15 Grundsätze für das Genossenschaftliche
Miteinander in Wohnungsgenossenschafen
1. Wir reden lieber miteinander statt
übereinander.
2. Wir sprechen alle wichtigen Aspekte bei
anstehenden Entscheidungen an und ermöglichen so jedem Mitglied,
sich ein gründliches Bild der Gesamtlage und von Einzelprojekten zu
machen und so seine Rolle und Funktion als Mitunternehmer im Rahmen
seiner/ihrer Möglichkeiten ausfüllen zu können.
3. Wir haben grundsätzlich Vertrauen in
den guten Willen unserer Mitglieder, unsere Genossenschaft auch in
Zukunft weiter erfolgreich zu betreiben und dabei nicht nur die
eigenen Interessen zu sehen, sondern die gemeinsamen Interessen
wahrzunehmen und unser gemeinsames Handeln daran auszurichten.
4. Wir bemühen uns, Sachzusammenhänge
kurz und prägnant zu beschreiben und möglichst lösungsorientiert
zu denken und zu arbeiten, um die verfügbare Zeit effizient zu
nutzen.
5. Die Vertretung unserer Genossenschaft
nach außen überlassen wird dem Vorstand und diskutieren
Änderungesvorschläge nur intern miteinander. Andere Meinungen sehen
wir als Bereichung und gehen aktiv aufeinander zu, um mehr über die
Meinung des/der anderen zu erfahren.
6. Wenn uns etwas stört, werten wir
einander nicht als Person ab, sondern erklären, was uns an einem
bestimmten Verhalten belastet und formulieren Änderungsvorschläge.
7. Bei unterschiedlichen Auffassungen,
insbesondere zu wichtigen Grundfragen der Unternehmenspolitik und zu
wichtigen Projekten, versuchen wir gemeinsam zu Lösungen zu kommen,
die die Interessen aller berücksichtigen, die von den Entscheidungen
betroffen sind.
8. Bei Meinungsunterschieden greifen wir
auf das Bewusstsein zurück, was unser gemeinsamens Ziel ist, die
wirtschaftliche Förderung unserer Mitglieder durch die Versorgung
mit Wohnungen in guter Qualität in der Metropolregion Hamburg zu
Nutzungsgebühren so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig.
9. Jeder ist bei uns grundsätzlich
eingeladen, sich nach seinen/ihren Möglichkeiten einzubringen. Es
gibt dabei Unterschiede und Grenzen zwischen Aufbauorganisation
(Mitarbeitern) und Ehrenamt.
10. Ehrenamtlich Engagierte haben
unterschiedlich viel Zeit zur Verfügung. Jeder bringt sich soweit
ein, wie es ihm seine Zeit erlaubt. Wir versuchen dabei, aufeinander
Rücksicht zu nehmen. Insoweit sind zum Beispiel schriftliche
Kommunikation untereinander per email in der Regel Angebote, Dinge
zur Kenntnis zu nehmen, beinhalten aber keine Verpflichtung dies zu
tun.
11. Da Kommunikationsvorlieben und
Kommunikationsfähigkeiten unterschiedlich sind (zum Beispiel
mündlich oder schriftlich), befürworten wir grundsätzlich die
Nutzung mehrerer alternativer Kommunikationswege, deren Nutzung die
Mitglieder und Organe nach eigenem Gutdünken und in Absprache
miteinander gestalten. Als Organisation versuchen wir durch einen
geeigneten Rahmen hier viel selbstorganisierte Vernetzung
grundsätzlich zu ermöglichen (Vertreterliste, Onlineforum,
Leserbriefe, Artikel in "bei uns", frei Nutzung der
Nachbarschaftstreffes, Ermöglichung von Aushängen in Häusern,
eigene im Geschäftsbericht veröffentliche Genossenschafts-E-mail
für Aufsichtsräte ermöglichen), neben den Angeboten, gemeinsam und
unter der Schirmherrschaft von Vorstand und Aufsichstrat ins Gespräch
zu kommen.
12. Als Wirtschaftsunternehmen gibt es bei
allen gewollten Beteiligungsmöglichkeiten als Mitglied,
Vertreter/in, Aufsichsrat eine unverzichtbare, vom Vorstand geführte
Aufbauorganisation mit festen Mitarbeitern, die die Geschäfte
geordnet plant und ausführt und zusammen mit dem Aufsichtsrat auf
Basis der Satzung verantwortet. Über Grundsatzfragen entscheidet
dabei bei Bedarf auch über Satzungsänderungen die
Vertreterversammlung. Sie ist das wichtigste Organ unserer
Genossenschaft.
13. Als lebendiges Unternehmen
interessieren wir uns dafür, wo wir herkommen und achten und
respektieren unsere Ursprünge und entwickeln unser Unternehmen
sorgsam und fürsorglich gemeinschaftlich und kooperativ weiter. Wir
verweigern uns Veränderungen nicht grundsätzlich, sondern prüfen
Änderungsimpulse sorgfältig und fassen sie als konstruktive
Beiträge auf und integrieren sie in gemeinschaftlich getragene
Veränderungen im Sinne unserer Ziele.
14. Dem Aufsichstrat kommt hierbei als
Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber dem Vorstand eine
besondere Verantwortung zu. Neben der Begleitung des operativen
Geschäfts durch Kontrolle und Beratung des Vorstandes legt der
Aufsichtsrat deshalb sein besonderes Augenmerk auf die Formulierung
der Grundaspekte der Unternehmensstrategie bzw. der
Unternehmenspolitik zum Beispiel mit Hilfe von Leitsätzen für die
Bereiche Bauen, Wohnen und gegebenenfalls Sparen. Er ist gemeinsam
mit dem Vorstand aktiv beteiligt an der Formulierung und
Fortschreibung der Unternehmensstrategie und sucht dazu auch das
Gespräch mit interessierten Mitgliedern und Vertretern/innen.
15. Soweit in der Vergangenheit Fehler
gemacht wurden, sehen wir sie als die damals im besten Wissen und
Gewissen von unserer Organisation getroffenen Entscheidungen an und
als sinnvolle Schritte des Lernens.
Wir Mitglieder streben gemeinsam zu besseren Lösungen und gestalten
gemeinsam die Gegenwart und die Zukunft unserer Baugenossenschaft.
Autor: Frank Giebel, Stand 29.08.2019;
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