Sonntag, 2. August 2026

Reaktion auf Lehrbuch Kostenrechnung und Kostenanalyse

Hier untersuche ich ein aktuelles Lehrbuch Kostenrechnung und Kostenanalyse (im weiteren KuK) (1) darauf, ob es neben der gängigen erwerbswirtschaftlichen Perspektive die bedarfswirtschaftliche Sicht berücksichtigt. Zu den Unterschieden siehe die Artikel, die über die Stichwortliste auf diesem Blog zu finden sind und (2). Aufmerksam wurde ich auf das Buch durch eine durchweg positive Rezension in der Fachzeitschrift Controlling (3). Mir geht es dabei nicht in erster Linie um eine Kritik an den Autoren. Die deutschsprachige BWL insgesamt steht seit Jahrzehnten unter großem Druck. Siehe dazu (4) und (5). Ich hoffe an Hand dieses Fallbeispiels einen Weg aufzeigen zu können, wie insbesondere die allgemeine BWL (ABWL) klarer und im deutschsprachigen Raum, vielleicht auch international, einflussreicher werden kann.

Meine Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass KuK die bedarfswirtschaftliche Säule der ABWL trotz einiger Anknüpfungspunkte nicht ausreichend im Blick hat. Insgesamt wird nicht erkannt, dass es für eine allgemeine Theorie der Betriebswirtschaft (ABWL) sinnvoll und notwendig ist, die zwei wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kalküle - erwerbswirtschaftliches Gewinnmaximierungskalkül und bedarfswirtschaftliches Nutzer-Nutzenmaximierungskalkül auszuarbeiten und in betriebswirtschaftlichen Kernbereichen wie der Kostenrechnung zu berücksichtigen. Dass es keinen bedarfswirtschaftlichen Lehr- und Forschungsbereich an einer deutschsprachigen betriebswirtschaftlichen Fakultät gibt, ist das strukturelle Pendant des Defizits auf der Seite vieler betriebswirtschaftlichen Lehrbüchern. Eine Folge von beidem ist, dass die Management-Praxis in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen in den Bereichen Unternehmensplanung, Controlling und Kostenrechnung von der Betriebswissenschaft nur ungenügend unterstützt wird.

Der breite Anspruch von KuK wird im Vorwort deutlich, wenn es formuliert: Die Kosten- und Leistungsrechnung gehört... zu den Grundpfeilern betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns. Dieses Lehrbuch ist als Lerngrundlage zur Einarbeitung in das Gebiet der Kostenrechnung und ihrer Anwendungen, insbesondere für das operative Controlling gedacht. Das Buch ordnet sich damit in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) ein. Untersuchungsgegenstand sind deshalb Betriebe d.h. Wirtschaftsunternehmen, also Unternehmen mit einem externen Output (im Gegensatz zu Haushalten mit etwaiger Eigenproduktion), die sich primär wirtschaftlich ausrichten, d.h. sich gemäß dem Wirtschaftlichkeitsprinzip (unter Nebenbedingungen wie der Einhaltung der Prinzipen guter Unternehmensführung) organisieren bzw. optimieren. Es geht also nicht um Organisationen, die zwar auch wirtschaftlich innerhalb eines gewissen Budgets handeln, die aber primär nicht-wirtschaftliche Ziele haben wie zum Beispiel öffentliche Schulen oder staatliche oder kommunale Behörden. Positiv ist, dass das Buch anschaulich eine sehr große Fülle von Einblicken gibt sowohl in klassische bis heute gültige Konzepte der Kostenrechnung wie auch in neuere Entwicklungen (z.B. Target costing, Kalkulation von digitalen Produkten). Wenn im weiteren Verlauf die Besonderheiten bedarfswirtschaftlicher Unternehmen nur ganz am Rande und ohne theoretische Grundlage thematisiert werden ((Seite 169 f. Kalkulation öffentlicher Aufträge und Leistungen) und Gewinn als zentrale Entscheidungsgröße alternativlos gesetzt wird, führt man Controller, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von bedarfswirtschaftlichen Unternehmen (Fördergenossenschaften, öffentliche Unternehmen, Stiftungs- und Sozialunternehmen) in die Irre.

Güterbegriff

Die erste begriffliche Schwäche des Buches findet sich auf Seite 31 mit der Festlegung des Güterbegriffs.Die Autoren folgen nicht den Ansätzen wie sie in der allgemeinen BWL (Schmalenbach. Gutenberg, Wöhe, Allbach) und in der Finanzierungstheorie z.B. (6) S.2 verwendet wird. Während der Begriff Güter sich dort auf die Produkte für die Leistungsabnehmer und von Lieferanten bezieht (physische Güter oder Dienstleitungen; es gibt einen Güterkreislauf und einen gegenläufigen Geldkreislauf) unterscheidet KuK zwischen Realgütern und Nominalgütern. (=Zahlungen!). Es fasst also beides unter den Güterbegriff zusammen. Tatsächlich kam es in der Marketing-Literatur noch zu einer Vertiefung des Güterbegriffs, statt wie hier zu einer Verflachung. Siehe (7) und (8).

Unternehmensziele und deren Erreichungsparameter

Auf Seite 33 setzt das Buch konzeptionell korrekt an, wenn es den Begriff Erfolg statt Gewinn verwendet. Darunter lässt sich auch die Zielerreichung bedarfswirtschaftlicher Unternehmen wie eben die Optimierung der Leistungserbringung für die Leistungsabnehmer zur Deckung derer Bedürfnisse subsumieren. Allerdings kommt das Buch hier nicht weit. Auf Seite 33 unten nennt es gleichberechtigt drei ökonomische Oberziele: Liquidität, Erfolg und Nachhaltigkeit.. Liquidität ist faktisch aber nur eine Absicherungsbedingung, um den Unternehmenszweck dauerhaft zu erreichen - zB. maximaler Gewinn bzw. Rendite bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und Bedarfsdeckung dh. Leistungserbringung zu minimalen Kosten für die Leistungsabnehmer (Nutzer) bei bedarfswirtschaftlichen Unternehmen. Näheres siehe (9) dort unter Punkt 4.

In der betriebswirtschaftlichen Literatur zu Investitionen und Finanzierung wird das besser verstanden, wenn Liquidität als Nebenbedingung formuliert wird. In einer BWL-Vorlesung zu Finanzierung vergleicht Olaf Korn (Einführungsvorlesung in die Unternehmensfinanzierung, Universität Göttingen, 2025) Liquidität mit einer Badewanne, die nie trocken laufen darf. Siehe auch Gutenbergs finanzielles Gleichgewicht: die positiven Cashflows müssen zu jedem Zeitpunkt die negativen Cashflows überwiegen, beginnend mit einem positiven Finanzmittelbestand (10). Siehe auch (9) unter Punkt 4., ähnlich (6) Seite 6ff. und dort Fußnote 20 auf Seite 8 Liquidität ist die Luft zum Atmen Lorenz Näger Finanzvorstand Heidelberg Cement AG (heute Heidelberg Materials AG).

Der Erfolgsbegriff bleibt in KuK auf Seite 33ff. merkwürdig unbestimmt und nimmt gerade keinen Bezug auf die jeweiligen alternativen Zwecksetzungen erwerbswirtschaftlicher und bedarfswirtschaftlicher Unternehmen. In dem späteren Kapitel Kennzahlen für die erfolgs- und rentabilitätsorientierte Steuerung (S. 756f.) wird Erfolg dann doch rein monetär erwerbswirtschaftlich konkretisiert als entweder die positive Differenz von Leistungen zu Kosten bzw. von Erträgen zu Aufwendungen. Damit bleibt zum Beispiel die bedarfswirtschaftliche Erfolgskomponente einer Fördergenossenschaft, der Ersparniserzielung für die Nutzer durch Unterbietung des Marktpreises, außerhalb der Betrachtung. Siehe dazu Weisser Gerhard: „Je niedriger auf die Dauer der Preis ist, umso erfolgreicher haben sie gewirtschaftet.“ (11) S. 569. Grundlegendes zum bedarfswirtschaftlichen Kalkül aus betriebswirtschaftlicher Sicht siehe (2).

Ähnlich einseitig ist das Wording bei dem Abstellen auf Wettbewerbsfähigkeit. Die Autoren kommen nicht auf die Idee, dass es Unternehmenstypen geben könne, für die die Wettbewerbsanalyse nicht zentral ist. Beispiele sind das lokale Wasserwerk, der kommunale Abfallentsorger oder das lokale Stromverteilungsunternehmen. So heißt es bei einer Ausführung auf Seite 34 zu dem „Oberziel Nachhaltigkeit“: Aufgabe des Unternehmens ist es daher, bereits jetzt zukünftige Wettbewerbsvorteile aufzubauen und damit die Voraussetzungen für zukünftige Erfolge zu schaffen, indem es sich auf Chancen und Risiken im Umfeld einstellt. Auch in einem späteren Kapitel zu Strategic Management Accounting (s. 175f.) wird unter dem Punkt potentielle strategische Fehlsteuerungen auf die Analyse von Wettbewerbsstrategien und Wettbewerbsvorteilen abgehoben. Das Problem damit ist, dass dies zwar für erwerbswirtschaftliche Unternehmen grundlegende Aufgaben sind, aber Begriffe wie Wettbewerb und auch zum Beispiel Marketing in Unternehmen mit bedarfswirtschaftliche Zwecksetzungen und letztlich hauswirtschaftlicher Zwecksetzung nicht greifen. Auch in bedarfswirtschaftlichen Unternehmen gibt es Bedarf für strategisches Management Accounting. Aber dort ist der Unternehmenszweck, dessen Erreichen optimiert werden soll, ein ganz anderer. Dort ist Wettbewerbsfähigkeit nicht zentral wie in erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Wenn zum Beispiel eine ländliche Kommune bzw. deren Einwohner vor der Frage stehen, ob sie vor Ort einen Laden für eine Grundversorgung mit Lebensmitteln, Drogerie- und Haushaltswaren bereitstellen wollen und in dieser Überlegungsphase wird bekannt, dass ein Discounter einen Markt nahebei projektiert, dann können sie sich entspannt zurücklehnen. Das heißt, wenn die Marktwirtschaft selbst sich im Einzelfall so konstelliert, dass sie im Rahmen der Gewerbefreiheit eine Grundversorgung zu attraktiveren Preisen sicherstellt, als es ein bedarfswirtschaftliches Unternehmen im konkreten Fall kann, ist dies zwar existenziell für ein kommunales Unternehmen, eine lokale Verbrauchergenossenschaft (und auch für die dort Arbeitenden und Manager/innen) aber entspannt in Bezug auf den bedarfswirtschaftlichen Zweck, nämlich die Bedarfsdeckung der Leistungsabnehmer, um die es eigentlich geht. Die Gefahr, die besonderen bedarfswirtschaftlichen Zwecke aus den Augen zu verlieren, besteht für Theorie und Praxis. Die besonderen Nachhaltigkeitspotentiale bedarfsorientierten Wirtschaftens, die sich aus dem Minimalprinzip ergeben, siehe (21), werden dann verpasst. Zu einer falschen Managementausrichtung im bedarfswirtschaftlichen Energieversorgungsbereich siehe (12). Dass die Lücken in der Lehre mit Defiziten in der Praxis einhergehen, soll an zwei weiteren Beispielen gezeigt werden, die hier aus Ressourcenmangel nur anekdotisch beschrieben werden.

Verbrauchergenossenschaften

Als in den 1970er Jahren in Deutschland die Coop Verbrauchergenossenschaften wettbewerblich durch Discounter unter Druck gerieten, schwächte der Gesetzgeber die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder durch Anpassung von § 27 Genossenschaftsgesetz und erhob die Leitungsautonomie des Vorstandes zum Allheilmittel. Die Coop Verbrauchergenossenschaften zentralisierten sich und wandelten sich weniger Jahre später zu einer Aktiengesellschaft, die wiederum einige Zeit später in einem Vorstandsskandal unterging. In der Schweiz, die diesen Weg nicht ging, ist die coop Schweiz bis heute ein extrem erfolgreiches Unternehmen, dessen Management bedarfsorientiert denkt und handelt. So beginnt einer der letzten Geschäftsberichte damit, dass erwähnt wird, dass bei über 2000 Produkten Preissenkungen für die Kunden realisiert werden konnten. In Deutschland gibt § 27 GenG Vorständen aus betriebswirtschaftlicher Unkenntnis des Gesetzgebers und der Ministerien immer noch zu viel Macht, weil nicht unterschieden wird zwischen der notwendigen operativen Leitungsautonomie des Vorstandes und der gemeinschaftlichen Verantwortung aller Mitglieder (bei Genossenschaften als einer Gesellschaftsform die auf dem Demokratieprinzip beruht) für die geschäftspolitische Kursbestimmung und die strategische Ausrichtung. Auch in dem gerade vom Bundeskabinett gebilligten Referentenentwurf der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes wird § 27 nicht geändert, obwohl dazu eine entsprechende Stellungnahme vorliegt (13).

Wohnungsgenossenschaften

In Ermangelung betriebswirtschaftlicher Vorgaben füllen Juristen die Lücke und geben Empfehlungen für die Praxis zur Preiskalkulation (14), Diese findet Eingang in Handbücher des Mietrechts auch bei Fragen der Preissetzung bei Wohnungsgenossenschaften Siehe (15). Kritik daran aus betriebswirtschaftlich-bedarfswirtschaftliche Sicht siehe (16).

Deshalb sollte die allgemeine BWL und ihre Kernbereiche beide Kalküle, das erwerbswirtschaftlich-gewinnmaximierende und das bedarfswirtschaftlich-Nutzer-nutzenmaximierende theoretisch in ausreichender Tiefe integrieren. Dazu gehört es zu erkennen, welche Methoden für beide Kalküle identisch sind - zum Beispiel die Ermittlung der Vollkosten/Selbstkosten als langfristige Preisuntergrenze (im Fall von Fördergenossenschaften im wesentlichen zugleich die Preisobergrenze) für die jeweiligen Produkte (Kostenträgerrechnung), und welche nicht. Die Historie der BWL war lange geprägt von den Verhältnissen in Industrieunternehmen und nahm nach und nach die wirtschaftlichen Realität auf, dass der Dienstleitungssektor stark an Bedeutung gewann. Tatsächlich sind aber die methodischen Unterschiede zwischen erwerbswirtschaftlichem und bedarfswirtschaftlichen Unternehmenszwecken größer als die zwischen den Güterarten physische Güter und Dienstleistungen. Umso wichtiger ist, dass die ABWL und die betriebswirtschaftlichen Kernfächer ihre Methoden ordnet und präzise formuliert an Hand dieser Unterschiede. Dazu braucht sie auch Professuren für die bedarfswirtschaftliche BWL als Teil der ABWL. Gerade die deutsche ABWL hat hier eine anknüpfungsfähigere Basis als die amerikanische Managementwissenschaft.

Aussagen zu bedarfswirtschaftlichen Unternehmen

Ich konnte nur an einer Stelle im Buch einen Bezug zu bedarfswirtschaftlichen Unternehmen finden. Auf einer halben Seite (169f) befassen sich die Autoren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) mit der Kalkulation öffentlicher Aufträge und Leistungen. Damit wird zum einen die eigentliche Betriebsperspektive und der Fokus auf Wirtschaftsunternehmen verlassen und Entscheidungen in Behörden in den Blick genommen. Auf der anderen Stelle wird ignoriert, dass es sehr wohl privatwirtschaftliche und öffentliche bedarfswirtschaftliche Unternehmen/Betriebe gibt, für deren Innenperspektive hier besondere Überlegungen und Kalkulationen zweckmäßig sind. Zu einer möglichen sinnvollen Systematik der ABWL siehe das Schaubild unter (17). KuK verweist hier auf eine Preisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft von 1953 mit einem Anhang zur Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten und auf landesrechtliche Kommunalabgabegesetze. Auch wenn es positiv ist, dass hier das Selbstkostenprinzip Erwähnung findet, ist der Verweis auf Gesetzgeber im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Theorie eine Selbstoffenbarung für eine bestehnde Lücke. Immerhin wird einiges an Literatur genannt, wobei ein Artikel (18) von von Zwehl nach einer ersten Sichtung tatsächlich auch im Rahmen einer bedarfswirtschaftlichen Kostenrechnung nutzbar ist. Von Zwehl nutzt zwar nicht den Begriff bedarfswirtschaftlich, aber immerhin den Begriff erwerbswirtschaftliche Unternehmen (S. 1346). Damit wird deutlich, dass es auch noch andere Unternehmen gibt.

Gesamtsituation und Ausblick

Mir geht es an dieser Stelle nicht darum, bestimmte betriebswirtschaftliche Lehrbuchautoren zu kritisieren. Insgesamt werden die Begriffe erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich eher seltener in der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur. Dies hat nach meiner Vermutung eher systemische statt personenbezogene Gründe. Die betriebswirtschaftliche Forschung und Lehre an deutschsprachigen Universitäten steht, soweit ich das mitbekomme, unter enormem Druck und hat oft schwierigen Rahmenbedingungen. So geht das Aufkommen des amerikanischen Business Scholl Ansatzes und des Management Ansatzes einher mit einer starken Ausrichtung auf Wettbewerb und weg von der Betriebswirtschaftslehre deutscher Prägung. Auch die Art wie Wissenschaft organisiert und finanziert wird, trägt vermutlich dazu bei, dass es eher schwierig ist, an geistig grundlegenden aber intuitiv nicht so leicht zugänglichen Unterscheidungen anzuknüpfen statt an Oberflächenphänomenen und Institurte zu gürnden für öffentliche Unternehmen oder für Genossenschaftswesen. So war zum Beispiel die genossenschaftlichen BWL ca. im Zeitraum von 1970 bis 2000 lange frustriert über ihre mangelnde Operationalisierbarkeit. Das Problem dabei war, dass es sowohl erwerbswirtschaftliche Genossenschaften als auch bedarfswirtschaftliche gibt und dass diese sich eben von ihren Zielen so sehr unterscheiden, das sich keine gemeinsame Operationalität einstellt. Im Bezug auf die betriebswirtschaftliche Theorie ist der Unternehmenszweck prägender als die Rechtsform. Damals erscheinen mehrere betriebswirtschaftliche Bücher mit dem Titel Genossenschaftswesen aber die vollständige parallele Ausbildung der beiden hier erwähnten erwerbswirtschaftlichen und bedarfswirtschaftlichen Kalküle lag noch nicht vor. Es gilt, denke ich, weiterhin, dass es sich lohnen würde, die ABWL grundlegend zweisäulig erwerbswirtschaftlich und bedarfswirtschaftlich aufzubauen und dazu wenigsten ein gut ausgestattetes betriebswirtschaftliches Institut als Teil einer betriebswirtschaftlichen Fakultät an einer deutschen Universität aufzubauen. Von wem aber soll der Impuls kommen, dass auch tatsächlich umzusetzen? Wer erkennt das gesellschaftliche Potential dieses Ansatzes und ist bereit sich dafür einzusetzen? Wenn man die Bevölkerung fragen würde, vermute ich, dass sie das gut finden würde. Am besten wäre es, es gäbe einen losbasierten Bürgerrat der entscheidet, ob eine bedarfswirtschaftliches Institut finanziert werden soll. Auch dies ist im Kern eine systemische Frage. Am fortschrittlichsten hat das nach meiner Einschätzung der Gesellschaftscoach Ibrahim Ardalan analysiert. Auf der Basis der Arbeiten des Althistorikers Christian Meier zur Entstehung des Politischen bei den Griechen (19) und des Geschichtsphilosophen Alfons Reckermann (20) und unter Aufgreifen neuzeitlicher Erkenntnisse der Anthropologie und Neurowissenschaften (zum Beispiel 21) hat er den Reformbedarf unseres politischen Systems weg von Parteien hin zu gelosten Bürgerräten extrem ausführlich analysiert auf seinem YouTube-Kanal nuttlos. Ein Bezug zur Nutzung von gelosten Bürgerräten als Input für die Kursbestimmung wissenschaftlicher Forschung gibt er unter (22). Solange es dazu keinen gelosten Bürgerrat gibt, braucht es Machtpromotoren und Fachhpromotoren, um sowohl die Barriere des Nicht-Wollens als auch die Barriere des Nicht Könnens zu überwinden. Siehe (23) S. 16ff.. Tatsächlich war dies auch im antiken Athen so als Kleisthenes 508/507 v. Chr. als Aristokrat mit der Pylenreform den Grundstein für die (geloste) Demokratie einführte.

Fußnoten / Literatur

(1) Coenenberg, Adolf G.(†), Fischer, Thomas M., Günther, Thomas, Brühl, Rolf (†), Kostenrechnung und Kostenanalyse, Stuttgart, 10, Auflage, 2024

(2)  Frank Giebel, Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und Opportunitätskosten im Kontext einer bedarfswirtschaftlichen Investitionstheorie, 2025, https://mpra.ub.uni-muenchen.de/124086/

(3) Mahlendorf, Matthias D., Fachbuch-Test, Controlling – Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung, Jahrgang 37 (2025), Heft 5

(4) Schreyögg, Georg, Betriebswirtschaftslehre nur noch als Etikett? : Betriebswirtschaftslehre zwischen Übernahme und Zersplitterung, in: Zukunft der Betriebswirtschaftslehre : Bestandsaufnahme und Perspektiven,, 2007, S. 140-160

(5) Grün, Oskar, Quo Vadis Allgemeine Betriebswirtschaftslehre?, BFuP Nr. 6, 2024 Seite 645ff.

(6) Bieg, Hartmut, Kußmaul, Heinz, Waschbusch Gerd, Finanzierung , 2023, 4. Auflage.

(7) Vargo, Stephen L., Lusch, Robert ,Evolving to a New Dominant Logic für Marketing,Journal of Marketing, 2004, Vol. 68, S. 1-17

(8) Understanding and enhancing price fairness perceptions of value-based pricing, Dominik Ebinger, Marc Wouters, Marketing ZFP Journal of Research and Management, 3/2025, Vol.47 . S- 32-48

(9) Giebel, Frank, Warum Renditekennzahlen öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen in die Irre führen, blog liberal und kooperativ, Februar 2026

(10) Gutenberg, Erich, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Dritter Band, Die Finanzen, 7. Auflage, Berlin, 1975

(11) Weisser, Gerhard: Genossenschaft und Gemeinschaft, Bemerkungen zum "kulturellen Optimum" der Genossenschaftsgröße, in: Gemeinnütziges Wohnungswesen, 7. Jg., S. 565-572

(12) Edeling, Thomas Die Korrumpierung bedarfswirtschaftlichen Handelns in öffentlichen Unternehmen, 2005, Universität Potsdam

(13) Giebel, Frank, Stellungnahme zum Referentenentwurf Genossenschaftsgesetz 2025, im Pressebereich des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dort unter Stellungnahmen dort unter Frank Giebel https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Genossenschaftsrecht.html?nn=110490 oder direkt unter https://bundestagszusammenfasser.de/wp-content/uploads/stellungnahmen/914/Stellungnahme%20Frank%20Giebel.pdf

(14) Beuthien, Volker, "Wohnungsgenossenschaften zwischen Tradition und Zukunft - Rechtsfragen der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes", Göttingen, Vandenhoeck & Ruprecht, 1992

(15) Hannemann, Thomas (et. al), Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, im Kapitel über Wohnungsgenossenschaften von Flaute, 5. Auflage, 2019, dort Randnummer 195 Seite 1143 mit Verweis auf (11) in Fußnote 325 

(16) Giebel, Frank, Kostenmiete oder Wohnwertmiete in Wohnungsgenossenschaften, was sagt die genossenschaftliche Betriebswirtschaftslehre?, blog liberal und kooperativ, Februar 2021

(17) Giebel, Frank, Vorschlag zur Systematisierung des Untersuchungsgegenstandes der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (ABWL), blog liberal und kooperativ, Oktober 2022

(18) von Zwehl, Wolfgang, Betriebswirtschaftliche Grundsätze zur Konkretisierung der durch Benutzungsgebühren zu deckenden Kosten, Der Betrieb, Heft 27/28 14, Juli 1989, 42. Jahrgang, S. 1345-1354

(19) Meier, Christian, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt am Main, 1980

(20) Reckermann, Alfons. Überzeugen – Rhetorik und politische Ethik in der Antike, Hamburg, 2018

(21) Urner, Maren, Radikal emotional – Wie Gefühle Politik machen, München, 2024

(22) Ibrahim, Ardalan, Demokratische Kontrolle von Wissenschaft / Welche Forschungsprogramme wollen wir finanzieren?, YouTube-Kanal nuttlos, 2024, https://www.youtube.com/watch?v=_TlMRyPomRQ

(23) Witte, Eberhard, Das Promotorenmodell, in: Hauschildt, Jürgen, Gemünden, Hans Georg (Hrsg.), Promotoren - Champions der Innovation, 2. Auflage, Wiesbaden, 1999