Dienstag, 19. Juli 2022

Notizen zu "Neue Wohnungsgemeinnützigkeit - Wege zu langfristig preiswertem und zukunftsgerechtem Wohnraum" von Jan Kuhnert und Olof Leps

2017 erschien eine hoch spannende Studie, die die Geschichte der Wohnungsgemeinnützigkeit in Deutschland inklusive der Phase nach Beendigung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) 1989 und die Etablierung der Vermietungsgenossenschaft ab 1990 ausführlich beschreibt.

https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-17570-2

Wer sich für Wohnungsgenossenschaften in Deutschand interessiert, für den ist es gut zu verstehen, was damals passierte und wie das heute noch nachwirkt. So besteht bis heute die nachteilige Situation fort, dass Wohnungsgenossenschaften sich im Gegensatz zur Schweiz nicht in einem eigenen Verband organisieren, sondern im Gesamtverband der Wohnungsunternehmen (GdW) als einem Mischverband mit vielen Wohnungsunternehmen, die andere Interessen haben.

In der Studie (die Autoren stehen den Grünen und der Linkspartei nahe) wird außerdem Wohnungsgemeinnützigkeit in den Niederlanden und in Österreich betrachtet, nicht aber die Schweiz. Auffällig ist, dass Genossenschaften bei ihnen nur als Umsetzungsvariante politischer Ziele vorkommen. Das Besondere von Genossenschaften tritt zurück bzw. bleibt unbeachtet. Hier besteht immer die Gefahr, dass Genossenschaften für politische Ziele instrumentalisiert werden. Man beachtet nicht, dass Genossenschaften Selbsthilfevereine für die Mitglieder sind, die darauf angelegt sind, autonom zu handeln.
 
Sehr spannend ist der Vergleich mit Österreich, dessen Wohnungsgemeinnützigkeit die Autoren gut finden und die dort eine sehr große praktische Bedeutung hat. Dabei arbeiten sie eine wichtige Leitidee linker Wohnungspolitik heraus: "Der Gedanke der Verbindung von Wohnraumförderung und Gemeinnützigkeit war darin begründet, dass Erträge, welche mithilfe der Wohnbauförderung erwirtschaftet wurden, im Vermögen der gemeinnützigen Bauvereinigungen gebunden bleiben bzw. reinvestiert werden müssen und somit langfristig den öffentlichen Förderaufwand reduzieren." Das widerspricht § 19(1) Genossenschaftsgesetz wo es heißt " Der bei Feststellung des Jahresabschlusses für die Mitglieder sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ist auf diese zu verteilen." Mitunter sieht man in der Praxis eine Rücklagenpolitik in traditionellen großen Wohnungsgenossenschaften, die in diesem falschverstandenen-politisch-gemeinnützigen Sinn unterwegs sind. Die Genossenschaftswissenschaft hat dem schon lange widersprochen und erklärt, dass in Genossenschaften Gemeinnützigkeit über die Förderung der Mitglieder zu funktionieren hat, auch wenn das oberflächlich betrachtet ein Widerspruch zu den landläufigen Verständnis von Gemeinnützigkeit zu sein scheint [Keßler 2015]
 
Das Buch geht auch auf die NS-Zeit ein, bleibt aber aus genossenschaftlicher Sicht zu unkritisch. So erwähnt es zum Beispiel den Aspekt, dass ab 1940 über das Gesetz über die Gemeinützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) die deutsche Familie gefördert werden sollte (S.78) beachtet aber nicht, dass Genossenschaften nur dem Zweck dienen, ihre Mitglieder zu fördern, egal ob sie in Familien leben oder nicht. Der Passus zur Familie war selbst in der letzten Fassung des WGG noch enthalten(!) und wurde erst im letzten Kommentar zum Gesetz von 1988 krititisiert, aber auch nur in Bezug auf das Grundgesetz, nicht im Hinblick auf die Genossenschaftsidee. 
 
Die Studie erwähnt auch den Aspekt, dass bei Auflösung eines Unternehmens nach dem WGG nur der Nominalwert, nicht der Realwert an die Mitglieder fliesen darf (S.106). Das ist ein riesiger Unterschied, fast ein alles oder nichts. Bei einem dem Autor bekannten Beispiel einer Wohnungsgenossenschaft wären das zum Beispiel 150,- € statt circa 6.000 € je Anteil. Bei 20 Anteilen je Mitglied entspricht das 3000,- € statt 120.000 €.  Die Autoren bleiben aber auch hier unkritisch und erwähnen nicht, dass es zum Wesen einer Genossenschaft als Gesellschaft gemeinsamer Unternehmerschaft gehört, im Falle einer Auflösung die Liquidationserlöse unter den Mitglieder anteilsmässig aufzuteilen. Pikant ist der Falle Neue Heimat, den die Studie erwähnt. Dort hat sich der Staat aus Eigeninteresse anscheinend nicht an das eigene Gesetz gehalten (S. 107)
 
Dazu stehen die Überlegungen der CDU Regierung im Kontrast unter Kanzler Helmut Kohl,
 
 
die in Deutschland das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz abschafften, aber die Wohnungsgenossenschaften durch die Schaffung der Instituts der Vermietungsgenossenschaft erhalten haben. 1984 wurde unter Finanzminister Stoltenberg eine Kommision ("Hofbauer-Kommision") einberufen, die zur WGG unter anderem feststellte: "Einzig die Wohnungsgenossenschaften, beschränkt auf die Vermietung an die eigenen Mitglieder, wären als bestandsverwaltende Selbsthilfeorganisationen förderungwürdig und sollten wie privat genutzer Wohnraum steuerbefreit sein" (S.146) Der Vorgängerverband des GdW, der GGW, argumentierte dagegen (S.146). 
 
zu den Autoren der Studie:
Kuhnert studierte Erziehungswissenschaften, Soziologie und Politik
Der zweite Autor Olof Leps ist Berater für den öffentlichen Sektor, hat also auch kein spezielles berufliches Interesse an Genossenschaften
 
Das erklärt vielleicht, warum sie die genossenschaftliche Betriebswirtschaft so wenig beachten. Dennoch ist das Buch sehr lesenswert, nicht zuletzt, weil es ausführlich über die Diskussion berichtet und auch Literaturhinweise nennt, die mehr an Genossenschaften interessiert sind als die Autoren selbst.
 
Wichtig ist es, denke ich, zu erkennen, dass Genossenschaften zum einen von vielen Interessenskreisen für eigene Zwecke als nutzbar und attraktiv angesehen werden, dass sie aber per se überparteilich sind und nach Regeln funktionieren, die für alle Demokraten akzeptabel sind, also neben bürgerlich-liberalen Kreise auch für linke Kreise, soweit sie die soziale Marktwirtschaft als Ordnungsrahmen akzeptieren und nicht doch die Produktionsmittel verstaatlichen wollen oder Unternehmen ihre Autonomie nehmen wollen (letzteres hat viele Graustufen, auch im Bereich Bauen und Wohnen, wie das Bündnis für Wohnen in Hamburg zeigt, bei dem Einfluß genommen wird auf die "Produktionspläne" eigentlich autonomer privatwirtschaftlicher Unternehmen). Sozial ausgerichtete Politiker müssen, denke ich, lernen, dass sie Genosseschaften nicht mit kommunalen Wohnungsunternehmen gleichsetzen können, sondern dass Genossenschaften eigene Stärken haben und es für alle am besten ist, wenn man Genossenschaften nach ihrer eigenen Facon glücklich werden lässt. So können sie am meisten zu einer guten Gesellschaft beitragen. Was das für einzelne Wohnungsgenossenschaften bedeutet, kann am besten in jedem Fall indivduell herausgefunden werden in der gemeinsamen Beratung und im Konsens der Mitglieder.
 
Nachbemerkung: Ich konnte das Buch nur am Rande und auszugsweise lesen, weil ich keine Forschungsmittel zur Verfügung habe. Wer meine Arbeit finanziell unterstützen möchte, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Literatur

Keßler, Jürgen, Kommentar zur Gemeinnützigkeit von Genossenschaften, Skills Eg, Newslwetter der EBZ, 2/2015 Seite 4, https://www.e-b-z.de/presse/publikationen.html

Mittwoch, 29. Juni 2022

Einzelkritik: Dieter Schneider, Betriebswirtschaftslehre, Grundlagen 2. Auflage 1995

Wer sich ernsthaft mit der allgemeinen  BWL befasst, kann die Beiträge von Dieter Schneider als kritischem und eigenständigen Autor nicht ignorieren. Deshalb hier meine Kritik zu seinem Grundlagenbuch zur BWL.

Dieter Schneider empfiehlt "den Untersuchungsbereich der Betriebswirtschaftslehre zu kennzeichnen als Erwerb und Verwendung von Einkommen unter Unsicherheit und ungleich verteiltem Wissem" (S.25). Unter Einkommen versteht Schneider dabei den "Reinvermögenszuwachs während eines Zeitraums" (S.5) und weiter "Einkommen als periodenwiese Änderung des Reinvermögens berechnet sich nach dem Reinvermögen am Ende eines Abrechnungszeitraums abzüglich des Reinvermögens zu Beginn zuzüglich des während dieser Periode Konsumierten." und weiter "Den Begriff des Einkommens beziehen wir stets auf einen Menschen bzw. einen Haushalt, den mehrere Menschen gemeinsam bilden". Wenn also Johanna am 1.1.2022 ein Gesamtvermögen von 250.000 € hatte und am 31.12.2022 ein Gesamtvermögen von 190.000 €, weil ihr Aktiendepot deutlich an Wert verloren hat und sie ihre Einkünfte aus Berufstätigkeit für Miete Urlaub und Lebenshaltung verbraucht hat und die Summe ihres Konsums bei 25.000 € lag, war ihr Einkommen 2022 laut Schneider minus 35.000 €.

190.000 - 250.000 + 25.000 = - 35.000

Während zum Beispiel Wöhe als Erfahrungsobjekt den Betrieb auswählt, der eine Leistung erstellt und absetzt, ist für Schneider eine Leistungserstellung zumindest zunächst unerheblich. 

["Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre", Günter Wöhe , Ulrich Döring, Gerrit Brösel, 27. Auflage, 2020: "Als Betrieb bezeichnet man eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Produktionsfaktoren kombiniert werden, um Güter und Dienstleistungen herzustellen und abzusetzen", Seite 27]

Schneider geht es um das Einkommen des einzelnen Menschen oder des Haushaltes als Erfahrungsobjekt. Immerhin kommen Unternehmen bei Schneider indirekt ins Spiel, wenn er schreibt: "Das Handeln einzelner Menschen in Märkten, Unternehmungen und weiteren Organisationen (wie Parlamenten, Verbänden) sowie die Regeln für das Handeln des einzelnen und das möglichst konfliktarme Zusammenleben mit anderen bilden den Ausgangstatbestand der Forschung, das Erfahrungsobjekt" [der BWL]. Als Erkenntnisobjekt der BWL sieht Schneider "Gefragt wird nach Begründungen (Erklärungen) dafür, ob und wann dieses Handeln zu voraussichtlich geringeren Abweichungen zwischen beabsichtigter Zielerreichung durch Erwerb und Verwendung von Einkommen und später tatsächlich erreichter führt. Die Betriebswirtschaftslehre im hier verstandenen Sinne erforscht also Institutionen in Form von Ordnungen (Regelsystemen) und Institutionen in Form von Organisationen (Handlungsystemen) daraufhin, ob bzw. wie sie in der Lage sind

(1) Menschen jenes Einkommen erreichen zu lassen, das sie erwerben wollen,

(2) das zu verwirklichen, was sie mit der Verwendung des Einkommens bezwecken, und

(3) inwieweit Institutionen dazu beitragen, die Abweichung zwischen der in einem Planungszeitpunkt beabsichtigten Zielverwirklichung durch Erwerb und Verwendung von Einkommen und der tatsählich später erreichten zu verwirklichen." und weiter "Als sprachliches Kürzel für diese Forschungsaufgaben wird der Name "Verringerung von Einkommensunsicherheiten" übernommen. Verringerung von Einkommenunsicherheiten ist hierbei nicht mehr (nur) als von einzelnen zu bewältigendes Problem zu verstehen, sondern als Leitbild des Forschens für die Bildung betriebswirtschaftlicher Theorien".

Statt also die betriebliche Leistungserstellung in den Mittelpunkt der BWL zu stellen, stellt Schneider Einkommen von Menschen und seine Unsicherheit in den Mittelpunkt. Geht man davon aus, dass Betriebe Teil eines gesellschaftlichen Gefüges sind, konkret einer Marktwirtschaft (liberal, sozial oder ökologisch-sozial) kann es gesellschaftliche Instrumente geben, die Einkommensunsicherheiten abfedern wie Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Es fragt sich, ob diese gesellschaftlich gemildeteren Einkommensunsicherheiten nicht schon stark genug sind, um Einkommen als zentralen Ausgangspunkt für eine Betriebswirtschaftslehre nutzlos zu machen. Würde es irgendwann ein bedinungsloses Grundeinkommen für alle geben, müsste das der Schneiderschen BWL sogar vollständig den Boden unter den Füssen wegziehen, weil ja dann ein Großteil dieser Unsicherheit den Akteuren genommen wäre. Müsste, wenn Schneider recht hätte, dies nicht bedeuten, dass jede wirtschaftliche Tätigkeit dann sofort vollständig zum Erliegen käme? 

 Schneider will im übrigen sogar nicht explizit erwerbswirtschaftliche sondern bedarfswirtschaftliche Unternehmen wie zum Beispiel öffentliche Unternehmen allein unter dem Aspekt untersuchen, inwieweit Handelnde (also wohl Mitarbeiter dieser Unternehmen) damit ein sicheres Einkommen erzielen. Das in den angebotenen Produkten ein bestimmter Nutzen steckt und der unter möglichst effizientem Mitteleinsatz erbracht werden soll, ist dann ein Aspekt, der im konkreten Einzelfall eine Rolle spielen kann oder auch nicht. 

Fazit

Als Grundlage einer Theorie der Unternehmung bzw. der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre scheint mir ein solcher Ansatz völlig verfehlt. Er blendet den Kern dessen, was Betriebe machen, aus und ignoriert, dass es bedarfswirtschaftliche Unternehmen gibt (öffentliche Unternehmen, Beschaffungsgenossenschaften und Stiftungsunternehmen), die einen konkreten Zweck haben in einer bestimmten Leistungserstellung, die nichts mit dem möglichen Erwerbseinkommen von angestellten Mitarbeitern zu tun hat.

Ausblick

Warun Schneider diesen extrem weit hergeholten Ansatz gewählt hat, weiss ich nicht. Vielleicht war er auf der Suche nach einem guten Ansatz für eine Theoriebildung. Ich vermute seinem Ansatz lag die Annahme zugrunde, dass Unsicherheiten starke Motivatoren und damit auch "Handlungserklärer" sind. Gerade seine Forschungsfrage (2) halte ich für völlig verfehlt. Ich glaube der Mensch macht primär was ihn interessiert unabhängig davon wie viel Einkommen er damit erwirtschaftet. Dass zum Beispiel soziale Berufe oft schlechter bezahlt sind als Berufe in anderen Branchen kann daran liegen, dass mehr Menschen diese Stellen nachfragen weil sie etwas sinnvolles tun wollen und nicht bereit sind höher bezahlte Stellen, die aber fragwürdig sind, anzunehmen.