Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird, für eine echte Mitbeurteilungs- und Mitwirkungsmöglichkeit diese Kommentierung durch die Unternehmensleitung enthalten muß, sowohl bilanzseitig aber auch in Bezug auf eine Förderbilanz. Dieses Feld ist weiter zu untersuchen in beiden Aspekten. Als Referenz gibt Münstermann die 8. Auflage der Dynamischen Bilanz von 1947 von Schmalenbach, S.177ff. an.

3 - eine Praxis, die hinterherhinkt

Schon Schmalenbach selbst thematisiert, dass Betriebswirtschaft als Wissenschaft unterschiedlich schnell in der Praxis Einzug hält bzw. hielt, am schnellsten in großen Produktionsbetrieben. Wohnungsgenossenschaften sind hier schon aus historischen Gründen heraus Nachzügler. Dies ist jedoch keine Rechtfertigung, dass es so bleiben sollte. Münstermann (S.50) zitiert Schmalenbach:  "Der Übergang des empirischen zu wissenschaftlichen Bewertungswesen, der seinen Niederschlag findet in Schriften über Bewertungs- und Schätzungslehre, in der Entwicklung der Kalkulations- und Erfolgsrechnungslehren und in ihrer Spitze in einer betriebswirtschaftlich gerichteten Werttheorie, geschieht nicht in gerader Front; das Avancieren erfolgt sprunghaft und in gebrochener Linie. Einzelne Teile bleiben zurück, und andere stoßen vor. Das ist sowohl in der Theorie als auch in der Praxis so. Nicht überall wird das Bedürfnis nach exakter Wirtschaftsführung gleichmäßig gespürt; am stärksten in produktiven Wirtschaftskörpern. Es verlohnt sich, den Gründen dieser Erscheinung in Kürze nachzugehen." [8]  In gewisser Weise erschütternd ist, dass nach meiner Wahrnehmung die Wirtschaftsprüfungen der größten Wohnungsunternehmensverbandes GdW hier eher ein Faktor sind, der das Zurückbleiben verstärkt statt es abzubauen. Schon die Verbands-Konstruktion, dass dort auch gewinnorientierte Unternehmen mit organisiert sind, verhindert eine Fokussierung auf eine genossenschaftliche BWL.  Es ist auch nicht so, dass in der Wohnungswirtschaft Besonderheiten vorliegen, die die Schmalenbachsche BWL nicht zulassen würden. Auch das Handbuch "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft"  aus dem Jahr 2005 konstatiert große Defizite in der Kostenrechnung in der wohnungswirtschaftlichen Praxis, wenn es schreibt: "Die herkömmliche Kostenrechnung in der Wohnungswirtschaft ist in der Regel weniger als Planungs- und Controllinginstrument ausgestaltet, sondern diente in erster Linie der Ermittlung des sog. Verwaltungskostensatzes der Hausbewirtschaftung, der wiederum bei Gegenüberstellung mit der aktuellen Verwaltungskostenpauschale der II. Berechnungsverordnung als Indikator für die gemeinnützigkeitsrechtlich gebotene Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Angemessenheit der Verwaltungskosten galt. Hierbei wurde das eine betriebswirtschaftliche Kostenverursachungsprinzip häufig einer von der jeweiligen Unternehmenspolitik geleiteten pragmatischen Handhabung der Kostenrechnung geopfert. Durch die Einführung zusätzlicher Kostenträger zur Kostenverrechnung, durch die extensive Belastung des Kostenträgers Instandhaltung oder durch die Anpassung der Gemeinkostenverrechnungsschlüssel versucht man, den Verwaltungskostensatz der Hausbewirtschaftung mehr oder weniger so zu beeinflussen, wie es zur Darstellung der eigenen Unternehmenspolitik und für die Präsentation vor den Aufsichtsgremien zweckmäßig erscheint." [9] und [10]: "Die Kostenrechnung wird in vielen Wohnungsunternehmen auch nach Fortfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes [1990, Anmerkung von mir] häufig mehr als lästige Pflichtübung im Zusammenhang mit dem Jahrsabschluss gesehen, denn als echtes Budgetierungs-, Steuerungs- und Controllinginstrument. Dabei sind in der Wohnungswirtschaft hierfür die Voraussetzungen wesentlich günstiger als in den meisten Industrie- und Dienstleistungszweigen. Die angebotene Produkt- und Dienstleistungspalette ist überschaubar und homogen, so dass die sachgerechte Verteilung der Kosten nach dem Verursachungsprinzip im Rahmen einer echten Vollkostenrechnung aus Kostenstellen und Kostenträger keine besonderen Probleme aufwirft, zumal in den Wohnungsunternehmen die entstehenden Personalkosten und Sachkosten zum ganz überwiegenden Teil als Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechnet werden können. Die nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten bestehen darüber hinaus zum größten Teil aus Personalkosten, deren Verteilung ohne größeren Aufwand und hinreichend genau auf der Grundlage von Arbeitszeitstatistiken vorgenommen werden kann."

Nach meinem zugegeben sehr lückenhaften Eindruck hat sich in Bezug auf größere Wohnungsgenossenschaften hier mit Ausnahme der Investitionsrechnung bei Neubauten und der Wirtschaftsplanung auf der aggregierten Unternehmensebene nicht allzu viel zum Besseren gewendet. Das Beharrungsvermögen bzw. ein gewisses Desinteresse sowohl von einigen Vorständen aber auch von Aufsichtsräten ist enorm.

4 - wie viel Schmalenbach braucht es?

Die Entwicklung der BWL in Deutschland durch Eugen Schmalenbach und Erich Gutenberg, ihre Fortführung durch Günter Wöhe, Horst Albach und vielen anderen ist ein Glücksfall und kann auch für die bedarfswirtschaftliche BWL und die genossenschaftliche BWL nutzbar gemacht werden. Wenn ich einen Rat geben sollte für Menschen, die in irgend einer Weise sich in die Führung von Wirtschaftsunternehmen einzubringen haben oder sich darauf vorbereiten wollen, sei es in der Geschäftsleitung, beratend, in einer Kontrollfunktion oder partizipativ als Mitunternehmer in einer Genossenschaft, so wäre es überspitzt formuliert, lesen sie so viel Schmalenbach, wie sie bekommen können. Haben Sie dafür nicht die Kapazität, dann lesen sie nicht nur aber auch Schmalenbach. Wenn Sie in meinem Artikel so weit gekommen sind, haben sie das in gewisser Weise über einige Zitate bereits getan. Hier ergänzend noch der Anfang eines Kapitels von ihm über die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen in der Erfolgsrechnung, das auch heute noch wie ein Leuchtturm wirken kann. [11]

 "I. Die Zweckmäßigkeit der Trennung. 

Viele Umstände sind es in der Praxis, die zu einer mehr oder weniger genauen Trennung der Betriebseinflüsse drängen:

Erstens besteht das Bedürfnis, aus den  Erfolgszahlen den Teil herauszulösen, der der eigentlichen Betriebsleistung zu danken ist. Der Betrieb kann zunehmend unwirtschaftlich arbeiten und der Gewinn kann infolge der Außeneinflüsse sehr gut sein. In diesem Fall muß man durch Zeitvergleiche feststellen, wo die Mängel liegen. Läßt man sie weiter fressen, so wird der Betriebe, wenn die günstigen Außeneinflüsse wegfallen, nicht mehr leistungsfähig sein. 

Zweitens braucht man die Trennung von Betriebseinflüssen zu einer Vertiefung des Zeitvergleichs, damit wird dann ein wesentlicher Zweck des Zeitvergleichs, die Erfolgsrechnung der Jahre vergleichbar zu machen, unterstützt. 

Auch dem Betriebsvergleich bietet die Trennung der Betriebseinflüsse eine Förderung, obwohl die Verschiedenheit der Betriebsstruktur den Betriebsvergleich viel stärker hemmt als man früher angenommen hat.

Die Verbesserung des Zeitvergleichs erlaubt auch die Verbesserung der Möglichkeiten der Prognose und der Budgetierung.

Sodann ist die Trennung von Betriebseinflüssen ein wichtiges Mittel der betriebswirtschaftlichen Denkschulung. Dieser Zweck würde auch dann Bedeutung haben, wenn die Praxis an der Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen kein Interesse hätte.

Das Problem wird am meisten besprochen unter dem Gesichtspunkt der Trennung von Konjunkturgewinn und Betriebsgewinn. Bei näherem Zusehen ist aber leicht zu erkennen, daß der Konjunkturgewinn nicht der einzige von außen wirkende Einfluß auf den Betrieb ist, den man eliminieren muß, wenn man den Betriebsgewinn rein darstellen will. Das ist der Grund, weshalb ich hier nicht von der Konjunktur allein, sondern allgemeiner von den Außeneinflüssen spreche."

5. Schmalenbachs Auffassungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Erwerbsunternehmen

"An sich interessiert den Betriebswirtschaftler der Richtung, der der Verfasser angehört, der wirtschaftliche Betrieb nur als Organ der Gemeinwirtschaft. Ihn fesselt nicht der Betrieb als privatwirtschaftliche Erwerbsanstalt....Der Betriebswirtschaftler dieser Richtung fühlt sich, seiner Bescheidenheit unbeschadet als Staatswirtschaftler." [12]. Die Verbindung, die Schmalenbach zwischen guter betrieblicher Führung und volkswirtschaftlichem Nutzen sieht, wird aus folgender Passage im gleichen Buch auf Seite 93 deutlich:"Um die vielen Güter zu beschaffen, die der Mensch braucht, muß gepflügt, gesät, geerntet, transportiert und produziert, es muß gerechnet, gezeichnet, geschrieben und geredet werden, und auch sonst sonst sind allerlei Umstände mit der Güterbeschaffung verbunden. Daß und in welchem Grade diese ganze Haupt- und Nebenarbeit, die das Beschaffen von Gütern erfordert, sich wirtschaftlich vollzieht, das soll die Erfolgsrechnung feststellen. Der Zweck dieser Feststellung soll sein, daß eine Unternehmung, die sich als unwirtschaftlich herausstellt, entweder wirtschaftlich sich gestalte oder eingestellt werde, daß dem wirtschaftlichen Unternehmen hingegen, dem wirtschaftlichsten unter ihnen an erster Stelle, die Entwicklungsmöglichkeiten geöffnet, insbesondere ihm zuerst vor allen anderen das verfügbare Kapital der Volkswirtschaft zugeleitet werde. Die Wirtschaftlichkeitsmessung soll ferner den Zweck haben, daß wirtschaftlich untüchtige Personen möglichst zurückgedrängt, die wirtschaftlich fähigen nach oben gerückt werden, daß namentlich unter den Wirtschaftsleitern die rechte Auswahl stattfinde. Ob diese Verteilung von Sachen und Menschen richtig vor sich geht, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung; denn wir haben es nicht mit dem Zweck, sondern mit dem Mittel zu tun; aber wir müssen bei der Gestaltung des Rechnungswesens der Zwecke eingedenk sein und die Rechnung ihnen entsprechend zu gestalten versuchen."

Insgesamt mutet das etwas sozialdarwinistisch an, aber es ist doch etwas wahres daran, das zu einem Ordnungsrahlen der sozialen Makrtwirtschaft passt und auch für den einer künftigen ökologisch-sozialen Marktwirtschaft geeignet ist. Man kann allerdings auch sagen, dass eine Ertüchtigung der Betriebsleiter ausreichen würde und diese würde ich einer Auswechslung grundsätzlich vorziehen. Ein Widerspruch wird auf der Aussage Schmalenbachs allerdings deutlich. Ein nach seinen Massstäben ausgebautes Rechnungswesen soll nach ihm dazu führen, dass die Untüchtigkeit von Betriebsleitern deutlich wird. Welcher untüchtige Betriebsleiter würde das Rechnungswesen dann ausbauen? In sehr wettbwerbsintensiven Branchen wird er oder sie es machen, weil sonst vielleicht das Unternehmen nicht überleben kann, in ruhigeren Branchen wird der Anreiz deutlich geringer sein. Ob Raiffeisen das bereits in den 1850er Jahren im Blick hatte, als er für Genossenschaften den "Rechner" als unabhängige Institution in Genossenschaften unabhängig vom Vorstand und Aufsichtrat nur der Mitgliederversammlung verantwortlich zu installieren zu versuchte? [13] Siehe dazu auch mein Artikel hier 

Sönke Hundt konstatiert jedenfalls in seiner Theoriegeschichte der BWL [14]: "In den Auflagen nach 1945 [der Dynamischen Bilanz, Anmerkung von mir] sind die ehemals so vehement vertretenen Gedanken über Gemeinwirtschaft getilgt worden." und zitiert Karl Hax  als Schmalenbachs Schüler": "Es ist nicht exakt feststellbar, was im Einzelfall nützlich für die Allgmeinheit ist. Es gibt keinen exakten Maßstab für das Allgemeinwohl. Was in der Bilanz - auch in der dynamischen Bilanz Schmalenbachs - ermittelt werden kann, das ist die Rentabiliät des eingesetzten Kapitals. Dieses ist aber nicht notwendig identisch mit dem 'gemeinen Nutzen' " [15] 

Literatur

[1] Münstermann, Karl "Schmalenbachs Beitrag zur Bilanzlehre", Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, S. 500-521

[2] Schmalenbach, Eugen, "Die Abschreibung",1909, S.81ff., "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung"

[3] Schmalenbach, Eugen"Grundlagen der dynamischen Bilanzlehre", "Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung", 1919, Seite 3

[4] Schmalenbach, Eugen, "Die dynamische Bilanz", 8. Auflage, 1947, S.15

[5] wie [4] Seite 40

[6] Lepper, Katja, Schaefer Sigrid, "Co-Operative Social Accounting – Potenziale für Nachhaltigk eit und Controlling in Genossenschaften", in "Handbuch Controlling" Wolfgang Becker · Patrick Ulrich, Herausgeber, Springer-Verlag, 2016.

[7] Lepper, Katja "Social Accounting in der Theorie und der wohnungsgenossenschaftlichen Praxis." Dissertation, Universität zu Köln , 2019

[8] Schmalenbach, Eugen, "Dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.10, zitiert nach Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, S.51)

[9] Kühne-Büning, Lidwina, Nordalm Volker, Steveling Liselotte (alle Hrsg.), "Grundlagen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft", 2005, S. 576)

[10] wie [9] Seite 577

[11] wie [4] Seite 177

[12] wie [8] Seite 94

[13]Raiffeisen, Friedrich Wilhelm, "Die Darlehenskassen-Vereine als Mittel zur Abhilfe der Noth der ländlichen Bevölkerung sowie auch der städtischen Handwerker und Arbeiter", 1. Auflage, 1866, Seite 39; gefunden bei Koch, Walter, "Der Genossenschaftsgedanke F.W. Raiffeisens als Kooperationsmodell in der modernen Industriegesellschaft", 1991 und näher ausgeführt in Giebel Frank, "einige Hinweise der Soziologie der Genossenschaften für die Praxis in großen Genossenschaften", Blog "liberal und kooperativ, 2022

[14] Hundt, Sönke, "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre",1977, Seite 64

[15] Hax Karl, "Schmalenbach aus der Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", Seite 497, Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, 1973, 495ff.

Freitag, 19. August 2022

Grundideen der Betriebswirtschaftslehre (BWL) Teil 1

Inspiriert durch Sönke Hundt "Zur Theoriegeschichte der Betriebswirtschaftslehre" werde ich hier einige wichtige Gundideen der BWL vorstellen. Ich werde dabei Beispiele geben, wie ihre Anwendung heute noch sinnvoll und zugleich nicht überall selbstverständlich ist. Es wird zu prüfen sein, welche anderen Ideen mitunter in der Praxis verfolgt werden, die mit ihnen im Widerspruch stehen und wie man hier zu sehr bestmöglichen Ergebnissen kommen kann im Hinblick auf die Ziele der jeweiligen Unternehmen und der Gesellschaft als Ganzes.

Grundidee Wirtschaftlichkeit und Kostentransparenz

Der Kern eines Wirtschaftsbetriebes ist die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen zum Verkauf. Historisch war dieser Bereich zunächst in größeren Produktionsbetrieben von Ingenieuren dominiert, bis in Deutschland mit Schmalenbach die Leitmaxime der bestmöglichen Wirtschaftlichkeit bei der Betriebsgestaltung ins kollektive Bewusstsein trat. Schmalenbach kam zu der Beurteilung, dass die Organisation und Disposition der Produktion das größte Gestaltungspotential für den Unternehmer bzw. die Betriebsleitung und den Unternehmenserfolg besaß. Erst später wurden die Möglichkeiten entdeckt auch im Bezug auf den Absatz mittels verschiedener Maßnahmen großen Einfluss zu nehmen (siehe zum Beispiel die dreibändigen "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" von Erich Gutenberg : "Die Produktion" (1951),  "Der Absatz" (1955) "Die Finanzen" (1969)).

Hundt (1977. S.49) zitiert dazu Karl Hax: "Nun kommt es aber in einer Wissenschaft nicht so sehr auf den äußerlichen Zusammenhang an, d.h. auf die formale Systematik, sondern auf den inneren Zusammenhang der ganzen Lehre, und der ist gegeben durch das Vorhandensein systembildender Grundgedanken. Dieser systembildende Grundgedanke, der allen Einzeluntersuchungen zugrunde lag, war bei Schmalenbach das Prinzip der Wirtschaftlichkeit." (Hax, Karl, "Schmalenbach aus Sicht der neuzeitlichen Betriebswirtschaftslehre", TzBfG, 1973, S.495ff. hier S.496). Hundt (S.50) zitiert Schmalenbach dazu:"...man sagt sich mit Recht, dass der Betrieb der Beeinflussung [des Unternehmensleiters, Anmerk. von mir] unterworfen ist, der Markt und seine Gewalten jedoch nicht. Den Markt mit seinen Einflüssen muss der Betriebsleiter nehmen, wie er ist; nur das eine kann er dagegen tun: den Kurs danach richten und die Segel setzen. Im Betriebe ist der Betriebsleiter innerhalb weiter Grenzen selbst Herr....Der wesentliche Zweck, den Betriebsgewinn zu isolieren, liegt darin, die Betriebsgebarung mit größter Deutlichkeit zu erkennen. Man will wissen, wie der Betrieb, für sich allein genommen, arbeitet, ohne dass die Ergebnisse durch Außeneinflüsse gestört werden. Man will auf diese Weise möglichst früh an der richtigen Stelle eingreifen, sowohl um Schädliches zu beseitigen, als auch um Nützliches zu fördern." (Schmalenbach Eugen, "Die dynamische Bilanz", 5. Auflage, 1931, S.276) und Hundt weiter "Daraus folgt für Schmalenbach die wesentliche Forderung: Die Trennung von Betriebseinflüssen und Außeneinflüssen, und das Mittel dazu ist die Isolierung der Betriebsleistung" (dito S. 274).

Auch wenn heute gesetzliche Regelungen stärker das Betriebsgeschehen reglementieren als zu Zeiten Schmalenbachs und Führung oft und zum Glück partizipativer gedacht wird, gilt noch immer der Grundsatz der unternehmerischen Autonomie bei allen nicht-öffentlichen Unternehmensformen, seien sie auf Rendite ausgerichtet oder auf den Nutzen ihrer Abnehmer.

Wenn nun heute wie von mir aufgezeigt Wohnungsgenossenschaften gar keine Kostenträgerrechnung erstellen, können sie gar nicht vollständig erkennen, wo es Schädliches wie zum Beispiel Kostentreiber zu beseitigen oder einzudämmen gibt und wo es besonders Nützliches zu fördern gilt, wie Konstellationen, die besonders kostengünstig sind und von denen es zu lernen gilt bzw. die möglichst auf andere Situationen oder Produkte (also weitere Wohnanlagen ) zu übertragen sind. Dies ist ein sehr großes Defizit auch unter dem Aspekt der Zeitlichkeit. Während Schmalenbach bereits 1931 wie oben gezeigt erkannte "je früher desto besser", kommt einem Gar-nicht-Schauen, einem Nicht-dahin-kommen gleich, bis man eben zu der Einsicht gelangt, dass dies ein Fehler ist, den man bereit ist abzustellen, wenn man seine Ziele als Unternehmen besser als bisher erreichen will bzw. die Chancen das zu tun jedenfalls rational, systematisch und kontrolliert deutlich erhöhen will. Das Einzige, was es dabei  zu beachten gilt, ist, dass der Aufwand für diese Kostenrechnung selbst transparent werden muss und im weiteren Prozess beim Ermitteln der tatsächlichen Gewinneffekte und Nutzenerhöhungseffekte gegengerechnet werden muss. Gibt es sonst etwas, was dem entgegen stehen könnte? Vielleicht gibt es die Ablehnung von Rationalität und Quantifizierung, eine Idee von Ganzheitlichkeit, die glaubt, dass durch Quantifizierung so viel Inhaltliches auf der Strecke beliebt, dass nur Defizitäres bei einer solchen Vorgehensweise herauskommen kann. Die Antwort dafür ist, dass Quantifizierung Teil einer guten Entscheidung ist aber qualitative Aspekte nicht ersetzen kann. Eine gute betriebswirtschaftliche Entscheidung im Sinne des jeweiligen Unternehmenszieles wäre die, bei der sowohl das Prinzip der Wirtschaftlichkeit sehr gut erfüllt wird, die also nicht defizitär wäre, die aber auch einer qualitativen Beurteilung standhält.

Dass es hier nicht nur in Wohnungsgenossenschaften Defizite gibt, zeigt ein Zitat bei Uwe Bestmann in seinem Kompendium der Betriebswirtschaftslehre: "Die Gegenwart zeigt eine wachsende Bedeutung der Kostenrechnung. Immer deutlicher erkennen die Unternehmen, daß die Kostenrechnung, überhaupt das betriebliche Rechnungswesen, eine unentbehrliche Informationsquelle für den unternehmerische Entscheidungsprozeß ist. Nicht zuletzt die Stellenanzeigen weisen auf diese Entwicklungstendenz hin. Man darf sich aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß in sehr vielen, inbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die Kostenrechnung immer noch sehr stark vernachlässigt wird. Wenn man empirische Untersuchungen heranzieht, so sieht man, daß sehr viele Unternehmen auch heute noch nicht einmal die Grundlagen einer Kostenrechnung aufzuweisen haben." (S.566 "Kompendium der Betriebswirtschaftslehre" , Bestmann, Uwe (Hrsg.) 4,. Auflage, 1988). Weiter schreibt Bestmann: "Man kann auch heute noch das Argument hören, daß ein guter Unternehmer schon wisse, was verdient werde. Sicherlich, zu einem gutem Unternehmer gehört auch Intuition. Aber zur Intuition gehört auch die Sicherheit, daß man richtig liegt - durch ausreichende Kontrolle. Man stelle sich nur vor, daß die Arbeitsplätze von vielleicht 1000 Beschäftigten von der Intuition eines Einzelnen abhängig sind!" (S.566) und weiter: "Auch in jenen Unternehmen, die bereits eine Kostenrechnung haben, können deutliche Mängel im Kostenrechnungsystem festgestellt werden. So ergab die Befragung von 15 vergleichbaren Unternehmen in der Kunststoffbranche: 9 Unternehmen waren nicht in der Lage, bestimmte Artikel, die sie produzierten, überhaupt zu kalkulieren (sie hatten keinerlei Kalkulationsunterlagen)."